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"Elektro"
Drucksache 269/20
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und Veröffentlichung von Daten über das Auftreten von Zoonosen und Zoonoseerregern entlang der Lebensmittelkette (AVV Zoonosen Lebensmittelkette)
... "(3) Die Länder, das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (Bundesministerium), das Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, und das Robert Koch-Institut können Vorschläge zu Zoonosen-Stichprobenplänen beim Bundesamt und beim Bundesinstitut einreichen; die Vorschläge sind schriftlich oder elektronisch einzureichen."
Drucksache 223/20
Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen: Haushaltsführung 2020
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung i.V.m. § 4 Absatz 2 Haushaltsgesetz 2019
... Elektroniksysteme
Über - und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im vierten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2019
1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben
2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen VE
3. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen VE ohne Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen
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Drucksache 85/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Mit Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde in § 8 Absatz 2 Satz 12 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 76g SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a SGB VI
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 4 - neu -, Satz 6 SGB VI
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 6 - neu - SGB VI
8. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI
9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
11. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI
12. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI
13. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI
14. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG
15. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG
§ 36b Mobilitätsprämie
16. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
17. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
18. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
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Drucksache 367/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates für den umfassenden Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft auf Basis erneuerbarer Energien
... Die Strompreise sind neben den hohen Investitionskosten für die Elektrolyseure ein wesentlicher Kostenfaktor für die Produktion von grünem Wasserstoff. Grundsätzlich sind bei den staatlich veranlassten Strompreisbestandteilen hinsichtlich ihrer Höhe insbesondere die Netzentgelte, die EEG-Umlage sowie die Stromsteuer relevant. Die Bundesregierung prüft derzeit, ob die Wasserstoffproduktion über Ausschreibungen von Elektrolyseleistungen gefördert werden kann.
Drucksache 212/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist gemäß den vereinbarten Ausbauzielen fortzuführen. Bei der Bemessung des Stromverbrauchs sind innovative Zukunftstechnologien wie die Erzeugung von Grünem Wasserstoff und die Elektromobilität explizit zu berücksichtigen, da diese einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten und neue, innovative Geschäftsmodelle hervorbringen, gleichzeitig aber zu einem Anstieg des Stromverbrauchs in Deutschland führen können.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
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Drucksache 544/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetz es und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz - WEMoG )
Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des
Gesetz
Artikel 1 Änderungen des Wohnungseigentumsgesetzes
Teil 1 Wohnungseigentum
Abschnitt 1 Begriffsbestimmungen.
Abschnitt 3 Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9a Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 9b Vertretung
Abschnitt 4 Rechtsverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers aus dem Sondereigentum
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Pflichten Dritter
§ 16 Nutzungen und Kosten.
§ 18 Verwaltung und Benutzung
§ 19 Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss
§ 20 Bauliche Veränderungen
§ 21 Nutzungen und Kosten bei baulichen Veränderungen
§ 22 Wiederaufbau
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 26a Zertifizierter Verwalter
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht
§ 29 Verwaltungsbeirat
§ 30 Wohnungserbbaurecht.
Teil 3 Verfahrensvorschriften
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Beschlussklagen
§ 45 Fristen der Anfechtungsklage
§ 46 Veräußerung ohne erforderliche Zustimmung.
§ 47 Auslegung von Altvereinbarungen
§ 48 Übergangsvorschriften
§ 49 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
Artikel 2 Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
§ 554 Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz
Artikel 3 Änderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Artikel 6 Änderung der Grundbuchordnung
Artikel 7 Änderung der Grundbuchverfügung
Artikel 8 Änderung der Wohnungsgrundbuchverfügung
Artikel 9 Änderung des Gerichtskostengesetzes
§ 49 Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Artikel 10 Änderung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen
Artikel 11 Änderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes
Artikel 12 Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes
Artikel 13 Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes
Artikel 14 Änderung des Gewerbesteuergesetzes
Artikel 15 Änderung der Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen
Artikel 16 Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes
Artikel 17 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 18 Inkrafttreten
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Drucksache 183/20
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... In Eilfällen kann es aber geboten sein, auch zwischen den einzelnen Sitzungen Beschlüsse des Vorstandes zu fassen. Diese Möglichkeit ist bereits in § 71 BRAO vorgesehen. Nach dieser Norm ist für Beschlüsse außerhalb einer Sitzung eine "schriftliche Abstimmung" erforderlich. Nach § 126 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 126a Absatz 1 BGB ist es hierdurch auch bereits möglich, die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Das ist indes ein eher aufwendiges Verfahren.
