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"Europarat"
Drucksache 47/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1939
des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
... Artikel 104 der EUStA-Verordnung bezeichnet eine Reihe unterschiedlicher Mechanismen für die justizielle Zusammenarbeit der EUStA mit Drittstaaten und internationalen Organisationen. Während in Absatz 1 auf die in Artikel 99 Absatz 3 angesprochene Möglichkeit des Abschlusses von "Arbeitsvereinbarungen" hingewiesen wird, die jedoch keinen Austausch personenbezogener Daten erlauben, betreffen Absatz 3 bis Absatz 5 völkerrechtlich bindende Übereinkommen, die Grundlage für Rechtshilfeersuchen der EUStA an Drittstaaten sein können. Im Rahmen einer hier vorgegebenen Stufenfolge soll die EUStA primär auf der Grundlage von Übereinkommen handeln, die die Union auf der Grundlage gemäß Artikel 218 AEUV geschlossen hat oder denen sie beigetreten ist (Absatz 3). Bislang gibt es keine solchen Übereinkommen, die ausdrückliche Regelungen über die strafrechtliche Zusammenarbeit der EUStA mit Drittstaaten enthalten. Soweit die Union nicht selbst über anwendbare Übereinkommen verfügt, soll die EUStA Rechtshilfeersuchen an Drittstaaten auf der Grundlage von multilateralen Übereinkommen der Mitgliedstaaten stellen können (Absatz 4). Dazu sollen primär die Mitgliedstaaten die EUStA als "eine zuständige Behörde" für die Zwecke der Anwendung des Übereinkommens anerkennen und, soweit das Übereinkommen dies vorsieht, als solche notifizieren. Grundsätzlich infrage kommen insoweit Übereinkommen im Rahmen des Europarats, die von den Mitgliedstaaten ratifiziert worden sind und die Regelungen über die Rechtshilfe in Strafsachen enthalten. Die Zusammenarbeit der EUStA mit einem Drittstaat setzt allerdings voraus, dass der Drittstaat die Notifikation als "zuständige Behörde" akzeptiert und bereit ist, auf der Basis des Übereinkommens auch der EUStA Rechtshilfe zu leisten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Gesetz zur Ausführung der EU-Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz - EUStAG)
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Verfahrensvorschriften
§ 3 Anwendbarkeit von Vorschriften der Strafprozessordnung über das Ermittlungsverfahren
§ 4 Anwendbarkeit datenschutzrechtlicher Bestimmungen
§ 5 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 6 Anwendbarkeit des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
§ 7 Anwendbarkeit der Abgabenordnung
§ 8 Anwendbarkeit des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
§ 9 Anwendbarkeit des Rechtspflegergesetzes
§ 10 Strafvollstreckung
§ 11 Anwendbarkeit des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Mitteilungspflichten des Delegierten Europäischen Staatsanwalts
§ 13 Amtshilfe
§ 14 Gleichstellung mit Amtsträgern
§ 15 Einschränkung von Grundrechten
Artikel 2 Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
§ 142b Europäische Staatsanwaltschaft
Artikel 3 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 4 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
§ 30b Europäisches Führungszeugnis
Artikel 5 Änderung des Strafgesetzbuches
Artikel 6 Änderung des Bundesstatistikgesetzes
Artikel 7 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Entstehungsbeschichte der EUStA-Verordnung
III. Wesentlicher Inhalt der EUStA-Verordnung Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Kapitel II (Errichtung, Aufgaben und Grundprinzipien der EUStA)
Kapitel III (Status, Aufbau und Organisation der EUStA)
Abschnitt 1 (Status und Aufbau der EUStA)
Abschnitt 2 (Ernennung und Entlassung der Mitglieder)
Abschnitt 3 (Geschäftsordnung der EUStA)
Kapitel IV (Zuständigkeit und Ausübung der Zuständigkeit der EUStA)
Abschnitt 1 (Zuständigkeit der EUStA)
Kapitel V (Verfahrensvorschriften für Ermittlungsverfahren, Ermittlungsmaßnahmen, Strafverfolgung und Alternativen zur Strafverfolgung)
Abschnitt 1 (Vorschriften für Ermittlungsverfahren)
Abschnitt 2 (Regeln für Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen)
Abschnitt 3 (Regeln zur Strafverfolgung)
Kapitel VI (Verfahrensgarantien)
Kapitel VII (Informationsverarbeitung)
Kapitel VIII (Datenschutz)
Kapitel IX (Finanz- und Personalbestimmungen)
Kapitel X (Bestimmungen über die Beziehungen der EUStA zu ihren Partnern)
Kapitel XI (Allgemeine Bestimmungen)
IV. Alternativen
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
c Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VIII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 4
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 5
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 6
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu § 7
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
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Drucksache 87/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
... Zusätzlich zu der im Gesetzentwurf vorgesehenen Erweiterung der bei der Strafzumessung zu berücksichtigen Motive um antisemitische Beweggründe kommt in Betracht, bestimmte weitere menschenverachtende Motive explizit zu nennen. Vor dem Hintergrund des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) kommt insbesondere eine ausdrückliche Nennung frauenfeindlicher Motive in Betracht. Eine entsprechende Änderung des § 46 Absatz 2 Satz 2
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 46 Absatz 2 Satz 2 StGB
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe d - neu - § 126 Absatz 1 Nummer 8 - neu - StGB
7. Zu Artikel 1 Nummer 5 bis 8 §§ 185 bis 194 StGB
8. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 188 Absatz 1 Satz 2, Absatz 3 - neu - StGB
9. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe a § 241 Absatz 1 StGB , Buchstabe b § 241 Absatz 4 StGB
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
10. Zu Artikel 1 Nummer 9 Buchstabe d § 241 Absatz 4 Satz 2 - neu - StGB
11. Zu Artikel 2 Nummer 2 und 3 §§ 100g und 100j StPO , Artikel 4 Nummer 1 und 2 § 10 BKAG , Artikel 5 §§ 14, 15a, bis 16 TMG , Artikel 6 NetzDG
12. Zu Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 100j Absatz 1 Satz 2 StPO , Buchstabe b1 - neu - § 100j Absatz 3 Satz 4 StPO
13. Zu Artikel 2a - neu - § 18 - neu - StPOEG
Artikel 2a Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
§ 18 Übergangsregelung zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
14. Zu Artikel 3 Nummer 1 § 51 Absatz 1 Satz 4 - neu - BMG
15. Zu Artikel 4 Änderung des BKAG , Artikel 6 Nummer 3 § 3a Absatz 2 NetzDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
16. Zu Artikel 5 Nummer 1 § 14 Absatz 2 TMG
17. Zu Artikel 5 Nummer 2 § 15a Absatz 1 Satz 2, § 15b TMG
18. Zu Artikel 6 Nummer 1 Buchstabe a1 - neu - § 1 Absatz 1 Satz 1 NetzDG , Buchstabe b § 1 Absatz 2 NetzDG , Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 1, 8 NetzDG , Nummer 2 § 3 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Nummer 2, 3,Absatz 4 Satz 1, 3, Absatz 6 Nummer 3, 5, Absatz 9 NetzDG , Nummer 3a - neu - § 3b - neu - NetzDG , Nummer 4 § 4 Absatz 1a - neu - NetzDG , Nummer 5 - neu - § 5 Absatz 1 NetzDG , Nummer 6 - neu - § 6 Absatz 1, 2 Satz 2, Absatz 3 - neu - NetzDG *
19. Zu Artikel 6 Nummer 2 § 3 Absatz 2 Nummer 5 NetzDG *
20. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 3a NetzDG
21. Zu Artikel 7 Einschränkung eines Grundrechts
22. Zu Artikel 8 Inkrafttreten
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Drucksache 117/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 5. Ferner begrüßt der Bundesrat die Schwerpunktsetzung der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter auf die Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Chancengleichheit der Geschlechter. Hier sind unter anderem die Bemühungen der Kommission zum Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) zu nennen. Ein Beitritt der gesamten EU zu diesem Übereinkommen ist aus Sicht des Bundesrates unerlässlich und eine weitere Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten der EU nicht hinnehmbar.
