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0299/06
0629/06
0362/06
0852/05
0085/05
0364/05
0902/05
0477/05
0818/05
0925/05B
0925/1/05
0625/05
0352/05
0766/05
0921/05
0328/05
0197/05
0853/05
0146/05
0983/2/04
0565/04
0983/04
0610/04
0983/04B
0571/04
0380/04
0049/03
Drucksache 822/11

... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."



Drucksache 228/11

... (30) Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, delegierte Rechtsakte nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassen, um die Codes der Kombinierten Nomenklatur für die in der Richtlinie



Drucksache 873/11

... (2) Delegierte Rechtsakte



Drucksache 799/11

... (13) Um den kontinuierlichen Fortschritten der Triebwerks- und Flugwerktechnik sowie der Methoden zur Kartierung von Lärmkonturen Rechnung zu tragen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu folgenden Punkten zu erlassen: regelmäßige Aktualisierung der für die in dieser Verordnung genannten Luftfahrzeuge geltenden Lärmnormen und des Verweises auf das zugehörige Bescheinigungsverfahren; entsprechende Definitionsänderungen der Begriffe ‚knapp die Vorschriften erfüllende Luftfahrzeuge’ und ‚Zivilluftfahrzeuge’ sowie Aktualisierung des Verweises auf die Berechnungsmethode für Lärmkonturen. Insbesondere sollte die Kommission bei ihren vorbereitenden Arbeiten angemessene Konsultationen, auch von Sachverständigen, durchführen. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und auf angemessene Weise übermittelt werden.



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... 8. Der Bundesrat fordert eine weitgehende Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen zur GAP im Basisrecht. Der Umfang der delegierten Rechtsakte sollte so gering wie möglich gehalten werden. Der Bundesrat befürchtet eine weitere Erhöhung der Kosten der Implementierung und Umsetzung der Instrumente der GAP durch delegierte Rechtsakte zu Lasten der Länderhaushalte.



Drucksache 817/11

... (12) Damit die Kommission die technischen Anforderungen dieser Verordnung mit einem direkten Verweis auf die UN/ECE-Regelungen Nr. 51 und Nr. 59 ersetzen kann, sobald die Grenzwerte in Bezug auf das neue Prüfverfahren in diesen Regelungen festgelegt sind, bzw. damit die Kommission diese Anforderungen an technische und wissenschaftliche Entwicklungen anpassen kann, sollte die Befugnis, Rechtsakte im Einklang mit Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu erlassen, in Bezug auf die Änderung der Bestimmungen in Anhängen dieser Verordnung zu den Prüfverfahren und Geräuschpegeln an die Kommission übertragen werden. Es ist von besonderer Bedeutung, dass die Kommission im Rahmen ihrer Vorarbeiten angemessene Konsultationen durchführt. Bei der Vorbereitung und Erarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission eine rechtzeitige und angemessene Übermittlung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und den Rat gewährleisten.



Drucksache 834/1/11

... /EG legt allgemeine Inhalte der ärztlichen Grundausbildung fest. Nunmehr soll durch den vorgeschlagenen Artikel 24 Absatz 4 die Kommission ermächtigt werden, darüber hinaus durch delegierte Rechtsakte praktisch alle Einzelheiten der medizinischen Grundausbildung EU-weit einheitlich vorzuschreiben.



Drucksache 144/11

... - Änderung hinsichtlich der Befugnis der Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.



Drucksache 181/11 (Beschluss)

... Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 26):



Drucksache 650/11

... - Der Vorschlag sieht eine regelmäßige Überprüfung der Anhänge durch delegierte Rechtsakte zur Aktualisierung der Karten des Gesamtnetzes vor. Außerdem soll das Kernnetz bis 2023 überprüft werden.



Drucksache 512/11 (Beschluss)

... Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte



Drucksache 650/2/11

... 54. In den Anhängen I bis III werden die zentralen TEN-V-Projekte aufgelistet. Der Bundesrat erhebt Bedenken gegen die Möglichkeit einer Anpassung der Anhänge im Wege delegierter Rechtakte, wodurch u.a. Vorhaben neu aufgenommen oder nicht mehr förderfähige Vorhaben ausgeschlossen werden können.



Drucksache 809/11

... (16) Damit gewährleistet ist, dass die Bewertungen von "Horizont 2020" dem tatsächlichen Stand der Technik entsprechen und dass die spezifischen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Finanzierungsfazilitäten den Marktbedingungen Rechnung tragen, sollten der Kommission gemäß Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Durchführungsbefugnisse übertragen werden, damit sie entsprechend den Einzelzielen des spezifischen Programms und den spezifischen Bedingungen für die Inanspruchnahme der Finanzierungsfazilitäten die Leistungsindikatoren anpassen oder weiterentwickeln kann. Dabei ist es besonders wichtig, dass die Kommission während der Vorbereitungsarbeiten geeignete Konsultationen - auch auf Sachverständigenebene - durchführt. Bei der Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür sorgen, dass die entsprechenden Dokumente dem Rat rechtzeitig und ordnungsgemäß zugeleitet werden.