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz -
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Auf lange Sicht wird dies aller Voraussicht nach dauerhafte strukturelle Änderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens mit sich bringen. Mehr Telearbeit, mehr elektronisches Lernen, mehr elektronischer Handel, mehr elektronische Behördendienste. Dadurch wird deutlich, welches Potenzial ein allgemein akzeptierter elektronischer Identitätsnachweis - öffentliche elektronische Identität (eID) - birgt, der einen einfachen, vertrauenswürdigen und sicheren Zugang zu grenzüberschreitenden digitalen öffentlichen Diensten ermöglicht.
Drucksache 502/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... Die Möglichkeit, die Führungsaufsicht in Fällen des § 235 Absatz 4 StGB unbefristet zu verlängern, stärkt den Schutz von Kindern insbesondere vor pädophilen Hangtätern, bei denen von einer besonders hohen Rückfallgefahr auszugehen ist. Soweit dies bekannt ist und ein solcher Täter während der Führungsaufsicht durch auffälliges - insbesondere weisungswidriges - Verhalten Anlass zu gesteigerter Besorgnis gibt, sollten Gerichte die Möglichkeit haben, die Führungsaufsicht zu verlängern. Vor allem die Vorstellung, die Überwachung von Probanden der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Falle zu besorgender weiterer Taten "sehenden Auges" beenden zu müssen, erscheint unter dem Blickwinkel des strafrechtlichen Schutzes von Kindern nur schwer erträglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 125/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -
... "5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen."
1. Zu Nummer 1
2. Zu Nummern 4 - neu -
3. Zu Nummer 5 - neu -
4. Zu Nummer 6 - neu -
5. Zu Nummer 7 - neu -
6. Zu Nummer 8 - neu -
7. Zu Nummer 9 - neu -
8. Zu Nummer 10 - neu -
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Drucksache 271/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der DIMDI -Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darüber hinaus ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Näheres über Inhalt und Form der elektronischen Mitteilungen gemäß § 47 Absatz 1c Satz 1
Drucksache 181/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetz es und anderer Gesetze
... 3. dem Erwerber unternehmensbezogene Informationen, einschließlich elektronisch oder auf sonstige Weise gespeicherte Daten, des inländischen Unternehmens zu überlassen oder anderweitig offenzulegen, soweit sich diese Informationen auf Unternehmensbereiche oder Unternehmensgegenstände beziehen, die auf Grund des § 4 Absatz 1 Nummer 4 und 4a und § 5 Absatz 2 oder des § 4 Absatz 1 Nummer 1 und § 5 Absatz 3 jeweils in Verbindung mit einer auf Grund dieser Vorschriften erlassenen Rechtsverordnung die Prüfung im Hinblick auf das Gewährleisten der wesentlichen Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland auslösen oder im Rahmen der Prüfung einer Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland besonders zu berücksichtigen sind; oder
Drucksache 195/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Anwendung finden soll. Allerdings kommen noch eine Reihe von weiteren Vorschriften in Betracht, deren Beachtung und Anwendung in der Praxis erforderlich werden kann. Dazu könnten zum Beispiel die Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer Anordnung am Maßstab des europäischen Ordre publicVorbehalts (§ 73 Satz 2 IRG) gehören oder die Möglichkeit, gemäß § 77a IRG den Schriftverkehr zwischen den Behörden auf einem sicheren elektronischen Wege abzuwickeln. Eindeutig wird damit auch klargestellt, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union im künftigen Zwölften Teil nicht außen vor bleiben dürfen.
