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98 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Embargo"


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Drucksache 88/3/20

... plant die ECHA die Datenbank weltweit öffentlich zugänglich zu machen. Durch die Veröffentlichung von detaillierten Informationen zu Aufbau und Einzelteilen der Produkte der europäischen Hersteller ist der Abfluss von Knowhow in das außereuropäische Ausland und auch in Embargoländer nicht ausgeschlossen.

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Drucksache 88/3/20




Zu Artikel 1 Nummer 28


 
 
 


Drucksache 88/2/20

... plant die ECHA die Datenbank weltweit öffentlich zugänglich zu machen. Durch die Veröffentlichung von detaillierten Informationen zu Aufbau und Einzelteilen der Produkte der europäischen Hersteller ist der Abfluss von Knowhow in das außereuropäische Ausland und auch in Embargoländer nicht ausgeschlossen.

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Drucksache 88/2/20




Zu Artikel 1 Nummer 28

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten


 
 
 


Drucksache 88/20 (Beschluss)

... Im Widerspruch zur Abfallrahmenrichtlinie plant die ECHA die Datenbank weltweit öffentlich zugänglich zu machen. Durch die Veröffentlichung von detaillierten Informationen zu Aufbau und Einzelteilen der Produkte der europäischen Hersteller ist der Abfluss von Knowhow in das außereuropäische Ausland und auch in Embargoländer nicht ausgeschlossen.

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Drucksache 88/20 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe g § 3 Absatz 25a Satz 1 und 2 KrWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 5 Absatz 2 Satz 3 Nummer 1 KrWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe c - neu - § 5 Absatz 3 - neu - KrWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6a - neu - § 7 Absatz 5 - neu - KrWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe d § 9 Absatz 5 - neu - KrWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe b § 14 Absatz 1 KrWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 15a - neu - § 18 Absatz 8 - neu - KrWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KrWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 20 Absatz 3 Satz 2 und 4 KrWG

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

12. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 1 KrWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 3 KrWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 2 Nummer 5a - neu - KrWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 23 Absatz 4 Satz 1 KrWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 18 §§ 23, 24 und 25 KrWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 3 KrWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 4 KrWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 25 Absatz 1 Nummer 9 KrWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 19 § 26 Absatz 1, Absatz 3 Satz 2, Satz 3, Absatz 4 Satz 2 - neu -, § 26a Absatz 2 Satz 1, Satz 2, Absatz 3, Absatz 4, Absatz 5 - neu - KrWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe a1 - neu - § 30 Absatz 4 Satz 2 - neu - KrWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 30 Absatz 6 KrWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa § 30 Absatz 6 Nummer 2 Buchstabe c - neu - KrWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 6 Nummer 3 KrWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe cc § 30 Absatz 6 Nummer 5 Buchstabe b KrWG

26. Zu Artikel 1 Nummer 20 Buchstabe c Doppelbuchstabe ff § 30 Absatz 6 Nummer 9 KrWG

27. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe c KrWG

28. Zu Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a § 33 Absatz 3 Nummer 2 Buchstabe h KrWG

29. Zu Artikel 1 Nummer 24a - neu - § 47a - neu - KrWG

§ 47a
Die Eigentümer oder Besitzer von Grundstücken, Bauwerken, Fahrzeugen, Schiffen und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG haben zu dulden, dass Behörden, eingesetzte Kräfte und andere beim Einsatz dienstlich anwesende Personen ihre Grundstücke, Bauwerke, Fahrzeuge, Schiffe und Anlagen nach § 95 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 3 StrlSchG betreten und benutzen, soweit dies zur Bewältigung eines nach § 95 Absatz 1 Satz 1 StrlSchG vorliegenden Notfalls erforderlich ist. Soweit erforderlich, können die nach Satz 1 Betroffenen und deren dafür notwendiges Personal in Anspruch genommen werden. Die §§ 178, 179 in Verbindung mit §§ 17 und 19 des Atomgesetzes bleiben unberührt. ‘

30. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 62a KrWG

‚Artikel 2a Änderung des Chemikaliengesetzes

§ 16f
Mitteilungspflicht für Lieferanten

31. Zu Artikel 1 Nummer 32 Buchstabe 0a - neu - § 72 Absatz 1 Satz 2 KrWG

32. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 2 KrWG

33. Zu Artikel 1 Nummer 33 Anlage 5 Nummer 16 - neu - zu § 6 Absatz 3 KrWG

34. Zu Artikel 2a - neu - § 22 Absatz 5 Satz 1 VerpackG

‚Artikel 2a Änderung des Verpackungsgesetzes

35. Zu Artikel 3 Absatz 5 § 12 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Satz 2 NachweisV


 
 
 


Drucksache 1/18

... Das vom Rat der Europäischen Union am 13. November 2017 beschlossene Waffenembargo angesichts der Lage in Venezuela sowie die am 30. November 2017 beschlossene Ergänzung der Ausnahmeregelung vom EU-Waffenembargo gegen Russland sind innerstaatlich im Außenwirtschaftsrecht umzusetzen.



Drucksache 11/17

... - Umsetzung der vom Rat der Europäischen Union beschlossenen Aufhebung des VN-Waffenembargos gegen Côte d"Ivoire und Liberia.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 11/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Siebte Verordnung

Artikel 1
Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

§ 15
Vereinfachte Zollanmeldung

§ 20
Wiederausfuhren

§ 20a
Summarische Ausgangsanmeldung

§ 20b
Wiederausfuhrmitteilung

§ 76a
Ausnahmen von § 74 Absatz 1 und § 75 in Einzelfällen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Verordnungsgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Verordnungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 19

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 149/16

... - Umsetzung der Genehmigungspflicht bei Inanspruchnahme bestimmter Ausnahmeregelungen vom EU-Waffenembargo gegen Russland.



Drucksache 512/15

... Anpassung der Ausnahmevorschriften beim EU-Waffenembargo gegen Russland.



Drucksache 568/14

... - Umsetzung des neuen EU-Waffenembargos gegen Russland gemäß Beschluss 2014/512/GASP vom 31. Juli 2014; - Umsetzung der Aufhebung des EU-Waffenembargos gegen die Republik Guinea gemäß Beschluss 2014/213/GASP des Rates vom 14. April 2014;



Drucksache 9/14

... - Aktualisierung der Verweise auf die EU-Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sowie auf die EU-Embargoverordnung gegen Iran.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 9/14




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Erste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2710: Erste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 265/13 (Beschluss)

... Es wird mit Nachdruck angeregt, in diesem Zusammenhang anstelle des Begriffs "Zweitverwertungsrecht" den Begriff "Zweitveröffentlichungsrecht" zu verwenden. Mit dem Begriff der "Verwertung" ist stets eine wirtschaftliche Nutzung konnotiert, die im Zusammenhang mit dem Regelungsvorschlag zu Missverständnissen Anlass geben könnte. Ein Zweitveröffentlichungsrecht gibt jedoch dem Urheber wissenschaftlicher Beiträge nach näheren Maßgaben das Recht, diese Beiträge anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Nach dieser Legaldefinition fällt also nach Ablauf der Embargofrist gerade kein - wirtschaftliches - Verwertungs-, sondern lediglich ein - nichtkommerzielles - Veröffentlichungsrecht auf den Urheber zurück. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Begriff des "Zweitverwertungsrechts" für einen alternativen Regelungsvorschlag gebräuchlich ist, der rechtstechnisch nicht an der Person des wissenschaftlichen Autors, sondern an dessen Anstellungskörperschaft anknüpft. Auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz sind daher der Auffassung, dass mit Blick auf den Regelungsvorschlag im Gesetzentwurf nur von einem "Zweitveröffentlichungsrecht" gesprochen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 20b UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

Zu § 61b

b Vergriffene Werke

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 417/13

... - Ausweitung der Ausnahmen vom Waffenembargo gegen Syrien gemäß Beschluss 2013/109/GASP des Rates vom 28. Februar 2013;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 417/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Sechsundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2528: Sechsundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 643/13 (Beschluss)

... d) Der Bundesrat stellt fest, dass § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG-neu, dessen Anwendungsbereich sich zumindest im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auch auf das gesamte, an den Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Personal erstrecken muss, dem begünstigten Personenkreis ein vertraglich nicht abdingbares Recht auf Zweitveröffentlichung eröffnet. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine dem europäischen Stand der Diskussion entsprechende Gesetzesfassung eine in der Regel sechsmonatige Embargofrist sowie eine Anwendung der Norm auch auf nur einmal jährlich erscheinende Sammlungen vorgesehen hätte; zur Begründung wird auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 zu § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG-E - BR-Drucksache 265/13(B), Ziffer 2 - verwiesen.



