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"EU-Strukturfonds"
Drucksache 175/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten Krise (SURE) - COM(2020) 139 final
... Seit die ersten Fälle von COVID-19 aufgetreten sind, arbeitet die Europäische Union unermüdlich daran, die Mitgliedstaaten und ihre Bürgerinnen und Bürger bei der Bewältigung der Krise zu unterstützen. Die Kommission hat ihr allgemeines Frühwarnsystem "ARGUS" für die Krisenkoordinierung aktiviert, und der Krisenkoordinierungsausschuss trifft regelmäßig zusammen, um die Maßnahmen der einschlägigen Abteilungen und Dienststellen der Kommission und der EU-Agenturen zu koordinieren. Außerdem hat die Kommission einen Krisenstab eingesetzt, der auf politischer Ebene die Koordinierung übernimmt. Dieser Stab setzt sich aus den fünf Kommissionsmitgliedern zusammen, die für die von der Krise am stärksten betroffenen Politikbereiche zuständig sind. Nach den Videokonferenzen der EU-Führungsspitzen vom 10., 17. und 26. März 2020 hat die Kommission ihre Anstrengungen zur Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs an allen Fronten weiter intensiviert. Am 13. März 2020 veröffentlichte sie eine Mitteilung an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe ("Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie"). Im Bereich Wirtschaft hat die Kommission die "Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise" vorgeschlagen, um durch einen flexiblen Einsatz der EU-Strukturfonds auf den dringlichen Handlungsbedarf in den am stärksten gefährdeten Bereichen wie dem Gesundheitswesen, bei KMU und auf den Arbeitsmärkten zu reagieren und den am heftigsten betroffenen Gebieten und den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen. Der Vorschlag wurde inzwischen angenommen, die entsprechende Regelung trat am 30. März in Kraft. Die Kommission hat ferner einen vorübergehenden Unionsrahmen für staatliche Beihilfen angenommen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, zur Unterstützung ihrer Volkswirtschaften die in den Beihilfevorschriften vorgesehene Flexibilität voll auszuschöpfen. Zudem hat sie den Rat aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Unionsorgane die allgemeine Ausweichklausel des Stabilitäts- und Wachstumspakts aktivieren; die Unionsorgane werden diese Klausel im Rahmen der Unionsstrategie zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie durch rasche, energische Maßnahmen und eine koordinierte Fiskalpolitik anwenden.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Schaffung des Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken in einer Krise (im Folgenden das Instrument)
Artikel 2 Komplementarität des Instruments
Artikel 3 Bedingungen für die Inanspruchnahme des Instruments
Artikel 4 Form des finanziellen Beistands
Artikel 5 Obergrenze des finanziellen Beistands
Artikel 6 Verfahren für die Beantragung finanziellen Beistands
Artikel 7 Auszahlung des Darlehens
Artikel 8 Anleihe- und Darlehenstransaktionen
Artikel 9 Aufsichtsvorschriften für das Darlehensportfolio
Artikel 10 Verwaltung der Darlehen
Artikel 11 Beiträge in Form von Garantien der Mitgliedstaaten
Artikel 12 Verfügbarkeit des Instruments
Artikel 13 Kontrollen und Prüfungen
Artikel 14 Berichterstattung
Artikel 15 Anwendbarkeit
Artikel 16 Inkrafttreten
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Drucksache 313/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) - COM(2020) 451 final
... 4. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verankerung von REACT-EU in der laufenden Förderperiode zu einer Überlappung mit den Vorbereitungsarbeiten für die Programme der neuen Förderperiode führt. Es werden durch die Verfahren zur Änderung laufender Programme erhebliche Ressourcen gebunden. Diese Kapazitäten fehlen für einen schnellen und kraftvollen Start der neuen EU-Strukturfondsprogramme 2021 bis 2027.
Drucksache 313/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 in Bezug auf außerordentliche zusätzliche Mittel und Durchführungsbestimmungen im Rahmen des Ziels "Investitionen in Wachstum und Beschäftigung" zur Unterstützung der Krisenbewältigung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft (REACT-EU) - COM(2020) 451 final
... 4. Er weist darauf hin, dass die Verankerung von REACT-EU in der laufenden Förderperiode zu einer Überlappung mit den Vorbereitungsarbeiten für die Programme der neuen Förderperiode führt. Es werden durch die Verfahren zur Änderung laufender Programme erhebliche Ressourcen gebunden. Diese Kapazitäten fehlen für einen schnellen und kraftvollen Start der neuen EU-Strukturfondsprogramme 2021 bis 2027.
Drucksache 139/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investitionsbank und die Euro-Gruppe: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie - COM(2020) 112 final
... Die EU ist bereit, die Mitgliedstaaten nach Möglichkeit dabei zu unterstützen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abzumildern. Sie unterstützt sie bereits bei der Prävention und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, beispielsweise durch die EU-Strukturfonds, einschließlich des Europäischen Sozialfonds, und durch die nachstehend näher beschriebene neue Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronakrise.
1. Einleitung
2. SOZIOÖKONOMISCHE Auswirkungen
3. Gewährleistung der Solidarität IM Binnenmarkt
3.1. LIEFERUNG medizinischer AUSRÜSTUNG
3.2. Verkehr
3.3. TOURISMUS
4. MOBILISIERUNG des EU-HAUSHALTS und der Europäischen INVESTITIONSBANK-GRUPPE
4.1. LIQUIDITÄTSMAßNAHMEN: Unterstützung für Unternehmen, Sektoren und Regionen
AUFRECHTERHALTUNG des LIQUIDITÄTSFLUSSES in die Wirtschaft - BANKENSEKTOR
4.2. ABMILDERUNG der Auswirkungen auf die BESCHÄFTIGUNG
4.3. die INVESTITIONSINITIATIVE zur Bewältigung der CORONAKRISE
5. Staatliche Beihilfen
6. VOLLE AUSSCHÖPFUNG der FLEXIBILITÄT des EU-FISKALRAHMENS
7. Schlussfolgerung
ANNEXES 1 to 3 ANHÄNGE der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, die Europäische INVESTITIONSBANK und die EURO-GRUPPE: Die koordinierte wirtschaftliche Reaktion auf die COVID-19-Pandemie
Anhang 1 - die wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19-PANDEMIE
Abbildung 1: Geschätzte Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die Wirtschaft der EU: Szenario für 2020
Anhang 2 - Nationale MAẞNAHMEN für MEDIZINISCHE Produkte und Geräte sowie PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN
1. Kontext und Notwendigkeit eines gemeinsamen Ansatzes
2. Rechtsrahmen für restriktive Nationale MAẞNAHMEN
Anhang 3 - Staatliche Beihilfen
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Drucksache 29/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20 Drucksache: 29/20 und zu 29/20
... Er sieht die Notwendigkeit, dass die Finanzierung des JTF nicht zu Lasten anderer bewährter Instrumente der EU-Förderung - insbesondere der EU-Strukturfonds - gehen darf. Diese dürfen durch den JTF weder im Volumen noch in ihren Zielen und Einsatzmöglichkeiten beeinträchtigt werden.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
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Drucksache 29/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Fonds für einen gerechten Übergang - COM(2020) 22 final; Ratsdok. 5256/20
... 11. Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass die Finanzierung des JTF nicht zu Lasten anderer bewährter Instrumente der EU-Förderung - insbesondere der EU-Strukturfonds - gehen darf. Diese dürfen durch den JTF weder im Volumen noch in ihren Zielen und Einsatzmöglichkeiten beeinträchtigt werden.
I. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/201
Zeitpunkt der Vorlage
3 Steuerung
Programmierung, Territorialer Plan für einen gerechten Übergang
Mittelübertragung, Kofinanzierung und thematische Konzentration
Methode für die Zuweisung von Mitteln
3 Komplexität
3 Beihilfe
II. Zu BR-Drucksache 29/20
III. Zu BR-Drucksache 36/20
IV. Zu BR-Drucksachen 29/20 und 36/20
3 Direktzuleitung
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Drucksache 400/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen
... c) Der Bundesrat empfiehlt einen Abrechnungsnachlauf n+3 entsprechend der EU-Strukturfonds-Regelung sowohl für die einzelnen Förderperioden als auch für das Ende der Förderung im Jahr 2038 sowie eine entsprechende Anpassung des Artikel 1 Kapitel 1 § 6 Absatz 3.
1. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 2, § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Nummer 2 und Nummer 3, § 11 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 3 und § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 1 Satz 3 - neu -, § 26 Absatz 2 Satz 1 InvKG
3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 3 Satz 3 InvKG
4. Zu Artikel 1 § 2 Nummer 3 Buchstabe a InvKG
5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 7 InvKG
6. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Absatz 2 Nummer 2a - neu - InvKG
7. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 8, Nummer 9 InvKG
Zu Buchstabe n
Zu Buchstabe a
8. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 2b* - neu - InvKG
9. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 InvKG
10. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 3 Satz 2 und Satz 3 - neu - InvKG
11. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 Satz 3 - neu - InvKG
12. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 1 Einleitungsteil InvKG
13. Zu Artikel 1 § 13 Satz 1 InvKG
14. Zu Artikel 1 § 14 InvKG
15. Zu Artikel 1 § 15 InvKG
16. Zu Artikel 1 § 17 Nummer 31 - neu - InvKG
17. Zu Artikel 1 § 26 InvKG
18. Zum Gesetzentwurf allgemein
19. Zum Gesetzentwurf allgemein
Zu Buchstabe b
20. Zum Gesetzentwurf allgemein
21. Zum Gesetzentwurf allgemein
22. Zum Gesetzentwurf allgemein
23. Zu Artikel 1 Kapitel 1
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Drucksache 242/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 15. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, welche Auswirkungen das Forschungszulagengesetz auf die Möglichkeiten des Einsatzes von EU-Strukturfondsmitteln für die Förderung von FuE-Vorhaben von Unternehmen durch die Länder haben wird.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 27. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, welche Auswirkungen das Forschungszulagengesetz auf die Möglichkeiten des Einsatzes von EU-Strukturfondsmitteln für die Förderung von FuE-Vorhaben von Unternehmen durch die Länder haben wird.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG
7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG
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Drucksache 167/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 9. Er legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass der Anhang zum Länderbericht auch nach der Konsultation der Mitgliedstaaten als reines Beratungsdokument der Kommission anzusehen ist, das rechtlich nicht verbindlich ist und daher allenfalls einen Ausgangspunkt für die Diskussionen über den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der kommende Förderperiode 2021 bis 2027 darstellen kann. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die im Anhang enthaltene Aussage der Kommission, dass dieser lediglich eine vorläufige Einschätzung für Investitionsprioritäten darstellt.
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 67. Mit Nachdruck wiederholt der Bundesrat allerdings seine Forderung nach einer Anhebung des für diese Regionen zur Verfügung gestellten Anteils an den Ko-häsionsmitteln (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 543/17(B), Ziffer 13). Deutschland droht nach den von der Kommission vorgeschlagenen Verteilungskriterien für die neue Förderperiode ein im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten überproportionaler Rückgang der EU-Strukturfondsmittel. Die deutschen Länder tragen indes als Wachstums- und Innovationslokomotiven überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Stärke und zur Erreichung der Ziele der ganzen EU bei. Sie sollten daher auch in Zukunft stärker in die Strukturfondsförderung einbezogen werden.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 246/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 10. Der Bundesrat sieht zudem die Notwendigkeit, die ELER-Beteiligung nicht nur auf der Grundlage der förderfähigen öffentlichen Ausgaben, sondern auch auf Grundlage der förderfähigen Gesamtausgaben zu berechnen, mithin in der Verordnung die Erbringung des nationalen Anteils wie bei den EU-Strukturfonds durch private Mittel zuzulassen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
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Drucksache 227/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 34. Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es bei der Ausgestaltung der zukünftigen EU-Finanzen und der EU-Strukturfonds nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der Länderhaushalte kommt. Dies betrifft neben der Mittelausstattung vor allem auch Auswirkungen von veränderten nationalen Kofinanzierungssätzen.
Drucksache 167/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 9. Der Bundesrat legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass der Anhang zum Länderbericht auch nach der Konsultation der Mitgliedstaaten als reines Beratungsdokument der Kommission anzusehen ist, das rechtlich nicht verbindlich ist und daher allenfalls einen Ausgangspunkt für die Diskussionen über den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der kommende Förderperiode 2021 bis 2027 darstellen kann. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die im Anhang enthaltene Aussage der Kommission, dass dieser lediglich eine vorläufige Einschätzung für Investitionsprioritäten darstellt.
Drucksache 227/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus, den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie mit Haushaltsvorschriften für diese Fonds und für den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa
... 21. Die Bundesregierung wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass es bei der Ausgestaltung der zukünftigen EU-Finanzen und der EU-Strukturfonds nicht zu finanziellen Verschiebungen zu Lasten der Länderhaushalte kommt. Dies betrifft neben der Mittelausstattung vor allem auch Auswirkungen von veränderten nationalen Kofinanzierungssätzen.
Drucksache 271/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 8. Schließlich unterstützt der Bundesrat die Möglichkeit der Verknüpfung des Programms "InvestEU" mit europäischen Strukturfonds, um deren Einsatz und Verwaltung für die Mitgliedstaaten zu erleichtern. Er betont in diesem Zusammenhang jedoch gleichzeitig die Bedeutung einer angemessenen Mittelausstattung der bestehenden EU-Strukturfonds im Rahmen einer wirkungsvollen Ko-häsionspolitik.
Drucksache 271/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Aufstellung des Programms "InvestEU"
... 6. Schließlich unterstützt der Bundesrat die Möglichkeit der Verknüpfung des Programms "InvestEU" mit europäischen Strukturfonds, um deren Einsatz und Verwaltung für die Mitgliedstaaten zu erleichtern. Er betont in diesem Zusammenhang jedoch gleichzeitig die Bedeutung einer angemessenen Mittelausstattung der bestehenden EU-Strukturfonds im Rahmen einer wirkungsvollen Ko-häsionspolitik.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 101. [Mit Nachdruck] wiederholt der Bundesrat allerdings seine Forderung nach einer Anhebung des für diese Regionen zur Verfügung gestellten Anteils an den Kohäsionsmitteln (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 543/17(B), Ziffer 13). [Deutschland droht nach den von der Kommission vorgeschlagenen Verteilungskriterien für die neue Förderperiode ein im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten überproportionaler Rückgang der EU-Strukturfondsmittel. Die deutschen Länder tragen indes als Wachstums- und Innovationslokomoti-ven überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Stärke und zur Erreichung der Ziele der ganzen EU bei. Sie sollten daher auch in Zukunft stärker in die Strukturfondsförderung einbezogen werden.]
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 246/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften für die Unterstützung der von den Mitgliedstaaten im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erstellenden und durch den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zu finanzierenden Strategiepläne (GAP-Strategiepläne) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
des Europäischen Parlaments und des Rates
... 14. Der Bundesrat sieht zudem die Notwendigkeit, die ELER-Beteiligung nicht nur auf der Grundlage der förderfähigen öffentlichen Ausgaben, sondern auch auf Grundlage der förderfähigen Gesamtausgaben zu berechnen, mithin in der Verordnung die Erbringung des nationalen Anteils wie bei den EU-Strukturfonds durch private Mittel zuzulassen.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzierung
2 Direktzahlungen
Umwelt -, Natur- und Klimaschutz
Entwicklung, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen
2 Vereinfachung
Marktordnung und Risikomanagement
2 Strategieplanung
Zum System der Konditionalität
Zur Sanktionierung von Verstößen
2 Kontrollen
Delegierte Rechtsakte und Durchführungsbefugnisse
Weitere Aspekte
Zur BR-Drucksache 248/18
Zum Begriff Alkoholgehalt
Zur Fehlerprüfung von Schutzanträgen
Zum Weinbereich
Zu den Vorlagen insgesamt
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Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der Kommission geforderte synergetische Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln und EU-Forschungsförderung in der praktischen Umsetzung nur schwer durchführbar ist. Er bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass rechtzeitig vor Beginn neuer Förderperioden die unterschiedlichen Förderinstrumente besser aufeinander abgestimmt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
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Drucksache 518/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... 7. Der bisherigen geografischen und sektoralen Konzentration sollte jedoch entgegengewirkt werden, um das Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union zu erreichen. Die stärkere Nutzung der europäischen Investitionsplattform ist hierfür der richtige Weg. Auch eine stärkere Kombination von Mitteln des EFSI und der EU-Strukturfonds kann dazu beitragen. Diese darf aber nicht dazu führen, dass Maßnahmen ausschließlich von der EU finanziert werden.