Drucksache 65/20
Antrag der Länder Hamburg, Bremen
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.
Drucksache 109/20
Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entschließung des Bundesrates: Digitale Souveränität bei Algorithmen in Europa stärken - Marktortprinzip einführen
... Der "europäische Weg" im globalen Wettlauf um Zukunftstechnologien wie der KI zeichnet sich aus durch eine Ausrichtung an der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten des Europarats (vertrauenswürdige KI/trusted AI) .
Drucksache 415/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992
Verordnung zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen des Europarates vom 5. November 1992
Drucksache 117/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine Union der Gleichheit - Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020 - 2025 - COM(2020) 152 final
... 4. Ferner begrüßt er die Schwerpunktsetzung der neuen Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter auf die Beendigung von geschlechtsspezifischer Gewalt, die Bekämpfung von Geschlechterstereotypen und die Chancengleichheit der Geschlechter. Hier sind unter anderem die Bemühungen der Kommission zum Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Übereinkommen von Istanbul) zu nennen. Ein Beitritt der gesamten EU zu diesem Übereinkommen ist aus Sicht des Bundesrates unerlässlich und eine weitere Blockadehaltung einiger Mitgliedstaaten der EU nicht hinnehmbar.
Drucksache 261/1/20
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Revision der Europäischen Sozialcharta vom 3. Mai 1996
... i) Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Bundesregierung, dass es angemessen wäre und durchaus der Bedeutung der Ratifikation der RESC durch Deutschland entspräche, die Ratifikationsurkunde zum Vertragsgesetz anlässlich des deutschen Vorsitzes im Ministerkomitee des Europarates zu hinterlegen. Für nicht minder bedeutsam erachtet es der Bundesrat, anlässlich der deutschen EU-Ratspräsidentschaft ein Signal zur ambitionierten Umsetzung der sozialen Säule an die Mitgliedstaaten der Union zu senden.
Zum Gesetzentwurf insgesamt
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Drucksache 65/20 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates: "Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke"
... Vergleichbare Verhandlungen werden auf der Ebene des Europarates zum Abschluss eines zweiten Zusatzprotokolls zum Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität geführt. Darin sollen Bestimmungen über eine effektivere und vereinfachte Rechtshilfe festgelegt werden, so dass künftig eine direkte Zusammenarbeit mit Diensteanbietern in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens und grenzüberschreitende Abfragen möglich wären.
Anlage Entschließung des Bundesrates: Effektivierung von Auskunftserteilungen durch ausländische Anbieter sozialer Netzwerke
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Drucksache 103/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Drucksache 285/19 (Beschluss)
Gesetzentwurf des Bundesrates
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Als Tatobjekt soll zunächst die europäische Flagge als ein Symbol für die Europäische Union und für die Einheit sowie im weiteren Sinne für die Identität Europas geschützt sein. Der Kreis der goldenen Sterne auf azurblauem Hintergrund steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Am 8. Dezember 1955 beschloss das Ministerkomitee dieses Emblem (Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund) für die Europa-Flagge. Nachdem der Europarat der Verwendung der von ihm 1955 eingeführten Europa-Flagge zugestimmt hatte, wurde sie Anfang 1986 von den Gemeinschaftsorganen eingeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Anlage Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
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Drucksache 240/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Drucksache 7/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
... Netzwerks von Kommission, Europarat und
1. Zur Eingangsformel
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zum Gesetzentwurf allgemein
4. Zum Gesetzesentwurf allgemein
5. Zum Gesetzentwurf allgemein
6. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 2 Absatz 3 Satz 5 AufenthG
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12a AufenthG , Nummer 11 § 16a Absatz 2 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 2 Absatz 12d - neu - AufenthG , Nummer 12 § 18 Absatz 3 AufenthG
9. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 3 Satz 4 AufenthG
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 4a Absatz 5 Satz 3 Nummer 3 AufenthG
11. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b - neu - § 5 Absatz 3 Satz 1a - neu - AufenthG , Nummer 9a - neu - § 10 Absatz 3 Satz 1a - neu -, 1b - neu - AufenthG , Nummer 58 Buchstabe b - neu - § 104 Absatz 16 - neu - AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
12. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1 AufenthG
13. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 1, 3, Absatz 2, 3 Nummer 2, Absatz 4 Satz 1, Absatz 5 Satz 1, Absatz 6 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe e
Zu Buchstabe f
14. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, Absatz 3 Nummer 1 AufenthG
15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d Absatz 1 Satz 4 AufenthG
16. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16d AufenthG
17. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 16f Absatz 4 - neu - AufenthG
18. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4, Absatz 3 Satz 1 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
19. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 AufenthG
20. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 1a - neu - AufenthG
21. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 2 AufenthG
22. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 Absatz 1 Satz 3 - neu - AufenthG , Nummer 40 Buchstabe a1 - neu - § 71 Absatz 2 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
23. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 17 AufenthG
24. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 Absatz 2 Nummer 3, 4 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
25. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18 AufenthG
26. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 18b Absatz 2 AufenthG
27. Artikel 1 Nummer 12 § 19d Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b, c AufenthG
28. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 Absatz 1 Satz 1, Satz 2, Satz 4, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 Nummer 2, 3 AufenthG
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Doppelbuchstabe cc
Zu Buchstabe b
29. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 20 AufenthG
30. Zu Artikel 1 Nummer 15 Buchstabe a § 23 Absatz 1 Satz 4 AufenthG , Nummer 16 § 23a Absatz 1 Satz 5 AufenthG , Nummer 17 § 24 Absatz 6 AufenthG , Nummer 18 Buchstabe d § 25 Absatz 4a Satz 4 AufenthG , Buchstabe e § 25 Absatz 4b Satz 4 AufenthG
31. Zu Artikel 1 Nummer 28 § 39 Absatz 3 Nummer 3 Satz 2 - neu - AufenthG
32. Zu Artikel 1 Nummer 31 § 42 Absatz 1 Nummer 5 Absatz 2 AufenthG
33. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe a § 71 Absatz 1 Satz 3 AufenthG
34. Zu Artikel 1 Nummer 46 § 81a AufenthG
§ 81a Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
35. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 14a Absatz 3 BQFG
36. Zu Artikel 30 Nummer 3 § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 Absatz 3 Satz 1, 2 BeschV
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Zu Doppelbuchstabe bb
Zu Buchstabe b
37. Zu Artikel 30 Nummer 6 § 6 Absatz 1 und Absatz 2 - neu - BeschV
§ 6 Beschäftigung in ausgewählten Berufen bei ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung
38. Zu Artikel 30 Nummer 21 § 26 BeschV
39. Zu Artikel 30a - neu - Verordnung zum Integrationsgesetz
Artikel 30a Änderung der Verordnung zum Integrationsgesetz
40. Zu Artikel 33 Absatz 2 Außerkrafttreten
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Drucksache 587/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Siebte Verordnung zur Änderung der Tierschutz -Nutztierhaltungsverordnung
... Gemäß den Empfehlungen des Europarates für das
1. Hauptempfehlung zu Ziffer 24
Zu Artikel 1
Abschnitt 6a Anforderungen an das Halten von Junghennen
§ 37a Anwendungsbereich
§ 37b Sachkunde
§ 37c Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37d Besondere Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Junghennen
§ 37e Überwachung, Fütterung und Pflege von Junghennen
§ 37f Anlagen zur Erprobung neuer Haltungseinrichtungen
