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116 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Energiespeicher"


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Drucksache 13/20

... zu genehmigende oder obertägige Vorhaben oder lediglich anzuzeigende untertägige Vorhaben die Untergrundverhältnisse von Nachbargrundstücken beeinflussen. Diese Untergrundinformationen sollen deshalb für die Verwirklichung persönlicher und wirtschaftlicher Ziele, aber auch zum Schutz vor Gefahren nicht nur der öffentlichen Hand, sondern auch jedem einzelnen zur Verfügung stehen. Dieses Ziel wird bereits mit dem Umweltinformationsgesetz und dem Geodatenzugangsgesetz angestrebt, aber wegen der oben geschildertem Umstände zumindest im Hinblick auf die zu großen Teilen sich in Privathand befindenden Untergrunddaten nicht erreicht. Auch soll die Allgemeinheit Zugriff auf Untergrunddaten haben, um die sich aus diesen Daten ergebenden Planungen und Entscheidungen von Regierung und Verwaltung auf alle den Untergrund betreffenden Fachgebiete (Bauwesen, Infrastruktur, Wasserversorgung, Rohstoffgewinnung und Energiespeicherung, Endlagerung radioaktiver Abfälle etc.) nachvollziehen zu können. Darüber hinaus sprechen wiederum die Rohstoffsicherung und die Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds für die öffentliche Bereitstellung auch solcher geologischen Daten, die Privateigentum betreffen. Nur über eine öffentliche Bereitstellung solcher Daten können Wissenschaft und Wirtschaft weitere Rohstoffquellen und Nutzungsmöglichkeiten des Untergrunds erschließen, wie sie zum Beispiel im Zusammenhang mit der Energiewende benötigt werden. Der Übermittlungsverpflichtete hat (auch) nach dem Ablauf der Bereitstellungsfristen Verfügungs- und damit die Entscheidungsgewalt über sein Grundeigentum bzw. das von ihm gepachtete Grundstück.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 13/20




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

2 Inhaltsübersicht

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

§ 1
Zweck des Gesetzes

§ 2
Sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Anwendung des Geodatenzugangsgesetzes und des Umweltinformationsgesetzes

Kapitel 2
Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

§ 5
Aufgaben der zuständigen Behörde

§ 6
Betretensrecht für die staatliche geologische Landesaufnahme; Betretensrecht zur Verhütung geologischer Gefahren; Zutritt zu geologischen Untersuchungen Dritter

§ 7
Wiederherstellungspflicht und Haftung

Kapitel 3
Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Abschnitt 1
Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

§ 8
Anzeige geologischer Untersuchungen und Übermittlung von Nachweisdaten an die zuständige Behörde

§ 9
Übermittlung von Fachdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 10
Übermittlung von Bewertungsdaten geologischer Untersuchungen an die zuständige Behörde

§ 11
Einschränkung von Anzeige- und Übermittlungspflichten; Vorhaltung geologischer

§ 12
Nachträgliche Anforderung nichtstaatlicher Fachdaten

§ 13
Pflichten vor Entledigung von Proben und Löschung von Daten

Abschnitt 2
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

§ 14
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen

§ 15
Abschluss einer geologischen Untersuchung; Beginn der Übermittlungsfrist; Einhaltung der Anzeige- und Übermittlungsfristen

§ 16
Datenformat

§ 17
Kennzeichnung von Daten

Kapitel 4
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Abschnitt 1
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zugang z u bereitgestellten Daten

Unterabschnitt 1
Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

§ 18
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten; anderweitige Ansprüche auf Informationszugang

§ 19
Öffentliche Bereitstellung nach den Anforderungen des Geodatenzugangsgesetzes, analoge Bereitstellung

§ 20
Zugang zu öffentlich bereitgestellten geologischen Daten im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten

§ 21
Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten in analoger Form anlässlich eines Zugangsbegehrens

§ 22
Hinweise auf geologische Daten in Geodatendiensten

Unterabschnitt 2
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

§ 23
Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten der zuständigen Behörde

§ 24
Öffentliche Bereitstellung übermittelter staatlicher geologischer Daten

§ 25
Inhaberlose Daten

Unterabschnitt 3
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten

§ 26
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Nachweisdaten nach § 8

§ 27
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher Fachdaten nach § 9

§ 28
Schutz nichtstaatlicher Bewertungsdaten nach § 10 sowie nachträglich angeforderter nichtstaatlicher Fachdaten nach § 12

§ 29
Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Daten, die vor dem ... [einsetzen: Datum des Inkrafttretens nach § 39 Absatz 1] an die zuständige Behörde übermittelt worden sind

§ 30
Einwilligung des Dateninhabers

Abschnitt 2
Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

§ 31
Schutz öffentlicher Belange

§ 32
Schutz sonstiger Belange bei verbundenen Daten

Abschnitt 3
Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

§ 33
Zurverfügungstellung geologischer Daten für öffentliche Aufgaben

§ 34
Erweiterte öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

§ 35
Anordnungsbefugnis

§ 36
Zuständige Behörden; Überwachung

§ 37
Verordnungsermächtigung; Ausschluss abweichenden Landesrechts

§ 38
Bußgeldvorschriften

§ 39
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Öffentliche Bereitstellung nichtstaatlicher geologischer Fach- und Bewertungsdaten

IV. Vereinbarkeit mit der Datenschutz-Grundverordnung DSGVO , dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Artikel 2 Absatz 1 GG und dem Bundesdatenschutzgesetz BDSG

V. Sonstige Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Alternativen

VII. Gesetzgebungskompetenz

VIII. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

aa Erfüllungsaufwand des Bundes

bb Erfüllungsaufwand der Länder

cc Erfüllungsaufwand der Kommunen

5. Weitere Kosten

IX. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu § 2

Zu Absatz 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu § 4

Zu Kapitel 2 Aufgaben und Befugnisse der zuständigen Behörde

Zu § 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu § 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Kapitel 3 Übermittlung geologischer Daten an die zuständige Behörde

Zu Abschnitt 1 Anzeige geologischer Untersuchungen; Übermittlung geologischer Daten

Zu § 8

Zu § 9

Zu Satz 1 Nummer 1

Zu Satz 1 Nummer 2

Zu Satz 1 Nummer 3

Zu Satz 1 Nummer 4

Zu Satz 1 Nummer 5

Zu Satz 1 Nummer 6

Zu Satz 2

Zu Absatz 2

Zu § 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 11

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu § 12

Zu § 13

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Abschnitt 2 Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen, Frist und Form für die Übermittlung

Zu § 14

Zu Absatz 1

Zu § 15

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 16

Zu § 17

Zu Kapitel 4 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten und Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu Abschnitt 1 Öffentliche Bereitstellung geologischer Daten

Zu Unterabschnitt 1 Allgemeine Regeln für die öffentliche Bereitstellung

Zu § 18

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 21

Zu § 22

Zu Unterabschnitt 2 Öffentliche Bereitstellung staatlicher geologischer Daten

Zu § 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 28

Zu § 29

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Beschränkung der öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten

Zu § 31

Zu § 32

Zu Abschnitt 3 Zurverfügungstellung geologischer Daten für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben

Zu § 33

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu § 34

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Kapitel 5 Schlussbestimmungen

Zu § 35

Zu § 36

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu § 37

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu § 38

Zu § 39

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4782, BMWi: Entwurf eines Gesetzes zur amtlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung, öffentlichen Bereitstellung und Zurverfügungstellung geologischer Daten

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung Bund

Verwaltung Länder

II.2. ‚One in one out‘-Regel

II.3. Evaluierung

II.4. KMU Betroffenheit

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 286/20

... Intelligente Messsysteme können nicht nur dem Verbraucher Einsparpotenziale beim Stromverbrauch aufzeigen, sondern leisten zukünftig auch einen wichtigen Beitrag bei der Energiewende. Die witterungsbedingt schwankende Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfordert es, Energieerzeugung, Energietransport, Energiespeicherung und Energieverbrauch intelligent und effizient miteinander zu verknüpfen. In einem auf Erneuerbare Energien gegründeten Energieversorgungssystem verbindet moderne Kommunikations- und Steuerungstechnik die verschiedenen Teile des Energiesystems und stimmt diese aufeinander ab. Smart Meter stellen dabei die Verbindung zwischen den einzelnen Verbrauchern und dem Stromnetz sowie den Energieversorgungsunternehmen her, so dass die Netzbetreiber das Netz besser steuern und unnötige Netzmanagementkosten vermeiden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20




Entschließung

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:

Zu Ziffer 8:


 
 
 


Drucksache 286/20 (Beschluss)

... Intelligenten Messsysteme können nicht nur dem Verbraucher Einsparpotenziale beim Stromverbrauch aufzeigen, sondern leisten zukünftig auch einen wichtigen Beitrag bei der Energiewende. Die witterungsbedingt schwankende Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien erfordert es, Energieerzeugung, Energietransport, Energiespeicherung und Energieverbrauch intelligent und effizient miteinander zu verknüpfen. In einem auf Erneuerbare Energien gegründeten Energieversorgungssystem verbindet moderne Kommunikations- und Steuerungstechnik die verschiedenen Teile des Energiesystems und stimmt diese aufeinander ab. Smart Meter stellen dabei die Verbindung zwischen den einzelnen Verbrauchern und dem Stromnetz sowie den Energieversorgungsunternehmen her, so dass die Netzbetreiber das Netz besser steuern und unnötige Netzmanagementkosten vermeiden können.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 286/20 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates - Digitalisierung der Energiewende - Rasche Umsetzung der Strombinnenmarktrichtlinie (RL 2019/944 /EU)

