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"Elektronischen"
Drucksache 183/20
Gesetzesantrag der Länder Hamburg, Bremen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung
... In Eilfällen kann es aber geboten sein, auch zwischen den einzelnen Sitzungen Beschlüsse des Vorstandes zu fassen. Diese Möglichkeit ist bereits in § 71 BRAO vorgesehen. Nach dieser Norm ist für Beschlüsse außerhalb einer Sitzung eine "schriftliche Abstimmung" erforderlich. Nach § 126 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i.V.m. § 126a Absatz 1 BGB ist es hierdurch auch bereits möglich, die Schriftform durch die elektronische Form zu ersetzen, wenn der Aussteller der Erklärung seinen Namen hinzufügt und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versieht. Das ist indes ein eher aufwendiges Verfahren.
Drucksache 164/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz -
Drucksache 295/20
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Stunde Europas - Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen COM(2020) 456 final
... Auf lange Sicht wird dies aller Voraussicht nach dauerhafte strukturelle Änderungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens mit sich bringen. Mehr Telearbeit, mehr elektronisches Lernen, mehr elektronischer Handel, mehr elektronische Behördendienste. Dadurch wird deutlich, welches Potenzial ein allgemein akzeptierter elektronischer Identitätsnachweis - öffentliche elektronische Identität (eID) - birgt, der einen einfachen, vertrauenswürdigen und sicheren Zugang zu grenzüberschreitenden digitalen öffentlichen Diensten ermöglicht.
Drucksache 502/20 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
... Die Möglichkeit, die Führungsaufsicht in Fällen des § 235 Absatz 4 StGB unbefristet zu verlängern, stärkt den Schutz von Kindern insbesondere vor pädophilen Hangtätern, bei denen von einer besonders hohen Rückfallgefahr auszugehen ist. Soweit dies bekannt ist und ein solcher Täter während der Führungsaufsicht durch auffälliges - insbesondere weisungswidriges - Verhalten Anlass zu gesteigerter Besorgnis gibt, sollten Gerichte die Möglichkeit haben, die Führungsaufsicht zu verlängern. Vor allem die Vorstellung, die Überwachung von Probanden der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Falle zu besorgender weiterer Taten "sehenden Auges" beenden zu müssen, erscheint unter dem Blickwinkel des strafrechtlichen Schutzes von Kindern nur schwer erträglich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Kindern
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Inkrafttreten
A. Allgemeines
I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
II. Gesetzgebungskompetenz
III. Auswirkungen
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 271/20
Verordnung der Bundesregierung
Verordnung zur Anpassung der DIMDI -Arzneimittelverordnung, der Verordnung über klinische Prüfungen von Medizinprodukten und der Bundespflegesatzverordnung an die gesetzliche Aufgabenübertragung vom Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information auf das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und zur weiteren Änderung der Bundespflegesatzverordnung
... wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft darüber hinaus ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Näheres über Inhalt und Form der elektronischen Mitteilungen gemäß § 47 Absatz 1c Satz 1
Drucksache 195/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Anwendung finden soll. Allerdings kommen noch eine Reihe von weiteren Vorschriften in Betracht, deren Beachtung und Anwendung in der Praxis erforderlich werden kann. Dazu könnten zum Beispiel die Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer Anordnung am Maßstab des europäischen Ordre publicVorbehalts (§ 73 Satz 2 IRG) gehören oder die Möglichkeit, gemäß § 77a IRG den Schriftverkehr zwischen den Behörden auf einem sicheren elektronischen Wege abzuwickeln. Eindeutig wird damit auch klargestellt, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union im künftigen Zwölften Teil nicht außen vor bleiben dürfen.
Drucksache 437/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es (2. BMGÄndG)
... "(2a) Der Schreibdienst hat die Aufgabe, die Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des
Drucksache 436/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... b) In Artikel 6 Nummer 3 § 25 sind die Wörter "übermitteln, wenn die antragstellende Person zuvor in die elektronische Datenübermittlung eingewilligt hat." durch das Wort "übermitteln." zu ersetzen.
