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"EU-Bereich"
Drucksache 440/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 8. Oktober 2002 über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
... Gleichzeitig ist allerdings auch nicht zu übersehen, dass die reale Gefahr besteht, dass die optimale Nutzung der Arbeitskraft und weltweit anerkannten Expertise der unpolitischen internationalen Fachbehörde EUROCONTROL mit ihrer deutlich über den EU-Bereich hinausgehenden Mitgliedschaft zugunsten der europäischen Luftfahrt durch politisch motivierte Blockbildungen belastet wird.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Gesetzentwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Schlussbemerkung
Schlussakte der Diplomatischen Konferenz über das Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
I. Gemeinsame Erklärung zur fehlenden Zuständigkeit der Gemeinschaft in den Bereichen nationale Sicherheit und Landesverteidigung
II. Gemeinsame Erklärung zur Koordinierung im Bereich RTDE
III. Gemeinsame Erklärung zum Inkrafttreten des Protokolls zur Neufassung und des Beitrittsprotokolls sowie zu späteren Unterzeichnungen des Beitrittsprotokolls
Protokoll über den Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zum Internationalen Übereinkommen vom 13. Dezember 1960 über Zusammenarbeit zur Sicherung der Luftfahrt EUROCONTROL entsprechend den verschiedenen vorgenommenen Änderungen in der Neufassung des Protokolls vom 27. Juni 1997
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Denkschrift
A. Allgemeines
B. Besonderes
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 12
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Drucksache 468/12 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... - Wie ist bei hinzutretender Drittstaatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Bereich zu verfahren?
Drucksache 468/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
... - Wie ist bei hinzutretender Drittstaatsangehörigkeit aus dem Nicht-EU-Bereich zu verfahren?
Drucksache 673/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07
... Diese Schlussfolgerung liegt schon deshalb nicht nahe, weil integrierte Energieversorgungsunternehmen zugleich Netzbetreiber und Netznutzer sind, so dass ein inhärentes Interesse an einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur besteht. Umgekehrt kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden, wer bei einer eigentumsrechtlichen Entflechtung Erwerber von Übertragungsnetzen sein könnte. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Netzinfrastrukturen auf Erwerber übergehen, die kein auf Dauer angelegtes unternehmerisches Engagement im Netzbereich anstreben. Die Kommissionsvorschläge sehen insoweit nur Regelungen für Interessenten aus Drittstaaten vor. Das Risiko, dass das Interesse der Betreiber von notwendigen Netzinfrastrukturen vor allem durch kurzfristige Renditeerwartungen bestimmt werden könnte, drängt sich aber auch mit Blick auf mögliche Erwerber aus dem EU-Bereich auf.
Drucksache 673/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/54 /EG über gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt KOM (2007) 528 endg.; Ratsdok. 13043/07 Drucksache: 673/07 und
... Diese Schlussfolgerung liegt schon deshalb nicht nahe, weil integrierte Energieversorgungsunternehmen zugleich Netzbetreiber und Netznutzer sind so dass ein inhärentes Interesse an einer leistungsfähigen Netzinfrastruktur besteht. Umgekehrt kann derzeit nicht verlässlich eingeschätzt werden, wer bei einer eigentumsrechtlichen Entflechtung Erwerber von Übertragungsnetzen sein könnte. Es kann nicht ausgeschlossen werden dass Netzinfrastrukturen auf Erwerber übergehen, die kein auf Dauer angelegtes unternehmerisches Engagement im Netzbereich anstreben. Die Kommissionsvorschläge sehen insoweit nur Regelungen für Interessenten aus Drittstaaten vor. Das Risiko, dass das Interesse der Betreiber von notwendigen Netzinfrastrukturen vor allem durch kurzfristige Renditeerwartungen bestimmt werden könnte, drängt sich aber auch mit Blick auf mögliche Erwerber aus dem EU-Bereich auf.
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Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
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Arbeitsschutz
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