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"EU-Datenschutzvorschriften"
Drucksache 97/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 6. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung zur europäischen Datenstrategie vorgesehenen Überlegungen, die dazu dienen sollen, nicht personenbezogene Daten im Dienste von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt besser zu nutzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass grundsätzlich die Bereitstellung neuer Daten auch durch die öffentliche Hand erforderlich ist, betont aber, dass entsprechende neue Pflichten sorgfältig insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit zu prüfen sind. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Kommission, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und insbesondere für eine rasche Verabschiedung der geplanten ePrivacy-Verordnung einzusetzen, um die Rechtssicherheit für Unternehmen der elektronischen Kommunikation sowie für Endnutzerinnen und Endnutzer zu erhöhen.
Drucksache 97/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 6. Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die in der Mitteilung zur europäischen Datenstrategie vorgesehenen Überlegungen, die dazu dienen sollen, nicht personenbezogene Daten im Dienste von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt besser zu nutzen. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass grundsätzlich die Bereitstellung neuer Daten auch durch die öffentliche Hand erforderlich ist, betont aber, dass entsprechende neue Pflichten sorgfältig insbesondere in Bezug auf die Umsetzbarkeit zu prüfen sind. Der Bundesrat teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung der Kommission, dass die Bürgerinnen und Bürger sich nur dann auf datengetriebene Innovationen einlassen und ihnen Vertrauen entgegenbringen werden, wenn sie zuversichtlich sind, dass bei jeder Weitergabe personenbezogener Daten in der EU die strengen EU-Datenschutzvorschriften strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich für einen angemessenen Schutz der Privatsphäre und insbesondere für eine rasche Verabschiedung der geplanten ePrivacy-Verordnung einzusetzen, um die Rechtssicherheit für Unternehmen der elektronischen Kommunikation sowie für Endnutzerinnen und Endnutzer zu erhöhen.
Drucksache 325/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission zu einem Aktionsplan für eine umfassende Politik der Union zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
... Wenn die Verpflichteten zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflicht auf Daten zugreifen und die Behörden Informationen untereinander, auch außerhalb der EU, austauschen, müssen die EU-Datenschutzvorschriften uneingeschränkt eingehalten werden. So könnte es im Hinblick auf den Datenschutz problematisch sein, wenn die Verpflichteten Zugang zu bestimmten öffentlichen Registern erhielten. Auch im Zusammenhang mit dem Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden wurde die Schwierigkeit angesprochen, Datenschutz und Vertraulichkeit zu gewährleisten. Diese Fragen sollten angemessen geregelt werden.
2 ÜBERMITTLUNGSVERMERK
Mitteilung
I. Einführung
II. Gewährleistung der WIRKSAMEN Umsetzung des bestehenden EU-RAHMENS zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Gewährleistung der wirksamen Umsetzung und Anwendung der Geldwäscherichtlinie
Monitoring der Kapazitäten der Mitgliedstaaten für die Geldwäscheprävention und die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung
Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA
III. Schaffung eines VERBESSERTEN REGELWERKS
IV. Einführung einer auf Ebene ANGESIEDELTEN Aufsicht zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
Die Aufgaben der auf EU-Ebene angesiedelten Aufsicht für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
Anwendungsbereich einer Aufsicht auf EU-Ebene
Art der EU-Einrichtung
V. Einrichtung eines KOORDINIERUNGS-UND UNTERSTÜTZUNGSMECHANISMUS für zentrale MELDESTELLEN
Rolle eines Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene
Die für einen Koordinierungs- und Unterstützungsmechanismus auf EU-Ebene zuständige Einrichtung
VI. DURCHSETZUNG der auf UNIONSEBENE geltenden STRAFRECHTLICHEN Bestimmungen und INFORMATIONSAUSTAUSCH
VII. STÄRKUNG der Internationalen Dimension des Rahmens zur Bekämpfung von GELDWÄSCHE und TERRORISMUSFINANZIERUNG
VIII. die nächsten Schritte: EIN Fahrplan
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Drucksache 156/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aufbau eines gemeinsamen europäischen Datenraums - COM(2018) 232 final
... -Grundverordnung garantiert ein hohes Datenschutzniveau. Alle Betroffenen der neuen Vorschriften, die am 25. Mai 2018 in Kraft treten, werden deren vollständige Einhaltung gewährleisten müssen. Um den Weg für einen künftigen Wettbewerbsvorteil auf der Grundlage vertrauenswürdiger und akzeptierter Datentechnik zu ebnen, soll der freie Verkehr personenbezogener Daten in der EU, der durch EU-Datenschutzvorschriften gewährt wird, im Rahmen eines im September 2017 unterbreiteten Verordnungsvorschlags3 durch den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten ergänzt werden.
