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"EG-Hygienerechts"


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Drucksache 113/07

... Dem Bund steht auf dem Gebiet des Art. 74 Nr. 11 GG (Recht der Wirtschaft) das Gesetzgebungsrecht zu da eine bundesgesetzliche Regelung zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet und zur Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich ist. Dies gilt bezüglich der Zuständigkeit, da die gegenwärtig im Rindfleischetikettierungsgesetz enthaltene und vom Grundsatz des Art. 83 GG abweichende Zuständigkeitsverteilung auf Grund des geänderten EG-Hygienerechts ebenfalls änderungsbedürftig ist. Auch eine bundesgesetzliche Regelung der Eingriffsgrundlagen ist erforderlich, da entsprechend der Bundeszuständigkeit für Teile der Überwachung auch die erforderlichen Eingriffsbefugnisse auf Bundesebene geregelt werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, kann den Wortlaut des Rindfleischetikettierungsgesetzes in der vom Inkrafttreten dieses Gesetzes an geltenden

Artikel 3

Begründung

Allgemeiner Teil

Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu Nr. 6

Zu Nr. 7

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.