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62 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Emissionshandelssystems"


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Drucksache 6/20

... , Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems. Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die Heiz- und Kraftstoffe in den Verkehr bringen, verkauft werden. Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Im Jahr 2021 werden Zertifikate zu einem Festpreis von 10 Euro pro Tonne ausgegeben. Bis zum Jahr 2025 werden die Festpreise der Zertifikate auf 35 Euro pro Tonne CO

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Drucksache 6/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Wohngeldgesetzes

§ 42c
Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Einführung einer CO2-Komponente im Wohngeld

2. Ausgestaltung der CO2-Komponente im Wohngeld

3. Wirkungen der Wohngelderhöhung

Tabelle

IV. Alternativen

V. Gesetzgebungskompetenz

VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VII. Gesetzesfolgen

1. Wohngelderhöhung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Bund

aaa Kinderzuschlag

bbb SGB II

bb Länder und Kommunen

aaa Wohngeld

bbb Bildung und Teilhabe

ccc SGB XII

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VIII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 5036, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

Bürgerinnen und Bürger

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund, Länder/Kommunen

4 Bund

II.2. ‚One in one Out‘-Regel

II.3. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 28/20

... Auch über die Einnahmenseite wird der EU-Haushalt zur Erreichung von Klimaschutzzielen beitragen. Im Mai 2018 legte die Kommission einen Vorschlag für einen Eigenmittelbeschluss vor, der eine Reihe neuer Eigenmittelkategorien vorsah. Eines der Schlüsselelemente dieses Vorschlags sind die Eigenmittel aus Zahlungen für nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff, die zu den in der Abfallstrategie definierten EU-weiten Zielen beitragen werden. Darüber hinaus sollen nach dem Vorschlag der Kommission 20 % der Einnahmen aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (EHS) dem EU-Haushalt als Eigenmittel zugewiesen werden.

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Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 533/19

... -Gehalt ausrichten. Neben dem EU-Emissionshandelssystem, das für weite Teile der

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Mengenplanung

§ 4
Jährliche Emissionsmengen

§ 5
Flexibilisierungsinstrumente nach der EU-Klimaschutzverordnung

Abschnitt 3
Grundpflichten der Verantwortlichen

§ 6
Überwachungsplan; vereinfachter Überwachungsplan

§ 7
Ermittlung und Bericht über Brennstoffemissionen

§ 8
Abgabe von Emissionszertifikaten

Abschnitt 4
Emissionszertifikate, Veräußerung und Register

§ 9
Emissionszertifikate

§ 10
Veräußerung von Emissionszertifikaten

§ 11
Ausgleich indirekter Belastungen

§ 12
Nationales Emissionshandelsregister

Abschnitt 5
Gemeinsame Vorschriften

§ 13
Zuständigkeiten

§ 14
Überwachung, Datenübermittlung

§ 15
Prüfstellen

§ 16
Gebühren für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen

§ 17
Elektronische Kommunikation

§ 18
Änderung der Identität oder Rechtsform des Verantwortlichen

§ 19
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

Abschnitt 6
Sanktionen

§ 20
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 21
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 22
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7
Evaluierung

§ 23
Erfahrungsbericht

Abschnitt 8
Schlussvorschriften

§ 24
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2 Absatz 2) Brennstoffe

Anlage 2
(zu § 7 Absatz 2) Brennstoffe für die Emissionsberichterstattung in den Jahren 2021 und 2022

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Anwendung vorhandener Messwerte und Abschätzungen zum Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG auf das BEHG

bb Ausgangslage und strukturelle Unterschiede der Verantwortlichen

cc Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung und Abgabe

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 1: Brennstoffemissionsberichterstattung nach § 7

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 2: Erstellung und Anpassung eines Überwachungsplans nach § 6 interne Kosten Gesamt

Vorgabe Nr. 3: Einrichtung eines Registerkontos

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Abschätzung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe 3: Einrichtung eines Registerkontos nach § 12

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Initialisierung der Geschäftsprozesse

bb Laufende Geschäftsprozesse

cc Weiterer Erfüllungsaufwand

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5021, BMU: Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

II.2. Weitere Kosten

II.4. ‚One in one out‘-Regel

II.5. Evaluierung

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 168/18

... Ein erheblicher Teil der Einnahmen aus dem EU-Emissionshandelssystem in einkommensschwächeren Mitgliedstaaten stammt aus der Versteigerung von Zertifikaten, die im Interesse von Solidarität, Wachstum und Verbund umverteilt werden. Aus Gründen der Gerechtigkeit wird der Eigenmittelbeitrag nicht auf solche umverteilten Zertifikate erhoben. Ferner werden mit der überarbeiteten Richtlinie über das EU-Emissionshandelssystem ein Innovationsfonds zur Förderung der Entwicklung bahnbrechender Technologien und ein Modernisierungsfonds zur Modernisierung der

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Drucksache 168/18




Vorschlag

Begründung

1. Einführung - Gründe für REFORMEN

1.1. Ein Finanzierungssystem, das seit 1988 nicht mehr reformiert wurde

1.2. Die Notwendigkeit von Reformen

1.3. Vorschlag für eine Reform des Finanzierungssystems: Bewältigung der wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen an die EU

2. Modernisierung der bestehenden Eigenmittel

2.1. Beibehaltung der Zölle traditionelle Eigenmittel mit geringeren Erhebungskosten

2.2. Beibehaltung der auf dem Bruttonationaleinkommen basierenden Eigenmittel und ihre Ergänzung, damit sie die EU-Dimension besser widerspiegeln

2.3. Vereinfachung der Mehrwertsteuer-Eigenmittel

3. EIN KORB NEUER EIGENMITTELKATEGORIEN

3.1. Eigenmittel auf der Grundlage einer gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage

3.2. Eigenmittel auf der Grundlage des Emissionshandelssystems der Europäischen Union

3.3. Eigenmittel auf der Grundlage von Verpackungsabfällen aus Kunststoff

3.4. Voraussichtliche Änderungen in der Finanzierungsstruktur der EU bis 2027

4. Einführung des GRUNDSATZES, DASS ZUKÜNFTIGE Einnahmen aus der EU-POLITIK dem EU-HAUSHALT ZUFLIEßEN

5. AUSLAUFEN der KORREKTURMECHANISMEN

6. ERHÖHUNG der EIGENMITTELOBERGRENZE

7. Das EIGENMITTEL-LEGISLATIVPAKET

7.1. Der Rechtsrahmen

7.2. Kerninhalte des Eigenmittelbeschlusses

7.3. Die Durchführungsverordnung

7.4. Die Bereitstellungsverordnung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Eigenmittelkategorien

Artikel 3
Eigenmittelobergrenze

Artikel 4
Grundsatz der Gesamtdeckung

Artikel 5
Übertragung von Überschüssen

Artikel 6
Erhebung der Eigenmittel und deren Bereitstellung für die Kommission

Artikel 7
Durchführungsmaßnahmen

Artikel 8
Schluss- und Übergangsbestimmungen

Artikel 9
Inkrafttreten

Artikel 10
Veröffentlichung

ANNEX Anhang des Vorschlags für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union

