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10 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrerlaubnisentziehung"


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Drucksache 362/16 (Beschluss)

... Der Entwurf sieht auch insoweit ein schärferes Instrumentarium vor. Er zielt darauf, die Entziehung der Fahrerlaubnis nach � 69 Absatz 1 StGB und die Verhängung einer Sperrfrist nach � 69a StGB für die Dauer von in der Regel sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu ermöglichen. Die für die Anordnung der Maßregel erforderliche Anlasstat schafft der Entwurf durch die Einführung des neuen � 315d StGB. Um die Anordnung zusätzlich zu erleichtern, soll diese Vorschrift in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, bei denen nach � 69 Absatz 2 StGB in der Regel die für die Fahrerlaubnisentziehung vorausgesetzte Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Auswirkungen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu � 315d

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 126/16

... An allen Stellen des Gesetzes, die eine Fahrerlaubnisentziehung behandeln, sind immer inl�ndische wie auch ausl�ndische Fahrerlaubnisse betroffen. Insbesondere auch bei den Register- und Daten�bermittlungsvorschriften ist eine gesonderte Nennung der Aberkennung nicht erforderlich. Die Daten �ber die Entziehung ausl�ndischer Fahrerlaubnisse sind stets umfasst.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 126/16




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r die B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand f�r die Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

Artikel 2
�nderung des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 3
�nderung des Fahrlehrergesetzes

Artikel 4
�nderung des Kraftfahrsachverst�ndigengesetzes

Artikel 5
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

aa KBA

bb �berwachungsinstitutionen

cc Anerkannte Kraftfahrzeugwerkst�tten

3. Weitere Kosten

4. Evaluierung

C. Sonstige Auswirkungen

D. Nachhaltigkeit

E. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 1 Nummer 4

Zu Artikel 1 Nummer 5

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 6

Zu Artikel 1 Nummer 7

Zu Artikel 1 Nummer 8

Im Einzelnen

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 8

Zu Artikel 1 Nummer 9

Zu Artikel 1 Nummer 10

Zu Artikel 1 Nummer 14

Zu Artikel 1 Nummer 17

Zu Artikel 1 Nummer 18

Zu Artikel 1 Nummer 19

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3486: Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 362/16

... Der Entwurf sieht auch insoweit ein schärferes Instrumentarium vor. Er zielt darauf, die Entziehung der Fahrerlaubnis nach � 69 Absatz 1 StGB und die Verhängung einer Sperrfrist nach � 69a StGB für die Dauer von in der Regel sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu ermöglichen. Die für die Anordnung der Maßregel erforderliche Anlasstat schafft der Entwurf durch die Einführung des neuen � 315d StGB. Um die Anordnung zusätzlich zu erleichtern, soll diese Vorschrift in den Katalog der Delikte aufgenommen werden, bei denen nach � 69 Absatz 2 StGB in der Regel die für die Fahrerlaubnisentziehung vorausgesetzte Ungeeignetheit des Täters zum Führen von Kraftfahrzeugen angenommen wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 362/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuches

� 315d
Verbotene Kraftfahrzeugrennen

� 315f
Einziehung

Artikel 2
Änderung der Straßenverkehrsordnung

Artikel 3
Inkrafttreten

2 Begründung

A. Allgemeines

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

II. Gesetzgebungskompetenz

III. Auswirkungen

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

� 315d Absatz 1 - neu -

� 315d Absatz 2 - neu -

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 31/1/13

... In Satz 2 wird zum einen die Art der Eintragung ausdr�cklich klargestellt. Zum anderen wird die Verwertbarkeit auch auf Zwecke des Punktsystems erweitert. Nach dem Wortlaut des bisherigen Satz 2 ist die M�glichkeit der Verwertung einer strafgerichtlichen Entscheidung mit einer Tilgungsfrist von zehn Jahren nach einem Zeitraum von f�nf Jahren auf ein Verfahren beschr�nkt, das die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat. Unklar war, ob dies auch f�r Ma�nahmen nach dem Punktsystem galt, das hei�t, ob die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar die Vorstufe zur Fahrerlaubnisentziehung darstellte. W�re dem so, dann w�rde die zehnj�hrige Verwertungsm�glichkeit �ber den Wortlaut der Regelung hinaus auch f�r Verfahren gelten, die m�glicherweise k�nftige Fahrerlaubnisentziehungsverfahren einleiten. Mit Urteil vom 18. August 2011 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (Az.: 3 M 348/ 11) entschieden, dass eine Eintragung �ber eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister f�r die Anordnung eines Aufbauseminars gem�� � 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach Ablauf eines Zeitraums, der einer f�nfj�hrigen Tilgungsfrist entspricht, nicht verwertet werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/13




1. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 1 Absatz 1 Satz 2 und 4 FahrlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 1 Absatz 2 FahrlG

3. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - � 29 Absatz 8 Satz 1 und 2 StVG

4. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 � 4 Absatz 4 Satz 1 und � 7 Absatz 2 Nummer 4 BKrFQG

'Artikel 6 �nderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 387/1/13

... Der Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ist abzulehnen. Zun�chst wird auf die o.a. Begr�ndung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 21. Dezember 2012 verwiesen. Dar�ber hinaus f�hrt der Punkterabatt zu einer Schw�chung der Pr�ventivwirkung des Punktsystems, indem die Punkteskala von acht Punkten bis zur Fahrerlaubnisentziehung um den Rabatt von zwei Punkten bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, also um eine komplette Stufe, "verl�ngert" wird. Mit Blick auf die Kosten des geplanten Fahreignungsseminars (ca. 600 Euro statt bislang ca. 200 Euro) ist zu erwarten, dass etliche Punktet�ter die M�glichkeit zum Punkterabatt aus finanziellen Gr�nden nicht wahrnehmen k�nnen und damit hinsichtlich des "Freikaufens von Punkten" durch Seminarteilnahme schlechter gestellt w�rden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/1/13




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 31/13 (Beschluss)

... In Satz 2 wird zum einen die Art der Eintragung ausdr�cklich klargestellt. Zum anderen wird die Verwertbarkeit auch auf Zwecke des Punktsystems erweitert. Nach dem Wortlaut des bisherigen Satz 2 ist die M�glichkeit der Verwertung einer strafgerichtlichen Entscheidung mit einer Tilgungsfrist von zehn Jahren nach einem Zeitraum von f�nf Jahren auf ein Verfahren beschr�nkt, das die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat. Unklar war, ob dies auch f�r Ma�nahmen nach dem Punktsystem galt, das hei�t, ob die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar die Vorstufe zur Fahrerlaubnisentziehung darstellte. W�re dem so, dann w�rde die zehnj�hrige Verwertungsm�glichkeit �ber den Wortlaut der Regelung hinaus auch f�r Verfahren gelten, die m�glicherweise k�nftige Fahrerlaubnisentziehungsverfahren einleiten. Mit Urteil vom 18. August 2011 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (Az.: 3 M 348/ 11) entschieden, dass eine Eintragung �ber eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister f�r die Anordnung eines Aufbauseminars gem�� � 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 nach Ablauf eines Zeitraums, der einer f�nfj�hrigen Tilgungsfrist entspricht, nicht verwertet werden darf.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 4 Nummer 1 � 1 Absatz 1 Satz 2 und 4 FahrlG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

2. Zu Artikel 4 Nummer 2 � 1 Absatz 2 FahrlG

3. Zu Artikel 5 Nummer 1a - neu - � 29 Absatz 8 Satz 1 und 2 StVG

4. Zu Artikel 6 Nummer 1 und 2 � 4 Absatz 4 Satz 1 und � 7 Absatz 2 Nummer 4 BKrFQG

'Artikel 6 �nderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 387/13 (Beschluss)

... Begr�ndung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vom 21. Dezember 2012 verwiesen. Dar�ber hinaus f�hrt der Punkterabatt zu einer Schw�chung der Pr�ventivwirkung des Punktesystems, indem die Punkteskala von acht Punkten bis zur Fahrerlaubnisentziehung um den Rabatt von zwei Punkten bei freiwilliger Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, also um eine komplette Stufe, "verl�ngert" wird. Mit Blick auf die Kosten des geplanten Fahreignungsseminars (ca. 600 Euro statt bislang ca. 200 Euro) ist zu erwarten, dass etliche Punktet�ter die M�glichkeit zum Punkterabatt aus finanziellen Gr�nden nicht wahrnehmen k�nnen und damit hinsichtlich des "Freikaufens von Punkten" durch Seminarteilnahme schlechter gestellt w�rden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/13 (Beschluss)




Zu Ziffer 1:

Zu Ziffer 2:

Zu Ziffer 3:

Zu Ziffer 4:

Zu Ziffer 5:

Zu Ziffer 6:

Zu Ziffer 7:


 
 
 


