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105 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Erhaltungszucht"


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Drucksache 468/18

... Absatz 2 gibt der zuständigen Behörde die Möglichkeit, erforderlichenfalls die Durchführung eines gemeinsamen, abgestimmten Erhaltungszuchtprogramms für eine vom Aussterben bedrohte Rasse durchzusetzen. Dieses ist eine wesentliche Anforderung zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung tiergenetischer Ressourcen in Deutschland und entspricht unmittelbar der Zweckbestimmung in § 1 Absatz 3 Nummer 4. Als vom Aussterben bedrohte Rassen sind vor allem einheimische Rassen anzusehen, die nach dem Nationalen Fachprogramm tiergenetische Ressourcen als Erhaltungsrassen eingestuft sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 468/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Tierzuchtgesetz - (TierZG)

4 Inhaltsübersicht

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen

§ 3
Zuständige Behörden

§ 4
Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen

§ 5
Genehmigung von Zuchtprogrammen

§ 6
Zuchtprogramme aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union

§ 7
Befristung der Anerkennung und Genehmigung, besondere Regelungen

§ 8
Datenweitergabe für Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung

§ 9
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 3
Erhaltung der genetischen Vielfalt

§ 10
Monitoring

§ 11
Verordnungsermächtigungen

§ 12
Erlass von Verwaltungsvorschriften

§ 13
Eintragungsbestätigung für Vorbuchtiere, Tierzuchtbescheinigung

§ 14
Abgabe von Samen

§ 15
Verwendung des Samens

§ 16
Abgabe von Eizellen und Embryonen

§ 17
Verwendung von Embryonen

§ 18
Besamungsstationen, Embryo-Entnahme oder -Erzeugungseinheiten

§ 19
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 5
Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

§ 20
Verordnungsermächtigungen

Abschnitt 6
Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

§ 21
Zuständigkeit, gegenseitige Information, Außenverkehr, Verordnungsermächtigung

§ 22
Aufgabe und Maßnahmen der zuständigen Behörden, Verordnungsermächtigungen

§ 23
Bußgeldvorschriften

§ 24
Einziehung

Abschnitt 7
Schlussvorschriften

§ 25
Rechtsverordnungen in besonderen Fällen

§ 26
Übergangsvorschriften

§ 27
Befreiung vom Preisbindungsverbot nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen

§ 28
Verordnungsermächtigungen zur Aufhebung von Rechtsvorschriften und zur Anpassung an das Unionsrecht

§ 29
Verkündung von Rechtsverordnungen

§ 30
Außerkrafttreten

Artikel 2
Änderung des Rinderregistrierungsdurchführungsgesetzes

Artikel 3
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 4
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen keine IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen

Zu § 1

Zu § 2

Zu Abschnitt 2 Anerkennung von Zuchtverbänden und Zuchtunternehmen, Genehmigung von Zuchtprogrammen, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu Abschnitt 3 Erhaltung der genetischen Vielfalt

Zu § 10

Zu § 11

Zu Nummer 1

Zu § 12

Zu Abschnitt 4 Anbieten, Abgabe und Verwendung von Vorbuchtieren, Samen, Eizellen und Embryonen

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Abschnitt 5 Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr

Zu § 20

Zu Abschnitt 6 Überwachung, Zuständigkeiten, Außenverkehr, Bußgeldvorschriften

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu Abschnitt 7 Schlussvorschriften

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4362, BMEL: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Tierzuchtrechts

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erfüllungsaufwand

5 Wirtschaft

Verwaltung der Länder

II.2. Weitere Kosten

II.3. Umsetzung von EU-Recht

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 184/1/17

... Der Begriff Ex-situ-Erhaltung lässt Interpretationsspielraum, ob das Genehmigungserfordernis generell alle Haltungen von invasiven Arten betrifft oder nur Bestände, die in ein Erhaltungszuchtprogramm für bedrohte Arten eingebunden sind. Laut den von der EU-Kommission am 13. Juli 2016 veröffentlichten FAQs (FAQ-13_07_2016_QA_en.pdf) können Zoos, wie private Halter, ihre vor dem 3. August 2016 gehaltenen invasiven Tierarten bis zu deren natürlichem Lebensende halten, wenn sie unter Verschluss gehalten werden und eine Fortpflanzung ausgeschlossen ist. Die Antwort wird dahingehend interpretiert, dass Zoos entsprechend der Übergangsbestimmungen für nichtgewerbliche Besitzer des Artikels 31 behandelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 4 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

9. Zu Artikel 1 Nummer 10 § 48a Satz 3 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

11. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe a § 54 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 BNatSchG

12. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

13. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

14. Zu Artikel 3 Nummer 1a - neu - § 15 Absatz 8 - neu - BJagdG

15. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht

16. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 28a Absatz 1 Satz 2 BJagdG


 
 
 


Drucksache 184/17 (Beschluss)