Mitteilung
1 Einführung
2 Erschließung des sozioökonomischen Nutzens der datengesteuerten Innovation
3 Öffentliche und öffentlich finanzierte Daten im Dienste der datengesteuerten Innovation
a Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors
b Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung
4 Daten des Privatsektors als wichtige Triebkraft für Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in Europa
a Gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen B2B
b Zugang zu Daten des Privatsektors im öffentlichen Interesse - gemeinsame Datennutzung zwischen Unternehmen und Behörden B2G
5 Schlussfolgerung
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Drucksache 182/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen in Ausübung ihres Rechts auf Freizügigkeit ausgestellt werden - COM(2018) 212 final
... , Anwendung. Es ist keine Ausnahmeregelung hinsichtlich der Datenschutzvorschriften der Union vorgesehen, und es werden klare Regeln, Bedingungen und solide Garantien im Einklang mit den entsprechenden EU-Datenschutzvorschriften von den Mitgliedstaaten angewandt. Die obligatorische Aufnahme biometrischer Daten in Personalausweise von EU-Bürgern und in Aufenthaltskarten, die aus Nicht-EU-Staaten stammenden Familienangehörigen von Unionsbürgern ausgestellt werden, wird mit besonderen Garantien, die den Vorgaben für Pässe und sonstige Reisedokumente28 sowie für Aufenthaltstitel29 entsprechen, umgesetzt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte und Datenschutz
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Kapitel II Nationale PERSONALAUSWEISE
Artikel 3 Sicherheitsnormen/Gestaltung/Spezifikationen
Artikel 4 Erfassung biometrischer Identifikatoren
Artikel 5 Auslaufregelung
Kapitel III AUFENTHALTSDOKUMENTE für Unionsbürger
Artikel 6 Mindestangaben
Kapitel IV AUFENTHALTSKARTEN für FAMILIENANGEHÖRIGE, die nicht die STAATSANGEHÖRIGKEIT eines MITGLIEDSTAATS BESITZEN
Artikel 7 Einheitliche Gestaltung
Artikel 8 Auslaufregelung für bestehende Aufenthaltskarten
Kapitel V Gemeinsame Bestimmungen
Artikel 9 Kontaktstelle
Artikel 10 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 11 Monitoring
Artikel 12 Berichterstattung und Bewertung
Artikel 13 Inkrafttreten
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Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Bei Fällen von Cyberkriminalität müssen Privatunternehmen Informationen über konkrete Sicherheitsvorfälle, zu denen auch personenbezogene Daten zählen, unter vollständiger Einhaltung der Datenschutzvorschriften an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben können. Die Reform der EU-Datenschutzvorschriften, die im Mai 2018 wirksam wird, geht mit einer Reihe gemeinsamer Vorschriften einher, in denen festgelegt ist, unter welchen Bedingungen Strafverfolgungsbehörden und private Stellen zusammenarbeiten können. Die Europäische Kommission wird gemeinsam mit dem Europäischen Datenschutzausschuss und den maßgeblichen Akteuren die empfehlenswertesten Praktiken in diesem Bereich ermitteln und gegebenenfalls Leitlinien ausgeben.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
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Drucksache 144/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Angesichts der wachsenden Bedeutung von Daten und Datendiensten in der Weltwirtschaft und des möglichen Verhaltens von Drittländern in dieser Frage, sind ungerechtfertigte Lokalisierungsbeschränkungen auch Thema bei den Gesprächen, die die EU mit ihren Handelspartnern führt. Die EU-Datenschutzvorschriften dürfen nicht Gegenstand von Verhandlungen über Freihandelsabkommen sein. Wie bereits in der Mitteilung über den Austausch und Schutz personenbezogener Daten in einer globalisierten Welt8 erläutert, sind Gespräche über den Datenschutz und Handelsverhandlungen mit Drittländern getrennt voneinander zu führen. Darüber hinaus wird die Kommission, wie in der Mitteilung "Handel für alle"9 dargelegt, unter strikter Einhaltung und unbeschadet der EU-Datenschutzvorschriften die Handelsabkommen der EU nach Möglichkeit nutzen, um Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und den grenzüberschreitenden Datenverkehr festzulegen und gegen neue Formen des digitalen Protektionismus vorzugehen.