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 28/20

... sowie Energiespeicherung, unterstützen. Ziel ist es, durch die Teilung des Innovationsrisikos mit den Projektträgern neuartige und hochinnovative Projekte zu unterstützen und der europäischen Industrie auf dem Gebiet der sauberen Technologien eine weltweite Vorreiterposition zu verschaffen. Die Kommission bereitet derzeit die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Innovationsfonds vor, die Mitte 2020 mit einem Finanzierungsvolumen von 1 Mrd. EUR veröffentlicht werden soll. In den kommenden Monaten werden verschiedene Workshops stattfinden, die sich an Projektträger und andere private und öffentliche Investoren richten werden und dem Ziel dienen, wirksame Auswahlkriterien zu entwickeln. Der Modernisierungsfonds hingegen wird

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 28/20




Mitteilung

1. Einleitung

Abbildung 1 - Der Investitionsplan im Rahmen des europäischen Grünen Deals

Abbildung 2 - Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa

2. Die INVESTITIONSHERAUSFORDERUNG

3. Finanzierung: MOBILISIERUNG NACHHALTIGER INVESTITIONEN aus ALLEN QUELLEN

Abbildung 3 - Finanzierungselemente im Rahmen des Investitionsplans für ein zukunftsfähiges Europa, die im Verlauf des nächsten Jahrzehnts7 mindestens 1 Billion EUR erreichen

3.1. Ehrgeizigere Zielsetzungen beim EU-Haushalt und bei damit verbundenen Programmen

3.2. Mobilisierung privater Investitionen durch InvestEU

3.3. Beitrag der Europäischen Investitionsbank und Einbeziehung weiterer Finanzinstitute

4. Voraussetzungen SCHAFFEN: EIN Rahmen für Künftige öffentliche und PRIVATE INVESTITIONEN

4.1. Das nachhaltige Finanzwesen in den Mittelpunkt des Finanzsystems rücken

4.2. Orientierungshilfen und geeignete Mittel für nachhaltige Investitionen für den öffentlichen Sektor

4.3. Schaffung von Voraussetzungen für nachhaltige Investitionen durch einen geeigneten Beihilferahmen

4.3.1. Mehr Spielraum bei staatlichen Beihilfen für den Übergang hin zu klimaneutralen Produktionsverfahren

4.3.2. Beihilfen für energieeffizientere Gebäude

4.3.3. Beihilfen für Fernwärme

4.3.4. Beihilfen für die Schließung von Kohlekraftwerken

4.3.5. Beihilfen für die Kreislaufwirtschaft

5. DURCHFÜHREN: Entwicklung einer PIPELINE NACHHALTIGER Projekte

5.1.1. Behörden unterstützen

5.1.2. Projektträger unterstützen

5.1.3. Gewährleistung von Kohärenz und Sichtbarkeit

6. EIN Mechanismus für einen GERECHTEN ÜBERGANG

Abbildung 4 - Finanzierung des Mechanismus für einen gerechten Übergang

6.1. 1. Säule: Der Fonds für einen gerechten Übergang

6.2. Säule 2: Eine spezielle Regelung zur Gewährleistung eines gerechten Übergangs für Regionen im Rahmen des Fonds InvestEU

6.3. 3. Säule: Darlehensfazilität der Europäischen Investitionsbank-Gruppe für den öffentlichen Sektor

6.4. Technische Hilfe und Beratung

7. Schlussfolgerung und NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 498/20

... Wie groß das Potential von Stromspeichern für die Entwicklung des Versorgungssystems ist, wird auch in der im vergangenen Jahr in Kraft getretenen EU-Strommarktrichtlinie hervorgehoben (Richtlinie 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019). So werden Energiespeicher in der Richtlinie beispielsweise explizit als Möglichkeit zur Erbringung von Systemdienstleistungen aufgeführt und die netzdienliche Nutzung von Speichern als Alternative zum Netzausbau beschrieben. Zudem benennt die Richtlinie auch eine Reihe von Punkten, die mit den oben beschriebenen Maßnahmen und Handlungsfeldern korrespondieren, beispielsweise die Schaffung eines Regelungsrahmens für die Nutzung von Flexibilität im Verteilnetz sowie eine Entlastung von Speichern im Bereich der Letztverbraucherabgaben. Die bis Ende 2020 erforderliche Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht bietet somit einen idealen Anknüpfungspunkt, um die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Stromspeichern zeitnah zu verbessern und die beschriebenen Hemmnisse für den netz- und systemdienlichen Einsatz abzubauen. Von besonderer Bedeutung wird dabei sein, dass sich die Änderungen nicht nur auf das europarechtlich erforderliche Mindestmaß beschränken, sondern die Vorgaben der EU konsequent mit den oben dargestellten Maßnahmen und Erfordernissen verknüpft werden und somit ein ganzheitlicher Weg zur Stärkung der Stromspeicher eingeschlagen wird.


 
 
 


Drucksache 450/1/19

... Die Bundesregierung hat im Zuge des Dialogs Gas 2030 angekündigt, einen Marktrahmen für Wasserstoff zu schaffen. Allerdings ist derzeit unklar, was genau mit dem Marktrahmen bzw. einem rechtsverbindlichen Investitionsrahmen gemeint ist. Es sollte jedoch keine Fokussierung auf die Unterstützung im Rahmen der "Reallabore der Energiewende" erfolgen, sondern vielmehr ein Rahmen für alle PtX-Anwendungen eingefordert werden. Zumal die Reallabore der Energiewende nicht nur auf Wasserstofftechnologien abzielen, sondern derzeit gleichermaßen auf großskalige Energiespeicher im Stromsektor sowie auf energieoptimierte Quartiere.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 450/1/19




1. Zu Nummer 2 Satz 2

2. Zu Nummer 2 Satz 4 - neu - Der Nummer 2 ist folgender Satz anzufügen:

3. Zu Nummer 4 Buchstabe a Satz 3, 4

4. Zu Nummer 4 Buchstabe b

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

7. Zu Nummer 4 Buchstabe c Satz 3

8. Zu Nummer 4 Buchstabe e

9. Zu Nummer 4 Buchstabe e

10. Zu Nummer 4 Buchstabe g Satz 2 - neu - In Nummer 4 ist dem Buchstaben g folgender Satz anzufügen:

11. Zu Nummer 4 Buchstabe h

12. Zu Nummer 4 Buchstabe j

13. Zu Nummer 4 Buchstabe k - neu - Nummer 4 ist folgender Buchstabe k anzufügen:

14. Zu Nummer 5 Einleitungsteil


 
 
 


Drucksache 143/19 (Beschluss)

... Der Bundesrat unterstützt Initiativen der Bundesregierung, Fördermittel zur industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher für Forschung und Entwicklung zur Batteriezellfertigung sowie zur Errichtung von Produktionsstätten bereitzustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/19 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates: Fertigung von Batteriezellen als Speichermedium zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz in Deutschland


 
 
 


Drucksache 143/1/19

... "Der Bundesrat unterstützt Initiativen der Bundesregierung, Fördermittel zur industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher für Forschung und Entwicklung zur Batteriezellfertigung sowie zur Errichtung von Produktionsstätten bereitzustellen."]

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/1/19




1. Zu Nummer 1 Satz 6

2. Zu Nummer 2

3. Zu Nummer 3

4. Zu Nummer 3 Satz 1

Zu Nummer 3

3 5.

3 6.[

3 7.[

8. Zu Nummer 4 Satz 2*

9. Zu Nummer 4 Satz 2*

10. Zu Nummer 5 Satz 1

11. Zu Nummer 5 Satz 3*

12. Zu Nummer 9 - neu -


 
 
 


Drucksache 143/19

... Der Bundesrat begrüßt es daher, dass die Bundesregierung Fördermittel zur industriellen Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher in angemessener Höhe für Forschung und Entwicklung zur Batteriezellfertigung sowie zur Errichtung von Produktionsstätten bereitstellt.


 
 
 


Drucksache 454/18

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 454/18




Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern BR-Drucksache 739/16 B

Maßgaben der Sektorkopplung

FuE -Bedarf bei Speichern


 
 
 


Drucksache 181/18

... , sondern auch für die Energiespeicherung eine Schlüsseltechnologie darstellen. Im Oktober 2017 wurde eine Europäische Batterie-Allianz auf den Weg gebracht, deren Hauptziel der Aufbau einer vollständigen Batterie-Wertschöpfungskette ist und bei der die Batteriezellenproduktion im Mittelpunkt steht. Die Kommission prüft derzeit, mit welchen verfügbaren rechtlichen und sonstigen Instrumenten einschließlich finanzieller Mittel sie diesen Prozess gemeinsam mit den Mitgliedstaaten, Finanzinstitutionen und der Industrie-und Innovationsgemeinschaft unterstützen kann. Zudem bereitet sie einen umfassenden Aktionsplan als Teil des dritten Mobilitätspakets vor, das im Mai 2018 angenommen werden soll.