Drucksache 265/1/13

... Es wird mit Nachdruck angeregt, in diesem Zusammenhang anstelle des Begriffs "Zweitverwertungsrecht" den Begriff "Zweitveröffentlichungsrecht" zu verwenden. Mit dem Begriff der "Verwertung" ist stets eine wirtschaftliche Nutzung konnotiert, die im Zusammenhang mit dem Regelungsvorschlag zu Missverständnissen Anlass geben könnte. Ein Zweitveröffentlichungsrecht gibt jedoch dem Urheber wissenschaftlicher Beiträge nach näheren Maßgaben das Recht, diese Beiträge anderweitig öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Nach dieser Legaldefinition fällt also nach Ablauf der Embargofrist gerade kein - wirtschaftliches - Verwertungs-, sondern lediglich ein - nichtkommerzielles - Veröffentlichungsrecht auf den Urheber zurück. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass der Begriff des "Zweitverwertungsrechts" für einen alternativen Regelungsvorschlag gebräuchlich ist, der rechtstechnisch nicht an der Person des wissenschaftlichen Autors, sondern an dessen Anstellungskörperschaft anknüpft. Auch die Allianz der Wissenschaftsorganisationen und die Kultusministerkonferenz sind daher der Auffassung, dass mit Blick auf den Regelungsvorschlag im Gesetzentwurf nur von einem "Zweitveröffentlichungsrecht" gesprochen werden sollte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 265/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe c § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 §§ 61 bis 61b UrhG , Artikel 2 §§ 13d und 13e UrhWahrnG

a Verwaiste Werke

b Vergriffene Werke

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 61 Absatz 4 UrhG


 
 
 


Drucksache 430/13

... (1) Ein Vertragsstaat darf keinerlei Transfer von konventionellen Waffen im Sinne des Artikels 2 Absatz 1 oder Gütern im Sinne des Artikels 3 oder 4 genehmigen, wenn der Transfer die Verpflichtungen dieses Vertragsstaats aufgrund von Maßnahmen verletzen würde, die der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen beschlossen hat, insbesondere Waffenembargos.



Drucksache 643/1/13

... - neu, dessen Anwendungsbereich sich zumindest im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auch auf das gesamte, an den Hochschulen beschäftigte wissenschaftliche Personal erstrecken muss, dem begünstigten Personenkreis ein vertraglich nicht abdingbares Recht auf Zweitveröffentlichung eröffnet. Der Bundesrat bekräftigt seine Auffassung, dass eine dem europäischen Stand der Diskussion entsprechende Gesetzesfassung eine in der Regel sechsmonatige Embargofrist sowie eine Anwendung der Norm auch auf nur einmal jährlich erscheinende Sammlungen vorgesehen hätte; zur Begründung wird auf die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 zu § 38 Absatz 4 Satz 1 UrhG-E - BR-Drucksache 265/13(B), Ziffer 2 - verwiesen.



Drucksache 57/13

... - Anpassung des Waffenembargos gegen Côte d’Ivoire an den Beschluss 2012/371/GASP des Rates vom 10. Juli 2012; - Anpassung des Waffenembargos gegen Eritrea an den Beschluss 2012/632/GASP des Rates vom 15. Oktober 2012;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 57/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

3 Erfüllungsaufwand:

B. Besonderer Teil

Artikel 1
Nummer 1, 5, 7 und 12 Buchstabe b, c und d

Nummer 2

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 6

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2368: Fünfundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 519/12

... grundlegend überarbeitet. Strafbewehrt werden vorsätzliche Verstöße gegen bestimmte, nunmehr in §§ 17 und 18 AWG n.F. bezeichnete Verbote und Genehmigungserfordernisse mit besonderem Unrechtsgehalt. Dies ist im Interesse einer wirkungsvollen Prävention von bewussten, häufig mit hoher krimineller Energie ausgeführten Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht geboten. Fahrlässige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, die bisher gemäß § 34 Absatz 7 AWG regelmäßig als Straftaten verfolgt wurden, werden nunmehr grundsätzlich bußgeldbewehrt. Die Strafbewehrungen von Verstößen gegen Embargos gemäß § 34 Absatz 4 und Absatz 6 AWG a.F. werden differenzierter ausgestaltet und die Qualifikationstatbestände des § 34 Absatz 6 AWG a.F. modernisiert.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Außenwirtschaftsgesetz(AWG)

Teil 1
Rechtsgeschäfte und Handlungen

§ 1
Grundsatz

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zweigniederlassungen und Betriebsstätten

§ 4
Beschränkungen und Handlungspflichten zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und der auswärtigen Interessen

§ 5
Gegenstand von Beschränkungen

§ 6
Einzeleingriff

§ 7
Einzeleingriff im Seeverkehr außerhalb des deutschen Küstenmeeres

§ 8
Erteilung von Genehmigungen

§ 9
Erteilung von Zertifikaten

Teil 2
Ergänzende Vorschriften

§ 10
Deutsche Bundesbank

§ 11
Verfahrens- und Meldevorschriften

§ 12
Erlass von Rechtsverordnungen

§ 13
Zuständigkeiten für den Erlass von Verwaltungsakten und für die Entgegennahme von Meldungen

§ 14
Verwaltungsakte

§ 15
Rechtsunwirksamkeit

§ 16
Urteil und Zwangsvollstreckung

Teil 3
Straf-, Bußgeld- und Überwachungsvorschriften

§ 17
Strafvorschriften

§ 18
Strafvorschriften

§ 19
Bußgeldvorschriften

§ 20
Einziehung und Erweiterter Verfall

§ 21
Aufgaben und Befugnisse der Zollbehörden

§ 22
Straf- und Bußgeldverfahren

§ 23
Allgemeine Auskunftspflicht

§ 24
Übermittlung von Informationen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

§ 25
Automatisiertes Abrufverfahren

§ 26
Übermittlung personenbezogener Daten aus Strafverfahren

§ 27
Überwachung des Fracht-, Post- und Reiseverkehrs

§ 28
Kosten

Artikel 2
Folgeänderungen

1 Änderung des Ausführungsgesetzes zum Chemiewaffenübereinkommen

2 Änderung des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen

3 Änderung der Verordnung über allgemeine Genehmigungen nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen

4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes

5 Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes

6 Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes

7 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes

8 Änderung des Kulturgüterrückgabegesetzes

9 Änderung der Strafprozessordnung

10 Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes

11 Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

12 Änderung der FIDE-Verzeichnis-Verordnung

14 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs- und Landwirtschaft

15 Aufhebung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten im Außenwirtschaftsverkehr

16 Änderung der Außenhandelsstatistik-Durchführungsverordnung

17 Änderung des Kreditwesengesetzes

18 Änderung des Textilkennzeichnungsgesetzes

19 Änderung des Kristallglaskennzeichnungsgesetzes

20 Änderung des Marktorganisationsgesetzes

21 Änderung der Magermilchpulverabsatz-Verordnung

22 Änderung der Verordnung über den Absatz von Rindfleisch aus staatlicher Lagerhaltung zu pauschal im voraus festgesetzten Preisen zum Zweck der Ausfuhr nach Drittländern

23 Änderung der Wein-Alkohol-Absatz-Verordnung

24 Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

25 Änderung des Verkehrssicherstellungsgesetzes

26 Änderung der Verordnung zur Sicherstellung des Seeverkehrs

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

I. Ziele und Inhalt des Entwurfs

1. Ausgangslage

2. Schwerpunkte der Novelle

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

IV. Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Im Einzelnen

Zu § 3

Zu § 4

Im Einzelnen

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Teil 2

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu §§ 24

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2224: Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts - Vereinfachung, Straffung und zielgenauere Fassung des Außenwirtschaftsrechts unter Beibehaltung seiner bewährten Grundstrukturen


 
 
 


Drucksache 500/12

... - Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die neue Iran-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 267/2012 des Rates vom 23. März 2012 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 961/2010; - Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die neue Syrien-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 500/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Vierundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

3 Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe a

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2087: Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 573/12

... 9. Siehe: http://www.broadbandcommission.org/net/broadband/Documents/bbcomm-climate-full-report-embargo.pdf.



