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"EU-Strukturfondsmittel"
Drucksache 242/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 15. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, welche Auswirkungen das Forschungszulagengesetz auf die Möglichkeiten des Einsatzes von EU-Strukturfondsmitteln für die Förderung von FuE-Vorhaben von Unternehmen durch die Länder haben wird.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 242/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz - FZulG )
... 27. Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, welche Auswirkungen das Forschungszulagengesetz auf die Möglichkeiten des Einsatzes von EU-Strukturfondsmitteln für die Förderung von FuE-Vorhaben von Unternehmen durch die Länder haben wird.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
6. Zu § 3 Absatz 7 Satz 2 - neu - FZulG
7. Zu § 6 Absatz 2 Satz 1 FZulG
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Drucksache 167/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 9. Er legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass der Anhang zum Länderbericht auch nach der Konsultation der Mitgliedstaaten als reines Beratungsdokument der Kommission anzusehen ist, das rechtlich nicht verbindlich ist und daher allenfalls einen Ausgangspunkt für die Diskussionen über den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der kommende Förderperiode 2021 bis 2027 darstellen kann. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die im Anhang enthaltene Aussage der Kommission, dass dieser lediglich eine vorläufige Einschätzung für Investitionsprioritäten darstellt.
Drucksache 166/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 67. Mit Nachdruck wiederholt der Bundesrat allerdings seine Forderung nach einer Anhebung des für diese Regionen zur Verfügung gestellten Anteils an den Ko-häsionsmitteln (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 543/17(B), Ziffer 13). Deutschland droht nach den von der Kommission vorgeschlagenen Verteilungskriterien für die neue Förderperiode ein im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten überproportionaler Rückgang der EU-Strukturfondsmittel. Die deutschen Länder tragen indes als Wachstums- und Innovationslokomotiven überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Stärke und zur Erreichung der Ziele der ganzen EU bei. Sie sollten daher auch in Zukunft stärker in die Strukturfondsförderung einbezogen werden.
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
3 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
3 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
3 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
3 Migration
3 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion
3 Sicherheit
3 Verteidigung
3 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 167/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027
... 9. Der Bundesrat legt weiterhin Wert auf die Feststellung, dass der Anhang zum Länderbericht auch nach der Konsultation der Mitgliedstaaten als reines Beratungsdokument der Kommission anzusehen ist, das rechtlich nicht verbindlich ist und daher allenfalls einen Ausgangspunkt für die Diskussionen über den Einsatz der EU-Strukturfondsmittel in der kommende Förderperiode 2021 bis 2027 darstellen kann. Er begrüßt in diesem Zusammenhang die im Anhang enthaltene Aussage der Kommission, dass dieser lediglich eine vorläufige Einschätzung für Investitionsprioritäten darstellt.
Drucksache 166/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein moderner Haushalt für eine Union, die schützt, stärkt und verteidigt - Mehrjähriger Finanzrahmen 2021 - 2027
... 101. [Mit Nachdruck] wiederholt der Bundesrat allerdings seine Forderung nach einer Anhebung des für diese Regionen zur Verfügung gestellten Anteils an den Kohäsionsmitteln (vergleiche Stellungnahme des Bundesrates vom 15. Dezember 2017, BR-Drucksache 543/17(B), Ziffer 13). [Deutschland droht nach den von der Kommission vorgeschlagenen Verteilungskriterien für die neue Förderperiode ein im Verhältnis zu anderen Mitgliedstaaten überproportionaler Rückgang der EU-Strukturfondsmittel. Die deutschen Länder tragen indes als Wachstums- und Innovationslokomoti-ven überdurchschnittlich zur wirtschaftlichen Stärke und zur Erreichung der Ziele der ganzen EU bei. Sie sollten daher auch in Zukunft stärker in die Strukturfondsförderung einbezogen werden.]
