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"EU-Gemeinschaftsverfahren"
Drucksache 306/2/20
Antrag des Freistaates Bayern
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2017 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 13. März 2019 führte - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten erneut eine grundlegende Initiative im Bereich des Katastrophenschutzes vor. Dieser sieht im Wesentlichen erneut die Einrichtung eines Europäischen Katastrophenschutz-Systems vor, welches der Kommission den eigenständigen Erwerb von rescEU-Katastrophenbewältigungskapazitäten sowie deren autonome Unterhaltung und Entsendung erlaubt und ihr damit wesentliche Einsatz- und Finanzierungsentscheidungen überträgt. Darüber hinaus ist eine Stärkung der operativen Koordinierungs- und Überwachungsfunktionen des Lage- und Einsatzzentrums der Kommission (Emergency Response Coordination Centre/ERCC) vorgesehen. Das ERCC soll demnach mit den nationalen Krisenmanagementsystemen und den Katastrophenschutzbehörden eng zusammenarbeiten und insbesondere Zugang zu operativen Kapazitäten erhalten.
Drucksache 306/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2020) 220 final
... 1. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2017 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 13. März 2019 führte - kaum ein Jahr nach Inkrafttreten erneut eine grundlegende Initiative im Bereich des Katastrophenschutzes vor. Der Bundesrat hat die Entwicklungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich begleitet und sich wiederholt, zuletzt am 2. März 2018 (vergleiche BR-Drucksache 757/17(B)), zu grundsätzlichen und zentralen Punkten des damaligen Vorhabens zu kritischen Anmerkungen veranlasst gesehen, ohne die notwendige gegenseitige Solidarität der Mitgliedstaaten bei Krisenlagen und krisentypischen Lagen - wie Großschadenslagen oder Katastrophen - in Frage zu stellen.
8. Zu Artikel 7: Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen
9. Zu Artikel 10 und Artikel 6 Absatz 5: Katastrophenresilienzplanung vormals Planung der Maßnahmen und Risikomanagement
10. Zu Artikel 12: rescEU
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Drucksache 757/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final
... 1. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag und der Mitteilung legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2011 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 1. Januar 2014 führte - erneut eine ambitionierte und inhaltlich äußerst weitreichende Initiative auf dem Feld des Katastrophenschutzes vor. Der Bundesrat hat die Entwicklungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich begleitet und sich wiederholt, zuletzt am 2. März 2012 (BR-Drucksache 24/12(B)), zu grundsätzlichen und in zentralen Punkten des damaligen Vorhabens kritischen Anmerkungen veranlasst gesehen, ohne die notwendige gegenseitige Solidarität der Mitgliedstaaten bei Katastrophen in Frage zu stellen.
Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17
Zu den Kernelementen des Kommissionsvorschlags merkt der Bundesrat Folgendes an:**
Zu BR-Drucksache 757/17
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Drucksache 757/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat und den Ausschuss der Regionen: Stärkung des Katastrophenmanagements der EU: rescEU - Solidarität und Verantwortung - COM(2017) 773 final in Verbindung mit Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013 /EU
/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union - COM(2017) 772 final; Ratsdok. 14884/17 Drucksache: 756/17 und zu 756/17 *)
... 1. Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag und der Mitteilung legt die Kommission im Anschluss an ihren Legislativvorschlag aus dem Jahr 2011 - der zur Neufassung des EU-Gemeinschaftsverfahrens ab dem 1. Januar 2014 führte - erneut eine ambitionierte und inhaltlich äußerst weitreichende Initiative auf dem Feld des Katastrophenschutzes vor. Der Bundesrat hat die Entwicklungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich begleitet und sich wiederholt, zuletzt am 2. März 2012 (BR-Drucksache 24/12(B)), zu grundsätzlichen und in zentralen Punkten des damaligen Vorhabens kritischen Anmerkungen veranlasst gesehen, ohne die notwendige gegenseitige Solidarität der Mitgliedstaaten bei Katastrophen in Frage zu stellen.