Drucksache 437/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es (2. BMGÄndG)
... "(2a) Der Schreibdienst hat die Aufgabe, die Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des
Drucksache 86/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz - GKV-IPReG)
... Die Krankenkassen oder ihre Verbände können in Regionen, in denen der Landesausschuss nach § 100 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 eine ärztliche Unterversorgung, eine drohende ärztliche Unterversorgung oder einen besonderen Versorgungsbedarf festgestellt hat, Versorgungsinnovationen mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, zugelassenen Leistungserbringern oder deren Verbänden sowie mit Anbietern von digitalen Gesundheitsanwendungen vereinbaren und umsetzen. § 63 Absatz 3a gilt entsprechend. Leistungserbringer können ihren Beitritt schriftlich oder elektronisch, auch abweichend von § 56 des Zehnten Buches und § 36a des Ersten Buches nicht qualifiziert elektronisch signiert, erklären. Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten über die Versorgungsinnovationen in geeigneter Form." ‘
Drucksache 88/3/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Eine Bewertung der Folgen für die Wirtschaft wurde weder auf europäischer noch auf deutscher Ebene durchgeführt. Aufgrund der in der ECHA-Datenbank vorgesehenen Deklarationstiefe wären Berechnungen der Automobil- und Elektroindustrie zufolge tausende von Einzelteilen für jedes einzelne unterschiedliche Produkt in die Datenbank einzupflegen, was zu Belastungen von mehreren Millionen Euro je Unternehmen führen kann.
Drucksache 436/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... b) In Artikel 6 Nummer 3 § 25 sind die Wörter "übermitteln, wenn die antragstellende Person zuvor in die elektronische Datenübermittlung eingewilligt hat." durch das Wort "übermitteln." zu ersetzen.
Drucksache 375/20
Gesetzesantrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PAngG)
... und es werden keine über die Veröffentlichung hinausgehenden zusätzlichen Aufgaben oder Befugnisse geschaffen. Zudem besteht nach § 1 Abs. 1 OZG künftig ohnehin die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Drucksache 13/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Die elektronischen Archiv- und Datenbanksysteme der staatlichen geologischen Dienste der Länder haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend der eigenen Länderzuständigkeit unterschiedlich entwickelt und sind in vielen Fällen nicht kompatibel. Satz 2 würde die Länder verpflichten, bei der Entgegennahme von geologischen Daten alle anderen Länderformate zu unterstützen. Dies ist nicht praktikabel und würde dazu führen, dass übergebene Daten bei den geologischen Diensten teilweise nicht auswertbar sind und nicht weiterverarbeitet werden können. Dies würde dem Gesetzeszweck nach § 1 zuwiderlaufen, da diese geologischen Daten für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollen.
Drucksache 375/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Preisangabengesetzes (PreisAngG)
... und es werden keine über die Veröffentlichung hinausgehenden zusätzlichen Aufgaben oder Befugnisse geschaffen. Zudem besteht nach § 1 Absatz 1 OZG künftig ohnehin die Verpflichtung, Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten.
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... elektronische Akten in Datenverarbeitungsanlagen einer Bundes- oder Landesbehörde führen.
Drucksache 212/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates zur EEG-Reform: Ausbau der Erneuerbaren Energien voranbringen
... Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist gemäß den vereinbarten Ausbauzielen fortzuführen. Bei der Bemessung des Stromverbrauchs sind innovative Zukunftstechnologien wie die Erzeugung von Grünem Wasserstoff und die Elektromobilität explizit zu berücksichtigen, da diese einen wertvollen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten und neue, innovative Geschäftsmodelle hervorbringen, gleichzeitig aber zu einem Anstieg des Stromverbrauchs in Deutschland führen können.
Drucksache 413/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... /EU die Zugänglichkeit im Internet nicht hinter den Möglichkeiten zurückbleiben dürfe, die der Öffentlichkeit bei der herkömmlichen Auslegung in Papierform vor Ort eröffnet sind (BR-Drucksache 413/20, Seite 6). Diese Minimalvariante wird jedoch nicht dem Regelungsziel der Richtlinie gerecht, der Öffentlichkeit einen einfachen und wirksamen Zugang zu den Informationen zu ermöglichen und durch deren Beteiligung zu einem verbesserten Umweltschutz beizutragen (vgl. die Begründungserwägungen 18 und 34 der Richtlinie). Dazu ist es geboten, von den Möglichkeiten der elektronischen Verwaltung - unter Beachtung des Datenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen - auch dann Gebrauch zu machen, wenn sie über die herkömmliche Verwaltungspraxis in Papierform hinausweisen.