Mitteilung
1. Einleitung
2. FREIER DATENVERKEHR
3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG
3.1. Art der in Frage kommenden Daten
3.2. Einschränkung des Datenzugangs
3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene
3.4. Die Situation in der Praxis
3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang
4. Haftung
4.1. EU-Haftungsregelungen
4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft
5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN
5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten
5.2. Interoperabilität
5.3. Normen
5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft
6. ERPROBUNGEN und TESTS
7. Schlussfolgerung
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Drucksache 325/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2010/13 /EU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten
... Punkte 3-5: Die Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden, die in Artikel 30 des Vorschlags festgelegt sind, sind nach Auffassung der Kommission nicht zu detailliert. Besondere Bestimmungen über die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden von Dritten sind bereits in den Rahmenvorschriften der EU für den Bereich der Telekommunikation, in den EU-Datenschutzvorschriften, den Rahmenvorschriften der EU für Postdienste und den Rahmenvorschriften für Elektrizität und Erdgas enthalten. Die AVMD-Richtlinie geht nicht über diese Bestimmungen hinaus.
Drucksache 569/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG COM(2016) 625 final
... Gemäß Artikel 9 sind alle in dem Beschluss vorgesehen Maßnahmen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften über den Schutz personenbezogener Daten durchzuführen. Dies umfasst die EU-Datenschutzvorschriften, die für die Mitgliedstaaten gelten (also die nationalen Durchführungsmaßnahmen) ebenso wie die für die EU-Organe geltenden Vorschriften, da die Kommission an der Verarbeitung personenbezogener Daten beteiligt ist. Da über den Europass personenbezogene Daten bereitgestellt, verarbeitet und möglicherweise ausgetauscht werden, müssen die Nutzer insbesondere auf diese Vorgänge hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, dem zuzustimmen bzw. die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu beantragen.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
Option 1 - Verbesserung der Dokumente und der Online-Präsenz
Option 2 - Bessere Integration der Dienste
Option 3 - Bessere Koordinierung der Unterstützungsnetzwerke
Option 4 - Bessere Interoperabilität der Instrumente
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung Entfällt. Es besteht kein Bezug zum REFIT-Programm.
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Instrumente und Informationen
Artikel 4 Wichtigste Grundsätze und Hauptmerkmale
Artikel 5 Europass-Qualifikationserläuterung(en)
Artikel 6 Europäische Klassifikation der Fähigkeiten, Kompetenzen, Qualifikationen und Berufe (ESCO)
Artikel 7 Durchführung und Monitoring
Artikel 8 Rolle der Mitgliedstaaten
Artikel 9 Datenverarbeitung und Datenschutz
Artikel 10 Evaluierung
Artikel 11 Teilnehmende Länder
Artikel 12 Finanzbestimmungen
Artikel 13 Aufhebung
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 522/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat und den Rat: Mehr Sicherheit in einer von Mobilität geprägten Welt - Besserer Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung und ein stärkerer Schutz der Außengrenzen; - COM(2016) 602 final
... Strafverfolgungsdatenbanken, abzufragen. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Teams vor Ort Zugriff auf die von ihnen benötigten Informationen haben - und dieser Zugriff kann nach Ermessen des Gastmitgliedstaats auf nationale Datenbanken ausgeweitet werden.13 Die vertiefte Zusammenarbeit mit Europol und Eurojust wird es erfordern, ein besonderes Augenmerk auf den Datenschutz zu legen. Bei der operativen Tätigkeit der Agentur werden personenbezogene Daten von Personen erfasst, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mit hinreichender Begründung der Beteiligung an grenzüberschreitenden kriminellen Handlungen, zum Beispiel Migrantenschleusung, Menschenhandel oder Terrorismus, verdächtigt werden. Diese werden - gemäß dem nationalen Recht und sowie den nationalen und EU-Datenschutzvorschriften - systematisch und unverzüglich an Europol und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten übermittelt.
