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0438/04B
0458/04B
0438/1/04
0455/04B
0441/04
Drucksache 627/13

... Mit der Änderung wird die bisherige, für alle Lizenznehmer geltende Genehmigungspflicht von Entgelten für die förmliche Zustellung zurückgeführt, da sie sich in der Praxis als nicht zwingendes Instrument zur sachgerechten Gewährleistung des Justizgewährungsanspruchs gezeigt hat. Lediglich für einen marktbeherrschenden Anbieter soll daher künftig das Genehmigungserfordernis beibehalten werden. Dafür wird ausdrücklich der heute schon gängigen Praxis entsprechend von einer Veröffentlichung der genehmigten Entgelte abgesehen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen bei Ausschreibungen von förmlichen Zustellungen zu gewährleisten. Wegen der erforderlichen haushaltsrechtlichen Dispositionen, die mit Blick auf den in Bezug auf die hoheitlichen Tätigkeiten bestehenden Gebührencharakter des Entgelts bestehen, sind das Bundesministerium der Justiz und das Bundesministerium des Innern über beabsichtigte Entgeltgenehmigungen der Bundesnetzagentur zu unterrichten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 627/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Postgesetzes

§ 4a
Medien der Veröffentlichung

§ 44
Bundesnetzagentur

Artikel 2
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Schwerpunkte des Gesetzentwurfs

II. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

V. Weitere Kosten

VI. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Nachhaltigkeitsaspekte

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2306: Viertes Gesetz zur Änderung des Postgesetzes


 
 
 


Drucksache 663/13

... Sofern gruppenangehörige Schuldner oder deren Gläubiger - etwa in Unkenntnis der Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands nach § 3a InsO-E - Anträge auf Eröffnung von Gruppen-Folgeverfahren bei anderen Gerichten als bei dem nach § 3a Absatz 1 InsO-E zuständigen Gericht stellen, eröffnet die Vorschrift die Möglichkeit einer Verweisung an das Gericht des Gruppen-Gerichtsstands. Die Verweisung liegt im Ermessen des Gerichts, welches zu prüfen hat, ob eine Verweisung auch bei Berücksichtigung des erreichten Verfahrensstands im Interesse der Gläubiger des Schuldners liegt. Dies kann dann zu verneinen sein, wenn das Verfahren bereits eröffnet wurde und der eingesetzte Verwalter bereits eine Vielzahl von Dispositionen getroffen hat. Erfolgt hingegen unverzüglich nach der Bekanntgabe eines Gläubigerantrags ein Eigenantrag des Schuldners beim Gericht des Gruppen-Gerichtsstands, verweist das Gericht das Verfahren auf Antrag des Schuldners, des vorläufigen Insolvenzverwalters, auf den die Verfügungsbefugnis übergegangen ist, oder des Insolvenzverwalters. In diesem Fall ist durch das Erfordernis der unverzüglichen Eigenantragstellung gewährleistet, dass das Verfahren noch nicht in einer Weise gefördert wurde, die im Verweisungsfall Nachteile für die weitere Verfahrensführung erwarten lässt. Die Verweisung ist für das Gericht, an welches das Verfahren verwiesen wird, bindend. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtsgrundsatz der Bindung von Verweisungsentscheidungen, der in § 17a Absatz 2 Satz 3 und § 102 Satz 2 des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 663/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Insolvenzordnung

§ 3a
Gruppen-Gerichtsstand

§ 3b
Fortbestehen des Gruppen-Gerichtsstands

§ 3c
Zuständigkeit für Gruppen-Folgeverfahren

§ 3d
Verweisung an den Gruppen-Gerichtsstand

§ 3e
Unternehmensgruppe

§ 13a
Antrag zur Begründung eines Gruppen-Gerichtsstands

§ 56b
Verwalterbestellung bei Schuldnern derselben Unternehmensgruppe

Siebter Teil

Erster Abschnitt

§ 269a
Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

§ 269b
Zusammenarbeit der Gerichte

§ 269c
Zusammenarbeit der Gläubigerausschüsse

Zweiter Abschnitt

§ 269d
Koordinationsgericht

§ 269e
Koordinationsverwalter

§ 269f
Aufgaben und Rechtsstellung des Koordinationsverwalters

§ 269g
Vergütung des Koordinationsverwalters

§ 269h
Koordinationsplan

§ 269i
Abweichungen vom Koordinationsplan

§ 270d
Eigenverwaltung bei gruppenangehörigen Schuldnern

Artikel 2
Änderung des Rechtspflegergesetzes

Artikel 3
Änderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 4
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes

