68 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"Durchschlag"
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Zu der weiteren Frage, ob die vom Ausgangswert her berechneten Einnahmeausfälle (rund 525 Mio. Euro) tatsächlich auf die Unternehmen durchschlagen (realitätsnahes Bild), hat die Anhörung folgendes ergeben:
Drucksache 13/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Auch die Streichung des § 34 Absatz 4 Satz 3 GeolDG dient einer effektiven Rechtsverfolgung und zudem der Ausräumung verfassungsrechtlicher Bedenken. Auf Grund der hohen Bedeutung des in Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes verbrieften Rechtes, bedarf ein gesetzlich vorgeschriebener Wegfall der aufschiebenden Wirkung einer überzeugenden Begründung. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die bereits dargestellten möglichen irreversiblen Folgen einer vorzeitigen Veröffentlichung. Durchschlagende öffentliche Interessen für die gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung sind hier bislang nicht ersichtlich. Der Verweis in der Gesetzesbegründung auf die zeitgerechte Veröffentlichung des Zwischenberichtes nach § 13 Absatz 2 Satz 3 StandAG überzeugt so nicht. Das StandAG selbst legt hier keine Fristen fest. Es erscheint jedoch sehr fraglich im Rahmen eines Gesetzes, also einer abstraktgenerellen Regelung, verwaltungsintern gesteckten zeitlichen Zielen eine derart allgemeine Bedeutung einzuräumen, dass dies die Rechte anderer überwiegt. Für derartige Fälle ist, mit entsprechender Begründung, eher die Möglichkeit der behördlichen Anordnung der sofortigen Vollziehung vorgesehen (siehe § 80 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zum Gesetzentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein*
6. Zu § 1 Satz 1 GeolDG
7. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
8. Zu § 3 Absatz 2 Nummer 1 GeolDG
9. Zu § 5 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
10. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1, 2, 5 und 6 GeolDG
11. Zu § 6 Absatz 1 Satz 1 GeolDG
12. Zu § 6 Absatz 1 Satz 5a - neu - GeolDG
13. Zu § 6 Absatz 4 Satz 2 GeolDG
14. Zu § 8 Satz 1 GeolDG
15. Zu § 10 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und Absatz 3 Satz 1 GeolDG
16. Zu § 10 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
17. Zu § 11 Absatz 3 GeolDG
18. Zu § 11 Absatz 4 GeolDG
19. Zu § 15 Absatz 3 GeolDG
20. Zu § 15 Absatz 3 Satz 2 GeolDG
21. Zu § 16 Absatz 1 Satz 2 GeolDG
22. Zu § 16 Absatz 1 Satz 3 GeolDG
23. Zu § 17 Absatz 3 Satz 1a - neu - GeolDG
24. Zu § 17 Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - GeolDG In § 17 Absatz 3 ist Satz 2 durch folgende Sätze zu ersetzen:
25. Zu § 19 Absatz 2 Satz 1, Satz 1a - neu - GeolDG
26. Zu § 23 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3, § 24 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2, § 26 Satz 1,
27. Zu § 23 Absatz 2 Satz 2 GeolDG
28. Zu § 27 Absatz 4 - neu - GeolDG
29. Zu § 27 GeolDG
30. Zu § 29 Absatz 4 Satz 1 GeolDG
31. Zu § 29 Absatz 5 GeolDG
32. Zu § 32 Absatz 1 GeoIDG
33. Zu § 33 Absatz 3 Satz 1 GeolDG
34. Zu § 33 Absatz 6 GeolDG
35. Zu § 34 Absatz 3 Satz 2 und Satz 2a - neu - sowie
36. Zu § 34 Absatz 4 Satz 5
37. Zu § 36 Absatz 1, Absatz 2 GeolDG
Â
Â
Â
Drucksache 520/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Es erscheint aber vorzugswürdig, die Norm so auszugestalten, dass eine teleologische, vom schuldrechtlichen Verständnis abweichende Auslegung der Wörter "verpflichtet bleibt" entbehrlich ist. Die vorgeschlagene Neuformulierung hat zum Ziel, bereits mit dem Gesetzeswortlaut alle Arten überwälzender Vereinbarungen - unabhängig davon, ob diese nach Grund oder Höhe auf die Forderung des Maklers gegen seinen Vertragspartner durchschlagen - zu erfassen.
Drucksache 363/2/19
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Obwohl der Gesetzgeber Armbrüste (bei professionellen Armbrüsten hohe Präzision auf große Distanz, sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) als Waffen im Sinne des
Drucksache 366/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften
... XII maßgeblich sein soll. Damit wird dem vom Sozialrecht anerkannten Umstand Rechnung getragen, dass regionale Besonderheiten und statistisch nachweisbare, regionale Abweichungen beim Einkommen und bei den Verbrauchsausgaben vorhanden sein können. Diese sollen gegebenenfalls auch nur regional unmittelbar auf die PKH-Freibeträge durchschlagen. Etwaige soziale Schieflagen, die sich aufgrund örtlich stark unterschiedlicher Lebenshaltungskosten ergeben, sollten in erster Linie über eine Anpassung der sozialen Regelsätze - und nicht über die PKH-Freibeträge - ausgeglichen werden; die PKH-Freibeträge sollten dem für Antragstellerinnen und -steller aus der entsprechenden Region nur folgen.
Drucksache 363/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften (Drittes Waffenrechtsänderungsgesetz - 3. WaffRÄndG)
... Obwohl der Gesetzgeber Armbrüste (bei professionellen Armbrüsten hohe Präzision auf große Distanz, sehr hohe Durchschlagskraft, enorme Geschwindigkeit) als Waffen im Sinne des
1. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 5 Absatz 2 Nummer 3, Absatz 5 Satz 1 Nummer 4 - neu - WaffG
Zu § 5
Zu § 5
2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - § 6 Absatz 1a - neu - WaffG
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 13 Absatz 6 WaffG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG
5. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37f WaffG
6. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 4 WaffG
7. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
8. Zu Artikel 1 Nummer 26 § 40 Absatz 3 Satz 6 - neu - WaffG
9. Zu Artikel 1 Nummer 28 Buchstabe a § 44 Absatz 1 Nummer 1a - neu - WaffG , Buchstabe b § 44 Absatz 2 WaffG , Artikel 4 § 3 Absatz 2 Nummer 7 BMG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 WaffG
11. Zu Artikel 1 Nummer 38 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe bbb Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.3 Buchstabe b WaffG
12. Zu Artikel 3 § 13 Nummer 7 WaffRG
13. Zu Artikel 1 Nummer 34 Buchstabe b § 58 Absatz 21 WaffG , Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 5 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Â
Â
Â
Drucksache 520/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
... Es erscheint aber vorzugswürdig, die Norm so auszugestalten, dass eine teleologische, vom schuldrechtlichen Verständnis abweichende Auslegung der Wörter "verpflichtet bleibt" entbehrlich ist. Die vorgeschlagene Neuformulierung hat zum Ziel, bereits mit dem Gesetzeswortlaut alle Arten überwälzender Vereinbarungen - unabhängig davon, ob diese nach Grund oder Höhe auf die Forderung des Maklers gegen seinen Vertragspartner durchschlagen - zu erfassen. Dies kann dadurch erreicht werden, dass die Wirksamkeit der überwälzenden Vereinbarung ausdrücklich davon abhängig gemacht wird, dass der überwälzte Anteil die Hälfte der auf dem Maklervertrag beruhenden Maklerlohnforderung nicht übersteigt.