Abschnitt 6b Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
§ 37g Anwendungsbereich
§ 37h Sachkunde
§ 37i Allgemeine Anforderungen an Haltungseinrichtungen für Masthühner-Elterntiere
§ 37j Besondere Anforderungen an das Halten von Masthühner-Elterntieren
2. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - Inhaltsübersicht , Nummer 01a - neu - § 2 Nummer 3a - neu - , Nummer 01b - neu - Überschrift Abschnitt 2 , Nummer 01c - neu - § 11a - neu - , Nummer 9 § 45 Absatz 2b - neu -
§ 11a Anbindehaltung von Rindern
Zu Buchstabe d
Zu Buchstabe e
Zu Nummer 1
Zu Nummer n
3. Hauptempfehlung zu Ziffer 4
Zu Artikel 1 Nummer 01
4. Hilfsempfehlung zu Ziffer 3
Zu Artikel 1 Nummer 01
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
5. Zu Artikel 1 Nummer 01 - neu - § 13 Absatz 6 Satz 2 - neu -
6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 13a Absatz 1 Satz 2
7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 23 Absatz 4 Satz 1
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 24 Absatz 4 Satz 1a - neu -
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 24 Absatz 5 Satz 1
10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 26 Absatz 1 Satz 2
11. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a1 - neu - § 26 Absatz 2 Satz 2a - neu -
12. Hauptempfehlung zu Ziffer 13*
Zu Artikel 1 Nummer 6
13. Hilfsempfehlung zu Ziffer 12
Zu Artikel 1 Nummer 6
14. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1 , Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 3 , Buchstabe c § 30 Absatz 3 Satz 3
15. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 30 Absatz 2 Satz 4 Nummer 2
16. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 02a - neu - , Buchstabe e § 30 Absatz 8
17. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe b § 30 Absatz 2a Satz 2
18. Hauptempfehlung zu Ziffer 19*
Zu Artikel 1 Nummer 9
19. Hilfsempfehlung zu Ziffer 18
Zu Artikel 1 Nummer 9
20. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 1 Nummer 2
21. Zu Artikel 1 Nummer 9 § 45 Absatz 11a Satz 3
24. Hilfsempfehlung zu Ziffer 1
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Drucksache 539/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 2. Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich bei Gesundheitsdaten um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung handelt, die überaus sensibel sind. Insbesondere die laufende automatisierte Datenübertragung, etwa durch Fitness-Tracker, lässt detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen zu. In Kombination mit anderweitig gewonnenen Daten ermöglichen sie die Erstellung umfassender individueller Gesundheitsprofile. Wie der Europarat in seiner Empfehlung vom 27. März 2019 (Recommendation CM/Rec(2019)2) zutreffend ausgeführt hat, sollten Big Data-Anwendungen im Gesundheitssektor mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden, die den effektiven Schutz jedes Individuums ermöglichen.
Anlage Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
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Drucksache 447/19
Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen
Entschließung des Bundesrates - Nationale Minderheiten und Volksgruppen in das Grundgesetz aufnehmen
... "Der Staat achtet die Identität der autochthonen Minderheiten und Volksgruppen, die nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarats in Deutschland anerkannt sind."
Drucksache 539/19
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates - Schutz von Versicherungsnehmerinnen und Versicherungsnehmern vor laufender Erhebung hochsensibler Gesundheitsdaten zu Zwecken der Tarifgestaltung in der Krankenversicherung
... 2. Dabei darf jedoch nicht aus dem Blick verloren werden, dass es sich bei Gesundheitsdaten um eine besondere Kategorie personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung handelt, die überaus sensibel sind. Insbesondere die laufende automatisierte Datenübertragung, etwa durch Fitness-Tracker, lässt detaillierte Rückschlüsse über einzelne Personen zu. In Kombination mit anderweitig gewonnenen Daten ermöglichen sie die Erstellung umfassender individueller Gesundheitsprofile. Wie der Europarat in seiner Empfehlung vom 27. März 2019 (Recommendation CM/Rec(2019)2) zutreffend ausgeführt hat, sollten Big Data-Anwendungen im Gesundheitssektor mit rechtlichen und technischen Maßnahmen flankiert werden, die den effektiven Schutz jedes Individuums ermöglichen.
Drucksache 103/19
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Entwurf eines Gesetzes zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Drucksache 594/19 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... "Als Mitglied des Europarats hat sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß den Artikeln 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Übereinkommens vom 28. Oktober 2011 verpflichtet, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Herstellung, die Abgabe oder das Angebot zur Abgabe, einschließlich der Vermittlung von gefälschten Arzneimitten und Medizinprodukten, von gefälschten Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Teilen und Materialien und von gefälschtem Zubehör sowie den Handel mit diesen, einschließlich ihrer Bevorratung, Ein- und Ausfuhr, wenn vorsätzlich begangen, nach nationalem Recht als Straftat zu umschreiben."
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG
8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG
9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG
11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG
12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG
14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG
16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG
17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG
18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG
19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG
20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG
21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG
22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG
23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG
24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG
25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG
31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG
32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG
33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG
34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG
36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG
§ 81 Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler
37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG
38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG
39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG
40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG
41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG
42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG
43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG
44. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG
45. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG
46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG
47. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
48. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG
49. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG
50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG
51. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG
52. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG
53. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG
54. Zum Gesetzentwurf allgemein
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Drucksache 223/19
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Drucksache 351/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts
... Die Definition der psychischen Gewalt durch den Gesetzentwurf, die ein schwerwiegendes Verhalten des Täters verlangt, setzt die Vorgaben des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention), die seit dem innerstaatlichen Inkrafttreten am 1. Februar 2018 geltendes Recht ist, nur unzureichend um. Die Normierung der psychischen Gewalttat findet zwar Eingang in den Gesetzentwurf, erfährt aber durch die Voraussetzung eines schwerwiegenden Verhaltens eine Einschränkung, die nicht konform mit Artikel 33 der Istanbul-Konvention ist. Psychische Gewalt wird dort definiert als vorsätzliches Verhalten, durch das die psychische Unversehrtheit einer Person durch Nötigung oder Drohung ernsthaft beeinträchtigt wird. Diese Definition stellt sachgerecht auf das Ausmaß der Wirkung beim Opfer ab, nicht auf das Verhalten des Täters. Mit diesem Ansatz gewährt die Istanbul-Konvention einen umfassenden Opferschutz. Die Definition in § 13 Absatz 1 Nummer 2 SGB XIV-E ist entsprechend anzupassen.