Drucksache 518/1/16
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 2015/1017 im Hinblick auf die Verlängerung der Laufzeit des Europäischen Fonds für strategische Investitionen sowie die Einführung technischer Verbesserungen für den Fonds und die Europäische Plattform für Investitionsberatung - COM(2016) 597 final
... 9. Der bisherigen geografischen und sektoralen Konzentration sollte entgegengewirkt werden, um das Ziel der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts in der Union zu erreichen. Die stärkere Nutzung der europäischen Investitionsplattform ist hierfür der richtige Weg. Auch eine stärkere Kombination von Mitteln des EFSI und der EU-Strukturfonds kann dazu beitragen. Diese darf aber nicht dazu führen, dass Maßnahmen ausschließlich von der EU finanziert werden.
Drucksache 546/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 (Zensusvorbereitungsgesetz 2021 - ZensVorbG 2021)
... Zensus (Volkszählungen) sind national wie international ein wesentliches Fundament der Statistik. Sie liefern Basisdaten zur Bevölkerung, Erwerbstätigkeit und Wohnsituation, auf denen die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Planungsprozesse bei Bund, Ländern und Gemeinden sowie das statistische Gesamtsystem, z.B. die Fortschreibung der Bevölkerungsstatistiken und des Wohnungsbestands sowie Auswahlgrundlagen für Stichprobenziehungen, aufbauen. Zentrale Aufgabe jedes Zensus ist die statistische Ermittlung zuverlässiger Einwohnerzahlen, die in vielen Zusammenhängen - z.B. beim horizontalen und vertikalen Finanzausgleich, bei der Einteilung der Wahlkreise und der Planung der Infrastruktur - als maßgebliche Bemessungsgrundlagen verwendet werden. Nicht zuletzt greift auch die Europäische Union (EU) auf diese Basisdaten zurück, z.B. bei der Vergabe von Mitteln aus den EU-Strukturfonds.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
§ 3 Aufbau eines anschriftenbezogenen Steuerungsregisters
§ 4 Anschriftenbestand
§ 5 Bestand an Steuerungs- und Klassifizierungsmerkmalen
§ 6 Bestand an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Erhebung an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 7 Bestand an Angaben zu den Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
§ 8 Übermittlung von Daten durch die Vermessungsbehörden
§ 9 Übermittlung von Daten der Meldebehörden
§ 10 Zusammenführung und Überprüfung der Daten
§ 11 Erhebung des Bestandes an Angaben zur Ermittlung der Auskunftspflichtigen an Anschriften mit Sonderbereichen
§ 12 Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
§ 13 Nutzung weiterer Quellen
§ 14 Datenübermittlungen
§ 15 Weitere Verwendung von Angaben aus dem Steuerungsregister
§ 16 Löschung
§ 17 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und mit völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft
b. Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
aa. Erfüllungsaufwand für den Bund
Zu den Personalkosten:
Zu den Sachkosten:
bb. Erfüllungsaufwand für die Länder
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Abschnitt 1 Anwendungsbereich, Aufgaben des Statistischen Bundesamtes
Zu § 1
Zu § 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Abschnitt 2 Anschriftenbezogenes Steuerungsregister
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu § 4
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu den §§ 8
Zu § 8
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 9
Zu Absatz 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu § 10
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 11
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 12
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften, Inkrafttreten
Zu § 13
Zu § 14
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 15
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 16
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 4
Zu § 17
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3821: Entwurf eines Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2021 - Zensusvorbereitungsgesetz 2021
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
Gegenstand des Regelungsvorhabens
Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
Verwaltung Bund
Verwaltung Länder
Erwägungen zu anderen Lösungsmöglichkeiten sowie zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
4 Evaluierung
4 Gesamtbewertung
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Drucksache 329/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas - COM(2014) 477 final
... 2. Der Bundesrat befürwortet die Auffassung der Kommission, dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, insbesondere die EU-Strukturfonds, bestmöglich für das Kulturerbe nutzen sollten.
Drucksache 329/14 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas - COM(2014) 477 final
... 2. Er befürwortet die Auffassung der Kommission, dass Mitgliedstaaten und Interessenträger die umfangreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die im Rahmen der EU-Instrumente existieren, insbesondere die EU-Strukturfonds, bestmöglich für das Kulturerbe nutzen sollten.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... • Die Kommission schlug im Dezember 2012 ein Paket zur Jugendbeschäftigung vor, das die Einrichtung einer Europäischen Ausbildungsallianz einschließt. Ferner schlug sie eine Jugendgarantie vor, mit der gewährleistet werden soll, dass alle Jugendlichen in Europa innerhalb von vier Monaten nach dem Schulabschluss oder nach dem Verlust eines Arbeitsplatzes ein passendes Angebot für einen Arbeitsplatz, eine Weiterbildungsmaßnahme, eine Lehrstelle oder ein Praktikum erhalten. Diese Jugendgarantie wurde im April 2013 vom Rat angenommen. Innerhalb des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens sind parallel zum Europäischen Sozialfonds 6 Mrd. EUR für eine Beschäftigungsinitiative für Jugendliche vorgesehen, mit der die Jugendgarantie unterstützt werden soll. Seit 2012 setzt die Kommission Aktionsteams für die Jugendbeschäftigung ein, die den am stärksten von der Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Mitgliedstaaten helfen, die Mittel aus EU-Strukturfonds gezielter für Jugendliche zu nutzen. Sie übernimmt ferner eine führende Rolle in einer zahlreiche Interessenträger einbindenden Partnerschaft mit dem Ziel, den Kompetenzmangel im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) in der EU zu beheben und die erwarteten mehreren Hunderttausend offenen Stellen in diesem Bereich zu besetzen.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
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Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 6. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 479/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Verstärkung der Bekämpfung des Zigarettenschmuggels und anderer Formen des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen - Eine umfassende EU-Strategie - COM(2013) 324 final
... Die Modernisierung des Zolls, einschließlich der Infrastruktur und Ausrüstung, könnte unter Umständen künftig besser mit Mitteln aus den EU-Strukturfonds unterstützt werden, wenn die EU-Mitgliedstaaten besser über diese Fördermöglichkeit informiert wären und diesem Ziel im Rahmen der ihnen zugewiesenen Mittel entsprechend Vorrang einräumen würden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Art und Ausmass des Problems des illegalen Tabakhandels in der EU
2.1. Die Art des illegalen Handels
2.2. Ausmaß des illegalen Handels in der EU
2.3. Ursprungsländer illegaler Tabakerzeugnisse außerhalb der EU
2.4. Illegale Herstellung in der EU
2.5. Beschlagnahmte Marken und Orte der Beschlagnahmen
3. Faktoren, die zum illegalen Handel beitragen
3.1. Große Anreize und erhebliche Schlupflöcher
3.2. Kontrollmaßnahmen entlang der Lieferkette sind der Bedrohung nicht angemessen
3.3. Probleme der Strafverfolgungsbehörden
3.3.1. Zoll- und Steuerbehörden
3.3.1.1. Risikomanagement
3.3.1.2. Kontrollmethoden, Ausrüstung, Fortbildung und IT-Instrumente
3.3.2. Andere Behörden
3.3.3. Zusammenarbeit zwischen Behörden und EU-Akteuren
3.3.4. Korruption
3.3.5. Internationale Zusammenarbeit mit Behörden von Drittländern
3.4. Geringe Abschreckung: Sanktionen der Mitgliedstaaten fallen relativ milde aus
4. Weitere Vorgehensweise
4.1. Maßnahmen zur Verringerung der Anreize
4.2. Maßnahmen zur Sicherung der Lieferkette
4.3. Maßnahmen für eine wirksamere Durchsetzung der Vorschriften
4.3.1. Bewältigung der Probleme der Strafverfolgungsbehörden in der EU
4.3.1.1. Risikomanagement
4.3.1.2. Operative Aktionen
4.3.1.3. IT-Tools und -ausrüstung
4.3.1.4. Zusammenarbeit zwischen den EU-Behörden
4.3.1.5. Besondere Problembereiche
4.3.2. Intensivierung der Zusammenarbeit mit wichtigen Ursprungs- und Durchfuhrländern