Drucksache 853/11

... /EU sowie der tendenziell steigenden Zahl der delegierten Rechtsakte der EU-Kommission zusätzliche Kosten entstehen, da neue Produktgruppen geprüft und interne Prozesse angepasst werden müssen.



Drucksache 28/11

... "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."



Drucksache 800/11

... Mit den Artikeln 8 Absatz 3, 22 Absatz 4, 29 Absatz 2, 36 Absatz 7, 45 Absatz 6, 46 Absatz 2, 47 Absatz 3, und 47 Absatz 5 (delegierte und Durchführungsrechtsakte) werden die Ausschussverfahren an die Artikel 290 und 291 AEUV angepasst, in denen der neue Rahmen für die Durchführungsbefugnisse der Kommission abgesteckt wird. Die Befugnisse der Kommission, Durchführungsrechtsakte nach Artikel 291 AEUV zu erlassen, sind in der Verordnung der Verordnung (EU) Nr.



Drucksache 738/11

... /EG werden OGAW auf EU-Ebene reguliert. OGAW, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, dürfen auf dieser Grundlage EU-weit tätig sein. In Artikel 51 dieser Richtlinie werden einige aufsichtsrechtliche Anforderungen an das Risikomanagement festgelegt. So schreibt dieser Artikel insbesondere vor, dass eine Verwaltungs- oder Investmentgesellschaft ein Risikomanagementverfahren zu verwenden hat, das es ihr erlaubt, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Anlageportfolios jederzeit zu überwachen und zu messen. Der Kommission wurde die Befugnis übertragen, die Kriterien für die Bewertung der Angemessenheit des Risikomanagements von OGAW-Verwaltern in delegierten Rechtsakten festzulegen.



Drucksache 818/11

... Am 23. September 2009 hat die Kommission Vorschläge für Verordnungen zur Einrichtung der EBA, der EIOPA und der ESMA angenommen. Diesbezüglich möchte die Kommission auf die Erklärungen in Bezug auf Artikel 290 und 291 AEUV hinweisen, die sie anlässlich der Verabschiedung der Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörden abgegeben hat: "Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht."



Drucksache 518/1/11

... - hinsichtlich der Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen keine zusätzlichen Tatbestände aufgenommen werden, die über die bisherigen Ermächtigungen der Verordnung (EWG) Nr. 1601/91 des Rates und über die Regelungsinhalte der Verordnungen hinausgehen, - sofern bestimmte nicht wesentliche Vorschriften im Wege von delegierten Rechtsakten festgelegt werden, diese erst nach vorheriger Anhörung von Experten und Mitgliedstaaten erlassen werden,



Drucksache 834/11 (Beschluss)

... /EG legt allgemeine Inhalte der ärztlichen Grundausbildung fest. Nunmehr soll durch den vorgeschlagenen Artikel 24 Absatz 4 die Kommission ermächtigt werden, darüber hinaus durch delegierte Rechtsakte praktisch alle Einzelheiten der medizinischen Grundausbildung EU-weit einheitlich vorzuschreiben.



Drucksache 867/11

... In der Erwägung, dass die politischen Ermessungsentscheidungen über den Status der Bewerberländer auf einer anderen Ebene getroffen werden sollten, wird vorgeschlagen, Änderungen der im Anhang der vorgeschlagenen Verordnung enthaltenen Liste der Empfängerländer, die auf solche Entscheidungen zurückgehen, mit einem delegierten Rechtakt nach Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union anzunehmen, da sich derartige Änderungen nicht auf den wesentlichen Inhalt der Verordnung auswirken.



Drucksache 814/11

... Anpassung der Durchführungsbefugnisse der Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 1217/2009 des Rates1 an die Unterscheidung zwischen delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen der Kommission, die mit den Artikeln 290 und 291 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eingeführt wurde.



Drucksache 512/1/11

... Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte



Drucksache 181/11

... Am 23. September 2009 hat die Kommission Vorschläge für Verordnungen zur Errichtung der EBA, der EIOPA und der ESMA angenommen15. Diesbezüglich möchte die Kommission auf die Erklärungen in Bezug auf Artikel 290 und 291 AEUV hinweisen, die sie anlässlich der Verabschiedung der Verordnungen zur Errichtung der Europäischen Aufsichtsbehörden abgegeben hat: „Was das Verfahren zur Festlegung von Regulierungsstandards anbelangt, unterstreicht die Kommission den einzigartigen Charakter des Finanzdienstleistungssektors, der sich aus der Lamfalussy-Struktur ergibt und auch ausdrücklich in der dem AEUV beigefügten Erklärung Nr. 39 anerkannt wurde. Die Kommission hat jedoch erhebliche Zweifel, ob die Beschränkung ihrer Rolle in Bezug auf den Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsmaßnahmen im Einklang mit den Artikeln 290 und 291 AEUV steht.“



Drucksache 113/11

... In der Folgenabschätzung gelangen die Kommissionsdienststellen zu dem Schluss, dass die Register durch EU-Recht dazu verpflichtet werden sollten, bei der Aktualisierung der Einträge ausländischer Zweigniederlassungen auf elektronischem Wege zusammenzuarbeiten, und dass die Kommission die technischen Einzelheiten dieser Zusammenarbeit in einem delegierten Rechtsakt festlegen sollte.



