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"EU-Haushalt"
Drucksache 31/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... 6. Überprüfung des EU-Haushalts, KOM (2010)
Mitteilung
1. Einleitung
2. Nachhaltiges Wachstum Regionalpolitik
Tabelle
Grafik 1: Prozentsatz der Ausschöpfung der Kohäsionsmittel des Zeitraums 2007-2013, die zu nachhaltigem Wachstum beitragen, durch die Mitgliedstaaten
Grafik 2: Gesamte öffentliche Umweltschutzausgaben als Anteil am BIP 2008
Karte 1: Situation in den Mitgliedstaaten in Bezug auf den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ und geplante kohäsionspolitische Investitionen in den „nachhaltigen Ressourceneinsatz“ im Zeitraum 2007-2013
3. Stärkung des Beitrags der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im laufenden Programmplanungszeitraum
3.1. Säule I: Mehr in nachhaltiges Wachstum investieren
Zukunftsfähige europäische Städte
Nutzung des Potenzials von grünen Technologien und Ökoinnovationen durch die Regionen
3.2. Säule II: Besser investieren
Integration des Nachhaltigkeitsgrundsatzes in den gesamten Projektzyklus
Bewährte Verfahren bei der Konzeption des Lebenszyklus von Projekten
Prüfung von Investitionen im Hinblick auf Klimabeständigkeit und Ressourceneffizienz
Bewährte Verfahren bei der Überprüfung der operationellen Programme im Hinblick auf ihre Klimabeständigkeit und ihre Ressourceneffizienz
Bessere Governance
4. Fazit für die Politik
Anhang 1 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
Anhang 2 Maßnahmen, um die Ziele der Strategie Europa 2020 im Bereich nachhaltiges Wachstum mittels der Regionalpolitik und der dafür verfügbaren Finanzmittel zu erreichen
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Drucksache 93/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission: Frühkindliche Betreuung, Bildung und Erziehung der bestmögliche Start für alle unsere Kinder in die Welt von morgen KOM (2011) 66 endg.
... Die Situation der Roma ist jedoch häufig schwieriger, und viele Mitgliedstaaten stehen vor der grundsätzlichen Herausforderung, angemessene Bildungsmöglichkeiten für Roma-Kinder anzubieten. Auch wenn der Bedarf an Unterstützung bei diesen Kindern höher ist, fällt ihre Teilnahme an FBBE allgemein signifikant geringer aus als die der restlichen Bevölkerung: Die Ausweitung der entsprechenden Möglichkeiten stellt damit eine Schlüsselherausforderung in der EU dar. Die FBBE kann eine zentrale Rolle bei der Beseitigung der schulischen Benachteiligung von Roma-Kindern spielen, dies zeigen Pilotmaßnahmen zur Integration der Roma, die gegenwärtig in einigen Mitgliedstaaten mit Unterstützung aus dem EU-Haushalt durchgeführt werden17.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Zugang zur FBBE
2.1 Allgemeine und integrative FBBE
2.2 Effiziente und ausgeglichene Finanzierung
3. Qualität der FBBE
3.1 Curriculum
3.2 Mitarbeiter
3.3 Koordinierung der FBBE
4. Schlussfolgerung
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Drucksache 828/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 884 endg.; Ratsdok. 18719/11
... zum Erlass des Jahresarbeitsprogramms in Form von Durchführungsrechtsakten wird jedoch abgelehnt. Es bedeutet einen Einschnitt in die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Einfluss auf die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und damit auf die Prioritätenfestsetzung auszuüben. Im Beratungsverfahren hat die Kommission bei ihrem Beschluss die Stellungnahme des Ausschusses lediglich soweit wie möglich zu berücksichtigen. Eine nur beratende Beteiligung der Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar. Zum einen wird das Programm in Zusammenschau mit anderen von der Kommission derzeit erarbeiteten Programmen (unter anderem "Rechte und Unionsbürgerschaft"; "Justiz") eine erhebliche Auswirkung auf den EU-Haushalt haben. Zum anderen ist die Teilnahme auch für Drittstaaten offen.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 101. Nach Artikel 57 kann der Mitgliedstaat bei der Überweisung von infolge von Unregelmäßigkeiten eingezogenen Beträgen des EGFL an den EU-Haushalt 10 Prozent der Beträge als Pauschalerstattung der Wiedereinziehungskosten einbehalten. Im Vergleich zur geltenden Rechtslage (20 Prozent) bedeutet dies eine Halbierung. Dies ist nicht hinnehmbar. Der Satz für die Pauschalerstattung der Wiedereinziehungskosten soll auch zukünftig 20 Prozent betragen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 381/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.; Ratsdok. 14306/10
... Einige Vorschläge des Bundesrates zum Inhalt des Kommissionsvorschlags wurden seit 2009 zumindest teilweise umgesetzt. Andere wurden nicht aufgegriffen, hauptsächlich weil die Kommission der Auffassung war, dass sie negative Auswirkungen auf die Wirksamkeit des Kontrollsystems hätten und somit die Integrität des EU-Haushalts beeinträchtigen könnten. Ich möchte ferner darauf hinweisen, dass eine Reihe der in Ihren Anmerkungen zum ersten und zweiten Pfeiler genannten Aspekte bereits im Zusammenhang mit unseren Überlegungen zur GAP nach 2013 sorgfältig geprüft werden. Angestrebt wird eine Verringerung der Verwaltungslasten für Empfänger von GAP-Mitteln sowie für nationale und regionale Verwaltungen, wo immer dies möglich ist.
Drucksache 73/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Zwecken der Verhütung, Aufdeckung, Aufklärung und strafrechtlichen Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität KOM (2011) 32 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Vereinbarkeit mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU
• Auswirkungen auf die Grundrechte
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
• Anhörung interessierter Kreise
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
• Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
• Räumlicher Geltungsbereich
• Überprüfungs-/Revisions-/Verfallsklausel
Vorschlag
Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Aufgaben der Mitgliedstaaten
Artikel 3 PNR-Zentralstelle
Artikel 4 Verarbeitung der PNR-Daten
Artikel 5 Zuständige Behörden
Artikel 6 Pflichten der Fluggesellschaften
Artikel 7 Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten
Artikel 8 Weitergabe von Daten an Drittländer
Artikel 9 Speicherfrist
Artikel 10 Sanktionen gegen Fluggesellschaften
Artikel 11 Schutz personenbezogener Daten
Artikel 12 Nationale Kontrollstelle
Kapitel IV Durchführungsmabnahmen
Artikel 13 Gemeinsame Protokolle und unterstützte Datenformate
Artikel 14 Ausschussverfahren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Umsetzung
Artikel 16 Übergangsbestimmungen
Artikel 17 Überprüfung
Artikel 18 Statistische Daten
Artikel 19 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten
Artikel 20 Inkrafttreten
Anhang Von Fluggesellschaften erhobene PNR-Daten
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Drucksache 613/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit besonderen Bestimmungen zur Unterstützung des Ziels "Europäische territoriale Zusammenarbeit" aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) KOM (2011) 611 endg.; Ratsdok. 15253/11
... 5. In Bekräftigung seiner Stellungnahme zum Kommissionsvorschlag einer Allgemeinen Verordnung (vgl. BR-Drucksache 629/11(B) vom 16. Dezember 2011), der gemeinsamen Bund-Länder-Stellungnahme zum Fünften Kohäsionsbericht und der kohäsionspolitischen Aussagen in seinen Stellungnahmen zur Mitteilung der Kommission: Überprüfung des EU-Haushalts (vgl. BR-Drucksache 667/10(B) vom 17. Dezember 2010) sowie zum Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen 2014-2020 (vgl. BR-Drucksache 399/11(B) vom 14. Oktober 2011) weist der Bundesrat darauf hin, dass gemäß Artikel 174 AEUV die europäische Kohäsionspolitik einen wesentlichen Beitrag dazu leistet, die wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Unterschiede in der Union zu verringern. Die ETZ als Bestandteil der Kohäsionspolitik trägt in hohem Maße dazu bei, Entwicklungsrückstände zu überwinden, Wachstum und Beschäftigung sowohl in den weniger entwickelten als auch in den stärkeren Regionen Europas zu unterstützen sowie die soziale Integration innerhalb Europas zu fördern. Auch die grundsätzliche Ausrichtung der ETZ auf die Europa-2020-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum wird daher begrüßt.
Drucksache 805/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
(Grunddrs. 805/11, 807/11, 808/11, 809/11, 810/11 und 76/12)
... Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Interoperabilität mit anderen EU-Programmen (u.a. ERASMUS, COSME/KMUspezifisches Instrument, Verknüpfung von Kriterien der "smart specialisation" und "EU research infrastructures") entscheidend von vereinheitlichten Regelungen der EU-Haushaltsordnung sowie der Abstimmung programmspezifischer Implementierungsregeln abhängen wird.
Zu allen BR-Drucksachen
Zu den BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11 und 809/11
Grundsätzliche Überlegungen
Governance von Horizont 2020
Struktur von Horizont 2020
[Begründung nur gegenüber dem Plenum :
3 Budget
Regeln für die Beteiligung sowie für die Verbreitung der Ergebnisse
Zu den BR-Drucksachen 807/11, 808/11 und 809/11
Zur BR-Drucksache 807/11
Zur BR-Drucksache 810/11
Direktzuleitung der Stellungnahme zu BR-Drucksachen 805/11, 807/11, 808/11, 809/11 und 810/11
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Drucksache 804/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend den Aufbau und den Betrieb der europäischen Satellitennavigationssysteme KOM (2011) 814 endg.
... Die Vereinfachung der Vorschriften ist eines der Schlüsselwörter des neuen, von der Kommission für Ausgaben aus dem EU-Haushalt vorgeschlagenen Ansatzes. Der Vorschlag enthält in seiner aktuellen Form Vereinfachungsmaßnahmen, die hauptsächlich folgende Punkte betreffen:
Drucksache 399/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg.