4.4. Verschärfung der Sanktionen
5. Fazit
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Drucksache 141/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 8. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 235/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM(2013) 165 final
... - das Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu allen anderen Hilfs- und Koordinierungsinstrumenten zu wägen, - auf eine notwendige Abgrenzung zu bereits über EU-Strukturfonds geförderten Reformen hinzuweisen,
Drucksache 235/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Auf dem Weg zu einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion - Einführung eines Instruments für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit - COM(2013) 165 final
... - das Instrument für Konvergenz und Wettbewerbsfähigkeit im Verhältnis zu allen anderen Hilfs- und Koordinierungsinstrumenten zu wägen, - auf eine notwendige Abgrenzung zu bereits über EU-Strukturfonds geförderten Reformen hinzuweisen,
Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... Die EU-Strukturfonds haben sich über viele Jahrzehnte hinweg als kräftiger Motor für die Arbeitsplatzschaffung und den sozialen Zusammenhalt in Europa erwiesen. Die Mittelausstattung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beläuft sich für den Zeitraum 2007-2013 auf nahezu 80 Mrd. EUR. Daher kann er massive Unterstützung leisten für europaweite Maßnahmen zur Integration junger Menschen in den Arbeitsmarkt und zur Entwicklung des Humankapitals.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
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Drucksache 348/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Technologien und Innovationen im Energiebereich - COM(2013) 253 final
... Die Energiefrage erfordert Investitionen in Forschung und Innovation, die die Möglichkeiten einzelner Mitgliedstaaten oder privater Akteure übersteigen. In einer Zeit, in der forschungsgetriebene Lösungen dringend benötigt werden und die öffentlichen Haushalte unter Druck stehen, muss mit den Investitionen der Mitgliedstaaten eine Hebelwirkung erzeugt werden, um die Industrie durch Programme, die ehrgeizige und umfassende Entwicklungen in der Industrie ermöglichen, und indirekt durch eine verstärkte Integration der institutionellen Finanzierung und der Forschungseinrichtungen der Mitgliedstaaten, zu unterstützen. Unterschiedliche Innovations- und Einführungsstadien erfordern jeweils angemessene Finanzierungsmechanismen. Die Nutzung von Synergien mit den EU-Strukturfonds und dem Europäischen Investitionsfonds sollte vor allem durch nationale und/oder regionale Forschungs- und Innovationsstrategierahmen für intelligente Spezialisierungen14 gefördert werden. Für die Finanzierung von Innovationen können auch andere Programme genutzt werden, beispielsweise die Fazilität "Connecting Europe" (für intelligente Stromnetze und Stromautobahnen), Finanzierungsinstrumente wie diejenigen, die in der Komponente des Rahmenprogramms Horizont 2020 vorgesehen sind, die den Zugang zur Risikofinanzierung betrifft, oder solche, die direkt von der Europäischen Investitionsbank eingesetzt werden. Darüber hinaus könnten Finanzierungsmechanismen des
1. Einleitung
2. Was hat die EU erreicht?
2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen
2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation
2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU
2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE
2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen
2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF
2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik
2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich
3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus
3.1. Zentrale Grundsätze
3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen
Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen
4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie
5. Fazit
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Drucksache 277/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Modernisierung des EU-Beihilfenrechts - COM(2012) 209 final
... 7. Auch die folgenden Aspekte sprechen für eine umfassende Modernisierung der EU-Beihilfenpolitik: Mehrere wichtige Beihilfeninstrumente treten 2013 außer Kraft; zurzeit werden der mehrjährige Finanzrahmen der EU und die EU-Strukturfondsbestimmungen für 2014-2020 ausgearbeitet; ferner wird das System der wirtschafts- und haushaltspolitischen Überwachung im Rahmen des EU-Semesters ausgebaut.
1. Einführung: Beihilfenkontrolle im aktuellen wirtschaftlichen politischen Umfeld
2. Ziele Instrumente der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts
2.1. Wachstumsförderung auf einem gestärkten, dynamischen und wettbewerbsfähigen Binnenmarkt
2.2. Fokussierung der Durchsetzung auf Fälle mit besonders starken Auswirkungen auf den Binnenmarkt
2.3. Straffere Regeln und schnellerer Abschluss
3. Weiteres Vorgehen
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Drucksache 758/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Junge Menschen in Beschäftigung bringen - COM(2012) 727 final
... Vor einem Jahr beschloss die Kommission die Initiative "Chancen für junge Menschen" 3, mit der sie die EU und die Mitgliedstaaten aufforderte, die Beschäftigungslage junger Menschen zu verbessern. Die EU-Strukturfonds wurden mobilisiert, um die Jugend stärker zu unterstützen und um die Finanzmittel für politische Maßnahmen und Investitionsprojekte zu erhöhen, die nun finanziert werden. Sowohl der Europäische Rat4 als auch das Europäische Parlament5 haben seitdem wiederholt betont, wie ausgesprochen wichtig und dringend es ist, das Problem der Jugendarbeitslosigkeit anzugehen. Dabei hoben sie besonders das Potenzial hervor, das Initiativen wie Jugendgarantien oder ein Qualitätsrahmen für Praktika bergen. Vor kurzem hat die Kommission außerdem das Paket "Neue Denkansätze für die Bildung"6 verabschiedet.
Mitteilung
I. Einleitung
II. Verschlechterung der Beschäftigungschancen junger Menschen
III. Die initiative Chancen für Junge Menschen - Ein Jahr später
... und auch die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen
IV. Gesicherte Übergänge für alle Jungen Menschen: die Jugendgarantie
Eine Jugendgarantie
V. Gezielte EU-Initiativen
1. Qualitätsrahmen für Praktika
2. Europäische Ausbildungsallianz
3. Mobilität für junge Menschen
VI. Wie geht es weiter?
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Drucksache 28/2/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
... 5. Der Bundesrat betont zweitens, dass die aktuelle Krise im Euroraum sich bei weitem nicht auf den Bereich der Staatsverschuldung beschränkt. Es handelt sich vielmehr um eine Zahlungsbilanzkrise, in der dauerhaft nicht tragbare außenwirtschaftliche Ungleichgewichte zum Ausdruck kommen. Der Fortbestand der Währungsunion ist nur dann gesichert, wenn die Wettbewerbsfähigkeit derjenigen Mitgliedstaaten, die hohe und persistente Leistungsbilanzdefizite aufweisen, schnell und deutlich zunimmt. Um Produktivitätssteigerungen zu unterstützen, aber auch um den die wirtschaftliche Dynamik dämpfenden Effekt der Konsolidierung im privaten und öffentlichen Sektor zu kompensieren, muss letztere durch ein langfristig angelegtes Investitionsprogramm für die Krisenländer flankiert werden, dessen Umfang entschieden über die Ende Januar 2012 vereinbarte Nutzung bereits vorhandener EU-Strukturfonds hinausgeht. Es stärkt nicht nur die wirtschaftliche Basis, sondern bildet auch die Grundlage für künftig solide Staatsfinanzen. Deutschland muss aber auch einen aktiven Beitrag zur Reduzierung der europäischen Leistungsbilanzungleichgewichte durch eine Erhöhung der Binnennachfrage erbringen. Nach einer langen Periode der sehr verhaltenen Lohnentwicklung würde die durch eine expansivere deutsche Lohnpolitik erzielte höhere Binnennachfrage zu einem Abbau der Ungleichgewichte in den Leistungsbilanzen und somit zu einem stabileren Euroraum beitragen können.
Drucksache 656/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Änderung des Vorschlags COM(2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik - COM(2012) 551 final; Ratsdok. 14314/12
... 3. Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Regelungen für die Veröffentlichung der Verwendung von EGFL- und ELER-Mitteln werden grundsätzlich als sinnvoll und notwendig angesehen, um die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhöhen und somit auch die Öffentlichkeitswirkung und die Akzeptanz dieser Politik zu verbessern. Allerdings muss eine gleiche Vorgehensweise bei allen EU-Strukturfonds angestrebt werden und nicht nur bei den EGFL- und ELER-Mitteln.