Artikel 7
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuches

Artikel 8
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 9
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Flexible Koordinierungsmechanismen statt Konsolidierungslösungen

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Eröffnung der Möglichkeit, mehrere oder sämtliche Verfahren bei einem Gericht zu führen

2. Bestellung eines Insolvenzverwalters

3. Allgemeine Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Gerichten, Verwaltern und Gläubigerausschüssen

a Zusammenarbeit der Insolvenzverwalter

b Zusammenarbeit der Gerichte

c Zusammenarbeit der Gläubigerorgane

4. Das Koordinationsverfahren als besonderes Koordinationsinstrument

5. Anwendungsbereich

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 3a

Zu § 3b

Zu § 3c

Zu § 3d

Zu § 3e

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu § 269a

Zu § 269b

Zu § 269c

Zu § 269d

Zu § 269e

Zu § 269f

Zu § 269g

Zu § 269h

Zu § 269i

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2489: Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Regelungsinhalt

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

4. Bewertung durch den NKR


 
 
 


Drucksache 453/12

... III dauerhaft in § 48 SGB III integriert. Die Beschränkungen der Berufsorientierungsmaßnahmen in § 48 Absatz 2 SGB III werden dauerhaft aufgehoben, um mehr Prävention in der Berufsorientierung zu erreichen. Damit wird die Zielsetzung der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern und des Ausbildungspakts von Bundesregierung und Spitzenverbänden der Wirtschaft/Kultusministerkonferenz unterstützt. Zudem sollen die berufliche Eingliederung behinderter junger Menschen verbessert und der Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention flankiert werden. Die Befristung soll jetzt wegfallen, damit für die Zeit ab 2014 frühzeitig Planungssicherheit für die Bundesagentur für Arbeit und die Länder besteht und rechtzeitig die diesbezüglich notwendigen Dispositionen getroffen werden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 453/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Teil 2
Versorgung der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger

Kapitel 1
Organisation

§ 27
Schließung der Zusatzversorgung

§ 28
Träger der Zusatzversorgung; Verordnungsermächtigung

§ 29
Geschäftsführung

§ 30
Aufsicht

Kapitel 2
Allgemeine Verfahrens- und Anspruchsregelungen; Finanzierung

§ 31
Versorgungsverfahren

§ 32
Verpfändung, Übertragung und Aufrechnung von Versorgungsansprüchen

§ 33
Übergang von Schadenersatzansprüchen

§ 34
Verjährung

§ 35
Rechtsweg

§ 36
Mittel zur Durchführung der Zusatzversorgung

Kapitel 3
Versorgungsleistungen

§ 37
Ruhegeld

§ 38
Ruhegeld bei Berufsunfähigkeit

§ 39
Witwen- und Witwergeld

§ 40
Waisengeld

§ 41
Interne Teilung beim Versorgungsausgleich

Artikel 2
Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 3
Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 4
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Sozialgerichtsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt und Ziel

II. Finanzielle Auswirkungen und Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

5 Bundeshaushalt:

Kommunale Haushalte:

2. Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Zu den Änderungen im Recht der Arbeitsförderung:

3. Weitere Kosten

5 Gesetzgebungskompetenz

5 Nachhaltigkeit

Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu Nummer 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 2207: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze


 
 
 


Drucksache 472/1/12

... umgesetzt werden können. Dagegen birgt die Einführung eines personenungebundenen Identifikationsmittels neben dem unzureichenden Jugend- und Spielerschutz vor allem die Gefahr, dass sich die Einführung personengebundener Identifikationsmittel unter Hinweis auf die im Vertrauen auf die im Zusammenhang mit der personenungebundenen Spielerkarte getroffenen Dispositionen und der hierdurch notwendigen Übergangsfristen verzögert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 472/1/12




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 14 Absatz 8 Nummer 10 - neu - GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 1 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 2 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a § 33c Absatz 2 Nummer 3 GewO

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO

7. Hilfsempfehlung zu Ziffer 6

Zu Artikel 1 Nummer 5

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 33f Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe h GewO

9. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 34a Absatz 1 Satz 4 bis 6 - neu - GewO

10. Zu Artikel 1 Nummer 8a - neu - § 55c Satz 2 GewO

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 144 Absatz 4 GewO


 
 
 


