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"EU-Verpflichtung"
Drucksache 532/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Zentralbank: Kaptalmarktunion - die Reform rasch voranbringen - COM(2016) 601 final
... 10. Zusammen mit den EU-Verpflichtungen im Rahmen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und den Klima- und Energiezielen für 2020 und 2030.
2 Einleitung
1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion
2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion
3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten
2 Fazit
Anhang STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen
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Drucksache 561/2/13
Antrag der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 1. Es besteht Einverständnis, dass der Sektor des Seeverkehrs, der auch in Zukunft noch erheblich wachsen wird, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss, zumal der internationale Seeverkehr in der EU als einziger Verkehrsträger noch nicht in die EU-Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen worden ist.
Drucksache 561/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 1. Es besteht Einverständnis, dass der Sektor des Seeverkehrs, der auch in Zukunft noch erheblich wachsen wird, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss, zumal der internationale Seeverkehr in der EU als einziger Verkehrsträger noch nicht in die EU-Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen worden ist.
Drucksache 561/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Überwachung von, Berichterstattung über und Prüfung von Kohlendioxidemissionen aus dem Seeverkehr und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 - COM(2013) 480 final
... 1. Es besteht Einverständnis, dass der Sektor des Seeverkehrs, der auch in Zukunft noch erheblich wachsen wird, seinen Beitrag zum Klimaschutz leisten muss, zumal der internationale Seeverkehr in der EU als einziger Verkehrsträger noch nicht in die EU-Verpflichtung zur Verringerung der Treibhausgasemissionen einbezogen worden ist.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... -Emissionen, insbesondere im Verkehrs- und Bausektor, hat entsprechend den EU-Verpflichtungen weiterhin hohe Priorität. Das Potenzial des Abfall- und Recyclingsektors sollte genutzt werden. Schätzungen zufolge würde eine vollständige Umsetzung der EU-Abfallvorschriften zu jährlichen Einsparungen von 72 Mrd. EUR, einer Erhöhung des jährlichen Branchenumsatzes um 42 Mrd. EUR und mehr als 400 000 neuen Arbeitsplätzen bis 2020 führen9.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
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Drucksache 142/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Energieeffizienzplan 2011 KOM (2011) 109 endg.
... 2. Mit den derzeitigen Strategien wird es der EU lediglich gelingen, die Energieeffizienz um etwa 10 Prozent zu verbessern. Der von der Kommission vorgelegte Energieeffizienzplan 2011 soll zur vollständigen Verwirklichung der EU-Verpflichtung, die Energieeffizienz bis 2020 um 20 Prozent zu verbessern, beitragen. Außerdem geht aus der Analyse der Kommissionsmitteilung "Fahrplan für den Übergang zu einer wettbewerbsfähigen CO
Drucksache 441/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer konzerninternen Entsendung KOM (2010) 378 endg.
... Der Vorschlag sieht ein transparentes und vereinfachtes Zulassungsverfahren für konzernintern entsandte Arbeitnehmer vor, das sich auf einheitliche Begriffsbestimmungen und harmonisierte Kriterien stützt: Gemäß den EU-Verpflichtungen im Rahmen des GATS muss der entsandte Arbeitnehmer die Tätigkeit einer Führungskraft, einer Fachkraft oder eines Trainees ausüben; er muss – wenn der betreffende Mitgliedstaat dies verlangt – mindestens zwölf Monate vor der Entsendung bei der gleichen Unternehmensgruppe beschäftigt gewesen sein; er muss ein Beschäftigungsangebot vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der Drittstaatsangehörige an die aufnehmende Niederlassung entsandt wird, und das Angaben zum Gehalt enthält. Solange diese Bedingung nicht gegen den in den entsprechenden Bestimmungen der Beitrittsakten dargelegten Grundsatz der Unionspräferenz verstößt, ist eine Arbeitsmarktprüfung nicht erforderlich. Für Trainees sind Sonderregelungen vorgesehen. Konzernintern entsandte Arbeitnehmer würden eine besondere Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten (mit dem Vermerk „konzernintern entsandter Arbeitnehmer“), die sie berechtigt, ihren Entsendungsauftrag in mehreren zum gleichen Unternehmen gehörenden Niederlassungen, unter bestimmten Bedingungen auch in Niederlassungen, die in anderen Mitgliedstaaten ansässig sind, wahrzunehmen. Dank dieser Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis würden ihnen im ersten Mitgliedstaat günstige Bedingungen für die Familienzusammenführung gewährt.