Drucksache 48/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 88/2/20
Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Eine Bewertung der Folgen für die Wirtschaft wurde weder auf europäischer noch auf deutscher Ebene durchgeführt. Aufgrund der in der ECHA-Datenbank vorgesehenen Deklarationstiefe wären Berechnungen der Automobil- und Elektroindustrie zufolge tausende von Einzelteilen für jedes einzelne unterschiedliche Produkt in die Datenbank einzupflegen, was zu Belastungen von mehreren Millionen Euro je Unternehmen führen kann.
Zu Artikel 1 Nummer 28
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
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Drucksache 85/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Mit Artikel 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde in § 8 Absatz 2 Satz 12 des
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 97a Absatz 2 Satz 2, 3 SGB VI
3. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 151b SGB VI
4. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
5. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 213 Absatz 2 Satz 4 SGB VI
6. Zu Artikel 1 Nummer 14 §§ 307e bis 307g SGB VI
7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307f Absatz 5 Satz 1 - neu -, Satz 2 SGB VI
8. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 307g Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - SGB VI
9. Zu Artikel 5 Nummer 3 § 17a WoGG
10. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 36 Absatz 2 Nummer 4 - neu - EStG Nummer 1b - neu - § 36b - neu - EStG Nummer 1c - neu - § 46 Absatz 2 Nummer 8 EStG Nummer 3 - neu - §§ 101 bis 107 EStG
§ 36b Mobilitätsprämie
11. Zu Artikel 7a - neu - § 2 Absatz 4 Satz 1 SvEV Artikel 8 Absatz 2 Satz 2 - neu - Inkrafttreten
‚Artikel 7a Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
12. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
13. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
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Drucksache 362/2/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Die Schaffung einer gesetzlichen Befugnis für die Anordnung unmittelbaren Zwangs gegen verurteilte Personen, die bei der Anlegung der elektronischen Fußfessel nicht freiwillig mitwirken, erscheint nicht mehrheitsfähig, während die Anhebung des Strafrahmens in § 145a
Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine schnelle und zugleich grundrechts- und datenschutzsichernde Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einzusetzen und dabei darauf hinzuwirken, dass den Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität im Internet im besonderen Maße Rechnung getragen wird.
Drucksache 13/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... (3) Die Art, den voraussichtlichen Umfang und die geplante Dauer von geologischen Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2, die den Einsatz von Maschinen voraussetzen oder die Dauer von zwei Arbeitstagen überschreiten, hat die zuständige Behörde dem Grundstückseigentümer und dem sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Untersuchung schriftlich, elektronisch oder, wenn mehr als zehn Grundstücke betroffen sind, durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Untersuchung stattfindet, bekannt zu geben.
Drucksache 70/20
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität
... 3. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 176/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 223/2014
in Bezug auf die Einführung spezifischer Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Krise - COM(2020) 141 final
... Krisenreaktionskapazitäten während des COVID-19-Ausbruchs gestärkt werden, ab dem 1. Februar 2020 förderungsfähig sein sollten. Ebenso wird vorgeschlagen, dass die Änderung bestimmter Elemente des operationellen Programms zwecks Bekämpfung des COVID-19-Ausbruchs nicht durch einen Kommissionsbeschluss genehmigt werden muss. Darüber hinaus räumt der Vorschlag den Behörden die Möglichkeit ein, Nahrungsmittelhilfe/materielle Basisunterstützung über elektronische Gutscheine bereitzustellen, da dadurch das Risiko einer Ansteckung während der Lieferung von Nahrungsmitteln/materieller Basisunterstützung verringert wird.
Drucksache 88/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Ob eine Sache zu Abfall wird, entscheidet deren Besitzer, indem er sich dieser Sache entledigt. Eine Kennzeichnung von Produkten mit kritischen Rohstoffen kann dies nicht verhindern, andernfalls käme dies einem Entledigungsverbot gleich, das entsprechende Erzeugnis bliebe Produkt und unterfiele damit nicht den Regelungen der Abfallgesetzgebung. So enthält eine Vielzahl von elektronischen Geräten kritische Rohstoffe, für die geordnete Erfassung und Verwertung der Altgeräte gibt es umfangreiche Regelungen des Elektronikgerätegesetzes. Diese gelten nur für Abfälle und wären auf entsprechend gekennzeichnete Geräte nicht mehr anwendbar, da die Kennzeichnung ja gerade verhindern soll, dass sie zu Abfall werden. Ähnlich könnte bei Klärschlamm argumentiert werden, der mit der Kennzeichnung "phosphorhaltig" als Erzeugnis vertrieben werden könnte.