Drucksache 51/1/12

... 34. Artikel 8 des Richtlinienvorschlags regelt ein grundsätzliches Verbot der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten. Eine Ausnahme gilt vor allem, wenn die Verarbeitung durch eine Vorschrift gestattet ist, die - in ihrem Inhalt unklare - "geeignete Garantien" vorsieht. Die Vorschrift ist nach Auffassung des Bundesrates jedenfalls in der gewählten Fassung abzulehnen. Im Bereich der Strafverfolgung und der straftatbezogenen Gefahrenabwehr ist eine entsprechende Sonderbehandlung solcher Daten bereits deswegen nicht sachgerecht, weil Polizei- und Ermittlungsbehörden oftmals darauf angewiesen sind, auch solche Umstände in Erfahrung zu bringen und zu speichern, um die Ermittlungen erfolgreich führen zu können (z.B. ethnische Herkunft bei der Fahndung nach einer Person) oder um sich selbst oder andere schützen zu können (z.B. Hinweise auf Infektionsgefahr; Gefahrenpotenzial aufgrund psychischer Prädispositionen). Zumindest ist die Vorschrift dahingehend abzuändern, dass die Daten der genannten Art nur verarbeitet werden dürfen, wenn dies auch unter Berücksichtigung von deren besonderer Sensibilität zur Erfüllung der Aufgaben der jeweiligen Stellen notwendig ist.



Drucksache 317/11

... Das Gesetz wird die unternehmensinternen Dispositionen zur Verhinderung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus gerade außerhalb des Finanzsektors stärken und durch eine verbesserte Aufsicht, insbesondere über Immobilienmakler, Finanzunternehmen und Personen, die gewerblich mit Gütern handeln, einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Integrität, Stabilität und damit die "Sauberkeit" des Wirtschaftsstandorts Deutschland sicherzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 317/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Geldwäschegesetzes

§ 10
Zentralstelle für Verdachtsmeldungen

§ 14
Meldepflicht von Behörden

Abschnitt 4
Aufsicht, Zusammenarbeit und Bußgeldvorschriften

§ 16a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung sowie mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde

Artikel 2
Änderungen des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Personalausweisgesetzes

Artikel 5
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 6
Änderung der Prüfungsberichtsverordnung

§ 25f
Absatz 1 und 2 KWG

Artikel 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ziel des Gesetzes

II. Wesentlicher Inhalt

III. Untergesetzliche Maßnahmen - Forum für Geldwäscheprävention und Verhinderung der Terrorismusfinanzierung

IV. Alternativen, Folgen und Auswirkungen des Gesetzes

1. Alternativen

2. Folgen und Auswirkungen

3. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

V. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

VI. Auswirkungen des Gesetzes auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte, Kosten für die Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf das Preisniveau

VII. Bürokratiekosten

1. Vorbemerkung

2. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

3. Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger

4. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VIII. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe cc

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Buchstabe b

Zu § 3

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu § 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 9

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1657: Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention

1. Bestellung eines Geldwäschebeauftragten

2. Verdachtsmeldewesen

3. Bewertung des NKR

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) vom 4. Mai 2011 zum Entwurf eines Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention


 
 
 


Drucksache 31/10

... wird für Dispositionen im Vertrauen auf die künftige Steuerbefreiung bei Erstzulassungen vom 1. Juli 2009 bis zum Datum des Inkrafttretens eine Steuerbefreiung im Wege des Vertrauensschutzes geregelt. Der Vertrauenstatbestand trägt der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Gesetzgebungskompetenz

Gleichstellungspolitische Relevanz

3 Nachhaltigkeit

Finanzielle Auswirkungen

Sonstige Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

§ 3
Nummer 2 KraftStG

§ 3
Nummer 7 Satz 4 KraftStG

Zu Nummer 2

§ 3b
Absatz 1 Satz 1 sowie Absatz 2 Satz 1, 2 und 4 - aufgehoben - KraftStG

Zu Nummer 3

§ 5
Absatz 1 Nummer 4 und 5 - neu - KraftStG

Zu Nummer 4

§ 8
Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 1b - neu - KraftStG

Zu Nummer 5

§ 9
Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b KraftStG

§ 9
Absatz 1 Nummer 2b - neu - KraftStG

Zu Nummer 6

§ 13
Absatz 1 Satz 2 KraftStG

§ 13
Absatz 1 Satz 3 KraftStG

§ 13
Absatz 1a KraftStG

Zu Nummer 7

§ 14
Absatz 2 - aufgehoben - KraftStG

§ 14
Absatz 2 - neu - KraftStG

Zu Nummer 8

§ 18
Absatz 7a - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 8 KraftStG

§ 18
Absatz 9 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 10 - neu - KraftStG

§ 18
Absatz 11 - neu - KraftStG

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1118: Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes


 
 
 


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