1. Zu Artikel 1 SGB XIV
2. Zu Artike1 § 5 Absatz 1 Satz 6 und 7 SGB XIV
3. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 3 Satz 3 - neu - SGB XIV
4. Zu Artikel 1 § 12 Absatz 3 - neu - SGB XIV
5. Zu Artikel 1 § 13 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
6. Zu Artikel 1 §§ 13 und 14 SGB XIV
7. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 1 Satz 2 - neu - SGB XIV
8. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 2 SGB XIV
9. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 3 - neu - SGB XIV
10. Zu Artikel 1 § 30 Absatz 6 Satz 2 - neu - SGB XIV
11. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 1 Satz 2 - neu -, Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
12. Zu Artikel 1 § 34 Absatz 3 Satz 2 SGB XIV
13. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV
14. Zu Artikel 1 § 35 SGB XIV *
§ 35 Weiterer psychotherapeutischer Behandlungsbedarf
15. Zu Artikel 1 § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB XIV
16. Zu Artikel 1 § 38 SGB XIV
17. Zu Artikel 1 §§ 39 und 40 SGB XIV
18. Zu Artikel 1 § 40 SGB XIV *
19. Zu Artikel 1 §§ 41 bis 61 SGB XIV
20. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 2 Nummer 4 SGB XIV
21. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4, § 80 Absatz 3 Satz 3, Absatz 4 SGB XIV
22. Zu Artikel 1 § 61 Absatz 3 - neu -, § 81 Absatz 3 - neu - SGB XIV
23. Zu Artikel 1 § 63 SGB XIV , Artikel 58 Nummer 5 KFürsV
24. Zu Artikel 1 § 73 SGB XIV
25. Zu Artikel 1 § 83 Absatz 2 und 3 SGB XIV
26. Zu Artikel 1 § 84 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1 SGB XIV
27. Zu Artikel 1 § 88 SGB XIV
28. Zu Artikel 1 § 89 Absatz 5 Satz 1 SGB XIV
29. Zu Artikel 1 § 101 Absatz 7 Satz 1 - neu - SGB XIV
30. Zu Artikel 1 § 110 Absatz 4 - neu - SGB XIV
31. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2, § 136 Satz 2 - neu - SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
32. Zu Artikel 1 § 113 Absatz 2 SGB XIV *
33. Zu Artikel 1 § 115 Absatz 4 SGB XIV
34. Zu Artikel 1 § 118 Absatz 1 Satz 3 SGB XIV
35. Zu Artikel 1 § 124 Absatz 4 Nummer 6, § 126 Absatz 1, 2 und 3, § 131 Absatz 2, 3 und 4, Satz 1 und 3 SGB XIV
36. Zu Artikel 1 § 127 Absatz 1 Nummer 2, 4 Buchstabe a, Nummer 5, 6, 7, 8, § 128 Nummer 1 und 2, § 131 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Satz 1 SGB XIV
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
38. Zu Artikel 1 §§ 133 ff. SGB XIV
39. Zu Artikel 1 § 133 Satz 1 SGB XIV
41. Zu Artikel 1 § 133 Absatz 2 - neu - SGB XIV
42. Zu Artikel 1 § 144 Absatz 1 Satz 5 - neu - SGB XIV
43. Zu Artikel 1 § 148 Absatz 1a - neu -, 1b - neu -, 1c - neu - SGB XIV
44. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 1 SGB XIV
45. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 1 Satz 2 SGB XIV
46. Zu Artikel 1 § 152 Absatz 3 - neu - SGB XIV
47. Zu Artikel 6 Nummer 3 Buchstabe c1 - neu - § 88 Absatz 7 Satz 1 SVG , Artikel 16 Nummer 22 § 220 SGG , Artikel 56 Nummer 3 § 194 Absatz 6 VwGO
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
48. Zu Artikel 9 Nummer 1 Buchstabe f § 4 Absatz 6 HHG
49. Zu Artikel 9 Nummer 6 - neu - § 25a Absatz 9 - neu - HHG Artikel 12 Nummer 6 - neu - § 26 Absatz 4 - neu - StrRehaG Artikel 13 Nummer 8 - neu - § 18 Absatz 2 - neu - VwRehaG
50. Zu Artikel 12 Nummer 01 - neu - § 20 StrRehaG
§ 20 Kostenregelung
§ 156 Pauschaliertes Abrechnungsverfahren
51. Zu Artikel 12 Nummer 1 Buchstabe f § 21 Absatz 6 StrRehaG
52. Zu Artikel 13 Nummer 1 Buchstabe f § 3 Absatz 6 VwRehaG
53. Zu Artikel 26 Nummer 2 Buchstabe b Anlage zu § 2 Teil C Nummer 3.4.2 VersMedV
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Drucksache 240/19
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018
Drucksache 594/1/19
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) Nr. 2017/745
und die Verordnung (EU) Nr. 2017/746
(Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz - MPEUAnpG )
... "Als Mitglied des Europarats hat sich die Bundesrepublik Deutschland gemäß den Artikeln 5 Absatz 1 und 6 Absatz 1 des Übereinkommens vom 28. Oktober 2011 verpflichtet, die erforderlichen gesetzgeberischen und sonstigen Maßnahmen zu treffen, um die Herstellung, die Abgabe oder das Angebot zur Abgabe, einschließlich der Vermittlung von gefälschten Arzneimitten und Medizinprodukten, von gefälschten Wirkstoffen, Hilfsstoffen, Teilen und Materialien und von gefälschtem Zubehör sowie den Handel mit diesen, einschließlich ihrer Bevorratung, Ein- und Ausfuhr, wenn vorsätzlich begangen, nach nationalem Recht als Straftat zu umschreiben."
1. Zu Artikel 1 § 3 Nummer 1 MPDG
2. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - und Satz 3 - neu - MPDG
Zu Satz 2:
Zu Satz 3:
3. Zu Artikel 1 § 5 Absatz 3 MPDG
4. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil und Nummer 2 MPDG
5. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 2 einleitender Satzteil MPDG
6. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 1 Satz 1 MPDG
7. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 einleitender Satzteil MPDG
8. Zu Artikel 1 § 10 Satz 2 MPDG
9. Zu Artikel 1 § 11 Satz 2 MPDG
10. Zu Artikel 1 § 33 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 MPDG
11. Zu Artikel 1 § 39 Absatz 2 MPDG
12. Zu Artikel 1 § 43 Absatz 3 MPDG
13. Zu Artikel 1 § 50 Absatz 1 MPDG
14. Zu Artikel 1 § 52 Absatz 2 Nummer 3 MPDG
15. Zu Artikel 1 § 60 Absatz 4 - neu - MPDG
16. Zu Artikel 1 § 64 Absatz 2 Satz 1 MPDG
17. Zu Artikel 1 § 66 Absatz 2 MPDG
18. Zu Artikel 1 § 68 Absatz 1 Satz 1 MPDG
19. Zu Artikel 1 § 69 Absatz 3 MPDG
20. Zu Artikel 1 § 71 und § 74 sowie §§ 77 und 78 MPDG
21. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 3 MPDG
22. Zu Artikel 1 § 71 Absatz 6 Satz 1 MPDG
23. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 1 MPDG
24. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 2 Satz 01 - neu - und Satz 1 MPDG
25. Zu Artikel 1 § 74 Absatz 3 - neu - MPDG
26. Zu Artikel 1 § 76 Absatz 3 MPDG
27. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Satz 01 - neu - MPDG
28. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
29. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 1 Nummer 4 - neu - und Nummer 5 - neu - MPDG
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
30. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 2 MPDG
31. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 3 MPDG
32. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 4 Satz 1 MPDG
33. Zu Artikel 1 § 77 Absatz 6 Satz 1 und Satz 2 MPDG
34. Zu Artikel 1 § 78 Überschrift und Absatz 1 Satz 1 MPDG
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
35. Zu Artikel 1 § 80 Absatz 1 Satz 1 MPDG
36. Zu Artikel 1 § 81 MPDG
§ 81 Zuständige Behörden für die Meldepflichten der Importeure und Händler
37. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 1 MPDG
38. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 9 MPDG
39. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 12 MPDG
40. Zu Artikel 1 § 85 Absatz 2 Nummer 13 MPDG
41. Zu Artikel 1 § 86 MPDG
42. Zu Artikel 1 § 86 und § 97 MPDG
43. Zu Artikel 1 § 88 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 MPDG
46. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 1 Nummer 3 MPDG
47. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 4a - neu - MPDG