Anhang
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 387/18

... Im November 2017 haben sich das Europäische Parlament und der Rat auf eine gemeinsame Reform des EU-Emissionshandelssystems geeinigt. Die Richtlinie (EU) Nr.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 11
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an LuFtFahrzeugbetreiber

§ 16
Anerkennung von Emissionsberechtigungen Emissionsberechtigungen, die von Drittländern ausgegeben werden, mit denen Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Berechtigungen gemäß Artikel 25 Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG /EG geschlossen wurden, stehen nach Maßgabe der Vorgaben einer nach Artikel 19 Absatz 3 und 4 der Richtlinie 2003/87/EG /EG erlassenen Verordnung der Kommission Berechtigungen gleich.

Abschnitt 4
Globaler marktbasierter Mechanismus für den internationalen Luftverkehr

§ 18
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung

§ 27
Kleinemittenten, Verordnungsermächtigung

§ 33
Übergangsregelung zur Gebührenerhebung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Artikel 2
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 3
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Vereinbarkeit mit nationalem Verfassungsrecht

VII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

aa Vorhandene Messwerte zum TEHG 2011

cc Abschätzung des Erfüllungsaufwandes durch die Änderung des TEHG

Vorgabe Nr. 1: Emissionsberichterstattung

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands

Vorgabe Nr. 2: Erstellung und Anpassung des Überwachungsplans

i Erstellung des Überwachungsplans

1 Aufwand

2 Fallzahl

ii Änderung Anpassung des Überwachungsplans im Verlauf der Handelsperiode

1 Aufwand

2 Fallzahl

iii Veränderung des Erfüllungsaufwands für den Überwachungsplan

Vorgabe Nr. 3: Kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die kostenlose Zuteilung

Vorgabe Nr. 4: Mitteilung zum Betrieb

1 Aufwand

2 Fallzahl

3 Veränderung des Erfüllungsaufwands für die Mitteilung zum Betrieb

dd Ergebnis

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Einbezogene Geschäftsprozesse

bb Nicht einbezogene Geschäftsprozesse

cc Veränderung des Erfüllungsaufwands bei den einbezogenen Geschäftsprozessen

dd Ergebnis: Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Gesetzesfolgen

6. Weitere Kosten

7. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 16

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 28

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 4522, BMU: Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Europäischen Emissionshandels

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Erfüllungsaufwand

II.2 Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 119/17

... (4) Die Union und die Mitgliedstaaten bemühen sich seit 1997, eine internationale Einigung voranzubringen, um die Auswirkungen der Treibhausgase aus dem Luftverkehr zu verringern, und verfügen seit 2008 über Rechtsvorschriften zur Begrenzung der vom Luftverkehr ausgehenden Folgen für den Klimawandel in Form des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS), das seit 2005 funktioniert. Um Fortschritte im Rahmen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) zu befördern, hat die Union zweimal befristete Ausnahmen vom EU-EHS angenommen, um die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften auf die Emissionen aus Flügen zwischen Flughäfen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zu beschränken, wobei Luftfahrzeugbetreiber unabhängig von ihrem Sitz auf identischen Routen gleich behandelt wurden. Mit der jüngsten Ausnahme vom EU-EHS, der Verordnung (EU) Nr.

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Drucksache 119/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

- Folgenabschätzung

- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Artikel 28a

Artikel 28b

Artikel 28c

Anhang I

Artikel 1

Artikel 28b
Berichterstattung durch die Kommission über die Anwendung des globalen marktbasierten Mechanismus der ICAO

Artikel 28c
Bestimmungen für die Überwachung, Berichterstattung und Prüfung für die Zwecke des globalen marktbasierten Mechanismus

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 533/16

... - Bildung einer Energieunion und Bekämpfung des Klimawandels: Im Februar 2016 stellte die Kommission neue Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit vor mit dem Ziel, die Verbundsysteme innerhalb Europas zu verbessern und die Gefahr von Versorgungsunterbrechungen zu minimieren. Durch solidarisches Verhalten der Mitgliedstaaten können im Krisenfall Privathaushalte und wichtige soziale Dienstleistungen besser geschützt werden. Die Kommission leitete die Arbeiten, die zum Pariser Klimaschutzübereinkommen führten, und arbeitet weiter an der Erfüllung der Zusagen der Europäischen Union für verbindliche Jahresziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen durch die Mitgliedstaaten im Zeitraum 2021-20305. Dazu gehört auch die Änderung des EU-Emissionshandelssystems zur Verbesserung der Kosteneffizienz von Maßnahmen zur Emissionsverringerung und zur Förderung von Investitionen in kohlenstoffarme Technologien. Eine gründliche Folgenabschätzung hat mit dazu beigetragen, einen Vorschlag zu erarbeiten, der verhältnismäßig ist und eine gerechte Lastenverteilung unter den Mitgliedstaaten vornimmt, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sicherstellt und mehr und bessere Investitionen in kohlenstoffarme Technologien hervorbringt.

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Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 386/1/16

... 10. Der Verordnungsvorschlag sieht eine Reihe von Flexibilitätsregelungen vor. Die Mitgliedstaaten können überschüssige Emissionszuteilungen auf die nachfolgenden Jahre bis 2030 übertragen sowie unter bestimmten Umständen an andere Mitgliedstaaten übertragen. Zusätzlich wurde als weitere Möglichkeit vorgeschlagen, dass einige Mitgliedstaaten Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems löschen und dieses als Beitrag zur Lastenteilung anrechnen lassen können. Diese verschiedenen Flexibilitätsregelungen drohen einer wirksamen Reduzierung der Treibhausgas-(THG)-Emissionen entgegenzustehen und die Zielsetzung aufzuweichen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 386/1/16




2 Hauptempfehlung

Hilfsempfehlung zu Ziffer 5


 
 
 