Drucksache 310/12

... vor, dass der Name des Schiffes anzugeben ist. Die in § 643 Nummer 3 HGB enthaltene Vorschrift, wonach die Nationalität des Schiffes anzugeben ist, wird demgegenüber nicht übernommen. Die Staatszugehörigkeit hat für das Konnossementsrechtsverhältnis keine Bedeutung. Soweit ihre Angabe für die Beurteilung der wirtschaftlichen oder politischen Gefahren für die Beförderung, etwa durch einen Boykott oder ein Embargo, erforderlich erscheint, kann sie ohne weiteres zusätzlich in das Konnossement aufgenommen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 310/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Handelsgesetzbuchs

§ 397
Pfandrecht des Kommissionärs

§ 408
Frachtbrief. Verordnungsermächtigung.

§ 412
Verladen und Entladen, Verordnungsermächtigung.

§ 444
Ladeschein, Verordnungsermächtigung.

§ 444a
Wirkung des Ladescheins. Legitimation

§ 445
Ablieferung gegen Rückgabe des Ladescheins

§ 446
Befolgung von Weisungen

§ 447
Einwendungen

§ 448
Traditionswirkung des Ladescheins

§ 449
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 464
Pfandrecht des Spediteurs

§ 466
Abweichende Vereinbarungen über die Haftung

§ 475c
Lagerschein, Verordnungsermächtigung.

§ 475d
Wirkung des Lagerscheins. Legitimation

§ 475f
Einwendungen

§ 475g
Traditionswirkung des Lagerscheins

Fünftes Buch Seehandel

Erster Abschnitt

§ 476
Reeder

§ 477
Ausrüster

§ 478
Schiffsbesatzung

§ 479
Rechte des Kapitäns. Tagebuch

§ 480
Verantwortlichkeit des Reeders für Schiffsbesatzung und Lotsen

Zweiter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Seefrachtverträge

Erster Titel Stückgutfrachtvertrag

Erster Untertitel Allgemeine Vorschriften

§ 481
Hauptpflichten. Anwendungsbereich

§ 482
Allgemeine Angaben zum Gut

§ 483
Gefährliches Gut

§ 484
Verpackung, Kennzeichnung

§ 485
See- und Ladungstüchtigkeit

§ 486
Abladen, Verladen, Umladen, Löschen

§ 487
Begleitpapiere

§ 488
Haftung des Befrachters und Dritter

§ 489
Kündigung durch den Befrachter

§ 490
Rechte des Verfrachters bei säumiger Abladung

§ 491
Nachträgliche Weisungen

§ 492
Beförderungs- und Ablieferungshindernisse

§ 493
Zahlung, Frachtberechnung

§ 494
Rechte des Empfängers, Zahlungspflicht

§ 495
Pfandrecht des Verfrachters

§ 496
Nachfolgender Verfrachter

§ 497
Rang mehrerer Pfandrechte

Zweiter Untertitel Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes

§ 498
Haftungsgrund

§ 499
Besondere Schadensursachen

§ 500
Unerlaubte Verladung auf Deck

§ 501
Haftung für andere

§ 502
Wertersatz

§ 503
Schadensfeststellungskosten

§ 504
Haftungshöchstbetrag bei Güterschäden

§ 505
Rechnungseinheit

§ 506
Außervertragliche Ansprüche

§ 507
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen

§ 508
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 509
Ausführender Verfrachter

§ 510
Schadensanzeige

§ 511
Verlustvermutung

§ 512
Abweichende Vereinbarungen

Dritter Untertitel Beförderungsdokumente

§ 513
Anspruch auf Ausstellung eines Konnossements

§ 514
Bord- und Übernahmekonnossement

§ 515
Inhalt des Konnossements

§ 516
Form des Konnossements, Verordnungsermächtigung

§ 517
Beweiskraft des Konnossements

§ 518
Stellung des Reeders bei mangelhafter Verfrachterangabe

§ 519
Berechtigung aus dem Konnossement, Legitimation

§ 520
Befolgung von Weisungen

§ 521
Ablieferung gegen Rückgabe des Konnossements

§ 522
Einwendungen

§ 523
Haftung für unrichtige Konnossementsangaben

§ 524
Traditionswirkung des Konnossements

§ 525
Abweichende Bestimmung im Konnossement

§ 526
Seefrachtbrief, Verordnungsermächtigung

Zweiter Titel Reisefrachtvertrag

§ 527
Reisefrachtvertrag

§ 528
Ladehafen, Ladeplatz

§ 529
Anzeige der Ladebereitschaft

§ 530
Ladezeit, Überliegezeit

§ 531
Verladen

§ 532
Kündigung durch den Befrachter

§ 533
Teilbeförderung

§ 534
Kündigung durch den Verfrachter

§ 535
Löschen

Zweiter Unterabschnitt Personenbeförderungsverträge

§ 536
Anwendungsbereich

§ 537
Begriffsbestimmungen

§ 538
Haftung des Beförderers für Personenschäden

§ 539
Haftung des Beförderers für Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 540
Haftung für andere

§ 541
Haftungshöchstbetrag bei Personenschäden

§ 542
Haftungshöchstbetrag bei Gepäck- und Verspätungsschäden

§ 543
Zinsen und Verfahrenskosten

§ 544
Rechnungseinheit

§ 545
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 546
Ausführender Beförderer

§ 547
Haftung der Leute und der Schiffsbesatzung

§ 548
Konkurrierende Ansprüche

§ 549
Schadensanzeige

§ 550
Erlöschen von Schadensersatzansprüchen

§ 551
Abweichende Vereinbarungen

§ 552
Pfandrecht des Beförderers

Dritter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffsmiete

§ 553
Schiffsmietvertrag

§ 554
Übergabe und Rückgabe des Schiffes. Instandhaltung

§ 555
Sicherung der Rechte des Vermieters

§ 556
Kündigung

Zweiter Unterabschnitt Zeitcharter

§ 557
Zeitchartervertrag

§ 558
Beurkundung

§ 559
Bereitstellung des Schiffes

§ 560
Erhaltung des vertragsgemäßen Zustands des Schiffes

§ 561
Verwendung des Schiffes

§ 562
Unterrichtungspflichten

§ 563
Verladen und Löschen

§ 564
Kosten für den Betrieb des Schiffes

§ 565
Zeitfracht

§ 566
Pfandrecht des Zeitvercharterers

§ 567
Pflichtverletzung

§ 568
Zurückbehaltungsrecht

§ 569
Rückgabe des Schiffes

Vierter Abschnitt

Erster Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

§ 570
Schadensersatzpflicht

§ 571
Mitverschulden

§ 572
Fernschädigung

§ 573
Beteiligung eines Binnenschiffs

Zweiter Unterabschnitt Bergung

§ 574
Pflichten des Bergers und sonstiger Personen

§ 575
Verhütung oder Begrenzung von Umweltschäden

§ 576
Bergelohnanspruch

§ 577
Höhe des Bergelohns

§ 578
Sondervergütung

§ 579
Ausschluss des Vergütungsanspruchs

§ 580
Fehlverhalten des Bergers

§ 581
Ausgleichsanspruch

§ 582
Mehrheit von Bergern

§ 583
Rettung von Menschen

§ 584
Abschluss und Inhaltskontrolle eines Bergungsvertrags

§ 585
Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht

§ 586
Rangfolge der Pfandrechte

§ 587
Sicherheitsleistung

Dritter Unterabschnitt Große Haverei

§ 588
Errettung aus gemeinsamer Gefahr

§ 589
Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten

§ 590
Bemessung der Vergütung

§ 591
Beitrag

§ 592
Verteilung

§ 593
Schiffsgläubigerrecht

§ 594
Pfandrecht der Vergütungsberechtigten, Nichtauslieferung

§ 595
Aufmachung der Dispache

Fünfter Abschnitt

§ 596
Gesicherte Forderungen

§ 597
Pfandrecht der Schiffsgläubiger

§ 598
Gegenstand des Pfandrechts der Schiffsgläubiger

§ 599
Erlöschen der Forderung

§ 600
Zeitablauf

§ 601
Befriedigung des Schiffsgläubigers

§ 602
Vorrang der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 603
Allgemeine Rangordnung der Pfandrechte der Schiffsgläubiger

§ 604
Rangordnung der Pfandrechte unter derselben Nummer

Sechster Abschnitt

§ 605
Einjährige Verjährungsfrist

§ 606
Zweijährige Verjährungsfrist

§ 607
Beginn der Verjährungsfristen

§ 608
Hemmung der Verjährung

§ 609
Vereinbarungen über die Verjährung

§ 610
Konkurrierende Ansprüche

Siebter Abschnitt

§ 611
Übereinkommen über die Haftungsbeschränkung

§ 612
Haftungsbeschränkung für Ansprüche aus Wrackbeseitigung

§ 613
Haftungsbeschränkung für kleine Schiffe

§ 614
Haftungsbeschränkung für Schäden an Häfen und Wasserstraßen

§ 615
Beschränkung der Haftung des Lotsen

§ 616
Wegfall der Haftungsbeschränkung

§ 617
Verfahren der Haftungsbeschränkung

Achter Abschnitt

§ 618
Einstweilige Verfügung eines Bergers

§ 619
Zustellungen an den Kapitän oder Schiffer

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 6

Zweiunddreißigster Abschnitt Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts

Artikel 70

Artikel 3
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Umweltschadensgesetzes

Artikel 5
Änderung des Binnenschifffahrtsgesetzes

Vierter Abschnitt

§ 27

§ 77
Auf die Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Flüssen und sonstigen Binnengewässern sind die §§ 536 bis 552 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.

