[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

242 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Dispositionen"


⇒ Schnellwahl ⇒

0164/20B
0047/20
0164/1/20
0494/19
0623/19B
0533/19
0196/19B
0539/19B
0196/1/19
0645/19B
0094/1/19
0539/19
0094/19
0523/19
0094/19B
0128/19
0645/19
0548/19
0575/19
0623/19
0237/18B
0372/18B
0205/18
0116/1/18
0227/1/18
0053/18B
0237/1/18
0227/18B
0053/18
0116/18B
0315/1/17
0690/17
0777/1/17
0213/1/17
0109/1/17
0213/17B
0109/17B
0084/16B
0769/16
0073/16
0084/1/16
0184/16B
0295/1/16
0295/16B
0184/16
0792/2/16
0500/15B
0537/15B
0510/1/15
0024/15
0022/15
0354/15B
0258/15B
0359/15B
0359/1/15
0435/1/14
0045/14B
0093/14
0402/14
0638/14B
0638/1/14
0635/14
0588/14
0155/1/14
0435/14B
0627/13
0418/13
0654/13B
0327/1/13
0654/1/13
0663/13
0327/13B
0114/13
0752/12B
0752/12
0312/12B
0453/12
0550/12
0472/1/12
0024/1/12
0051/1/12
0327/12
0428/1/12
0717/2/12
0663/12
0729/12
0550/1/12
0717/1/12
0428/12B
0310/12
0312/1/12
0137/12
0717/12
0717/12B
0024/12B
0632/1/12
0549/12
0060/11
0237/11
0617/1/11
0142/11B
0057/1/11
0344/1/11
0317/11
0553/10B
0553/10
0184/10B
0069/10B
0042/10
0042/10B
0267/1/10
0184/1/10
0856/10
0319/10
0267/10B
0031/10
0661/1/10
0521/1/09
0675/09
0871/09
0160/09B
0788/09
0074/09
0160/09
0167/09
0004/09
0160/1/09
0788/09B
0065/09
0279/09
0343/1/08
0633/08B
0848/08B
0648/08B
0486/08B
0045/08
0759/08B
0633/1/08
0629/08
0185/1/08
0185/08B
0643/08
0004/08
0010/08A
0848/1/08
0168/08
0365/08
0648/08
0716/08
0486/1/08
0352/08
0759/1/08
0076/08
0180/08
0343/08K
0633/08
0847/08
0343/08B
0555/2/07
0063/1/07
0112/07B
0763/07B
0718/07
0544/07B
0530/07
0026/07B
0026/1/07
0763/1/07
0063/07B
0838/07B
0697/07B
0600/07B
0541/07B
0112/1/07
0555/07B
0309/2/07
0278/1/07
0354/1/07
0120/07
0705/07
0063/07
0663/1/07
0838/1/07
0663/07B
0541/1/07
0697/1/07
0600/1/07
0022/07
0309/07B
0164/06B
0031/1/06
0209/06B
0778/06
0504/06
0250/06
0031/06B
0209/1/06
0570/06
0532/06B
0426/06
0164/1/06
0358/06
0352/1/05
0254/05
0341/05
0364/1/05
0397/05
0239/05
0246/05
0398/05
0329/05
0820/05B
0616/05
0002/05
0811/1/05
0078/05B
0725/05
0811/05B
0246/1/05
0876/05
0492/05
0099/05
0726/05
0322/05
0364/05B
0341/05B
0005/05
0078/1/05
0246/05B
0820/1/05
0664/2/04
0850/1/04
0850/04B
0438/04B
0458/04B
0438/1/04
0455/04B
0441/04
Drucksache 541/1/07

... " handelt, die ausnahmsweise unzulässig ist, wenn das Gesetz einen Eingriff vornimmt, mit dem der/die Betreffende nicht rechnen musste und deshalb bei seinen/ihren Dispositionen nicht berücksichtigen konnte. Der Vertrauensschutz des o. g. Personenkreises dürfte auf Grund zahlreicher, gegen die Verwaltung entschiedener Gerichtsverfahren als nachhaltig gestärkt zu bewerten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 541/1/07




1. Zu Artikel 1 Nr. 48 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 64 Abs. 2 Satz 4 BVG

2. Zu einem modernen Gewaltopferentschädigungsrecht


 
 
 


