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5 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Durchdruck"


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Drucksache 213/09

... erheblich eingeschränkt. Da die Informationspflicht lediglich die Abgabe eines Durchdrucks der Einfuhranmeldung vorsieht, sind die bürokratischen Entlastungseffekte gering. Die zur Marktbeobachtung erforderlichen Einfuhrdaten werden künftig vom Einführer mit der elektronischen Einfuhranmeldung abgegeben und vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beziehungsweise die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übermittelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 213/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Einhundertachtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten:

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für Bürger und Verwaltung:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 857: 158. Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste - Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz -


 
 
 


Drucksache 47/09

... erheblich eingeschränkt. Da die Informationspflicht lediglich die Abgabe eines Durchdrucks der Einfuhranmeldung vorsieht, sind die bürokratischen Entlastungseffekte gering.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 47/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 623: Einhundertsiebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste – Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz


 
 
 


Drucksache 214/09

... entfällt in der überwiegenden Zahl der Fälle. Von der Verpflichtung zur Abgabe einer papiergestützten Einfuhrkontrollmeldung werden 19970 Unternehmen, überwiegend aus der Landwirtschaft, z.T. aber auch aus der Energieversorgung befreit. Da es sich bei der Einfuhrkontrollmeldung um einen Durchdruck der Einfuhranmeldung in Papierform handelt, ist die Entlastung der Unternehmen allerdings nicht messbar. Durch die Erweiterung der Mineralölprodukte, für die der Einführer mit der elektronischen Einfuhranmeldung Angaben zur Einfuhr zu machen hat, wird die Wirtschaft nicht zusätzlich belastet, da die Angaben mit der elektronischen Einfuhranmeldung erhoben werden. Soweit bei der Einfuhr von Waren zur Marktbeobachtung von Einführern bestimmte Angaben gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu machen sind (§ 27a Abs. 6 und 7 AWV), werden die Daten bei der Abgabe der elektronischen Einfuhranmeldung automatisch erfasst und vom Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) im Auftrag der Zollstellen an die Bundesämter weitergeleitet. Für die bestehende Informationspflicht wird damit weitgehend eine weniger belastende Erfüllung vorgesehen. § 31 Abs. 1 i.V.m. § 27 Abs. 1 Satz 1 AWV mit der Pflicht zur Beantragung der Einfuhrabfertigung bei der Einfuhr genehmigungspflichtiger Waren wird ebenfalls an die Möglichkeit der elektronischen Einfuhrabfertigung angepasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Vierundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 15
Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Mineralölausfuhr

§ 27a
Einfuhrkontrollmeldung - Erhebung von Einfuhrdaten

§ 69o

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 571: Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 789/08

... - Apotheken haben vierteljährlich die Durchdrucke entsprechender Rezepte an das BfArM zu übermitteln;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 789/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung

§ 3a

Artikel 2
Änderung der Apothekenbetriebsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Grundlagen

II. Regelungsinhalt

III. Umsetzung von Gemeinschaftsrecht

IV. Befristung

V. Geschlechterspezifische Aspekte

VI. Rechtsgrundlage, Zustimmungs- und Anhörungspflicht

VII. Kosten

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Sonstige Kosten

4. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu § 3a

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 716: Entwurf der Verordnung zur Änderung arzneimittelrechtlicher und apothekenrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 543/15 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.