1. Einleitung
2. Mobilität und Sicherheit durch den Schutz der GRENZEN und einen EFFEKTIVEN INFORMATIONSAUSTAUSCH
3. Die wichtigsten operativen Schritte
3.1 Einführung eines integrierten europäischen Managements der Außengrenzen: die Europäische Grenz- und Küstenwache
3.2 Strengere Kontrollen durch das Einreise-/Ausreisesystem EES
3.3 Vorab-Kontrolle nicht visumpflichtiger Reisender: ein EU-weites Reiseinformations- und -Genehmigungssystem ETIAS
3.4 Verbessertes Identitätsmanagement und verstärkte Bekämpfung von Dokumentenbetrug: Dokumentensicherheit
3.5 Entwicklung der Sicherheitsunion: Stärkung von Europol
- Verbesserter Zugang von Europol zu EU-Datenbanken
- Stärkung der internen Governance des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung
- Maximierung des Nutzens der Zusammenarbeit
- Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 193/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Cloud-Initiative - Aufbau einer wettbewerbsfähigen Daten- und Wissenswirtschaft in Europa - COM(2016) 178 final
... Erstens schöpfen viele europäische Unternehmen, Forschungsgemeinschaften und öffentliche Stellen die Möglichkeiten nicht voll aus, die ihnen die Daten und deren Potenzial bieten, herkömmliche Sektoren und die Art und Weise der Durchführung von Forschung zu verändern14. Daten aus öffentlich geförderter Forschung sind nicht immer offen zugänglich und auch die von Unternehmen generierten oder gesammelten Daten werden oft nicht ausgetauscht. Die Gründe hierfür sind nicht immer gewerblicher Art. Viele sehen in den Daten immer noch ein Gut, das es zu schützen gilt, während in den Unternehmen (vor allem KMU), in den Hochschulen und im öffentlichen Sektor vielen einfach nicht bewusst ist, welcher Wert im Austausch von Daten steckt. Es fehlt an klaren Strukturen, die den Austausch von Daten (vor allem an Hochschulen) fördern und belohnen, an einem klaren Rechtsrahmen15 (vor allem im öffentlichen Sektor) sowie an Fachwissen und der Anerkennung seiner Bedeutung (in allen Sektoren). Auf der Grundlage der EU-Datenschutzvorschriften darf der freie Verkehr personenbezogener Daten nicht aus Gründen der Wahrung der Privatsphäre oder des Schutzes personenbezogener Daten eingeschränkt werden. Mit anderen rechtlichen und technischen Hemmnissen für den freien Datenverkehr wird sich die im Rahmen der Strategie für den Digitalen Binnenmarkt anstehende Initiative zum "freien Datenfluss" befassen.
2 Einführung
1. Die Europäische Cloud für offene Wissenschaft
2. Europäische Dateninfrastruktur
Ausschöpfung des Potenzials der Quantentechnologien
3. Ausweitung des Zugangs und vertrauensbildende Maßnahmen
Finanzielle Auswirkungen
Schlussfolgerungen
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Drucksache 573/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa - COM(2012) 529 final
... Geeignete Maßnahmen zu den Vertragsbedingungen können sich auch auf dem wichtigen Gebiet des Datenschutzes als hilfreich erweisen. Wie oben dargelegt, wird die vorgeschlagene Verordnung über den Schutz personenbezogener Daten ein hohes Schutzniveau für Personen garantieren, indem sie dafür sorgt, dass die Daten auch nach einer Übertragung außerhalb der EU und des EWR fortgesetzt geschützt bleiben, was vor allem durch Standard-Vertragsklauseln für internationale Datenübertragungen und durch die Festlegung der notwendigen Bedingungen für die Annahme Cloud-freundlicher verbindlicher unternehmensinterner Vorschriften gewährleistet wird. Diese Änderungen werden sicherstellen, dass die EU-Datenschutzvorschriften der geografischen und technischen Wirklichkeit des Cloud-Computing Rechnung tragen. Bis Ende 2013 wird die Kommission
1. Einleitung
2. Merkmale Vorteile des CLOUD-Computing
3. Weitere Schritte
3.1. Cloud-Computing und Digitale Agenda Digitaler Binnenmarkt
3.2. Besondere Schlüsselaktionen zum Cloud-Computing
3.3. Schlüsselaktion 1- Lichten des Normendschungels
3.4. Schlüsselaktion 2 - Sichere und faire Vertragsbedingungen
3.5. Schlüsselaktion 3 - Förderung einer gemeinsamen Führungsrolle des öffentlichen Sektors durch eine europäische Cloud-Partnerschaft
4. Zusätzliche politische Schritte
4.1. Stimulierungsmaßnahmen
4.2. Internationaler Dialog
5. Fazit
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Drucksache 52/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung) COM(2012) 11 final; Ratsdok. 5853/12
... 13. Der Bundesrat begrüßt für Datenverarbeitungen durch nichtöffentliche Stellen die Reform der aus dem Jahr 1995 stammenden EU-Datenschutzvorschriften und vor allem die damit verbundene Absicht der Kommission, insbesondere Online-Rechte des Einzelnen auf Wahrung der Privatsphäre und das Vertrauen in elektronische Medien zu stärken.