Drucksache 168/1/17
... Die vorgeschlagene Änderung ist notwendig, damit im Interesse der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit klargestellt wird, dass entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung artenschutzrechtliche Verbote nicht unmittelbar auf ein bestandskräftig zugelassenes Vorhaben "durchschlagen". Der Adressat einer Genehmigung kann somit von einer bestandskräftigen Genehmigung Gebrauch machen, solange sie nicht in einem förmlichen Änderungsverfahren z.B. auf Grund einer geänderten Sachlage nach §§ 48 ff. VwVfG geändert wurde.
Drucksache 334/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 531/2012 in Bezug auf Vorschriften für Roamingvorleistungsmärkte COM(2016) 399 final
... (15) Bei der Betrachtung der Kostenschätzungen wurden auch die möglichen Auswirkungen saisonbedingter Variationen des Roamingverkehrs auf die Gesamtkosten der Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten auf nationaler Ebene berücksichtigt. Diese Schätzungen zeigten die ausgleichenden Effekte, aufgrund derer mögliche Kostensteigerungen, die durch die Saisonabhängigkeit des Roamingverkehrs verursacht werden, gering bleiben würden. Insbesondere bei Datendiensten bedeutet dies, dass bei steigender Inlandsnachfrage eine saisonbedingte Verkehrsspitze in einem Jahr von der gesamten Inlandsnachfrage in dem bzw. den Folgejahren wahrscheinlich übertroffen wird. Da terrestrische Mobilfunknetze schon für einen solchen allgemeinen, von der Inlandsnachfrage vorangetriebenen Aufwärtstrends dimensioniert werden, ist es unwahrscheinlich, dass eine aufgrund saisonbedingter Verkehrsströme im Netz auftretende Gesamtnachfragespitze die Dimensionierungskosten des Mobilfunknetzes in die Höhe treiben würde. Bei Sprachanrufen, bei denen die Nachfrage stabiler ist, können saisonbedingte Roamingnachfragespitzen dagegen sehr wohl auf die Netzdimensionierungskosten insgesamt durchschlagen. Allerdings werden solche saisonbedingten örtlichen Verkehrsspitzen wahrscheinlich auch von inländischen Benutzern mitverursacht, die sich in Fremdenverkehrsgebiete begeben, sowie in gewisser Weise aufgefangen durch einen ausgleichenden Effekt, den Roamingkunden auf die Kapazitätsauslastung in städtischen Ballungsgebieten während der Sommerferienzeit ausüben.
Drucksache 205/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Schwerpunkte der IKT-Normung für den digitalen Binnenmarkt - COM(2016) 176 final
... In dieser Mitteilung wird ein umfassendes strategisches und politisches Konzept für die Normung vorrangiger Informations- und Kommunikationstechnologien vorgelegt, die von entscheidender Bedeutung für die Vollendung des digitalen Binnenmarkts sind. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass die Normen im IKT-Bereich so gestaltet werden, dass sie den politischen Erfordernissen besser entsprechen, beweglich und offen sind sowie stärker mit Forschung und Innovation verknüpft und besser untereinander verbunden sind, damit sie letztlich für die immer stärker digitalisierte europäische Wirtschaft von größerer Durchschlagskraft sind.
1. IKT-NORMEN als Eckpfeiler des Digitalen Binnenmarkts
2. FESTLEGUNG von NORMEN für IKT in einem SICH RASCH WANDELNDEN und SCHWIERIGEN Globalen Kontext
3. EUROPAS Antwort: EIN ZWEI-SÄULEN-PLAN zur SCHWERPUNKTSETZUNG in der IKT-NORMUNG für den Digitalen Binnenmarkt und zu DEREN Durchführung
3.1. Fünf Schwerpunktbereiche: die Bausteine der IKT-Normung
3.1.1. Cloud Computing
3.1.2. Internet der Dinge
3.1.3. 5G-Kommunikationsnetze
3.1.4. Cybersicherheit
3.1.5. Daten
3.1.6. Die weitergehenden Auswirkungen der Digitalisierung auf die Industrie und die Verbraucher
3.2. Durch Normen eine Führungsrolle erringen und behaupten - eine Verpflichtung auf hoher Ebene
1 Validierung von Prioritäten und Steigerung der Effizienz des Normungsprozesses in Europa:
2 Regelmäßige Überprüfung und Überwachung der Fortschritte:
3 Verbesserte EU-Unterstützung für die Normungsschwerpunkte im IKT-Bereich:
4 Gewährleistung eines fairen und nicht diskriminierenden Zugangs
5 Verstärkung der Präsenz der EU im internationalen Dialog und in der IKT-Normen betreffenden Zusammenarbeit:
Â
Â
Â
Drucksache 618/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... "b) sicherzustellen, dass in der Gasrückfuhrleitung, wenn diese nach Absatz 7.2.4.16.12 Satz 1 ADN erforderlich ist, eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist;
Drucksache 638/3/14
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... durchschlagen. Dies sollte aus systematischen Gründen unterbleiben, weil § 2 Abs. 1 KAGB an Artikel 2 Abs. 3 AIFM-Richtlinie anknüpft. Wird der Katalog des § 2 Abs. 1 KAGB im nationalen Recht erweitert, ergeben sich daraus ungewollte Folgen im Investmentsteuerrecht.
Drucksache 23/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und Änderung der Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt
... Prüfung und Erteilung der Zulassung von Flammendurchschlagssicherungen (Absatz 9.3.2.12.7 und 9.3.3.12.7 ADN).
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... Eine entscheidende Voraussetzung dafür, spekulative Geschäfte im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 2 betreiben zu dürfen, ist gemäß Absatz 1, dass alle spekulativen Geschäfte auf ein Finanzhandelsinstitut verlagert werden. Als Finanzdienstleistungsinstitut hat das Finanzhandelsinstitut alle bankaufsichtsrechtlichen Anforderungen des KWG zu erfüllen. Das Finanzhandelsinstitut muss ein rechtlich eigenständiges Unternehmen sein, das organisatorisch klar von dem CRR-Kreditinstitut und den sonstigen konzernangehörigen Unternehmen abgegrenzt ist. So soll unter anderem sichergestellt werden, dass etwaige sich realisierende Risiken aus spekulativen Geschäften nicht unmittelbar auf das CRR-Kreditinstitut durchschlagen und die Einlagen der Kunden gefährden. Überdies erleichtert die klare Trennung des Finanzhandelsinstituts von den übrigen Unternehmen eine wirksame Abwicklung des Finanzhandelsinstituts, falls dies erforderlich werden sollte.
