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"Direktabnehmer"
Drucksache 248/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... jedenfalls den effektivsten Weg zur Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen darstellen, da sie die prozessuale Situation der unmittelbar und primär durch den Wettbewerbsverstoß betroffenen Direktabnehmer stärkt und damit die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Verletzers maximiert. Jedenfalls sollten die praktischen Erfahrungen mit der vom deutschen Gesetzgeber statuierten Lösung zunächst abgewartet werden.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
2 Schadensabwälzung
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 248/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts KOM (2008) 165 endg.; Ratsdok. 8235/08
... jedenfalls den effektivsten Weg zur Durchsetzung der wettbewerbsrechtlichen Regelungen darstellen, da sie die prozessuale Situation der unmittelbar und primär durch den Wettbewerbsverstoß betroffenen Direktabnehmer stärkt und damit die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Inanspruchnahme des Verletzers maximiert. Jedenfalls sollten die praktischen Erfahrungen mit der vom deutschen Gesetzgeber statuierten Lösung zunächst abgewartet werden.
Zu Zweck und Gegenstand des Weißbuchs und zur Vorlage allgemein
Zu den vorgeschlagenen Maßnahmen und rechtspolitischen Optionen sowie zu einzelnen Fragen
Klagebefugnis: Indirekte Abnehmer und kollektiver Rechtsschutz
Zugang zu Beweismitteln: Offenlegung von Beweismitteln zwischen den Parteien
Bindungswirkung von Entscheidungen nationaler Wettbewerbsbehörden
2 Verschuldenserfordernis
2 Schadenersatz
2 Schadensabwälzung
2 Verjährung
Kosten einer Schadenersatzklage
Verhältnis zwischen Kronzeugenprogrammen und Schadenersatzklagen
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 12/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... " ist zulässig, und sowohl der direkte als auch der indirekte Abnehmer sind klageberechtigt. Diese Option würde das Risiko bergen dass die Schadenersatzklage der Abnehmer abgewiesen wird - die des Direktabnehmers, weil sich der Rechtsverletzer ihm gegenüber auf die "
Drucksache 12/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... " zulässig, und sowohl der direkte als auch der indirekte Abnehmer klageberechtigt sein sollen, birgt die in dem Grünbuch bereits aufgezeigte Gefahr, dass der Verletzer überhaupt keinen Schadenersatz leisten muss, da es sich für den indirekten Abnehmer vielfach schwierig gestalten wird, zu beweisen, in welchem Umfang der Schaden in der Lieferkette weitergegeben wurde. Auch wenn die Durchführung der Vorteilsausgleichung nach der Rechtsprechung des BGH u. a. dem Zweck des Schadenersatzes entsprechen muss und weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch insbesondere zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf, spricht nach Auffassung des Bundesrates aus Gründen der Rechtssicherheit viel dafür, dem geschädigten indirekten Abnehmer einen gesetzlich verankerten Ersatzanspruch zuzubilligen, wenn sich der Rechtsverletzer gegenüber dem Direktabnehmer auf die Weiterwälzung des Schadens berufen kann. Der Vorschlag in Option 23, wonach die "
A. Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Fragen E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
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Drucksache 12/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EU-Wettbewerbsrechts KOM (2005) 672 endg.; Ratsdok. 5127/06
... 10. Auch wenn die Durchführung der Vorteilsausgleichung nach der Rechtsprechung des BGH u. a. dem Zweck des Schadenersatzes entsprechen muss und weder den Geschädigten unzumutbar belasten noch insbesondere zu einer unbilligen Entlastung des Schädigers führen darf, spricht nach Auffassung des Bundesrates aus Gründen der Rechtssicherheit viel dafür, dem geschädigten indirekten Abnehmer einen gesetzlich verankerten Ersatzanspruch zuzubilligen, wenn sich der Rechtsverletzer gegenüber dem Direktabnehmer auf die Weiterwälzung des Schadens berufen kann.
Zur Vorlage allgemein
Zu den einzelnen im Grünbuch aufgeworfenen Fragen
Zu Fragen A bis C:
Zu Frage A:
Zu Frage B:
Zu Frage C:
Zu Frage D:
Zu Frage E und F:
Zu Frage E:
Zu Frage F:
Zu Frage G:
Zu Frage H:
Zu Frage I:
Zu Frage J:
Zu Frage K:
Zu Frage L:
Zu Frage M:
Zu Frage N:
Zu Frage O:
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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