Zu BR-Drucksachen 756/17 und 757/17
8. Artikel 6: Risikomanagement
9. Artikel 12: rescEU
10. Artikel 11: Europäischer Katastrophenschutz-Pool
Zu BR-Drucksache 757/17
Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 701/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Eine Darlegung möglicher Defizite des im Jahr 2007 etablierten neuen EU-Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz durch die Kommission ist nach wie vor nicht erfolgt, obwohl dies zuletzt im Rahmen der Anhörung zur Vorbereitung der Mitteilung von Seiten mehrerer Mitgliedstaaten gefordert worden ist. Stattdessen stützt sich die Kommission weiterhin in dogmatischer Weise auf Erkenntnisse des im Jahr 2007 erschienenen Barnier-Berichts, der seinerzeit im Kreise der Mitgliedstaaten auf Kritik gestoßen ist. Einige der darin geäußerten Kerngedanken scheinen in der Mitteilung - wenn auch in abgewandelter Form - abermals ihren Niederschlag gefunden zu haben.
Drucksache 701/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer verstärkten europäischen Katastrophenabwehr - die Rolle von Katastrophenschutz und humanitärer Hilfe KOM (2010) 600 endg.
... Eine Darlegung möglicher Defizite des im Jahr 2007 etablierten neuen EU-Gemeinschaftsverfahrens für den Katastrophenschutz durch die Kommission ist nach wie vor nicht erfolgt, obwohl dies zuletzt im Rahmen der Anhörung zur Vorbereitung der Mitteilung von Seiten mehrerer Mitgliedstaaten gefordert worden ist. Stattdessen stützt sich die Kommission weiterhin in dogmatischer Weise auf Erkenntnisse des im Jahr 2007 erschienenen Barnier-Berichts, der seinerzeit im Kreise der Mitgliedstaaten auf Kritik gestoßen ist. Einige der darin geäußerten Kerngedanken scheinen in der Mitteilung - wenn auch in abgewandelter Form - abermals ihren Niederschlag gefunden zu haben.
Drucksache 185/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Das EU-Gemeinschaftsverfahren ist erst im letzten Jahr einer umfassenden Überarbeitung unterzogen worden. Praktische Erfahrungen mit dem überarbeiteten Verfahren und eine zuverlässige Analyse etwaiger Defizite stehen bislang nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 14. März 2008 (BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zur Strategieplanung der Kommission 2009) vor Maßnahmen gewarnt, die nicht im Kontext eines konsequent durchdachten Gesamtansatzes stehen. Eine Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens hat der Bundesrat wiederholt abgelehnt, soweit sie eine Kompetenzerweiterung auf europäischer Ebene zur Folge hat.
Drucksache 185/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament und den Rat: Stärkung der Katastrophenabwehrkapazitäten der Europäischen Union KOM (2008) 130 endg.; Ratsdok. 7562/08
... Das EU-Gemeinschaftsverfahren ist erst im letzten Jahr einer umfassenden Überarbeitung unterzogen worden. Praktische Erfahrungen mit dem überarbeiteten Verfahren und eine zuverlässige Analyse etwaiger Defizite stehen bislang nicht zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme vom 14. März 2008 (BR-Drucksache 134/08 (Beschluss) zur Strategieplanung der Kommission 2009) vor Maßnahmen gewarnt, die nicht im Kontext eines konsequent durchdachten Gesamtansatzes stehen. Eine Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens hat der Bundesrat wiederholt abgelehnt, soweit sie eine Kompetenzerweiterung auf europäischer Ebene zur Folge hat.
Drucksache 134/1/08
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... " ist darauf hinzuweisen, dass erst im letzten Jahr das EU-Gemeinschaftsverfahren einer umfassenden Überarbeitung unterzogen wurde. Die permanente Vorlage neuer Vorschläge zur Änderung des Verfahrens, ohne dass zwischenzeitlich überhaupt praktische Erfahrungen mit dem überarbeiteten Verfahren gesammelt werden konnten, vermittelt nicht den Eindruck eines konsequent durchdachten Gesamtansatzes im Katastrophenschutz auf europäischer Ebene. Vor einer erneuten Veränderung sollten zunächst die Maßnahmen der letzten umfassenden Änderung des Gemeinschaftsverfahrens auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Eine Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens lehnt der Bundesrat ab, soweit sie eine Kompetenzerweiterung auf europäischer Ebene zur Folge hat. Er verweist insoweit auf die im Dezember 2006 zwischen den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über das Finanzierungsinstrument für den Bevölkerungsschutz, zu welcher der Bundesrat sein Einverständnis nur mit der Maßgabe erteilt hat, dass die Kommission ihre Kompetenzen nicht ausweitet.