Drucksache 343/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Gute Arbeit - Zukunftsfähige und faire Arbeitspolitik gestalten"
... - die Finanzkrise nach wie vor nicht bewältigt ist und viele Wirtschaftsindikatoren auf eine Eintrübung des konjunkturellen Umfeldes hinweisen. Auch wenn Deutschland besser dasteht als viele seiner Nachbarn, wird eine sich verschlechternde wirtschaftliche Entwicklung mit zeitlicher Verzögerung auf den Arbeitsmarkt durchschlagen, wenn keine Vorsorge getroffen wird. Um von der Wirtschaftskrise bedrohte Unternehmen und deren Belegschaften zu unterstützen, muss das in der Krise 2009/2010 mit Erfolg eingesetzte Instrumentarium vorgehalten werden. Kurzarbeit soll daher künftig unter erleichterten Bedingungen möglich sein. Dies betrifft die Übernahme von Sozialversicherungsbeiträgen und die Erstreckung der Regelungen zum Kurzarbeitergeld auf die Arbeitnehmerüberlassungsbranche im Fall einer allgemeinen Krise auf dem Arbeitsmarkt. Darüber hinaus soll die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld generell auf zwölf Monate angehoben werden;
Drucksache 66/13
Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen
Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer -Durchführungsverordnung
... Allerdings ist vorgesehen, dass die Versendungsbelege vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet sein müssen. In dem Fall, in dem der Empfänger des Gegenstandes den Spediteur beauftragt, enthält der Durchschlag des CMR-Frachtbriefes, der dem Versender überlassen wird, keine Unterschrift des Empfängers. In diesen Fällen kann die Nachweisführung letztlich nur gelingen, indem der Versender vom Empfänger eine zusätzliche Bestätigung einholt oder den unterschriebenen Durchschlag vom Empfänger einfordert. Dieser weitere Schritt führt gegenüber der bisherigen Praxis zu Mehraufwand.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1 Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
§ 17a Nachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in Beförderungs- und Versendungsfällen
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
V. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VI. Befristung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
§ 17a Allgemeines
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Absatz 2
Zu Satz 2 und 3:
Zu Satz 4:
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Absatz 3
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2345: Elfte Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
1. Zusammenfassung
2. Im Einzelnen
1. Nutzung von CMR-Frachtbriefen
2. Abholfälle
Anlage 2 Stellungnahme des Bundesministeriums der Finanzen zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 23. November 2012 zu dem Entwurf einer Elften Verordnung zur Änderung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Â
Â
Â
Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... Im Folgenden wird in dieser Mitteilung ein modernes Verständnis von CSR dargelegt. Ferner werden eine aktualisierte Definition und ein neuer Aktionsplan vorgestellt. Damit baut die Mitteilung auf der Strategie von 2006 auf, behandelt aber auch neue Elemente, die zur Verstärkung der Durchschlagskraft der Strategie beitragen können. Durch diese Mitteilung soll der weltweite Einfluss der EU im Bereich CSR bekräftigt werden, damit die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu anderen Regionen und Ländern besser für ihre Interessen und Werte eintreten kann. Sie leistet auch einen Beitrag zur Ausrichtung und zur Koordination von Strategien, die auf der Ebene der Mitgliedstaaten konzipiert werden. Dadurch sinkt das Risiko, das mit divergierenden Konzepten verbunden ist, die zusätzliche Kosten für in mehr als einem Mitgliedstaat tätige Unternehmen verursachen könnten.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...
1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?
2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen
3.1. Eine neue Definition
3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR
3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI
3.6. CSR und der soziale Dialog
4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014
4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten
4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren
4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen
4.4.1. Verbrauch
4.4.2. Öffentliches Auftragswesen
4.4.3. Investitionen
4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern
4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren
4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben
4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen
4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren
4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23
4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
5. Fazit
Â
Â
Â
Drucksache 829/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission:
... - Rechte an geistigem Eigentum und Innovation: Der Zugang zu Rechten an geistigem Eigentum ist ein wesentlicher Aspekt für Wettbewerb und Innovation im Bereich SSL, und zwar sowohl bei den industriellen Großunternehmen als auch bei den KMU. Globale SSL-Akteure tendieren dazu, sich wechselseitig Lizenzen in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum zu günstigen Bedingungen zu gewähren. Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Großindustrie und den KMU würde dazu beitragen, die Entwicklung innovativer SSL-Produkte in Europa zu beschleunigen. - Zugang zu kostengünstigen Investitionsmöglichkeiten: Innovative KMU haben oftmals keinen Zugang zu kostengünstigen Investitionsmöglichkeiten, die es ihnen ermöglichen würden, zu wachsen und ihr technologisches Knowhow vorteilhaft einzusetzen. Dies hat für Europa erhebliche langfristige Folgen, da viele KMU nicht in der Lage sein werden, rasch in neue SSL-Technologien zu investieren, was für die Schaffung einer langfristigen, aktiven Lieferkette bei solch einer durchschlagenden Technologie von wesentlicher Bedeutung ist.
Drucksache 698/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte - Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft - 50 Vorschläge, um gemeinsam besser zu arbeiten, zu untenehmen und Handel zu treiben KOM (2010) 608 endg.
... Denn der Binnenmarkt kann noch mehr Wachstum und Beschäftigung schaffen. Sein Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft. So entfielen auf die grenzüberschreitende öffentliche Beschaffung im Jahr 2009 nur etwa 1,5 % aller öffentlichen Aufträge. Trotz der bedeutenden Fortschritte, die im Binnenmarkt für Dienstleistungen gemacht wurden, schlagen grenzüberschreitende Dienstleistungen lediglich mit 5 % des BIP der Union zu Buche gegenüber 17 % bei den im Binnenmarkt gehandelten Erzeugnissen des verarbeitenden Gewerbes. Und nur 7 % der Verbraucher haben im Jahr 2008 grenzüberschreitende Online-Käufe getätigt.4 Nach Schätzungen der Kommission5 wären eine Vervollständigung und Vertiefung des Binnenmarkts und eine volle Ausschöpfung seiner Möglichkeiten, unter anderem durch die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmen, mit einem Potenzialwachstum in einer Größenordnung von 4 % des BIP in den kommenden zehn Jahren zu veranschlagen.6 Im Übrigen ist der Binnenmarkt kein Selbstzweck. Er ist ein Instrument, das im Dienste der anderen Politiken steht. Alle Maßnahmen des öffentlichen und des privaten Sektors, unsere Antworten auf die Herausforderungen in Sachen Wachstum, sozialer Zusammenhalt und Beschäftigung, Sicherheit und Klimawandel werden größere Durchschlagskraft entfalten, wenn der Binnenmarkt einwandfrei funktioniert.
Drucksache 443/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen Mitgliedstaaten der Euro-Zone KOM (2010) 377 endg.