§ 78

Artikel 6
Änderung der Zivilprozessordnung

§ 30
Gerichtsstand bei Beförderungen

§ 30a
Gerichtsstand bei Bergungsansprüchen

Artikel 7
Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen

Artikel 8
Änderung der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung

Artikel 9
Änderung der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung

Artikel 10
Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Artikel 11
Änderung der Kostenordnung

§ 50
Bescheinigungen, Abmarkungen, Proteste, Schätzungen, Beweisaufnahmen nach § 11 des Binnenschifffahrtsgesetzes.

Artikel 12
Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes

Artikel 13
Änderung des Seemannsgesetzes

Artikel 14
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Geltende Rechtslage

II. Vorbereitung der Reform

III. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Änderung des Handelsgesetzbuchs

a Systematik

aa Gliederung

bb Internationale Übereinkommen

b Grundzüge der Regelungen über die Personen der Schifffahrt

c Grundzüge der Regelungen über den Seefrachtvertrag

aa Begriff des Seefrachtvertrags

bb Stückgutfrachtvertrag

1 Allgemeine Vorschriften

2 Haftung

3 Beförderungsdokumente

cc Reisefrachtvertrag

d Grundzüge der Regelungen über Personenbeförderungsverträge

e Grundzüge der Regelungen über Schiffsüberlassungsverträge

f Grundzüge der Regelungen über Schiffsnotlagen

g Grundzüge der Regelungen über Schiffsgläubigerrechte

h Grundzüge der Regelungen über die Verjährung

i Grundzüge der Regelungen über die allgemeine Haftungsbeschränkung

j Grundzüge der Verfahrensvorschriften

2. Sonstige Änderungen

3. Bezüge zum Recht der Europäischen Union und Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

4. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes

5. Finanzielle Auswirkungen; Erfüllungsaufwand; Nachhaltigkeitsaspekte

6. Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu § 445

Zu § 446

Zu § 447

Zu § 448

Zu § 449

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Nummer 30

Zu Nummer 31

Zu Nummer 32

Zu Nummer 33

Zu Nummer 34

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 35

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 36

Zu Nummer 37

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 38

Zu § 475f

Zu § 475g

Zu Nummer 39

Zu Nummer 40

Zum Fünften Buch Seehandel

Zum Ersten Abschnitt Personen der Schifffahrt

Zu § 476

Zu § 477

Zu § 478

Zu § 479

Zu § 480

Zum Ersten Titel Stückgutfrachtvertrag

Zum Ersten Untertitel Allgemeine Vorschriften

Zu § 481

Zu § 482

Zu § 483

Zu § 484

Zu § 485

Zu § 486

Zu § 487

Zu § 488

Zu § 489

Zu § 490

Zu § 491

Zu § 492

Zu § 493

Zu § 494

Zu § 495

Zu § 496

Zu § 497

Zu § 498

Zu § 499

Zu § 500

Zu § 501

Zu § 502

Zu § 503

Zu § 504

Zu § 505

Zu § 506

Zu § 507

Zu § 508

Zu § 509

Zu § 510

Zu § 511

Zu § 512

Zum Dritten Untertitel Beförderungsdokumente

Zu § 513

Zu § 514

Zu § 515

Zu § 516

Zu § 517

Zu § 518

Zu § 519

Zu § 520

Zu § 521

Zu § 522

Zu § 523

Zu § 524

Zu § 525

Zu § 526

Zum Zweiten Titel Reisefrachtvertrag

Zu § 527

Zu § 528

Zu § 529

Zu § 530

Zu § 531

Zu § 532

Zu § 533

Zu § 534

Zu § 535

Zu § 536

Zu § 537

Zu § 538

Zu § 539

Zu § 540

Zu § 541

Zu § 542

Zu § 543

Zu § 544

Zu § 545

Zu § 546

Zu § 547

Zu § 548

Zu § 549

Zu § 550

Zu § 551

Zu § 552

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffsmiete

Zu § 553

Zu § 554

Zu § 555

Zu § 556

Zu § 557

Zu § 558

Zu § 559

Zu § 560

Zu § 561

Zu § 562

Zu § 563

Zu § 564

Zu § 565

Zu § 566

Zu § 567

Zu § 568

Zu § 569

Zum Vierten Abschnitt Schiffsnotlagen

Zum Ersten Unterabschnitt Schiffszusammenstoß

Zu § 570

Zu § 571

Zu § 572

Zu § 573

Zum Zweiten Unterabschnitt Bergung

Zu § 574

Zu § 575

Zu § 576

Zu § 577

Zu § 578

Zu § 579

Zu § 580

Zu § 581

Zu § 582

Zu § 583

Zu § 584

Zu § 585

Zu § 586

Zu § 587

Zum Dritten Unterabschnitt Große Haverei

Zu § 588

Zu § 589

Zu § 590

Zu § 591

Zu § 592

Zu § 593

Zu § 594

Zu § 595

Zu § 596

Zu § 597

Zu § 598

Zu § 599

Zu § 600

Zu § 601

Zu § 602

Zu § 603

Zu § 604

Zu § 605

Zu § 606

Zu § 607

Zu § 608

Zu § 609

Zu § 610

Zu § 611

Zu § 612

Zu § 613

Zu § 614

Zu § 615

Zu § 616

Zu § 617

Zu § 618

Zu § 619

Zu Nummer 41

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu § 30

Zu § 30a

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1768: Gesetz zur Reform des Seehandelsrechts


 
 
 


Drucksache 105/12

... G. in der Erwägung, dass sich die Außenminister der EU-Mitgliedstaaten auf weitere restriktive Maßnahmen gegen den Iran verständigt haben, unter anderem im Energiesektor, einschließlich eines schrittweise durchzusetzenden Embargos gegen Rohölimporte aus dem Iran in die Union, im Finanzsektor - darunter auch gegen die iranische Zentralbank - und im Verkehrssektor, und einschließlich weiterer Exportbeschränkungen, vor allem für Gold und sensible Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, und weiterer Benennungen von Personen und Einrichtungen, einschließlich mehrerer Einrichtungen, die vom Korps der Islamischen Revolutionsgarden (IRGC) kontrolliert werden;


 
 
 


Drucksache 329/12

... 18. fordert den Rat auf, die derzeit angewandten restriktiven Maßnahmen mit Ausnahme des Waffenembargos für einen Zeitraum von zunächst einem Jahr auszusetzen und die Lage im Land genau zu beobachten;



Drucksache 62/12

... - Umsetzung des Waffenembargos gegen Südsudan gemäß dem Beschluss 2011/423/GASP des Rates vom 18. Juli 2011;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 62/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Dreiundneunzigste Verordnung

Artikel 1

§ 69d
Beschränkungen aufgrund der Resolutionen 1373(2001) vom 28. September 2001, 1988(2011) vom 17. Juni 2011 und 1989 vom 17. Juni 2011 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta)

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

3 Erfüllungsaufwand:

B. Im Einzelnen

Artikel 1
Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 4

Nummer n

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 5

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 10

Nummer 10

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (NKR-Nr.: 1953)


 
 
 