Drucksache 176/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt KOM (2011) 128 endg.
... - eigenen Kontrollen der Angaben und Dokumente, die der potenzielle Kunde vorlegen muss, und - Kontrollen durch Überprüfungskontrolleure unter Einhaltung der Auflagen der EU-Datenschutzvorschriften.
Grünbuch Online-Gewinnspiele im Binnenmarkt
1. die Regulierung von ONLINE-GEWINNSPIELEN in der EU: JÜNGSTE Entwicklungen Aktuelle Herausforderungen AUS Sicht des Binnenmarkts
1.1. Zweck dieser Konsultation
1.2. Online-Glücksspiele in der EU: aktuelle Lage
Der Sektor der Online-Gewinnspiele in der EU
2. SCHLÜSSELFRAGEN DIESER Konsultation
2.1. Definition und Organisation von Online-Gewinnspielen
5 Definitionen
2.2. Verbundene Dienste, die Anbieter von Online-Gewinnspieldiensten erbringen und/oder nutzen
2.3. Ziele des Allgemeininteresses
2.3.1. Verbraucherschutz
Problematisches Spielverhalten
5 Spielsucht
Schutz von Minderjährigen und anderen gefährdeten Personen
Zugang von Minderjährigen zu Zahlungssystemen
- Minderjährige und das Marketing von Online-Gewinnspielen
- Andere gefährdete Spielertypen
2.3.2. Öffentliche Ordnung Betrugsbekämpfung
Verhinderung von Geldwäsche
Vermeidung anderer Arten der Kriminalität
2.3.3. Finanzierung von gemeinnützigen und im Allgemeininteresse liegenden Tätigkeiten sowie von Sportereignissen, die Gegenstand von Online-Wetten sind
Verwendung der Einnahmen
Grundsatz des Mittelrückflusses zum Veranstalter des Ereignisses
Das „Freifahrt-Risiko“ bei Online-Gewinnspielen
2.4. Durchsetzung und damit verbundene Fragen
Die Glücksspielbehörden der Mitgliedstaaten
5 Verwaltungszusammenarbeit
Stärkere Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten
Blockierung von Zahlungen und Haftungsregelungen für Diensteanbieter
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Drucksache 96/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine bessere Governance für den Binnenmarkt mittels verstärkter administrativer Zusammenarbeit - Eine Strategie für den Ausbau und die Weiterentwicklung des Binnenmarkt-Informationssystems (Internal Market Information System/IMI) KOM (2011) 75 endg.
... festgelegt. Die spezifischen Bestimmungen zur Gewährleistung der vollständigen Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften sind Gegenstand von zwei Kommissionsentscheidungen und einer Empfehlung12. Um datenschutzbedingte Probleme bei der Ausweitung des IMI zu vermeiden, gedenkt die Kommission, im ersten Halbjahr 2011 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegen. Dieses horizontale, vom Rat und vom Europäischen Parlament zu verabschiedende Rechtsinstrument wird einen umfassenden Datenschutzrahmen schaffen, der vor allem im Hinblick auf die Ausweitung des IMI und unter Berücksichtigung der Vorschläge des EDPS13 einen höheren Grad an Rechtssicherheit einführt.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Binnenmarktakte
1.2. Stärkung der Verwaltungszusammenarbeit im Binnenmarkt
1.3. Das volle Potenzial des IMI nutzen
a Höhere Kosteneffizienz
b Größere Benutzerfreundlichkeit
c Schnellere und besser vorhersehbare Lösungen
d Sichere Grundlage
e Niedrige Schwelle für Pilotprojekte
2. Strategie für weitere Ausweitung
2.1. Grundprinzipien des IMI
a Wiederverwendbarkeit
b Organisatorische Flexibilität
c Einfache vereinbarte Verfahren
d Mehrsprachigkeit
e Benutzerfreundlichkeit
f Datenschutz
g Keine IT-Kosten für die Nutzer
2.2. Kriterien für die Ausweitung des Systems
2.3. Potenzielle neue Funktionen
2.4. Potenzielle neue Politikbereiche
2.5. Synergien mit bestehenden IT-Instrumenten/-systemen
2.6. Nutzung bestehender Funktionen für neue Zwecke
3. Herausforderungen einer Systemausweitung
3.1. Gewährleistung des Schutzes persönlicher Daten
3.2. Erleichterung einer flexiblen Ausweitung des Systems
3.3. Gewährleistung angemessener Ressourcen
a Finanzierung