... - 4 – schnelles Durchschlagen (Guillotineverfahren);
Vorschlag
Begründung
1. Inhalt des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen von Interessenträgern Folgenabschätzung
3. Erläuterung der Hauptmerkmale der vorgeschlagenen Regelung
4. Rechtliche Aspekte
Vorschlag
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften für grenzüberschreitende Strassentransporte von Euro-Bargeld im Allgemeinen
Artikel 1 Begriffsbestimmungen
Artikel 2 Ausschlüsse
Artikel 3 Abfahrtsort, Höchstdauer und Zahl der Bargeldzustellungen/-abholungen
Artikel 4 Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Artikel 5 CIT-Sicherheitspersonal
Artikel 6 Führen von Waffen
Artikel 7 Ausrüstung des Fahrzeugs
Artikel 8 Rolle der nationalen Polizeikräfte
Artikel 9 Sicherheitsvorschriften für die Standorte von Bargeldzustellungen/-abholungen im (in den) Aufnahmemitgliedstaat(en)
Artikel 10 Einziehung neutralisierter Banknoten
Artikel 11 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 12 Mitteilung vor Beginn des grenzüberschreitenden Transports
Abschnitt 2 Besondere Vorschriften für die einzelnen Transportarten
Artikel 13 Transport von Banknoten in einem unauffälligen, ungepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 14 Transport von Banknoten in einem ungepanzerten Fahrzeug mit deutlichem Hinweis auf IBNS-Ausrüstung
Artikel 15 Transport von Banknoten in einem kabinengepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 16 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug ohne IBNS
Artikel 17 Transport von Banknoten in einem voll gepanzerten Fahrzeug mit IBNS
Artikel 18 Transport von Münzen in einem ungepanzerten Fahrzeug
Artikel 19 Transport von Münzen in einem kabinengepanzerten Fahrzeug
Artikel 20 Nationale Ausnahmeregelungen
Abschnitt 3 Schlussbestimmungen
Artikel 21 Kontrolle
Artikel 22 Sanktionen
Artikel 23 Sicherheitsmaßnahmen für Notfälle
Artikel 24 Entlohnung des grenzüberschreitende Geldtransporte durchführenden CIT-Personals
Artikel 25 Ausschuss für grenzüberschreitende Transporte von Euro-Bargeld
Artikel 26 Überprüfung
Artikel 27 Änderung der technischen Vorschriften
Artikel 28 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 29 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 30 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 31 Inkrafttreten
Anhang I Sicherheitsmerkmale der Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Anhang II Muster für die Lizenz für grenzüberschreitende Geldtransporte
Allgemeine Bestimmungen
Anhang III Iintelligentes Banknotenneutralisierungssystem (IBNS)
I. Definitionen und allgemeine Bestimmungen
II. IBNS-Zulassungsverfahren
i Hauptfunktionen des Überwachungssystems
ii Ort der Programmierung des Systems und Einflussnahme der CIT-Sicherheitskräfte auf den Betrieb des IBNS
iii Ort, an dem das IBNS geöffnet werden kann bei End-to-End-Systemen
III. Testverfahren
a Test der Widerstandsfähigkeit des IBNS bei verschiedenen Angriffszenarien
b Wirksamkeit der Neutralisierung der Banknoten
c Inhalt der Widerstandstests bei Reinigung der Banknoten für IBNS mit Einfärbetechnik
Anhang IV IBNS-Piktogramme
Anhang V Piktogramm für ausschliesslich Münzen Transportierende CIT-Fahrzeuge
Anhang VIInhalt der Grundausbildung für CIT-Personal, das grenzüberschreitende Geldtransporte durchführt
Anhang VII Gemeinsame Referenzniveaus des Europarats
Â
Â
Â
Drucksache 822/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... erforderlich ist, eine Flammendurchschlagsicherung vorhanden ist, welche das Schiff gegen Detonation und Flammendurchschlag von Land aus schützt;
Drucksache 530/10
... Die betroffenen Wasserversorgungsunternehmen, die häufig zu den mittelständischen Unternehmen zu zählen sind, können ihre potenziellen Mehrkosten für die Abgabe des Trinkwassers an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Da die Mehrkosten für das einzelne Unternehmen jedoch nur von geringfügigem Umfang sind, ist die Durchschlagskraft und damit die Auswirkung auf die Einzelpreise als gering einzustufen. Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau sowie das Verbraucherpreisniveau können ausgeschlossen werden.
Drucksache 657/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Besteuerung des Finanzsektors KOM (2010) 549 endg.
... Das Einnahmenpotenzial und die wirtschaftliche Durchschlagskraft einer Finanztransaktionssteuer hängen ganz erheblich von den erfassten Produkten und Gebieten (global, EU-weit oder national) und dem Umfang des Handels im jeweiligen Steuergebiet ab. Ohne einen internationalen Konsens über die Anwendung einer solchen Steuer würden die Einnahmen von der Standortwahl für mobile Handelstätigkeiten abhängen. Zudem könnte die Steuer durch die Umgestaltung von Finanzprodukten und durch die Wahl des Steuersatzes umgangen werden.
1. Kontext
2. Ziele Gründe für eine zusätzliche Besteuerung des Finanzsektors
3. Finanztransaktionssteuer
3.1. Einnahmenaspekte
3.2. Folgen für Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
3.3. Bewertung
4. Finanzaktivitätssteuer
4.1. Einnahmenaspekte
4.2. Auswirkungen auf Markteffizienz und wirtschaftliche Stabilität
4.3. Bewertung
5. Fazit Weiteres Vorgehen
Â
Â
Â
Drucksache 439/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Weißbuch der Kommission: Sicherungssysteme für Versicherungen KOM (2010) 370 endg.
... Der Konkurs von Versicherungsunternehmen und die daraus resultierenden Verluste für Versicherungsnehmer und Anspruchsberechtigte könnten bei den Verbrauchern zu einer Verhaltensänderung führen (d.h. sie könnten weniger Versicherungen abschließen), die Fähigkeit der Wirtschaft zur Bewältigung der Risiken mindern und so auf die Realwirtschaft durchschlagen. Darüber hinaus könnten die Versicherungsnehmer trotz der bei vorzeitiger Kündigung normalerweise hohen Vertragsstrafen durch Rücktritt von ihrer Versicherung auf tatsächliche oder erwartete Verluste reagieren und dadurch eine Finanzkrise potenziell noch verschlimmern.
Drucksache 781/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2010 zu der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialkrise: Empfehlungen in Bezug auf zu ergreifende Maßnahmen und Initiativen (Zwischenbericht)
... 101. dringt darauf, dass die Bestimmungen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verschärft werden, vor allem der präventive Teil, in dem der von den anderen Mitgliedern ausgeübte Druck das derzeit stärkste Instrument darstellt, mit dem die Mitgliedstaaten veranlasst werden können, den Empfehlungen des Rates nachzukommen; dringt darauf, dass die wirtschaftliche Überwachung durch die Kommission mehr Durchschlagskraft erhält; ist der Auffassung, dass die Möglichkeit ausgelotet werden muss, Anreize zur steuerlichen Konsolidierung zu schaffen;
2 Ursachen
2 Wirkungen
2 Reaktion
Nationale Konjunkturpläne
Die Zukunft – ein auf Mehrwert beruhendes Europa
Finanzregulierung und Aufsicht
EU -Ordnungspolitik
Wirtschafts - und Währungsunion
2 Steuerpolitik
2 Binnenmarkt
2 Steuerwesen
Regionaler, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt
EU 2020
2 Innovation
2 Beschäftigung
Schaffung neuer Arbeitsplätze durch die Förderung von KMU
2 Entwicklung
2 Weltordnungspolitik
2 Fazit
Â
Â
Â
Drucksache 274/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt - GGVSEB )
... 2. die Zulassung von Flammendurchschlagsicherungen nach den Absätzen 9.3.2.12.7 und 9.3.3.12.7
Drucksache 173/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 10- Zündleitungen müssen isoliert sein. Die Isolierung muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung mechanisch fest, thermisch beständig und elektrisch durchschlagsicher sein. Die Isolierung von Zündleitungen mit erhöhter mechanischer Festigkeit und erhöhter elektrischer Durchschlagfestigkeit muss auch gegen darüber hinausgehende Anforderungen beständig sein.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter / erweiterter Informationspflichten
c Bürokratiekosten geänderter / vereinfachter Informationspflichten
d Bürokratiekosten aufgehobener Informationspflichten
3. Informationspflichten für die Bürgerinnen und Bürger
a Folgende Informationspflicht wird neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
4. Informationspflichten für die Verwaltung
a Folgende Informationspflichten werden neu eingeführt:
b Folgende Informationspflichten werden geändert / erweitert:
c Folgende Informationspflichten werden geändert / vereinfacht:
d Folgende Informationspflicht wird aufgehoben:
5. Sonstige Kosten
6. Zu sonstigen Änderungen Artikel 3 :
II. Regelungskompetenz:
1. Zu den Änderungen des Sprengstoffrechts Artikel 1 und 2 :
2. Zu den Änderungen der Strafprozessordnung, des Bundeszentralregistergesetzes und der Verordnung über den Betrieb des Zentralen Staatsanwaltschaftlichen
Zu den Einzelvorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer n
Zu § 5
Zu § 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Absatz 4
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Absatz 5
Zu Nummer 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Absatz 6
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu § 40
Zu § 41
Zu Nummer 1c
Zu Nummer 4a
Zu Nummer 12a
Zu Absatz 1a
Zu Absatz 3
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
4 Allgemeines
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Absatz 1
zu Absatz 1a
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 3
Zu § 2
Zu §§ 3
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Absatz 2a
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 16
Zu Nummer 19
Zu § 13
Zu §§ 14
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu § 23
Zu Nummer 26
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 32
Zu Nummer 33
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 40a
Zu Absatz 2
Zu Nummer 34
Zu Nummer 36
Zu Nummer 37
Zu Nummer 38
Zu Nummer 39
Zu Nummer 40
Zu Nummer 41
Zu Nummer 43
Zu Artikel 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
Zu Absatz 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Absatz 7
Zu Absatz 9
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 743: Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 82/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
... Das Verfahren der Verschreibung von Fütterungsarzneimitteln wird dem Verfahren bei der Verschreibung anderer Arzneimittel angepasst. Insbesondere entfällt der an die zuständige Behörde zu übersendende Durchschlag der Verschreibung, sowie der an den Tierarzt zu übersendende, vom Hersteller ergänzte Durchschlag. Hierdurch soll verhindert werden, dass Fütterungsarzneimittel schlechter gestellt werden als zum Beispiel Pulver zur oralen Anwendung. Die Erfahrungen der Behörden aus der Vergangenheit haben außerdem gezeigt, dass die für die Behörden aus den Durchschlägen zu gewinnenden Erkenntnisse begrenzt sind.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Artikel 2 Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken
Artikel 3 Aufhebung der Verordnung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr: 679: Verordnung zur Änderung der Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung und der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken sowie zur Aufhebung über das Verbot der Verwendung bestimmter Stoffe bei der Herstellung von Arzneimitteln zur Anwendung bei Tieren
Â
Â
Â
Drucksache 577/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetz es
... 10- Zündleitungen müssen isoliert sein. Die Isolierung muss bei bestimmungsgemäßer Verwendung mechanisch fest, thermisch beständig und elektrisch durchschlagsicher sein.