 
 
 


Drucksache 721/17

... -Emissionen, intelligente Stromnetze und innovative Lösungen für die Energiespeicherung miteinander zu verknüpfen. - Flottenspezifische Lösungen sollten zusammen mit der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe im TEN-V einschließlich seiner städtischen Knoten gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/17




Mitteilung

1. Einführung: WIE Europa zu einer weltweiten VORREITERIN BEI der Verringerung der CO2-EMISSIONEN werden KANN

2. WO stehen WIR?

2.1. Lage heute und Bedarfsschätzungen

2.2. Nationale Strategierahmen für die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe

5 Strom

Der NPF

5 Erdgas

Im NPF

5 Wasserstoff

Der NPF

2.3. Sind wir auf dem richtigen Weg?

3. HIN zu einer möglichst breiten Verwendung ALTERNATIVER KRAFTSTOFFE - EIN Aktionsplan

3.1. Vervollständigung und schnellere Umsetzung der NPF

3.2. Investitionsförderung

Umfassende Nutzung des TEN-V-Netzkorridoransatzes

Erhöhung von Umfang und Wirksamkeit der Finanzierung

Bessere Nutzung von EU-Finanzmitteln

Aufbau von Kapazitäten

3.3. Wegbereitende Maßnahmen in Städten

3.4. Verstärkte Einbindung der Verbraucher

3.5. Integration von Elektrofahrzeugen in das Stromnetz

3.6. Neue Fragestellungen

4. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 811/16

... Um den Fortschritt weiter voranzutreiben, sind noch größere Anstrengungen notwendig. Benötigt werden neue Lösungen für die Energiespeicherung und die Entwicklung einer größeren Bandbreite kosteneffizienter Technologien im Bereich der erneuerbaren Energieträger. Genauso müssen die bereits vorhandenen Energieeffizienz-Technologien viel schneller Eingang in den Gebäudebestand, die Verkehrssysteme und in die Fertigungspraxis finden. Der jüngst aktualisierte Europäische Strategieplan für Energietechnologie6 spielt in dieser Hinsicht eine wichtige Rolle.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 811/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. EIN Energiesystem IM Wandel

3. Politische SIGNALE und Rechtsrahmen

4. Finanzierungsinstrumente als ANREIZ für INVESTITIONEN des Privatsektors

5. Förderung von ENERGIEWISSENSCHAFT und ENERGIETECHNIK sowie DEREN DURCHSETZUNG auf dem MARKT

6. Europa SOLL SEINE GLOBALE Rolle Nutzen

7. Die wichtigsten Akteure der ENERGIEWENDE

B. Fazit

Anhang zur
Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK Schnellere Innovation im Bereich der sauberen Energie

Anhang
Erläuterung der VIER TECHNOLOGIESCHWERPUNKTE

a Dekarbonisierung des EU-Gebäudebestands bis 2050: von Niedrigstenergiehäusern bis zu Plusenergievierteln

b Stärkung der EU-Führung bei den erneuerbaren Energieträgern

c Entwicklung von Lösungen für eine erschwingliche und integrierte Energiespeicherung

d Elektromobilität und eine stärkere Integration des Nahverkehrssystems


 
 
 


Drucksache 809/1/16

... Festzustellen ist jedoch, dass der Ausbau von Speichern nicht mit der Entwicklung der erneuerbaren Energien Schritt hält. Eine zentrale Ursache hierfür liegt im geltenden Rechtsrahmen für Speicheranlagen. Es gilt daher, durch gezielte Änderungen der geltenden Regelungen für Energiespeicher deren Errichtung und Betrieb auf eine wirtschaftlich tragfähige Grundlage zu stellen.



Drucksache 80/16

... Das künftige Stromnetz wird mehr erneuerbare Energie, vor allem Wind- und Sonnenenergie und dezentrale Lieferungen, einbeziehen. Deswegen müssen Angebot und Nachfrage durch stärkere Nachfragereduzierung, Laststeuerungsmechanismen und Energiespeicherung flexibler werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 80/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. VISIONEN und Ziele

3. Herausforderungen

Abbildung 1: Primärenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung

Abbildung 2: Endenergieverbrauch für die Wärme- und Kälteerzeugung 2012

Hindernisse für die energetische Sanierung von Gebäuden

4 Finanzierung

Heiz - und Kühlanlagen

Abbildung 3: Effizienzeinstufung neuer Raumheizgeräte13

Abwärme und Abkälte

4. Synergien IM Energiesystem

Fernwärme und -kälte

Kraft -Wärme-Kopplung KWK

Intelligente Gebäude

5. Instrumente und LÖSUNGEN

4 Gebäude

Effiziente Wärme- und Kälteerzeugung mit erneuerbaren Energiequellen

Intelligente Systeme

4 Innovation

4 Finanzierung

6. Schlussfolgerungen


 
 
 


Drucksache 739/1/16

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern - Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen -

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/1/16




Zu Ziffer 2 Satz 3, 3a - neu -, 4

Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:


 
 
 


Drucksache 739/16 (Beschluss)

Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 739/16 (Beschluss)




Anlage
Entschließung des Bundesrates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern


 
 
 


Drucksache 739/16

Entschließung des Bunderates zur Unterstützung der Forschung, Entwicklung und Markteinführung von elektrischen Energiespeichern


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... f) Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Betrieb von Energiespeichern und hier insbesondere Pumpspeicherkraftwerken kontinuierlich verschlechtert haben. Aus wirtschaftlichen Gründen werden de facto heute keine neuen Pumpspeicherkraftwerke mehr realisiert. Fortgeschrittene Projektierungen wurden in den letzten Monaten eingestellt, und bei bestehenden Anlagen ist die Wirtschaftlichkeit des Betriebes ernsthaft gefährdet. Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung flexibler Strombereitstellungskapazitäten und Stromabnahmekapazitäten bei zunehmendem Anteil von volatiler Einspeisung von Strom im Zuge des Ausbaus der Erneuerbaren Energien erwartet er daher von der Bundesregierung, die geltenden Regelungen für die Errichtung und den Betrieb von Energiespeichern zu überprüfen und mögliche Hemmnisse für Errichtung und Betrieb zu beseitigen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 542/15 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zum Gesetzentwurf allgemein:

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 9 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 3 Nummer 25 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b und Nummer 12 Buchstabe a § 3 Nummer 25 und § 17 Absatz 1 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 Satz 3 und Satz 3a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13c Absatz 1 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13d Absatz 2 Satz 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 5 Satz 3 Nummer 1, 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 7 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 1 EnWG

15. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13g Absatz 8 Satz 3 EnWG

16. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13h Absatz 1 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 13i Absatz 5 Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 12a - neu - § 22 Absatz 2 Satz 4a - neu - EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 51 Absatz 4 Satz 3a - neu - EnWG

21. Zu Artikel 1 Nummer 22 Buchstabe b § 63 Absatz 2a Satz 2 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 111f Satzteil vor Nummer 1 EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 30 § 46 Absatz 3 Satz 5 EnWG

24. Zu Artikel 3 § 18 Absatz 1 Satz 1 und § 19 Absatz 2 Satz 4a - neu - StromNEV Artikel 9 Nummer 9 § 57 Absatz 3 Satz 1 EEG 2014

'Artikel 3 Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

25. Zu Artikel 4 Nummer 2 § 26 Absatz 3 Satz 3 und 4 - neu - StromNZV

26. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 19 Absatz 1a EEG

27. Zu Artikel 9 Nummer 7 § 24 Absatz 1 Satz 2 EEG


 
 
 


Drucksache 114/15

... Elektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden. Brennstoffzellenfahrzeuge sind Elektrofahrzeuge. Hybridelektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge i.S. von Artikel 3 Nummer 15 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (2007/46/EG vgl. ABl. L 263 vom 09.10.2007, S. 1). Die Regelung gilt für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge, deren mechanische oder elektrochemische Speicher extern aufladbar sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 114/15 (Beschluss)

... Elektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich durch Elektromotoren angetrieben werden, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern gespeist werden. Brennstoffzellenfahrzeuge sind Elektrofahrzeuge. Hybridelektrofahrzeuge sind Kraftfahrzeuge i. S. von Artikel 3 Nummer 15 der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (2007/46/EG vgl. ABl. L 263 vom 09.10.2007, S. 1). Die Regelung gilt für Elektrofahrzeuge und Hybridelektrofahrzeuge, deren mechanische oder elektrochemische Speicher extern aufladbar sind. Der Verweis auf das Elektromobilitätsgesetz dient der Klarstellung. Nur Fahrzeugbesitzer von Elektrofahrzeugen im Sinne der Definition des Elektromobilitätsgesetzes sollten gefördert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 114/15 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Anlage 1
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität

Artikel 1
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 7e
Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge und Ladevorrichtungen

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 2

Anlage 2
Entschließung zum Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität


 
 
 


Drucksache 15/1/15

... 23. Der Bundesrat hält es für notwendig und zielführend, die Mittel des EFSI insbesondere dazu einzusetzen, Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen anzustreben und zu sichern. Die aktuellen Innovationsstrategien der Länder bilden hierzu im Einklang mit der Europa-2020-Strategie eine gute, auf den regionalen Stärken basierte Handlungsgrundlage. Deshalb sollten sich die Investitionen des EFSI auf Projekte in Forschung und Entwicklung sowie marktrelevante Innovationen entsprechend fokussieren, beispielsweise in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie sowie allen Bereichen der digitalen Gesellschaft und der Industrie 4.0, Breitbandversorgung, Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft, Werkstoffe, grenzüberschreitende Energie- und Energiespeicherinfrastruktur, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Erneuerbare Energien.



Drucksache 15/15 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat hält es für notwendig und zielführend, die Mittel des EFSI insbesondere dazu einzusetzen, Technologieführerschaft in wichtigen Zukunftsbranchen anzustreben und zu sichern. Die aktuellen Innovationsstrategien der Länder bilden hierzu im Einklang mit der Europa-2020-Strategie eine gute, auf den regionalen Stärken basierte Handlungsgrundlage. Deshalb sollten sich die Investitionen des EFSI auf Projekte in Forschung und Entwicklung sowie marktrelevante Innovationen entsprechend fokussieren, beispielsweise in den Bereichen Informations- und Kommunikationstechnologie sowie allen Bereichen der digitalen Gesellschaft und der Industrie 4.0, Breitbandversorgung, Umwelttechnik, Gesundheitswirtschaft, Werkstoffe, grenzüberschreitende Energie- und Energiespeicherinfrastruktur, Energie- und Ressourceneffizienz sowie Erneuerbare Energien.