Drucksache 247/13

... Erreicht werden soll das Ziel, die THG-Emissionen bis 2020 gegenüber dem Stand von 1990 um 20 % zu verringern, mithilfe des EU-Emissionshandelssystems (EU-EHS) und der Entscheidung über die Lastenteilung, in der Minderungsziele für die Sektoren, die nicht unter das EU-EHS fallen, festgelegt sind. Die politischen Konzepte der EU und der Mitgliedstaaten zur Emissionsminderung tragen zum Erreichen dieses Ziels bei. Im Jahr 2011 lagen die vom Klima- und Energiepaket erfassten THG-Emissionen Schätzungen zufolge um 16 % unter dem Stand von 1990.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 247/13




1. Einleitung

2. Der derzeitige EU-Politikrahmen und das Bisher Erreichte

2.1. Das 20 %-THG-Minderungsziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.2. Das EU-Ziel für erneuerbare Energien und die einschlägigen Maßnahmen

2.3. Das Energieeinsparziel und die einschlägigen Maßnahmen

2.4. Versorgungssicherheit und Erschwinglichkeit von Energie im Energiebinnenmarkt

3. die wichtigsten Themen für diese Konsultation

3.1. Zielvorgaben

3.2. Kohärenz der politischen Instrumente

3.3. Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU-Wirtschaft

3.4. Berücksichtigung der unterschiedlichen Kapazitäten der Mitgliedstaaten

4. Fragen

4.1. Allgemeine Fragen

4.2. Zielvorgaben

4.3. Instrumente

4.4. Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

4.5. Kapazitäten und Lastenteilung

5. Übermittlung der Antworten IM Rahmen der Konsultation

Anhang
Hintergrundinformationen zu Energie- und Klimapolitik

1. Rechtsinstrumente zur Umsetzung der Kernziele des Klima- und Energiepakets und maßgebliche Strategien für ihre Umsetzung

2. Weiterführende Informationen


 
 
 


Drucksache 100/13

... In den ersten beiden Handelsperioden des EU-Emissionshandelssystems konnten die Mitgliedstaaten weitgehend selbst entscheiden, wie sie die erforderliche Prüfung von Emissionsberichten und Zuteilungsanträgen durch Sachverständige regeln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 100/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

§ 21
Prüfstellen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Problem und Ziel

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

V. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VI. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

VII. Erfüllungsaufwand

1. Wirtschaft:

Fallgruppe 1: Akkreditierungs- und Zulassungsstelle

Personal - und Sachaufwand

Fallgruppe 2: Prüfstellen

4 Personalaufwand

4 Sachaufwand

Fallgruppe 3: Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen und Luftfahrzeugbetreiber

4 Informationspflichten

Zusammenfassung: Erfüllungsaufwand der Wirtschaft

2. Verwaltung:

VIII. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu 2. Änderung von § 2

Zu 3. Änderung von § 4 Absatz 6

Zu 4. Änderung von § 5 Absatz 2

Zu 5. Änderung von § 9 Absatz 2

Zu 6. Änderung von § 10 Satz 2

Zu 7. Änderung von § 11 Absatz 4

Zu 8. Änderung von § 13 Absatz 2

Zu 9. Änderung von § 19

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 10. Änderung von § 21

Zu 11. Änderung von § 22

Zu 12. Änderung von § 23

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 13. Änderung von § 25

Zu 14. Änderung von § 28

Buchstabe a

Buchstabe b

Zu 15. Änderung von § 33

Zu 16. Aufhebung der Anhänge 3 und 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2444: Erstes Gesetz zur Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

1. Zusammenfassung

2. Im Einzelnen

2.1 Erfüllungsaufwand und sonstige Kosten

a Wirtschaft

b Vollzugsaufwand

c Bürgerinnen und Bürger


 
 
 


Drucksache 652/12

... Gleichzeitig wird die Erneuerung der Agrar- und Fischereipolitik sowie der Programme zur regionalen und ländlichen Entwicklung die besten Voraussetzungen für mehr Innovation und Beschäftigung schaffen, wobei dem Aspekt der Nachhaltigkeit besonderes Augenmerk gilt. Durch die Förderung einer ressourceneffizienten "blauen Wirtschaft" kann das wachstumsfördernde Potenzial der europäischen Meeresgebiete freigesetzt werden. 2013 wird zudem der Startschuss für die dritte Phase des EU-Emissionshandelssystems (2013-2020) fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 652/12




Mitteilung

Das richtige Fundament schaffen: der Weg zu einer echten Wirtschafts- und Währungsunion

Förderung der Wettbewerbsfähigkeit durch den Binnenmarkt und die Industriepolitik

Sich vernetzen, um wettbewerbsfähig zu bleiben: heute die Netze von morgen schaffen

Beschäftigungswirksames Wachstum: Integration und Exzellenz

Mehr Wettbewerbsfähigkeit durch Europas Ressourcen

Errichtung eines sicheren und geschützten Europa

Unser Gewicht zur Geltung bringen: Europa als globaler Akteur

Anhang
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen

Anhang I
Künftige Initiativent

Anhang II
Initiativen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands

Anhang III
Liste der zurückzuziehenden Vorschläge3


 
 
 


Drucksache 228/11

... /EG3 (im Folgenden auch "EU-EHS" [EU-Emissionshandelssystem]) fallen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 228/11




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der Union

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörung interessierter Kreise

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 1

Artikel 3

Artikel 7

Artikel 9

Artikel 10

Artikel 14a

Artikel 17

Artikel 18

Artikel 20

Artikel 27
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 27a
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 27b
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 27c
Unterrichtung des Europäischen Parlaments

Artikel 29

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Anhang


 
 
 


Drucksache 88/11

... /EG, dass neue Arten von Emissionsgutschriften erzeugt werden oder die Gutschriften aus bestimmten Projekttypen nicht mehr im EU-Emissionshandelssystem verwendet werden können. Hierzu sind jedoch konkrete Regelungen auf europäischer Ebene erforderlich, für deren Umsetzung in nationales Recht eine Verordnungsermächtigung vorgesehen ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz – TEHG)*)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Genehmigung und Überwachung von Emissionen

§ 4
Emissionsgenehmigung

§ 5
Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht

§ 6
Überwachungsplan

Abschnitt 3
Berechtigungen und Zuteilung

§ 7
Berechtigungen

§ 8
Versteigerung von Berechtigungen

§ 9
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber

§ 10
Rechtsverordnung über Zuteilungsregeln

§ 11
Regelzuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber

§ 12
Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen aus der Sonderreserve