I. Allgemeiner Teil
Strategische Ausrichtung
4 Ausgaben
4 Eigenmittelreform
Flexibilität und Stabilität
EU -Haushalt und Rechtsstaatlichkeit
Zur Berücksichtigung der Gleichstellung in den einzelnen Bereichen
II. Binnenmarkt, Innovation und Digitales Forschung und Innovation
Europäische Strategische Investitionen
4 Binnenmarkt
Weltraum - Europäisches Raumfahrtprogramm
III. Zusammenhalt und Werte
Rolle der Kohäsionspolitik und strategischer Rahmen
Finanzausstattung der Kohäsionspolitik
Kohäsionspolitik für alle Regionen
Regeln der Mittelverteilung
Europäische Territoriale Zusammenarbeit
Wirtschaftspolitische Koordinierung, Konditionalität und nationale Kofinanzierung
Umsetzung der Programme und Vereinfachung
Wirtschafts - und Währungsunion
In Menschen investieren, sozialer Zusammenhalt und Werte
IV. Natürliche Ressourcen und Umwelt
4 Allgemeines
Landwirtschaft und Meerespolitik
171. Hauptempfehlung
172. Hauptempfehlung
173. Hilfsempfehlung
183. Hilfsempfehlung
Umwelt - und Klimaschutz
V. Migration und Grenzmanagement
4 Migration
4 Grenzmanagement
VI. Sicherheit und Verteidigung sowie Krisenreaktion Sicherheit
4 Verteidigung
4 Krisenreaktion
VII. Nachbarschaft und die Welt
VIII. Europäische öffentliche Verwaltung
IX. Verfahren
X. Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 749/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur "Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" "
... 12. Der Bundesrat weist darauf hin, dass der von der Kommission geforderte synergetische Einsatz von EU-Strukturfondsmitteln und EU-Forschungsförderung in der praktischen Umsetzung nur schwer durchführbar ist. Er bittet die Bundesregierung, sich dafür einzusetzen, dass rechtzeitig vor Beginn neuer Förderperioden die unterschiedlichen Förderinstrumente besser aufeinander abgestimmt werden.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur Konsultation der Europäischen Kommission zur Zwischenevaluierung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020
Begründung
1. Programmbeteiligung und Überzeichnung
2. Finanzielle Gestaltung von Horizont 2020 und dem folgenden Rahmenprogramm
3. Grundlagenforschung
4. Gesellschaftliche Herausforderungen/Verbundprojekte inklusive Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften SWG
5. Vereinfachung, Rechtssicherheit und Förderformen
6. Ausweitung der Beteiligung widening participation
7. Trends in Horizont 2020 - EIC als neues Instrument
8. Synergien zwischen Strukturfonds und Horizont 2020
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Drucksache 526/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gemeinsam für die Jugend Europas - Ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit COM(2013) 447 final
... - In Portugal hat die Initiative "Impulso Jovem" zu einer umfassenden Neuprogrammierung der EU-Strukturfondsmittel geführt. Bis Ende 2015 wird die Maßnahme 90 000 jungen Menschen und 4 500 KMU zugutekommen. So wurden beispielsweise EU-Mittel in Höhe von 143 Mio. EUR neu zugewiesen für die Finanzierung von Maßnahmen, zu denen Praktika in Schlüsselsektoren der Wirtschaft ebenso gehören wie die Förderung der Einstellung junger Menschen im Alter von 18 bis 30 Jahren durch Rückerstattung der Arbeitgebersozialversicherungsbeiträge. - In Spanien wurden über 286 Mio. EUR an ESF-Mitteln für Jugendmaßnahmen neu zugewiesen.
1. Die Jugendgarantie Realität werden lassen
2. Den Europäischen Sozialfonds zum Nutzen der jungen Menschen mobilisieren
3. Den Startschuss für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen geben
3.1 Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Fokus rücken und zeitlich vorziehen
3.2 Die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit wiederbeleben
4. Mobilität fördern mit EURES und dem ESF
5. Den Übergang von der Schule ins Erwerbsleben erleichtern
5.1 Die Europäische Ausbildungsallianz implementieren
5.2 Praktika hoher Qualität anbieten
5.3 Erasmus: grenzüberschreitende Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten anbieten
5.4 In Qualifikationen investieren und Angebot und Nachfrage besser aufeinander abstimmen
6. In längerfristiger Perspektive einen europäischen Arbeitsmarkt schaffen
7. Arbeitsplätze schaffen: Unternehmen bei der Anwerbung junger Menschen unterstützen
Anhang 1 : Länderspezifische Empfehlungen zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit
Anhang 2 : Wie die Aktionsteams gegen Jugendarbeitslosigkeit junge Menschen unterstützen
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Drucksache 141/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 8. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 141/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sozialinvestitionen für Wachstum und sozialen Zusammenhalt - einschließlich Durchführung des Europäischen Sozialfonds 2014-2020 - COM(2013) 83 final
... 6. Bei der näheren Detaillierung und Ausgestaltung der Vorschläge ist darauf zu achten, dass es durch Anforderungen an Monitoring, Berichtssysteme und Zertifizierungsvorgaben nicht zu einer aufwands- und kostenmäßigen Mehrbelastung kommt und keine weitere Beschneidung der Länder hinsichtlich der Schwerpunktsetzung bei der Verwendung von EU-Strukturfondsmittel stattfindet.