48. Zu Artikel 1 § 92 Absatz 5 MPDG
49. Zu Artikel 1 § 93 Absatz 1 Nummer 1 MPDG
50. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 01 - neu - MPDG
51. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 2 Nummer 5a - neu - MPDG
52. Zu Artikel 1 § 94 Absatz 3 Nummer 4a - neu - MPDG
53. Zu Artikel 1 § 97 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe a MPDG
54. Zu Artikel 1 § 99 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 MPDG
55. Zu Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 4 Absatz 2 Satz 2 - neu - MPDG
56. Zum Gesetzentwurf allgemein
57. Zum Gesetzentwurf allgemein
58. Zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern im Bereich der Vigilanz
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Drucksache 285/19
Gesetzesantrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
... Als Tatobjekt soll zunächst die europäische Flagge als ein Symbol für die Europäische Union und für die Einheit sowie im weiteren Sinne für die Identität Europas geschützt sein. Der Kreis der goldenen Sterne auf azurblauem Hintergrund steht für die Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern. Am 8. Dezember 1955 beschloss das Ministerkomitee dieses Emblem (Kreis aus zwölf goldenen Sternen auf blauem Grund) für die Europa-Flagge. Nachdem der Europarat der Verwendung der von ihm 1955 eingeführten Europa-Flagge zugestimmt hatte, wurde sie Anfang 1986 von den Gemeinschaftsorganen eingeführt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
§ 90c Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Artikel 2 Inkrafttreten
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 223/19 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Gesetz zu dem Zusatzprotokoll vom 22. Oktober 2015 zum Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Verhütung des Terrorismus
Drucksache 339/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Ziviloder Handelssachen
... 5. Diese Zahl entspricht den Schätzungen in der Deloitte-Wirtschaftsstudie zur Folgenabschätzung. Die Schätzungen beruhen auf Daten von Eurostat, der Europäischen Kommission des Europarats für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) und der Europäischen Kommission sowie auf den Informationen, die in den Befragungen gesammelt wurden. Die Studie wurde unter der Vertragsnummer JUST/2017/JCOO/FW/CIVI/0087 (2017/07) bei Deloitte in Auftrag gegeben. Der Abschlussbericht ist noch nicht veröffentlicht.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und VERHÄLTNISMÄẞIGKEIT
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfung bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1
1. In Artikel 1 wird folgender Absatz 4 angefügt:
2. Artikel 6 erhält folgende Fassung:
Artikel 6 Übermittlung der Ersuchen und sonstigen Mitteilungen
3. Artikel 17 wird wie folgt geändert:
4. Es wird folgender Artikel 17a eingefügt:
Artikel 17a Unmittelbare Beweisaufnahme per Videokonferenz
5. Es wird folgender Artikel 17b eingefügt:
Artikel 17b Beweisaufnahme durch diplomatische oder konsularische Vertreter
6. Nach Artikel 18 wird folgender Abschnitt 6 eingefügt:
Abschnitt 6 Gegenseitige Anerkennung
Artikel 18a Digitalen Beweismitteln, die in einem Mitgliedstaat nach dessen Recht erhoben wurden, darf in anderen Mitgliedstaaten nicht allein wegen ihres digitalen Charakters die Anerkennung als Beweismittel verweigert werden.
7. Artikel 19 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
8. Artikel 20 erhält folgende Fassung:
Artikel 20 Ausübung der Befugnisübertragung
9. Es wird folgender Artikel 22a eingefügt:
Artikel 22a Monitoring
10. Artikel 23 erhält folgende Fassung:
Artikel 23 Evaluierung
Artikel 2
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Drucksache 193/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine neue europäische Agenda für Kultur
... - partizipatives Kulturerbemanagement, in Zusammenarbeit mit dem Europarat
Mitteilung
1. Einleitung
2. Die Herausforderungen und das Ziel
3. Rechtsgrundlage und erste Schritte
4. Strategische Ziele und Maßnahmen
4.1 Soziale Dimension - die Möglichkeiten der Kultur und der kulturellen Vielfalt zur Schaffung von sozialem Zusammenhalt und sozialem Wohlbefinden nutzen
4.2 Wirtschaftliche Dimension - kulturbasierte Kreativität in Bildung und Innovation fördern, um Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen
4.3 Außenpolitische Dimension - die internationalen Kulturbeziehungen stärken
5. Bereichsübergreifende Maßnahmen
5.1 Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
5.2 Digital4Culture
6. Umsetzung der neuen Agenda
6.1. Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten
6.2. Strukturierter Dialog mit der Zivilgesellschaft
7. Förderung der Kultur in EU-Strategien und -Programmen
8. Nächste Schritte
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Drucksache 215/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... d) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Anlass der Prüfung der Verfas-sungsgemäßheit der Anwendbarkeit der Regelung des Europaratsüberein-kommens über Computerkriminalität einen Prüfmaßstab für die Datenübermittlung an ausländische Strafverfolgungsbehörden formuliert hat: Danach hat der deutsche Gesetzgeber im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Behörden dafür Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlichen Grenzen der Datenerhebung und -verarbeitung nicht in ihrer Substanz unterlaufen und dass insbesondere elementare rechtstaatli-che Grundsätze nicht verletzt werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019, 2 BvR 637/09, Randnummer 34).
Drucksache 129/18
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Drucksache 416/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.
Drucksache 258/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
... Die Rechte aus der BRK gelten jedoch nicht absolut. Sie müssen vielmehr - wie sich auch aus der Präambel der BRK selbst ergibt - in Ausgleich mit den anderen menschenrechtlichen Verbürgungen gebracht werden. Das Urheberrecht ist völker- und menschenrechtlich als Bestandteil des geschützten Eigentums anerkannt und ebenso geschützt wie die Barrierefreiheit zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Das Eigentum ist in Artikel 17 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte genannt. Es wird zudem in menschenrechtlichen Verträgen wie etwa dem Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung der Vereinten Nationen (sogenannte VN-Antirassismuskonvention, BGBl. 1969 II S. 962, dort in Artikel 5, Buchstabe d v)) als "Bürgerrecht" vorausgesetzt. Im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen (sogenannter Zivilpakt, BGBl. 1973 II S. 1534) gibt es zwar keine ausdrückliche Bestimmung zum Eigentumsschutz, der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen hat aber gleichwohl durch Auslegung von Artikel 26 des Zivilpaktes, der Diskriminierungen verbietet, einen Eigentumsschutz aus dem Zivilpakt abgeleitet. Auf Ebene des Europarates ist das Eigentum durch Artikel 1 des ersten Zusatzprotokolls zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten geschützt (EMRK, BGBl. 1952 S. 685, Neubekanntmachung BGBl. 2002 II S. 1054, Zusatzprotokoll S. 1072).