1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG
4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG
6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG
7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG
8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG
9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG
11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe b
12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG
13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG
14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG
15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG
16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG
17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG
18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG
19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG
20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG
21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG
22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG
23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG
24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG
25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG
26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG
27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG
28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG
29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG
§ 47a Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘
30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG
‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes
§ 16f Mitteilungspflicht für Lieferanten
31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG
32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG
33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG
34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG
‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes
35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV
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Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 413/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... hinaus zugänglich zu halten. In einigen Ländern gelten z.T. strengere aktive Veröffentlichungspflichten nach landesrechtlichen Vorschriften als nach Bundesrecht. Die Daten im UVP-Portal nicht mehr zugänglich zu machen und stattdessen in anderer Form vorzuhalten verursachte unnötige Doppelarbeiten und gewährleistete keinen, wie vom teilweise auch über das UIG hinausgehenden Landesrecht geforderten, möglichst einfachen elektronischen Zugang. Daher ist die Möglichkeit der Länder zu einer im Bedarfsfall weitergehenden Zugänglichmachung der Daten offen zu halten.
Drucksache 134/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - COM(2020) 94 final
... Die Kommission stellt zu der Maßnahme 3 des langfristigen Aktionsplans zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften fest, dass Warenverkäufer auf Plattformen für den elektronischen Handel sich der EU-Produktvorschriften bewusst sein und sicherstellen müssen, dass keine rechtswidrigen und unsicheren Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sollen - so die Kommission - mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Konformität von Produkten, die über Online-Plattformen verkauft werden, geprüft werden. Des Weiteren sollen bei der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit bei Online-Verkäufen und in der globalen Online-Lieferkette untersucht werden.
Drucksache 221/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
... Die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse sind in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen. Der Arbeitgeber hat sie in die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2020 unter der Nummer 15 einzutragen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Artikel 2 Änderung des Einkommensteuergesetzes
Artikel 3 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Absatz 1
§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nummer 5
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 5274, BMF: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz)
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
5 Wirtschaft
III. Ergebnis
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Drucksache 416/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrecht s, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... bb) Die Wörter ", und löscht sie unverzüglich, bei elektronischer Speicherung automatisiert, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist" sind zu streichen.
Drucksache 195/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Anwendung finden soll. Allerdings kommen noch eine Reihe von weiteren Vorschriften in Betracht, deren Beachtung und Anwendung in der Praxis erforderlich werden kann. Dazu könnten zum Beispiel die Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer Anordnung am Maßstab des europäischen Ordre public-Vorbehalts (§ 73 Satz 2 IRG) gehören oder die Möglichkeit, gemäß § 77a IRG den Schriftverkehr zwischen den Behörden auf einem sicheren elektronischen Wege abzuwickeln. Eindeutig wird damit auch klargestellt, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union im künftigen Zwölften Teil nicht außen vor bleiben dürfen.
Drucksache 2/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
... "(1a) Die Unfallversicherungsträger übermitteln ihre Erkenntnisse aus der Überwachung nach § 17 Absatz 1 spätestens ab dem 31. Dezember 2022 vollständig, zeitnah und elektronisch an die nach § 21 des
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz -
Drucksache 369/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zu mehr Transparenz und Kundenschutz bei Internetverträgen
... Die TKG-Novelle dient der Umsetzung des im Dezember 2018 in Kraft getretenen "Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation" (Richtlinie (EU) Nr.
Drucksache 9/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Mit § 7 Absatz 1 BfJG-E wird eine Verordnungsermächtigung zur näheren Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung und der Digitalisierung von Dokumenten beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sowie der elektronischen Kommunikation mit dem BfJ geschaffen.
Drucksache 455/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung - AVV GeA)
... "sofern die Voraussetzungen für ihre elektronische Erfassung und modellgestützte Plausibilisierung sowie die elektronische Einspeisung und modelltechnische Verarbeitung dieser Daten zur Ermittlung der potenziellen Nitratausträge nach § 8 vorliegen."
Drucksache 344/1/20
... Dagegen ist die vorgeschlagene Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung reiner Elektrofahrzeuge sachgerecht und notwendig, um den Absatz dieser Fahrzeuge zu stimulieren.