Drucksache 565/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das erste Programm für die Funkfrequenzpolitik KOM (2010) 471 endg.
... Genannt werden Schritte zur Stärkung der Rolle der EU in internationalen Verhandlungen und zur Wahrung der EU-Interessen. Die EU muss die Mitgliedstaaten bei ihren Verhandlungen mit Drittländern über die Umsetzung von EU-Verpflichtungen unterstützen. Auf der Weltfunkkonferenz 2012 setzt sich die Union für Ergebnisse ein, die u.a. die vollständige Nutzung der Frequenzbänder um 800 MHz und von 3,4-3,8 GHz in der Union ermöglichen, die sicherstellen, dass eine ausreichende Menge entsprechend geschützter Funkfrequenzen für Bereiche der EU-Politik wie die europäische Raumfahrtpolitik und den einheitlichen europäischen Luftraum zur Verfügung stehen, und die sicherstellen, dass Änderungen in der ITU-Vollzugsordnung für den Funkdienst die einschlägigen Grundsätze des Rechtsrahmens der Union stützen und ergänzen.
Übermittlung gemäß dem im Protokoll Nr. 2 zum Vertrag über die Europäische Union und zum Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehenen Verfahren über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
Gründe und Ziele des Vorschlags
Allgemeiner Kontext
Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet
Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der Europäischen Union
2. Anhörung interessierter Kreise Folgenabschätzung
Anhörung interessierter Kreise
Einholung und Nutzung von Expertenwissen
Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen
4 Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte
Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme
4 Rechtsgrundlage
4 Subsidiaritätsprinzip
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. weitere Angaben
Vereinfachung und Verringerung der Verwaltungskosten
Überprüfungs -/Revisions-/Verfallsklausel
Informationen aus den Mitgliedstaaten
Europäischer Wirtschaftsraum
Einzelerläuterung zum Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Nutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 1 Ziel
Artikel 2 Anwendung allgemeiner Regulierungsgrundsätze
Artikel 3 Politische Ziele
Artikel 4 Verbesserung der Effizienz und Flexibilität
Artikel 5 Wettbewerb
Artikel 6 Frequenzen für die drahtlose Breitbandkommunikation
Artikel 7 Frequenzbedarf für bestimmte Bereiche der Unionspolitik
Artikel 8 Bestandsaufnahme und Beobachtung der bestehenden Frequenznutzung und des neu entstehenden Frequenzbedarfs
Artikel 9 Internationale Verhandlungen
Artikel 10 Zusammenarbeit der verschiedenen Stellen
Artikel 11 Öffentliche Konsultationen
Artikel 12 Berichterstattung
Artikel 13 Mitteilungen
Artikel 14 Inkrafttreten
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Drucksache 826/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Gemeinschaft an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten Forschungs- und Entwicklungsprogramm für die Ostsee (BONUS-169) KOM (2009) 610 endg.; Ratsdok. 15234/09
... /EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik15 und internationale EU-Verpflichtungen wie der Ostsee-Aktionsplan von HELCOM. Daher wird BONUS-169 vielen anderen Bereichen der Gemeinschaftspolitik zugute kommen.