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Urheberrechtsgesetzes
§ 45b Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
§ 45c Befugte Stellen; Vergütung; Verordnungsermächtigung
§ 45d Gesetzlich erlaubte Nutzung und vertragliche Nutzungsbefugnis
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung
1. Zugang blinder und sehbehinderter Menschen zu urheberrechtlich geschützten Werken
2. Barrierefreiheit für Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
3. Rechtsentwicklung zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung im Urheberrecht
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Völkerrechtlicher, europäischer und nationaler Rechtsrahmen
1. Völkerrecht
2. Unionsrecht
5 Unionsgrundrechte
3. Nationales Recht
VI. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
2. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 3
Zu § 45b
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu § 45c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu § 45d
Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Artikel 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nummer 4455, BMJV: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Seh- oder Lesebehinderung
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1 Erfüllungsaufwand
5 Wirtschaft
5 Verwaltung
II.3 Evaluierung
III. Ergebnis
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Drucksache 173/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden - COM(2018) 218 final
... Der Vorschlag basiert auf der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Recht auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention 10 (ECHR) verankert ist, und den auf dieser Grundlage vom Europarat in dessen Empfehlung aus dem Jahr 2014 zum Schutz von Whistleblowern aufgestellten Grundsätzen sowie auf weiteren vorstehend genannten internationalen Standards und bewährten Verfahren und EU-Grundrechten und -Vorschriften.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG25, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Umsetzungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Kapitel I Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Sachlicher Anwendungsbereich
Artikel 2 Persönlicher Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Kapitel II INTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 4 Pflicht zur Einrichtung interner Kanäle und Verfahren für Meldungen und Folgemaßnahmen
Artikel 5 Verfahren für interne Meldungen und Folgemaßnahmen
Kapitel III EXTERNE MELDUNGEN und Folgemassnahmen
Artikel 6 Pflicht zur Einrichtung externer Meldekanäle und Ergreifung geeigneter Folgemaßnahmen
Artikel 7 Gestaltung geeigneter externer Meldekanäle
Artikel 8 Zuständige Mitarbeiter
Artikel 9 Verfahrensvorschriften für externe Meldungen
Artikel 10 Informationen über die Entgegennahme von Meldungen und deren Weiterverfolgung
Artikel 11 Dokumentation eingehender Meldungen
Artikel 12 Überprüfung der Verfahren durch die zuständigen Behörden
Kapitel IV Schutz von HINWEISGEBERN und Betroffenen Personen
Artikel 13 Bedingungen für den Schutz von Hinweisgebern
Artikel 14 Verbot von Repressalien gegen Hinweisgeber
Artikel 15 Maßnahmen zum Schutz von Hinweisgebern vor Repressalien
Artikel 16 Maßnahmen zum Schutz betroffener Personen
Artikel 17 Sanktionen
Artikel 18 Verarbeitung personenbezogener Daten
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 19 Günstigere Behandlung
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung
Artikel 22 Inkrafttreten
Artikel 23 Adressaten
ANNEX 1 Anhang des Vorschlags für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
Anhang
Teil I
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer i - Öffentliches Auftragswesen:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iii - Produktsicherheit:
D. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
E. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
F. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vi - Kerntechnische Sicherheit:
G. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer vii - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz:
H. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer viii - Öffentliche Gesundheit:
I. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ix - Verbraucherschutz: Verbraucherrechte und Verbraucherschutzvorschriften nach Maßgabe der
J. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer x - Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen:
Teil II Artikel 1 Absatz 2 der Richtlinie bezieht sich auf folgende Rechtsvorschriften der Union:
A. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer ii - Finanzdienstleistungen sowie Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
1. Finanzdienstleistungen:
2. Verhütung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung:
B. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer iv - Verkehrssicherheit:
C. Artikel 1 Buchstabe a Ziffer v - Umweltschutz:
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Drucksache 380/18
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
... Georgien gehört dem Europarat an, engagiert sich beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof, stellt hierfür einen Richter und hält sich grundsätzlich an die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs. Georgien ist Vertragsstaat folgender Menschenrechtsübereinkommen:
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Asylgesetzes
Anlage II (zu § 29a)
Artikel 2 Änderung des Aufenthaltsgesetzes
Artikel 3 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Alternativen
III. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Erfüllungsaufwand
4. Weitere Kosten
5. Weitere Gesetzesfolgen
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Befristung; Evaluation
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4487, BMI: Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
II.1. Erfüllungsaufwand
III. Ergebnis
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines Gesetzes zur Einstufung Georgiens,
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Drucksache 129/18 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017
Drucksache 225/18
Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen,
Rheinland-Pfalz, Thüringen
... Derartig menschenfeindliche und diskriminierende Tendenzen sind keinesfalls Vergangenheit. In Deutschland, Europa und auch international lassen sich Bestrebungen zu einer Abkehr vom freiheitlichen und gleichwertigen Verständnis der sexuellen und geschlechtlichen Identität erkennen. So wurde im Jahr 2013 in einem Mitgliedstaat der Vereinten Nationen und des Europarates per Gesetz jede positive Äußerung über Homosexualität in Anwesenheit von Minderjährigen oder über Medien wie das Internet unter Strafe gestellt. Die Erweiterung des Schutzes aus Art.3 Abs.3 S.1 GG auf Diskriminierungen wegen der sexuellen und geschlechtlichen Identität stellt deshalb auch keine vermeintlich "symbolhafte" oder inhaltsleere Änderung des Grundgesetzes dar, sondern vielmehr ein klares, verfassungsrechtliches Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die von der Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrer sexuellen und geschlechtlichen Identität ausgeht.
Drucksache 631/2/18
Antrag des Landes Berlin
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Koordinierter Plan für künstliche Intelligenz
... 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass sich der Europarat durch seine Kommission für die Effizienz der Justiz (CEPEJ) des Themas zu einem frühen Zeitpunkt angenommen und am 4. Dezember 2018 eine "Europäische Ethik-Charta über den Einsatz künstlicher Intelligenz in Justizsystemen" vorgelegt hat.
Drucksache 245/18
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz des Haushalts der Union im Falle von generellen Mängeln in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten
... Externe Quellen und insbesondere der Europarat wurden bei der Ausarbeitung dieser Vorschriften berücksichtigt. Die Nutzung externer Expertise aus dem Europarat wird auch gegebenenfalls bei der Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen in Betracht gezogen.
1. Kontext des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der NACHTRÄGLICHEN Bewertung, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Nachträgliche Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften
- Konsultation der Interessenträger
- Externes Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand der Verordnung
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Maßnahmen
Artikel 4 Inhalt der Maßnahmen
Artikel 5 Verfahren
Artikel 6 Aufhebung von Maßnahmen
Artikel 7 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 8 Inkrafttreten
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Drucksache 416/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2018
... 6. Der Bundesrat spricht sich daher dafür aus, die Datenabfragen zum EU-Justizbarometer mit der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) so zu koordinieren, dass künftig die Beantwortung eines Fragebogens alle zwei Jahre ausreichend ist. Er hält es ferner für sachgerecht, die Fragebögen zur Datenerhebung in allen Amtssprachen der EU zu versenden, um eine konsistente Beantwortung zu gewährleisten.
Drucksache 215/1/18
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Europäische Herausgabeanordnungen und Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafsachen
... d) Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das aus Anlass der Prüfung der Verfas-sungsgemäßheit der Anwendbarkeit der Regelung des Europaratsüberein-kommens über Computerkriminalität einen Prüfmaßstab für die Datenübermittlung an ausländische Strafverfolgungsbehörden formuliert hat: Danach hat der deutsche Gesetzgeber im Falle der Übermittlung von personenbezogenen Daten an ausländische Behörden dafür Sorge zu tragen, dass die grundgesetzlichen Grenzen der Datenerhebung und -verarbeitung nicht in ihrer Substanz unterlaufen und dass insbesondere elementare rechtstaatli-che Grundsätze nicht verletzt werden (BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2019, 2 BvR 637/09, Rand 34).