Drucksache 507/15

... b) alle Energiespeicher ausschließlich elektrisch wieder aufladbare Energiespeicher sind;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 507/15




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Mindestanforderungen an den Aufbau und den Betrieb von Ladepunkten

§ 4
Anzeige- und Nachweispflichten

§ 5
Kompetenzen der Regulierungsbehörde

§ 6
Übergangsregelung

§ 7
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Ermächtigung, Zielsetzung, zugrunde liegender Sachverhalt und wesentlicher Inhalt

II. Zeitliche Geltung

III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

V. Vereinbarkeit mit völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Änderungen der geltenden Rechtslage

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

d. Weitere Kosten

5. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Paragraph 1:

Zu Paragraph 2:

Zu Nummer 1

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Paragraph 3:

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Paragraph 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Paragraph 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Paragraph 6

Zu Paragraph 7

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3233: Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen

3 Wirtschaft

3 Verwaltung


 
 
 


Drucksache 71/15

... und Energiespeicherungstechnologien eine Führungsrolle übernehmen. Dazu müssen Elektrofahrzeuge - sowohl als Energieverbraucher als auch als mögliche Speichersysteme - vollständig in die Mobilitätspolitik der Städte und in das Stromnetz integriert werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 71/15




1. Warum WIR eine ENERGIEUNION BRAUCHEN

2. Weiteres Vorgehen

2.1. Sicherheit der Energieversorgung, Solidarität und Vertrauen

Zusammenarbeit im Hinblick auf Energieversorgungssicherheit

Eine stärkere Rolle Europas auf den globalen Energiemärkten

Mehr Transparenz bei der Gasversorgung

2.2. Ein vollständig integrierter Energiebinnenmarkt

Die Hardware des Binnenmarktes: Vernetzte Märkte durch Verbundleitungen

Umsetzung und Überarbeitung der Software des Energiebinnenmarktes

Verstärkte regionale Zusammenarbeit innerhalb eines gemeinsamen EU-Rahmens

Neu gestaltete Rahmenbedingungen für die Verbraucher

Maßnahmen für besonders schutzbedürftige Verbraucher

2.3. Energieeffizienz als Beitrag zur Senkung des Energiebedarfs

Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor

Entwicklung eines energieeffizienten Verkehrssektors mit geringen CO2-Emissionen

2.4. Umstellung auf eine Wirtschaft mit geringen CO2-Emissionen

Eine ehrgeizige EU-Klimapolitik

Übernahme der Führungsrolle bei den erneuerbaren Energien

2.5. Eine Energieunion für Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit

3. Lenkung der Energieunion

4. Verwirklichung der Energieunion

15 Maßnahmen für die Energieunion

ANNEX 1 PAKET zur ENERGIEUNION

Anhang
Fahrplan für die ENERGIEUNION der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische INVESTITIONSBANK: Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie


 
 
 


Drucksache 293/1/14

... anlagen ist derzeit die günstigste Form der Energiespeicherung, um die fluktuierende Stromproduktion aus Wind- und Solarenergie auszugleichen. Für Stoffe wie zum Beispiel Bioabfall- und Reststoffe oder Energiepflanzen wie Kleegras oder Sonnenblumen, deren Verwertung in



Drucksache 436/14 (Beschluss)

... 10. Der Bundesrat stellt fest, dass bei der Entwicklung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und elektrischen Energiespeichern fortwährend technische Fortschritte erzielt werden. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, so genannte Plug-In-Hybride, sind hierbei wichtige Entwicklungstreiber und Technologieträger und werden im vorliegenden Gesetzentwurf ab einer Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Maschine von mindestens 40 Kilometern von den Bevorrechtigungen erfasst. Um die technologische Entwicklung zu befördern und die Akzeptanz der Elektromobilität in der Bevölkerung zu steigern, sollten die Anforderungen an Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge während der Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes stufenweise angehoben werden. Demnach sollte ab dem 1. Januar 2020 bei Neuzulassung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen die rein elektrische Reichweite zum Erhalt der Bevorrechtigungen mindestens 60 Kilometer betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/14 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften


 
 
 


Drucksache 436/1/14

... 12. Der Bundesrat stellt fest, dass bei der Entwicklung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen und elektrischen Energiespeichern fortwährend technische Fortschritte erzielt werden. Von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, so genannte Plug-In-Hybride, sind hierbei wichtige Entwicklungstreiber und Technologieträger und werden im vorliegenden Gesetzentwurf ab einer Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Maschine von mindestens 40 Kilometern von den Bevorrechtigungen erfasst. Um die technologische Entwicklung zu befördern und die Akzeptanz der Elektromobilität in der Bevölkerung zu steigern, sollten die Anforderungen an Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge während der Geltungsdauer des Elektromobilitätsgesetzes stufenweise angehoben werden. Demnach sollte ab dem 1. Januar 2020 bei Neuzulassung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen die rein elektrische Reichweite zum Erhalt der Bevorrechtigungen mindestens 60 Kilometer betragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 436/1/14




Zum Gesetzentwurf allgemein

Zu den einzelnen Vorschriften

Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 207/13

... Gemeinsame Förderinitiative Energiespeicher

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 207/13




Nationales Reformprogramm 2013

3 Einführung

I. Das gesamtwirtschaftliche Umfeld

Übersicht 1: Eckdaten der Jahresprojektion der Bundesregierung

Schaubild 1: Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland preisbereinigt

II. Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Rates der Europäischen Union für Deutschland

1. Öffentliche Finanzen

Haushaltskonsolidierung und Schuldenregel

Schaubild 2: Ausgaben, Einnahmen und Finanzierungssaldo des Staates

Ausgaben für Bildung und Forschung, Gesundheit und Pflege

Effizienz des Steuersystems

2. Finanzmärkte

Strukturelle Verbesserungen im Finanzsektor

5 Landesbanken

3. Erwerbsbeteiligung

Steuern und Abgabenlast senken

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

Lohnentwicklung in Deutschland

Anreize für Zweitverdiener

Kindertagesbetreuung ausbauen

4. Infrastruktur und Wettbewerb

Den Wettbewerb stärken

Wettbewerb im Schienenverkehr und Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur

Wettbewerb bei Dienstleistungen

III. Europa 2020-Strategie: Erzielte Fortschritte und Maßnahmen

Kasten 1: Quantitative Ziele im Rahmen der Strategie Europa 2020 und Stand der Zielerreichung EU 2020-Kernziele EU-weite Indikatoren Nationale Indikatoren falls abweichend Stand der quantitativen Indikatoren

1. Beschäftigung fördern - Nationaler Beschäftigungsplan

Allgemeine Rahmenbedingungen

Schaubild 3: Arbeitslose und Erwerbstätige in Deutschland

Inländisches Beschäftigungspotenzial aktivieren

Qualifizierte Zuwanderung erleichtern

2. Bedingungen für Innovation, Forschung und Entwicklung verbessern

Schaubild 4: Ausgaben für Forschung und Entwicklung im Zeitraum 2000 bis 2011

3. Treibhausgasemissionen reduzieren, erneuerbare Energien und Energieeffizienz voranbringen

Schaubild 5: Bruttostromerzeugung in Deutschland 2012+

4. Bildungsniveau verbessern

5. Soziale Eingliederung vor allem durch die Verringerung von Armut fördern

Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

5 Armutsgefährdung

IV. Der Euro-Plus-Pakt

1. Umsetzung des Deutschen Aktionsprogramms 2012 für den Euro-Plus-Pakt

2. Deutsches Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt

Kasten 3: Das deutsche Aktionsprogramm 2013 für den Euro-Plus-Pakt Wettbewerbsfähigkeit

5 Beschäftigung

Langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen

5 Finanzstabilität

V. Verwendung der EU-Strukturmittel

Kasten 4: Schwerpunkte der künftigen Operationellen Programme im Rahmen der EFRE-, ESF- und ELER-Förderung EFRE:

VI. Verfahren zur Erstellung des NRP 2013 und Einbindung der Akteure

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 671/13

... 1. deren Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren erfolgt, die aus elektrochemischen Energiespeichern, emissionsfrei betriebenen Energiewandlern, emissionsfreien Energiequellen oder aus Kombinationen von diesen gespeist werden, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemein

I. Anlass und Zielsetzung

II. Lösung

III. Alternativen

IV. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

IV.1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

IV.2. Haushaltsausgaben mit Vollzugsaufwand

V. Sonstige Kosten

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 445/13 (Beschluss)

... "(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein."'

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 StVZO


 
 
 


Drucksache 674/13 (Beschluss)

... 6. Die frei werdenden EU-Forschungsmittel könnten dann in anderen Forschungsfeldern, beispielsweise in der Energiespeicherung und dem Ausbau intelligenter Netze innerhalb des EU-Programms "Horizont 2020", genutzt werden. Auf diese Weise würde die Energiewende auf Europäischer Ebene vorangebracht werden.



Drucksache 671/1/13

... -Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollständig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/1/13




1. Zu Artikel 1 § 6a1 - neu - StVG

'Artikel 1 Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

'Zu Artikel 1 § 6a1 StVG


 
 
 


Drucksache 672/13

... a) deren Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren erfolgt, die aus elektrochemischen Energiespeichern, emissionsfrei betriebenen Energiewandlern, emissionsfreien Energiequellen oder aus Kombinationen von diesen gespeist werden, oder

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 672/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Verordnung

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung

Abschnitt 5a
Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

1. Einzeiliges Kennzeichen

2. Zweizeiliges Kennzeichen

2a. Kraftradkennzeichen

3. Verkleinertes zweizeiliges Kennzeichen

4. Ergänzungsbestimmungen

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 9 Absatz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 4 Buchstabe a und b Anlage 4 Abschnitt 2a und Abschnitt 5a

3. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 10 Absatz 1 Satz2

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 30 Absatz 1 und § 31 Absatz 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 445/3/13

... Mit der Neuregelung soll die bisherige Verpflichtung, dass Fahrräder für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine (Dynamo) ausgerüstet sein müssen, durch eine Wahlfreiheit ersetzt werden, die beinhaltet, dass alternativ für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte statt des Dynamos auch Batterien oder ein wiederaufladbarer Energiespeicher mit Kapazitätsanzeige als Energiequelle verwendet werden können. Diese gewährleisten grundsätzlich das gleiche Sicherheitsniveau wie die Verwendung eines Dynamos als Energieversorger.