... (13) Auch für groß angelegte Infrastrukturprojekte, deren Laufzeit die Geltungsdauer des Finanzrahmens bei weitem überschreitet, sind Sonderbestimmungen erforderlich. Für die Beiträge des EU-Haushalts zu diesen Projekten müssen Höchstbeträge festgelegt werden. Mittelanforderungen hierfür sollten sich nicht auf andere aus dem EU-Haushalt finanzierte Projekte auswirken.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
1.1. Vertragliche Grundlage
1.2. Vorgeschlagene neue Bestimmungen für den Finanzrahmen 2014-2020
1.2.1. Die wichtigsten politischen Vorgaben
1.2.2. Flexibilität
1.2.3. Garantiebestimmungen
1.2.4. Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
2. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
2.1. Verordnung zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens
Artikel 1
Artikel 2 - Einhaltung der Obergrenzen des MFR
Artikel 3 - Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 - Technische Anpassung des Finanzrahmens
Artikel 5 - Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 - Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 - Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 - Anpassungen infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 - Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung des Vertrags
Artikel 11 - Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung
Artikel 12 - Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 - Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
Artikel 14 - Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 - Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 - Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17
2.2. Interinstitutionelle Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Haushaltsbereich und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Einleitung - Nummern 1 bis 6 des IIV-Entwurfs
Teil I - Bestimmungen über den Finanzrahmen und besondere, nicht im Finanzrahmen enthaltene Instrumente
A. Bestimmungen über den Finanzrahmen
B. Bestimmungen über die nicht im Finanzrahmen enthaltenen besonderen Instrumente
Teil II - Verbesserung der interinstitutionellen Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
A. Verfahren der interinstitutionellen Zusammenarbeit
B. Aufnahme von Finanzvorschriften in Rechtsakte
C. Ausgaben im Zusammenhang mit den Fischereiabkommen
D. Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
E. Beteiligung der Organe an der Verwaltung des Europäischen Entwicklungsfonds
F. Zusammenarbeit der Organe im Haushaltsverfahren bei Verwaltungsausgaben
Teil III - Wirtschaftliche Haushaltsführung im Bereich der EU-Mittel
Vorschlag
Artikel 1 Mehrjähriger Finanzrahmen
Artikel 2 Einhaltung der Obergrenzen des Finanzrahmens
Artikel 3 Einhaltung der Eigenmittelobergrenze
Artikel 4 Technische Anpassung
Artikel 5 Anpassung der Mittel für die Kohäsionspolitik
Artikel 6 Anpassungen an die Ausführungsbedingungen
Artikel 7 Anpassung der Strukturfonds, des Kohäsionsfonds, des Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und des Europäischen Fischereifonds
Artikel 8 Anpassung infolge eines übermäßigen öffentlichen Defizits
Artikel 9 Änderung des Finanzrahmens
Artikel 10 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Änderung der Verträge
Artikel 11 Anpassung des Finanzrahmens bei einer Erweiterung und im Falle der Wiedervereinigung Zyperns
Artikel 12 Interinstitutionelle Zusammenarbeit im Haushaltsverfahren
Artikel 13 Finanzierung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
Artikel 14 Beitrag zur Finanzierung von Großprojekten
Artikel 15 Halbzeitbewertung der Durchführung des Finanzrahmens
Artikel 16 Übergang zum neuen Finanzrahmen
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang Tabellarischer Mehrjähriger Finanzrahmen mehrjähriger Finanzrahmen (EU-27)
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Drucksache 648/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3/2008 des Rates über Informations- und Absatzförderungsmaßnahmen für Agrarerzeugnisse im Binnenmarkt und in Drittländern KOM (2011) 663 endg.
... ii) den Grundsatz, dass die vorschlagenden Organisationen im Interesse einer soliden Verwaltung der EU-Haushaltsmittel Sicherheiten zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Programmdurchführung leisten müssen (vgl. Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008) und iii) den Grundsatz, dass sie bei Nichterfüllung von Verpflichtungen mit Sanktionen belegt werden können (vgl. Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 501/2008).
1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts
2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung des Vorschlags
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Rechtsinstruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Artikel 1
1 Artikel 1 wird wie folgt geändert:
2 In Artikel 4 Absatz 1 erhält der erste Satz folgende Fassung:
3 Artikel 5 erhält folgende Fassung:
Artikel 5 Strategie für Informations- und Absatzförderungsprogramme
4 Artikel 6 wird wie folgt geändert:
5 Artikel 7 wird wie folgt geändert:
6 Artikel 8 erhält folgende Fassung:
Artikel 8 Auswahl von Informations- und Absatzförderungsprogrammen
7 Artikel 9 wird wie folgt geändert:
8 In Artikel 10 erhält der einleitende Satz folgende Fassung:
9 Artikel 11 wird wie folgt geändert:
10 Dem Artikel 12 wird folgender Absatz 3 angefügt:
11 Artikel 13 wird wie folgt geändert:
12 Die Artikel 15 und 16 werden gestrichen.
13 Die folgenden Artikel 15a, 16a und 16b werden eingefügt:
Artikel 15a Befugnisse der Kommission
Artikel 16a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 16b Durchführungsrechtsakte - Ausschuss
Artikel 17 Anhörung
Artikel 2
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Drucksache 828/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" für den Zeitraum 2014-2020 KOM (2011) 884 endg.; Ratsdok. 18719/11
... zum Erlass des Jahresarbeitsprogramms in Form von Durchführungsrechtsakten wird jedoch abgelehnt. Es bedeutet einen Einschnitt in die Möglichkeit der Mitgliedstaaten, Einfluss auf die Erstellung des Jahresarbeitsprogramms und damit auf die Prioritätenfestsetzung auszuüben. Im Beratungsverfahren hat die Kommission bei ihrem Beschluss die Stellungnahme des Ausschusses lediglich soweit wie möglich zu berücksichtigen. Eine nur beratende Beteiligung der Mitgliedstaaten ist nicht hinnehmbar. Zum einen wird das Programm in Zusammenschau mit anderen von der Kommission derzeit erarbeiteten Programmen (unter anderem "Rechte und Unionsbürgerschaft"; "Justiz") eine erhebliche Auswirkung auf den EU-Haushalt haben. Zum anderen ist die Teilnahme auch für Drittstaaten offen.
Drucksache 819/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) KOM (2011) 874 endg.
... Zu den größten Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, gehört es, den Klimawandel zu bekämpfen und die Union gegen die Risiken des Klimawandels zu wappnen; hier besteht dringender Handlungsbedarf, wie auch aus der Strategie Europa 2020 hervorgeht. Die Kommission erkennt diese Herausforderung und hat in ihrer MFR-Mitteilung erklärt, dass sie beabsichtigt, den Anteil klimabezogener Ausgaben am EU-Haushalt über die Politikbereiche hinweg auf mindestens 20 % anzuheben. Das Programm für Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) sollte daher zu diesem Ziel beitragen.
Drucksache 667/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Eine entschlossenere Reaktion auf das Drogenproblem KOM (2011) 689 endg.
... Die Kommission hat die Absicht, der EU-Drogenpolitik neue Anstöße zu geben. In dem von ihr vorgeschlagenen Haushalt für Europa 20209 sagt sie finanzielle Unterstützung zu, damit den künftigen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Drogenproblem begegnet werden kann. Die EU-Haushaltsmittel sollten gezielt für solche Maßnahmen verwendet werden, die eindeutig einen Mehrwert bieten und die folgende Maßnahmen einschließen: Vorgehen gegen neue Drogen, Entwicklung innovativer Praktiken für Prävention oder Behandlung sowie grenzübergreifende Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und einschlägige Schulungsmaßnahmen.
Mitteilung
1. eine entschlossenere Europäische Reaktion auf das Drogenproblem
2. Drogenhandel
3. Drogenausgangsstoffe
4. Sicherstellung Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten
5. Neue psychoaktive Substanzen
6. Nachfrageverringerung
7. Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss von Drogen
8. Internationale Zusammenarbeit
9. Fazit
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Drucksache 582/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Auf dem Weg zu einer europäischen Strafrechtspolitik: Gewährleistung der wirksamen Durchführung der EU-Politik durch das Strafrecht KOM (2011) 573 endg.
... Davon abgesehen, ist in Artikel 325 Absatz 4 AEUV die spezifische Möglichkeit vorgesehen, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Betrügereien zu treffen, die sich gegen die finanziellen Interessen der Union richten, d.h. in einem Bereich, in dem bereits Rechtsvorschriften aus der Zeit vor dem Lissabonner Vertrag existieren 14. Es handelt sich um einen sehr wichtigen Bereich für die Steuerzahler in der EU, die den EU-Haushalt finanzieren und legitimerweise erwarten, dass illegale Aktivitäten, die es auf die öffentlichen Gelder der EU beispielsweise im Zusammenhang mit dem Agrar- und dem Regionalfonds oder der Entwicklungshilfe abgesehen haben, mit wirksamen Maßnahmen bekämpft werden. 15
Mitteilung
Ein Anliegen der EU-Bürger
Der Mehrwert des EU-Strafrechts
Stärkung des gegenseitigen Vertrauens
Gewährleistung einer wirksamen Durchführung der EU-Politik
Einheitlichkeit und Kohärenz
Ein neuer Rechtsrahmen
Warum die EU tätig werden sollte - der Mehrwert eines EU-Strafrechts
1. Anwendungsbereich des EU-Strafrechts
2. Welche Grundsätze sollten das EU-STRAFRECHT leiten?
2.1. Zu beachtende allgemeine Grundsätze
2.2. Ein zweistufiges Konzept für Rechtsvorschriften im Bereich des Strafrechts
2.2.1. Stufe 1: Der Beschluss, ob überhaupt strafrechtliche Maßnahmen erlassen werden sollen
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit - Strafrecht als ultima ratio
2.2.2. Stufe 2: Grundsätze für den Beschluss über die Art der zu erlassenden strafrechtlichen Maßnahmen
- Mindestvorschriften
- Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit
- Klare Fakten
- Die Sanktion der Straftat anpassen
3. in Welchen politischen Bereichen der EU Wären Strafvorschriften erforderlich?
4. Fazit
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Drucksache 588/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Finanztransaktionssteuersystem und zur Änderung der Richtlinie 2008/7 /EG KOM (2011) 594 endg.
