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48 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Fahrzeiten"


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Drucksache 581/19 (Beschluss)

... Ein entscheidender Faktor für den Umstieg der Bürgerinnen und Bürger auf den ÖPNV ist insbesondere im städtischen Verkehr die gegenüber dem Individualverkehr kürzeren Fahrzeiten des ÖPNV. Nicht nur durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen, sondern zusätzlich durch besondere Busspuren für den ÖPNV werden zusätzliche Fahrzeitgewinne erzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/19 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 - neu - und Absatz 3 Satz 1 und Satz 2 - neu - GVFG

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2 GVFG

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 1 Nummer 2, Nummer 3 und Nummer 4 - neu - GVFG

4. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 GVFG

5. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 2 und Nummer 3 bis 8 - neu - GVFG

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

6. Zu Artikel 1 Nummer 1 § 2 Absatz 2 Nummer 9 - neu - GVFG

7. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 3 einleitender Satzteil und Nummer 1 GVFG

8. Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b § 3 Nummer 1 Buchstabe c Satz 2 - neu - GVFG

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 § 4 Absatz 1 Satz 1a, 1b und 5 - neu - und Absatz 4 Satz 1 GVFG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 4 Absatz 1 Satz 2 GVFG

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 4 Absatz 4 Satz 1 GVFG

12. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a § 6 Absatz 1 Nummer 1 und 2 GVFG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GVFG


 
 
 


Drucksache 579/1/19

... Ziel des dringend erforderlichen Ausbaus ist es, neben einem leistungsfähigen Nahverkehrsangebot vor allem ein attraktives Fernverkehrsangebot zu schaffen, das in Bezug auf Fahrzeiten, Komfort, Anschlussverbindungen und Zuverlässigkeit konkurrenzfähig ist und mit einer verkürzten Fahrzeit eine echte Alternative zu Pkw und Flugverkehr darstellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 579/1/19




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zur Eingangsformel

3. Zum Gesetzentwurf insgesamt

4. Zum Gesetzentwurf allgemein

5. Zu Gesetzestitel, § 1, § 2 Überschrift, einleitender Satz, Satz 1 Nummer 11 und Nummer 13 bis 15 - neu -, § 3 Absatz 1, Absatz 2 Nummer 1, 2 und Nummer 3 - neu -, § 4 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 und Nummer 2a und 2b - neu -, § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3, § 6 Absatz 4, § 7 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 Satz 1 und 2, Absatz 3, § 8 Absatz 1 Satz 1 und 3, Absatz 3 Satz 2 Nummer 3, § 9 Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2, § 11 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2, § 13 Satz 1 Nummer 2 § 14 Absatz 1, 2 und 3 und § 15 Satz 1 MgvG*

6. Zu § 2 Satz 1 Nummer 3 MgvG

7. Zu § 2 Satz 1 Nummer 5 MgvG

8. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu - und § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG

9. Zu § 2 Satz 1 Nummer 7a - neu -, § 3 Absatz 2 Nummer 1 MgvG*

10. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8*

11. Zu § 2 Satz 1 Nummer 8 MgvG*

12. Zu § 2 Satz 1 Nummer 11, 12 und 13 - neu - MgvG*

13. Zu § 7 Absatz 2 Satz 1 MgvG*

14. Zu § 11 Absatz 1 Satz 1 MgvG*

15. Zu § 13 Satz 1 Nummer 1 und 2 MgvG


 
 
 


Drucksache 581/2/19

... Ein entscheidender Faktor für den Umstieg der Bürgerinnen und Bürger auf den ÖPNV ist insbesondere im städtischen Verkehr die gegenüber dem Individualverkehr kürzeren Fahrzeiten des ÖPNV. Nicht nur durch Vorrangschaltungen an Kreuzungen, sondern zusätzlich durch besondere Busspuren für den ÖPNV werden zusätzliche Fahrzeitgewinne erzielt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 581/2/19




Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9


 
 
 


Drucksache 551/18 (Beschluss)

... ‚(4a) "Betriebsstunden" im Sinne dieser Verordnung ist der in Stunden ausgedrückte Zeitraum, in dem sich eine Feuerungsanlage in Betrieb befindet und Emissionen in die Luft abgibt, ohne An- und Abfahrzeiten.‘



Drucksache 551/18

... § 8 An- und Abfahrzeiten



Drucksache 138/16

... (12) Die Mitgliedstaaten sollten Befähigungszeugnisse nur für Personen erstellen, die die Mindestanforderungen an Befähigung, Alter und körperliche Eignung erfüllen und die zur Erlangung bestimmter Qualifikationen erforderliche Fahrzeit nachweisen können

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 138/16




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

1.2. Kohärenz mit bestehenden Maßnahmen in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

2.1. Rechtsgrundlage

2.2. Subsidiarität

2.3. Verhältnismäßigkeit

2.4. Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

3.1. Expost-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

3.2. Konsultation der Interessenträger

3.3. Folgenabschätzung

3.4. Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. FAKULTATIVE Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Erläuternde Dokumente

Vorschlag

Kapitel 1
Gegenstand, Begriffsbestimmungen und Geltungsbereich

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Geltungsbereich

Artikel 3
Begriffsbestimmungen

Kapitel 2
Unionsbefähigungszeugnisse

Artikel 4
Verpflichtung der Mitglieder einer Decksmannschaft zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses

Artikel 5
Verpflichtung zum Mitführen eines Unionsbefähigungszeugnisses bei besonderen Tätigkeiten