Drucksache 348/13

... Auch die Europäischen Industrieinitiativen und die damit zusammenhängenden Europäischen Technologieplattformen werden ihren Auftrag, ihre Struktur und ihre Zusammensetzung anpassen müssen, u.a. durch eine stärkere industrielle Komponente, um ihre jeweiligen Technologiepläne aktualisieren und zum "integrierten Fahrplan" beitragen zu können. Neue Technologien und neue Entwicklungen müssen behandelt werden, insbesondere die Energiespeicherung und die Meeresenergie im Zusammenhang mit der "Strategie des blauen Wachstums". Gleichzeitig muss das Europäische Energieforschungsbündnis (EERA) in enger Zusammenarbeit mit den Europäischen Industrieinitiativen seine Forschungskapazitäten weiter integrieren und die Marktwirkung bzw. den kommerziellen Nutzen seiner Ergebnisse steigern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 348/13




1. Einleitung

2. Was hat die EU erreicht?

2.1. Die Rechtsvorschriften waren eine treibende Kraft für die Markteinführung von Technologien und Innovationen

2.2. Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation

2.3. Der SET-Plan als treibende Kraft für das 7. Forschungsrahmenprogramm der EU

2.4. Programm Intelligente Energie - Europa IEE

2.5. Öffentlichprivate Partnerschaften und gemeinsames Unternehmen

2.6. Verbesserung des Zugangs zu Fremdfinanzierung - Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis RSFF

2.7. Regionale Dimension - Unterstützung durch die Kohäsionspolitik

2.8 Bewertung des EU-Rahmens für Technologien und Innovationen im Energiebereich

3. Energietechnologie- und Innovationsstrategie bis 2020 und Darüber hinaus

3.1. Zentrale Grundsätze

3.2 Notwendige zentrale Entwicklungen

Förderung von Innovationen unter realen Bedingungen durch einen marktgetriebenen Rahmen

4. Umsetzung der Energietechnologie- und innovationsstrategie

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 674/1/13

... 6. Die frei werdenden EU-Forschungsmittel könnten dann in anderen Forschungsfeldern, beispielsweise in der Energiespeicherung und dem Ausbau intelligenter Netze innerhalb des EU Programms "Horizont 2020", genutzt werden. Auf diese Weise würde die Energiewende auf Europäischer Ebene vorangebracht werden.



Drucksache 445/1/13

... "(1a) Abweichend von Absatz 1 dürfen für den Betrieb der aktiven lichttechnischen Einrichtungen auch wiederaufladbare Energiespeicher als Energiequelle verwendet werden. Über eine Anzeige muss dem Fahrer die Kapazität sinnfällig angezeigt werden. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 445/1/13




1. Zu Artikel 1 Eingangssatz StVZO

2. Zu Artikel 1 Nummer 0 - neu - § 53a Inhaltsübersicht StVZO Nummer 4a - neu - § 31b Nummer 4a - neu StVZO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 4 Nummer 3 StVZO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 32 Absatz 2 und 4 Nummer 3 StVZO

5. Zu Artikel 1 Nummer 7a - neu - § 34b Absatz 1 Satz 6 StVZO

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 52 Absatz 3 Satz 2 StVZO

7. Zu Artikel 1 Nummer 21a - neu - § 67 Absatz 1 a - neu -, Absatz 11 StVZO


 
 
 


Drucksache 671/13 (Beschluss)

... § 6a1 definiert eingangs die zu bevorrechtigenden Kraftfahrzeuge als besonders emissionsarm und beinhaltet damit eine Abgrenzung im Sinne einer Wirkvorschrift. Als besonders emissionsarm sind solche Kraftfahrzeuge anzusehen, deren CO2- Emissionen dem in Artikel 5 Verordnung (EG) Nr. 443/2009 festgelegten Wert für eine Begünstigung der Hersteller von Personenkraftwagen bei der Berechnung der durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen entsprechen oder deren Luftschadstoffemissionen besonders gering sind. Somit fallen unter die Definition nicht nur alle vollständig emissionsfrei fahrenden Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, wie z.B. reine Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge und Elektrofahrzeuge, die neben ihrem elektrochemischen Energiespeicher über andere emissionsfrei betriebene Energiewandler und/oder emissionsfreie Energiequellen (Kondensatoren, Schwungrad/Generator, einem anderen Energiespeichersystem) verfügen, sondern auch besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge ohne Elektroantrieb.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 671/13 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten und Verwaltungsaufwand

E. Auswirkungen auf die private Wirtschaft/sonstige Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Artikel 1
Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

§ 6a1
Elektromobilität und besonders emissionsarme Kraftfahrzeuge

Artikel 2
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 152/1/12

... 3. Der Bundesrat erachtet eine bessere Netzintegration von Photovoltaik-Anlagen als ein wichtiges energiepolitisches Ziel. Der Bundesrat bedauert es, dass mit der im Bundestag verabschiedeten EEG-Novelle kein Anreiz zur Verwendung von Energiespeichern gesetzt wird.



Drucksache 632/12

... aa) In Satz 2 wird der Punkt am Ende durch die Wörter " ; bei der privaten Nutzung von Fahrzeugen mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge), oder von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, ist der Listenpreis dieser Kraftfahrzeuge um die darin enthaltenen Kosten des Batteriesystems im Zeitpunkt der Erstzulassung des Kraftfahrzeugs wie folgt zu mindern: für bis zum 31. Dezember 2013 angeschaffte Kraftfahrzeuge um 500 Euro pro kWh der Batteriekapazität, dieser Betrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 50 Euro pro kWh der Batteriekapazität; die Minderung pro Kraftfahrzeug beträgt höchstens 10 000 Euro; dieser Höchstbetrag mindert sich für in den Folgejahren angeschaffte Kraftfahrzeuge um jährlich 500 Euro." ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/12




Jahressteuergesetz 2013*

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich und anzuwendendes Recht

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Zuständigkeit und Prüfungsbefugnisse

Abschnitt 2
Übermittlung von Informationen auf Ersuchen

§ 4
Ersuchen von anderen Mitgliedstaaten

§ 5
Fristen

§ 6
Ersuchen an andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 3
Weitere Übermittlung von Informationen

§ 7
Automatische Übermittlung von Informationen

§ 8
Spontane Übermittlung von Informationen an andere Mitgliedstaaten

§ 9
Spontane Übermittlung von Informationen durch andere Mitgliedstaaten

Abschnitt 4
Sonstige Formen der Verwaltungszusammenarbeit

§ 10
Anwesenheit von Bediensteten anderer Mitgliedstaaten im Inland

§ 11
Anwesenheit von inländischen Bediensteten in anderen Mitgliedstaaten

§ 12
Gleichzeitige Prüfung

§ 13
Zustellungsersuchen an andere Mitgliedstaaten

§ 14
Zustellungsersuchen von anderen Mitgliedstaaten

Abschnitt 5
Weitere Vorschriften

§ 15
Verwendung von Informationen und Dokumenten

§ 16
Rückmeldungen

§ 17
Standardformblätter und Kommunikationsmittel

§ 18
Informationsübermittlung an Drittstaaten

§ 19
Datenschutz und Zweckbestimmung

§ 20
Anwendungsbestimmung

Artikel 2
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

§ 52b
Übergangsregelungen bis zur Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

Artikel 3
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 5
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung

§ 7
Entsprechende Anwendung für Betriebsstätten, Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften Die §§ 1 bis 6 gelten entsprechend

Artikel 8
Änderung des Investmentsteuergesetzes

Artikel 9
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Artikel 10
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

§ 26
Durchführung, Erstattung in Sonderfällen.

Artikel 11
Änderung der Abgabenordnung

Artikel 12
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Artikel 13
Änderung des Steuerberatungsgesetzes

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

Artikel 14
Änderung des Feuerschutzsteuergesetzes

Artikel 15
Änderung des Bundeskindergeldgesetzes

Artikel 16
Änderung des Gesetzes über Steuerstatistiken

Artikel 17
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

§ 18
Verwaltung der Umsatzsteuer

Artikel 18
Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 15
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung, Verordnungsermächtigungen, Haftung, Anrufungsauskunft, Außenprüfung.

Artikel 19
Änderung der Verordnung zur Durchführung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes

§ 5
Elektronische Vermögensbildungsbescheinigung.

Artikel 20
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 21
Änderung des EU-Beitreibungsgesetzes

Artikel 22
Änderung der Zivilprozessordnung

Artikel 23
Änderung der Finanzgerichtsordnung

Artikel 24
Änderung der Funktionsverlagerungsverordnung

Artikel 25
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 26
Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 27
Änderung des Handelsgesetzbuches

Artikel 28
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 47

Artikel 29
Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

§ 24
Mitteilungspflichten der übermittelnden Stellen gegenüber der zentralen Stelle

Artikel 30
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 31
Änderung des Luftverkehrsgesetzes

Artikel 32
Änderungen zur weiteren Verkürzung der Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Umsatzsteuergesetz

Artikel 47

Artikel 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 2
(zu § 43b) Gesellschaften im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/96/EU


 
 
 


Drucksache 634/12

... In § 9 Absatz 2 werden nach dem Wort "Energiespeichern" die Wörter "oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern" eingefügt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 634/12




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Versicherungsteuergesetzes

§ 1
Gegenstand der Steuer

§ 5
Steuerberechnung, Steuerentstehung, Steuerausweis

§ 7
Steuerschuldner, Steuerentrichtungsschuldner, Haftende

§ 8
Anmeldung, Fälligkeit

§ 9
Erstattung, Nachentrichtung der Steuer

§ 10
Aufzeichnungspflichten, Außenprüfung, Änderung nach Außenprüfung

§ 12
Übergangsvorschrift

Artikel 2
Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes*

§ 3d
Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge

Artikel 3
Änderung des Gesetzes zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer Gesetze

