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"EU-Signaturrichtlinie"
Drucksache 232/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Die in der Binnenmarktakte zu Nummer 2.7. genannte Leitaktion des Erlasses von Rechtsvorschriften für die EU-weite gegenseitige Anerkennung der E-Identifizierung und E-Authentifizierung sowie der Überarbeitung der EU-Signaturrichtlinie ist begrüßenswert. Damit würde für den Einsatz von E-Signaturen im EU-Binnenmarkt ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der zu größerer Investitionssicherheit für Signatur-Diensteanbieter und stärkerer Verbreitung des Einsatzes von E-Signaturen im privaten wie öffentlichen Rechtsverkehr beitragen kann. Allerdings bedarf es hierbei der Beschränkung auf ein oder wenige Signaturstandards, um für Bund, Länder und Kommunen kostenintensive technische Entwicklungsleistungen und Infrastrukturen zu vermeiden, die bei gegenseitiger Validierung einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Signaturformate erforderlich würden.
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
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Drucksache 232/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen "Gemeinsam für neues Wachstum" KOM (2011) 206 endg.
... Die in der Binnenmarktakte zu Nummer 2.7. genannte Leitaktion des Erlasses von Rechtsvorschriften für die EU-weite gegenseitige Anerkennung der E-Identifizierung und E-Authentifizierung sowie der Überarbeitung der EU-Signaturrichtlinie ist begrüßenswert. Damit würde für den Einsatz von E-Signaturen im EU-Binnenmarkt ein einheitlicher und verbindlicher Rechtsrahmen geschaffen, der zu größerer Investitionssicherheit für Signatur-Diensteanbieter und stärkerer Verbreitung des Einsatzes von E-Signaturen im privaten wie öffentlichen Rechtsverkehr beitragen kann. Allerdings bedarf es hierbei der Beschränkung auf ein oder wenige Signaturstandards, um für Bund, Länder und Kommunen kostenintensive technische Entwicklungsleistungen und Infrastrukturen zu vermeiden, die bei gegenseitiger Validierung einer Vielzahl unterschiedlicher nationaler Signaturformate erforderlich würden.
Zu Nummer 2
Zu Nummer 2
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Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
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Allgemeines ,
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