Drucksache 799/12

... In Satz 2 wird zum einen die Art der Eintragung ausdr�cklich klargestellt. Zum anderen wird die Verwertbarkeit auch auf Zwecke des Fahreignungs-Bewertungssystems erweitert, wie schon in Absatz 6. Nach dem Wortlaut des bisherigen Absatzes 8 Satz 2 ist die M�glichkeit der Verwertung einer strafgerichtlichen Entscheidung mit einer Tilgungsfrist von zehn Jahren nach einem Zeitraum von f�nf Jahren auf ein Verfahren beschr�nkt, dass die Erteilung oder Entziehung der Fahrerlaubnis zum Gegenstand hat. Unklar war, ob dies auch f�r Ma�nahmen nach dem Punktsystem galt, das hei�t, ob die Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar die Vorstufe zur Fahrerlaubnisentziehung darstellte. W�re dem so, dann w�rde die zehnj�hrige Verwertungsm�glichkeit �ber den Wortlaut der Regelung hinaus auch f�r Verfahren gelten, die m�glicherweise k�nftige Fahrerlaubnisentziehungsverfahren einleiten. Mit Urteil vom 18.08.2011 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes Sachsen-Anhalt (Az.: 3 m 348/ 11) entschieden, dass eine Eintragung �ber eine gerichtliche Entscheidung im Verkehrszentralregister f�r die Anordnung eines Aufbauseminars nach � 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bisherige Fassung nach Ablauf eines Zeitraums, der einer f�nfj�hrigen Tilgungsfrist entspricht, nicht verwertet werden d�rfen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 799/12




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

4 Bund

4 L�nder/Kommunen

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Stra�enverkehrsgesetzes

� 4
Fahreignungs-Bewertungssystem

� 4a
Fahreignungsseminar

Artikel 2
�nderung des Fahrlehrergesetzes

� 31a
Erfordernis, Inhalt und Voraussetzung der Seminarerlaubnis Verkehrsp�dagogik

� 31b
Voraussetzungen f�r die Durchf�hrung von Einweisungslehrg�ngen nach � 31a Absatz 2 Satz 1 Nummer 4

� 31c
Voraussetzungen f�r die Durchf�hrung von Einf�hrungsseminaren f�r Lehrgangsleiter

Artikel 3
�nderung des Gesetzes �ber die Errichtung eines Kraftfahrt-Bundesamtes

Artikel 4
�nderung des Kraftfahrsachverst�ndigengesetzes

Artikel 5
�nderung des Atomgesetzes

Artikel 6
�nderung der Gewerbeordnung

Artikel 7
�nderung der Strafprozessordnung

Artikel 8
�nderung des Gesetzes �ber Ordnungswidrigkeiten

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

1. �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes StVG

a Ziele der Neuregelungen

aa Verbesserung der Verkehrssicherheit

bb Transparenz

cc Vereinfachung

b Auswirkungen

c Neue Begriffe

d Neuregelungen �ber die Speicherung im Fahreignungsregister

e Neue Bestimmungen �ber die F�hrung des Fahreignungsregisters

f Regelungen des Fahreignungs-Bewertungssystems

g Neuregelungen zum Fahreignungsseminar

2. �nderung weiterer Gesetze

3. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

4. Gleichstellungspolitische Gesetzesfolgenabsch�tzung

5. Vereinbarkeit mit der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie

B. Kosten/Einnahmen

1. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

2. Erf�llungsaufwand

a B�rgerinnen und B�rger

b Wirtschaft

c Verwaltung

3. Weitere Kosten

a Geb�hrenermittlung

b Sonstige Auswirkungen

C. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Absatz 7

Zu Absatz 9

Zu Absatz 16

Zu Nummer 2

Zu Absatz 2

Zu Absatz 5

Zu Absatz 7

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Nummer 5

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Nummer 6

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Absatz 1

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zur �berschrift und zu den Abs�tzen 1, 2 und 6

Zu Absatz 3

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Nummer 11

Zu Absatz 4b

Zu Absatz 8

Zu Absatz 10

Zu Nummer 12

Zu Absatz 1

Zu Absatz 5

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

Zu Absatz 7

Zu Absatz 8

Zu Absatz 9

Zu Absatz 10

Zu Absatz 11

Zu Absatz 12

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu � 31a

Zu � 31b

Zu � 31c

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Absatz 12

Zu Absatz 17

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2362: Entwurf eines vierten Gesetzes zur �nderung des Stra�enverkehrsgesetzes und anderer Gesetze (BMVBS)

2 Zusammenfassung

Im Einzelnen


 
 
 


