[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

15 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Handelsabkommen"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 731/17

... Dank der Anstrengungen des Agrar- und Lebensmittelverarbeitungssektors der EU in Verbindung mit EU-Handelsabkommen und der GAP (einschließlich der Absatzförderungspolitik) erzielt die EU die weltweit höchsten Agrar- und Lebensmittelausfuhren. Durch eine weitere Liberalisierung des Handels und eine verstärkte Einbindung in globale Wertschöpfungsketten werden aufgrund der steigenden weltweiten Nachfrage der Mittelschicht sowie veränderter Ernährungsgewohnheiten die EU-Ausfuhren im Agrar- und Lebensmittelsektor weiter wachsen. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet der zunehmende internationale Handel, dass Lebensmittel verfügbarer, vielfältiger und preiswerter werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/17




Mitteilung

1. EIN NEUER Kontext

Abbildung 1

Abbildung 2

Abbildung 3

2. Auf dem Weg zu einem neuen UMSETZUNGSMODELL und zu einer VEREINFACHTEN GAP

3. Eine INTELLIGENTERE, MODERNE und Nachhaltige GAP

Abbildung 4

3.1. Besseres Wissen um Anbaumethoden dank Forschung und Innovation

Abbildung 5

3.2. Förderung eines intelligenten und krisenfesten Agrarsektors 3.2.1. Angemessene Einkommensstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts von Landwirte

Abbildung 6

Abbildung 7

3.2.2. Investitionen zur Steigerung der Marktgewinne von Landwirten

3.2.3. Risikomanagement

Abbildung 8

3.3. Stärkung von Umweltpflege und Klimaschutz und Beitrag zu den Umwelt- und Klimazielen der EU

3.4. Stärkung des sozioökonomischen Gefüges in ländlichen Gebieten 3.4.1. Wachstum und Beschäftigung in ländlichen Gebieten

Abbildung 9

3.4.2. Neue Landwirte gewinnen

Abbildung 10

3.5. Den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bei der nachhaltigen landwirtschaftlichen Erzeugung Rechnung tragen: Gesundheit, Ernährung, Lebensmittelverschwendung und Tierschutz

4. Die GLOBALE Dimension der GAP

4.1. Handel

4.2. Migration


 
 
 


Drucksache 649/17

... Die EU übernimmt eine Vorreiterrolle, indem sie hohe Standards bei Umwelt-, Verbraucher-, Sozial- und Arbeitsschutz in Europa sowie bedingungslose Grundrechte gewährleistet. Im Einklang mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung, denen zufolge der Handel ein entscheidendes Umsetzungsinstrument ist, setzen wir uns gemeinsam mit unseren Partnern dafür ein, diese Standards mithilfe handelspolitischer Instrumente auf der ganzen Welt zu verbreiten. Beispielsweise wird mit allen modernen EU-Handelsabkommen die Umsetzung internationaler Vereinbarungen über umweltpolitische und arbeitsrechtliche Standards gefördert, wobei das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan als erstes internationales Handelsabkommen ausdrücklich das Klimaschutzabkommen von Paris unterstützt. Beim Abkommen mit Kanada wurden ambitionierte Ergebnisse im Hinblick auf arbeitsrechtliche Verpflichtungen erzielt. Dies zeigt, dass die Kommission mit ihrer diesbezüglichen Herangehensweise, die sie in ihrer Mitteilung "Handel für alle"4 dargelegt hat, Erfolge erzielt. Die Kommission führt derzeit umfassende Gespräche mit dem Europäischen Parlament, dem Rat und Interessenträgern, um die Bestimmungen über den Handel und die nachhaltige Entwicklung in unseren Abkommen wirksamer um- und durchsetzen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 649/17