Drucksache 759/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie COM(2012) 729 final
... (19) Die Jugendgarantie sollte mit Hilfe eines Systems unterstützender Maßnahmen umgesetzt und an die Gegebenheiten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene angepasst werden. Diese Maßnahmen beruhen auf sechs Achsen: Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften; frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung; Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt; Einsatz der EU-Strukturfonds; Bewertung und ständige Verbesserung des Systems; eine zügige Umsetzung. So zielen sie auf die Prävention frühzeitigen Schulabbruchs, die Förderung der Beschäftigungsfähigkeit und die Beseitigung praktischer Hindernisse für die Beschäftigung ab. Sie können aus den EU-Strukturfonds unterstützt werden und sollten ständig überwacht und verbessert werden.
Vorschlag
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4 Rechtsgrundlage:
Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit:
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. FAKULTATIVE Angaben
Vorschlag
Konzepte für den Aufbau von Partnerschaften
Frühzeitiges Eingreifen und frühzeitige Aktivierung
Maßnahmen zur Förderung der Integration in den Arbeitsmarkt Verbesserung der Qualifikationen
Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen
Einsatz der EU-Strukturfonds
Bewertung und ständige Verbesserung der Systeme
Umsetzung der Jugendgarantie-Systeme
4 Finanzierung
Bewährte Verfahren
4 Monitoring
4 Sensibilisierung
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Drucksache 759/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zur Einführung einer Jugendgarantie - COM(2012) 729 final
... 7. Der Bundesrat begrüßt, dass, wie bisher auch, die EU-Strukturfonds, und hier insbesondere der Europäische Sozialfonds, auch zur Sicherung des Übergangs in Ausbildung und Beschäftigung und zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verwendet werden sollen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die neuen Strukturfonds nach Ablauf der Förderperiode nahtlos anschließen.
Drucksache 656/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Änderung des Vorschlags COM(2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik - COM(2012) 551 final; Ratsdok. 14314/12
... 3. Die im Kommissionsvorschlag vorgesehenen Regelungen für die Veröffentlichung der Verwendung von EGFL- und ELER-Mitteln werden grundsätzlich als sinnvoll und notwendig angesehen, um die Transparenz in Bezug auf die Verwendung der EU-Mittel im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik zu erhöhen und somit auch die Öffentlichkeitswirkung und die Akzeptanz dieser Politik zu verbessern. Allerdings muss eine gleiche Vorgehensweise bei allen EU-Strukturfonds angestrebt werden und nicht nur bei den EGFL- und ELER-Mitteln.
Drucksache 624/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut betroffenen Personen COM(2012) 617 final
... Das Tätigwerden der EU ist gerechtfertigt auf der Basis von Artikel 174 (AEUV), in dem festgelegt ist, dass die Union als Ganzes "eine harmonische Entwicklung" fördert, indem sie "weiterhin ihre Politik zur Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts" entwickelt und verfolgt, und von Artikel 175 (AEUV), in dem die Rolle der EU-Strukturfonds bei der Erreichung dieses Zieles und die Bestimmungen zu spezifischen Maßnahmen außerhalb der Strukturfonds niedergelegt sind.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Armut und materielle Deprivation in der Union
1.2. Die Antwort der Union auf Armut und materielle Armut
2. Ergebnisse der Konsultationen interessierter Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Standpunkt der interessierten Kreise
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
4. Auswirkungen auf das Budget
5. Inhalt der Verordnung
5.1. Ziele und Geltungsbereich
5.2. Förderfähiger Personenkreis und Zielgruppen
5.3. Partnerorganisationen
5.4. Durchführungsbestimmungen
Vorschlag
Titel I Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Ziele
Artikel 4 Umfang der Unterstützung
Artikel 5 Grundsätze
Titel II Ressourcen und Planung
Artikel 6 Gesamtmittel
Artikel 7 Operationelles Programm
Artikel 8 Genehmigung des operationellen Programms
Artikel 9 Änderungen des operationellen Programms
Artikel 10 Plattform
Titel III Monitoring und Evaluierung, Information und Kommunikation
Artikel 11 Durchführungsberichte und Indikatoren
Artikel 12 Bilaterales Treffen zur Überprüfung
Artikel 13 Allgemeine Vorschriften zur Evaluierung
Artikel 14 Exante-Evaluierung
Artikel 15 Evaluierung im Programmplanungszeitraum
Artikel 16 Expost-Evaluierung
Artikel 17 Information und Kommunikation
Titel IV Finanzielle Unterstützung aus dem Fonds
Artikel 18 Kofinanzierung
Artikel 19 Höhere Zahlungen für Mitgliedstaaten mit vorübergehenden Budgetproblemen
Artikel 20 Förderzeitraum
Artikel 21 Förderfähige Vorhaben
Artikel 22 Formen der Unterstützung
Artikel 23 Finanzhilfearten
Artikel 24 Förderfähigkeit von Ausgaben
Artikel 25 Technische Unterstützung
Titel V Verwaltung und Kontrolle
Artikel 26 Allgemeine Grundsätze
Artikel 27 Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten
Artikel 28 Benennung und Organisation von Verwaltungs- und Kontrollstellen
Artikel 29 Aufgaben der Verwaltungsbehörde
Artikel 30 Aufgaben der Bescheinigungsbehörde
Artikel 31 Aufgaben der Auditbehörde
Artikel 32 Verfahren zur Benennung der Verwaltungs- und Bescheinigungsbehörden
Artikel 33 Befugnisse und Zuständigkeiten der Kommission
Artikel 34 Zusammenarbeit mit der Auditbehörde
Titel VI Finanzmanagement, Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss, Finanzkorrekturen, Aufhebung von Mittelbindungen
Kapitel 1 Finanzmanagement
Artikel 35 Mittelbindungen
Artikel 36 Zahlungen der Kommission
Artikel 37 Zwischenzahlungen, Jahresabschlusszahlung und Restzahlung durch die Kommission
Artikel 38 An die Kommission gerichtete Zahlungsanträge
Artikel 39 Zahlungen an die Empfängereinrichtungen
Artikel 40 Verwendung des Euro
Artikel 41 Zahlung und Verbuchung des Vorschusses
Artikel 42 Einreichfristen für die Beantragung von Zwischenzahlungen und für deren Auszahlung
Artikel 43 Unterbrechung der Zahlungsfrist
Artikel 44 Aussetzung von Zahlungen
Kapitel 2 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 45 Vorlage von Informationen
Artikel 46 Inhalt der Buchführung
Artikel 47 Rechnungsprüfung und Rechnungsabschluss
Artikel 48 Verfügbarkeit von Unterlagen
Artikel 49 Vorlage der Abschlussdokumente und Restzahlung
Kapitel 3 Finanzkorrekturen und Wiedereinziehungen
Artikel 50 Finanzkorrekturen durch die Mitgliedstaaten
Artikel 51 Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 52 Kriterien für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 53 Verfahren für Finanzkorrekturen durch die Kommission
Artikel 54 Rückzahlungen aus dem Unionsbudget - Wiedereinziehungen
Artikel 55 Angemessene Kontrolle operationeller Programme
Kapitel 4 Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 56 Regelungen zur Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 57 Ausnahmen von der Aufhebung der Mittelbindung
Artikel 58 Verfahren für die Aufhebung von Mittelbindungen
Titel VII Befugnisübertragungen, Durchführungs-, Übergangs- und Schlussbestimmungen
Artikel 59 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 60 Ausschussverfahren
Artikel 61 Inkrafttreten
Anhang I Muster für das operationelle Programm
Format für Finanzdaten Abschnitt 4 :
4.1.1. Finanzierungsplan des operationellen Programms mit der jährlichen Verpflichtung des Fonds und der entsprechenden nationalen Kofinanzierung in EUR
4.1.2. Finanzierungsplan mit der Gesamthöhe der Mittelausstattung für die Unterstützung aus dem operationellen Programm, nach Form der bekämpften materiellen Armut sowie den entsprechenden flankierenden Maßnahmen gegliedert in EUR
Anhang II Jährliche Mittelaufteilung für Verpflichtungen für den Zeitraum 2014-2002
Finanzbogen
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Drucksache 338/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, die Europäische Investitionsbank und den Ausschuss der Regionen: Maßnahmen für Stabilität, Wachstum und Beschäftigung - COM(2012) 299 final
... In vielen Ländern hat sich die Kreditvergabe an die Realwirtschaft noch immer nicht normalisiert, was besonders für KMU problematisch ist. Zwar sind die Gründe hierfür teilweise in schwachen Unternehmensbilanzen und Geschäftsaussichten zu suchen, erschwerend hinzu kam allerdings, dass es keine ausreichenden Unterstützungsstrukturen für KMU gibt. Daher sollten neue Kapitalpools für Unternehmen gefördert werden, bei denen beispielsweise Privatkredite, privates Beteiligungskapital und Risikokapital genutzt werden können. Die EU-Strukturfonds können hier in manchen Ländern eine wichtige Rolle spielen, indem sie durch spezifische Instrumente Kredite finanzieren und Kreditbürgschaften stellen.