§ 13
Antrag auf Zuteilung aus der Sonderreserve

§ 14
Ausgabe von Berechtigungen

§ 15
Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen

§ 16
Anerkennung von Berechtigungen und Emissionsgutschriften

§ 17
Emissionshandelsregister

§ 18
Umtausch von Emissionsgutschriften in Berechtigungen

Abschnitt 4
Gemeinsame Vorschriften

§ 19
Zuständigkeiten

§ 20
Überwachung

§ 21
Sachverständige Stellen

§ 22
Gebühren für Amtshandlungen von Bundesbehörden

§ 23
Elektronische Kommunikation

§ 24
Einheitliche Anlage

§ 25
Änderung der Identität oder Rechtsform des Betreibers

§ 26
Ausschluss der aufschiebenden Wirkung

§ 27
Befreiung für Kleinemittenten

§ 28
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Sanktionen

§ 29
Durchsetzung der Berichtspflicht

§ 30
Durchsetzung der Abgabepflicht

§ 31
Betriebsuntersagung gegen Luftfahrzeugbetreiber

§ 32
Bußgeldvorschriften

Abschnitt 6
Übergangsregelungen

§ 33
Allgemeine Übergangsregelung

§ 34
Übergangsregelung für Anlagenbetreiber

§ 35
Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber

Anhang 1
Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Teil 2
Tätigkeiten

Anhang 2
Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Teil 1
Fristen für die Vorlage eines Überwachungsplans

Teil 2
Anforderungen an die Ermittlung von Emissionen und die Emissionsberichterstattung

Anhang 3
Anforderungen an die Verifizierung

Teil 1
Emissionsberichterstattung

A. Allgemeine Grundsätze

B. Methodik Strategische Analyse

4 Prozessanalyse

4 Risikoanalyse

C. Bericht

D. Zusätzliche Bestimmungen für die Prüfung von Emissionsberichten des Luftverkehrs

Teil 2
Angaben zur Transportleistung

Anhang 4
Anforderungen an sachverständige Stellen

Anhang 5
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Teil 1
Berechnung der spezifischen Emissionsminderung nach § 27 Absatz 4

1. Anlagenspezifischer Emissionswert für die Berechnung der spezifischen Emissionsminderung

2. Berechnungsformeln

a Berechnungsformeln für Einzelanlagen-Nachweis

b Berechnungsformeln für gemeinsamen Nachweis

Erläuterung der Abkürzungen:

Teil 2
Berechnung des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4 Satz 4 und 5

Artikel 2
Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Artikel 3
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2020

Artikel 4
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2012

Artikel 5
Änderung der Emissionshandels-Versteigerungsverordnung 2012

Artikel 6
Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Artikel 7
Änderung der Emissionshandelskostenverordnung 2007

Artikel 8
Änderung der Datenerhebungsverordnung 2012

Artikel 9
Änderung des Zuteilungsgesetzes 2007

Artikel 10
Änderung der Zuteilungsverordnung 2007

Artikel 11
Änderung der Zuteilungsverordnung 2012

Artikel 12
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 13
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 14
Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes

Artikel 15
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

1. Anwendungsbereich

2. Neue Ausgestaltung von Emissionsgenehmigung und Überwachungsplan

3. Versteigerung von Berechtigungen

4. Zuteilung kostenloser Berechtigungen

5. Verwendung von Projektgutschriften

6. Zeitlich gestufter Übergang zum neuen Emissionshandelssystem

II. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

III. Finanzielle Auswirkungen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

2. Sonstige Kosten und Preiswirkungen

3. Bürokratiekosten

a. Zusammenfassung

b. Informationspflichten der TEHG-Novelle Übersicht

c. Vergleich zu den Bürokratiekosten der Handelsperiode 2008-2012

d. Einzelbewertung der Informationspflichten

IP 1 Emissionsgenehmigung / Antragstellung

IP 2 Antrag auf gesonderte Genehmigung

IP 3 Anzeige Änderung der Tätigkeit

IP 4 Emissionsbericht und Verifizierung des Berichts

IP 5 Genehmigung des Überwachungsplans

IP 6 Anzeige Anpassung des Überwachungsplans

IP 7 Übertragung von Berechtigungen zur Erfüllung der Abgabepflicht

IP 8 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für Anlagenbetreiber

IP 9 Antrag auf Zuteilung kostenloser Luftverkehrsberechtigungen

IP 10 Antrag auf Zuteilung kostenloser Berechtigungen für zusätzliche Luftfahrzeugbetreiber

IP 11 Antrag auf Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister

IP 12 Antrag auf Umtausch von Projektgutschriften in Berechtigungen

IP 13 Antrag auf Bekanntmachung als sachverständige Stelle

IP 16 Antrag Opt-Out für Kleinanlagen

e. Zusammenfassung

IV. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu Anhang 1 Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase

Teil 1
Grundsätze

Zu Anhang 2 Anforderungen an die Vorlage und Genehmigung von Überwachungsplänen nach § 6 und § 13 sowie an die Ermittlung von Emissionen und die Berichterstattung nach § 5

Zu Anhang 3 Anforderungen an die Verifizierung

Zu Anhang 4 Anforderungen an sachverständige Stellen

Zu Anhang 5 Berechnung der spezifischen Emissionsminderung sowie des Ausgleichsbetrages bei Nichterfüllung der Selbstverpflichtung nach § 27 Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 7

Zu Artikel 15

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1433: Gesetz zur Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Fortentwicklung des Emissionshandels


 
 
 


Drucksache 379/11

... -armen Wirtschaft bis 2050 zu erreichen. Der Preis der Zertifikate des EU-Emissionshandelssystems ist ein wichtiger Anreiz zur Verringerung der Treibhausgasemissionen. Die Modellrechnungen, die zur Vorbereitung dieses Vorschlags durchgeführt wurden, haben zwar gezeigt, dass die darin enthaltenen Vorschläge mit Sicherheit zu einer zusätzlichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen werden, hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf den Preis der EHS-Zertifikate kamen sie jedoch nicht zu einem eindeutigen Ergebnis. Bei der Verwirklichung des 20 %- Energieeffizienzziels wird die Kommission die Auswirkungen neuer Maßnahmen auf die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 379/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

1.1. Begründung und Ziele des Vorschlags

1.2. Allgemeiner Kontext

1.3. Geltende Bestimmungen

1.4. Kohärenz mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung

2.1. Anhörungen, Datensammlung und Nutzung von Expertenwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

3.2. Rechtsgrundlage

3.3. Subsidiaritätsprinzip

3.4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Rechtsinstruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

5.1. Vereinfachung des gemeinschaftlichen Besitzstands

5.2. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

5.3. Überprüfung/Revision/Sunset-Klausel

5.5. Entsprechungstabelle

5.6. Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Vorschlag

Kapitel I
Gegenstand, Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen und Energieeffizienzziele

