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9 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"EU-Schulobstprogramms"


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Drucksache 765/13

... Die Europäische Union hat 2009 das EU-Schulobstprogramm als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik initiiert. Es soll die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Auf europäischer Ebene ist nun im Rahmen der GAP-Reform u.a. vorgesehen, den Kofinanzierungsanteil der EU am Schulobstprogramm von 50 % auf 75 % zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Schulobstgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 765/13 (Beschluss)

... Die Europäische Union hat 2009 das EU-Schulobstprogramm als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik initiiert. Es soll die Wertschätzung für Obst und Gemüse bei Kindern steigern und die Entwicklung eines gesundheitsförderlichen Ernährungsverhaltens unterstützen. Auf europäischer Ebene ist nun im Rahmen der GAP-Reform u.a. vorgesehen, den Kofinanzierungsanteil der Europäischen Union am Schulobstprogramm von 50 Prozent auf 75 Prozent zu erhöhen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 765/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Schulobstgesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 382/09 (Beschluss)

... Die Zuständigkeit für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms liegt wegen des Absatz fördernden und Markt entlastenden Charakters der Maßnahme beim Bund. Die Länder führen das Gesetz im Auftrag des Bundes aus. Die gemeinschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Kofinanzierung muss vom Bund und/oder durch Beiträge des privaten Sektors erbracht werden. Ebenso hat der Bund darüber hinaus die Ausgaben für die zwingend erforderlichen flankierenden Maßnahmen zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über das Schulobstprogramm (Schulobstgesetz - SchulObG)

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Drucksache 382/1/09

... 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand Die Zuständigkeit für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms liegt wegen des Absatz fördernden und Markt entlastenden Charakters der Maßnahme beim Bund. Die Länder führen das Gesetz im Auftrag des Bundes aus. Die gemeinschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Kofinanzierung muss vom Bund und/oder durch Beiträge des privaten Sektors erbracht werden. Ebenso hat der Bund darüber hinaus die Ausgaben für die zwingend erforderlichen flankierenden Maßnahmen zu tragen.



Drucksache 382/09

... Die Zuständigkeit für die Durchführung des EU-Schulobstprogramms liegt bei den Ländern. Die gemeinschaftsrechtlich vorgesehene notwendige Kofinanzierung muss von den Mitgliedstaaten und / oder durch Beiträge des privaten Sektors erbracht werden. Bund und Länder haben darüber hinaus die Ausgaben für die zwingend erforderlichen flankierenden Maßnahmen zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 382/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 3
Teilnahme am Schulobstprogramm, Fristen

§ 4
Verteilung der Gemeinschaftsmittel auf die Länder

§ 5
Mitteilungspflichten

§ 6
Verordnungsermächtigung

§ 7
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 8
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Handlungsbedarf und Ziel

II. Inhalt und Maßnahme des Gesetzes

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Finanzielle Auswirkungen

V. Kosten- und Preiswirkungen

VI. Bürokratiekosten

VII. Gleichstellungspolitische Bedeutung

VIII. Gesetzesfolgen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.