1. Einleitung
2. die Aufgabe der EU BEI der neuen Wachstumsinitiative
2.1. Erschließung des Wachstumspotenzials der Wirtschafts- und Währungsunion
2.2. Erschließung des Potenzials des Binnenmarkts
2.3. Erschließung des Humankapitalpotenzials
2.4. Erschließung externer Wachstumsquellen
2.5. Erschließung des Potenzials wachstumsorientierter EU-Finanzmittel zugunsten Europas
3. Aufgabe der Mitgliedstaaten BEI der neuen Wachstumsinitiative
3.1. Erschließung des Potenzials des Europäischen Semesters 2012
3.2. Bewertung der Kommission und Empfehlungen
Inangriffnahme einer differenzierten, wachstumsfreundlichen Haushaltskonsolidierung
Wiederherstellung einer normalen Kreditvergabe an die Wirtschaft
Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit für heute und morgen
Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und Bewältigung der sozialen Folgen der Krise
Modernisierung der Verwaltungen
4. Fazit
Anhang 1 das Europäische Semester für die Wirtschaftspolitische Koordinierung
Der Euro-Plus-Pakt
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen der Defizitverfahren Anhang 2: Ergebnisse der Eingehenden überprüfungen
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Drucksache 656/2/12
Antrag des Freistaates Bayern
Änderung des Vorschlags COM(2011) 628 final/2 der Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Vorschlag für den EGFL und den ELER erneut eine namentliche Veröffentlichung nicht nur juristischer, sondern auch natürlicher Personen über einem bestimmten Schwellenwert vorsieht. Dabei schlägt die Kommission abermals vor, dass über den Vor- und Nachnamen hinaus auch die Angabe des Wohnorts veröffentlicht werden muss. Demgegenüber steht eine ungleiche Vorgehensweise bei den EU-Strukturfonds, bei deren Förderung nur die Namen aller Begünstigten ohne vergleichbare Ortsangaben veröffentlicht werden sollen.
Zu Kapitel IV Transparenz:
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Drucksache 629/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds, den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, für die der Gemeinsame Strategische Rahmen gilt, sowie mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 KOM (2011) 615 endg.; Ratsdok. 15243/11
... 81. Gemäß Artikel 6 AEUV ist die EU im Bereich allgemeine und berufliche Bildung nur für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Artikel 165 AEUV konkretisiert diese Zuständigkeit und weist in Absatz 1 daraufhin, dass Unterstützungs- und Ergänzungsmaßnahmen nur erforderlichenfalls und unter strikter Beachtung der Verantwortung der Mitgliedstaaten für die Lehrinhalte und die Gestaltung des Bildungssystems durchgeführt werden dürfen. Nach Artikel 177 AEUV legen das Europäische Parlament und der Rat die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und die Organisation sowie das Verfahren zur Verwaltung der EU-Strukturfonds fest. Die verpflichtende Vorgabe ins Detail gehender Maßnahmen ist von keiner der Ermächtigungsgrundlagen gedeckt. Dies gilt sowohl für die im Verordnungsvorschlag aufgeführten als auch für die in der Kommissionsmitteilung genannten Maßnahmen. Bisher hatten die Mitgliedstaaten und Regionen im Rahmen der derzeit laufenden Strukturfonds bei der Aufstellung der nationalen Rahmenpläne und regionalen Operationellen Programme nur allgemeine Prioritäten "zu beachten". Sanktionierungsmaßnahmen waren und sind nicht vorgesehen.
2 Gesamtwertung
I. Ziele, Gebietskategorien und Finanzrahmen
3 Ziele
3 Gebietskategorien
Weniger entwickelte Regionen
4 Übergangsregionen
Stärker entwickelte Regionen
Territoriale Zusammenarbeit
4 Finanzrahmen
3 Zusätzlichkeit
II. Strategische Programmplanung Gemeinsamer strategischer Rahmen (GSR)
3 Partnerschaftsvereinbarung
Operationelle Programme
III. Konditionalitäten
IV. Zu den Konditionalitäten bei der Hochschulbildung
V. Zu den Konditionalitäten beim lebenslangen Lernen
VI. Thematische Konzentration und Prioritätenbildung
VII. Territoriale Entwicklung
VIII. Monitoring, Begleitung und Evaluierung
IX. Verwaltung und Finanzkontrolle
Zu den Strukturfonds
Verwaltungs - und Kontrollsystem
3 Akkreditierungsverfahren
Aufgaben der Behörden
3 Finanzmanagement/Finanzfluss
3 Datenaustauschsysteme
X. Förderfähigkeitsregeln
XI. Finanzinstrumente
Zur technischen Hilfe
Zu den Finanzbestimmungen
XII. Delegierung von Rechtsakten
XIII. Übergangsbestimmungen
XIV. Berücksichtigung der Stellungnahme und Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 664/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR) KOM (2011) 681 endg.
... Viele öffentliche Maßnahmen zur Unterstützung von CSR werden am besten auf nationaler, regionaler und kommunaler Ebene durchgeführt. Die Kommunal- und Regionalbehörden werden aufgefordert, durch eine umsichtige Nutzung der EU-Strukturfonds die Entwicklung von CSR vor allem bei den KMU zu unterstützen sowie durch Partnerschaften mit Unternehmen Probleme im Bereich der Armut und sozialen Inklusion besser in den Griff zu bekommen.
Mitteilung
1. Einleitung
1.1. Sich mit der sozialen Verantwortung der Unternehmen auseinanderzusetzen, liegt im Interesse der Unternehmen ...
1.2. ... und im Interesse der Gesellschaft insgesamt.
1.3. Warum legt die Kommission diese neue Strategie jetzt vor?
2. Evaluierung der Auswirkungen der EU-Politik auf CSR
3. Ein modernes Verständnis von sozialer Verantwortung der Unternehmen
3.1. Eine neue Definition
3.2. International anerkannte Grundsätze und Leitlinien
3.3. Der multidimensionale Charakter von CSR
3.4. Die Rolle der Behörden und anderer Stakeholder
3.5. CSR und die Initiative für soziales Unternehmertum SBI
3.6. CSR und der soziale Dialog
4. Ein Aktionsplan für den Zeitraum 2011-2014
4.1. CSR ins Blickfeld rücken und bewährte Verfahren verbreiten
4.2. Das den Unternehmen entgegengebrachte Vertrauen verbessern und dokumentieren
4.3. Selbst- und Koregulierungsprozesse verbessern
4.4. CSR durch den Markt stärker belohnen
4.4.1. Verbrauch
4.4.2. Öffentliches Auftragswesen
4.4.3. Investitionen
4.5. Die Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen durch die Unternehmen verbessern
4.6. CSR stärker in Aus- und Weiterbildung sowie Forschung integrieren
4.7. Die Bedeutung von CSR-Strategien auf nationaler und subnationaler Ebene hervorheben
4.8. Europäische und globale CSR-Konzepte besser aufeinander abstimmen
4.8.1. Sich auf international anerkannte CSR-Grundsätze und -Leitlinien konzentrieren
4.8.2. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte umsetzen 23
4.8.3. Die Bedeutung von CSR für die Beziehungen mit anderen Ländern und Regionen der Welt hervorheben
5. Fazit
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Drucksache 569/1/11
Antrag der Länder Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus (Stabilisierungsmechanismusgesetz - StabMechG )
... 5. Die notwendige Konsolidierung der nationalen Haushalte muss mit einer Erfolg versprechenden nachhaltigen Wachstums- und Wettbewerbsstrategie verbunden werden. Hier ist auch die Solidarität in der EU gefordert. Die EU-Strukturfonds bieten hierfür wichtige Instrumente. Die Kohäsionspolitik der EU ist bereits heute vorrangig auf die wettbewerbsschwächsten EU-Mitgliedstaaten und Regionen ausgerichtet. Im Rahmen der Strategie Europa 2020 sind deren Wachstumspotentiale stärker und effizienter als bisher zu unterstützen und auch an den ökologischen und sozialen Kernzielen auszurichten. Zugleich müssen die Sparauflagen Raum für die perspektivische Entwicklung von neuen Wachstumschancen lassen.