Drucksache 167/2/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern " - Antrag des Landes Niedersachsen -
... a) Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 - 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzen im Bereich des ESF das Angebot der Arbeitsverwaltung des Bundes und sorgen dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 167/3/06
Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern" - Antrag des Landes Niedersachsen -Punkt 16 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006.
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 bis 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzen im Bereich des ESF das Angebot des Bundes und sorgen dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
Drucksache 178/06
Gesetzesantrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... "-Leistungen des Bundes für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die der Bund auch weiterhin für die Laufzeit des Solidarpakts II in einer Zielgröße von insgesamt 51 Mrd. Euro - unter anderem über die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie die Kompensationsleistungen des Bundes nach Artikel 143c neu - erbringen wird. Eigeninvestitionen des Bundes werden nicht einbezogen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 13
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Artikel 91b
Zu Nummer 14
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 15
Zu Nummer 16
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 17
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Nummer 18
Zu Nummer 19
Zu Nummer 20
Zu Nummer 21
Zu Nummer 22
Zu Artikel 125b
Zu Artikel 125c
Zu Nummer 23
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 143c
Artikel 2
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Drucksache 462/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
... "-Leistungen des Bundes für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die der Bund auch weiterhin für die Laufzeit des Solidarpakts II in einer Zielgröße von insgesamt 51 Mrd. Euro - unter anderem über die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie die Kompensationsleistungen des Bundes nach Art. 143c neu - erbringen wird. Eigeninvestitionen des Bundes werden nicht einbezogen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125c, 143c)
I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.
II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes
1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:
2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:
3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:
4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:
5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:
Zu Art. 91b Abs. 1 GG:
Zu Art. 91b Abs. 2 GG:
Zu Art. 91b Abs. 3 GG:
6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:
7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:
Haftung für legislatives Fehlverhalten:
Haftung für judikatives Fehlverhalten
Haftung für exekutives Fehlverhalten:
8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:
9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:
10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:
Zu Art. 143c Abs. 1 GG:
Zu den einzelnen Bereichen:
a Gemeinschaftsaufgabe Ausbau und Neubau von Hochschulen einschließlich Hochschulkliniken
b Bildungsplanung
c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
d Wohnungsbauförderung
Zu Art. 143c Abs. 3 GG:
11. Dokumentation abweichenden Landesrechts
Anlage zu Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)
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Drucksache 167/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung sichern"
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 bis 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzen im Bereich des ESF das Angebot des Bundes und sorgen dafür, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
Anlage Entschließung des Bundesrates Die Zukunft der ESF-Förderung sichern
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Drucksache 180/06
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Berlin, Bremen
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125 c, 143c)
... "-Leistungen des Bundes für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die der Bund auch weiterhin für die Laufzeit des Solidarpakts II in einer Zielgröße von insgesamt 51 Mrd. Euro - unter anderem über die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie die Kompensationsleistungen des Bundes nach Art. 143c neu - erbringen wird. Eigeninvestitionen des Bundes werden nicht einbezogen.