1. Einleitung

2. EINGEHEN NEUER HANDELSPARTNERSCHAFTEN zur Schaffung eines FORTSCHRITTLICHEN REGELWERKS für den WELTHANDEL

Eröffnung neuer wirtschaftlicher Möglichkeiten

Eintreten für die universellen Werte, für die die Union steht

Wahrung des Regelungsrechts

Eingehen neuer Partnerschaften

3. Eine SOLIDE HANDELS-UND INVESTITIONSPOLITIK, die DIE Interessen der EU WAHRT und für FAIRNESS SORGT

4. Wirksame ABKOMMEN durch einen TRANSPARENTEN, INKLUSIVEN VERHANDLUNGSPROZESS

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 363/16

... Bereits in seiner Entschließung zur Aufnahme von Verhandlungen zwischen der EU und den USA über ein transatlantisches Handels- und Investitionsabkommen hatte der Bundesrat die Mitwirkungspflichten auch der Länder bei bestimmten EU-Handelsabkommen angemahnt (Beschluss vom 7. Juni 2013, BR-Drs. 464/13 (B)) und die Einstufung von TTIP als gemischtes Abkommen gefordert (Beschluss vom 11. Juli 2014, BR-Drs. 295/14(B)).


 
 
 


Drucksache 500/15

... Die EU hat weltweit das breiteste Spektrum von FHA abgeschlossen; es kommt nun darauf an, sicherzustellen, dass sich durch diese Abkommen für alle etwas ändert. Beispielsweise kommen die im FHA zwischen der EU und Südkorea vorgesehenen reduzierten Zollsätze trotz der insgesamt hervorragenden Verhandlungsergebnisse den Unternehmen nicht voll zugute. Im ersten Jahr der Umsetzung des Abkommens profitierten nur 40 % der Ausfuhren der EU tatsächlich von den Chancen durch das FHA, während 60 % immer noch unnötigen Zöllen unterlagen. Der Anteil der Ausfuhren der EU, die tatsächlich von der Vorzugsregelung profitieren, hat sich nun auf zwei Drittel erhöht, aber die große Spanne bei den Mitgliedstaaten hinsichtlich der Nutzung der Regelung (von 80 % in Zypern, Lettland und Österreich bis zu 40 % oder weniger in Estland, Malta und Bulgarien) sowie die höhere Nutzung durch südkoreanische Unternehmen (80 %) legen nahe, dass noch mehr getan werden kann, um die praktische Umsetzung dieses und anderer EU-Handelsabkommen zu verbessern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15




2 Einleitung

1. Handel und Investitionen sind ein starker Antrieb für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen

1.1. Die Handelsleistung der EU ist hoch

1.2. Durch ihre Handels- und Wirtschaftsagenda zieht die EU mehr Nutzen aus dem Handel

2. Eine wirksame Politik, die neue wirtschaftliche Gegebenheiten berücksichtigt und ihre Versprechungen hält

2.1. Antworten auf die Zunahme globaler Wertschöpfungsketten

2.1.1. Förderung des Handels mit Dienstleistungen

2.1.2. Erleichterung des digitalen Handels

2.1.3. Förderung der Mobilität und Umgang mit Migration

2.1.4. Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit in Regulierungsfragen

2.1.5. Gewährleistung einer effizienten Zollverwaltung

2.1.6. Sicherung des Zugangs zu Energie und Rohstoffen

2.1.7. Schutz von Innovationen

2.2. Versprechen halten: Umsetzung, Durchsetzung, kleine Unternehmen und Arbeitnehmer 2.2.1. Bessere Umsetzung

2.2.2. Stärkere Durchsetzung der Rechte der EU

2.2.3. Mehr Aufmerksamkeit für kleine Unternehmen

2.2.4. Wirksamere Instrumente zur Unterstützung der Arbeitnehmer bei der Anpassung an den Wandel

3. Eine transparentere Handels- und Investitionspolitik

3.1. Engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft

3.2. Mehr Offenheit in der politischen Entscheidungsfindung

4. Eine wertebasierte Handels- und Investitionspolitik

4.1. Ein Ansatz, der bei Regelungen und Investitionen stärker auf die Erwartungen der Öffentlichkeit eingeht 4.1.1. Sicherstellen, dass die Verbraucher Vertrauen zu den Produkten haben können, die sie in einer globalen Wirtschaft erwerbe

4.1.2. Förderung eines neuen Ansatzes bei Investitionen

4.2. Eine Handelsagenda zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung, der Menschenrechte und einer verantwortungsvollen Staatsführung