Drucksache 778/06

... Die Beteiligungsgrenze von 25 % wird als Indiz dafür angesehen, dass der Anteilseigner unternehmerisch in die Gesellschaft eingebunden ist und nicht nur als Kapitalanleger auftritt. Angesichts der Tatsache, dass der Fortbestand einer Kapitalgesellschaft und der mit ihrer Tätigkeit verbundenen Arbeitsplätze ohnehin weitgehend unabhängig vom Gesellschafterbestand ist gäbe es hierfür keine Rechtfertigung. Zwar ist anzuerkennen, dass auch in einer Familientradition befindliche Unternehmen mit Gesellschaftern, die diese Mindestquote nicht erreichen zum Erhalt von Arbeitsplätzen beitragen. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften. Bei Einbeziehen von Streubesitzbeteiligungen steigt der Aufwand überproportional für die Feststellungen, inwieweit das Vermögen der Gesellschaft zum begünstigten Vermögen gehört. Die Gesellschaft muss bei ihren Dispositionen stets auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 778/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Gegenfinanzierung; Anpassung des Bewertungsrechts

E. Finanzielle Auswirkungen

F. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeiner Teil

1. Zielsetzung

2. Maßnahmen

3. Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf den Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zur Erbschaftsteuer

4. Preis- und Kostenwirkungen

5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand

6. Kosten für die Wirtschaft

7. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

II. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchtstabe aa Satz 1

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu den Nummern 18 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 250/06

... finanzierten Rechtsstreit, muss sie diesen zwar zur Deckung der Prozesskosten einsetzen, dies beeinträchtigt ihre allgemeinen Vermögensdispositionen im Gegensatz zu einer Anhebung der Raten oder zur Festsetzung einer Zahlung aus dem übrigen Vermögen aber nicht.



Drucksache 426/06

... Nach Absatz 1 beträgt die Anmeldefrist für die Elternzeit sieben Wochen. Durch diese Frist muss nicht zu einem zu frühen Zeitpunkt festgelegt werden, wer wann Elternzeit nehmen möchte und die Arbeitgeber haben ausreichend Zeit, sich um eine Vertretung für die Stelle zu kümmern und sonstige notwendige Dispositionen zu treffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 426/06




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG)

Abschnitt 1
Elterngeld

§ 1
Berechtigte

§ 2
Höhe des Elterngeldes

§ 3
Anrechnung von anderen Leistungen

§ 4
Bezugszeitraum

§ 5
Zusammentreffen von Ansprüchen

§ 6
Auszahlung und Verlängerungsmöglichkeit

§ 7
Antragstellung

§ 8
Auskunftspflicht, Nebenbestimmungen

§ 9
Einkommens- und Arbeitszeitnachweis, Auskunftspflicht des Arbeitgebers

§ 10
Verhältnis zu anderen Sozialleistungen

§ 11
Unterhaltspflichten

§ 12
Zuständigkeit; Aufbringung der Mittel; Verordnungsermächtigung

§ 13
Rechtsweg

§ 14
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 2
Elternzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

§ 15
Anspruch auf Elternzeit

§ 16
Inanspruchnahme der Elternzeit

§ 17
Urlaub

§ 18
Kündigungsschutz

§ 19
Kündigung zum Ende der Elternzeit Der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin kann das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen.

§ 20
Zur Berufsbildung Beschäftigte, in Heimarbeit Beschäftigte

§ 21
Befristete Arbeitsverträge

Abschnitt 3
Statistik und Schlussvorschriften

§ 22
Bundesstatistik

§ 23
Auskunftspflicht; Datenübermittlung

§ 24
Übermittlung

§ 25
Bericht

§ 26
Anwendung der Bücher des Sozialgesetzbuches

§ 27
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Folgeänderungen sonstiger Vorschriften

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Notwendigkeit eines Elterngeldgesetzes

II. Ziele

III. Wesentliche Neuerungen

1. Dynamische Leistung in Anknüpfung an das Erwerbseinkommen, Mindestelterngeldleistung

2. Flexible Bezugsmöglichkeiten und Berücksichtigung kurzer Geburtenfolgen

3. Die Partnermonate als Bonus zur Kernzeit des Elterngeldes

4. Übernahme der Regelungen zur Elternzeit

IV. Gesetzgebungszuständigkeit

V . Finanzielle Auswirkungen

VI. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu §§ 17

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Artikel 2

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu den Absätzen 9 und 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 13