... Gemäß dem Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Rates über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union vom 29. Juni 20115 soll mit dem vorliegenden Vorschlag auch ein neuer Ertragsstrom geschaffen werden, der schrittweise die nationalen Beiträge zum EU-Haushalt ersetzt und so die Finanzen der Mitgliedstaaten entlastet.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Einleitung: Hintergrund der Finanz- und Wirtschaftskrise, Ziele der Politik und Gewährleistung des ordnungsgemäßen Funktionierens des Binnenmarktes
1.2. Finanzierung des EU-Haushalts
1.3. Regulativer Kontext
1.4. Internationaler Kontext
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Elemente des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Ausführliche Erläuterung des Vorschlags
3.3.1. Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.3. Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.4. Kapitel IV Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Kapitel I Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ansässigkeit
Kapitel II Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze
Artikel 4 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 5 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 7 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 8 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel III Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 9 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 10 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Verpflichtungen zur Sicherstellung der Entrichtung und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 11 Besondere Bestimmungen zur Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Kapitel IV Schlussbestimmungen
Artikel 12 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 13 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 14 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 15 Änderung der Richtlinie 2008/7/EG
Artikel 6a Bezug zur Richtlinie .../.../EU
Artikel 16 Überprüfungsklausel
Artikel 17 Umsetzung
Artikel 18 Inkrafttreten
Artikel 19 Adressaten
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Drucksache 832/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Innovation für eine nachhaltige Zukunft - Aktionsplan für Öko-Innovationen (Öko-Innovationsplan) KOM (2011) 899 endg.
... (3) Führungsrolle der Industrie und wettbewerbsorientierte Rahmen. Die Kommission hat sich außerdem verpflichtet, klimapolitische Maßnahmen in Ausgabenprogramme der EU einzubinden und mindestens 20% des EU-Haushalts für Klimaschutzziele einzusetzen.
1. Einleitung
2. die Herausforderung ÖKO-Innovation
3. Hemmnisse Triebfedern für Öko-Innovationen in KMU
4. Chancen für Öko-Innovationen Massnahmen der EU
5. der Aktionsplan für Öko-Innovationen
5.1. Aktion 1: Umweltpolitik und Rechtsvorschriften zur Förderung von Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.2. Aktion 2: Demonstrationsprojekte und Partnerschaften für Öko-Innovationen
5 Meilensteine
5.3. Aktion 3: Normen und Leistungsziele für wichtige Güter, Prozesse und Dienstleistungen zur Verringerung ihrer Umweltbelastung
5 Meilensteine
5.4. Aktion 4: Finanzierungs- und Unterstützungsleistungen für KMU
5 Meilensteine
5.5. Aktion 5: Internationale Zusammenarbeit
5 Meilensteine
5.6. Aktion 6: Neue Kompetenzen und Arbeitsplätze
5 Meilensteine
5.7. Aktion 7: Europäische Innovationspartnerschaften
5 Meilensteine
6. Governance Sensibilisierung
6.1. Governance-Struktur
5 Meilensteine
6.2. Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten
5 Meilensteine
6.3. Sensibilisierung für die Vorteile und Chancen von Öko-Innovationen
7. Schlussbemerkungen
Öko -Innovationen nützen der Wirtschaft und der Umwelt
Europäische Unternehmen erkennen die Chance
Künftige globale Chancen müssen genutzt werden
Die europäische Ökoindustrie ist im Welthandel gut aufgestellt35
Globale Wachstumsmärkte für Ökobranchen36
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Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Auf EU-Ebene sind durch die derzeitige Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF) im Zuge des 7. RP und die Finanzierungsinstrumente des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP)17 Investitionen im Wert von dem über Zwanzigfachen des Beitrags aus dem EU-Haushalt 18 zusammengebracht worden, wobei sie mit der Nachfrage nicht Schritt halten können. Ein wichtiger Faktor für ihren Erfolg waren das Knowhow und die Marktposition der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. der EIB-Gruppe bei der Verwaltung dieser Finanzierungsinstrumente. Durch die Kommissionsvorschläge für auch Änderungen an der Haushaltsordnung wird künftig die Handhabung solcher Systeme stark vereinfacht.
1. Einleitung
2. Stärkung der Wissensbasis Verringerung der Fragmentierung
2.1. Förderung von Spitzenleistungen in der Bildung und beim Erwerb von Fähigkeiten
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.2. Verwirklichung des europäischen Forschungsraums
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
2.3. Die Finanzierungsinstrumente der EU auf die Prioritäten der Innovationsunion konzentrieren
2.4. Förderung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts EIT als eines Modells für die Steuerung der Innovation in Europa
Selbstverpflichtung im Rahmen der Innovationsunion
3. Guten Ideen auf den MARKT verhelfen
3.1. Innovativen Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtern
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.2. Schaffung eines Binnenmarktes für Innovation
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
3.3. Die Offenheit fördern und Kapital aus Europas Kreativpotenzial schlagen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4. für einen möglichst grossen sozialen Territorialen Zusammenhalt
4.1. Die Vorteile der Innovation auf die ganze Union ausdehnen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
4.2. Ein größerer gesellschaftlicher Nutzen
5. die Kräfte bündeln, UM den Durchbruch zu erzielen: Europäische Innovationspartnerschaften
i Das neue Konzept der Europäischen Innovationspartnerschaften
ii Die Voraussetzungen für den Erfolg
iii Lenkungs- und Arbeitsverfahren
iv Ermittlung der Europäischen Innovationspartnerschaften
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
6. Unserer Politik nach Aussen mehr Gewicht verleihen
Selbstverpflichtungen im Rahmen der Innovationsunion
7. Zur Tat schreiten
7.1. Reform der Forschungs- und Innovationssysteme
7.2. Messung der Fortschritte
7.3. Ein gemeinsames Engagement zur Verwirklichung der Innovationsunion
Anhang I Selbstbeurteilungstool: Merkmale funktionierender nationaler und regionaler Systeme für Forschung und Innovation
Anhang II Leistungsanzeiger für Forschung und Innovation
Vergleich EU-USA
Vergleich EU-Japan
Vergleich EU-China
Anhang III Europäische Innovationspartnerschaften
1. Ziel der Partnerschaft
2. Entwicklung und Einführung von Instrumenten
3. Akteure und Entscheidungs- und Führungsstrukturen
7.4. Weitere, von der Kommission geprüfte mögliche Innovationspartnerschaften
Intelligente Städte
Wassersparendes Europa
Nachhaltige Versorgung mit nichtenergetischen Rohstoffen für eine moderne Gesellschaft
Intelligente Mobilität für die Bürger und die Unternehmen Europas
Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
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Drucksache 666/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Zukunft der EU-Budgethilfe an Drittstaaten KOM (2010) 586 endg.
... Im vorliegenden Grünbuch bezieht sich „EU-Budgethilfe“ auf die von der Europäischen Kommission verwaltete Budgethilfe, die entweder über die aus dem EU-Haushalt finanzierten Instrumente für auswärtiges Handeln oder über den Europäischen Entwicklungsfonds geleistet wird. Sie kann in Form allgemeiner Budgethilfe zur Unterstützung der nationalen Entwicklungsstrategie eines Landes oder als sektorbezogene Budgethilfe zur Unterstützung einer besonderen Sektorstrategie geleistet werden. Die EU und andere Budgethilfegeber verwenden allgemeine und sektorbezogene Budgethilfe zunehmend parallel zueinander und es besteht auch ein wachsendes Interesse an der Verwendung von Budgethilfe für neue und spezifische Themen (wie den Klimawandel). Die sektorbezogene Budgethilfe wird von manchen Gebern – im Gegensatz zur EU und anderen – stets an einen bestimmten Zweck gebunden.
1. Einleitung
2. Was ist Budgethilfe
Kasten 1: Definition von Budgethilfe:
Kasten 2: Budgethilfe und der Europäische Rechnungshof
Kasten 3: Wandel der EU-Budgethilfe
3. Wie geht es mit der Budgethilfe weiter – einige wichtige Grundsätze
Kasten 4: Budgethilfe – gewonnene Erkenntnisse
4. Budgethilfe: Kernfragen
4.1. Politische Governance und die Rolle des politischen Dialogs
Kasten 5: Wesentliche Grundsätze
Frage 1: Sollte die Budgethilfe insbesondere die allgemeine Budgethilfe so gestaltet werden, dass sie den Verpflichtungen der Partnerländer zur Wahrung der wesentlichen Grundsätze besser Rechnung trägt Wenn ja, wie Sollte bei Budgethilfeprogrammen insbesondere eine gute politische Governance verstärkt zur Auflage gemacht werden Ist es sinnvoll, bei der allgemeinen Budgethilfe ein anderes Konzept der politischen Konditionalität zu verfolgen als bei der sektorbezogenen Budgethilfe
Frage 3: Wie können Geber sinnvoll auf eine Verschlechterung bei den wesentlichen Grundsätzen reagieren, dabei aber gleichzeitig die Vorhersehbarkeit der Budgethilfe und den Nutzen für die Entwicklung erhalten
4.2. Die Rolle des Politikdialogs, die Rolle der Konditionalität und die Knüpfung der Budgethilfe an Leistungen und Ergebnisse
Kasten 6: Politikdialog über Budgethilfe in verschiedenen Kontexten
Frage 4: Wie kann der Politikdialog mit den Partnerländern wirksamer gestaltet werden und zur Verwirklichung von Reformen, Ergebnissen und Zielen beitragen
Frage 6: Wie können die Rahmenvorgaben für die Leistungsüberwachung verbessert und Ergebnisindikatoren im Rahmen der Budgethilfe am besten eingesetzt werden, um die oben beschriebenen Herausforderungen zu meistern
4.3. Rechenschaftspflicht
Frage 8: Wie sollte Budgethilfe einschließlich des Kapazitätsaufbaus ausgestaltet sein, um die landesinterne Rechenschaftspflicht und die Eigenverantwortung der Partnerländer, einschließlich der Beteiligung der Zivilgesellschaft, zu fördern
Frage 10: Welche Art von Sichtbarkeits-/Kommunikationstätigkeit sollte sowohl von den Gebern als auch von den Partnerländern durchgeführt werden, um die gegenseitige Rechenschaftspflicht zu stärken
4.4. Programmierung der Budgethilfe und deren Kohärenz mit anderen Instrumenten
Frage 11: Nach welchen Kriterien sollte die Kommission entscheiden, ob und wieviel Budgethilfe an förderfähige Länder geleistet werden soll
Frage 13: Welches sind die Vor- und Nachteile des Einsatzes zahlreicher anderer Hilfeinstrumente neben der Budgethilfe Welche praktischen Vorkehrungen müssen in diesem Fall getroffen werden, um die Kohärenz und effiziente Koordinierung zu gewährleisten
4.5. Bessere Risikoeinschätzung und Vorgehen gegen Betrug und Korruption
Frage 14: Wie können die oben erwähnten Risiken innerhalb eines umfassenden Rahmens am besten bewertet und bewältigt werden, um die Wirksamkeit von Budgethilfe zu verbessern
Frage 16: Wie können Geber sinnvoll, u.a. mit finanziellen Korrekturmaßnahmen, auf Korruption oder Betrug in großem Maßstab bei der Durchführung von Maßnahmen reagieren, die mit Budgethilfe unterstützt werden
4.6. Budgethilfe in fragilen Situationen
Kasten 7: Fragile Situationen
Frage 17: Sollte Budgethilfe verwendet werden, um die Stabilität in fragilen Staaten zu fördern, und wenn ja, wie
4.7. Wachstum, Finanzpolitik und Mobilisierung von Staatseinnahmen
Frage 18: Wie können Budgethilfeprogramme so ausgestaltet und durchgeführt werden, dass mit ihnen ein nachhaltiges Wachstum für alle gefördert wird
Frage 20: Wie können Partnerländer und regionale Organisationen durch Budgethilfe bei der Förderung der regionalen Integration unterstützt werden
5. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
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Drucksache 113/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse zur Umfrage 17 der Europakammer vom 15. März 2010
Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 49. Nicht alle Politikbereiche erfordern eine Finanzierung aus dem EU-Haushalt; grundsätzlich sollte die EU als Rechtsgemeinschaft ihre Ziele eher mit Rechts- als mit Finanzinstrumenten verfolgen. Die Festlegung von Prioritäten sollte keine haushaltsrelevanten Entscheidungen präjudizieren.
