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7 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrerlaubnisbewerber"


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Drucksache 600/18 (Beschluss)

... Nach Aufhebung der Geb�hren-Nummer 403 kann die Verg�tung f�r den Sehtest zwischen der Sehteststelle und dem Fahrerlaubnisbewerber frei vereinbart werden. Eine Geb�hr nach der GebOSt darf mangels eines einschl�gigen Tatbestandes nicht mehr erhoben werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 600/18 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel und Zu Artikel 1 Nummer 1 Inhalts�bersicht Angabe zu � 30a und Anlage 8e FeV Nummer 2 � 4 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 Satz 2 FeV Nummer 7a - neu - � 24a Absatz 2 FeV Nummer 16a - neu - Anlage 8e zu � 24a Absatz 2 Satz 1 - neu - FeV

Anlage 8e
(zu � 24a Absatz 2 Satz 1)

I. F�hrerscheine, die bis einschlie�lich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

II. F�hrerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 1 Nummer 3a - neu - � 12 Absatz 2 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 FeV Nummer 15b* - neu - Anlage 6 zu den �� 12, 48 Absatz 4 und 5 FeV Artikel 8 Inkrafttreten

Artikel 8
Inkrafttreten

3. Zu Artikel 1 Nummer 7b** - neu - � 26 Absatz 1 Satz 5 und Satz 5a - neu - FeV Nummer 8 � 27 Absatz 1 Satz 3, Satz 4 bis 6 - neu - und Absatz 1a - neu - FeV Nummer 15a - neu - Anlage 3 zu � 6 Absatz 6 FeV Nummer 17a - neu - Anlage 10 zu �� 26 und 27 FeV

4. Zu Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb � 30a Absatz 2 Satz 3 bis 6 - neu - FeV

5. Zu Artikel 1 Nummer 11 Buchstabe c � 31 Absatz 4 FeV

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 � 76 Nummer 11a, 11b, 11c und 11d FeV

7. Zu Artikel 4 Anlage zu � 1 GebOSt

�Artikel 4 �nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr


 
 
 


Drucksache 552/16

... Aufgrund der volkswirtschaftlichen Betrachtung der relevanten Preisindizes betragen die Anhebungen ca. 7,8 %, geringfügige Abweichungen ergeben sich durch die kaufmännischen Rundungen der Gebührensätze (s. Abschnitt "F. Weitere Kosten"). Diese Kosten fallen für den Fahrerlaubnisbewerber üblicherweise jedoch nur einmal an, da die Fahrerlaubnis unbefristet erteilt wird bzw. eine Verlängerung der befristeten Lkw- und Busfahrerlaubnis i.d.R. ohne Absolvierung einer erneuten Prüfung erfolgt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 552/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

Artikel 2
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Lösung

II. Alternativen

III. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

IV. Erfüllungsaufwand

V. Weitere Kosten

VI. Gleichstellungspolitische Belange

VII. Nachhaltigkeit

B. Besonderer Teil - zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 10

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Nummer 27

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 3495: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

4 Erfüllungsaufwand:

Weitere Kosten:


 
 
 


Drucksache 302/08

... Mit der Regelung in Nr. 28 entfallen durch die Neufassung der Anlage 6 f�r Fahrerlaubnisbewerber und f�r die Beh�rden zeitaufw�ndige Doppelpr�fungen zum Vergleich der Sehwerte.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

� 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen F�hrerscheins

� 25b
Ausstellung des Internationalen F�hrerscheins

� 29
Ausl�ndische Fahrerlaubnisse

� 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch�rfe und die �brigen Sehfunktionen � 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch�rfe

2.2 Mindestanforderungen an die �brigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu � 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen F�hrerscheins nach dem internationalen Abkommen �ber Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu � 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen F�hrerscheins nach dem �bereinkommen �ber den Stra�enverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung �ber den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
�nderung der Fahrsch�ler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu � 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung f�r den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (� 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
�nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung

Artikel 5
�nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr

Artikel 6
�nderung der Durchf�hrungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten f�r die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. B�rokratiekosten

a B�rokratiekosten f�r die Wirtschaft

b B�rokratiekosten B�rger

aa Neue Informationspflichten

bb Ge�nderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c B�rokratiekosten f�r die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 815/07

... Die Erh�hungen betragen f�r den einzelnen Bewerber f�r die theoretische Pr�fung 20 bis 60 Cent und f�r die praktische Pr�fung z.B. f�r den Motorradf�hrerschein 5,80 €, f�r den PKW-F�hrerschein 4,40 €, f�r den LKW- sowie Omnibus-F�hrerschein 7,00 €. Diese Kosten fallen f�r den Fahrerlaubnisbewerber �blicherweise "

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/07




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen, B�rokratiekosten

Verordnung

Siebzehnte Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Kosten, Gesetzesfolgenabsch�tzung und Preiswirkungsklausel

C. Zu den Einzelbestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Buchstabe i

Zu Buchstabe j

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe p

zu Geb�hrennummern 401 bis 403

zu Geb�hrennummern 410.1 bis 410.7

zu Geb�hrennummer 410.8

zu Geb�hrennummer 412

zu Geb�hrennummer 413

zu Geb�hrennummer 413.5

zu Geb�hrennummer 417

zu Geb�hrennummern 451 bis 451.6

zu Geb�hrennummer 451.3

Zu Geb�hrennummern 452 bis 452.2

Zu Geb�hrennummern 451 bis 454

Zu Geb�hrennummer 499

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Siebzehnte Verordnung zur �nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr


 
 
 


Drucksache 253/16 PDF-Dokument



Drucksache 531/10 PDF-Dokument



Drucksache 660/10 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.