Drucksache 13/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... Die elektronischen Archiv- und Datenbanksysteme der staatlichen geologischen Dienste der Länder haben sich in den letzten Jahrzehnten entsprechend der eigenen Länderzuständigkeit unterschiedlich entwickelt und sind in vielen Fällen nicht kompatibel. Satz 2 würde die Länder verpflichten, bei der Entgegennahme von geologischen Daten alle anderen Länderformate zu unterstützen. Dies ist nicht praktikabel und würde dazu führen, dass übergebene Daten bei den geologischen Diensten teilweise nicht auswertbar sind und nicht weiterverarbeitet werden können. Dies würde dem Gesetzeszweck nach § 1 zuwiderlaufen, da diese geologischen Daten für öffentliche Aufgaben zur Verfügung stehen sollen.
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... elektronische Akten in Datenverarbeitungsanlagen einer Bundes- oder Landesbehörde führen.
Drucksache 413/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... /EU die Zugänglichkeit im Internet nicht hinter den Möglichkeiten zurückbleiben dürfe, die der Öffentlichkeit bei der herkömmlichen Auslegung in Papierform vor Ort eröffnet sind (BR-Drucksache 413/20, Seite 6). Diese Minimalvariante wird jedoch nicht dem Regelungsziel der Richtlinie gerecht, der Öffentlichkeit einen einfachen und wirksamen Zugang zu den Informationen zu ermöglichen und durch deren Beteiligung zu einem verbesserten Umweltschutz beizutragen (vgl. die Begründungserwägungen 18 und 34 der Richtlinie). Dazu ist es geboten, von den Möglichkeiten der elektronischen Verwaltung - unter Beachtung des Datenschutzes und des Schutzes von Betriebsgeheimnissen - auch dann Gebrauch zu machen, wenn sie über die herkömmliche Verwaltungspraxis in Papierform hinausweisen.
Drucksache 362/2/20
Antrag des Landes Baden-Württemberg
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Stärkung der Führungsaufsicht - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Die Schaffung einer gesetzlichen Befugnis für die Anordnung unmittelbaren Zwangs gegen verurteilte Personen, die bei der Anlegung der elektronischen Fußfessel nicht freiwillig mitwirken, erscheint nicht mehrheitsfähig, während die Anhebung des Strafrahmens in § 145a
Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zudem, sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine schnelle und zugleich grundrechts- und datenschutzsichernde Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einzusetzen und dabei darauf hinzuwirken, dass den Herausforderungen bei der Bekämpfung der Kriminalität im Internet im besonderen Maße Rechnung getragen wird.
Drucksache 13/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG )
... (3) Die Art, den voraussichtlichen Umfang und die geplante Dauer von geologischen Untersuchungen nach den Absätzen 1 und 2, die den Einsatz von Maschinen voraussetzen oder die Dauer von zwei Arbeitstagen überschreiten, hat die zuständige Behörde dem Grundstückseigentümer und dem sonstigen Nutzungsberechtigten mindestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Untersuchung schriftlich, elektronisch oder, wenn mehr als zehn Grundstücke betroffen sind, durch ortsübliche Bekanntmachung in den Gemeinden, in denen die Untersuchung stattfindet, bekannt zu geben.
Drucksache 70/20
Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zum Zweck der Erleichterung der Identifizierbarkeit im Internet für eine effektivere Bekämpfung und Verfolgung von Hasskriminalität
... 3. einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 der Verordnung (EU) Nr.
Drucksache 88/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Ob eine Sache zu Abfall wird, entscheidet deren Besitzer, indem er sich dieser Sache entledigt. Eine Kennzeichnung von Produkten mit kritischen Rohstoffen kann dies nicht verhindern, andernfalls käme dies einem Entledigungsverbot gleich, das entsprechende Erzeugnis bliebe Produkt und unterfiele damit nicht den Regelungen der Abfallgesetzgebung. So enthält eine Vielzahl von elektronischen Geräten kritische Rohstoffe, für die geordnete Erfassung und Verwertung der Altgeräte gibt es umfangreiche Regelungen des Elektronikgerätegesetzes. Diese gelten nur für Abfälle und wären auf entsprechend gekennzeichnete Geräte nicht mehr anwendbar, da die Kennzeichnung ja gerade verhindern soll, dass sie zu Abfall werden. Ähnlich könnte bei Klärschlamm argumentiert werden, der mit der Kennzeichnung "phosphorhaltig" als Erzeugnis vertrieben werden könnte.