Drucksache 707/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gesamtkonzept für den Datenschutz in der Europäischen Union KOM (2010) 609 endg.
... - die Möglichkeit der Kofinanzierung von Aufklärungsmaßnahmen zum Thema Datenschutz mit Mitteln aus dem EU-Haushalt;
Mitteilung
1. neue Herausforderungen für den Datenschutz
• Beherrschung der Auswirkungen neuer Technologien
• Binnenmarktdimension des Datenschutzes
• Umgang mit der Globalisierung und Verbesserung internationaler Datentransfers
• Verstärkter institutioneller Rahmen für die wirksame Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
• Kohärentere Regelung für den Datenschutz
2. Hauptziele des Gesamtkonzepts für den Datenschutz
2.1. Stärkung der Rechte des Einzelnen
2.1.1. Angemessener Schutz des Einzelnen in allen Situationen
2.1.2. Mehr Transparenz für die von der Verarbeitung Betroffenen
2.1.3. Bessere Kontrolle des Betroffenen über seine Daten
2.1.4. Bewusstsein fördern
2.1.5. Gewährleistung der Einwilligung ohne Zwang und in Kenntnis der Sachlage
2.1.6. Schutz sensibler Daten
2.1.7. Wirksamere Rechtsbehelfe und Sanktionen
2.2. Stärkung der Binnenmarktdimension
2.2.1. Mehr Rechtssicherheit und gleiche Bedingungen für die Verantwortlichen für die Datenverarbeitung
2.2.2. Verringerung des Verwaltungsaufwands
2.2.3. Klärung der Bestimmungen über das anwendbare Recht und der Verantwortung der Mitgliedstaaten
2.2.4. Mehr Verantwortung der für die Verarbeitung Verantwortlichen
2.2.5. Förderung von Initiativen zur Selbstregulierung und Möglichkeit der Zertifizierung durch die EU
2.3. Änderung der Datenschutzvorschriften in den Bereichen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
2.4. Die globale Dimension des Datenschutzes
2.4.1. Klärung und Vereinfachung der Bestimmungen über internationale Datentransfers
2.4.2. Förderung universeller Grundsätze
2.5. Verstärkter institutioneller Rahmen für eine bessere Durchsetzung der Datenschutzvorschriften
3. Schlussfolgerung: das weitere Vorgehen
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Drucksache 865/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung "Einheitliche GMO") KOM (2010) 799 endg.
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Ratsverhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Änderungen nicht zu einer Erhöhung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands oder zu anderen Belastungen der Haushalte der Länder führen. Insbesondere sollte der EU-Haushalt soweit möglich gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 die dort geregelten Kosten finanzieren. Ein zusätzlicher Kostenaufwand der Länder aus Kofinanzierungen ist abzulehnen. Zusätzliche Beihilfen, zum Beispiel im Rahmen einer Umstrukturierung eines Marktsektors, sind kritisch zu sehen, soweit sie die nationalen Haushalte belasten, statt aus dem EU-Haushalt gewährt zu werden; die Situation der Länderhaushalte lässt solche Belastungen nicht zu.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu einzelnen Vorschriften
3. Zu Artikel 126 und Artikel 162 Absatz 2 Buchstabe g
4. Zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe u Anhang I Teil XXI
5. Zum weiteren Verfahren
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Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010)
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
II.6. Maßnahmen im Außenbereich
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 865/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung "Einheitliche GMO") KOM (2010) 799 endg.
... 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen der Ratsverhandlungen darauf hinzuwirken, dass die Änderungen nicht zu einer Erhöhung des Verwaltungs- und Kontrollaufwands oder zu anderen Belastungen der Haushalte der Länder führen. Insbesondere sollte der EU-Haushalt soweit möglich gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 die dort geregelten Kosten finanzieren. Ein zusätzlicher Kostenaufwand der Länder aus Kofinanzierungen ist abzulehnen. Zusätzliche Beihilfen, zum Beispiel im Rahmen einer Umstrukturierung eines Marktsektors, sind kritisch zu sehen, soweit sie die nationalen Haushalte belasten, statt aus dem EU-Haushalt gewährt zu werden; die Situation der Länderhaushalte lässt solche Belastungen nicht zu.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU AEUV
Zu einzelnen Vorschriften
3. Zu Artikel 126 und Artikel 162 Absatz 2 Buchstabe g
4. Zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe u Anhang I Teil XXI
5. Zum weiteren Verfahren
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Drucksache 432/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - Instrumente für bessere wirtschaftspolitische Steuerung der EU KOM (2010) 367 endg. ... Was die korrektive Komponente angeht (d. h. für den Fall, dass ein Mitgliedstaat Gegenstand eines Defizitverfahrens ist), schlägt die Kommission ein neues System finanzieller Sanktionen und Anreize vor, das das System der Einlagen und die Verhängung von Geldbußen ergänzt. Der EU-Haushalt entfaltet hierbei eine ergänzende Hebelwirkung, indem er die Einhaltung wichtiger makroökonomischer Vorgaben, die im Stabilitäts- und Wachstumspakt verankert sind, stützt. Das System kann sich negativ auf Zahlungen an Mitgliedstaaten sowie auf Zahlungen auswirken, bei denen die Mitgliedstaaten als Mittler fungieren, hat aber keine Auswirkungen auf die Endbegünstigten von EU-Mitteln. Bei der Entscheidung, welche EU-Ausgabenkategorien und -Programme für Sanktionen bzw. Anreize in Frage kommen, könnten folgende Kriterien herangezogen werden:
Mitteilung
1. Breiter angelegte makroökonomische Überwachung
1.1. Überwachung makroökonomischer Ungleichgewichte
Präventive Komponente: ein Warnsystem
Hauptmerkmale des Warnmechanismus für makroökonomische Ungleichgewichte
Korrektive Maßnahmen
1.2. Thematische Überwachung der Strukturreformen
2. Fiskalpolitische Regelungsrahmen in den Mitgliedstaaten
3. Stärkere Konzentration auf die Schulden- und Nachhaltigkeitsproblematik im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts
4. Wirksame Durchsetzung der wirtschaftspolitischen Überwachung durch angemessene Sanktionen und Anreize
5. Der Koordinierungszyklus im Europäischen Semester
6. Schlussfolgerungen und nächste Schritte
Anhang 1 Fahrplan
Anhang 1 Spezifikationen für die Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts sowie Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
3 Einleitung
Abschnitt II Leitlinien zu Inhalt und Form der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
1 Stand des Programms und der Maßnahmen
2 Inhalt der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme
Ziele und Verwirklichung
Annahmen und Daten
Maßnahmen, Strukturreformen und langfristige Tragfähigkeit
4 Sensitivitätsanalyse
4 Planungshorizont
Aktualisierung der Programme
Anhang 2 Europäisches Semester der Politikkoordinierung
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Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... Der Vorschlag hat keine zusätzlichen Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 506/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 6. Juli 2010 zur Strategie der Europäischen Union für den Ostseeraum und zur Rolle der Makroregionen in der künftigen Kohäsionspolitik (2009/2230(IN I))
... 23. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die eigenen Mitglieder auf, eine Antwort auf die Frage zu finden, welchen Charakter die makroregionalen Strategien haben sollen, wie sie gleich behandelt werden können (als gesonderte Programme oder im Rahmen der Kohäsionspolitik), wer sie in welcher Weise durchführen soll und aus welchen Quellen die Mittel zu ihrer Finanzierung kommen sollen, um eine unnütze Häufung und Fragmentierung von EU-Finanzierungen zu vermeiden, insbesondere vor dem Hintergrund der EU 2020-Strategie, der Überprüfung des EU-Haushalts und der Debatte über die zukünftige Kohäsionspolitik;
Drucksache 667/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010)
1. Welche Lehren lassen sich aus der heutigen Lage ziehen
2. Grundsätze für den EU-Haushalt
2.1. Ausrichtung auf politische Prioritäten
2.2. Mehrwert durch die EU
2.3. Ein ergebnisorientierter Haushalt
2.4. Gegenseitiger Nutzen durch Solidarität
2.5. Reform der Haushaltsfinanzierung
3. Ein Haushalt für die Zukunft
3.1. Intelligentes Wachstum
Forschung, Innovation und Bildung
Infrastrukturen der Zukunft
3.2. Nachhaltiges Wachstum
Einbindung der Energie- und der Klimapolitik in eine ressourceneffiziente Wirtschaft
Die Gemeinsame Agrarpolitik
3.3. Integratives Wachstum
Kohäsionspolitik und Europa 2020
Ein gemeinsamer strategischer Rahmen
Konzentration auf die von einer EU-Unterstützung erwarteten Ergebnisse: eine Entwicklungs- und Investitionspartnerschaft
Verbesserte Ausgabenqualität
Unterstützung von unter Druck geratenen Branchen
3.4. Unionsbürgerschaft
3.5. Hilfe zur Beitrittsvorbereitung
3.6 Europa in der Welt
Weltweites Eintreten für die Werte und Interessen der EU
5 Krisenreaktion
5 Armutsbekämpfung
Enge und funktionierende Beziehungen mit den unmittelbaren Nachbarländern
3.6. Verwaltungsausgaben
4. Eine Ergebnisorientierte Ausgabenpolitik
4.1. Der Haushalt der EU als Instrument zur Erschließung zusätzlicher Mittel
4.2. Anleihen für EU-Projekte
4.3. Großprojekte
4.4. Mit dem Einsatz von Haushaltsmitteln Anreize schaffen
4.5. Ein den Prioritäten entsprechender Haushaltsplan
4.6. Geltungsdauer des mehrjährigen Finanzrahmens
4.7. Berücksichtigung sich ändernder Umstände
4.8. Einfachere Verfahren und weniger Verwaltungsaufwand
4.9. Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
5. Der Haushalt der EU als ordnungspolitisches Instrument
6. Berücksichtigung künftiger Erweiterungen
7. Reform des Einnahmensystems der EU
Vereinfachung der Beiträge der Mitgliedstaaten
Schrittweise Einführung einer oder mehrerer Eigenmittelarten
Das Problem der Korrekturmechanismen
8. Schlussfolgerungen und weiteres Vorgehen
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Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010)
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 347/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 1. Die Reformbemühungen der Kommission zur Entbürokratisierung der Verfahren zur Bewirtschaftung der EU-Haushaltsmittel werden zur Kenntnis genommen.