Zu Absatz 14

Zu Absatz 15

Zu Absatz 16

Zu Absatz 17

Zu Absatz 18

Zu den Absätzen 19 bis 21

Zu Absatz 22

Zu den Absätzen 23 und 24

Zu Absatz 25

Zu Absätzen 26 bis 27

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 341/05

... Als wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, für die die Vergünstigung gewährt wird, gilt wie nach den bisherigen Regelungen eine Beteiligung von mehr als 25 %. Zwar gibt es eine Reihe von Kapitalgesellschaften in Deutschland, die sich in Familienbesitz befinden, bei denen sich die Beteiligungsquoten durch mehrfache Erbgänge aber so zersplittert haben, dass auf einzelne Gesellschafter weniger als 25 % entfallen. Es ist zwar anzuerkennen, dass gerade solche in Familientradition befindliche Unternehmen nachhaltig zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften, die bei ihren Dispositionen auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen müssen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1
Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom BGBl. I S zuletzt geändert durch Artikel ... des ... vom ..., BGBL. I, S wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997, BGBl. I S. 378, zuletzt geändert durch Artikel 13 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003, BGBL. I, S. 3076, wird wie folgt geändert:

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

Begründung

I .Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 4

Zu Artikel 2

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 820/05 (Beschluss)

... " Lesen, Schreiben, Rechnen - erweitert um Naturwissenschaften, Fremdsprache und Computerkenntnisse) und andererseits fachungebundene mentale Dispositionen ("



Drucksache 726/05

... - Übertragung klinischer Erkenntnisse auf die klinische Praxis: Verbesserter Einsatz von Arzneimitteln, Anpassung von Verhalten und Organisation, verbesserte Gesundheitstherapien und Technologien. Besonderes Augenmerk gilt der Patientensicherheit: Optimierung der klinischen Praxis, Gewinnung von Erkenntnissen über die klinische Entscheidungsfindung in der Erbringung primärer und spezialisierter Leistungen, verstärkte Anwendung evidenzbasierter Medizin und Stärkung der Patientenrechte. Schwerpunkte sind das Benchmarking von Strategien, die Auswertung der Ergebnisse unterschiedlicher Maßnahmen, einschließlich Arzneimittel und deren Überwachung, spezielle Merkmale der Patienten (wie genetische Dispositionen, Alter, Geschlecht und Befolgung der Anweisungen) sowie Kostenfragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 726/05




1. Hintergrund der Vorschläge

2. VORHERIGE Konsultation

3. Rechtliche Aspekte

4. Verwendung der Haushaltsmittel

5. EINHEITLICHE und flexible Durchführung

5.1. Anpassung an neue Erfordernisse und Möglichkeiten

5.2. Querschnittsthemen

6. Vereinfachung der Verwaltungsverfahren

7. Inhalt der spezifischen Programme

7.1. Zusammenarbeit

7.2. Ideen

7.3. Menschen

7.4. Kapazitäten

7.5. Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle

8. DER Aufbau des EFR des Wissens für Wachstum

Anhang 1

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Artikel 6

Artikel 7

Artikel 8

Anhang I
Wissenschaftliche und technologische Ziele, Grundzüge der Themen und Massnahmen

KMU -Beteiligung

Ethische Aspekte

3 Verbundforschung

Internationale Zusammenarbeit

2 Themen

1. Gesundheit

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

2. Lebensmittel, Landwirtschaft und Biotechnologie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

3. Informations- und Kommunikationstechnologien

5 Ziel

5 Einleitung

5 Maßnahmen

4. Nanowissenschaften, Nanotechnologien, Werkstoffe und neue Produktionstechnologien

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5. Energie

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

6. Umwelt einschließlich Klimaänderung

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

7. Verkehr einschließlich Luftfahrt

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

8. Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften

5 Ziel

5 Ansatz

5 Maßnahmen

5 Fragen:

5 Zukunftsforschung

9. Sicherheit und Weltraum

5 Ziel

9.1 Sicherheit

5 Ansatz

5 Maßnahmen

9.2 Weltraum

5 Ansatz

5 Maßnahmen

Anhang II
vorläufige Mittelaufteilung

Anhang III

Anhang IV


 
 
 