Drucksache 370/11

... 71. begrüßt den Beschluss des Rates, die Operation „EUFOR Libya“ zur Unterstützung humanitärer Hilfseinsätze durchzuführen, sofern sie vom Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) angefordert wird; ersucht den Rat, unverzüglich humanitäre Unterstützung für Misrata und andere Bevölkerungszentren, insbesondere mit Schiffen, bereitzustellen; ist tief besorgt angesichts der steigenden Zahl von Opfern des Konflikts in Libyen und des berichteten Einsatzes von Streumunition und sonstigen Waffen gegen die Zivilbevölkerung durch die Regierung Gaddafi; bedauert zutiefst, dass das EUFOR-Mandat auf humanitäre Aspekte beschränkt wurde, obwohl es gute Gründe dafür gab, dass die EU die Führung bei der Seeüberwachung (Durchsetzung des Embargos und Unterstützung für Frontex) und bei der humanitären Hilfe und dem Schutz der Zivilbevölkerung in Libyen übernimmt; weist in diesem Zusammenhang auf seine Entschließung vom 10. März 2011 hin, in der die HV/VP aufgefordert wird auszuloten, ob das Embargo mit Flugzeugen und Schiffen im Rahmen der GSVP durchgesetzt werden könnte; bedauert den Beschluss einiger Mitgliedstaaten, ein Veto gegen ein umfangreicheres Mandat für „EUFOR Libya“ einzulegen, während sie gleichzeitig derartige Einsätze auf eigene Faust durchführen; fordert, die Planung einer möglichen mittel- bis langfristigen GSVP-Operation in Libyen in den Bereichen Reform des Sicherheitsbereichs, Aufbau von Institutionen und Grenzschutz in Angriff zu nehmen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 370/11




Entschließung

Allgemeine Fragen

3 Warenverkehr

Dienstleistungsverkehr, Niederlassung

3 Investitionen

Öffentliche Aufträge

Handel und Wettbewerb

Handel und nachhaltige Entwicklung

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Sonstige Erwägungen

Entschließung

Entschließung

Sicherheit und Außenpolitik

Sicherheit und Verteidigung

Innen - und außenpolitische Sicherheit

Sicherheit durch Einsätze

Sicherheit in Partnerschaften

Entschließung

Stärkung der Rolle der EU im multilateralen System

Die Rolle der EU im System der Vereinten Nationen

Die UN-Generalversammlung UNGA

Der UN-Sicherheitsrat UNSC

Der UN-Menschenrechtsrat UNHRC

Die Rolle der EU in den internationalen Finanzinstitutionen IFI

Der Internationale Währungsfond IWF

Die Weltbank WB und die wichtigsten multilateralen Entwicklungsbanken

Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BIZ

Die Rolle der EU in multilateralen Sicherheitsorganisationen - Der Nordatlantikpakt NATO

Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE

Die Rolle der EU in anderen multilateralen Organisationen - Der Europarat

Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD

Die Welthandelsorganisation WTO

Die Rolle der EU in der „Gipfeldiplomatie“ - Ambitionen im G8- und G20-Prozess

Entschließung

Entschließung

Kultur und europäische Werte

EU -Programme

Medien und neue Informationstechnologien

Kulturdiplomatie und kulturelle Zusammenarbeit

EU -Außenbeziehungen und Europäischer Auswärtiger Dienst EAD

UNESCO -Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

GD Bildung und Kultur der Kommission, März 2009

Entschließung

Entschließung


 
 
 


Drucksache 571/11

... Hintergrund ist, dass im vergangenen Jahr in zwei Fällen luftrechtliche Sanktionsmaßnahmen aufgrund internationaler Vereinbarungen beschlossen wurden, nämlich gegen den Iran (GASP - Beschluss 2010/413 vom 26. Juli 2010: Embargo von Frachtflügen) und gegen Libyen (UN-Resolution 1973/2011 vom 17. März 2011: Untersagung des Ein-, Aus- und Überflugs).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 571/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

§ 19b

§ 20a

§ 23c

Artikel 2
Änderung der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Artikel 3
Änderung der Luftverkehrs-Ordnung

Artikel 4
Änderung der Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

1. Inhalt des Gesetzes

2. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

3. Kosten

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Sonstige Auswirkungen

a Auswirkungen von gleichstellungspolitischer Bedeutung

b Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1387: Entwurf eines Vierzehnten Gesetzes zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes


 
 
 


Drucksache 56/11

... Die Bundesanstalt ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Dienstherreneigenschaft im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Als Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft erteilt die Bundesanstalt Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie -genehmigungen. Bei Saat- und Pflanzgut überwacht die Bundesanstalt die Einfuhr von Saatgut sowie die Umsetzung der Gesetze zum Forstvermehrungsgut. Die Bundesanstalt überwacht auch Embargomaßnahmen und die Einhaltung von Kontingentregelungen. Sie ist daher auch gut zur Durchführung der Aufgaben dieses Gesetzes geeignet.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 56/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

§ 1
Anwendungsbereich und Aufgabenübertragung

§ 2
Eingriffsbefugnisse

§ 3
Mitwirkung der Zollbehörden

§ 4
Datenaustausch

§ 5
Verordnungsermächtigungen

§ 6
Auskunfts- und Duldungspflichten

§ 7
Strafvorschriften

§ 8
Bußgeldvorschriften

§ 9
Einziehung

§ 10
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit

II. Sachverhalt

III. Alternativen

IV. Mitteilungspflichten, andere administrative Pflichten oder Genehmigungsvorbehalte

V. Regelungsumfang:

VI. Gesetzgebungszuständigkeit, Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat

VII. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

VIII. Kosten für die Wirtschaft, Auswirkungen auf das Preisniveau und auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

1. Kosten für die Wirtschaft:

2. Auswirkungen auf das Preisniveau und auf Verbraucherinnen und Verbraucher:

IX. Bürokratiekosten

1. Informationspflicht:

2. Informationspflicht in § 6 Absatz 1 Auskünfte zur Durchführung der Aufgaben der zuständigen Behörden :

3. Informationspflicht in § 6 Absatz 4 Duldung und Unterstützung der mit der Überwachung beauftragten Personen :

4. Informationspflicht in § 2 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Pflicht, ein Produkt untersuchen zu lassen und das Ergebnis vorzulegen :

X. Auswirkungen auf die Umwelt und auf die Nachhaltigkeit

XI. Gleichstellungsaspekte

XII. Inkrafttreten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu Absatz 4

Zu § 9

Zu § 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1531: Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz


 
 
 


Drucksache 722/11

... Leitinitiativen zur digitalen Agenda für Europa10, die Leitinitiative zur Innovationsunion11, die Leitinitiative zur Agenda für neue Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten 12 und die Leitinitiative zur Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung 13 unterstützen. Das Programm wird zudem die Binnenmarktakte14 unterstützen sowie Wachstum und Innovation fördern, indem die Rechte des geistigen Eigentums im Einklang mit der kürzlich angenommenen umfassenden Strategie zum Schutz der Rechte des geistigen Eigentums15 an der Grenze durchgesetzt werden. Bezüglich des Schutzes der finanziellen Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten wird das Programm die Erhebung von Zöllen sowie verschiedenen Gebühren und Abgaben im Handelsverkehr und gemeinsame Anstrengungen zur Betrugsbekämpfung unterstützen. Die Zollunion ist der operative Teil der EU-Handelspolitik. Daher wird das Programm zur Umsetzung bilateraler und multilateraler Handelsabkommen, zur Erhebung von Abgaben und zur Anwendung handelspolitischer Maßnahmen (wie Ursprungsregeln), Embargos und sonstigen Beschränkungen, die mit der EU-Handelsstrategie16 im Einklang stehen, beitragen. In letzter Zeit hat das Zollwesen auch im Umweltschutz ein Rolle übernommen (u.a. in Bezug auf illegale Abfallausfuhren,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 722/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Anhörungen von interessierten Kreisen der Folgenabschätzungen

2.1. Anhörungen und Nutzung von Fachwissen

2.2. Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

3.3. Instrument

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

5.1. Anmerkungen zu spezifischen rechtlichen Bestimmungen

5.1.1. Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen

5.1.2. Kapitel II: Zuschussfähige Maßnahmen

5.1.3. Kapitel IV: Durchführung

5.2. Vereinfachung

5.2.1. Auf welche Weise trägt der Vorschlag zur Vereinfachung bei?

5.2.2. Leistungsbewertung des Programms

5.2.3. Ist der Programmvorschlag mit den allgemeinen politischen Zielen der Kommission vereinbar?

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Teilnahme am Programm

Artikel 4
Allgemeines Ziel

Artikel 5
Spezifische Ziele

Kapitel II
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 6
Zuschussfähige Maßnahmen