Begründung
1. Hintergrund des Vorschlags
1.1. Ziele
1.2. Begründung des Vorschlags
1.3. Bestehende Initiativen auf diesem Gebiet
1.4. Vereinbarkeit mit den anderen Politikbereichen und Zielen der Union
2. Zusammenfassung der vorgeschlagenen Massnahme
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiaritätsprinzip
3.3. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.4. Wahl des Instruments
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
5.1. Vereinfachung
5.2. Überprüfungen
5.3. Europäischer Wirtschaftsraum
6. Anhörung der interessierten Kreise
6.1. Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten
6.2. Konsultation einschlägiger Akteure durch die Kommission
6.3. Konsultation der interessierten Kreise durch das BONUS-Konsortium
Vorschlag
Artikel 1 Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 2 Durchführung von BONUS-169
Artikel 3 Bedingungen für den Gemeinschaftsbeitrag
Artikel 4 Mitwirkung der Gemeinsamen Forschungsstelle
Artikel 5 Vereinbarungen zwischen der Gemeinschaft und der BONUS-EWIV
Artikel 6 Auf die Beiträge anfallende Zinsen
Artikel 7 Kürzung, Zuruckhaltung oder Einstellung des Finanzbeitrags der Gemeinschaft
Artikel 8 Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaften durch die teilnehmenden Staaten
Artikel 9 Prüfung durch die Kommission und den Rechnungshof
Artikel 10 Gegenseitige Unterrichtung
Artikel 11 Teilnahme weiterer Mitgliedstaaten und assoziierter Länder
Artikel 12 Beteiligung anderer Länder
Artikel 13 Jahresbericht und Bewertung
Artikel 14 Inkrafttreten
Artikel 15
Anhang I BONUS-169 - Ziele und Durchführung
1. Ziele
2. Strategiephase
2.1 Ziel
2.2 Leistungen
2.2.1 Der strategische Forschungsplan
2.2.2 Konsultationsforen für interessierte Kreise
2.2.3 Die Durchführungsmodalitaten
2.2.4 Gemeinschaftsförderung in der Strategiephase
3. Durchführungsphase
3.1. Ziele
3.2. Durchführung von BONUS-169-Projekten
3.3 Weitere Aktivitäten
3.4. Beiträge während der Durchführungsphase
3.5 Förderung von BONUS-169-Projekten
Anhang II Verwaltung von BONUS-169
Finanzbogen
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Drucksache 248/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu dem Thema "Außenmaßnahmen der EU: Ein besonderer Platz für Kinder " (2008/2203(INI))
... 62. ist der Ansicht, dass das Parlament in noch besser abgestimmter Art und Weise und systematisch die Einhaltung der EU-Verpflichtungen im Hinblick auf die Wahrung der Kinderrechte kontrollieren kann, z.B. über den Jahresbericht zur Menschenrechtslage;
Drucksache 129/07 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... In der Übergangszeit, solange eine EU-Verpflichtung zur Angabe der Vorbesitzer und des Datums jeder Verbringung auf dem Tierpass besteht, ermöglicht die Freigabe der notwendigen Daten in der Rinderdatenbank dem letzten Tierhalter, das Stammdatenblatt nach eigenen Ergänzungen als Rinderpass zu verwenden. Die Handhabung des Stammdatenblattes wird deutlich vereinfacht, da der letzte Tierhalter nicht auf Angaben des Vorbesitzers angewiesen ist. Zudem eröffnet sich für jeden Tierhalter die Option, die Rinderdatenbank zum Ausdruck eines Stammdatenblattes mit den notwendigen Angaben zu den Vorbesitzern zu nutzen. Es entfällt damit eine kostenpflichtige und verwaltungsaufwändige Anforderung eines Rinderpasses bei der zuständigen Behörde.
Anlage Änderungen und Entschließung zur Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV)
1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2
2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 22 Abs. 2
7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3
8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3
9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -
13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:
14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4
16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2
17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -
18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:
19. Zu § 33a - neu -
20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -
24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1
25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b
27. Zu Anlage 2 Nr. 2
28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2
30. Zu Anlage 11 Abschnitt B
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 129/1/07
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkV )
... In der Übergangszeit, solange eine EU-Verpflichtung zur Angabe der Vorbesitzer und des Datums jeder Verbringung auf dem Tierpass besteht, ermöglicht die Freigabe der notwendigen Daten in der Rinderdatenbank dem letzten Tierhalter, das Stammdatenblatt nach eigenen Ergänzungen als Rinderpass zu verwenden. Die Handhabung des Stammdatenblattes wird deutlich vereinfacht, da der letzte Tierhalter nicht auf Angaben des Vorbesitzers angewiesen ist. Zudem eröffnet sich für jeden Tierhalter die Option, die Rinderdatenbank zum Ausdruck eines Stammdatenblattes mit den notwendigen Angaben zu den Vorbesitzern zu nutzen. Es entfällt damit eine kostenpflichtige und verwaltungsaufwändige Anforderung eines Rinderpasses bei der zuständigen Behörde.