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Energieeffizienzziele

Kapitel II
Effizienz bei der Energienutzung

Artikel 4
Öffentliche Einrichtungen

Artikel 5
Beschaffung durch öffentliche Einrichtungen

Artikel 6
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

Artikel 7
Energieaudits und Energiemanagementsysteme

Artikel 8
Verbrauchserfassung und informative Abrechnung

Artikel 9
Sanktionen

Kapitel III
Effizienz bei der Energieversorgung

Artikel 10
Förderung von Effizienz beider Wärme- und Kälteversorgung

Artikel 11
Energieumwandlung

Artikel 12
Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung

Kapitel IV
Horizontale Bestimmungen

Artikel 13
Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen

Artikel 14
Energiedienstleistungen

Artikel 15
Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz

Artikel 16
Umrechnungsfaktoren

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Delegierte Rechtsakte und Anpassung der Anhänge

Artikel 18
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 19
Überprüfung und Überwachung der Durchführung

Artikel 20
Ausschussverfahren

Artikel 21
Aufhebung

Artikel 22
Umsetzung

Artikel 23
Inkrafttreten

Artikel 24
Adressaten

Anhang I
Allgemeine Grundsätze für die Berechnung der Strommenge aus KWK

Teil I
Allgemeine Grundsätze

Teil II
KWK-Technologien, die unter diese Richtlinie fallen

Teil III
Detaillierte Grundsätze

Anhang II
Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses

Anhang III
Energieeffizienzanforderungen für die Beschaffung von Produkten, Dienstleistungen und Gebäuden durch öffentliche Einrichtungen

Anhang IV
Energiegehalt ausgewählter Brennstoffe für den Endverbrauch - Umrechnungstabelle 41

Anhang V
Energieeffizienzverpflichtungssysteme

1. Auf kurzfristige Einsparungen abzielende Maßnahmen

2. Berechnung der Energieeinsparungen

3. Europäische Standardwerte nach Gerätetyp

3.1. Haushaltsgeräte

a. Mit Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

b. Ohne Differenzierung zwischen Gefriergeräten und Kühl-Gefriergeräten

c. Haushaltswaschmaschinen

d. Haushaltsgeschirrspüler

3.2. Wohnungsbeleuchtung

4. Standard-Lebensdauerwerte

Anhang VI
Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs und die Häufigkeit der Abrechnung auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

1. Mindestanforderungen an die Erfassung des individuellen Energieverbrauchs

1.1. Individuelle Zähler

1.2. Heizkostenverteiler

2. Mindestanforderungen an die Abrechnung

2.1 Abrechnungshäufigkeit auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs

2.2. Mindestinformationen auf der Rechnung

2.3 Energieeffizienz-Begleitinformationen zu Rechnungen und sonstige Rückmeldungen an die Endkunden

Anhang VII
Effizienzplanung bei der Wärme- und Kälteversorgung

3. Städtische Raumordnungspläne sind so zu konzipieren, dass

Anhang VIII
Leitlinien für die Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken und Industrieanlagen

1. Wahl der Standorte von Wärmekraftwerken gemäß Artikel 10 Absätze 3 und 6

2. Wahl der Standorte industrieller Abwärmequellen gemäß Artikel 10 Absatz 8

Anhang IX
Herkunftsnachweis für Strom aus hocheffizienter KWK

Anhang X
Inventarisierung der Energieeffizienzdaten von Energieumwandlungsanlagen

Anhang XI
Energieeffizienzkriterien für die Regulierung von Energienetzen und für von Energieregulierungsbehörden festgesetzte oder genehmigte Netztarife

Anhang XII
Energieeffizienzanforderungen an Übertragungs - und Verteilernetzbetreiber

Anhang XIII
Mindestelemente von Energieleistungsverträgen mit dem öffentlichen Sektor

Anhang XIV
Allgemeiner Rahmen für die Berichterstattung

Teil 1
Allgemeiner Rahmen für Jahresberichte

Teil 2
Allgemeiner Rahmen für zusätzliche Berichte

1. Ziele und Strategien

2. Maßnahmen und Energieeinsparungen

3. Spezifische Informationen zu Bestimmungen dieser Richtlinie

3.1. Öffentliche Einrichtungen Artikel 4

3.2. Energieeffizienzverpflichtungen Artikel 6

3.3. Energieaudits und Energiemanagementsysteme Artikel 7

3.4. Förderung von Effizienz bei der Wärme- und Kälteversorgung Artikel 10

3.5. Energieumwandlung Artikel 11

3.6. Energieübertragung/-fernleitung und -verteilung Artikel 12

3.7. Verfügbarkeit von Zertifizierungssystemen Artikel 13

3.8. Energiedienstleistungen Artikel 14

3.9. Sonstige Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz Artikel 15

Anhang XV
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 489/09

... 7. erkennt an, dass die Mobilisierung von ausreichenden Finanzmitteln im Rahmen eines globalen Klimadeals von absolut entscheidender Bedeutung ist, damit die Entwaldung halbiert und eventuell gestoppt werden kann; unterstützt in diesem Zusammenhang den Vorschlag der Kommission zur Schaffung eines globalen Waldkohlenstoffmechanismus (GFCM) innerhalb des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen, der auf einem permanenten Finanzierungsschema beruhen soll; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Verpflichtung zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und der Waldschädigung dadurch zu unterstützen, dass sie einen wesentlichen Teil der Einkünfte aus Versteigerungen im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems (ETS) für die Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung in den Entwicklungsländern bereitstellen und dass sie die Verhandlungen auf die Finanzierungsquellen konzentrieren, wie es in der Mitteilung der Kommission vom 28. Januar 2009 "



Drucksache 157/08

... • Die Auswirkungen der Klimaschutzpolitik und des Emissionshandelssystems auf bestimmte Teile der Zellstoff- und Papierindustrie sind erheblich. Maßnahmen dieser Art können innovationsanregend wirken und die notwendigen wirtschaftlichen Signale setzen, um den Übergang zu einer kohlenstoffarmen, nachhaltigen Wirtschaft möglichst kosteneffizient zu vollziehen. Gleichzeitig können sie anderen großen Verursacherländern einen Anreiz geben, ebenfalls ehrgeizige emissionssenkende Maßnahmen für die Zeit ab 2012 zu treffen. Im Kommissionsvorschlag zur Überarbeitung des EU-Emissionshandelssystems vom 23. Januar sind die erforderlichen Maßnahmen vorgesehen, die nunmehr ausgearbeitet werden müssen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 157/08