Artikel 7
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Maßnahmen

Artikel 8
Spezifische Durchführungsbestimmungen für die europäischen Informationssysteme

Artikel 9
Spezifische Durchführungsbestimmungen für gemeinsame Fortbildungsmaßnahmen

Kapitel III
Finanzrahmen

Artikel 10
Finanzrahmen

Artikel 11
Formen der Finanzierung

Artikel 12
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Kapitel IV
Durchführungsbefugnisse

Artikel 13
Arbeitsprogramm

Artikel 14
Ausschussverfahren

Kapitel V
Überwachung und Bewertung

Artikel 15
Überwachung der Maßnahmen des Programms

Artikel 16
Bewertung

Kapitel VI
Schlussbestimmungen

Artikel 17
Aufhebung

Artikel 18
Inkrafttreten

Anhang

I. Operative Ziele des Programms

II. Europäische Informationssysteme und ihre Unionskomponenten Gemäß Artikel 6 Buchstabe d


 
 
 


Drucksache 358/11

... - Anpassung an die Iran-Embargo-Verordnung (EU) Nr. 961/2010 des Rates vom 25. Oktober 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen bestimmte Verbote und Genehmigungsvorbehalte sowie gegen Wachsamkeits-, Informations- und Meldepflichten; Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen weitere Informationspflichten der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran. - Generelles Verbot der Durchfuhr von Rüstungsgütern bei der Umsetzung von Waffenembargos;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 358/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

Verordnung

Einundneunzigste Verordnung

Artikel 1

Kapitel VIIq
Besondere Beschränkungen gegen Libyen

§ 69q
Beschränkungen auf Grund der Resolution 1970(2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 26. Februar 2011 (Kapitel VII der Charta) sowie auf Grund des Beschlusses 2011/137/GASP des Rates vom 28. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 10

Nummer 14

Nummer 16

Nummer 19

Nummer 20

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Nummer 23

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1577: Einundneunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 430/10

... 18. begrüßt die Unterstützung der Europäischen Union für ein weltweites Waffenembargo und fordert die europäischen Regierungen und die Kommission dringend auf, damit zu beginnen, sich aktiv für die Herbeiführung eines weltweiten Konsenses zugunsten eines solchen Embargos einzusetzen;



Drucksache 17/10

... - Umsetzung des Waffenembargos gegen die Republik Guinea gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 17/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange werden nicht berührt.

Verordnung

Achtundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 1a
Verfahren über eine einheitliche Stelle

Kapitel VIIp
Besondere Beschränkungen gegen die Republik Guinea

§ 69p
Beschränkungen auf Grund des Gemeinsamen Standpunkts 2009/788/GASP des Rates vom 27. Oktober 2009 über restriktive Maßnahmen gegen die Republik Guinea

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1094: Achtundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 335/10

... (b) ihre Verpflichtungen im Rahmen von Sanktionen, die aufgrund eines Ratsbeschlusses oder aufgrund einer Entscheidung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) oder aufgrund einer verbindlichen Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, insbesondere zu Waffenembargos, verhängt wurden;



Drucksache 643/10

... Der Beschluss übernimmt für den Bereich der Verbote, Beschränkungen und Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs ("VuB"), deren Regelung im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten liegt (z.B. Rauschgift, Waffen, Kinderpornografie), vielfach Bestimmungen, mit denen die Verordnung (EG) Nr. 766/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 (ABl. L 218 vom 13.8.2008, S. 48) die Verordnung (EG) Nr. 515/97 des Rates vom 13. März 1997 über die gegenseitige Amtshilfe zwischen Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten und die Zusammenarbeit dieser Behörden mit der Kommission im Hinblick auf die ordnungsgemäße Anwendung der Zoll- und der Agrarregelung geändert hat. Die Verordnung (EG) Nr. 515/97, die allgemein auch "Zoll-Amtshilfe-Verordnung" genannt wird, ist die wichtigste Verordnung für die Zusammenarbeit der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten in denjenigen Bereichen, für die eine Zuständigkeit der EU besteht, wie zum Beispiel die Regelungen zur Erhebung der Zölle, zum Schutz der Umwelt, zur Überwachung des Verkehrs mit Grundstoffen für die Herstellung von Rauschgift oder zur Durchsetzung politischer Handelsembargos.



Drucksache 516/10

... - Umsetzung des Waffenembargos gegen Eritrea gemäß der Resolution 1907 (2009) vom 23. Dezember 2009 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 516/10




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Neunzigste Verordnung

Artikel 1

§ 69a

Kapitel VIIb
Besondere Beschränkungen gegen Eritrea

§ 69b
Beschränkungen auf Grund der Resolution 1907 (2009) vom 23. Dezember 2009 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta)

Artikel 2

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten der Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1151: Neunzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 18/10

... - Anpassung an die Aufhebung des Waffenembargos gegen Usbekistan nach dem Gemeinsamen Standpunkts 2008/843/GASP des Rates vom 10. November 2008 zur Änderung und Verlängerung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/734/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan;



Drucksache 57/10

... 17. begrüßt und unterstützt die Bestimmungen, die sicherstellen, dass die Europäische Union ihren internationalen Verpflichtungen in Bezug auf die unverzügliche Durchsetzung gezielter Sanktionen nachkommt, die von den Vereinten Nationen beschlossen wurden und sich gegen Personen und Einrichtungen richten, die nachweislich an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Somalia bedrohen, die gegen das Waffenembargo verstoßen oder die Lieferung humanitärer Hilfe behindert haben;



Drucksache 701/09

... - Anpassung an die Aufhebung des Waffenembargos gegen Ruanda durch Resolution 1823 (2008) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 10. Juli 2008.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 701/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung

Artikel 1

§ 6a
Beschränkung nach § 5 AWG

§ 16a
Ausfuhr von Obst und Gemüse

§ 35a
Einfuhr von Gartenbauerzeugnissen

§ 69a
Beschränkungen auf Grund der Resolutionen 733 (1992) vom 23. Januar 1992, 1356 (2001) vom 19. Juni 2001, 1725 (2006) vom 6. Dezember 2006, 1744 (2007), 1846 (2008) vom 2. Dezember 2008 und 1851 (2008) vom 16. Dezember 2008 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Kapitel VII der Charta).

Artikel 2

Anlage
A 1 Anleitung zu Angaben in der elektronischen Ausfuhranmeldung

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Nummer 11

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 963: Fünfundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung Der Nationale Normenkontrollrat hat den oben genannten Verordnungsentwurf auf Bürokratiekosten, die durch Informationspflichten begründet werden, geprüft.


 
 
 


Drucksache 729/09

... a) ein Embargoland im Sinne des Artikels 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 ist und das Handels- und Vermittlungsgeschäft nicht nach den §§ 69f bis 69o verboten ist oder

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Drucksache 729/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Sechsundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 38
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 41a
Weitere Beschränkung nach § 7 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 3 AWG

§ 42
Beschränkung nach § 7 Absatz 1 und 3 AWG

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

Sonstige Kosten

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

B. Im Einzelnen:

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 9

Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 1027: Sechsundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 553/09