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 346/12

... Andere Technologien stecken noch in den Kinderschuhen und könnten Unterstützung benötigen, damit die erneuerbaren Energien die ihnen in Zukunft zugedachte größere Rolle spielen können. Es besteht eine lange Liste strategischer Energietechnologien, die weiterentwickelt werden müssen, u.a. schwimmende und andere Meeresenergieanlagen (Windkraft-, Wellenenergie-, Gezeitenkraftwerke), bestimmte Biobrennstoffe, neue Anwendungen der konzentrierten Solarenergie und der Photovoltaik, neue Werkstoffe, Technologien für die Stromspeicherung (einschließlich Batterien) (siehe Kapitel 6 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen). Bei künftigen Forschungsarbeiten sollte sicherlich den Meerestechnologien und der Energiespeicherung, fortgeschrittenen Werkstoffen und Fertigungsverfahren für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien besondere Priorität eingeräumt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 346/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Integration der Erneuerbaren Energien in den Binnenmarkt

Marktentwicklungen und Kosten

Bessere Förderregelungen

3. ÖFFNUNG des Elektrizitätsmarktes Erneuerbare Energien

4. VERÄNDERUNG UNSERER Infrastrukturen

5. STÄRKUNG der POSITION der Verbraucher

6. Förderung der Technologischen Innovation

7. Gewährleistung der Nachhaltigkeit Erneuerbarer Energien

8. Politik IM Bereich der Erneuerbaren Energien NACH 2020

9. NÄCHSTE Schritte


 
 
 


Drucksache 740/12 (Beschluss)

... 3. Der Bundesrat sieht die im Gesetzgebungsverfahren erwirkten Entlastungen für Betreiber von Speicheranlagen als Schritt in die richtige Richtung. Durch die Absenkung der Kriterien können mehr Speicherbetreiber, insbesondere Pumpspeicherwerke, von Netzentgelten entlastet werden. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Energiespeicher gegenüber der alten Regelung verbessert.



Drucksache 204/3/12

... 3. Der Bundesrat erachtet eine bessere Netzintegration von Photovoltaik-Anlagen als ein wichtiges energiepolitisches Ziel. Der Bundesrat bedauert es, dass mit der verabschiedeten EEG-Novelle kein Anreiz zur Verwendung von Energiespeichern gesetzt wird und fordert die Bundesregierung auf, hier kurzfristig Abhilfe zu schaffen.



Drucksache 346/1/12

... 11. Die von der Kommission nach wie vor vorgesehene finanzielle Unterstützung innovativer Technologien im Energiebereich wird vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Insbesondere innovative Technologien, die Entwicklungspotentiale von zukünftigen Energiespeichern und von Stromübertragungsleitungen mittel- bis kurzfristig weiter voranbringen sowie zugleich umwelt- und sozialverträgliche Lösungen anstreben, sind Schlüsselelemente für die Energiewende und bieten zugleich in einem weltweit wachsenden Markt große Chancen für die Wirtschaft.



Drucksache 346/12 (Beschluss)

... 11. Die von der Kommission nach wie vor vorgesehene finanzielle Unterstützung innovativer Technologien im Energiebereich wird vom Bundesrat ausdrücklich begrüßt. Insbesondere innovative Technologien, die Entwicklungspotentiale von zukünftigen Energiespeichern und von Stromübertragungsleitungen mittel- bis kurzfristig weiter voranbringen sowie zugleich umwelt- und sozialverträgliche Lösungen anstreben, sind Schlüsselelemente für die Energiewende und bieten zugleich in einem weltweit wachsenden Markt große Chancen für die Wirtschaft.



Drucksache 692/12

... - Umsetzung des Europäischen Strategieplans für Energietechnologie (SET-Plan)11 mit dem die Forschungs- und Innovationsagenda in mehreren Bereichen von strategischer Bedeutung für den Verkehrssektor thematisiert wird, insbesondere intelligente Stromversorgungsnetze, alternative Treibstoffe, wie Bioenergie und Wasserstoff und Brennstoffzellen sowie Energiespeicherung. Eine entsprechende Vernetzung mit dem Strategieplan für Verkehrstechnologie wird gewährleistet sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 692/12




1. Eine Schlüsselbranche AM Scheideweg

2. CARS 21: eine Gemeinsame Strategie für die Industrie IM JAHR 2020

3. eine Wirtschaftslage, die UNS VOR Herausforderungen stellt

4. EIN Aktionsplan zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit

4.1. Investitionen in fortgeschrittene Technologien und Finanzierung der Innovation

Forschung, Entwicklung und Innovation

Zugang zu Finanzmitteln

Verringerung der CO2-Emissionen

Schadstoff - und Geräuschemissionen

2 Straßenverkehrssicherheit

Alternative Kraftstoffe und Infrastruktur

4.2. Verbesserung der Marktbedingungen

Ein stärkerer Binnenmarkt

Intelligente Regulierung

4.3. Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit auf globalen Märkten

2 Handelspolitik

Internationale Harmonisierung

4.4. Vorwegnahme der Anpassung und Bewältigung von Umstrukturierungen

Humankapital und Qualifikationen

Anpassung der Industrie

5. Überwachung und Governance


 
 
 


Drucksache 302/1/12

... "§ 7l Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/1/12




1. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Nummer 4, § 15 Absatz 01 - neu - und Absatz 3 EUAHiG

Zu § 7

Zu § 15

Zu Absatz 01

Zu Absatz 3

2. Zu Artikel 2 Nummer 3 § 3 Nummer 5 EStG

3. Zu Artikel 2 Nummer 3, Nummer 11a - neu -, Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - und e1 - neu - § 3 Nummer 40 Buchstabe d Satz 2 und 3, § 32d Absatz 2 Nummer 4, § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - und § 52 Absatz 45 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und 3 Buchstabe a § 8b Absatz 1 Satz 2 und § 34 Absatz 7 Satz 11 - neu - KStG

4. Zu Artikel 2 Nummer 3 und Nummer 26 Buchstabe a1 - neu - § 3 Nummer 40 Satz 3 und 4 und § 52 Absatz 4d Satz 4 - neu - EStG Artikel 3 Nummer 1 und Nummer 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 7 und § 34 Absatz 7 Satz 12 - neu - KStG

Zu Artikel 2 Nummer 3

Zu Artikel 2 Nummer 26

5. Zu Artikel 2 Nummer 4, 5, 7 und 26 Buchstabe d § 4 Absatz 5 Satz 1, § 6 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a, § 8 Absatz 2 Satz 4 und § 52 Absatz 16 Satz 11 EStG

Zu Artikel 2

Zu Artikel 30

6. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 6 EStG

7. Zu Artikel 2 Nummer 5 und 26 § 6 Absatz 1 Nummer 1b - neu -, § 52 Absatz 16 Satz 10 - neu - EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

8. Zu Artikel 2 Nummer 5a - neu - § 6 Absatz 7 EStG

9. Zu Artikel 2 Nummer 5b - neu - § 6a Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

10. Zu Artikel 2 Nummer 6a - neu - § 7g Absatz 3 Satz 4 - neu - EStG

11. Zu Artikel 2 Nummer 6b - neu - und 6c - neu - § 7h Absatz 2 und§ 7i Absatz 2 EStG

Zu Artikel 2 Nummer 6b

Zu Artikel 2 Nummer 6c

12. Zu Artikel 2 Nummer 6d - neu -, Nummer 26 Buchstabe d1- neu - §§ 7l - neu -, 52 Absatz 23c - neu - EStG

§ 7l
Sonderabschreibungen für Elektrofahrzeuge, Hybridelektrofahrzeuge sowie Vorrichtungen für das Laden des elektrochemischen oder mechanischen Energiespeichers

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 Absatz 1 EStG

14. Zu Artikel 2 Nummer 8 Buchstabe a, b und c - neu - § 10 Absatz 1 Nummer 3 Satz 5 - neu -, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2a Satz 1 EStG

15. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

16. Zu Artikel 2 Nummer 8 § 10 EStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 2 Nummer 9a - neu - § 15 Absatz 4 Satz 2 und 7 EStG

18. Zu Artikel 2 nach Nummer 9 §§ 15b, 32b EStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 10a - neu - § 22 Nummer 3 Satz 2 EStG

20. Zu Artikel 2 Nummer 11a - neu - § 32a Absatz 6 Satz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG

21. Zu Artikel 2 nach Nummer 11 § 32d Absatz 2 Nummer 1 EStG

22. Zu Artikel 2 Nummer 11b - neu - und Nummer 26 Buchstabe e2 - neu - § 33 Absatz 3a - neu - und § 52 Absatz 46 - neu - EStG

23. Zu Artikel 2 Nummer 11c - neu - § 33a Absatz 1 Satz 5 - neu - EStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 15a - neu - § 40 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 EStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 17a - neu - § 42g - neu - EStG

§ 42g
Lohnsteuer-Nachschau

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Artikel 2 - Änderung des Einkommensteuergesetzes - § 42g EStG

26. Zu Artikel 2 Nummer 20 und Nummer 22a - neu - § 44 Absatz 1a und § 45a Absatz 2 Satz 1 EStG

27. Zu Artikel 2 Nummer 21 § 44a EStG

28. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - § 44a Absatz 4 Satz 6 EStG

Zu § 44a

Zu § 2

Zu § 5

29. Zu Artikel 2 Nummer 21 Buchstabe a1 - neu - und Nummer 27 Buchstabe b § 44a Absatz 4 Satz 7 - neu - und § 52a Absatz 16c Satz 3 EStG Artikel 7 Nummer 1 Buchstabe b - neu - und Nummer 4 § 7 Absatz 6 Satz 4 - neu - und § 18 Absatz 22 InvStG *

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2 Nummer 21

Zu Artikel 2 Nummer 27

30. Zu Artikel 2 Nummer 25 § 50d Absatz 8 und 9 EStG

31. Zu Artikel 2 § 50d Absatz 10 EStG

32. Zu Artikel 2 Nummer 25a - neu - § 51a Absatz 2e EStG

33. Zu Artikel 2 Nummer 26 Buchstabe d2 - neu - § 52 Absatz 24a1 - neu -

34. Zu Artikel 2 Nummer 27 § 52b EStG

35. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

36. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

37. Zu Artikel 2 Einkommensteuergesetz

38. Zu Artikel 3 Nummer 1, 2a - neu -, 2b - neu -, 3 Buchstabe a1 - neu - § 8b Absatz 4 - neu - und Absatz 10, § 15 Satz 1 Nummer 2 Satz 4 - neu -, § 32 Absatz 2 Nummer 2, § 34 Absatz 7a Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - KStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