... Der Begriff Ex-situ-Erhaltung lässt Interpretationsspielraum, ob das Genehmigungserfordernis generell alle Haltungen von invasiven Arten betrifft oder nur Bestände, die in ein Erhaltungszuchtprogramm für bedrohte Arten eingebunden sind. Laut den von der EU-Kommission am 13. Juli 2016 veröffentlichten FAQs (FAQ-13_07_2016_QA_en.pdf) können Zoos, wie private Halter, ihre vor dem 3. August 2016 gehaltenen invasiven Tierarten bis zu deren natürlichem Lebensende halten, wenn sie unter Verschluss gehalten werden und eine Fortpflanzung ausgeschlossen ist. Die Antwort wird dahingehend interpretiert, dass Zoos entsprechend der Übergangsbestimmungen für nichtgewerbliche Besitzer des Artikels 31 behandelt werden sollen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 184/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 7 Absatz 2 Nummer 7 BNatSchG

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 1 Satz 3 BNatSchG

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40a Absatz 5 Satz 1 BNatSchG

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c Absatz 1 Satz 3 - neu - BNatSchG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 40c BNatSchG

6. Zu Artikel 1 Nummer 8 § 47 Satz 1 BNatSchG

7. Zu Artikel 1 Nummer 14 § 51a BNatSchG

8. Zu Artikel 1 Nummer 16 Buchstabe b § 54 Absatz 4b Satz 1 Nummer 2, Nummer 3 - neu -, Satz 2 - neu - BNatSchG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

9. Zu Artikel 1 Nummer 17 Buchstabe b § 69 Absatz 6 Satz 2 - neu - BNatSchG

10. Zu Artikel 3 Nummer 1

11. Zu Artikel 3 Nummer 1b - neu - §§ 18b - neu - bis 18f - neu - BJagdG

§ 18b
Begriffsbestimmungen

§ 18c
Besondere Anforderungen an Jagdmunition

§ 18d
Ermächtigungen

§ 18e
Übergangsvorschriften

§ 18f
Erfahrungsbericht


 
 
 


Drucksache 731/1/13

... Im Rahmen der Erhaltungszucht von genetisch veränderten Linien werden zahlreiche Tiere genetisch typisiert, wofür in der Regel Schwanzspitzenbiopsien auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 Nummer 4 TierSchG durchgeführt werden. Da auch diese Eingriffe im Kontext mit dem Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken i.S. von § 4 Absatz 3 bzw. § 7 Absatz 2 TierSchG stehen, wäre es sinnvoll, über den Umfang dieser Maßnahmen belastbare Daten zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/1/13




1. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Klammerzusatz zur Anlagenbezeichnung, Erläuterungen zu Spalten A, B, C VersTierMeldV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Tabelle Spalte T, Erläuterungen zu Spalte T VersTierMeldV

3. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Abschnitt 1. Allgemeine Erläuterungen Satz 2 - neu -, Abschnitt 2. Erläuterungen zu den Spalten Spalte L Satz 1 bis 3 VersTierMeldV

4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Abschnitt 2. Erläuterungen zu den Spalten Spalte S Satz 3 VersTierMeldV


 
 
 


Drucksache 731/13 (Beschluss)

... Im Rahmen der Erhaltungszucht von genetisch veränderten Linien werden zahlreiche Tiere genetisch typisiert, wofür in der Regel Schwanzspitzenbiopsien auf der Grundlage von § 6 Absatz 1 Nummer 4 TierSchG durchgeführt werden. Da auch diese Eingriffe im Kontext mit dem Einsatz von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken i.S. von § 4 Absatz 3 bzw. § 7 Absatz 2 TierSchG stehen, wäre es sinnvoll, über den Umfang dieser Maßnahmen belastbare Daten zu erhalten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 731/13 (Beschluss)




Anlage
Änderungen und Entschließung zur Verordnung zur Ablösung der Versuchstiermeldeverordnung und zur Änderung tierschutzrechtlicher Vorschriften

A. Änderungen

1. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Klammerzusatz zur Anlagenbezeichnung, Erläuterungen zu Spalten A, B, C VersTierMeldV

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Tabelle Spalte T, Erläuterungen zu Spalte T VersTierMeldV

3. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Abschnitt 1. Allgemeine Erläuterungen Satz 2 - neu -, Abschnitt 2. Erläuterungen zu den Spalten Spalte L Satz 1 bis 3 VersTierMeldV

4. Zu Artikel 1 Anlage zu § 1 Absatz 2 Satz 1 Abschnitt 2. Erläuterungen zu den Spalten Spalte S Satz 3 VersTierMeldV

B. Entschließung


 
 
 


Drucksache 474/1/12

... Die Erweiterung der Zulässigkeit von Anlagen für die Tierhaltung um die Kleintiererhaltungszucht wird abgelehnt.



Drucksache 474/12 (Beschluss)

... Die Erweiterung der Zulässigkeit von Anlagen für die Tierhaltung um die Kleintiererhaltungszucht wird abgelehnt.



Drucksache 474/12

... b) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Tierhaltung" ein Komma und die Wörter "einschließlich der Kleintiererhaltungszucht," eingefügt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.