Drucksache 188/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 75. Bei der vorgesehenen Überprüfung des EU-Haushalts muss ein Ausgleich zwischen den bisherigen Prioritäten und den neuen Herausforderungen gefunden werden, um den politischen Zielen der EU gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht als wichtige zukünftige Aufgaben die Förderung von Innovationen, einer wissensbasierten Wirtschaft, von Forschung, Entwicklung und Qualifizierung und die Regionalförderung an. Der Bundesrat macht in diesem Zusammenhang erneut darauf aufmerksam, dass nicht alle europäischen Aufgaben und zukünftigen Herausforderungen eine europäische Finanzierung erforderlich machen. Die EU sollte bei der Neuausrichtung des EU-Haushaltes daher vorrangig interne Mittelumschichtungen in Betracht ziehen oder Instrumente einsetzen, die nicht oder nur bedingt ausgabenwirksam sind. Der Anteil des EU-Budgets an der Wirtschaftsleistung der EU darf sich nicht erhöhen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020 Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
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Drucksache 738/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energie 2020 - Eine Strategie für wettbewerbsfähige, nachhaltige und sichere Energie KOM (2010) 639 endg.
... 14. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Finanzierung des als dringend notwendig erkannten Energieinfrastrukturausbaus vornehmlich Aufgabe der Unternehmen ist. Aufgabe der EU und der Mitgliedstaaten ist nach Überzeugung des Bundesrates die politische Begleitung wichtiger Energieinfrastrukturvorhaben und das Schaffen der richtigen Rahmenbedingungen für die Marktakteure. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, einer dauerhaften Ko- Finanzierung von Energieinfrastrukturprojekten auf europäischer Ebene aus EU-Haushaltsmitteln entgegenzutreten.
Drucksache 3/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz - SozVersStabG )
... § 6 regelt die zusätzliche Grünlandprämie. Für diese Maßnahme werden EU-Mittel in Höhe von rund 61 Millionen Euro aus dem EU-Haushalt 2010 verwendet.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz über ein Sonderprogramm mit Maßnahmen für Milchviehhalter (Milch-Sonderprogrammgesetz – MilchSoPrG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Durchführung von Unionsrecht
§ 3 Milcherzeuger
§ 4 Weitere Begriffsbestimmungen
§ 5 Grünlandprämie
§ 6 Zusätzliche Grünlandprämie
§ 7 Kuhprämie
§ 8 Aufbringen der Mittel
§ 9 Weitere Verordnungsermächtigungen
§ 10 Weitere Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
§ 11 Bußgeldvorschriften
§ 12 Verkündung von Rechtsverordnungen
Anlage (zu § 4 Absatz 2)
Artikel 2 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 3 Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
Artikel 4 Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
§ 221a Konjunkturbedingte Beteiligung des Bundes
Artikel 5 Änderung der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung
Artikel 6 Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
1. Ausgangslage
2. Konzeptionelle Lösungsansätze
3. Gesetzgebungskompetenz
4. Finanzielle Auswirkungen
5. Verwaltungs- und Vollzugsaufwand
6. Kosten- und Preiswirkungen
7. Gleichstellungspolitische Relevanzprüfung
8. Bürokratiekosten
9. Vereinbarkeit mit EU-Recht
10. Befristung des Gesetzes
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu § 8
Zu den §§ 9
Zu § 12
Zur Anlage:
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1135: Gesetz zur Stabilisierung der Finanzlage der Sozialversicherungssysteme und zur Einführung eines Sonderprogramms mit Maßnahmen für Milchviehhalter sowie zur Änderung anderer Gesetze (BMF)
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Drucksache 347/2/10
Antrag des Freistaats Thüringen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... Die Vergabe öffentlicher Aufträge, die ganz oder teilweise aus dem EU-Haushalt finanziert werden, muss den Grundsätzen der Transparenz, der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung genügen. Hiernach gelten europaweit dieselben rechtlichen Vorgaben für die öffentliche Auftragsvergabe. Um die Einhaltung dieser Grundsätze und sämtlicher hierauf fußender Rechtsvorschriften zu gewährleisten, ist eine effektive Kontrolle der öffentlichen Auftraggeber vonnöten. Sofern die Unionsorgane Aufträge vergeben, ist bislang als Rechtsbehelf das Gericht der EU als zuständige Stelle für das Nachprüfverfahren anzurufen. Es ist jedoch angezeigt, für diese Vergabeverfahren eine dem nationalen Recht entsprechende unabhängige und außergerichtliche Kontrollstelle vorzuschalten. Die nationalen Kontrollverfahren bei Vergaben öffentlicher Auftraggeber haben sich bewährt. Es sollte daher angestrebt werden, äquivalente Strukturen im Bereich der Auftragsvergabe durch die EU zu etablieren.
Drucksache 218/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Jahresbericht des Rates an das Europäische Parlament über die Hauptaspekte und grundlegenden Optionen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP), dem Europäischen Parlament gemäß Teil II Buchstabe G Nummer 43 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgelegt (2009/2057(INI))
... 4. ist davon überzeugt, dass ein ausführlicherer und umfassenderer Ansatz im Zusammenhang mit den Jahresberichten über die GASP und insbesondere den Kapiteln über regionale Gruppen und Partner sowie über die Verbindungen zwischen GASP/GSVP-Missionen und anderen Instrumenten zur Förderung der Rolle der EU als globaler Akteur zusätzlichen Nutzen bringen würde; vertritt die Auffassung, dass eine solche Perspektive unter anderem einen besseren Überblick über den gesamten Beitrag aus dem EU-Haushalt in einer bestimmten Region ermöglichen würde;
Drucksache 774/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieinfrastrukturprioritäten bis 2020 und danach - ein Konzept für ein integriertes europäisches Energienetz KOM (2010) 677 endg.
... 31. EU-Haushaltsüberprüfung, angenommen am 19. Oktober 2010. innovative Finanzmechanismen kombinieren, die unterschiedlich, flexibel und maßgeschneidert sind für die besonderen finanziellen Risiken und den besonderen Finanzbedarf der Projekte in ihren verschiedenen Entwicklungsphasen. Über die herkömmlichen Formen der Unterstützung hinaus (Zuschüsse, Zinsvergünstigungen) können innovative marktwirtschaftliche Lösungen zur Bewältigung von Eigenkapitalmangel und Fremdfinanzierung vorgeschlagen werden. Dabei werden vor allem folgende Optionen geprüft: Kapitalbeteiligung und Unterstützung von Infrastrukturfonds, zielgerichtete Fazilitäten für projektbezogene Anleihen, Prüfoption für einen fortschrittlichen Zahlungsmechanismus für die netzbezogene Kapazität, Risikoteilungsfazilitäten (vor allem für neue technologische Risiken) und Kreditgarantien durch öffentlich-private Partnerschaften. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Förderung von Investitionen in Projekte, die zum Erreichen der Ziele bis 2020 beitragen, oder in grenzübergreifende Projekte in der EU, in Projekte, die die Einführung neuer Technologien wie der intelligenten Netze ermöglichen, sowie in andere Projekte, bei denen ein EU-weiter Nutzen nicht vom Markt allein erzielt werden kann.