4.2.1. Förderung des integrativen Wachstums in Entwicklungsländern durch Handel und Investitionen

4.2.2. Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung

4.2.3. Gewährleistung eines verantwortungsvollen Lieferkettenmanagements

4.2.4. Förderung fairer und ethischer Handelssysteme

4.2.5. Förderung und Schutz der Menschenrechte

4.2.6. Bekämpfung von Korruption und Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung

5. Ein vorausschauendes Programm für Verhandlungen zur Gestaltung der Globalisierung

5.1. Neubelebung des multilateralen Handelssystems

5.1.1. Fortschritte im Rahmen der WTO

5.1.2. Entwurf eines offenen Ansatzes für bilaterale und regionale Übereinkünfte

5.2. Vorantreiben der bilateralen Beziehungen

5.2.1. Mit den Vereinigten Staaten und Kanada erzielte Ergebnisse

5.2.2. Ein strategisches Engagement in Asien und im pazifischen Raum

5.2.3. Eine neu definierte Beziehung zu Afrika

5.2.4. Lateinamerika und Karibik: eine umfassende und ehrgeizige Agenda

5.2.5. Enge Partnerschaft mit der Türkei

5.2.6. Stabilität und Wohlstand in der Nachbarschaft der EU

5.2.7. Herausfordernde Beziehungen zu Russland


 
 
 


Drucksache 500/15 (Beschluss)

... 5. Er begrüßt die Ankündigung der Kommission, bei der Ausgestaltung der zukünftigen Handels- und Investitionspolitik Werte wie nachhaltige Entwicklung, Menschenrechte, fairen und ethischen Handel sowie die Bekämpfung der Korruption in den EU-Handelsabkommen und globalen Handelssystemen verankern zu wollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/15 (Beschluss)




Zur Mitteilung allgemein

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 599/13 (Beschluss)

... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.



Drucksache 259/1/13

... Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen in Zukunft nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie Nachhaltigkeitsaspekte, Umweltstandards und Belange des Klimaschutzes angemessen in den Verträgen berücksichtigt wurden und entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen verankert sind.



Drucksache 173/13 (Beschluss)

... 12. Der Bundesrat nimmt die in Anhang I zur Kommissionsmitteilung genannten, laufenden und in nächster Zeit geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zur Kenntnis. Mit Bezug auf den Bereich des Handels begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission bereits in ihrer Mitteilung "Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance" vom 20. Juni 2011 festgestellt hat, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsauflagen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gefördert werden muss. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, beim Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden. Zugleich fordert der Bundesrat mit Verweis auf seine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (BR-Drucksache 309/10(B)) die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen tatsächlich verbindlich verankert sind.



Drucksache 599/1/13

... 8. Soweit die Kommission im Beschlussvorschlag feststellt, dass auch Maßnahmen in anderen Bereichen wie dem Handel direkt oder indirekt zur Förderung der Entwicklung beitragen, fordert der Bundesrat sowohl Kommission als auch Bundesregierung erneut auf, beim Abschluss von EU-Handelsabkommen bzw. vor deren Unterzeichnung sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden.



Drucksache 259/13 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Stillstand der WTO-Verhandlungen die Tendenz zu bilateralen Freihandelsabkommen zunimmt. Er hält grundsätzlich weltweite, multilaterale, an klare Standards und kontrollierbare Regeln gebundene Abkommen für sinnvoller als ein Geflecht bilateraler Vereinbarungen. Weltweiter Handel schließt immer eine arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitische Dimension ein, die beim Abschluss von Freihandelsabkommen vollumfänglich berücksichtigt werden muss. Dies muss auch für EU-Handelsabkommen und sogenannte Gemischte Abkommen mit Drittstaaten gelten.