I. Die europäische Einigung nützt uns
II. Aus der Krise der Währungsunion darf keine Krise Europas werden
III. Die Ursachen der Krise bekämpfen - eine nachhaltige Wachstums- und Stabilitätsstrategie entwickeln
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Drucksache 632/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik KOM (2011) 625 endg.; Ratsdok. 15396/11 Drucksache: 632/11 und zu632/11
... 29. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass im Sinne einer strategischen Planung eine fondsübergreifende Koordination der Förderung bei entsprechender Ausgestaltung zweckdienlich ist. Dafür sind einfach handhabbare Regelungen für die Partnerschaftsverträge erforderlich, die den föderalen Aufbau Deutschlands beachten. Die daraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere für die Bestimmung quantifizierter Ziele und Indikatoren sowie für Monitoring und Berichtswesen, sind auf ein Minimum zu beschränken. Vor dem Hintergrund der strategischen Vernetzung der Fonds ist eine fondsübergreifende Vereinheitlichung der Verfahren zur Planung und Umsetzung der Programme, insbesondere im Hinblick auf einheitliche Kofinanzierungssätze des ELER und der EU-Strukturfonds und die Kategorisierung der Übergangsregionen, erforderlich. Die Bildung einer Leistungsreserve wird abgelehnt. Sie führt zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ohne dass damit die angestrebte Erhöhung der Qualität der Programmumsetzung erreicht wird.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zur Vorlage insgesamt
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
2 Weiteres
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 31/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Beitrag der Regionalpolitik zum nachhaltigen Wachstum im Rahmen der Strategie Europa 2020 KOM (2011) 17 endg.
... 3. Der Bundesrat betont, dass bereits in der laufenden Programmperiode der EU-Strukturfondsförderung die verfügbaren Mittel dafür eingesetzt werden, nachhaltiges Wachstum in allen europäischen Regionen zu fördern. Dabei finden schon jetzt umweltbezogene Nachhaltigkeitsziele starke Berücksichtigung. Strategische Umweltprüfungen und das in den operationellen Programmen verankerte Querschnittsziel der nachhaltigen Entwicklung stellen sicher, dass auch die Grundsätze der ökologischen Nachhaltigkeit bei jedem Fördervorhaben Beachtung finden.
Drucksache 86/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... 27. Die EU-Strukturfonds werden auch über die aktuelle Förderperiode hinaus für den finanziellen Gestaltungsrahmen bei der Entwicklung und Umsetzung der regionalen Innovationspolitik eine zentrale Bedeutung haben. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich für die grundsätzliche Beibehaltung der Strukturfonds-Förderung unter Beachtung der Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums auch für die kommende Förderperiode einzusetzen. [Er verweist auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt.]
Drucksache 399/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2014 - 2020 KOM (2011) 398 endg Drucksache: 399/11 und
... 10. Insbesondere lehnt der Bundesrat die Einführung von neuen Anforderungen und von noch komplexeren Strukturen, die über die derzeit geltenden Rahmenbedingungen hinausgehen, ab. Er lehnt beispielsweise eine Umstellung des Systems im Bereich der EU-Strukturfondsförderung mit der Einrichtung einer Akkreditierungsstelle ab, sondern plädiert nachdrücklich für eine Beibehaltung der dort in der Förderperiode 2007 bis 2013 bewährten Verwaltungs- und Kontrollsysteme (Verwaltungsbehörde, Bescheinigungsbehörde, Prüfbehörde).
I. Zu den Vorlagen insgesamt
II. Gesamteinschätzung
3 Ergebnisse
3 Vereinfachung
3 Konditionalität
3 Additionalität
Einbeziehung privater Sektor
III. Einnahmeseite
Finanztransaktionssteuer, MwSt-Eigenmittelquelle, MwSt-Einnahme
System der Beitragskürzungen und Korrekturbeträge
IV. Struktur des Haushalts Zeitraum
Rubriken, Flexibilität
V. Strukturpolitik
Umfang insgesamt
Gemeinsamer strategischer Rahmen aller Fonds
3 Partnerschaftsabkommen
Operationelle Programme
Exante - und Expost-Bedingungen
3 Leistungsreserve
Konzentration auf Prioritäten
Innovative Finanzinstrumente
Ziel Konvergenz
Übergangsgebiete, Sicherheitsnetz, Zwischenkategorie
3 Wettbewerbsgebiete
Territoriale Zusammenarbeit
ESF, Investitionen in Humankapital
3 Mittelabfluss
3 Infrastrukturfazilität
VI. Andere Politikbereiche Gemeinsame Agrarpolitik GAP
Zur Ökologisierung der Direktzahlungen Greening
Zur Begrenzung und Konvergenz der Direktzahlungen
Weiteres zur GAP
Zur Reform der GAP
3 Katastrophenschutz
Ausweitung der Programme zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, Mobilität und Jugend sowie des Kulturbereichs
Forschung und Entwicklung
Umwelt und Klima
3 Außenbeziehungen/Nachbarschaftspolitik
3 Entwicklungspolitik
VII. Instrumente und Durchführung Exekutivagenturen
Rechenschaftspflicht, Kontrolle, Betrugsanfälligkeit
Zusammenfassung von Programmen, gemeinsame Regeln
Verwaltungsausgaben, Personalabbau, Beamtenstatut
VIII. Zeitrahmen für die Verabschiedung, maßgebliche Berücksichtigung der Stellungnahme, Direktzuleitung
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Drucksache 741/11
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission für 2012 - Europäische Erneuerung KOM (2011) 777 endg.
... Die Durchführung all dieser neuen politischen Maßnahmen erfordert eine große Veränderung der Arbeitsweise der Kommission, eine Umverteilung ihrer Ressourcen und eine noch engere Arbeitspartnerschaft mit den Mitgliedstaaten. Die Einrichtung einer Task Force der Kommission, um Griechenland zu helfen, sein EU/IWF-Programm umzusetzen, und die Ausgaben im Rahmen der EU-Strukturfonds neu auszurichten und zu beschleunigen, ist nur ein Beispiel für die neuen Aufgaben der Kommission, die sich unmittelbar aus dem Krisenmanagement ergeben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Ein Europa der Stabilität Verantwortung
2.1. Reform des Finanzsektors: Investitionen in Vertrauen
2.2. Finanzierung der Zukunft: Sicherung tragfähiger öffentlicher Einnahmen
3. Schaffung einer Union des nachhaltigen Wachstums der Solidarität
3.1. Ein Binnenmarkt für Wachstum
3.2. Befähigung zur aktiven Teilhabe an integrativen Gesellschaften
3.3. Die Zukunft nachhaltig gestalten
3.4. Ein offenes Europa für die Bürger
4. Mehr Gewicht für die Stimme der EU auf der Weltbühne
5. intelligente Rechtsetzung konkrete Umsetzung
5.1. Intelligentere Mittelverwendung
5.2. Intelligente Rechtsetzung
6. Schlussfolgerung
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Drucksache 86/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Grünbuch der Kommission: Von Herausforderungen zu Chancen - Entwicklung einer gemeinsamen Strategie für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation KOM (2011) 48 endg.
... 20. Die EU-Strukturfonds werden auch über die aktuelle Förderperiode hinaus für den finanziellen Gestaltungsrahmen bei der Entwicklung und Umsetzung der regionalen Innovationspolitik eine zentrale Bedeutung haben. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, sich für die grundsätzliche Beibehaltung der Strukturfonds-Förderung unter Beachtung der Ziele eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums auch für die kommende Förderperiode einzusetzen. Er verweist auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zum Fünften Bericht der Kommission über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt.