1. Zu § 7 Satz 2 Nr. 2
2. Zu § 10 Abs. 1 Satz 2
3. Zu § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
4. Zu § 15 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4
5. Zu § 17 Abs. 2 Satz 2
6. Zu § 22 Abs. 2
7. Zu § 25 Abs. 3 Satz 3
8. Zu § 26 Abs. 1 Satz 3
9. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1
10. Zu § 26 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
11. Zu § 26 Abs. 3 Satz 2
12. Zu § 27 Abs. 4 Nr. 3 - neu -
13. Zu § 30a - neu -Nach § 30 ist folgender § 30a einzufügen:
14. Zu § 31 Abs. 1 Satz 2
15. Zu § 31 Abs. 2, § 35 Abs. 2, § 40 Abs. 2, § 43 Abs. 1 Satz 4
16. Zu § 32 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 41 Abs. 2
17. Zu § 33 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 - neu -, 3 - neu -
18. Zu § 33 Abs. 5 Satz 2 - neu -, 3 - neu -Dem § 33 Abs. 5 sind folgende Sätze anzufügen:
19. Zu § 33a - neu -Nach § 33 ist folgender § 33a einzufügen:
20. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
21. Zu § 37 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2
22. Zu § 40 Abs. 1 Satz 2
23. Zu § 40 Abs. 1 Satz 4 - neu -Dem § 40 Abs. 1 ist folgender Satz anzufügen:
24. Zu § 43 Abs. 1 Satz 1
25. Zu § 45a - neu - § 5 Abs. 5 - neu -, § 28 Abs. 1 Nr. 5a TierNebV
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
26. Zu Anlage 1 Nr. 4 Buchstabe b
27. Zu Anlage 2 Nr. 2
28. Zu Anlage 7 Nr. 3 und 5
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
29. Zu Anlage 9 Nr. 1 und 2
30. Zu Anlage 11 Abschnitt B
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
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Drucksache 414/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... 7. Angesichts der bereits vorhandenen, von der Kommission überwachten, bei Nichterfüllung zu neuen Vertragsverletzungsverfahren führenden, umfangreichen EU-Verpflichtungen der Länder für die Umsetzung von "
Drucksache 350/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament - Das Modernisierungsprogramm für Universitäten umsetzen:
... Auf der europäischen Ebene wie auf derjenigen der Mitgliedstaaten bestünde eine Möglichkeit darin, unter Bereitstellung der notwendigen finanziellen Mittel eine strukturiertere internationale Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der EU sowie weltweit durch bilaterale/multilaterale Abkommen zu entwickeln. Dies beinhaltet auch, dass Mitgliedstaaten, eingedenk der EU-Verpflichtung, keinen brain drain zu unterstützen, ihre Finanzierungsprogramme für Nichteuropäer öffnen und Möglichkeiten zu interuniversitärem Austausch von Personal sowie Möglichkeiten für nichteuropäische Forscher und wissenschaftliches Personal für berufliche Betätigung anbieten. Auch unter den europäischen Studierenden, Lehrern und Forschern, die beschlossen haben, einen Teil ihres Berufslebens außerhalb Europas zu verbringen, sollte für brain circulation, also die Rückkehr ins Ursprungsland, geworben werden19. Menschen, die eine zeitlich beschränkte Aufgabe im Ausland wahrnehmen, sind ein Gewinn für das entsendende wie für das aufnehmende Land, da sie einen Schatz an beruflichen Kontakten im Ausland darstellen, indem sie als Brückenköpfe für die Teilhabe an Wissen fungieren. Dies wird wiederum Europas Sichtbarkeit in Bildung und Forschung und als verlässlicher Partner in der Entwicklung des Humankapitals von Drittländern erhöhen.