Drucksache 48/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
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Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte
Drucksache 413/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zum Erlass einer Verordnung über zentrale Internetportale des Bundes und der Länder im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , zur Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren und zur Änderung der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung
... hinaus zugänglich zu halten. In einigen Ländern gelten z.T. strengere aktive Veröffentlichungspflichten nach landesrechtlichen Vorschriften als nach Bundesrecht. Die Daten im UVP-Portal nicht mehr zugänglich zu machen und stattdessen in anderer Form vorzuhalten verursachte unnötige Doppelarbeiten und gewährleistete keinen, wie vom teilweise auch über das UIG hinausgehenden Landesrecht geforderten, möglichst einfachen elektronischen Zugang. Daher ist die Möglichkeit der Länder zu einer im Bedarfsfall weitergehenden Zugänglichmachung der Daten offen zu halten.
Drucksache 134/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Langfristiger Aktionsplan zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften - COM(2020) 94 final
... Die Kommission stellt zu der Maßnahme 3 des langfristigen Aktionsplans zur besseren Umsetzung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften fest, dass Warenverkäufer auf Plattformen für den elektronischen Handel sich der EU-Produktvorschriften bewusst sein und sicherstellen müssen, dass keine rechtswidrigen und unsicheren Produkte auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste sollen - so die Kommission - mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Konformität von Produkten, die über Online-Plattformen verkauft werden, geprüft werden. Des Weiteren sollen bei der Überarbeitung der Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Produktsicherheit bei Online-Verkäufen und in der globalen Online-Lieferkette untersucht werden.
Drucksache 195/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
... Anwendung finden soll. Allerdings kommen noch eine Reihe von weiteren Vorschriften in Betracht, deren Beachtung und Anwendung in der Praxis erforderlich werden kann. Dazu könnten zum Beispiel die Prüfung der Zulässigkeit der Vollstreckung einer Anordnung am Maßstab des europäischen Ordre public-Vorbehalts (§ 73 Satz 2 IRG) gehören oder die Möglichkeit, gemäß § 77a IRG den Schriftverkehr zwischen den Behörden auf einem sicheren elektronischen Wege abzuwickeln. Eindeutig wird damit auch klargestellt, dass die Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten im Rechtshilfeverkehr innerhalb der Europäischen Union im künftigen Zwölften Teil nicht außen vor bleiben dürfen.
Drucksache 164/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
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Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz -
Drucksache 9/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Mit § 7 Absatz 1 BfJG-E wird eine Verordnungsermächtigung zur näheren Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung und der Digitalisierung von Dokumenten beim Bundesamt für Justiz (BfJ) sowie der elektronischen Kommunikation mit dem BfJ geschaffen.
Drucksache 420/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
... Ist bei Niederschriften über eine Verfügung von Todes wegen ein Ausdruck der Bestätigung oder der Bestätigungen über die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, gleichgültig, ob in der Urkundensammlung oder der Nebenakte, aufzubewahren, bedarf es keiner zwingenden Aufnahme der Registernummer in das Urkundenverzeichnis (§ 9 Nummer 9 NotAktVV). Denn die eindeutige Bezeichnung des Verwahrdatensatzes (siehe Begründung Teil B zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 9, 4. Absatz) dient gerade der Zuordnung für Zwecke der Überprüfung, wenn ein Ausdruck der Registrierungsbestätigung nicht vorliegt. Damit war der Gedanke verbunden, dass man aus dem Urkundenverzeichnis zugleich die Information entnehmen könne, dass die vorgeschriebene Registrierung stattgefunden hat (§ 34a Absatz 1 BeurkG). Da derzeit eine technische Verknüpfung des Elektronischen Urkundenarchivs mit dem Zentralen Testamentsregister noch nicht konkret bevorsteht, wäre die obligatorische Erfassung der entsprechenden Nummern nur gewissermaßen vorsorglich, würde aber nicht unerheblichen Aufwand bei den Notarinnen und Notaren erzeugen. Letztere Überlegung gilt gleichermaßen für die Registriernummer im Zentralen Vorsorgeregister (§ 9 Nummer 10 NotAktVV). Auch diesbezüglich ergibt sich kein derzeit bestehender unmittelbarer Nutzen der Registrierung.