... 94. nimmt die zweite Runde des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und Usbekistan, die am 5. Juni 2008 stattfand, anerkennend zur Kenntnis; nimmt das Seminar über Medienfreiheit, das am 2. und 3. Oktober 2008 in Taschkent stattfand, zur Kenntnis; ist jedoch der Auffassung, dass das ursprüngliche Ziel des Seminars, eine offene Diskussion über die Menschenrechtsverletzungen und die Verstöße gegen die Medienfreiheit in Usbekistan zu ermöglichen, nicht erreicht wurde; stellt fest, dass nach wie vor keine unabhängige internationale Untersuchung des Massakers von Andijan durchgeführt wurde und keine Verbesserung der Menschenrechtslage in Usbekistan zu verzeichnen ist; begrüßt die Freilassung der beiden Menschenrechtsverteidiger Dilmurod Mukhiddinow und Mamarajab Nazarow; verurteilt, dass sich Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Journalisten aufgrund politisch motivierter Anschuldigungen in Haft befinden, und fordert die usbekischen Staatsorgane auf, alle Menschenrechtsverteidiger und anderen politischen Häftlinge freizulassen; bringt erneut seine tiefe Besorgnis über die Inhaftierung des unabhängigen Journalisten Salijon Abdurakhmanow und des Menschenrechtsaktivisten Agzam Turgunow zum Ausdruck; nimmt die Schlussfolgerungen des Rates vom 13. Oktober 2008 zu Usbekistan zur Kenntnis ; fordert die usbekischen Staatsorgane mit Nachdruck auf, die Akkreditierung des neuen Länderdirektors von .Human Rights Watch" zu akzeptieren und es dieser Organisation und anderen internationalen und nichtstaatlichen Organisationen zu gestatten, ohne Behinderungen tätig zu sein; fordert Usbekistan auf, uneingeschränkt und wirksam mit den VN-Sonderberichterstattern für Folter und für freie Meinungsäußerung zusammenzuarbeiten und die für die Registrierung und Tätigkeit von nichtstaatlichen Organisationen in Usbekistan geltenden Einschränkungen aufzuheben; stellt fest, dass der Rat beschlossen hat, die Reisebeschränkungen für bestimmte Personen im Sinne des Gemeinsamen Standpunktes 2007/734/GASP1, die gemäß den Schlussfolgerungen des Rates vom 15./16. Oktober 2007 und 29. April 2008 ausgesetzt worden waren, nicht zu verlängern; begrüßt, dass der Rat jedoch beschlossen hat, das in diesem Gemeinsamen Standpunkt beschlossene Waffenembargo um einen Zeitraum von 12 Monaten zu verlängern; fordert den Rat und die Kommission auf, die allgemeine Menschenrechtslage in Usbekistan zu überprüfen; fordert erneut die unverzügliche Freilassung der politischen Gefangenen; nimmt die Erklärung des EU-Ratsvorsitzes vom 17. Dezember 2008 zu einzelnen Fallen zur Kenntnis;



Drucksache 429/09

... R. in der Erwägung, dass Indien den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet hat; in der Erwägung, dass die Gruppe der Kernmaterial-Lieferländer das Atomembargo gegen Indien aufgehoben hat und das Abkommen über die Zusammenarbeit zwischen den USA und Indien bei der zivilen Nutzung von Atomkraft vom US-amerikanischen Kongress gebilligt wurde,



Drucksache 839/09

... an Strafbewehrung von Verstößen gegen Einfuhrverbote und Genehmigungsvorbehalte in EG-Embargoverordnungen gegenüber Irak, Birma/Myanmar, Nordkorea und Iran durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 839/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Siebenundachtzigste Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

A. Allgemeines

4 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Nummer 8

Nummer 10

Artikel 2

Artikel 3

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1076: Siebenundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 142/09

... C. unter Hinweis darauf, dass die Grenzübergänge nach und aus Gaza seit achtzehn Monaten geschlossen sind und dass das Embargo für die Bewegung von Personen und Waren das tägliche Leben der Einwohner beeinträchtigt und die Wirtschaft im Gaza-Streifen weiter gelähmt hat und einer wesentlichen Verbesserung der Lage im Westjordanland Grenzen gesetzt hat; in der Erwägung, dass das Embargo gegen den Gaza-Streifen eine kollektive Bestrafung darstellt, die im Widerspruch zum humanitären Völkerrecht steht,



Drucksache 857/09

... O. in der Erwägung, dass die Westafrikanische Wirtschaftsunion einen Appell an die Völkergemeinschaft gerichtet hat, in Guinea neutrale Kräfte zu stationieren, um die Bevölkerung und die Opposition zu schützen, und dass die Internationale Kontaktgruppe für Guinea zu einem ständigen Embargo in Bezug auf Waffen mit Bestimmungsort Guinea aufgerufen hat,



Drucksache 214/09

... an die Einführung der elektronischen Einfuhrabfertigung wie auch die Straf- und Bußgeldbewehrung von Embargoverstößen dürften für die öffentlichen Haushalte nur geringfügige nicht zu quantifizierende Auswirkungen haben. Durch die elektronische Erfassung der für die Marktbeobachtung erforderlichen Daten über die Ein- bzw. Ausfuhr fallen einmalige Installationskosten beim Bundesministerium der Finanzen an. Diese können in ihrer Höhe nicht beziffert werden, da sie in die Gesamtkonzeption "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/09




A. Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

G. Gleichstellungspolitische Belange

Verordnung

Vierundachtzigste Verordnung

Artikel 1

§ 15
Erhebung von Ausfuhrdaten bei der Mineralölausfuhr

§ 27a
Einfuhrkontrollmeldung - Erhebung von Einfuhrdaten

§ 69o

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

3 Bürokratiekosten

Informationspflichten für die Wirtschaft:

Informationspflichten für die Verwaltung:

Informationspflichten für Bürger:

B. Im Einzelnen

Artikel 1

Nummer 1

Nummer 2

Nummer 3

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 9

Nummer 10

Nummer 11

Nummer 12

Nummer 13

Artikel 2
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung.

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 571: Vierundachtzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung


 
 
 


Drucksache 264/08

... F. in der Erwägung, dass die Gründe dafür nie offiziell erläutert wurden, jedoch offenbar mit dem Wunsch einzelner Mitgliedstaaten zusammenhängen, das geltende EU-Waffenembargo gegenüber der Volksrepublik China aufzuheben,



Drucksache 684/08

... – unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Oktober 1982 zu der Bedeutung und den Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen, insbesondere des Handelsembargos und des Boykotts auf die Außenbeziehungen der EWG18,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/08




Allgemeine Überlegungen mit Blick auf eine wirksame Sanktionspolitik der EU

Sanktionen als Teil einer umfassenden Menschenrechtsstrategie

Koordiniertes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft

Festlegung klarer Beschlussfassungsverfahren, Ziele, Bezugsnormen und Kontrollmechanismen

Gezielte Sanktionen als wirksameres Instrument?

Achtung der Menschenrechte bei der Anwendung gezielter Sanktionen zur Bekämpfung des Terrorismus

Für eine kombinierte Sanktionspolitik

Empfehlungen in Bezug auf die EU-Organe und die Mitgliedstaaten


 
 
 


Drucksache 87/08

... 7. besteht darauf, dass das nach den Ereignissen auf dem Platz des Himmlischen Friedens verhängte Waffenembargo der Europäischen Union gegenüber China aufrecht erhalten wird bis entscheidende Fortschritte im Bereich der Menschenrechte erzielt sind; erinnert die EU-Mitgliedstaaten daran, dass der EU-Verhaltenskodex zu Waffenausfuhren die Achtung der Menschenrechte im endgültigen Zielland solcher Ausfuhren als ein Kriterium einschließt;



Drucksache 45/08

... - Anpassung des Waffenembargos zu Usbekistan an den Gemeinsamen Standpunkt 2007/734/GASP des Rates betreffend restriktive Maßnahmen gegen Usbekistan (ABl. EU (Nr.) L 259 S. 34).



Drucksache 196/08

... 67. bekräftigt seine Unterstützung für die Sanktionen, die die Europäische Union nach dem Andijan-Massaker gegen Usbekistan verhängt hat; bedauert, dass in Bezug auf die festgelegten Kriterien zur Bewertung der allgemeinen Entwicklung der Menschenrechtslage nur sehr geringe Fortschritte zu verzeichnen sind; nimmt den Beschluss des Rates vom 15. Oktober 2007 (Gemeinsamer Standpunkt 2007/734/GASP) zur Kenntnis, das Waffenembargo um weitere zwölf Monate zu verlängern und die Visabeschränkungen für einen Anfangszeitraum von sechs Monaten bedingt auszusetzen; fordert die usbekischen Behörden nachdrücklich auf, diese einmalige Gelegenheit zu nutzen, um konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Menschenrechtslage zu ergreifen, den internationalen Verpflichtungen des Landes in diesem Bereich nachzukommen und die von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen zu erfüllen;



Drucksache 595/08

... 16. fordert den Rat auf, die gezielten Sanktionen gegen Mitglieder des Mugabe-Regimes und andere für schwere Menschenrechtsverletzungen Verantwortliche zu verschärfen und auszuweiten, falls die Vermittlungsbemühungen nicht akzeptiert werden und die staatlich finanzierte Gewalt nicht beendet wird, und darauf zu drängen, dass auf der Ebene der Vereinten Nationen Sanktionen beschlossen werden, darunter ein Waffenembargo und ein umfassendes Einfrieren des Vermögens der gesamten Regierung und der Führung der regierenden Partei; betont, dass diese Sanktionen energisch umgesetzt und mit der internationalen Gemeinschaft abgesprochen werden müssen, damit ihre Effizienz gewährleistet wird und Abweichungen verhindert werden;