1. Einleitung

2. Neue Herausforderungen für die forstbasierte Industrie der EU

a Zugang zu Rohstoffen

b Auswirkungen der Klimaschutzpolitik

c Innovation und FuE

d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern

e Kommunikation und Information

3. Ein integriertes Konzept für die Verbesserung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Forstbasierten Industrie der EU

3.1 Übergeordnete Ziele

3.2 Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der forstbasierten Industrie der EU

a Zugang zu Rohstoffen

b Klimaschutzpolitik und Umweltvorschriften

c Innovation und FuE

d Handel und Zusammenarbeit mit Drittländern

e Kommunikation und Information


 
 
 


Drucksache 493/08

... -Marktmechanismen weltweit kompatibel und interoperabel sind; begrüßt deshalb die Bestimmung in den Entwürfen für Vorschläge im Bereich des EU-Emissionshandelssystems, durch die eine Verknüpfung mit anderen verbindlichen Systemen für Höchstgrenzen und Handel, einschließlich subnationaler Systeme, möglich ist; ist in diesem Zusammenhang ermutigt durch das Entstehen regionaler CO

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 493/08




Transatlantische Beziehungen im Allgemeinen

2 Klimawandel

Terrorismus und Menschenrechte

Verbreitung von Kernwaffen, Raketenabwehr, Rüstungskontrolle und NATO

Entwicklungszusammenarbeit und Nahrungsmittelpreise

Internationale Beziehungen


 
 
 


Drucksache 105/08

... -Emissionen und eine Richtlinie zur Verbesserung und Ausweitung des EU-Emissionshandelssystems. Der Zusammenhang zwischen den Zielen für die Reduzierung der Treibhausgase, dem Emissionshandelssystem und den Zielen für erneuerbare Energie liegen auf der Hand. Nach Ansicht der Kommission ergänzen sich die verschiedenen Komponenten. So erleichtert das Emissionshandelssystem der EU den verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie, und die Richtlinie über erneuerbare Energie schafft die Voraussetzungen dafür, dass erneuerbare Energiequellen eine entscheidende Rolle bei der Verringerung der Treibhausgase und damit zur Erreichung der Zielvorgaben spielen können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 105/08




Begründung

1. Kontext des Vorschlages

Gründe und Ziele des Vorschlags

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

Vereinbarkeit mit der Politik und den Zielen der Union in anderen Bereichen

2. Anhörung von interessierten Kreisen und Folgenabschätzung

Anhörung von interessierten Kreisen

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte

Zusammenfassung des Vorschlags

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Wahl des Instruments

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

Vereinfachung

Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel

Neufassung

Entsprechungstabelle

Europäischer Wirtschaftsraum EWR

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Ziele für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 4
Nationale Aktionspläne

Artikel 5
Berechnung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen

Artikel 6
Herkunftsnachweise für Strom, Wärme und Kälte, die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugt werden

Artikel 7
Zuständige Stellen und Herkunftsnachweisregister

Artikel 8
Vorlage von Herkunftsnachweisen zur Entwertung

Artikel 9
Übertragung von Herkunftsnachweisen

Artikel 10
Auswirkungen der Entwertung von Herkunftsnachweisen

Artikel 11
Kapazitätserhöhungen

Artikel 12
Verwaltungsverfahren und Vorschriften

Artikel 13
Information und Ausbildung

Artikel 14
Zugang zum Elektrizitätsnetz

Artikel 15
Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Brennstoffen

Artikel 16
Überprüfung der Übereinstimmung von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biobrennstoffen mit den Kriterien für die ökologische Nachhaltigkeit

Artikel 17
Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen und anderen flüssigen Biokraftstoffen zum Treibhauseffekt

Artikel 18
Besondere Bestimmungen für Biokraftstoffe

Artikel 19
Berichterstattung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 20
Überwachung und Berichterstattung durch die Kommission

Artikel 21
Ausschuss

Artikel 22
Änderungen und Aufhebung

Artikel 23
Umsetzung

Artikel 24
Inkrafttreten

Artikel 25
Adressaten

Anhang I
Nationale Gesamtziele für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch im Jahr 2020

A. Nationale Gesamtziele

B. Richtkurs

Anhang II
Normalisierungsregel für die Berücksichtigung von Strom aus Wasserkraft

Anhang III
Energiegehalt von Kraftstoffen

Anhang IV
Zertifizierung von Installateuren

Anhang V
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 7% in Dieselkraftstoff

Anhang VI
Spezifikationen für eine Biodiesel-Beimischung von 10% in Dieselkraftstoff

Anhang VII
Regeln für die Berechnung des Beitrags von Biokraftstoffen, anderen flüssigen Biobrennstoffen und des entsprechenden Komparators für Fossilbrennstoffe zum Treibhauseffekt

A. Typische Werte und Standardwerte für Biokraftstoffe bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

B. Geschätzte typische Werte und Standardwerte für künftige Biokraftstoffe, die 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind, bei Herstellung ohne Nettokohlenstoffemission infolge geänderter Flächennutzung

C. Methodik

D. Disaggregierte Werte für Biokraftstoffe und andere flüssige Biobrennstoffe

E. Geschätzte disaggregierte Werte für künftige Biokraftstoffe und flüssige Biobrennstoffe, die im Januar 2008 nicht oder nur in vernachlässigbaren Mengen auf dem Markt sind


 
 
 


Drucksache 103/08

... Damit das Ziel einer Verringerung der THG-Emissionen um 20% gegenüber dem Niveau von 1990 bis zum Jahr 2020 kosteneffizient verwirklicht werden kann, sollten zusätzliche Strategien und Maßnahmen eingeführt werden, um die Emission von Treibhausgasen aus Quellen, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem2 fallen, weiter auf das im Anhang der beigefügten Entscheidung festgelegte Maß zu beschränken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 103/08




Begründung

1. Einleitung

2. Reichweite: Beitrag zur Reduzierung von THG-Emissionen aus nicht unter das EU-Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zur Verwirklichung des Gesamtziels der EU

3. Lastenteilung: Gerechtigkeit für alle Mitgliedstaaten

4. Die Verwendung von Gutschriften aus Projekten in Drittländern

5. Änderungen bei Abschluss eines internationalen Übereinkommens

6. Konsequenzen einer Änderung des Geltungsbereichs des EU-Emissionshandelssystems

7. Überwachung, Berichterstattung und Überprüfung

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffbestimmungen

Artikel 3
Emissionsvolumen für den Zeitraum 2013 bis 2020

Artikel 4
Verwendung von Gutschriften aus Projektmaßnahmen

Artikel 5
Bewertung der Fortschritte bei der Erfüllung der Verpflichtungen

Artikel 6
Nach Abschluss eines internationalen Klimaschutzübereinkommens geltende Anpassungen