1. Einleitung
2. Herausforderungen IM Infrastrukturbereich: DRINGENDER Handlungsbedarf
2.1. Stromnetze und -speicherung
2.2. Erdgasnetze und -speicherung
2.3 Fernwärme- und -kältenetze
2.4. CO2-Abscheidung, -Transport und -Speicherung CCS
2.5. Erdöl- und Alken-Transport- und -Raffinerie-Infrastrukturen
2.6. Der Markt wird für die meisten Investitionen sorgen, Hindernisse bestehen jedoch fort
2.7. Investitionsbedarf und Finanzierungslücke
3. Energieinfrastrukturkonzept: eine neue Methode der strategischen Planung
4. Europäische INFRASTRUKTURPRIORITÄTEN BIS 2020 danach
4.1. Vorrangige Korridore für Strom, Gas und Öl
4.1.1. Europas Stromnetz für 2020 rüsten
4.1.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Erdgasverbundnetz
4.1.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
4.1.4. Einführung intelligenter Netze
4.2. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.2.1. Europäische Stromautobahnen
4.2.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
4.3. Von Prioritäten zu Projekten
5. Instrumentarium zur Beschleunigung der Durchführung
5.1. Regionale Cluster
5.2. Schnellere und transparentere Genehmigungsverfahren
5.3. Bessere Methoden und Information von Entscheidungsträgern und Bürgern
5.4. Schaffung eines stabilen Finanzierungsrahmens
5.4.1. Mobilisierung privater Finanzmittel durch verbesserte Kostenzuweisung
5.4.2. Optimierung der Mobilisierung öffentlicher und privater Finanzierungsquellen und Abmilderung des Investorenrisikos
Anhang Vorschl äge für Energieinfrastrukturprioritäten für 2020 und danach
1. Einleitung
2. Entwicklung von Energieangebot -Nachfrage
3. Vorrangige Korridore für Strom, GAS ÖL
3.1. Europas Elektrizitätsnetz für 2020 rüsten
3.1.1. Offshore-Netz in den nördlichen Meeren
5 Empfehlungen
3.1.2. Verbindungsleitungen in Südwesteuropa
5 Empfehlungen
3.1.3. Verbindungen in Mittelost- und Südosteuropa
5 Empfehlungen
3.1.4. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Strom
3.2. Diversifizierte Gaslieferungen an ein lückenloses und flexibles EU-Verbunderdgasnetz
3.2.1. Südlicher Korridor
3.2.2. Nord-Süd-Erdgasverbindungsleitungen in Osteuropa
3.2.3. Vollendung des Verbundplans für den Energiemarkt im Ostseeraum Bereich Gas
3.2.4. Nord-Süd-Korridor in Westeuropa
3.3. Gewährleistung der Erdölversorgungssicherheit
3.4. Einführung intelligenter Netze
5 Empfehlungen
4. Vorbereitung der längerfristigen Netze
4.1. Europäische Stromautobahnen
5 Empfehlungen
4.2. Eine europäische CO2-Transportinfrastruktur
5 Empfehlungen
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Drucksache 188/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... 75. Bei der vorgesehenen Überprüfung des EU-Haushalts muss ein Ausgleich zwischen den bisherigen Prioritäten und den neuen Herausforderungen gefunden werden, um den politischen Zielen der EU gerecht zu werden. Der Bundesrat sieht als wichtige zukünftige Aufgaben die Förderung von Innovationen, einer wissensbasierten Wirtschaft, von Forschung, Entwicklung und Qualifizierung sowie die Regionalförderung an. Der Bundesrat macht in diesem Zusammenhang erneut darauf aufmerksam, dass nicht alle europäischen Aufgaben und zukünftigen Herausforderungen eine europäische Finanzierung erforderlich machen. Die EU sollte bei der Neuausrichtung des EU-Haushaltes daher vorrangig interne Mittelumschichtungen in Betracht ziehen oder Instrumente einsetzen, die nicht oder nur bedingt ausgabenwirksam sind. Der Anteil des EU-Budgets an der Wirtschaftsleistung der EU darf sich nicht erhöhen.
Zu 2.1. Bewältigung der Krise
Zu 2.2. Weiterer Vorstoß für die EUROPA-2020-Leitinitiativen
Strategische Initiative 9; eine digitale Agenda für Europa
Strategische Initiative 10; Eine Industriepolitik im Zeitalter der Globalisierung
Strategische Initiative 11; Europäischer Plan für Forschung und Innovation
Strategische Initiativen 12 und 13; Jugend in Bewegung und Jugendbeschäftigung
Strategische Initiative 14; Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten
Strategische Initiative 15; Europäische Plattform zur Bekämpfung der Armut
Leitinitiative Ressourcenschonendes Europa
Zu 2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
Strategische Initiative 16; Mitteilung über die Neuordnung des Binnenmarktes
Daseinsvorsorge Annex II
Öffentliches Auftragswesen Annex II
Strategische Initiative 17; Übersetzung künftiger EU-Patente
Strategische Initiative 18; Weißbuch zum Verkehr
Künftige strategische Initiativen im Wasserbereich Annex II
Strategische Initiative 19; Maßnahmenpaket zur Energieinfrastruktur
Zu 3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
Zu 3.2. Eine offene und sichere EU
Zu 3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
Zu 4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
Zu 5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
Zu 5.1. Intelligente Regulierung - die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
3 Gesetzesfolgenabschätzung
Ex -Post-Bewertung und Eignungstests
Verringerung der Verwaltungslasten
Zu 5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
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Drucksache 6/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Abkommens vom 15. Dezember 1950 über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
... Die EU leistet seither als faktisches Mitglied der WZO einen jährlichen Beitrag von 1 000 000 Euro, von dem Deutschland etwa 20 Prozent zu tragen hat. Dies entspricht dem Anteil Deutschlands an der Finanzierung des EU-Haushalts. Die Europäische Kommission hat sich verpflichtet diesen Betrag im Rahmen der laufenden Finanziellen Vorausschau zu zahlen. Der EU-Beitrag wird jährlich an die Entwicklung der allgemeinen WZO-Mitgliedsbeiträge angepasst.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens* zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens 30. Juni 2007
Artikel VIII
Artikel XVIII
Denkschrift
3 Allgemeines
3 Besonderes
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gemäß § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 861: Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlung der Vollversammlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens vom 30. Juni 2007 zur Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens
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Drucksache 214/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. März 2010 zu dem Thema "Steuern auf Finanzgeschäfte – praktische Umsetzung"
... 6. fordert die Kommission und den Rat auf, das Potenzial unterschiedlicher Optionen für eine Steuer auf Finanzgeschäfte als Beitrag zum EU-Haushalt zu bewerten;
Drucksache 347/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 1. Die Reformbemühungen der Kommission zur Entbürokratisierung der Verfahren zur Bewirtschaftung der EU-Haushaltsmittel werden zur Kenntnis genommen.
Drucksache 431/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung einer Übergangsregelung für bilaterale Investitionsabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern KOM (2010) 344 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Drucksache 414/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Regelung der Übersetzung des Patents der Europäischen Union KOM (2010) 350 endg.
... In dem Vorschlag wird u. a. auf die Notwendigkeit verwiesen, für einen weiteren Ausbau des EPA-Programms für die automatische maschinelle Übersetzung zu sorgen. Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Drucksache 427/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Mai 2010 zu langfristig tragfähigen öffentlichen Finanzen für eine sich erholende Volkswirtschaft (2010/2038(INI))
... 51. weist darauf hin, dass die langfristige Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen ebenfalls auf grundlegende Weise mit dem EU-Haushalt und seiner Finanzierung verknüpft ist;
Die Auswirkungen der Strategie zur Konjunkturbelebung auf die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt
Die Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die Strategie für Beschäftigung
Die Stabilität der sozialen Sicherungssysteme
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Drucksache 188/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 - Jetzt handeln KOM (2010) 135 endg.
... Diese Initiativen sollen die unmittelbaren Herausforderungen bewältigen helfen – sie sollen schnell Wirkung zeigen. Zugleich sollen zum langfristigen Nutzen der Bürger Europas die Weichen für die Zukunft gestellt werden. Mit diesen Initiativen gibt die Kommission der EU für das nächste Jahrzehnt eine Richtung vor, was auch aus der Strategie Europa 2020 und der Aufstellung des nächsten EU-Haushaltsplans ersichtlich ist.
TEIL I Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss UND den Ausschuss der Regionen Arbeitsprogramm der Kommission für 2010 Jetzt handeln
1. Einleitung: Eine neue Ära
2. Bewältigung der Krise und Bewahrung der sozialen Marktwirtschaft in Europa
2.1. Bewältigung der Krise
2.2. Weiterer Vorstoß für die Europe-2020-Leitinitiativen
2.3. Beseitigung von Engpässen und Verbindungslücken in Europa
3. Eine Agenda für Bürgernähe: der Mensch im Mittelpunkt der EU-Massnahmen
3.1. Schaffung eines Europas der Bürger
3.2. Eine offene und sichere EU
3.3. Inangriffnahme langfristiger gesellschaftlicher Probleme
4. Die externe Agenda: Eine einflussreiche Europäische Union, die mit einer Stimme spricht
4.1. Eine starke und kohärente Außenvertretung - die EU als globaler Akteur
4.2. Vertiefung der EU-Handelsagenda
4.3. Nachbarschafts-, Erweiterungs- und Entwicklungspolitik der Union
5. Modernisierung der Instrumente und der Arbeitsweise der Union
5.1. Intelligente Regulierung – die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherstellen
5 Folgenabschätzung
Expost -Bewertung und Eignungstests
Vereinfachung, Verringerung der Verwaltungslasten und Rücknahme
5 Umsetzung
5.2. Europa vermitteln
5.3. Anpassung des EU-Finanzrahmens im Dienste der politischen Prioritäten
6. Schlussfolgerung: Es geht voran
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Drucksache 181/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhütung und Bekämpfung von Menschenhandel und zum Opferschutz sowie zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates KOM (2010) 95 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
1.2. Allgemeiner Kontext
1.3. Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
1.4. Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
2.1. Konsultation der interessierten Kreise
2.1.1. Konsultationsmethoden und allgemeines Profil der Befragten
2.1.2. Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
2.2. Einholung und Nutzung von Expertenwissen
2.3. Folgenabschätzung SEK 2009 358 und Zusammenfassung der
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
3.1.1. Bestimmungen des materiellen Strafrechts
3.1.2. Gerichtliche Zuständigkeit und Strafverfolgung
3.1.3. Unterstützung und Betreuung der Opfer
3.1.4. Schutz der Opfer bei Strafverfahren
3.1.5. Prävention
3.1.6. Kontrolle
3.2. Mehrwert des Vorschlags gegenüber dem Übereinkommen des Europarats zur
3.3. Rechtsgrundlage
4. Subsidiaritätsprinzip
5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. Wahl des Instruments
7. Auswirkungen auf den Haushalt
8. Weitere Angaben
8.1. Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
8.2. Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Straftaten im Zusammenhang mit Menschenhandel
Artikel 3 Anstiftung, Beihilfe und Versuch
Artikel 4 Strafen
Artikel 5 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 6 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 7 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 8 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 9 Gerichtliche Zuständigkeit
Artikel 10 Unterstützung und Betreuung von Opfern des Menschenhandels
Artikel 11 Schutz der Opfer von Menschenhandel bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 12 Allgemeine Bestimmungen über Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 13 Unterstützung und Betreuung von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind
Artikel 14 Schutz von Kindern, die Opfer von Menschenhandel sind, bei Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 15 Prävention
Artikel 16 Nationale Berichterstatter oder gleichwertige Mechanismen
Artikel 17 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI
Artikel 18 Umsetzung
Artikel 19 Berichterstattung
Artikel 20 Inkrafttreten
Artikel 21 Adressaten
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Drucksache 278/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Arbeitsunterlage der Dienststellen der Kommission: Konsultation über die künftige Politik für das transeuropäische Verkehrsnetz KOM (2010) 212 endg.
... Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und ohne der demnächst stattfindenden Überprüfung des EU-Haushalts vorzugreifen, sollte die Einrichtung eines integrierten europäischen Finanzierungsrahmens erwogen werden, um die EU-Instrumente für das Verkehrswesen (TEN-V-Programm und TEN-V-bezogene Beiträge des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds) zu koordinieren. Über den Finanzierungsrahmen sollten nicht notwendigerweise nur Infrastrukturinvestitionen unterstützt werden, sondern es könnte auch ein Beitrag zur Integration weiterer verkehrspolitischer Komponenten geleistet werden (Marco Polo, SESAR, Technologieeinführung, "
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen Konsultation über die künftige Politik für das Transeuropäische Verkehrsnetz
1. Einleitung
2. Im Anschluss an das Grünbuch
3. Methodik für die TEN-V-Planung
Planung des Gesamtnetzes
Planung des Kernnetzes
Beitrag zu Klimaschutzzielen und sonstigen Umweltzielen
Innovative Infrastrukturmaßnahmen
4. DIE TEN-V-Umsetzung
4.1. Bewertung, Priorisierung und nicht finanzielle Instrumente
4.2. Finanzierung
5. Rechtlicher und institutioneller Rahmen der Überprüfung der Ten-V-Politik
3 Anmerkungen
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Drucksache 444/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2010 zu dem Internet der Dinge (2009/2224(INI))
... 38. unterstreicht, dass zur Ankurbelung der europäischen Wirtschaft Investitionen in die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien notwendig sind, um das Wirtschaftswachstum zu fördern und immer mehr europäischen Bürgern und Unternehmen Zugang zu neuen Systemen und neuen Anwendungen zu verschaffen; betont, dass Europa bei der Entwicklung von Internet-Technologien eine Führungsrolle innehaben sollte; schlägt vor, in der nächsten Finanziellen Vorausschau die EU-Haushaltsmittel für Forschung im IKT-Bereich zu verdoppeln und die Mittel für die Anwendung von IKT zu vervierfachen;
Drucksache 732/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Bericht der Kommission über die Unionsbürgerschaft 2010: Weniger Hindernisse für die Ausübung von Unionsbürgerrechten KOM (2010) 603 endg.
... Beim Kauf von Gütern und Dienstleistungen fehlt Bürgern oft das Vertrauen, die reiche Auswahl und die konkurrenzfähigen Preise in Europa zu nutzen, und beschränken sich auf ihren inländischen Markt. Einer der Gründe hierfür könnte sein, dass keine einheitlichen Verbraucherschutzregelungen bestehen: Mehr als ein Drittel der Verbraucher (37 %) glaubt, dass sie vielleicht schlechteren Schutz genießen, wenn sie etwas aus einem anderen EU-Land beziehen oder auf Reisen einkaufen, als wenn sie es in ihrem eigenen Land tun. 37 Zwei Drittel der EU-Haushalte verfügt über einen Internetanschluss 38 , doch nur 12 % der EU-Webnutzer fühlen sich bei Online-Transaktionen vollkommen sicher 39 . Ein Drittel der Verbraucher zieht zwar in Erwägung, online im Ausland einzukaufen, weil es dort besser oder billiger ist40, aber41 nur 8 % tun dies auch tatsächlich
Bericht
1. Einleitung
2. die Alltäglichen Hindernisse für Bürger angehen
2.1. Bürger als Privatpersonen
2.1.1. Ungeklärte Eigentumsrechte bei internationalem Ehepaaren
2.1.2. Bürokratische und teure grenzüberschreitende Anerkennung zivilrechtlicher Dokumente und Schwierigkeiten beim grenzüberschreitenden Zugang zur Justiz
2.1.3. Unzureichender Schutz von Verdächtigten, Beschuldigten und von Verbrechensopfern in Strafsachen
2.1.4. Probleme der Besteuerung in grenzüberschreitenden Situationen insbesondere Fahrzeugregistrierungssteuern
2.1.5. Hindernisse bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung für europäische Bürger und bei elektronischen Gesundheitsdiensten eHealth
2.1.6. Unvollständige Umsetzung des Rechts auf konsularischen Schutz für in Drittstaaten in Not geratene Unionsbürger
2.2. Bürger als Verbraucher
2.2.1. Mangelnde Information über die Rechte der Bürger in ihrer Rolle als Passagiere und Urlauber und beim Kauf von Urlaubspaketen und unzureichende Durchsetzung
2.2.2. Fehlen einheitlicher Verbraucherschutzregelungen, mangelnde Kenntnis bestehender Beschwerdemöglichkeiten und unzulängliche Beschwerdemöglichkeiten
2.3. Bürger als Einwohner, Studenten und Berufstätige
2.3.1. Divergierende und inkorrekte Anwendung des EU-Rechts und aufwändige Verwaltungsverfahren – Freizügigkeitshindernisse
2.3.2. Aufwändige und unzuverlässige Verfahren zur Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Berufsqualifikationen
2.3.3. Unterschiedliche Sozialversicherungssysteme als Hindernis für die Mobilität von Arbeitnehmern
2.4. Bürger als politische Akteure
2.5. Mangel an leicht zugänglicher Information und Unterstützung für Bürger
2.6. Mangelndes Bewusstsein für die Bedeutung der Unionsbürgerschaft
3. Schlussfolgerungen
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Drucksache 873/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen KOM (2010) 781 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Drucksache 771/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 23. Vorsorglich hält der Bundesrat fest, dass Direktzahlungen in vollem Umfang, also auch, soweit es sich um ergänzende Beihilfen, Zahlungen oder Stützungskomponenten handelt, aus dem EU-Haushalt zu finanzieren sind.
Zur Vorlage insgesamt
I. Einleitung
II. Der Finanzrahmen
III. Der eingeschlagene Reformweg
IV. Die künftigen Herausforderungen
V. Gründe für eine Reform
VI. Wichtige Ziele der zukünftigen GAP
VII. Zukunft der Direktzahlungen
VIII. Zukunft der Marktmaßnahmen
IX. Zukunft der ländlichen Entwicklung
X. Bürokratieabbau und Weiterentwicklung der bewährten Instrumente der GAP
XI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 301/10
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland (2007-2010)
... Durch die Ausführung des Zustimmungsgesetzes entstehen keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für die (deutschen) öffentlichen Haushalte. Die Beiträge der EU zum Internationalen Fonds für Irland in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro für den Zeitraum 2007 bis 2010 sind bereits in der Finanziellen Vorausschau (Rubrik 1 b) und in den jährlichen EU-Haushalten eingeplant. Der deutsche Anteil entspricht dem deutschen Finanzierungsbeitrag zum jährlichen EU-Haushalt. Er beträgt rund 12 Mio. Euro.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Anlass und Ziel
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Gesetzesfolgenabschätzung
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
3. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
1. Zu Artikel 1
2. Zu Artikel 2
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe und Ziele des Vorschlags
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit anderen Politikbereichen
2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen und der Folgenabschätzungen
• Anhörungen
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
• Rechtsgrundlage
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 5
Artikel 6
Artikel 7
Artikel 8
Artikel 9
Artikel 10
Artikel 11
Artikel 12
Finanzbogen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1314: Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Finanzbeiträge der Europäischen Union zum Internationalen Fonds für Irland 2007-2010
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Drucksache 573/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe KOM (2010) 473 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags Gründe und Ziele des Vorschlags
o Allgemeiner Hintergrund
o Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
2. Anhörung von interessierten Kreisen Folgenabschätzung
• Anhörung von interessierten Kreisen
Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung
o Einholung und Nutzung von Expertenwissen Relevante wissenschaftliche bzw. fachliche Bereiche
5 Methodik
Zusammenfassung der Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung
Veröffentlichung der Stellungnahmen und Gutachten
o Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte Zusammenfassung des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage
o Subsidiaritätsprinzip
o Auswirkungen auf die Grundrechte
o Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Simulation, Pilotphase und Übergangszeit
o Überprüfungs-, Revisions-, Verfallsklausel
o Europäischer Wirtschaftsraum
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Einfuhr, Inverkehrbringen, Besitz und Verwendung
Artikel 5 Genehmigung
Artikel 6 Meldung von verdächtigen Transaktionen und Diebstahl
Artikel 7 Datenschutz
Artikel 8 Sanktionen
Artikel 9 Änderung der Anhänge
Artikel 10 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 11 Widerruf der Befugnisübertragung
Artikel 12 Einwände gegen delegierte Rechtsakte
Artikel 13 Dringlichkeitsverfahren
Artikel 14 Änderung von Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Artikel 15 Übergangsbestimmung
Artikel 16 Überprüfung
Artikel 17 Inkrafttreten
Anhang 1 Stoffe und ihre Gemische, die Angehörigen der Allgemeinheit nur zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn ihre Konzentration die nachfolgend angegebenen Grenzwerte nicht übersteigt
Anhang 2 Der Meldepflicht für verdächtige Transaktionen unterliegende Stoffe und ihre Gemische
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Drucksache 100/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 des Rates zur Errichtung einer Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) KOM (2010) 61 endg.
... Mit dem Vorschlag wird eine bestehende Verordnung im Hinblick auf das Mandat und die Funktionsweise einer europäischen Agentur geändert. Der Zuschuss für die Agentur FRONTEX ist bereits im EU-Haushaltsplan enthalten.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Geltende Bestimmungen
2. Konsultation beteiligter Kreise und Folgenabschätzung
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Zusammenfassung
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
4 Verhältnismäßigkeitsprinzip
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Informationen
Vereinigtes Königreich und Irland
5 Dänemark
Island und Norwegen
5 Schweiz
5 Liechtenstein
Genauer Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen
Artikel 1 – Errichtung der Agentur
Artikel 1a – Begriffsbestimmungen
Artikel 2 – Wesentliche Aufgaben
Artikel 3 – Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a – Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte (neu)
Artikel 3b – Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams (neu)
Artikel 4 – Risikoanalyse
Artikel 5 – Ausbildung
Artikel 6 – Forschung
Artikel 7 – Technische Ausrüstung
Artikel 8 – Unterstützung von Mitgliedstaaten in einer Situation, die eine verstärkte technische und operative Unterstützung an den Außengrenzen erfordert
Artikel 8e – Einsatzplan
Artikel 8h – Kosten
Artikel 9 – Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 – Informationsaustausch
Artikel 11a – Datenschutz (neu)
Artikel 11b – Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen (neu)
Artikel 13 – Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 – Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a – Sitzabkommen (neu)
Artikel 17 – Personal
Artikel 20 – Befugnisse des Verwaltungsrats
Artikel 21 – Zusammensetzung des Verwaltungsrats
Artikel 25 – Aufgaben und Befugnisse des Direktors
Vorschlag
Artikel 1 Geänderter Text
Artikel 3 Gemeinsame Aktionen und Pilotprojekte an den Außengrenzen
Artikel 3a Organisatorische Aspekte gemeinsamer Aktionen und Pilotprojekte
Artikel 3b Zusammensetzung und Einsatz von FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 3c Anweisungen für die FRONTEX-Unterstützungsteams
Artikel 4 Risikoanalyse
Artikel 6 Verfolgung und Beteiligung an der Forschungsarbeit
Artikel 7 Technische Ausrüstung
Artikel 9 Zusammenarbeit bei der Rückführung
Artikel 11 Systeme für den Informationsaustausch
Artikel 11a Datenschutz
Artikel 11b Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache
Artikel 13 Zusammenarbeit mit Agenturen und Einrichtungen der Europäischen Union und internationalen Organisationen
Artikel 14 Erleichterung der operativen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Drittstaaten
Artikel 15a Sitzabkommen
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 549/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Meereskenntnisse 2020 - Meeresbeobachtung und Meeresdaten für intelligentes und nachhaltiges Wachstum KOM (2010) 461 endg.