Viertes Gesetz
Artikel 1 Änderung des Sprengstoffgesetzes
§ 5 Konformitätsnachweis für Explosivstoffe und pyrotechnische Gegenstände, Zulassung von sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen und Sprengzubehör
§ 42 Strafbare Verletzung von Schutzvorschriften
§ 45 Aufgaben der Bundesanstalt
Artikel 2 Änderung der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
§ 3
§ 6
§ 6a
§ 12b
§ 13
§ 14
§ 15
§ 17
§ 21
§ 22
§ 23
§ 39
§ 40
§ 40a
§ 49
Anlage 1
1. Sonstige explosionsgefährliche Stoffe nach § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes
2. Sprengzubehör
2.1 Zündleitungen
2.2 Verlängerungsdrähte
2.3 Isolierhülsen
2.4 Zündmaschinen
2.4.1 Mechanische Beschaffenheit
2.4.2 Elektrische Beschaffenheit
2.4.3 Leistungsfähigkeit
2.4.4 Sonstige Anforderungen an schlagwettersichere Zündmaschinen
2.5 Zündgeräte für elektronische Zünder
2.5.1 Mechanische Beschaffenheit
2.5.2 Elektrische Beschaffenheit
2.5.3 Leistungsfähigkeit
2.6 Zündmaschinenprüfgeräte
2.7 Prüfgeräte für Zündgeräte für elektronische Zünder
2.8 Zündkreisprüfer
2.8.1 Allgemeine Anforderungen
2.8.2 Besondere Anforderungen an Ohmmeter
2.9 Prüfgeräte für elektronische Zündkreise
2.9.1 Allgemeine Anforderungen
2.9.2 Besondere Anforderungen an Zeigerinstrumente
2.10 Ladegeräte
2.11 Mischladegeräte
Anlage 3
I. Für alle pyrotechnischen Gegenstände gelten die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Anforderungen:
II. Die einzelnen Gruppen pyrotechnischer Gegenstände müssen mindestens auch die folgenden Anforderungen erfüllen:
A. Feuerwerkskörper
B. Sonstige pyrotechnische Gegenstände
C. Anzündmittel
Artikel 3 Änderung weiterer Vorschriften
§ 43a Nationales Waffenregister
§ 52a Strafvorschriften
Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 5 Inkrafttreten
Â
Â
Â
Drucksache 816/09
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs -Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
... Insbesondere vor dem Hintergrund, dass im kontrollierten Luftraum der gesamte Nachtsichtflugverkehr stattfindet, besteht gerade in diesem Bereich ein besonderes Risiko von Kollisionen. Dabei dürfte eine Kollision mit einer Himmelslaterne -unabhängig von ihrer Gesamtmasse und Größe- in ihrer Wirkung und Durchschlagkraft mit der eines Vogelschlags vergleichbar sein. Auf diese Weise könnten erhebliche Beschädigungen am Luftfahrzeug entstehen. Neben der Kollisionsgefahr besteht aufgrund der von einer Himmelslaterne ausgehenden Leuchtwirkung ein besonderes Risiko von Irritationen für Luftfahrzeugführer. Daher ist es gerechtfertigt, die Nutzung von
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Luftverkehrs-Ordnung
Artikel 2 Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung
Artikel 3 Aufhebung der Luftsicherheitsverordnung
Artikel 4 Änderung der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden
Artikel 5 Änderung der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen
Artikel 6 Änderung der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Artikel 7 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
I. Allgemeiner Teil
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 860: Verordnung zur Änderung der Luftverkehrs-Ordnung und anderer Vorschriften des Luftverkehrs
Â
Â
Â
Drucksache 528/09
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Änderung der Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung und zur Änderung der TSE -Überwachungsverordnung
... Die geänderten Informationspflichten verursachen im Bereich der Wirtschaft geringfügige Mehrkosten, die wahrscheinlich ebenfalls geringfügig auf die Einzelpreise durchschlagen können. Darüber hinaus entstehen der Wirtschaft keine Kosten. Weitere Auswirkungen der Verordnung auf die Einzelpreise, das allgemeine Preisniveau und insbesondere das Verbraucherpreisniveau sind nicht zu erwarten.
Drucksache 277/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
... Die bisherige Entwicklung der Finanzmarktkrise gibt Anlass dafür, die vorhandenen Eingriffsinstrumente der Finanzmarktaufsicht zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen, mit denen sich die Durchschlagskraft der Aufsicht verbessern lässt. Um den laufenden Regulierungsvorhaben auf europäischer Ebene nicht vorzugreifen, beschränken sich die Vorschläge auf gezielte Änderungen des Kreditwesen- und des
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 13b Großkredite und gruppeninterne Transaktionen bei Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen
§ 36 Abberufung von Geschäftsleitern, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte, Abberufung von Mitgliedern des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
Artikel 2 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 7a Qualifikation der Geschäftsleiter, Inhaberbedeutender Beteiligungen und Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 87 Widerruf der Erlaubnis, Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Aufsichtsrats.
§ 104i Risikokonzentrationen auf Versicherungsgruppenebene
§ 123f Übergangsfristen bei Geschäftsleitern
Artikel 3 Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
Artikel 4 Änderung der Kapitalausstattungs-Verordnung
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
II. Sachverhalt und Notwendigkeit
III. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
IV. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
A. Änderung des Kreditwesengesetzes
B. Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
V. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Nummer 29
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 911: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
Â
Â
Â
Drucksache 923/2/08
Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets "Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung "
... Insgesamt greift das Gesetz jedoch zu kurz und kann die notwendige Durchschlagskraft nicht entfalten. Für eine konjunkturgerechte Wachstumspolitik sind weitere gesetzliche Regelungen für Steuer- und Abgabenentlastungen und zur Stärkung der Investitionen erforderlich. Hierbei wird auf die Beratungen im Bundestag Bezug genommen.