Drucksache 322/05

... ) angesetzt. Damit wird für unternehmerisches Vermögen eine einheitliche Bewertung sämtlicher Rechtsformen geschaffen. Bisher gab es unterschiedliche Bewertungsvorschriften für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, für nicht an der Börse notierte Kapitalgesellschaften und für börsennotierte Aktiengesellschaften. Als wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, für die die Vergünstigung gewährt wird, gilt eine Beteiligung von mehr als 25 Prozent. Zwar gibt es eine Reihe von Kapitalgesellschaften in Deutschland, die sich in Familienbesitz befinden, bei denen sich die Beteiligungsquoten durch mehrfache Erbgänge aber so zersplittert haben, dass auf einzelne Gesellschafter weniger als 25 Prozent entfallen. Es ist zwar anzuerkennen, dass gerade solche in Familientradition befindliche Unternehmen nachhaltig zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften, die bei ihren Dispositionen auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen müssen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 322/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 12a
Bestand und Bewertung von Betriebsvermögen

§ 19b
Begrenzung der Erbschaftsteuer auf Betriebsvermögen im Übergangsbereich

§ 28
Stundung und Erlöschen der Steuer bei begünstigtem Vermögen

§ 28a
Begünstigtes Vermögen

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Begründung

I. Allgemeiner Teil

II. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 341/05 (Beschluss)

... Als wesentliche Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, für die die Vergünstigung gewährt wird, gilt wie nach den bisherigen Regelungen eine Beteiligung von mehr als 25 %. Zwar gibt es eine Reihe von Kapitalgesellschaften in Deutschland, die sich in Familienbesitz befinden, bei denen sich die Beteiligungsquoten durch mehrfache Erbgänge aber so zersplittert haben, dass auf einzelne Gesellschafter weniger als 25 % entfallen. Es ist zwar anzuerkennen, dass gerade solche in Familientradition befindliche Unternehmen nachhaltig zum Erhalt von Arbeitsplätzen beigetragen haben. Die erforderlichen Feststellungen belasten jedoch nicht nur die Finanzämter, sondern auch die Gesellschaften, die bei ihren Dispositionen auch mögliche steuerschädliche Folgen für ihre Gesellschafter berücksichtigen müssen. Es erscheint daher sinnvoll, eine Mindestbeteilungsquote einzuführen, die Nutzen und Aufwand in einem vernünftigen Maß hält.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/05 (Beschluss)




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage

Artikel 1

Artikel 2

1. In § 10 Abs. 6 werden die Sätze 4 und 5 gestrichen.

2. § 12 wird wie folgt geändert:

3. § 13a wird wie folgt geändert:

4. § 19a wird wie folgt geändert:

5. Nach § 19a wird folgender § 19b eingefügt:

6. § 28 wird wie folgt gefasst:

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

1. Verfassungsrechtliche Fragen

2. Verhinderung missbräuchlicher Umgestaltung von nichtproduktivem Vermögen zu Betriebsvermögen

Zu Artikel 1

Zu Nr. 2

Zu Artikel 2

Zu Nr. 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nr. 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nr. 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nr. 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Nr. 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 5/05

... Freiwillige Leistungen Dritter, welche die HbL gemindert haben, unterliegen nicht dem Nachteilsausgleich, denn sie sind ohne Rechtsgrund erbracht worden. Finanzielle Dispositionen, die der Leistende getroffen hat, ohne dass er von der Rechtslage beeinflusst worden wäre, begründen bei Änderung dieser Rechtslage aufgrund des genannten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts keine rechtlich erhebliche finanzielle Verschiebung, die aufgrund einer Rechtspflicht auszugleichen wäre.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 5/05




A. Problem

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten für die öffentlichen Haushalte

E. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

Artikel 2
Neufassung des Wohngeldgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzentwurfs

II. Anlass des Gesetzentwurfs

1. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

2. Bisher geltendes Recht

3. Wille des Gesetzgebers

4. Bisherige Auslegung und Praxis

5. Klarstellung des gesetzgeberischen Willens

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

IV. Zulässigkeit der Rückwirkung

1. Zulässigkeit gegenüber dem Bürger

2. Zulässigkeit gegenüber dem Sozialhilfeträger

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VII. Kosten

B. Besonderer Teil


 
 
 


Drucksache 820/1/05

... 5. Der Bundesrat stellt fest, dass der vorgeschlagene Katalog der Schlüsselqualifikationen einerseits Sachbereiche umfasst (die alten "Kulturtechniken" Lesen, Schreiben, Rechnen - erweitert um Naturwissenschaften, Fremdsprache und Computerkenntnisse) und andererseits fachungebundene mentale Dispositionen("



Drucksache 196/18 PDF-Dokument



Drucksache 250/06 (Beschluss) PDF-Dokument



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.