Drucksache 302/08

... insoweit anschlie�t, als f�r die Geltendmachung von Fahreignungszweifeln und die Anordnung einer MPU-Anhaltspunkte herzuleiten seien, dass sich der Betreffende auch im Stra�enverkehr nicht ordnungsgem�� verhalten werde. Bereits nach der Rechtsprechung des OVG Rheinland-Pfalz (Beschluss v. 16.03.1994, Az: 7(B) 10161/94 und Urteil v. 11.04.2000, Az: 7 A 11670/99) m�sse aufgezeigt werden, inwieweit sich aus der Straftat Anhaltspunkte daf�r ergeben dass sich der Betreffende im Stra�enverkehr nicht mehr ordnungsgem�� verhalten werde. Daf�r reiche es nicht aus, dass ein Pkw als Mittel zur Straftat benutzt worden sei. Die fr�here gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 11, 334) sei veraltet und �berholt. Die vom OVG Rheinland-Pfalz geforderte Herleitung ber�cksichtigt die Unterschiede zwischen der verwaltungsrechtlichen Fahrerlaubnisentziehung und der strafrechtliche Ma�regel der Besserung und Sicherung des � 69

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 302/08




A. Zielsetzung

B. L�sung

C. Alternativen

D. Kosten

E. Sonstige Kosten

F. B�rokratiekosten

Verordnung

Vierte Verordnung

Artikel 1
�nderung der Fahrerlaubnis -Verordnung

� 25a
Antrag auf Ausstellung eines Internationalen F�hrerscheins

� 25b
Ausstellung des Internationalen F�hrerscheins

� 29
Ausl�ndische Fahrerlaubnisse

� 29a
Aberkennung des Rechts, von einer ausl�ndischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

1 Sehtest

2 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch�rfe und die �brigen Sehfunktionen � 9a Abs. 5

2.1 Mindestanforderungen an die zentrale Tagessehsch�rfe

2.2 Mindestanforderungen an die �brigen Sehfunktionen

Anlage 8b
(zu � 25b Abs. 2) Muster eines Internationalen F�hrerscheins nach dem internationalen Abkommen �ber Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926

Anlage 8c
(zu � 25b Abs. 3) Muster eines Internationalen F�hrerscheins nach dem �bereinkommen �ber den Stra�enverkehr vom 8. November 1968

Artikel 2
Aufhebung der Verordnung �ber den internationalen Kraftfahrzeugverkehr

Artikel 3
�nderung der Fahrsch�ler-Ausbildungsordnung

Anlage 7
.2 (zu � 6 Abs. 2) Ausbildungsbescheinigung f�r den praktischen Unterricht der Klassen M, A, A1, B, BE, C1, C1E, C, CE und T (� 2 Abs. 2 Nr. 4 StVG)

Artikel 4
�nderung der Bu�geldkatalog-Verordnung

Artikel 5
�nderung der Geb�hrenordnung f�r Ma�nahmen im Stra�enverkehr

Artikel 6
�nderung der Durchf�hrungsverordnung zum Fahrlehrergesetz

Artikel 7
Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 8
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

I. Gender Mainstreaming

II. Kosten

1. Kosten ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

3. Kosten f�r die Wirtschaft und die sozialen Sicherungssysteme

4. Auswirkungen auf das Preisniveau sowie auf die Verbraucherinnen und Verbraucher

5. B�rokratiekosten

a B�rokratiekosten f�r die Wirtschaft

b B�rokratiekosten B�rger

aa Neue Informationspflichten

bb Ge�nderte Informationspflichten

cc Wegfall von Informationspflichten

c B�rokratiekosten f�r die Verwaltung

B. Zu den einzelnen Vorschriften zu Artikel 1 Nr. 2:

Zu Artikel 1

zu Artikel 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 369: Entwurf einer Vierten Verordnung zur �nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung


 
 
 


Drucksache 39/08

... anzurechnen ist. Dies erscheint mit der Aufstufung des Fahrverbots zur Hauptstrafe sachgerecht. Die Frage, welcher Teil auf das Fahrverbot angerechnet werden kann, ist in Absatz 4 geregelt. Die dort festgelegte Untergrenze von einem Monat gilt daher auch bei der Anrechnung einer vorl�ufigen Fahrerlaubnisentziehung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 39/08




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die �ffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten Keine.

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
�nderung des Strafgesetzbuches

� 44
Verh�ngung eines Fahrverbots

� 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

� 54a
Fahrverbot bei Tatmehrheit

Artikel 2
�nderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
�nderung des Jugendgerichtsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Bundeszentralregistergesetzes

Artikel 5
�nderung des Gerichtskostengesetzes

Artikel 6
�nderung der Fahrerlaubnis-Verordnung

Artikel 7
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeines

I. Ausgangslage

II. Inhalt des Entwurfs

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7


 
 
 


Suchbeispiele:


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