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein*
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Drucksache 368/20
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer Haftung der Betreiber von E-Commerce-Plattformen
... für die Produktsektoren Funkanlagen und Elektromagnetische Verträglichkeit zu.
Drucksache 420/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
... Ist bei Niederschriften über eine Verfügung von Todes wegen ein Ausdruck der Bestätigung oder der Bestätigungen über die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, gleichgültig, ob in der Urkundensammlung oder der Nebenakte, aufzubewahren, bedarf es keiner zwingenden Aufnahme der Registernummer in das Urkundenverzeichnis (§ 9 Nummer 9 NotAktVV). Denn die eindeutige Bezeichnung des Verwahrdatensatzes (siehe Begründung Teil B zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 9, 4. Absatz) dient gerade der Zuordnung für Zwecke der Überprüfung, wenn ein Ausdruck der Registrierungsbestätigung nicht vorliegt. Damit war der Gedanke verbunden, dass man aus dem Urkundenverzeichnis zugleich die Information entnehmen könne, dass die vorgeschriebene Registrierung stattgefunden hat (§ 34a Absatz 1 BeurkG). Da derzeit eine technische Verknüpfung des Elektronischen Urkundenarchivs mit dem Zentralen Testamentsregister noch nicht konkret bevorsteht, wäre die obligatorische Erfassung der entsprechenden Nummern nur gewissermaßen vorsorglich, würde aber nicht unerheblichen Aufwand bei den Notarinnen und Notaren erzeugen. Letztere Überlegung gilt gleichermaßen für die Registriernummer im Zentralen Vorsorgeregister (§ 9 Nummer 10 NotAktVV). Auch diesbezüglich ergibt sich kein derzeit bestehender unmittelbarer Nutzen der Registrierung.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
1. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 7, § 16 Überschrift, Absatz 1 - neu -
2. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 9 und 10 NotAktVV
3. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 NotAktVV
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Drucksache 91/20
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Verordnung der Bundesregierung
... ), des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und des Elektro- und Elektronikge-rätegesetzes (
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zweite Verordnung
Artikel 1 Änderung der Altölverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Nachhaltigkeitsaspekte
VI. Gleichstellung von Mann und Frau
VII. Erfüllungsaufwand
1. Gesamtergebnis
2. Vorgaben
3. Prozesse
Zu Nummer 3
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 13
VIII. Weitere Kosten
IX. Demographie-Check
X. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Nummer 14
Zu Artikel 2
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Drucksache 456/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... Das PlanSiG hat den Zweck, den Behörden während der COVID-19-Pandemie die Möglichkeit zu geben, mittels elektronischer Kommunikationsmittel die mit einem Planfeststellungsverfahren zusammenhängende Öffentlichkeitsbeteiligung digital durchzuführen. Dieses Verfahren hat sich als sehr praktikabel und praxistauglich erwiesen. Deshalb sollte der Kern der Regelung in das Verfahrensrecht übernommen werden. Die bisherige Erfahrung mit dem PlanSiG hat gezeigt, dass selbst Betroffene der älteren Generation keine Probleme mit diesem Vorgehen gehabt haben. Ferner kann hier ein Zeichen moderner und effizienter Verwaltung gesetzt werden.
Drucksache 169/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... /EG /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt sowie mit § 3 Absatz 2 Nummer 3 NetzDG herzustellen.
Drucksache 416/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrecht s, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts (AVV Rahmen-Überwachung - AVV RÜb)
... bb) Die Wörter ", und löscht sie unverzüglich, bei elektronischer Speicherung automatisiert, nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist" sind zu streichen.