Zum Gesetzentwurf allgemein:

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Zu § 8b

Zu § 15

Zu § 34

Zu § 2

Zu § 8

Zu § 18

Zu § 4

Zu § 27

39. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 8b Absatz 10 KStG

40. Zu Artikel 3 Körperschaftsteuergesetz

41. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 13 GewStG

42. Zu Artikel 4 Nummer 1 § 3 Nummer 20 GewStG

43. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3 Buchstabe d - neu - § 29 Absatz 1 Nummer 2 und § 36 Absatz 9d - neu - GewStG *

46. Zu Artikel 4 Nummer 2a - neu - und 3d - neu - § 35c Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe f und § 36 Absatz 10a Satz 2 bis 4 GewStG

Artikel 4a
Änderung der Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

47. Zu Artikel 7 Nummer 01 - neu - und 02 - neu - § 3 Absatz 3 und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InvStG

Zu Nummer 01

Zu Nummer 02

48. Zu Artikel 7 Nummer 1a - neu - und 2a - neu - § 9a - neu - und § 12 InvStG

§ 9a
Ausschüttungsbeschluss und Ausschüttungsreihenfolge

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

49. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

50. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

51. Zu Artikel 7 Investmentsteuergesetz

52. Zu Artikel 8 § 2 Absatz 4, § 9 Satz 3, § 20 Absatz 5 und 6, § 24 Absatz 4, § 25 Satz 2, § 27 Absatz 11 - neu - UmwStG

Artikel 8
Änderung des Umwandlungssteuergesetzes

53. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

54. Zu Artikel 8 Umwandlungssteuergesetz

55. Zu Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe d § 4 Nummer 20 UStG

56. Zu Artikel 9 Nummer 5 § 13b Absatz 6 Nummer 2 UStG

57. Zu Artikel 9 Nummer 8, 12 und 14 § 14b Absatz 1 Satz 1, § 26a Absatz 1 Nummer 2 und § 27 Absatz 19 UStG , Artikel 10 Nummer 15 § 147 Absatz 3 Satz 1 AO , Artikel 11 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung , Artikel 27 Handelsgesetzbuch , Artikel 28 Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch , Artikel 29

58. Zu Artikel 9 Nummer 9 § 15 Absatz 1 und 3 UStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

59. Zu Artikel 9 Nummer 11 § 26 UStG

60. Zu Artikel 10 Nummer 3 § 51 Absatz 3 Satz 2 AO

61. Zu Artikel 10 Nummer 18a - neu - § 191 Absatz 5 Satz 3 - neu - AO Artikel 11 Artikel 97 § 10 Absatz 11 - neu - EG AO

Artikel 11
Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Zu Artikel 10 Nummer 18a

Zu Artikel 11

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

62. Zu Artikel 10 Nummer 22a - neu - § 275 AO

63. Zu Artikel 12 Nummer 3 - neu - § 164c - neu - StBerG

§ 164c
Laufbahngruppenregelungen der Länder

64. Zu Artikel 18a - neu - §§ 2 Absatz 3, 37 Absatz 7a - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Artikel 18a

65. Zu Artikel 18a - neu - §§ 13a Absatz 4, Absatz 5a - neu -, 13b Absatz 2, Absatz 2a, § 37 Absatz 8 - neu - ErbStG

Artikel 18a
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

Zu Artikel 18a

Zu Nummer 1

Zu Nummer 1

[Zu Nummer 1 Buchstabe b § 13a Absatz 5a - neu -

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

67. Zu Artikel 19 Nummer 1a - neu - und Nummer 2 §§ 97 Absatz 1b, 205 Absatz 5 BewG

Zu Artikel 19 Nummer 1a

Zu Artikel 19 Nummer 2

68. Zu Artikel 19 Nummer 1b - neu -, 2 § 154 Absatz 1, § 205 Absatz 5 BewG *

Zu Artikel 19 Nummer 1b

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 19 Nummer 2

69. Nach Artikel 19 Grunderwerbsteuergesetz

70. Zu Artikel 24a - neu - § 33b Absatz 4 Satz 3 BVG

Artikel 24a
Änderung des Bundesversorgungsgesetzes

71. Zu Artikel 26 Zerlegungsgesetz

72. Zu Artikel 29a - neu - § 5 Absatz 6 - neu - BörsG

Artikel 29a
Änderung des Börsengesetzes

73. Zum Gesetzentwurf allgemein


 
 
 


Drucksache 605/12

... "Demand Response"; Bereitstellung von Daten und Informationen über Energieverbrauch/-erzeugung und multimodale Verkehrs- und Mobilitätsdienste an Bürger und Endnutzer; Dienste im Zusammenhang mit Abfallentstehung und intelligenten Zählern in den Bereichen Energie, Wasser, Abfälle; Netzüberwachung und Ausgleich der Mengenabweichungen im Netz; Echtzeit-Energiemanagement; Energiespeicherung (einschließlich virtueller Energiespeicherung) und Energieversorgung von ortsfesten Anlagen und Fahrzeugen; gemeinsame Datenformate; Rückkopplungsmechanismen und anpassungsfähige Systeme.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 605/12




1. Einleitung

2. Konvergenz der Massnahmen in den Bereichen Energie, Verkehr IKT IM Städtischen Kontext

3. Umsetzung der EIP Intelligente Städte-Gemeinschaften

3.1. Leuchtturmprojekte

3.2. Horizontale Maßnahmen für die Zusammenarbeit bei zentralen Herausforderungen

3.3. Indikatoren und Folgenabschätzung

3.4. Internationale Zusammenarbeit

3.5. Bezug zur EU-Unterstützung für Stadtentwicklung und Energieeffizienz insgesamt

3.6. Anerkennung von Erfolgen

4. Lenkung und Governance

4.1. Hochrangige Gruppe

5. Fazit

Anhang I
Voraussetzungen für SCC-Leuchtturmprojekte

Anhang II
Bereichsübergreifende Themen der EIP SCC

Intelligente Gebäude und Stadtviertel

Intelligente Versorgungs- und Nachfragesysteme und -dienste sowie bessere Information der Bürger

Nachhaltige städtische Mobilität

Intelligente und nachhaltige digitale Infrastrukturen

Strategische Planung zur Ermittlung, Integration und Optimierung von Flüssen Energie, Emissionen, Menschen, Güter und Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 721/12

... - Sie wird einen Beitrag zur beschleunigten Integration der Energiespeicherung und der flexiblen Produktion leisten, indem sie z.B. die verbleibenden Regulierungsfragen im Zusammenhang mit dem Netzkodex für die europäischen Regelenergiemärkte regelt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 721/12




Mitteilung

1. Einleitung

2. Vorteile offener, Integrierter und flexibler Energiemärkte

2.1. Wir haben schon viel erreicht

Mehr Wahlmöglichkeiten und Flexibilität für die Verbraucher

Konkurrenzfähigere Preise

Liquidere und transparentere Großhandelsmärkte

Eine sicherere Versorgung

2.2. Es kann noch mehr erreicht werden

Mehr Möglichkeiten zur Energiekostenkontrolle für die Verbraucher

Bessere Kontrolle des Verbrauchs durch intelligente Technologien

Mehr Wettbewerb durch leichteren Zugang zu den Transportnetzen

Effizientere Nutzung und Entwicklung der Netze

3. Ausschöpfung des Potenzials des Energiebinnenmarktes

3.1. Durchsetzung

3.1.1. Umsetzung des dritten Energiepakets

3.1.2. Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen

3.1.3. Überbrückung der Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten

3.2. Die Herausforderung auf Verbraucherseite: Unterstützung der Verbraucher bei der Nutzung ihrer Möglichkeiten

3.2.1. Grundlagenfür diversifizierte und innovative Dienstleistungen

3.2.2. Gezielter Schutzfür schutzbedürftige Verbraucher

3.3. Die Herausforderung der Umstellung: Wie werden die europäischen Energiesysteme zukunftsfähig?

3.3.1. Den Marktkräften die Förderung geeigneter Investitionen überlassen

5 Flexibilität

Optimierung staatlicher Interventionen: Ausrichtung des Energiemix auf CO2-arme Energieträger

Optimierung staatlicher Interventionen: Sicherheit der Elektrizitätsversorgung

3.3.2. Mehr Integration, beschleunigte Modernisierung und bessere Nutzung der Netze Zusätzliche Netze zur Integration der Energiemärkte der EU

Beschleunigte Umstellung auf intelligente Netze

Bessere Demand Response in den Verteilernetzen

4. Fazit

Anhang 1
Aktionsplan für Europa


 
 
 


Drucksache 740/3/12

... Der Bundesrat sieht die im Gesetzgebungsverfahren erwirkten Entlastungen für Betreiber von Speicheranlagen als Schritt in die richtige Richtung. Durch die Absenkung der Kriterien können mehr Speicherbetreiber, insbesondere Pumpspeicherwerke, von Netzentgelten entlastet werden. Damit haben sich die Rahmenbedingungen für Energiespeicher gegenüber der alten Regelung verbessert.



Drucksache 148/12

... 1. Der Bundesrat stellt fest, dass der erfolgreiche Verlauf der im Sommer 2011 eingeleiteten energiepolitischen Wende in Deutschland maßgeblich von dem Erreichen der Zielsetzungen in unterschiedlichen Teilbereichen abhängt. Neben dem verstärkten Ausbau Erneuerbarer Energien, dem Energiesparen, dem Ausbau bzw. der Ertüchtigung des Versorgungsnetzes und der Entwicklung bzw. Realisierung von Energiespeichern kommt dabei einer allgemeinen Erhöhung der Energieeffizienz nicht minder elementare Bedeutung zu.