Drucksache 723/11

... (12) Damit die Kommission bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung ändern kann, sollte ihr im Einklang mit Artikel 290 AEUV die Befugnis zur Anpassung der in Anhang II genannten Indikatoren übertragen werden. Es ist besonders wichtig, dass die Kommission während ihrer Vorarbeiten entsprechende Konsultationen, auch auf Expertenebene, durchführt. Bei der Ausarbeitung und Abfassung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission dafür Sorge tragen, dass die entsprechenden Unterlagen dem Europäischen Parlament und dem Rat zeitgleich, fristgerecht und in geeigneter Form übermittelt werden.



Drucksache 97/11

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass die Übertragungen der Befugnis zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 290 AEUV) in den bisherigen Vorschlägen der Kommission zur Anpassung von EU-Verordnungen an den Vertrag von Lissabon regelmäßig nicht den Bedingungen einer inhaltlichen und/oder zeitlichen Begrenzung genügen. Nummer 3 der Mitteilung der Kommission (KOM (2009)



Drucksache 347/11

... (34) Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung der delegierten Rechtsakte sollte die Kommission eine gleichzeitige, zügige und angemessene Weiterleitung der einschlägigen Dokumente an das Europäische Parlament und den Rat gewährleisten.



Drucksache 733/11

... In über 50 Bestimmungen dieses Vorschlags wird die EBA aufgefordert, der Kommission technische Regulierungs- und Umsetzungsstandards vorzulegen, um die in einigen Bestimmungen dieser Verordnung festgelegten Kriterien zu präzisieren und ihre einheitliche Anwendung zu gewährleisten. Die Kommission ist befugt, diese als delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte anzunehmen.



Drucksache 635/11

... (3) Um bestimmte nicht wesentliche Vorschriften dieser Verordnung ergänzen oder ändern zu können, sollte die Kommission befugt sein, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 290 des Vertrags zu erlassen, die die Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen, den Inhalt des Systems der landwirtschaftlichen Betriebsberatung, die aus dem EU-Haushalt im Rahmen der öffentlichen Intervention zu finanzierenden Maßnahmen und die Bewertung von Maßnahmen im Zusammenhang mit der öffentlichen Intervention, die Kürzungen und Aussetzungen der Erstattungen an die Mitgliedstaaten, den Ausgleich zwischen Ausgaben und Einnahmen im Rahmen der Fonds, die Einziehung von Forderungen, die gegen Begünstigte verhängten Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung der Beihilfevoraussetzungen, die Vorschriften über Sicherheiten, die Funktionsweise des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, die von der Prüfung ausgenommenen Maßnahmen, die Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance-Vorschriften, die Bestimmungen über die Erhaltung von Dauergrünland, die Bestimmungen über den maßgeblichen Tatbestand und den von den Mitgliedstaaten, die den Euro nicht als Währung eingeführt haben, anzuwendenden Wechselkurs sowie den Inhalt des gemeinsamen Rahmens für die Bewertung der im Rahmen der GAP getroffenen Maßnahmen betreffen. Es ist von besonderer Wichtigkeit, dass die Kommission im Zuge ihrer Vorbereitungsarbeit angemessene Konsultationen, auch auf der Ebene von Sachverständigen, durchführt. Bei der Vorbereitung und Ausarbeitung delegierter Rechtsakte sollte die Kommission gewährleisten, dass die einschlägigen Dokumente dem Europäischen Parlament und dem Rat gleichzeitig, rechtzeitig und ordnungsgemäß übermittelt werden.



Drucksache 632/1/11

... 8. Der Bundesrat fordert eine weitgehende Ausgestaltung der rechtlichen Regelungen zur GAP im Basisrecht. Der Umfang der delegierten Rechtsakte sollte so gering wie möglich gehalten werden.



Drucksache 381/11

... Das Ziel der Angleichungsmaßnahme ist die Anpassung der Durchführungsbefugnisse der Kommission in der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates, zu denen es bereits Durchführungsbestimmungen in den Verordnungen (EG) Nr. 1120/2009, Nr. 1121/2009 und Nr. 1122/2009 der Kommission gibt, an die Unterscheidung zwischen delegierten Befugnissen und Durchführungsbefugnissen der Kommission, die durch den Vertrag von Lissabon eingeführt wurde.



Drucksache 181/1/11

... Zu den Ermächtigungen zum Erlass delegierter Rechtsakte (Artikel 26):



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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