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2 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Denied-Boarding-Verordnung"


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Drucksache 354/08

... Wie bereits in vorausgegangenen F�llen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sogenannten Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 261/2004) und der sogenannten Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung(EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung f�r die Schaffung von Bu�geldtatbest�nden getroffen. Die m�gliche Alternative, eine Verletzung der prim�r zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegen�ber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschr�nkter Mobilit�t durch Einschr�nkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, w�re in der Regel unverh�ltnism��ig und unzweckm��ig.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 354/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
�nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

� 46a
Vollzug der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummern 5 bis 19

Zu Nummer n

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


Drucksache 669/07

... Wie bereits in vorausgegangenen F�llen der Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung von Sanktionsvorschriften, wie im Fall der sog. Denied-Boarding-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 261/2004) und der sog. Schwarzen-Liste-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2111/2005) wird auch vorliegend die Entscheidung f�r die Schaffung von Bu�geldtatbest�nden getroffen. Die m�gliche Alternative, eine Verletzung der prim�r zivilrechtlichen Verpflichtungen von Flugplatzbetreibern, Luftfahrtunternehmen und Reiseveranstaltern und -vermittlern nach der EG-Verordnung gegen�ber behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschr�nkter Mobilit�t durch Einschr�nkung und Entzug von Betriebsgenehmigungen oder Streckengenehmigung zu ahnden, w�re in der Regel unverh�ltnism��ig und unzweckm��ig; dies w�rde insbesondere bei Reiseveranstaltern und -vermittlern nicht greifen, da letztere keiner luftverkehrsrechtlichen Genehmigung bed�rfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 669/07




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 1
�nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 2
Neubekanntmachung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begr�ndung

I. Allgemeiner Teil

II. Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummern 6 bis 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Zw�lfte Verordnung zur �nderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.