 
 
 


Drucksache 343/11 (Beschluss)

... Erneuerbare Energien Kraftwerke weisen häufig eine stochastische Einspeisecharakteristik auf. Aus diesem Grund besteht dringender Bedarf am Zubau von Energiespeichern. Durch Einrichtung eines Speicherkatasters können Marktanreize zur Errichtung solcher Anlagen gesetzt werden. Des Weiteren können aus dem Verhältnis von installierter EEG-Leistung zu installierter Speicherleistung Informationen zur Grundlastfähigkeit des EEG-Stroms abgeleitet werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/11 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG

§ 12h
Speicherkataster

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

9. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 25 allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und bb, Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc § 46 Absatz 2 Satz 2, 5 - neu - 6 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

15. Zu Artikel 1 Nummer 39 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 46 Absatz 2 Satz 4 und Satz 6 - neu - EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

16. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

17. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

18. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

19. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

20. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

21. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

22. Zu Artikel 6 allgemein

23. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 809/11

... Neuartige Energiespeicher (auch in großem Maßstab und Batterien) und Fahrzeugsysteme werden die erforderliche Flexibilität zur Anpassung von Produktion und Nachfrage bieten. Verbesserte IKT-Technologien sorgen ferner für mehr Anpassungsfähigkeit bei der Elektrizitätsnachfrage, indem sie den Kunden (Industriekunden, Geschäftskunden, Haushalte) die erforderlichen Automatisierungsinstrumente an die Hand geben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 338/11 (Beschluss)

... a) Der Bundesrat stellt fest, dass zur erforderlichen Beschleunigung der Energiewende bestehende Förderprogramme durch den Bund deutlich aufgestockt und teilweise neu eingerichtet werden sollten. Insbesondere sollten die Programme zur energetischen Gebäudesanierung, das Marktanreizprogramm, die sonstigen Klimaschutz-Förderprogramme (z.B. für Kommunen und Unternehmen), Forschungsmittel für Energieeffizienz, Erneuerbare Energien und Energiespeicherung deutlich aufgestockt und auf hohem Niveau verstetigt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 338/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc § 2 Absatz 1 Satz 1 und 2 EKFG-ÄndG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 2 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG

6. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - § 3 Absatz 3 - neu - EKFG-ÄndG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 4 EKFG-ÄndG

§ 4
Einnahmen des Sondervermögens und Ermächtigungen


 
 
 


Drucksache 143/11

... Künftige Verbesserungen der Modelle könnten auf eine bessere Darstellung der Auswirkungen des Klimawandels selbst abzielen, sowie auf Energiespeicherung und Lösungen für intelligente Netze für die dezentrale Stromerzeugung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 143/11




Mitteilung

1. Die wesentlichen Herausforderungen für Europa

2. Etappenziele bis 2050

Modellierungskonzept für den Fahrplan bis 2050

Abbildung 1: Wege zur Verringerung der THG-Emissionen in der EU um 80 % 100 % = 1990

3. CO2–sparende Innovation: Ein Überblick über die Sektoren

Tabelle

Ein sicherer und wettbewerbsfähiger Stromsektor ohne jeglichen CO2-Ausstoß

Nachhaltige Mobilität durch Kraftstoffeffizienz, Elektrifizierung und geeignete Preisgestaltung

Bebaute Umwelt

Industriesektoren, einschließlich energieintensiver Industriezweige

Nachhaltige Produktivitätssteigerung bei der Landnutzung

4. In eine CO2-arme Zukunft investieren

Ein erheblicher Anstieg von Kapitalinvestitionen

Verringerung der Energieausgaben der EU und ihrer Abhängigkeit von der Einfuhr fossiler Brennstoffe

Neue Arbeitsplätze

Verbesserung der Luftqualität und der Gesundheit

5. Die internationale Dimension

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 342/11 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass neben einer Beschleunigung des Netzausbaus und einer Beschleunigung der Fertigstellung neuer konventioneller Kraftwerkskapazitäten auch verstärkte Anstrengungen bei Forschung und Entwicklung vor allem in den Bereichen Speicher und Netze erforderlich sind. Ein verbesserter Zugriff auf leistungsfähige, effiziente und wirtschaftlich zu betreibende Energiespeicher zum Ausgleich der volatilen Einspeisungen aus erneuerbaren Energien wird entscheidend für das Gelingen des Umbaus der deutschen Energieversorgung sein. Der Bundesrat begrüßt daher ausdrücklich die Initiative der Bundesregierung zur Förderung von Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet von Energiespeichertechnologien und die Ankündigung der Bundesregierung, im neuen Energieforschungsprogramm eine Verstärkung der Förderung von Forschung und Entwicklung in den Bereichen Speicher und Netze vorzusehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 342/11 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 allgemein

4. Zu Artikel 1 §§ 4, 18, 20, 21, 22, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31, 33 NABEG

5. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 4 - neu -, § 28a - neu - NABEG und zu Artikel 4 § 5 Absatz 4 StromNEV

§ 28a
Ausgleichszahlungen

6. Zu Artikel 1 § 9 Absatz 2 Satz 3 NABEG

7. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 1 NABEG

8. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 und § 14 NABEG

§ 14
Einvernehmen der Länder

9. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 2 Satz 3 NABEG

10. Zu Artikel 1 § 15 Absatz 2 Satz 1 und 2 NABEG

11. Zu Artikel 1 § 16 NABEG

12. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 1 Satz 3 NABEG

13. Zu Artikel 1 § 27 Absatz 2 NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 7 und 8 § 44b Absatz 1a, § 45b EnWG

15. Zu Artikel 3 Inhaltsangabe und § 54 BNatSchG

16. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV

17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 ARegV allgemein

18. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 23 Absatz 1 ARegV


 
 
 


Drucksache 343/1/11

... Erneuerbare Energien Kraftwerke weisen häufig eine stochastische Einspeisecharakteristik auf. Aus diesem Grund besteht dringender Bedarf am Zubau von Energiespeichern. Durch Einrichtung eines Speicherkatasters können Marktanreize zur Errichtung solcher Anlagen gesetzt werden. Des Weiteren können aus dem Verhältnis von installierter EEG-Leistung zu installierter Speicherleistung Informationen zur Grundlastfähigkeit des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 343/1/11




Zum Gesetzentwurf allgemein

3 1.

3 2.

3. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12a Absatz 2 Satz 2, § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und 5 und Satz 5 Absatz 3 Satz 1, Absatz 5, § 12c Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4, § 12e Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 1 EnWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12b Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 Buchstabe a EnWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12e Absatz 3 Satz 1 und 2 EnWG

6. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 12h - neu - EnWG *

§ 12h
Speicherkataster

7. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe d § 13 Absatz 4a Satz 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe c § 14 Absatz 1a Satz 4 EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 14a Satz 1, 2 EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 16 § 19a EnWG allgemein

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 20a Absatz 2 und 4 EnWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 36 § 40 Absatz 2 Nummer 7 und Absatz 3 Satz 2 EnWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 37 § 41 Absatz 5 Satz 1 EnWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 38a - neu - § 45 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz EnWG

Zu Artikel 1 Nummer 39

15. aa Doppelbuchstabe aa ist wie folgt zu fassen:

16. bb Doppelbuchstabe bb ist wie folgt zu ändern:

3 17.

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 1 Nummer 39

3 18.

3 19.

20. d Dem Absatz 2 ist folgender Satz anzufügen:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

21. Zu Artikel 1 Nummer 51a - neu - § 60a Absatz 2 Satz 1 EnWG

22. Zu Artikel 1 Nummer 55 Buchstabe c - neu - § 65 Absatz 5 - neu - EnWG

23. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111a Satz 1 EnWG

24. Zu Artikel 1 Nummer 62 § 111b Absatz 1 EnWG

25. Zu Artikel 1 Nummer 63 Buchstabe c § 118 Absatz 7 Satz 1 EnWG

26. Zu Artikel 1 insgesamt EnWG

27. Zu Artikel 6

28. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 831/11

... (7) Es muss ein neues Bewusstsein für die gebotene Dringlichkeit und für die kollektive Verantwortung bei der Entwicklung neuer Energieinfrastrukturen und Energiespeicherkapazitäten in ganz Europa und in den Nachbarländern zum Tragen kommen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 831/11




1. Einleitung

2. Ein sicheres, Wettbewerbsfähiges dekarbonisiertes Energiesystem im Jahr 2050 ist möglich

Überblick über die Szenarios12

Referenzszenario

Aktuelle politische Initiativen API

Dekarbonisierungsszenarios siehe Abbildung 1

Hohe Energieeffizienz

Diversifizierte Versorgungstechnologien

Hoher Anteil erneuerbarer Energien EE

Verzögerte CCS-Technologie

Geringer Kernenergieanteil

Verbindung zu globalen Klimaschutzmaßnahmen

3. Entwicklung von 2020 BIS 2050 - Herausforderungen Chancen

3.1. Umbau des Energiesystems

a Energieeinsparungen und Steuerung der Energienachfrage: eine gemeinsame Verantwortung

b Umstieg auf erneuerbare Energien

c Gas spielt beim Umbau eine Schlüsselrolle

d Wandel bei anderen fossilen Brennstoffen

e Die Kernenergie als wichtiger Faktor

f Intelligente Technologie, Speicherung und alternative Brennstoffe

3.2. Die Energiemärkte neu denken

a Neue Wege des Strommanagements

b Integration lokaler Ressourcen und zentralisierter Systeme

3.3. Mobilisierung von Investoren - ein einheitlicher und wirksamer Ansatz für Anreize im Energiesektor

3.4 Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist von entscheidender Bedeutung.

3.5 Förderung des Wandels auf internationaler Ebene

4. das weitere Vorgehen


 
 
 


>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.