Drucksache 813/08
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Oktober 2008 zur Stärkung der Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (2008/2035(INI))
... 10. fordert daher eine höhere Durchschlagskraft und Wirkung der Gemeinschaftsmaßnahmen zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit, damit die Modernisierung des Arbeitsrechts in der Europäischen Union nicht reine Theorie bleibt, sondern in wirkungsvolle, qualitativ gute Politik umgesetzt wird und damit sich die Forderung nach Verbesserung der Arbeitsplatzqualität im Sinne von "
Drucksache 633/08
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... Prädiktiv-probabilistische Untersuchungen identifizieren genetische Veränderungen, die eine weitaus geringere Durchschlagskraft (Penetranz) haben. Auf der Grundlage solcher Untersuchungen sind bestenfalls Aussagen über die Wahrscheinlichkeit des späteren Auftretens einer Krankheit möglich, aber keinesfalls sichere individuelle Prognosen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck des Gesetzes
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Benachteiligungsverbot
§ 5 Qualitätssicherung genetischer Analysen
§ 6 Abgabe genetischer Untersuchungsmittel
Abschnitt 2 Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken
§ 7 Arztvorbehalt
§ 8 Einwilligung
§ 9 Aufklärung
§ 10 Genetische Beratung
§ 11 Mitteilung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 12 Aufbewahrung und Vernichtung der Ergebnisse genetischer Untersuchungen und Analysen
§ 13 Verwendung und Vernichtung genetischer Proben
§ 14 Genetische Untersuchungen bei nicht einwilligungsfähigen Personen
§ 15 Vorgeburtliche genetische Untersuchungen
§ 16 Genetische Reihenuntersuchungen
Abschnitt 3 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
§ 17 Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung
Abschnitt 4 Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich
§ 18 Genetische Untersuchungen und Analysen im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Versicherungsvertrages
Abschnitt 5 Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben
§ 19 Genetische Untersuchungen und Analysen vor und nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses
§ 20 Genetische Untersuchungen und Analysen zum Arbeitsschutz
§ 21 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
§ 22 Öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse
Abschnitt 6 Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik
§ 23 Richtlinien
§ 24 Gebühren und Auslagen
Abschnitt 7 Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 25 Strafvorschriften
§ 26 Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Schlussvorschriften
§ 27 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung, Gegenstand und wesentliche Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Finanzielle Auswirkungen
1. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
2. Sonstige Kosten
IV. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten für Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten für die Verwaltung
V. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 – Allgemeine Vorschriften:
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu § 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 5
Zu § 6
Zu Abschnitt 2 – Genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken:
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 13
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 3 – Genetische Untersuchungen zur Klärung der Abstammung:
Zu § 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu Absatz 7
Zu Absatz 8
Zu Abschnitt 4 – Genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich:
Zu § 18
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 5 – Genetische Untersuchungen im Arbeitsleben:
Zu § 19
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 20
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Absatz 4
Zu § 21
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 22
Zu Abschnitt 6 – Allgemein anerkannter Stand der Wissenschaft und Technik:
Zu § 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 24
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 7 – Straf- und Bußgeldvorschriften:
Zu § 25
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 26
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 10
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 8 – Schlussvorschriften:
Zu § 27
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 657: Entwurf eines Gesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (Gendiagnostikgesetz – GenDG)
Â
Â
Â
Drucksache 838/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften*)
... 1.4 pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemi21 schen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Waffengesetzes
Artikel 2 Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung
Artikel 3 Änderung des Beschussgesetzes
Artikel 4 Änderung der Beschussverordnung
Artikel 5 Änderung des Bundesjagdgesetzes
Artikel 6 Neubekanntmachung
Artikel 7 In- und Außerkrafttreten
Begründung
A. Allgemeines
I. Wesentlicher Inhalt:
1. Zur Änderung des Waffenrechts Artikel 1 und 2 :
2. Bürokratiekosten der Wirtschaft:
a Bürokratiekosten neuer Informationspflichten
b Bürokratiekosten geänderter Informationspflichten
3. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:
4. Sonstige Kosten:
II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes:
1. Zu den Änderungen des Waffen- und Beschussrechts Artikel 1 bis 4 :
2. Zur Änderung im Bundesjagdgesetzes Artikel 5 :
III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union:
B. Zu den Einzelvorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer n
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummern 14 bis 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Nummer 23
Zu Nummer 24
Zu Nummer 25
Zu Nummer 26
Zu Nummer 27
Zu Nummer 28
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 29
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 30
Zu Nummer 31
Zu Nummer 32
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe aaa
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe hhh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe nnn
Zu Buchstabe ooo
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 33
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe cc
Zu Buchstabe dd
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe gg
Zu Buchstabe hh
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe bb
Zu Buchstabe bbb
Zu Buchstabe ccc
Zu Buchstabe ddd
Zu Buchstabe eee
Zu Buchstabe fff
Zu Buchstabe ggg
Zu Buchstabe c
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer n
Zu den Nummern 7 bis 12
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Artikel 5
Zu § 18a
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz vom 12. November 2007: NKR-Nr. 172: Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
Â
Â
Â
Drucksache 838/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Seit kurzer Zeit entwickeln mehrere Waffenfirmen speziell für den Behördenmarkt, insbesondere für das Militär, Schusswaffen, die zum Durchschießen von ballistischen Schutzwesten konstruiert sind. Neben Maschinenpistolen, die aufgrund des Kriegswaffenkontrollrechts für Privatpersonen verboten sind, haben nunmehr Pistolen entwicklungstechnisch die Marktreife erlangt. Diese Pistolen können nach derzeitiger Rechtslage von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Jägern und Sportschützen) erworben werden. Sie sind in der Lage, bis zu einer Entfernung von 50 Metern Schutzwesten des Polizeivollzuges zu durchschlagen und den Träger zu töten. Weder in der Jagd, noch im
Drucksache 488/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung und zur Förderung des kulturellen Verständnisses durch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten (Erasmus Mundus) (2009 bis 2013) KOM (2007) 395 endg.; Ratsdok. 11708/07
... Einzelinitiativen einer Hochschuleinrichtung oder eines Mitgliedstaats mögen an sich höchst nützlich sein und die Gemeinschaftsaktion ergänzen, sind jedoch häufig auf die bilaterale Ebene beschränkt und haben nicht die Durchschlagskraft eines europäischen Kooperationsinstruments. Die Außenwirkung der europäischen Hochschulbildung in einem globalen Kontext wäre weiterhin auf eine kleine Anzahl von Mitgliedstaaten beschränkt und die Vorteile von Europa als Studienort würden verkannt bleiben.