Drucksache 514/08

... E. in der Erwägung, dass nach den beträchtlichen Fortschritten im Zusammenhang mit dem russischen Embargo gegen die Einfuhr von Fleischprodukten und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus Polen und den Zusicherungen im Zusammenhang mit der Unterbrechung der Druschba-Pipeline, die von Litauen als Vergeltungsmaßnahme aufgefasst wurde, die Mitgliedstaaten sich endlich auf die Ausarbeitung eines neuen Verhandlungsmandats für ein neues Abkommen geeinigt haben, mit dem das Ende letzten Jahres ausgelaufene Partnerschafts- und Kooperationsabkommen ersetzt werden soll,



Drucksache 517/08

... 14. ist der Auffassung, dass die eindeutig festgelegten und gezielten Sanktionen der Europäischen Union gegen die birmanische Junta – auch wenn sie nach den Vorfällen im September 2007 mit der Einführung eines Embargos für weitere Wirtschaftsbranchen ausgeweitet wurden – noch immer nur begrenzte Auswirkungen auf das Regime haben und somit die angestrebten Zielvorgaben nicht erfüllen; bekräftigt deshalb seine an den Rat gerichtete Forderung, weitere Schritte zu unternehmen und der Junta den Zugang zu den Zugang wirksam zu verwehren; fordert den Rat und die Mitgliedstaaten auf, aufmerksam über die effektive Anwendung der gezielten Sanktionen zu wachen;



Drucksache 137/08

... 10. stellt fest, dass Georgien aufgrund des russischen Wirtschaftsembargos, das vor mehr als einem Jahr verhängt wurde und das dazu geführt hat, dass traditionelle Märkte für georgische Waren nicht mehr zugänglich sind, so dass eine Reihe von Bürgern ihren Lebensunterhalt verloren haben, massiv unter Druck geraten ist; betont, dass der rasche Abschluss eines Freihandelsabkommens mit Georgien auch deswegen wichtig ist, um die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Georgien zu stärken und das Land von den Auswirkungen des russischen Embargos zu entlasten;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 137/08




Armenien, Aserbaidschan und Georgien im Rahmen der ENP

Friedliche Lösung von Konflikten

Zusammenarbeit in den Bereichen Energie und Verkehr

3 Sonstiges


 
 
 


Drucksache 378/08

... " Umgangs mit Waffenexporten an den Pranger gestellt hat; in der Erwägung, dass China verantwortlich ist für beträchtliche Waffentransfers in konfliktgeschüttelte Länder - und das sogar in Verletzung des UN-Embargos – z.B. in den Fällen Darfur, Liberia und Demokratische Republik Kongo,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/08




Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investition und Infrastrukturen

2 Umwelt

Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit

Nachhaltige Entwicklung

Energie und natürliche Ressourcen

Handel, Investitionen und Infrastrukturen

2 Umwelt

Gute Staatsführung und Menschenrechte

Frieden und Sicherheit


 
 
 


Drucksache 1003/08

... c) umgehende Ermittlungen in Bezug auf jüngste Behauptungen über Verstöße gegen Waffenembargos;



Drucksache 382/08

... 13. fordert den Rat auf, weiterhin die Sanktionen anhand spezifischer Zielvorgaben im Zusammenhang mit den Menschenrechten zu überprüfen, die Folgendes umfassen: Freilassung politischer Häftlinge und aller anderen Personen, die willkürlich aufgrund der Ausübung ihrer grundlegenden Menschenrechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit festgehalten werden, genaue offizielle Angaben über die Zahl der von den Sicherheitskräften – auch bei der Niederschlagung der jüngsten Proteste – getöteten Personen sowie über den Verbleib und die Verfassung der von ihnen festgenommenen und/oder inhaftierten Personen, Einstellung der militärischen Angriffe auf Zivilpersonen und Übergang zur Demokratie; fordert den Rat ferner auf, weitere gezielte Sanktionen in Erwägung zu ziehen, wie etwa ein umfassendes Verbot neuer Investitionen, ein Verbot von Versicherungsleistungen für Investitionen in Birma und ein Handelsembargo für wichtige Waren, mit denen die Militärregierung bedeutende Einnahmen erwirtschaftet;



Drucksache 198/08

... A. in der Erwägung, dass sich die humanitäre Lage im Gaza-Streifen durch das Embargo bezüglich des Personen- und Güterverkehrs, die teilweise festzustellende Verwehrung des Zugangs zu sauberem Trinkwasser, Lebensmitteln und Elektrizität sowie das Fehlen wesentlicher Güter und Dienstleistungen weiter verschlechtert hat,



Drucksache 411/07

... 20. fordert den Rat auf, zu gewährleisten, dass alle Mitgliedstaaten die bestehenden restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Waffenembargos und des Reiseverbots, streng anwenden und betont, dass Simbabwe nicht unabhängig von den Beziehungen der Europäischen Union zu Afrika im größeren Zusammenhang gesehen werden kann; fordert den Rat daher auf, dafür zu sorgen, dass Personen, für die ein Reiseverbot gilt, weder zu dem geplanten EU-Afrika-Gipfel in Lissabon im Dezember 2007 eingeladen werden noch daran teilnehmen; vertritt die Auffassung, dass die unzureichende Anwendung der gezielten Sanktionen die EU-Politik gegenüber Simbabwe in erheblichem Maße sabotiert und diejenigen in Simbabwe schwer enttäuscht, die sich um die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft bemühen;



Drucksache 116/07

... " sind in der üblichen Terminologie des Außenwirtschaftsrechts gelistete und damit ausfuhrgenehmigungspflichtige Güter. Aus außenpolitischer Sicht ist eine möglichst effektive Exportkontrolle in Fällen wünschenswert, in denen wegen möglicher Beiträge nichtgelisteter Güter zu konventionellen Rüstungsprogrammen in Embargoländern oder Ländern der Liste K außenpolitischer Schaden durch illegale Ausfuhren aus Deutschland zu befürchten ist.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Zollfahndungsdienstgesetzes

Artikel 2
Änderung des Zollverwaltungsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 4
Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

Erster Teil

A. Anlass und Zielsetzung des Entwurfs

B. Wesentliche Schwerpunkte des Entwurfs

C. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

F. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabschätzung

Zweiter Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummern 19 bis 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 24

Zu § 32b

Zu § 32c

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Nummer 28

Zu Nummer 29

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Artikel 5
(Inkrafttreten)


 
 
 


Drucksache 165/07

... - unter Hinweis auf seine Entschließungen zur Nichtaufhebung des EU-Embargos für Waffenausfuhren nach China und insbesondere seine Entschließung vom 18. Dezember 200313,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 165/07




Gemeinsamer Standpunkt

Dialog mit dem Europäischen Parlament

Vorläufige Maßnahmen bei Aufhebung eines Waffenembargos

Gleiche Kriterien

Benutzerleitfaden und bewährte Vorgehensweisen bei der Auslegung von Kriterien

Nationale Berichterstattungsverfahren

Innergemeinschaftliche Verbringung

Funktionen und Inhalt eines konsolidierten Berichts der Europäischen Union

2 Zusätzlich:15

Verarbeitung von Gütern zum Zweck der Wiederausfuhr

2 Endverwendung

Einbeziehung von Drittstaaten outreach

2 Waffenvermittlungstätigkeiten

Private Sicherheitsunternehmen

Regelungen betreffend Folterausrüstung

EU -Erweiterung

Internationale Prozesse: ein internationales Abkommen über den Waffenhandel


 
 
 


Drucksache 170/07

... H. in der Erwägung, dass Russland am 10. November 2006 ein neues Einfuhrembargo auf polnische Fleisch- und Geflügelprodukte mit der Begründung verhängt hat, dass es besorgt über Verletzungen der veterinärrechtlichen Vorschriften sei; in der Erwägung, dass es vor kurzem außerdem ein Verbot der Einfuhr von Fisch und Fischereierzeugnissen aus der Europäischen Union verhängt hat; in der Erwägung, dass Russland vor dem oben genannten Gipfeltreffen EU-Russland vom 24. November 2006 gedroht hat, das erstgenannte Verbot wegen Befürchtungen im Zusammenhang mit der Schweinepest in Rumänien und Bulgarien auf die gesamte Europäische Union auszudehnen,



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.