Artikel 7
Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 2003/87/EG

Artikel 8
Register und Zentralverwalter

Artikel 9
Ausschuss

Artikel 10
Berichterstattung

Artikel 11
Inkrafttreten

Artikel 12

Anhang
Treibhausgas-Emissionen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 3

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 40/07 (Beschluss)

... 14. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise, der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten sowie der unverhältnismäßig hohen Systemkosten für kleine und mittelständische Betriebe - beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/07 (Beschluss)




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 40/1/07

... 15. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, dass bei der bald abzuschließenden Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems die gravierenden Belastungen für die Wirtschaft - insbesondere wegen der Auswirkungen auf die Strompreise, der Wettbewerbsverzerrungen infolge der unzureichenden Abstimmung der Allokationspläne der Mitgliedstaaten sowie der unverhältnismäßig hohen Systemkosten für kleine und mittelständische Betriebe - beseitigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 40/1/07




Zum Energiebinnenmarkt

Zur Versorgungssicherheit

Zur Überprüfung des Emissionshandelssystems

Zur Energieeffizienz und zu erneuerbaren Energien

Zur Zukunft mit CO2-armen fossilen Brennstoffen

Zum Energiemix

Zur Energieaußenpolitik

Zu Energietechnologien


 
 
 


Drucksache 108/07

... /km bis 2012) rechtzeitig zu erreichen, da jegliche Anpassungen in der Funktionsweise des EU-Emissionshandelssystems mit Ausnahme der Einbeziehung der Luftfahrt erst ab 2013 wirksam werden könnten, wie in der kürzlich veröffentlichten Mitteilung der Kommission über die Anpassung des Emissionshandelssystems ausgeführt13. Dieser Zeitplan gewährleistet sowohl einen stabilen rechtlichen Rahmen für die bereits in den Markt eingebundenen Teilnehmer als auch hinreichende Vorbereitungszeit für Gesetzesanpassungen in dem System. Die Kommission wird daher die Möglichkeit einer Einbindung des Straßenverkehrssektors für die dritte Zuteilungsperiode untersuchen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 108/07




1. Einleitung

2. Politischer Kontext und Sachstand

2.1. Handlungsbedarf im Straßenverkehrssektor

2.1.1. Der Straßenverkehr muss zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen

2.1.2. Bei leichten Nutzfahrzeugen sind Verbesserungen erforderlich

2.2. Bisherige Fortschritte

2.2.1. Erster Kernbereich: Selbstverpflichtungen der Automobilindustrie

2.2.2. Zweiter Kernbereich: Informationen für die Verbraucher

2.2.3. Dritter Kernbereich: Förderung von Fahrzeugen mit geringem Kraftstoffverbrauch durch steuerliche Maßnahmen

2.2.4. Erfahrungen mit der derzeitigen Strategie

3. Das weitere Vorgehen

3.1. Erreichen des EU-Ziels von 120 g CO2/km

3.2. Angebotsorientierte Maßnahmen

3.3. Nachfrage-/Verhaltensorientierte Maßnahmen

3.3.1. Besteuerung24

3.3.2. Informationen für die Verbraucher

3.3.3. Sparsames Fahren

3.4. Langfristige Vision

4. Fazit


 
 
 


Drucksache 169/07

... 42. erwartet, dass der Vorschlag zur Revision des EU-Emissionshandelssystems darauf abzielt, die ökologische Wirksamkeit des Systems zu verbessern, wozu auch die Luftverkehrsemissionen darin berücksichtigt werden sollten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 169/07




Prioritäten für 2007

Modernisierung der europäischen Wirtschaft

Forschung und Entwicklung

2 Binnenmarkt

Bewältigung der gesellschaftlichen Herausforderungen in Europa

2 Verbraucherschutz

Sicherheit der Bürger, Justiz und Migration

Sichere, wettbewerbsfähige und nachhaltige Energie

Europa lebenswerter machen

Umwelt und nachhaltige Entwicklung

2 Gesundheit

Landwirtschaft und Fischerei

Europa als Partner der Welt

2 Nachbarschaftspolitik

Stabilität und Demokratie in Südosteuropa

2 Russland

2 Entwicklungspolitik

Handelspolitik und WTO-Verhandlungen

2 ESVP

Bessere Rechtsetzung

2 Folgeabschätzungen

Überwachung der Umsetzung und Durchsetzung des gemeinschaftlichen Besitzstands

Verantwortungsvolle Haushaltsführung


 
 
 


Drucksache 61/07

... Marktwirtschaftliche Instrumente wie das EU-Emissionshandelssystem werden entscheidend dazu beitragen, dass Europa und andere Länder ihre Ziele zu den geringstmöglichen Kosten erreichen. Die Regelung für die Zeit nach 2012 sollte eine Verknüpfung miteinander vergleichbarer interner Handelssysteme ermöglichen, wobei das EU-Emissionshandelssystem die Grundlage für den künftigen globalen Kohlenstoffmarkt bildet. Auch nach 2012 wird das EU-Emissionshandelssystem offen stehen für Kohlenstoffgutschriften aus dem Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung und aus gemeinsamen Umsetzungsprojekten im Rahmen des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 61/07




Mitteilung

1. Kurzfassung

2. Die Herausforderungen des Klimawandels: DAS 2ºC-Ziel erreichen

3. Die Kosten von Handeln und von Untätigkeit

4. Die Vorteile eines Handelns und Zusammenhang mit anderen Politikbereichen

5. Massnahmen in der EU

a Festlegung von Emissionsreduktionszielen

b Maßnahmen im Rahmen der sich entwickelnden Energiepolitik der EU

c Stärkung des Emissionshandelssystems der EU

d Eindämmung der Emissionen aus dem Verkehr

e Reduktion der Treibhausgas-Emissionen in anderen Sektoren

f Forschung und technologische Entwicklung

g Kohäsionspolitik

h Sonstige Maßnahmen

6. Internationales Handeln bei der weltweiten Bekämpfung des Klimawandels

6.1. Maßnahmen der Industrieländer

6.2. Maßnahmen der Entwicklungsländer

a Neues Konzept für den Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung

b Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln

c Sektorbezogene Konzepte

d Quantifizierte Emissionsgrenzen

e Keine Verpflichtungen für die am wenigsten entwickelten Länder

6.3. Weitere Faktoren


 
 
 


Drucksache 207/1/06

... 14. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass das EU-Emissionshandelssystem grundsätzlich einen flexiblen und kosteneffizienten Rahmen für eine klimafreundlichere Energieerzeugung ermöglicht.