Drucksache 173/1/13

... 12. Der Bundesrat nimmt die in Anhang I zur Kommissionsmitteilung genannten, laufenden und in nächster Zeit geplanten Maßnahmen auf EU-Ebene zur Umsetzung der Ergebnisse der Rio+20-Konferenz zur Kenntnis. Mit Bezug auf den Bereich des Handels begrüßt der Bundesrat, dass die Kommission bereits in ihrer Mitteilung "Rio+20: Hin zu einer umweltverträglichen Wirtschaft und besserer Governance" vom 20. Juni 2011 festgestellt hat, dass die Aufnahme von Nachhaltigkeitsauflagen in multilaterale und bilaterale Handelsabkommen gefördert werden muss. Der Bundesrat fordert die Kommission auf, beim Abschluss von Handelsabkommen sicherzustellen, dass Nachhaltigkeitsauflagen, zu denen auch arbeitsrechtliche Mindestnormen wie die Umsetzung der Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören, verbindlich und sanktionierbar festgeschrieben werden. Zugleich fordert der Bundesrat mit Verweis auf seine Entschließung zur Verhinderung des Marktzugangs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit (BR-Drucksache 309/10(B)) die Bundesregierung auf, EU-Handelsabkommen nur dann zu unterzeichnen, wenn menschenrechtliche und soziale Standards sowie entsprechende Überprüfungs- und Sanktionsmechanismen tatsächlich verbindlich verankert sind.



Drucksache 259/2/13

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Stillstand der WTO-Verhandlungen die Tendenz zu bilateralen Freihandelsabkommen zunimmt. Er hält grundsätzlich weltweite, multilaterale, an klare Standards und kontrollierbare Regeln gebundene Abkommen für sinnvoller als ein Geflecht bilateraler Vereinbarungen. Weltweiter Handel schließt immer eine arbeits-, sozial-, umwelt-, rechts- und verbraucherpolitische Dimension ein, die beim Abschluss von Freihandelsabkommen vollumfänglich berücksichtigt werden muss. Dies muss auch für EU-Handelsabkommen und sogenannte Gemischte Abkommen mit Drittstaaten gelten.



Drucksache 737/10

... Wir werden jetzt noch einen Schritt weiter gehen und Folgenabschätzungen und Evaluierungen in die Handelspolitikgestaltung integrieren. Zu diesem Zweck gilt es auch die Folgen aller neuen Handelsinitiativen abzuschätzen, die möglicherweise signifikante wirtschaftliche, soziale und ökologische Auswirkungen auf die EU und ihre Handelspartner, darunter die Entwicklungsländer, haben. Wir werden besonders darauf achten, die Zivilgesellschaft bei den Nachhaltigkeitsbewertungen anzuhören und einzubeziehen, die wir parallel zu den Handelsverhandlungen durchführen. Sobald die Verhandlungen abgeschlossen, aber noch nicht unterzeichnet sind, werden wir für das Parlament und den Rat ein Gutachten über die Folgen des geplanten Abkommens für die EU erstellen. Schließlich werden wir systematischer auf Ex-post-Bewertungen zurückgreifen, um die Folgen geltender EU-Handelsabkommen besser überwachen zu können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 737/10




Mitteilung

1. Kontext und Grundlinien

Der dreifache Nutzen der Liberalisierung des Handels

2. Eine Handels- und Investitionspolitik für die Herausforderungen von morgen

2.1. Intelligentes Wachstum: mit eiligem Schritt in die Zukunft

2.2. Integratives Wachstum in der EU und im Ausland

2.3. Nachhaltiges Wachstum in der EU und im Ausland

3. Aktualisierung des Verhandlungsprogramms zur Ankurbelung des Wachstums

3.1. Abschluss der Doha-Runde und Ausgestaltung des multilateralen regelbasierten Systems

3.2. Abschluss der bereits programmierten Verhandlungen über Freihandelsabkommen

3.3. Verpflichtung unserer strategischen Wirtschaftspartner auf Konvergenz bei Handel, Investitionen und Regulierung

4. Programm für die Durchführung und Durchsetzung

5. Öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzung

6. Handel und Außenbeziehungen

7. Fazit

1. Weiterführung unseres Verhandlungsprogramms

2. Vertiefung unserer strategischen Partnerschaften

3. Aktualisierung der Handelspolitik Unsere Ziele für 2011

4. Durchsetzung unserer Rechte

Anhang

Abbildung 1:

Abbildung 2:

Tabelle

Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 211/17 PDF-Dokument



Drucksache 381/17 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.