Anlage Änderungen zur Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
1. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 7, § 16 Überschrift, Absatz 1 - neu -
2. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 9 und 10 NotAktVV
3. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 NotAktVV
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Drucksache 169/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... /EG /EG des Europäischen Parlamentes und des Rates über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt sowie mit § 3 Absatz 2 Nummer 3 NetzDG herzustellen.
Drucksache 283/20
Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
Verordnung zur Verlängerung der vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa und zur vorübergehenden Befreiung zur Durchreise zum Zweck der Ausreise aus dem Schengen-Raum vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie (2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung - 2. Schengen-COVID-19-V)
... Für die Mehrzahl der Betroffenen, deren Schengen-Visum bereits abgelaufen war und die bereits nach der Verordnung zur vorübergehenden Befreiung von Inhabern ablaufender Schengen-Visa vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels auf Grund der COVID-19-Pandemie - SchengenVisaCOVID-19-V (BAnz AT 09.04.2020 V1) bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind, ist eine Verlängerung des Schengen-Visums grundsätzlich nur nach einer aufwändigen Einzelfallprüfung möglich. Eine Verlängerung von Schengen-Visa, die grundsätzlich nach Prüfung im Einzelfall und persönlicher Vorsprache der Betroffenen oder eines Bevollmächtigten gemäß Artikel 33 der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) (Visakodex) möglich ist, kommt nur für die wenigen Betroffenen in Betracht, deren Schengen-Visum noch nicht abgelaufen ist. Wegen der pandemologisch gebotenen Kontaktreduzierung ist eine persönliche Vorsprache aber zu vermeiden. Auch ein vorübergehender Rückgriff auf Fiktionsbescheinigungen, die ausnahmsweise schon nach einer elektronischen oder postalischen Antragstellung ausgegeben werden könnten, scheidet aus, da gemäß § 81 Absatz 4 Satz 2
Drucksache 436/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung von Verwaltungsverfahren bei der Gewährung von Familienleistungen
... . Diese wird aufgrund der Geburtsmitteilung des Standesamts an die Meldebehörde und einer entsprechenden Mitteilung derselben an das BZSt generiert. Vor diesem Hintergrund wurde, anders als bei der Beantragung von Elterngeld, in dem angestrebten elektronischen Verfahren zur Bearbeitung von Kindergeldanträgen auf eine Mitteilungspflicht des Standesamtes an die Familienkasse verzichtet.
Drucksache 97/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse 989. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2020
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Gestaltung der digitalen Zukunft Europas - COM(2020) 67 final
... 3. Der Bundesrat weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass er sich bereits frühzeitig für faire Spielregeln eines demokratischen Miteinanders eingesetzt hat, wie beispielsweise für eine Kennzeichnungspflicht für "Social Bots" (BR-Drucksache 519/18(B)), die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses bei Messengerdiensten (BR-Drucksache 145/17(B)) und einen nachhaltigen Wettbewerb auf dem Markt für elektronische Kommunikation bei gleichzeitiger Verbesserung der Gigabitinfrastruktur und Konnektivität als Garant für Resilienz und Sicherheit (BR-Drucksache 537/16(B)).
Drucksache 309/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Aktionsprogramm der Union im Bereich der Gesundheit (2021 - 2027) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 ("Programm EU4Health") - COM(2020) 405 final
... Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen mit der Kommission zu klären, welche personenbezogenen Gesundheitsdaten (Primär-, Sekundärdaten) in den europäischen Gesundheitsdatenraum einbezogen werden sollen, und ob diese Entwicklung ergänzend auch hin zu einer freiwilligen Datenspende, wie beispielsweise im Rahmen der elektronischen Patientenakte, genutzt werden sollte. Es erscheint nicht ausreichend, geeignete Verwaltungsstrukturen, nachhaltige, interoperable Gesundheitsinformationssysteme der Union und digitale Infrastrukturen in und zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit Organen und Einrichtungen der Union zu fördern. Vielmehr sollte aus Sicht des Bundesrates Kohärenz mit den deutschen Regelungen, wie etwa zum Forschungsdatenzentrum im Rahmen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, angestrebt werden.