Drucksache 475/17
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 183/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... In Ziffer 4 der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats über die Grundsätze der Bewährungshilfe (CM/Rec(2010)1) heißt es insoweit:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
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Drucksache 678/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten in der Europäischen Union COM(2017) 495 final
... /EU /EU des Europäischen Parlaments und des Rates35, dem Übereinkommen des Europarats über Computerkriminalität36, der Verordnung (EG) Nr. 1206/2001 des Rates37, der Richtlinie
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich
- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Konsultation der Interessenträger
- Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
- Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung
- Grundrechte
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Vorschlag
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen
Artikel 4 Freier Datenverkehr in der Union
Artikel 5 Verfügbarkeit von Daten für zuständige Behörden
Artikel 6 Übertragung von Daten
Artikel 7 Zentrale Anlaufstellen
Artikel 8 Ausschuss
Artikel 9 Überprüfung
Artikel 10 Schlussbestimmungen
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Drucksache 214/17
Gesetzesantrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch s - Strafzumessung bei kulturellen und religiösen Prägungen
... Der Entwurf nimmt insoweit auch Impulse aus dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vom 11. Mai 2011 (ETS-Nr. 210; sog. Istanbul-Konvention) auf. Nach den dortigen Regelungen in Artikel 12 Absatz 5 und Artikel 42 Absatz 1 stellen die Vertragsparteien sicher, dass Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die sogenannte "Ehre" nicht als Rechtfertigung für in den Geltungsbereich dieses Übereinkommens fallende Gewalttaten angesehen werden. Dies bedeutet, dass die Vertragsparteien angehalten sind, dafür Sorge zu tragen, dass in ihrem Strafrecht Behauptungen des Angeklagten, nach denen er bestimmte Taten zur Verhütung oder Bestrafung vermuteter, wahrgenommener oder aktueller Verletzungen seitens des Opfers von kulturellen, religiösen, sozialen oder traditionellen Werten und Bräuchen im Hinblick auf ein angemessenes Verhalten begangen hat, nicht als Rechtfertigung zugelassen werden (s. Erläuternder Bericht zur Istanbul-Konvention, S. 85 Rn. 216; vgl. ferner S. 59 Rn. 89, nach dem das nationale Recht keine Lücken aufweisen darf, die Raum für auf solche Überzeugungen basierende Auslegungen bieten). Durch die hier vorgeschlagene konkretisierende Regelung trägt der Entwurf für den Bereich der Strafzumessung diesen Anforderungen Rechnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuchs
Artikel 2 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung des Entwurfs und Notwendigkeit der Regelungen
II. Gesetzgebungskompetenz; Vereinbarkeit mit EU-Recht
III. Auswirkungen
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
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Drucksache 215/17
Antrag des Freistaates Bayern
Entschließung des Bundesrates "Für eine schlagkräftige Strafverfolgung von Terrorismus, Extremismus, Wohnungseinbruch und Cybercrime"
... Deutschland hat zwar am 9. März 2009 die Cybercrime-Konvention des Europarates (CC) vom 23. November 2001 ratifiziert und zum 1. Juli 2009 in Kraft gesetzt, hierbei aber insbesondere nicht von der an sich in Artikel 16 Absatz 1 und 2 CC vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine vorläufige und zeitlich befristete Sicherung (im Sinne eines "Einfrierens*) beweiserheblicher Daten bei den Datengewahrsam ausübenden Diensteanbietern anzuordnen. Vielmehr wurde auf Grundlage der Anmerkung 160 des erläuternden Berichts zum Übereinkommen die Verpflichtung "in ähnlicher Weise bewirkt*, in dem man es bei den Vorschriften über die Durchsuchung von Objekten nach §§ 102 ff. StPO und der Beschlagnahme von Beweismitteln nach §§ 94 ff. StPO belassen hat (vgl. BT-Drs. 16//7218, S.48).
Drucksache 246/17
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016
Drucksache 246/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016
Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2016 sowie vom 1. Juli bis 31. Dezember 2016
Drucksache 654/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Gemeinsame Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat - Abwehrfähigkeit, Abschreckung und Abwehr: die Cybersicherheit in der EU wirksam erhöhen
... Im Kontext des Grenzen ignorierenden Internets bietet der durch das Budapester Übereinkommen über Computerkriminalität68 des Europarates geschaffene Rahmen für die internationale Zusammenarbeit einer Gruppe sehr unterschiedlicher Länder die Möglichkeit, bei ihren nationalen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Cyberkriminalität einen optimalen rechtlichen Standard zu nutzen. Zurzeit wird über ein mögliches Zusatzprotokoll nachgedacht69, das auch die nützliche Gelegenheit bieten könnte, die Frage des grenzüberschreitenden Zugangs zu elektronischen Beweismitteln in einem internationalen Kontext anzuschneiden. Die EU ruft alle Länder auf, kein neues internationales Rechtsinstrument für den Bereich Cyberkriminalität zu schaffen, sondern stattdessen angemessene nationale Vorschriften zu erarbeiten und die Zusammenarbeit innerhalb des bestehenden internationalen Rahmens fortzusetzen.
1. Einleitung
2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU
2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit
2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit
2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall
2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung
2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten
2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung
5 Hauptmaßnahmen
3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG
3.1 Identifizierung böswilliger Akteure
3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen
3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität
3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene
3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit
4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN
4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen
4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit
4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO
5. Fazit
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Drucksache 475/17 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 361/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über einen gemeinsamen Rahmen für die Bereitstellung besserer Dienste für Kompetenzen und Qualifikationen (Europass) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 2241/2004/EG
... ) und dem Europarat für den Diplomzusatz .
Drucksache 260/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Drucksache 406/17
Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit
Verordnung zur Fortschreibung der Vorschriften für Blut- und Gewebezubereitungen und zur Änderung anderer Vorschriften
... /EG berücksichtigen die Blutspendeeinrichtungen die Leitlinien für bewährte Verfahren des Anhangs der Empfehlung Nr. R(95) 15 des Ministerkomitees des Europarats betreffend die Zubereitung, Anwendung und Qualitätssicherung von Blutbestandteilen vom 12. Oktober 1995 in der jeweils vom Bundesministerium für Gesundheit in deutscher Sprache im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung. Strengere Anforderungen, die durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestehen, bleiben unberührt."
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Verordnung
Artikel 1 Änderung der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung
§ 41f Ergänzende Anforderungen zur Kennzeichnung
§ 41g Ergänzende Anforderungen zur Einfuhr
Artikel 2 Änderung der TPG-Gewebeverordnung
Artikel 3 Änderung der Transfusionsgesetz-Meldeverordnung
Artikel 4 Änderung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung
Artikel 5 Änderung der Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung
Artikel 6 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte
Artikel 7 Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Artikel 8 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung
III. Alternativen
IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
V. Verordnungsfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
Artikel 1 AMWHV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 2 TPG-GewV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 3 - TFGMV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 4 MPBetreibV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 5 - MPSV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 6 - Ärzte-ZV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
Artikel 7 - Zahnärzte-ZV
1. Bürgerinnen und Bürger
2. Wirtschaft einschließlich der Bürokratiekosten aus Informationspflichten
3. Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Rechtsfolgen
VI. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Buchstabe c
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
Zu Nummer 11
Zu Nummer 12
Zu Nummer 13
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 14
Zu Nummer 15
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 16
Zu Nummer 17
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Nummer 18
Zu Artikel 2
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 4
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Zu Buchstabe b
Zu Buchstabe c
Zu Buchstabe d
Zu Nummer 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
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Drucksache 713/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur - Beitrag der Europäischen Kommission zum Gipfeltreffen in Göteborg am 17. November 2017 - COM(2017) 673 final
... Als ein Hindernis für die Mobilität von Studierenden wurde erkannt, dass - trotz des Bologna-Prozesses8 und weiterer Kooperationen im Rahmen des Europarats - Schulabschlüsse für eine Hochschulausbildung in anderen Mitgliedstaaten nicht ohne Weiteres anerkannt werden, wodurch junge Menschen ohne guten Grund daran gehindert werden, in einem anderen Land zu studieren oder zu arbeiten. Dadurch wird eine Gelegenheit verpasst, jungen Menschen gute Bildung an die Hand zu geben, und der Ideenstrom wird eingedämmt, was sich negativ auf die Arbeit der Hochschulen sowie Forschung und Innovation auswirkt. Auch einem wahrhaft integrierten europäischen Arbeitsmarkt steht dies im Wege.