... Beitrag von EU-Initiativen zur Meeresdateninfrastruktur, ohne Forschungsprogramme und einzelstaatliche Initiativen oder „Pflichtbeiträge“ wie INSPIRE. Erfasst sind nur aus dem EU-Haushalt kofinanzierte „Unterstützungsmaßnahmen“.
Mitteilung
1. Kontext
2. Aktuelle Herausforderungen
3. Ziele
4. Weiterentwicklung vorhandener EU-Instrumente
4.1. EU-Richtlinien
4.2. Rahmenregelung für die Erhebung von Fischereidaten
4.3. Global Monitoring for Environment and Security Initiative GMES - Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung
4.4. Gemeinsames Umweltinformationssystem SEIS Shared Environmental Information System und WISE-Meer
4.5. ur-EMODnet
4.6. EU- und nationale Agenturen
4.7. Küstendaten
Tabelle
4.8. Vorschläge zur Optimierung vorhandener Instrumente
5. Auf dem Weg zu einer operativen Meeresdatenarchitektur
6. Steuerung des Prozesses
7. Zeitplan
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Drucksache 180/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates KOM (2010) 94 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
• Gründe für den Vorschlag und Zielsetzung
• Allgemeiner Kontext
• Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
• Kohärenz mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Konsultation der interessierten Kreise und Folgenabschätzung
• Konsultation der interessierten Kreise
• Einholung und Nutzung von Expertenwissen
• Folgenabschätzung SEK 2009 355 und Zusammenfassung der Folgenabschätzung SEK 2009 356
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
• Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
– Materielles Strafrecht im Allgemeinen
– Neue Straftaten mittels Informationstechnologie
– Strafermittlung und Einleitung von Strafverfahren
– Verfolgung von im Ausland begangenen Straftaten
– Opferschutz
– Prävention von Straftaten
• Rechtsgrundlage
• Subsidiaritätsprinzip
• Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
• Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Zusätzliche Angaben
• Aufhebung geltender Rechtsvorschriften
• Geografischer Anwendungsbereich
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch
Artikel 4 Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Ausbeutung
Artikel 5 Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie
Artikel 6 Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke
Artikel 7 Anstiftung, Beihilfe und Versuch der Begehung und Vorbereitung von Straftaten
Artikel 8 Auf gegenseitigem Einverständnis beruhende sexuelle Handlungen Gleichaltriger
Artikel 10 Verbot der Ausübung bestimmter Tätigkeiten aufgrund von Verurteilungen wegen Sexualstraftaten
Artikel 11 Verantwortlichkeit juristischer Personen
Artikel 12 Sanktionen gegen juristische Personen
Artikel 13 Verzicht auf Strafverfolgung oder Straffreiheit der Opfer
Artikel 14 Ermittlung und Strafverfolgung
Artikel 15 Meldung des Verdachts sexueller Ausbeutung oder sexuellen Missbrauchs
Artikel 16 Gerichtliche Zuständigkeit und Koordinierung der Strafverfolgung
Artikel 17 Allgemeine Bestimmungen für Unterstützungs-, Betreuungs- und Schutzmaßnahmen
Artikel 18 Unterstützung und Betreuung von Opfern
Artikel 19 Schutz von Opfern im Kindesalter in Strafermittlungen und Strafverfahren
Artikel 20 Interventionsprogramme oder -maßnahmen
Artikel 21 Sperrung des Zugangs zu Webseiten, die Kinderpornografie enthalten
Artikel 22 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI
Artikel 23 Umsetzung
Artikel 24 Berichterstattung
Artikel 25 Inkrafttreten
Artikel 26 Adressaten
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Drucksache 113/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer Mitteilung der Kommission:
EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
... 41. Nicht alle Politikbereiche erfordern eine Finanzierung aus dem EU-Haushalt; grundsätzlich sollte die EU als Rechtsgemeinschaft ihre Ziele eher mit Rechts- als mit Finanzinstrumenten verfolgen. Die Festlegung von Prioritäten sollte keine haushaltsrelevanten Entscheidungen präjudizieren.
Anlage Mitteilung der Kommission: EUROPA 2020 - Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum KOM (2010) 2020
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Drucksache 131/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 10. Februar 2010 zur Förderung des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich (2009/2174(INI))
... 9. stellt fest, dass Mehrwertsteuerbetrug Anlass zu besonderer Besorgnis um die Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes gibt, da er unmittelbare grenzüberschreitende Folgen hat, entgangene Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe bedeutet und sich unmittelbar auf den EU-Haushalt auswirkt; fordert den Rat nachdrücklich auf, die neue Richtlinie über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Besteuerung und zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug anzunehmen und dabei dem Standpunkt des Parlaments gebührend Rechnung zu tragen;
Eine Gelegenheit, die ergriffen werden muss
Auf der Ebene der Europäischen Union
Auf internationale Ebene
Hin zu einer wirklichen EU-Politik des verantwortungsvollen Handelns im Steuerbereich
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Drucksache 335/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Umsetzung von Artikel 10 des Feuerwaffen-Protokolls der Vereinten Nationen und zur Einführung von Ausfuhrgenehmigungen für Feuerwaffen, deren Teile, Komponenten und Munition sowie von Maßnahmen betreffend die Einfuhr und Durchfuhr KOM (2010) 273 endg.
... Der Vorschlag hat keine Auswirkungen auf den EU-Haushalt.
Drucksache 11/10
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Überlegungen zur kommenden 5-Jahres-Strategie der Europäischen Kommission "
... Die von allen Mitgliedstaaten geforderten Sparanstrengungen zur Konsolidierung ihrer nationalen Haushalte müssen durch nachweisbare Sparanstrengungen im EU-Haushalt flankiert werden. Die Kommission sollte den EU-Haushalt umfassend auf Einsparpotentiale durchforsten, sich messbare Ziele setzen und deren Erfüllung gegenüber den Mitgliedstaaten nachweisen. Die Ausgabenobergrenze muss auf 1 % des EU-BNE begrenzt bleiben. Die Finanzierungen der EU dürfen nur im Rahmen ihrer Kompetenzen und unter Einhaltung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit, also insbesondere des Vorliegens eines europäischen Mehrwerts, erfolgen. Es sollte eine erkennbare Umschichtung der Mittel hin zu den Zielen der Lissabon-Strategie und eine Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik, die verlässliche Perspektiven für die Landwirtschaft bietet, erreicht werden.
Entschließung
1. Reform des EU-Finanzsystems
4 Ausgabenseite
4 Einnahmeseite
2. Kohäsion
3. Der Euro als gemeinsame starke Währung
4. Deutsche Sprache, Übersetzungsstrategie der Kommission
5. Einstellungspraxis: Deutsches Personal bei der EU
6. Erweiterung
7. Wahrung von Kompetenz und Verhältnismäßigkeit
8. Wahrung regionaler Handlungsspielräume
9. Erneuerte Lissabon-Strategie
10. EU-Agenturen
11. Rechtsbereinigung auf EU-Ebene
12. Wahrung der Gestaltungsspielräume der Mitgliedstaaten
13. Gesetzesfolgenabschätzung
14. Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
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Drucksache 313/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Verstärkung der wirtschaftspolitischen Koordinierung KOM (2010) 250 endg.
... Die nationalen haushaltspolitischen Rahmen müssen die Prioritäten der EU-Haushaltsüberwachung besser widerspiegeln. Die Mitgliedstaaten sollten ermuntert werden das im Vertrag verankerte Ziel gesunder öffentlicher Finanzen in ihr nationales Recht zu integrieren. Der nationale haushaltspolitische Rahmen ist die Gesamtheit aller Faktoren, die die Grundlage für die nationale Haushaltsführung bilden, d.h. die länderspezifischen institutionellen Gegebenheiten, die die Gestaltung der Haushaltspolitik auf nationaler Ebene bestimmen. Um die Komplementarität der haushaltspolitischen Rahmen der EU und der Mitgliedstaaten inhaltlich zu konkretisieren, könnte die gemäß Protokoll Nr. 12 AEUV bestehende Pflicht der Mitgliedstaaten, im Haushaltsbereich über innerstaatliche Verfahren zu verfügen die sie in die Lage versetzen, ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen im Bereich der Haushaltsdisziplin zu erfüllen, mittels rechtsverbindlicher Instrumente präzisiert werden. Beispielsweise könnte mit solchen Instrumenten vorgeschrieben werden, dass die nationalen Rahmen mehrjährige Haushaltsverfahren widerspiegeln müssen, um die Erreichung der mittelfristigen haushaltspolitischen Ziele sicherzustellen.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Die weltweite Finanzkrise hat die Herausforderungen für die EU-Wirtschaft offfenbart und vergrössert
III. Ausbau der wirtschaftspolitischen Koordinierung
III.1. Bessere Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts und tiefergehende haushaltspolitische Koordinierung
III.2. Hin zu einer umfassenderen Überwachung von makroökonomischen Entwicklungen und Wettbewerbsfähigkeit im Euroraum
III.3. Eine integrierte Koordinierung der Wirtschaftspolitik in der EU: das Europäische Semester
III.4. Ein robuster Rahmen für das Krisenmanagement der Euroraum-Mitglieder
IV. Nächste Schritte
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