Begründung
1 Kontext des Vorschlags
• Hintergrund und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung der betroffenen Kreise und Folgenabschätzung
• Anhörung der betroffenen Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
• Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Festlegung des Programms
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele des Programms
Artikel 4 Programmaktionen
Artikel 5 Zugang zum Programm
Artikel 6 Aufgaben der Kommission und der Mitgliedstaaten
Artikel 7 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 8 Ausschussverfahren
Artikel 9 Gleichberechtigte Programmbeteiligung anderer Länder als der Mitgliedstaaten
Artikel 10 Querschnittsthemen
Artikel 11 Kohärenz und Komplementarität mit anderen Strategien
Artikel 12 Finanzierung
Artikel 13 Überwachung und Bewertung
Artikel 14 Übergangsbestimmung
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang Gemeinschaftsaktionen, Auswahlverfahren und Finanzbestimmungen
Aktion 1: Gemeinsame Erasmus-Mundus-Programme einschließlich Stipendienprogramm
A. Erasmus-Mundus-Masterprogramme
B. Erasmus-Mundus-Promotionsprogramm
C. Stipendienprogramm
Aktion 2: Erasmus-Mundus-Partnerschaften mit Hochschuleinrichtungen in Drittstaaten einschließlich Stipendienprogramm
Aktion 3: Steigerung der Attraktivität der europäischen Hochschulbildung
Technische Unterstützung
3 Auswahlverfahren
3 Finanzbestimmungen
1. Pauschalfinanzierungen, Stückkostensätze und Preise
2. Partnerschaftsvereinbarungen
3. Öffentliche Hochschuleinrichtungen oder Organisationen
4. Fachkenntnisse und berufliche Qualifikationen der Antragsteller
5. Betrugsbekämpfung
Finanzbogen
Â
Â
Â
Drucksache 309/2/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... Während insbesondere im Bereich der zu der Zuständigkeit des großen Familiengerichts gehörenden Sachen ein Bedürfnis für eine Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts ersichtlich ist, ist der Begründung des Gesetzentwurfs kein durchschlagendes Argument für die Notwendigkeit der Abschaffung der landgerichtlichen Zuständigkeit insbesondere im Bereich der Nachlasssachen zu entnehmen.
Drucksache 663/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes
... Die Blockadewirkung einer Kontopfändung ist auch dadurch bedingt, dass in der Praxis nicht nur das aktuelle, zum Zeitpunkt der Zustellung des Pfändungsbeschlusses an den Drittschuldner bestehende Guthaben, sondern auch alle zukünftigen Guthaben – bis zur Befriedigung des Gläubigers – gepfändet werden. In älteren Entscheidungen ist noch erörtert worden, dass durch eine Pfändung der künftigen Guthaben massiv in die Rechtsstellung des Schuldners eingegriffen werde (siehe nur die Entscheidung des OLG Hamburg, MDR 1956, 447). Mit der grundlegenden Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. März 1981 (BGHZ 80, 172) sind diese Überlegungen nicht mehr für durchschlagend erachtet worden. Damit erstreckt sich eine Pfändung der künftigen Guthaben ohne weiteres auf den nächsten Aktivsaldo und auf alle weiteren künftigen Aktivsalden bis zur vollen Befriedigung des Gläubigers.
Drucksache 654/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem Forschungs- und Entwicklungsprogramm mehrerer Mitgliedstaaten zur Unterstützung von KMU, die Forschung und Entwicklung betreiben; KOM (2007) 514 endg.; Ratsdok. 13088/07
... Um eine bessere Koordinierung der auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zu erreichen und Synergien zu erzielen, sind neue Initiativen notwendig. Aufgrund der größeren Dimensionen und einem insgesamt besseren Einsatz der mobilisierten Ressourcen sollte es damit möglich sein, die Durchschlagskraft der europaweit durchgeführten FuE positiv zu beeinflussen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlages
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Allgemeiner Kontext
1.3.1 KMU in der globalisierten Wirtschaft und vor dem Hintergrund des Lissabon-Prozesses
1.3.2 FuE betreibende KMU in Europa
1.3.3 Koordinierung der nationalen und europäischen Forschungsprogramme
1.3.4 EUREKA und das Rahmenprogramm
1.3.5. Bisherige Tätigkeiten und Erfahrungen
1.4. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.5. Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen
2. Anhörung interressierter Kreise und Abwägung der Optionen
2.1. Anhörung interessierter Kreise
2.2. Politische Optionen im Vergleich
Option 1: Kein gemeinsames Programm, kein RP7.
Option 2: Kein gemeinsames Programm, nur RP7
Option 3: Gemeinsames Programm Eurostars
2.3. Warum Artikel 169?
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.2. Rechtsgrundlage
3.3. Subsidiaritätsprinzip
3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.5. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Artikel 13
Artikel 14
Artikel 15
Anhang I Beschreibung der Ziele des gemeinsamen Programms Eurostars und der Tätigkeiten im Rahmen des Programms
I. Ziele
II. Tätigkeiten im Rahmen des gemeinsamen Programms
III. Erwartete Ergebnisse der Durchführung des Programms
IV. Programmdurchführung
V. Finanzierungsmechanismus
Finanzierung auf Programmebene
Finanzierung von Eurostars-Projekten
VI. Regelung in Bezug auf Rechte an geistigem Eigentum
Anhang II Leitung des gemeinsamen Programms Eurostars
Finanzbogen
Â
Â
Â
Drucksache 716/07
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb und zur Änderung der Richtlinie 2007/46 /EG KOM (2007) 593 endg.; Ratsdok. 13927/07
... Prüfung auf Durchschlagfestigkeit
Begründung
1 Kontext des Vorschlages
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche
5 Methodik
Konsultierte Organisationen/Sachverständige
Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags
Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4 Auswirkungen auf den Haushalt
5 Weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
4 Vereinfachung
Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Pflichten des Herstellers
Artikel 5 Allgemeine Vorschriften für Wasserstoffsysteme und Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 6 Vorschriften für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Artikel 7 Vorschriften für sonstige flüssigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 8 Vorschriften für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Artikel 9 Vorschriften für sonstige gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile
Artikel 10 Allgemeine Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Artikel 11 Zeitplan für die Anwendung
Artikel 12 Durchführungsmaßnahmen
Artikel 13 Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Artikel 14 Sanktionen bei Verstößen
Artikel 15 Inkrafttreten
Anhang I Typgenehmigungspflichtige Bauteile
Anhang II Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für flüssigen Wasserstoff
Anhang III Vorgeschriebene Prüfungen für andere flüssigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang IV Vorgeschriebene Prüfungen für Behälter für komprimierten (gasförmigen) Wasserstoff
Anhang V Vorgeschriebene Prüfungen für andere gasförmigen Wasserstoff führende Bauteile als Behälter
Anhang VI Vorschriften für den Einbau von Wasserstoffsystemen und Wasserstoff führenden Bauteilen
Anhang VII Änderung der Richtlinie 2007/46/EG
Â
Â
Â
Drucksache 763/07
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der mit Finanzinvestitionen verbundenen Risiken (Risikobegrenzungsgesetz)
... In der jüngeren Vergangenheit ist darüber hinaus ebenfalls ein überaus dynamisches Wachstum des Private Equity-Marktes und insbesondere des Segments der Buyout9 Transaktionen festzustellen. Obwohl diese Fonds für die Finanzmärkte unbestreitbar eine wichtige Rolle spielen, ergeben sich durch ihre Geschäftstätigkeit mögliche systemische Risiken. Zudem ist sowohl bei Private Equity-Transaktionen als auch bei Hedgefonds ein nicht unerheblicher Fremdfinanzierungsanteil zu beobachten. Als Kreditgeber für Private Equity-Fonds und Hedgefonds treten neben anderen Finanzmarktakteuren in hohem Maße Banken auf, wodurch die Gefahr besteht, dass Ausfälle solcher Fonds auf Kreditgeber durchschlagen. Es ist daher durchaus möglich, dass unentdeckte Risikokonzentrationen entstehen, die im Falle des Zusammenbruchs eines Hedgefonds oder einer Private Equity-Gesellschaft weitere Ausfälle nach sich ziehen könnten.