Entschließung
3 I.
3 II.
1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG - Hauptstadt:
2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - Grundsätze des Naturschutzes:
3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG - Statusrechte und Statuspflichten:
4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG - Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:
5. Zu Art. 91b GG - überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:
Zu Art. 91b Abs. 1 GG:
Zu Art. 91b Abs. 2 GG:
Zu Art. 91b Abs. 3 GG:
6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG - neues Zustimmungsrecht:
7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG - EU-Haftung:
Eckpunkte Ausführungsgesetz:
• Haftung für legislatives Fehlverhalten:
• Haftung für judikatives Fehlverhalten Verursacherprinzip
• Haftung für exekutives Fehlverhalten:
8. Zu Art. 104b Abs. 1 Satz 2 GG - Ausschluss Finanzhilfen:
9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:
10. Zu Art. 143c GG - Finanzkompensation:
Zu Art. 143c Abs. 1 GG:
Zu Art. 143c Abs. 3 GG:
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Drucksache 462/1/06
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen, Berlin
Gesetz zur Änderung des Grundgesetz es (Artikel 22, 23, 33, 52, 72, 73, 74, 74a, 75, 84, 85, 87c, 91a, 91b, 93, 98, 104a, 104b, 105, 107, 109, 125a, 125b, 125 c, 143c) Punkt 59 a) der 824. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2006
... "-Leistungen des Bundes für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, die der Bund auch weiterhin für die Laufzeit des Solidarpakts II in einer Zielgröße von insgesamt 51 Mrd. Euro - unter anderem über die Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen, EU-Strukturfondsmittel, Investitionszulagen sowie die Kompensationsleistungen des Bundes nach Art. 143c neu - erbringen wird. Eigeninvestitionen des Bundes werden nicht einbezogen.
I. Der Bundesrat stellt die herausragende Bedeutung der Föderalismusreform für Deutschland fest.
II. Inhalt und Ziel der Änderungen des Grundgesetzes und der Regelungen des Begleitgesetzes
1. Zu Art. 22 Abs. 1 GG – Hauptstadt:
2. Zu Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG - allgemeine Grundsätze des Naturschutzes:
3. Zu Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG – Statusrechte und Statuspflichten:
4. Zu Art. 84 Abs. 1 Satz 5 GG – Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung:
5. Zu Art. 91b GG – überregionale Forschungsförderung und internationale Leistungsvergleiche:
Zu Art. 91b Abs. 1 GG:
6. Zu Art. 104a Abs. 4 GG – neues Zustimmungsrecht:
7. Zu Art. 104a Abs. 6 GG – EU-Haftung:
Eckpunkte Ausführungsgesetz vgl. Art. 15 - Lastentragungsgesetz - des Föderalismusreform-Begleitgesetzes :
Haftung für legislatives Fehlverhalten:
Haftung für judikatives Fehlverhalten
Haftung für exekutives Fehlverhalten:
8. Zu Art. 104b Abs. 1 GG – Finanzhilfen:
9. Zu Art. 109 Abs. 5 GG - Nationaler Stabilitätspakt:
10. Zu Art. 143c GG – Finanzkompensation:
Zu Art. 143c Abs. 1 GG:
Zu den einzelnen Bereichen:
a Gemeinschaftsaufgabe
b Bildungsplanung
c Finanzhilfen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
d Wohnungsbauförderung
Zu Art. 143c Abs. 3 GG:
11. Dokumentation abweichenden Landesrechts
Anlage zu Teil I Offene Themensammlung zu einer Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen (2. Föderalismusreformstufe)
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Drucksache 167/1/06
Antrag der Länder Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Entschließung des Bundesrates "Die Zukunft der ESF-Förderung in der Länderarbeitsmarktpolitik sichern " - Antrag des Landes Niedersachsen -Punkt 69 der 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der Einsatz der EU-Strukturfondsmittel auch in der kommenden Förderperiode (2007 - 2013) für die Länder von erheblicher Bedeutung sein wird. Auf der Grundlage der Programme der Länder sind in der laufenden Förderperiode differenzierte, auf verschiedene Zielgruppen ausgerichtete und regional bedarfsgerechte Förderstrukturen in den Ländern entstanden. Diese Strukturen ergänzten bislang im Bereich des ESF das Angebot des Bundes und trugen dazu bei, dass die Bundesrepublik Deutschland ihrer Verantwortung zur Umsetzung der Lissabon-Strategie nachkommen kann.
Drucksache 213/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Grünbuch "Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen" KOM (2005) 94 endg.; Ratsdok. 7607/05
... 26. Die Bundesregierung wird gebeten, in den weiteren Verhandlungen darauf hinzuwirken, dass den konkreten Auswirkungen des demografischen Wandels im Bereich städtischer Gebiete zukünftig mit EU-Strukturfondsmitteln begegnet werden kann. Notwendige Aufwendungen für die Anpassung der technischen und sozialen städtischen Infrastruktur müssen hierbei ebenfalls Berücksichtigung finden.
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.