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"Einnahmedifferenz"
Drucksache 553/06 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften
... c) Nach dem Vermittlungsergebnis bei Einführung der Lkw-Maut vom Mai 2003 werden die Mautsätze nur soweit heraufgesetzt, wie Harmonisierungsmaßnahmen wirksam werden. Die Bundesregierung erwartet bei Anhebung der Mauthöhe um die vorgeschlagenen Beträge Mehreinnahmen von ca. 250 Mio. Euro pro Jahr. Aus diesem Betrag werden ca. 150 Mio. Euro für die Ausgleichszahlungen an die Länder veranschlagt. Die Einnahmedifferenz von 100 Mio. Euro fließt dem Bund ab Inkrafttreten des durch diesen Gesetzentwurf initiierten Gesetzes zu. Nach Auffassung des Bundesrates kann die Erhöhung der Mautsätze, soweit sie das Förderprogramm gegenfinanzieren, erst dann in Kraft treten, wenn das für das Förderprogramm erforderliche Notifizierungsverfahren durch die EU-Kommission abgeschlossen ist.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG
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Drucksache 553/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 825. Sitzung des Bundesrates am 22. September 2006
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher Vorschriften Der federführende Verkehrsausschuss (Vk) der Finanzausschuss (Fz) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetz es wie folgt Stellung zu nehmen:
... Der Bundesrat erkennt an, dass die Bundesregierung durch die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 25. Januar 2006 gehalten ist, das bisherige Mautermäßigungsverfahren zu ändern. Der Bundesrat hält den von der Bundesregierung gewählten Anknüpfungspunkt Kfz-Steuer für geeignet, um eine EU rechtskonforme Entlastung der in Deutschland ansässigen Transportunternehmen zu gewährleisten. Der Bundesrat befürwortet die Anhebung der Mauthöhe, um Mehreinnahmen zu generieren, die die Ausfälle der Länder bei den verringerten Einnahmen aus Kfz-Steuern kompensieren. Der Bundesrat kann jedoch nicht vollumfänglich die Begründung der Bundesregierung zu ihrer Vorgehensweise teilen. Die Bundesregierung erwartet bei Anhebung der Mauthöhe um die vorgeschlagenen Beträge Mehreinnahmen von ca. 250 Mio. Euro pro Jahr. Aus diesem Betrag werden ca. 150 Mio. Euro für die Ausgleichszahlungen an die Länder veranschlagt. Die Einnahmedifferenz von 100 Mio. Euro fließt dem Bund ab Inkrafttreten des diesem Gesetzentwurf zu Grunde liegenden Gesetzes zu. Beim daraus zu finanzierenden Förderprogramm für die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Lkw bleibt es jedoch bisher bei einer bloßen Ankündigung. Der Bundesrat fordert deshalb die Bundesregierung auf, das seit langem angekündigte Förderprogramm für die Anschaffung besonders umweltfreundlicher Lkw vorzulegen, bevor der Deutsche Bundestag den Gesetzesbeschluss zu dem vorliegenden Gesetzentwurf fasst. Auf den Bundesratsbeschluss vom 23. Mai 2003 (BR-Drucksache 142/03 (Beschluss), Ziffer 5 der Entschließung) wird hingewiesen. Danach sollte ein Innovationsprogramm bereits ab 2004/2005 wirksam werden.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein*
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
3. Zu Artikel 3 Nr. 3 Buchstabe b § 11 Abs. 2 bis 6 ABMG
4. Zu Artikel 4 Mauthöheverordnung
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