Drucksache 838/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse zu Punkt 20 der 840. Sitzung des Bundesrates am 20. Dezember 2007
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetz es und weiterer Vorschriften
... Seit kurzer Zeit entwickeln mehrere Waffenfirmen speziell für den Behördenmarkt, insbesondere für das Militär, Schusswaffen, die zum Durchschießen von ballistischen Schutzwesten konstruiert sind. Neben Maschinenpistolen, die aufgrund des Kriegswaffenkontrollrechts für Privatpersonen verboten sind, haben nunmehr Pistolen entwicklungstechnisch die Marktreife erlangt. Diese Pistolen können nach derzeitiger Rechtslage von Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z.B. Jägern und Sportschützen) erworben werden. Sie sind in der Lage, bis zu einer Entfernung von 50 Metern Schutzwesten des Polizeivollzuges zu durchschlagen und den Träger zu töten. Weder in der Jagd, noch im Schießsport gibt es Erfordernisse für den Einsatz derartiger Waffen. Die genannten Waffen haben noch keine nennenswerte Verbreitung erfahren, spezielle Sportdisziplinen existieren noch nicht.
Drucksache 309/07 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
... Während insbesondere im Bereich der zu der Zuständigkeit des großen Familiengerichts gehörenden Sachen ein Bedürfnis für eine Beschwerdezuständigkeit des Oberlandesgerichts ersichtlich ist, ist der Begründung des Gesetzentwurfs kein durchschlagendes Argument für die Notwendigkeit der Abschaffung der landgerichtlichen Zuständigkeit insbesondere im Bereich der Nachlasssachen zu entnehmen.
Drucksache 910/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zu Anwendungen der Satellitennavigation KOM (2006) 769 endg.; Ratsdok. 16540/06
... Zu diesem Zweck sollten Aufrufe zu Interessensbekundungen von KMU durchgeführt werden mit der Absicht, eine zügige und erfolgreiche Einführung durchschlagender technischer Neuerungen in der Industrie mit angemessenen und überschaubaren Mitteln zu fördern.
Drucksache 505/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Grünbuch: Die künftige Meerespolitik der Europäischen Union - eine europäische Vision für Ozeane und Meere KOM (2006) 275 endg.; Ratsdok. 11510/1/06
... Eine starke maritime Gemeinschaft in Europa ist eine Grundvoraussetzung für das Wohlergehen und die Entwicklung des Seeverkehrs. Angesichts des hohen Maßes an Interaktion und gegenseitiger Abhängigkeit aller Akteure des Sektors (Schiffbau) wird eine negative Entwicklung in einem Wirtschaftszweig auf die anderen durchschlagen
Drucksache 802/06
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der wirtschaftlichen Lage der Fischwirtschaft und ihrer Verbesserung (2006/2110(INI))
... R. unter Hinweis darauf, dass die dynamischen Absatzbedingungen verhindern, dass die Schwankungen der Kostenfaktoren auf den Preis der Fänge durchschlagen, und dass die mittleren Erstverkaufspreise seit 2000 stagniert haben oder zurückgegangen sind ohne dass sich daraus eine Verringerung der Endverbraucherpreise für Frischfisch ergeben hätte,
Drucksache 736/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament -Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen : Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien KOM (2006) 583 endg.; Ratsdok. 13809/06
... Der GEEREF sollte über mindestens 100 Millionen EUR verfügen. Diese Größenordnung ist erforderlich, um weltweit mit ausreichender Durchschlagskraft handeln zu können und eine auf lange Sicht sich selbst tragende öffentlich-private Partnerschaft einzurichten.
1. Nachhaltige Entwicklung - Die globale umweltpolitische Herausforderung für den Energiesektor
2. Hindernisse für die Bereitstellung Ausreichender Geldmittel aus dem privaten Sektor für Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien
3. Eine innovative öffentlich-private Partnerschaft: Der globale Fonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
4. Die Umsetzung der innovativen öffentlich-privaten Partnerschaft in der Praxis
5. Schluss und weitere Schritte
Â
Â
Â
Drucksache 678/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden
... , zeigen werden Umweltrichtlinien der EG unterschiedlich verstanden und umgesetzt. Dies wäre bei den Bestimmungen der Umwelthaftungsrichtlinie ebenso zu erwarten, soweit der europäische Richtliniengeber in hohem Maße offene und ausfüllungsbedürftige Begriffe verwendet hat. Es wäre dann nicht mehr gesichert, dass Bodenschäden und die Gefahr solcher Schäden nach bundesweit einheitlichen Verfahrensgrundsätzen vermieden bzw. saniert werden. Die Unterschiede wären dabei nicht nur verfahrensrelevant, sondern würden aus den oben genannten Gründen auch auf die materielle wirtschaftliche Tätigkeit durchschlagen.
Drucksache 81/06
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)
... Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.
Drucksache 243/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen
Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Luftverkehrsordnung
... a) Flammendurchschlag, Abschaltung oder Fehlfunktion eines Triebwerks.
Drucksache 173/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgut -Ausnahmeverordnung
... 3.2 Die Be- und Entlüftungsöffnungen müssen mit einer flammendurchschlagsicheren Armatur ausgerüstet sein.
Drucksache 780/2/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Da die in den Leitlinien formulierten Standards unmittelbar auf das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden durchschlagen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bei der Errichtung der Tierarzneimittelanwendungskommission zustimmt.
Drucksache 780/04 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetz es
... Da die in den Leitlinien formulierten Standards unmittelbar
auf das Verwaltungsverfahren der Landesbehörden
durchschlagen, ist es notwendig, dass der Bundesrat bei der
Errichtung der Tierarzneimittelanwendungskommission
zustimmt.
Drucksache 774/03
Verordnungsantrag des Landes Niedersachsen
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... Das Begleitete Fahren selbst ist mit vergleichsweise geringen Unfallrisiken behaftet. Dies geht aus systematischen Untersuchungen und aus Berichten in den Ländern mit Modellen des Begleiteten Fahrens hervor. Nach den Ergebnissen schwedischer Analysen haben Fahranfänger in der Begleitphase ein 34fach geringeres fahrleistungsbezogenes Unfallrisiko als in den ersten zwei Jahren der selbstständigen Verkehrsteilnahme. Auch Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen in weiteren Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien und Norwegen) legen nahe, dass die für das selbstständige Fahren charakteristischen Fahranfänger- und Jugendlichkeitsrisiken nicht auf das Begleitete Fahren durchschlagen.
Drucksache 774/03 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer Verordnung über die freiwillige Teilnahme von jungen Fahranfängerinnen und Fahranfängern an einem Modellversuch "Begleitetes Fahren ab 17"
... Das "Begleitete Fahren" selbst ist mit vergleichsweise geringen Unfallrisiken behaftet. Dies geht aus systematischen Untersuchungen und aus Berichten in den Ländern mit Modellen des "Begleiteten Fahrens" hervor. Nach den Ergebnissen schwedischer Analysen haben Fahranfänger in der Begleitphase ein 34fach geringeres fahrleistungsbezogenes Unfallrisiko als in den ersten zwei Jahren der selbstständigen Verkehrsteilnahme. Auch Untersuchungsergebnisse und Erfahrungen in weiteren Ländern (Österreich, Frankreich, Belgien und Norwegen) legen nahe, dass die für das selbstständige Fahren charakteristischen Fahranfänger- und Jugendlichkeitsrisiken nicht auf das "Begleitete Fahren" durchschlagen.
Drucksache 52/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 52/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Übereinkommens vom 9. September 1996 über die Sammlung , Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt
Drucksache 280/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der [Verordnung über das Europäische Solidaritätskorps] und der Verordnung (EU) Nr. 375/2014
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.