Drucksache 468/1/20
... - die Gleichstellung nikotinfreier elektronischer Zigaretten und Nachfüllbehälter mit den nikotinhaltigen Erzeugnissen in bestimmten Aspekten, speziell hinsichtlich der Regelungen zu Inhaltsstoffen und Werbung,
Drucksache 65/20
Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... - sich auf europäischer Ebene weiterhin für eine schnelle und zugleich grundrechts- und datenschutzsichernde Umsetzung der angedachten Maßnahmen zur Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in Strafsachen einzusetzen und dabei darauf hinzuwirken, dass den Herausforderungen bei der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet im besonderen Maße Rechnung getragen wird.
Drucksache 437/20 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetz es (2. BMGÄndG)
... "(2a) Der Schreibdienst hat die Aufgabe, die Anschrift auf dem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des
Drucksache 9/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes, was weitere Folgeänderungen auslöst. Außerdem soll eine Rechtsgrundlage zur elektronischen Aktenführung und elektronischen Kommunikation für diejenigen Aufgabenbereiche des Bundesamts für Justiz (BfJ) geschaffen werden, für die eine entsprechende Regelung noch nicht existiert.
Drucksache 164/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz - PDSG )
...
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz -
Drucksache 9/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des EG -Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz
... Mit § 7 Absatz 1 BfJG-E wird eine Verordnungsermächtigung zur näheren Ausgestaltung der elektronischen Aktenführung und der Digitalisierung von Dokumenten beim Bundesamt sowie der elektronischen Kommunikation mit dem Bundesamt der Justiz (BfJ) geschaffen.
Drucksache 196/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
... 8. Bezeichnung, Anschrift und elektronische Erreichbarkeit der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde.
Drucksache 121/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... 2. die im Geltungsbereich dieses Gesetzes ansässigen Hersteller und Bevollmächtigten, Sponsoren und rechtlichen Vertreter von Sponsoren zu verpflichten, eine Stelle einzurichten, die die Aufbewahrung von Unterlagen nach den Absätzen 1 und 2 bei Einstellung von Geschäftstätigkeiten übernimmt und sicherstellt, dass Unterlagen, die in Form elektronischer Speichermedien aufbewahrt werden, während der gesamten Dauer der Aufbewahrungsfristen lesbar sind.
Drucksache 246/20
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
... "Beim Robert Koch-Institut wird eine Kontaktstelle für den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder eingerichtet, die die Amtshilfe nach Satz 5 und die Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden und die Zusammenarbeit bei der Umsetzung des elektronischen Melde- und Informationssystems nach § 14 innerhalb der vom gemeinsamen Planungsrat nach § 14 Absatz 1 Satz 3 getroffenen Leitlinien koordiniert."
Drucksache 420/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse sowie zur Änderung der Verordnung über die notarielle Fachprüfung
... Ist bei Niederschriften über eine Verfügung von Todes wegen ein Ausdruck der Bestätigung oder der Bestätigungen über die Registrierung im Zentralen Testamentsregister, gleichgültig, ob in der Urkundensammlung oder der Nebenakte, aufzubewahren, bedarf es keiner zwingenden Aufnahme der Registernummer in das Urkundenverzeichnis (§ 9 Nummer 9 NotAktVV). Denn die eindeutige Bezeichnung des Verwahrdatensatzes (siehe Begründung Teil B zu Artikel 1 Abschnitt 1 § 9, 4. Absatz) dient gerade der Zuordnung für Zwecke der Überprüfung, wenn ein Ausdruck der Registrierungsbestätigung nicht vorliegt. Damit war der Gedanke verbunden, dass man aus dem Urkundenverzeichnis zugleich die Information entnehmen könne, dass die vorgeschriebene Registrierung stattgefunden hat (§ 34a Absatz 1 BeurkG). Da derzeit eine technische Verknüpfung des Elektronischen Urkundenarchivs mit dem Zentralen Testamentsregister noch nicht konkret bevorsteht, wäre die obligatorische Erfassung der entsprechenden Nummern nur gewissermaßen vorsorglich, würde aber nicht unerheblichen Aufwand bei den Notarinnen und Notaren erzeugen. Letztere Überlegung gilt gleichermaßen für die Registriernummer im Zentralen Vorsorgeregister (§ 9 Nummer 10 NotAktVV). Auch diesbezüglich ergibt sich kein derzeit bestehender unmittelbarer Nutzen der Registrierung.
1. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 7, § 16 Überschrift, Absatz 1 - neu -
2. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 9 und 10 NotAktVV
3. Zu Artikel 1 § 9 Nummer 9 NotAktVV
4. Zu Artikel 1 § 48 Satz 2 NotAktVV
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Drucksache 88/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union
... Ob eine Sache zu Abfall wird, entscheidet deren Besitzer, indem er sich dieser Sache entledigt. Eine Kennzeichnung von Produkten mit kritischen Rohstoffen kann dies nicht verhindern, andernfalls käme dies einem Entledigungsverbot gleich, das entsprechende Erzeugnis bliebe Produkt und unterfiele damit nicht den Regelungen der Abfallgesetzgebung. So enthält eine Vielzahl von elektronischen Geräten kritische Rohstoffe, für die geordnete Erfassung und Verwertung der Altgeräte gibt es umfangreiche Regelungen des Elektronikgerätegesetzes. Diese gelten nur für Abfälle und wären auf entsprechend gekennzeichnete Geräte nicht mehr anwendbar, da die Kennzeichnung ja gerade verhindern soll, dass sie zu Abfall werden. Ähnlich könnte bei Klärschlamm argumentiert werden, der mit der Kennzeichnung "phosphorhaltig" als Erzeugnis vertrieben werden könnte.
Drucksache 85/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Grundrente für langjährige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Alterseinkommen (Grundrentengesetz)
... Die Anrechnung auch von Kapitalerträgen verursacht zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Träger der Rentenversicherung, der sowohl im Einführungsjahr als auch laufend entsteht. Für die Auswertung der Antworten der Berechtigten, die sich aufgrund der Aufforderung, Kapitalerträge mitzuteilen, an die Rentenversicherungsträger wenden, und die daraufhin erforderliche Neuberechnung und Bescheidung der Grundrenten wird in erwarteten rund 1,03 Millionen Fällen einen Zeitaufwand von 43 Minuten verursachen und damit zusätzliche 636 Vollbeschäftigteneinheiten erfordern. Das entspricht bei einem durchschnittlichen Personalkostensatz von jährlich 116 800 Euro einem Erfüllungsaufwand von rund 74,3 Millionen Euro entsprechen. Es wird davon ausgegangen, dass die Angaben der Berechtigten zu ihren Kapitalerträgen aufgrund der den Trägern der Rentenversicherung hierfür eingeräumten Berechtigung in fünf Prozent, also 65 Tausend Fällen stichprobenartig auf Richtigkeit bzw. Vollständigkeit überprüft werden. Der dazu zunächst erforderliche Kontenabruf beim Bundeszentralamt für Steuern wird dort für die Eingabe der angefragten Daten in elektronische Formulare und die elektronische Rückübermittlung durch Beschäftigte des mittleren Dienstes einen einmaligen wie laufenden Erfüllungsaufwand von rund 132 Tausend Euro verursachen.
Drucksache 6/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2 -Bepreisung (Wohngeld-CO2 -Bepreisungsentlastungsgesetz - WoGCO2 BeprEntlG)
... Die Entscheidung nach Satz 1 erfordert in jedem Fall einen schriftlichen oder elektronischen Bescheid an die Wohngeldempfängerin oder den -empfänger. Mit diesem wird ein höheres Wohngeld bewilligt.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.