Stärkung der europäischen Identität durch Bildung und Kultur
1. Eine ambitionierte gemeinsame europäische Agenda für Bildung und Kultur
2. Förderung der Mobilität und der grenzübergreifenden Zusammenarbeit
3. Investitionen in Menschen und ihre Bildung
4. Stärkung des europäischen Identitätsgefühls und des Bewusstseins für das kulturelle Erbe
5. Fazit und Ausblick
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Drucksache 183/17 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (7. BZRGÄndG)
... In Ziffer 4 der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarats über die Grundsätze der Bewährungshilfe (CM/Rec(2010)1) heißt es insoweit:
1. Zum Gesetzentwurf allgemein
2. Zum Gesetzentwurf allgemein
3. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 11 Absatz 1 Satz 1 BZRG
4. Zu Artikel 1 Nummer 9 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee -neu- § 41 Absatz 1 Nummer 14 - neu - BZRG , Nummer 48 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb -neu- § 61 Absatz 1 Nummer 7 - neu - BZRG
5. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb § 41 Absatz 1 Nummer 1 BZRG
6. Zu Artikel 1 Nummer 30 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb1 - neu - § 41 Absatz 1 Nummer 1a - neu - BZRG
7. Zu Artikel 1 Nummer 40 Buchstabe d § 52 Absatz 1 Nummer 5 BZRG
8. Zu Artikel 2 Nummer 4 Nummer 1132 Anlage JVKostG
9. Zu Artikel 3 Änderung der Gewerbeordnung
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Drucksache 681/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: EU-Justizbarometer 2017
... Hinsichtlich der Frage, ob bestimmte einzelne Indikatoren zum Nachweis der Effizienz von Justizsystemen geeignet sind, möchte die Kommission daran erinnern, dass die Indikatoren zusammen betrachtet werden sollten, damit sich ein klares Bild ergibt. Die im Teil über die allgemeine Effizienz (§ 3.1.1.) des EU-Justizbarometers angewandte Methode wird auch für die Datensammlung der Kommission des Europarates für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) verwendet, an der sich Deutschland seit mehr als zehn Jahren beteiligt.
Drucksache 352/17
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Einführung einer europäischen Säule sozialer Rechte - COM(2017) 250 final
... Die Säule bezieht direkte Anregungen aus den zahlreichen bewährten Verfahren in ganz Europa und baut auf dem umfangreichen Rechtsbestand auf, der auf EU- und internationaler Ebene vorhanden ist. Viele dieser Werte waren bereits in den Römischen Verträgen von 1957 enthalten und fanden durch die Arbeit internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen, der Internationalen Arbeitsorganisation und des Europarates weltweit weitere Anerkennung. Die Säule fußt insbesondere auf der am 18. Oktober 1961 in Turin unterzeichneten Europäischen Sozialcharta und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer von 1989, in denen wesentliche soziale Rechte festgelegt sind. Gleichzeitig haben neue Bestimmungen in den Verträgen, die Verabschiedung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, neue Rechtsvorschriften sowie die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union dafür gesorgt, dass der "soziale Besitzstand" der EU sich in den letzten 30 Jahren ebenfalls weiterentwickelt hat. Mit den kürzlich verabschiedeten Zielen der VN für nachhaltige Entwicklung für den Zeitraum bis 2030 wurde eine neue Agenda festgelegt, mit der die Beseitigung der Armut sowie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Aspekte der nachhaltigen Entwicklung auf ausgewogene und integrierte Weise angegangen werden sollen.
Mitteilung
1. Einführung
2. Die Gründe für eine europäische Säule sozialer Rechte
Kasten 1: Konsultation zur europäischen Säule sozialer Rechte
3. Politischer und rechtlicher Charakter der Säule
4. Folgemaßnahmen auf EU-Ebene
Annahme der europäischen Säule sozialer Rechte
Aktualisierung und Ergänzung des EU-Rechts, wenn nötig
Bessere Durchsetzung des EU-Rechts
Unterstützung des sozialen Dialogs in der EU
Schlussfolgerungen
EU -Finanzhilfen
5. Schlussfolgerung
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Drucksache 633/16
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
Drucksache 116/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte - COM(2016) 127 final
... Zwar ist die Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich, doch die Säule kann auch auf den gemeinsamen Werten und Grundsätzen aufbauen, die auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gelten. In Referenzdokumenten wie z.B. dem Vertrag über die Europäische Union (EUV), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union sowie in internationalen Instrumenten wie der Sozialcharta des Europarates und den ILO-Empfehlungen werden diese Werte und Grundsätze besonders hervorgehoben.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?
2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft
2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft
2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion
2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes
3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter
3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden
3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU
4. Ziele der Konsultation
4.1 Angestrebte Ergebnisse
4.2 Mobilisierung für die Debatte
4.3 Strukturiertes Feedback
4.4 Informationen zur Debatte
5. Fragen für die Konsultation
Zur europäischen Säule sozialer Rechte
Anhang Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte
3 Erläuterungen
Kapitel I CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG
1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen
2. Flexible und sichere Arbeitsverträge
3. Sichere Berufsübergänge
4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung
5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
6. Chancengleichheit
Kapitel II FAIRE Arbeitsbedingungen
7. Beschäftigungsbedingungen
8. Löhne und Gehälter
9. Arbeitsschutz
10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten
Kapitel III ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ
11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste
12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen
13. Renten und Pensionen
14. Arbeitslosenleistungen
15. Mindesteinkommen
16. Menschen mit Behinderung
17. Langzeitpflege
18. Kinderbetreuung
19. Wohnraum
20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen
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Drucksache 235/16
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuch es - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
... Der Gesetzentwurf steht in Einklang mit internationalen Empfehlungen bei der Bekämpfung von Manipulationen im Sport. In der von der 5. UNESCO-Weltkonferenz der Sportminister (MINEPS V) im Mai 2013 verabschiedeten Berliner Erklärung werden die UNESCO-Mitgliedstaaten zur Prüfung der Einführung von strafrechtlichen Sanktionen zur unmittelbaren Abschreckung gegen Manipulationen von Sportwettbewerben aufgerufen. Das von der Bundesrepublik Deutschland am 18. September 2014 unterzeichnete Übereinkommen des Europarats über die Manipulation von Sportwettbewerben vom 9. Juli 2014 (CM(2014)20 final) gibt seinen Vertragsstaaten vor, die Manipulation von Sportwettbewerben unter Strafe zu stellen, wenn diese entweder mit Nötigung, mit Korruption oder mit Betrug im Sinne ihres innerstaatlichen Rechts einhergeht (Artikel 15). Angesichts der globalen Dimension von Manipulationen im Sport ist ein abgestimmtes Vorgehen der Staatengemeinschaft sinnvoll, um Wettbetrug und Manipulationen von Sportwettbewerben wirksam zu bekämpfen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Strafgesetzbuches
§ 265c Sportwettbetrug
§ 265d Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265e Besonders schwere Fälle des Sportwettbetrugs und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
§ 265f Erweiterter Verfall
Artikel 2 Änderung der Strafprozessordnung
Artikel 3 Einschränkung eines Grundrechts
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
II. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
III. Alternativen
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
a Bürgerinnen und Bürger
b Wirtschaft
c Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
VII. Befristung; Evaluierung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu § 265c
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265d
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Absatz 4
Zu Absatz 5
Zu Absatz 6
Zu § 265e
Zu § 265f
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3470: Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
4 II.1
4 II.2
4 II.3
Anlage 2 Stellungnahme der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates zum Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (NKR-Nr. 3470)
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Drucksache 369/16
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte für den Zeitraum 2018 - 2022 COM(2016) 442 final
... iv) Der Mehrjahresrahmen muss Bestimmungen zur Gewährleistung der Komplementarität mit dem Mandat anderer Einrichtungen, Ämter und Agenturen der Union sowie mit dem Europarat und anderen internationalen Organisationen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, enthalten.
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
- Gründe und Ziele des Vorschlags
- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich und mit der Politik der Union in anderen Bereichen
2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit
- Rechtsgrundlage
- Subsidiarität
- Verhältnismäßigkeit
- Wahl des Instruments
3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung
- Expost-Bewertung
- Konsultation der Interessenträger sowie Einholung und Nutzung von Expertenwissen
- Folgenabschätzung
4. Auswirkungen auf den Haushalt
5. Weitere Angaben
- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten
- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags
Artikel 1 Mehrjahresrahmen
Artikel 2 Themenbereiche
Artikel 3 Komplementarität und Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen und Organisationen
Artikel 4 Inkrafttreten
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Drucksache 634/16 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption
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Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
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