Drucksache 134/08 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Jährliche Strategieplanung für 2009 KOM (2008) 72 endg.; Ratsdok. 6688/08
... " ist darauf hinzuweisen, dass erst im letzten Jahr das EU-Gemeinschaftsverfahren einer umfassenden Überarbeitung unterzogen wurde. Die permanente Vorlage neuer Vorschläge zur Änderung des Verfahrens, ohne dass zwischenzeitlich überhaupt praktische Erfahrungen mit dem überarbeiteten Verfahren gesammelt werden konnten, vermittelt nicht den Eindruck eines konsequent durchdachten Gesamtansatzes im Katastrophenschutz auf europäischer Ebene. Vor einer erneuten Veränderung sollten zunächst die Maßnahmen der letzten umfassenden Änderung des Gemeinschaftsverfahrens auf ihre Wirksamkeit evaluiert werden. Eine Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens lehnt der Bundesrat ab, soweit sie eine Kompetenzerweiterung auf europäischer Ebene zur Folge hat. Er verweist insoweit auf die im Dezember 2006 zwischen den Mitgliedstaaten erzielte politische Einigung über das Finanzierungsinstrument für den Bevölkerungsschutz, zu welcher der Bundesrat sein Einverständnis nur mit der Maßgabe erteilt hat, dass die Kommission ihre Kompetenzen nicht ausweitet.
Drucksache 280/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ausbau der Katastrophenschutzkapazitäten in der Europäischen Union KOM (2004) 200 endg.; Ratsdok. 7890/04
... Die EU sollte in der Lage sein, als Union auf Hilfeersuchen von Drittländern effizient zu reagieren und sollte ihre Präsenz in Ergänzung anderer Gemeinschaftsmaßnahmen stets deutlich machen. Bei der jüngsten Katastrophe im Iran hat sich die EU-Koordinierung an Ort und Stelle als ein wesentliches Element der internationalen Hilfe erwiesen. Allerdings haben die jüngsten Erfahrungen auch gezeigt, dass die Koordinierungsverfahren verbessert werden müssen über die vor Beginn der Hilfeleistung entschieden werden muss, da am Katastrophenort nur wenig Zeit oder Gelegenheit bleibt, sich darüber inmitten des Notstandes zu einigen. Erdbeben im Iran Am 26. Dezember 2003 wurde der Iran von dem schwersten Erdbeben der letzten Jahre erschüttert. Die Stadt Bam wurde verwüstet und über 30 000 Menschen starben. Am Nachmittag desselben Tages war im Rahmen des EU-Gemeinschaftsverfahrens bereits ein Hilferuf verschickt, ein EU-Koordinator für den Katastrophenort ernannt und mit iranischen Behörden wie auch internationalen Organisationen Kontakt aufgenommen worden. Achtzehn beteiligte Länder boten ihre Unterstützung an und die EU-Koordinierungsstelle konnte innerhalb kürzester Zeit ihre Arbeit aufnehmen. Die Unterstützung traf in Form von Such- und Rettungsmannschaften, Feldlazaretten sowie Zelten, Ausrüstung und Lebensmitteln ein.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Hintergrund
2.1. Entwicklung einer Rechtsgrundlage für die Zusammenarbeit im Katastrophenschutz
2.2. Derzeitige Arbeitsweise des Gemeinschaftsverfahrens
3. Überprüfung der Hilfskapazitäten
3.1. Informationslücken
3.2. Schulung und Interoperabilität
3.3. Bessere Kommunikation und Koordination
3.4. Finanzfragen
4. Nächste Schritte
5. Schlussfolgerungen
Finanzielle und personelle Auswirkungen
1. Finanzielle Mittel
2. Personelle Mittel
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.