Drucksache 207/06 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat unterstützt die Auffassung der Kommission, dass das EU-Emissionshandelssystem grundsätzlich einen flexiblen und kosteneffizienten Rahmen für eine klimafreundlichere Energieerzeugung ermöglicht. Das Emissionshandelssystem soll nach Möglichkeit auf weitere Sektoren, in erster Linie auf den Luftverkehr, und auf andere Staaten ausgeweitet werden, um die Wirksamkeit und Kosteneffizienz dieses Instruments weiter zu erhöhen.



Drucksache 207/06

... In dieser Hinsicht schafft das EU-Emissionshandelssystem einen flexiblen und kosteneffizienten Rahmen für eine klimafreundlichere Energieerzeugung. Die vollständige Überprüfung des EU-Emissionshandelssystems bietet die Gelegenheit, das System auszudehnen und sein Funktionieren weiter zu verbessern. Darüber hinaus bildet das EU-Emissionshandelssystem den Kern eines allmählich expandierenden, weltweiten CO

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Drucksache 207/06




Grünbuch Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie Text von Bedeutung für den EWR

1. eine Energiestrategie für Europa: AUSGEWOGENES Verhältnis zwischen Entwicklung, Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit

2. SECHS vorrangige Bereiche

2.1. Energie für Wachstum und Beschäftigung in Europa:

2.2. Ein Energiebinnenmarkt, der die Versorgungssicherheit gewährleistet:

2.3. Sichere und wettbewerbsfähige Energieversorgung:

2.4. Ein integrierter Ansatz für den Klimaschutz

2.5. Innovation fördern: ein strategischer Plan für europäische Energietechnologien

2.6. Auf dem Weg zu einer kohärenten Energieaußenpolitik

3. Schlussfolgerungen

Nachhaltigkeit:

Wettbewerbsfähigkeit:

Versorgungssicherheit:


 
 
 


Drucksache 732/05

... Eine weitere Folge dürfte darin bestehen, dass etwaige Kostensteigerungen infolge der Einbeziehung des Sektors in das EU-Emissionshandelssystem an die Nutzer des Luftverkehrs weitergegeben werden könnten. Die Modellierung zu einigen Beispielszenarien ergab jedoch, dass die Verteuerung der Flugtickets wohl moderat ausfallen und je nach den gewählten spezifischen Auslegungsparametern variieren dürfte (vgl. Folgenabschätzung). Die Luftverkehrsnachfrage würde nicht sinken sondern lediglich etwas geringer steigen (relativer Rückgang zwischen 0,2 und 2,1% über fünf Jahre (2008-2012) gegenüber dem Wachstum bei Fortschreibung der jetzigen Situation, d.h. über 4% jährlich).

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Drucksache 732/05




Mitteilung

1. Einleitung

2. DERZEITIGER politischer Zusammenhang

3. Die Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

4. Die Notwendigkeit politischen Handelns auf allen Ebenen

4.1. Luftverkehrsemissionen im UNFCCC und im Kyoto-Protokoll

4.2. ICAO-Politik zur Bekämpfung der Emissionen aus dem Luftverkehr

4.3. Der Handlungsbedarf auf Gemeinschaftsebene

5. ERSCHLIESSUNG der Potenziale bestehender Massnahmenbereiche

5.1. Intensivere Forschung für einen sauberen Luftverkehr

5.2. Verbesserung des Flugverkehrsmanagements

5.3. Straffere Anwendung der Energiebesteuerung

6. WIRTSCHAFTSINSTRUMENTE ALS kostenwirksame Katalysatoren des Wandels

6.1. Bewertung der Optionen

6.2. Ökologische und wirtschaftliche Wirksamkeit

6.3. Potenzial für eine breiter angelegte Anwendung

7. spezifische Aspekte der Gestaltung des Emissionshandels

8. Auswirkungen der Einbeziehung des Luftverkehrs IN das Emissionshandelssystem der EU

9. Schlussfolgerungen und nächste Schritte

Anhang
: Auftragsprofil für die Arbeitsgruppe Luftfahrt innerhalb des europäischen Programms zur Klimaänderung

Berücksichtigung der Klimaauswirkungen des Luftverkehrs

Spektrum der berücksichtigten Emissionen

Gewährleistung der Einhaltung

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 330/05

... /EG (in der Folge auch als Emissionshandelsrichtlinie bezeichnet) fallen, ihre Abgabepflicht, die ihnen gegenüber ihrem jeweiligen Mitgliedstaat nach dessen innerstaatlichen Recht obliegt, am Ende jeder Zuteilungsperiode auch durch Abgabe von Emissionsreduktionseinheiten oder zertifizierten Emissionsreduktionen erfüllen können. Damit ist die grundsätzliche Nutzungsmöglichkeit von Emissionsgutschriften im EU-Emissionshandelssystem an die Erfüllung der Abgabeverpflichtung durch den Anlagenbetreiber gekoppelt.Eine darüber hinausgehende unmittelbare Umwandlung von CER/ERU in Berechtigungen ist nicht möglich.

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Drucksache 330/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über projektbezogene Mechanismen nach dem Protokoll von Kyoto zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen vom 11. Dezember 1997(Projekt- Mechanismen-Gesetz - ProMechG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Gesetzes ist

§ 3
Zustimmung

§ 4
Überprüfung der Verifizierung

§ 5
Zustimmung und Registrierung

§ 6
Bestätigung des Verifizierungsberichts

§ 7
Sachverständige Stellen

§ 8
Zustimmung

§ 9
Überprüfungsgesuch

§ 10
Zuständige Behörde; Aufgabenübertragung

§ 11
Benennung eines Bevollmächtigten

§ 12
Mengenbeobachtung

§ 13
Verordnungsermächtigung

§ 14
Kosten

§ 15
Bußgeldvorschriften

II. Die Vereinbarungen von Marrakesch Fortsetzung

Zu Artikel 6

II. Anforderungen IM Hinblick auf das Register

III. VERBUCHUNG der Emissionsrechte

Artikel 2
Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu Nummer 1

Zu Nr. 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nummer 2

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

II. Artikel 2 Änderung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes Zu Nr. 1 § 1 Satz 2 - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

III. Artikel 3


 
 
 


Drucksache 165/17 PDF-Dokument



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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.