Drucksache 283/20
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung - 2. Schengen-COVID-19-V)
... Für die Mehrzahl der Betroffenen, deren Schengen-Visum bereits abgelaufen war und die bereits nach der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie - SchengenVisaCOVID-19-V (BAnz AT 09.04.2020 V1) bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, ist eine Verlängerung des Schengen-Visums grundsätzlich nur nach einer aufwändigen Einzelfallprüfung möglich. Eine Verlängerung von Schengen-Visa, die grundsätzlich nach Prüfung im Einzelfall und persönlicher Vorsprache der Betroffenen oder eines Bevollmächtigten gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) (Visakodex) möglich ist, kommt nur für die wenigen Betroffenen in Betracht, deren Schengen-Visum noch nicht abgelaufen ist. Wegen der pandemologisch gebotenen Kontaktreduzierung ist eine persönliche Vorsprache aber zu vermeiden. Auch ein vorübergehender Rückgriff auf Fiktionsbescheinigungen, die ausnahmsweise schon nach einer elektronischen oder postalischen Antragstellung ausgegeben werden könnten, scheidet aus, da gemäß § 81 Absatz 4 Satz 2
Drucksache 344/20
... Ein wesentlicher Teil, um die Pariser Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen, ist die Förderung der Elektromobilität. In Deutschland sollen bis 2030 7 bis 10 Mio. Elektrofahrzeuge zugelassen sein. Die Bundesregierung hat daher im Klimaschutzprogramm 2030 auch vorgesehen, die bereits geltende zehnjährige
A. Problem und Ziel
B. Lösung und Nutzen
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
§ 10b Sonderregelung für besonders emissionsreduzierte Personenkraftwagen
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
Artikel 2 Änderung des Zweiten Verkehrsteueränderungsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
1. Klimapolitische Lenkungszwecke
2. Rechtsbereinigungen
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Demografische Auswirkungen
4. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4 Zollverwaltung
4 ITZBund:
5. Erfüllungsaufwand
Bürgerinnen und Bürger
4 Wirtschaft
4 Verwaltung
Veränderung des einmaligen Aufwandes Verwaltung
Veränderung des jährlichen Aufwandes Verwaltung
6. Weitere Kosten
7. Weitere Gesetzesfolgen
8. Inkrafttreten, Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Artikel 3
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Drucksache 436/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... . Diese wird aufgrund der Geburtsmitteilung des Standesamts an die Meldebehörde und einer entsprechenden Mitteilung derselben an das BZSt generiert. Vor diesem Hintergrund wurde, anders als bei der Beantragung von Elterngeld, in dem angestrebten elektronischen Verfahren zur Bearbeitung von Kindergeldanträgen auf eine Mitteilungspflicht des Standesamtes an die Familienkasse verzichtet.
Drucksache 97/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 3. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er sich bereits frühzeitig für faire Spielregeln eines demokratischen Miteinanders eingesetzt hat, wie beispielsweise für eine Kennzeichnungspflicht für "Social Bots" (BR-Drucksache 519/18(B)), die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses bei Messengerdiensten (BR-Drucksache 145/17(B)) und einen nachhaltigen Wettbewerb auf dem Markt für elektronische Kommunikation bei gleichzeitiger Verbesserung der Gigabitinfrastruktur und Konnektivität als Garant für Resilienz und Sicherheit (BR-Drucksache 537/16(B)).
Drucksache 125/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
... 5. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, den Umstieg auf nachhaltige und lärmarme Mobilität in Form von lärmarmen Motorrädern mit alternativen Antriebstechniken wie den Elektroantrieb zu unterstützen.
Anlage Entschließung des Bundesrates zur wirksamen Minderung und Kontrolle von Motorradlärm
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Drucksache 309/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021 - 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 ("Programm EU4Health") - COM(2020) 405 final
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen mit der Kommission zu klären, welche personenbezogenen Gesundheitsdaten (Primär-, Sekundärdaten) in den europäischen Gesundheitsdatenraum einbezogen werden sollen, und ob diese Entwicklung ergänzend auch hin zu einer freiwilligen Datenspende, wie beispielsweise im Rahmen der elektronischen Patientenakte, genutzt werden sollte. Es erscheint nicht ausreichend, geeignete Verwaltungsstrukturen, nachhaltige, interoperable Gesundheitsinformationssysteme der Union und digitale Infrastrukturen in und zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit Organen und Einrichtungen der Union zu fördern. Vielmehr sollte aus Sicht des Bundesrates Kohärenz mit den deutschen Regelungen, wie etwa zum Forschungsdatenzentrum im Rahmen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, angestrebt werden.
Drucksache 468/1/20
... - die Gleichstellung nikotinfreier elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter mit den nikotinhaltigen Erzeugnissen in bestimmten Aspekten, speziell hinsichtlich der Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung,
Drucksache 338/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 456/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen
... 3. Urkunden oder andere bewegliche Sachen vorzulegen sowie elektronische Dokumente zu übermitteln, soweit der Beteiligte dazu verpflichtet ist,
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.