Drucksache 632/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
... 41. Der Bundesrat stimmt mit der Kommission darin überein, dass im Sinne einer strategischen Planung eine fondsübergreifende Koordination der Förderung bei entsprechender Ausgestaltung zweckdienlich ist. Dafür sind einfach handhabbare Regelungen für die Partnerschaftsverträge erforderlich, die den föderalen Aufbau Deutschlands beachten. Die daraus entstehenden zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere für die Bestimmung quantifizierter Ziele und Indikatoren sowie für Monitoring und Berichtswesen, sind auf ein Minimum zu beschränken. Vor dem Hintergrund der strategischen Vernetzung der Fonds ist eine fondsübergreifende Vereinheitlichung der Verfahren zur Planung und Umsetzung der Programme, insbesondere im Hinblick auf einheitliche Kofinanzierungssätze des ELER und der EU-Strukturfonds und die Kategorisierung der Übergangsregionen, erforderlich. Die Bildung einer Leistungsreserve wird abgelehnt. Sie führt zu einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand, ohne dass damit die angestrebte Erhöhung der Qualität der Programmumsetzung erreicht wird.
Zu den Vorlagen insgesamt
2 Finanzrahmen
Weitere Finanzaspekte
2 Vereinfachung
2 Direktzahlungen
2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement
Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
Zur Drucksache 633/11
Zum Milchsektor
Zu Artikel 11
Zu Artikeln 16
Zum Weinsektor
Zur Drucksache 634/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen
Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 5
Zu Artikel 18
Zu Artikel 29
Zu Artikel 21
Zu Artikel 35
Zu Artikel 50
Zu Artikel 82
Weiterer Ergänzungsbedarf
Zur Drucksache 635/11
Zur Vorlage insgesamt
Zu Artikel 7
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 29
Zu Artikel 42
Zu Artikel 34
Zu Artikel 43
Zu Artikel 56
Zu Artikel 57
Zu Artikel 76
Zu Artikel 100
Zu Artikel 110
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 190/11
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
... In Bezug auf die künftige Ausgestaltung der EU-Strukturfonds wird auf die gemeinsame Bund-Länder-Stellungnahme zum 5. Kohäsionsbericht verwiesen.
Nationales Reformprogramm Deutschland 2011
1. Einführung
2. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld
Tabelle
3. Überführung der fünf EU-2020-Kernziele in nationale Ziele
4 Vorbemerkung
a Förderung der Beschäftigung
b Verbesserung der Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung
c Emissionsreduzierung, erneuerbare Energien und Energieeffizienz
d Verbesserung des Bildungsniveaus
e Förderung der sozialen Eingliederung, vor allem durch die Verringerung von Armut
4. Deutsches Aktionsprogramm 2011 für den Euro Plus Pakt
Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
Förderung der Beschäftigung
Verbesserung der langfristigen Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen
Stärkung der Finanzstabilität
5. Wesentliche Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Beschäftigung in Deutschland
a Wachstumsfreundliche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte
b Sicherstellung eines stabilen und funktionsfähigen Finanzsektors
c Stärkung der Binnennachfrage
d Volle Nutzung des Arbeitskräftepotenzials sicherstellen
i. Stärkere Einbeziehung von Älteren in den Arbeitsmarkt „Arbeiten bis 67“
ii. Stärkere Integration von Frauen in den Arbeitsmarkt
iii. Stärkere Integration von arbeitsmarktfernen Bevölkerungsgruppen „Integrativer Arbeitsmarkt“
iv. Zuwanderung und Anerkennung ausländischer Abschlüsse „Attraktiver und transparenter Arbeitsmarkt“
e Den Beitrag des Bildungssystems zu Qualifizierung und Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitskräften verbessern
6. Verwendung von EU-Fördermitteln
a Europäische Strukturfonds
b Entwicklung des ländlichen Raums Zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik GAP
Anhang Übersicht der in Abschnitt 5 genannten Maßnahmen
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Drucksache 193/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Soziale und wirtschaftliche Integration der Roma in Europa KOM (2010) 133 endg.
... Viele dieser Maßnahmen wurden aus den EU-Strukturfonds, insbesondere aus dem ESF, unterstützt6. Gemäß den Schlussfolgerungen des Rates "
Mitteilung
1. Hintergrund
2. Bisher erzielte Fortschritte
3. Künftige Herausforderungen
3.1. Politische Maßnahmen für eine wirksame Integration der Roma
3.1.1. Finanzinstrumente
3.1.2. Integrierter Ansatz und Mainstreaming
3.2. Kohärente Politik
4. Entwicklung von Modellansätzen
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 667/2/10
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 16. Der Bundesrat befürwortet die stärkere Ausrichtung der zweiten Säule der Agrarpolitik auf umweltpolitische Ziele und auf die Entwicklung der ländlichen Räume, so dass auch innovative Produktionsprozesse und -techniken, Umwelt- und Klimaschutz, effiziente Wasserbewirtschaftung und Ressourceneffizienz sowie Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Es wird begrüßt, dass die ländliche Entwicklung durch eine engere Abstimmung mit den Zielen und Instrumenten der EU-Strukturfonds und durch eine bessere Nutzung von Synergien weitere Impulse erhalten soll.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
II.6. Maßnahmen im Außenbereich
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 667/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die nationalen Parlamente: Überprüfung des EU-Haushalts KOM (2010) 700 endg.
... 16. Der Bundesrat befürwortet die stärkere Ausrichtung der zweiten Säule der Agrarpolitik auf umweltpolitische Ziele und auf die Entwicklung der ländlichen Räume, so dass auch innovative Produktionsprozesse und -techniken, Umwelt- und Klimaschutz, effiziente Wasserbewirtschaftung und Ressourceneffizienz sowie Diversifizierung der Wirtschaft im ländlichen Raum und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft unterstützt werden. Es wird begrüßt, dass die ländliche Entwicklung durch eine engere Abstimmung mit den Zielen und Instrumenten der EU-Strukturfonds und durch eine bessere Nutzung von Synergien weitere Impulse erhalten soll.
I. Grundsätzliche Anmerkungen
II. Prioritäten für den künftigen Finanzrahmen
II.1. Innovation und Bildung
II.2. Transeuropäische Netze, Energie- und Klimapolitik
II.3. Gemeinsame Agrarpolitik
II.4. Kohäsionspolitik
II.5. Weitere EU-Finanzierungsinstrumente
III. Erhöhung der Wirksamkeit der Ausgabenpolitik
IV. Struktur und Geltungsdauer des Finanzrahmens
V. Reform des Einnahmensystems der EU
VI. Direktzuleitung an die Kommission
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Drucksache 347/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 11. Der Bundesrat spricht sich gegen Artikel 53a des Vorschlags aus, der den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der EU-Strukturfonds (ESF, EFRE) zusätzliche Anforderungen und Pflichten sowie neue Kontrollrisiken auferlegt. Er lehnt die damit bezweckte Angleichung an das im Bereich der Landwirtschaft bereits existierende, aufwändige System ab.
Drucksache 347/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union (Neufassung) KOM (2010) 260 endg.
... 15. Der Bundesrat spricht sich gegen Artikel 53a des Vorschlags aus, der den Mitgliedstaaten für die Umsetzung der EU-Strukturfonds (ESF, EFRE) zusätzliche Anforderungen und Pflichten sowie neue Kontrollrisiken auferlegt. Er lehnt die damit bezweckte Angleichung an das im Bereich der Landwirtschaft bereits existierende, aufwändige System ab.
Drucksache 183/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
... 16. Die Förderung von Exzellenz darf nicht zugunsten von Kohäsionszielen aufgeweicht werden. Vielmehr ist es eine zentrale Aufgabe, das 8. Forschungsrahmenprogramm und die EU-Strukturfonds (insbesondere EFRE) so weiterzuentwickeln, dass sie möglichst komplementär und unter Berücksichtigung möglicher Synergieeffekte zur FuE-Förderung im Mittelstand eingesetzt werden können.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Gestaltung des künftigen 8. EU-Forschungsrahmenprogramms
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
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Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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