Mitteilung
2 Einführung
die VOR UNS liegenden Herausforderungen.
1. Die Hürden um die Universitäten IN Europa abbauen
2. WIRKLICHE Autonomie und Verantwortlichkeit für die Universitäten sichern
3. Anreize für strukturierte Partnerschaften mit Unternehmen bieten
4. Die richtige Mischung von Fertigkeiten und können für den Arbeitsmarkt anbieten
5. Die Finanzierungslücke verringern und die Finanzierung für Bildung und Forschung effizienter einsetzen
6. INTERDISZIPLINARITÄT und Transdisziplinarität verstärken
7. Wissen IM Zusammenspiel mit der Gesellschaft aktivieren
8. EXZELLENZ auf höchster Ebene anerkennen
9. Die Sichtbarkeit und Anziehungskraft des Europäischen Hochschulraums und des Europäischen Forschungsraums IN der WELT erhöhen
UND WAS die Kommission beitragen KANN und sollte
Schlussfolgerungen
Anhang 1 Statistische Tabellen
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Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Tabelle
Anhang 2 Danksagung
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Drucksache 414/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 und darüber hinaus - Erhalt der Ökosystemleistungen zum Wohl der Menschen KOM (2006) 216 endg.; Ratsdok. 9769/06
... 9. Angesichts der bereits vorhandenen, von der Kommission überwachten, bei Nichterfüllung zu neuen Vertragsverletzungsverfahren führenden, umfangreichen EU-Verpflichtungen der Länder für die Umsetzung von "
Drucksache 32/06
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat und das Europäische Parlament über eine thematische Strategie für die städtische Umwelt KOM (2005) 718 endg.; Ratsdok. 5298/06
... Angesichts der Diversität der städtischen Gebiete, der bestehenden Verpflichtungen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie der Schwierigkeiten einer Festlegung gemeinsamer Normen für alle Fragen der städtischen Umwelt wurde jedoch der Schluss gezogen, dass Rechtsvorschriften nicht der beste Weg seien, die Ziele dieser Strategie zu erreichen. Die meisten Mitgliedstaaten und kommunalen Behörden teilten diese Ansicht und stellten die Notwendigkeit verbindlicher EU-Verpflichtungen für Umwelt- und Verkehrspolitik der Städte in Frage.
1. Einleitung
2. Ökologische Herausforderungen an städtische Gebiete
3. Mehrwert von Massnahmen auf EU-Ebene
4. Ziele der Strategie
5. Die Massnahmen
5.1. Leitlinien für eine integrierte Umweltpolitik
5.2. Leitlinien für Pläne für einen nachhaltigen städtischen Nahverkehr
5.3. Förderung eines EU-weiten Austauschs bester Praktiken
5.3.1. Vernetzung und Demonstrationsprojekte
5.3.2. Netz nationaler Zentren für die städtische Umwelt
5.4. Internet-Portal der Kommission für kommunale Behörden
5.5. Fortbildung
5.6. Andere Unterstützungsprogramme der Gemeinschaft
5.6.1. Kohäsionspolitik
5.6.2. Forschung
6. Synergien mit anderen politischen Massnahmen
6.1. Klimawandel
6.2. Natur und biologische Vielfalt
6.3. Umwelt und Lebensqualität
6.4. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
7. Aufbau einer Wissensbasis - Überwachung der Fortschritte
8. Schlussfolgerung
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Drucksache 28/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge im Rahmen des Gesamtkonzepts der Union zur Verringerung der CO2 -Emissionen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 715/2007
(Neufassung) - COM(2017) 676 final
Drucksache 293/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit
Drucksache 453/15
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Aktionsplan zur Schaffung einer Kapitalmarktunion - COM(2015) 468 final
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.