b Ressourcen der Kommission
c Nationale Ressourcen
3.4. Einfache Handhabung
3.5. Einbeziehung aller Interessengruppen
a Tägliche Verwaltung des Systems
b Politische Entscheidungen
c Beratung und Orientierung durch Experten-Interessengruppen
d Ausbau der Governance-Struktur
3.6. Gewährleistung einer Systemleistung und -sicherheit auf hohem Niveau
a Leistung
b Sicherheit
4. Schlussfolgerungen – die weiteren Schritte
4.1. Überprüfung der Verwaltungszusammenarbeit
4.2. Vorschlag für ein Rechtsinstrument für das IMI-System
4.3. Anwendungsbereich und Zeitplan der vorgesehenen Systemausweitung
4.4. Weitere IT-Entwicklung
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Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... Nach Meinung der Kommission sollte die Tatsache, dass personenbezogene Daten von für die Datenverarbeitung verantwortlichen Personen verarbeitet werden, die in einem Drittland niedergelassen sind, den Betroffenen nicht den Schutz entziehen, auf den sie kraft der Grundrechtecharta und der EU-Datenschutzvorschriften Anspruch haben.
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
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Drucksache 35/08
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte KOM (2007) 807 endg.; Ratsdok. 5128/08
... Die Kommission ist der Meinung, dass Geber und Vermittler von Hypothekarkrediten – im Interesse aller (Verbraucher, Anleger, Anteilseigner des Kreditgebers usw.) – verpflichtet sein sollten die Kreditwürdigkeit des Kunden mit allen geeigneten Mitteln zu prüfen, bevor sie einen Hypothekarkredit vergeben. Außerdem sollte sichergestellt werden, dass Hypothekarkreditgeber beim Zugang zu Kreditregistern in anderen Mitgliedstaaten nicht diskriminiert werden und Kreditdaten - unter Einhaltung der EU-Datenschutzvorschriften -problemlos weitergeleitet werden können.
Weissbuch über die Integration der EU-Hypothekarkreditmärkte (Text von Bedeutung für den EWR)
1. Einleitung
2. Handlungsgründe auf EU-Ebene
3. Ziele
3.1. Die grenzübergreifende Vergabe und Refinanzierung von Hypothekarkrediten erleichtern
3.2. Das Produktangebot erweitern
3.3. Das Verbrauchervertrauen erhöhen
3.4. Die Kundenmobilität fördern
4. Erreichung der Ziele
4.1. Den Rechtsetzungsbedarf ermitteln
Vorzeitige Rückzahlung
Qualität und Vergleichbarkeit von Informationen verbessern
Eine verantwortliche Kreditvergabe und -aufnahme fördern
4.2. Bewertung, Grundbuchregister und Zwangsvollstreckung
4.3. Vorgehen bei Vertragsverletzungen
4.4. Folgemaßnahmen zum Bericht der Expertengruppe für die Refinanzierung von Hypothekarkrediten
4.5. Weitere Untersuchungen
5. Schlussfolgerungen
Anhang Im Weißbuch angekündigte Aufgaben und Maßnahmen
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Drucksache 96/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine europäische Datenstrategie - COM(2020) 66 final
Drucksache 153/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 93/13 /EWG
/EWG des Rates vom 5. April 1993, der Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2005/29 /EG
/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Richtlinie 2011/83 /EU
/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der EU-Verbraucherschutzvorschriften
Drucksache 218/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Einreise-/Ausreisesystem (EES) zur Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und zur Festlegung der Bedingungen für den Zugang zum EES zu Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungszwecken und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 und der Verordnung (EU) Nr. 1077/2011 - COM(2016) 194 final
Drucksache 219/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Solidere und intelligentere Informationssysteme für das Grenzmanagement und mehr Sicherheit - COM(2016) 205 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.