Artikel 6
Verpflichtung für Schiffsführer zum Besitz besonderer Zulassungen

Artikel 7
Klassifizierung von Binnenwasserstraßen mit maritimem Charakter

Artikel 8
Binnenwasserstraßenabschnitte mit besonderen Risiken

Artikel 9
Anerkennung

Kapitel 3
NACHWEIS von BERUFSQUALIFIKATIONEN

Abschnitt I
Verfahren für die Ausstellung von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Artikel 10
Ausstellung und Gültigkeit von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 11
Ausstellung von besonderen Zulassungen für Schiffsführer

Artikel 12
Verlängerung von Unionsbefähigungszeugnissen

Artikel 13
Entzug von Unionsbefähigungszeugnissen und besonderen Zulassungen

Abschnitt II
Befähigungen

Artikel 14
Anforderungen für Befähigungen

Artikel 15
Beurteilung der Befähigung

Artikel 16
Prüfung unter der Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde

Artikel 17
Zulassung von Ausbildungsprogrammen

Artikel 18
Beurteilung der Befähigung in Bezug auf besondere Risiken

Artikel 19
Einsatz von Simulatoren

Abschnitt III
Fahrzeiten und medizinische Tauglichkeit

Artikel 20
Schifferdienstbuch und Bordbuch

Artikel 21
Medizinische Tauglichkeit

Kapitel 4
VERWALTUNGSBESTIMMUNGEN

Artikel 22
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 23
Register

Artikel 24
Zuständige Behörden

Artikel 25
Überwachung

Artikel 26
Evaluierung

Artikel 27
Bekämpfung von Betrug und sonstigen rechtswidrigen Praktiken

Artikel 28
Sanktionen

Kapitel 5
Schlussbestimmungen

Artikel 29
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 30
Ausschuss

Artikel 31
Überprüfung

Artikel 32
Schrittweise Einführung

Artikel 33
Aufhebung

Artikel 34
Übergangsbestimmungen

Artikel 35
Umsetzung

Artikel 36
Inkrafttreten

Artikel 37
Adressaten

ANHÄNGE zur Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in der Binnenschifffahrt und zur Aufhebung der Richtlinie 96/50/EG des Rates und der Richtlinie 91/672/EWG des Rates

Anhang I
Mindestanforderungen in Bezug auf Alter, Einhaltung der Verwaltungsvorschriften, Befähigung und Fahrzeiten

1. BEFÄHIGUNGEN von MITGLIEDERN einer DECKSMANNSCHAFT auf dem EINSTIEGSNIVEAU

1.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Decksleute

1.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Auszubildende

2. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der BETRIEBSEBENE

2.1. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Matrosen

2.2. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Vollmatrosen

2.3. Mindestanforderungen für Befähigungszeugnisse für Steuerleute

3. BEFÄHIGUNGEN für MITGLIEDER einer DECKSMANNSCHAFT auf der FÜHRUNGSEBENE

3.1. Mindestanforderungen für Unionsbefähigungszeugnisse für Schiffsführer Unionsschiffsführerpatente

3.2. Anforderungen für besondere Zulassungen für das Schiffsführerbefähigungszeugnis Schiffsführerpatent

3.2.1. Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2.2. Radar

3.2.3. Als Brennstoff verwendetes Flüssigerdgas Jeder Bewerber muss

3.2.4. Großverbände

4. BEFÄHIGUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundiger für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundiger für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang II
Grundlegende Anforderungen an die Befähigung

1. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der BETRIEBSEBENE

1.1. Navigation

1.2. Schiffsbetrieb

1.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

1.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

1.5. Wartung und Instandsetzung

1.6. Kommunikation

1.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

2. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN auf der FÜHRUNGSEBENE

2.1. Navigation

2.2. Schiffsbetrieb

2.3. Ladungsumschlag, Ladungsstauung und Fahrgastbeförderung

2.4. Schiffsbetriebstechnik und Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik

2.5. Wartung und Instandsetzung

2.6. Kommunikation

2.7. Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz

3. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere ZULASSUNGEN

3.1. Befahren von Wasserstraßen mit maritimem Charakter

3.2. Radarnavigation

4. GRUNDLEGENDE BEFÄHIGUNGSANFORDERUNGEN für besondere Tätigkeiten

4.1. Sachkundige für die Fahrgastschifffahrt

4.2. Sachkundige für die Verwendung von Flüssigerdgas LNG als Brennstoff

Anhang III
Grundlegende Anforderungen an die medizinische Tauglichkeit


 
 
 


Drucksache 542/15 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Vergütungskomponenten "Erzeugungsauslagen" und "anteiliger Werteverzehr" als Bezugsgrößen nicht nur die tatsächliche Einspeisung berücksichtigen müssen, sondern beispielsweise auch An- und Abfahrzeiten und das Halten der Anlage im Betriebszustand zwischen zwei Anforderungsblöcken. Bereits das Anfahren (möglicherweise ohne eine spätere Einspeisung) und auch das Abfahren verursachen zusätzliche variable Kosten und Fixkosten. Diesem Umstand ist sowohl bei der Ermittlung der zu erstattenden Erzeugungsauslagen als auch bei der Auslegung anrechenbarer Betriebsstunden für die Ermittlung des anteiligen Werteverzehrs Rechnung zu tragen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die durch den Redispatch-Einsatz zusätzlich entstehenden Kosten auch tatsächlich erstattet und Anlagenbetreiber nicht schlechter gestellt werden.



Drucksache 631/1/14

... Bei einer Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle entfallen Fahrt- und somit auch Personalkosten durch Fahrzeiten für die zuständige Stelle. Hierfür soll durch eine Ermäßigung für den Vorsteller Rechnung getragen werden. Zur Eichung vorgestellt werden in den Räumlichkeiten der zuständigen Stellen jedoch auch Waagen mit einer Höchstlast von über 350 kg (z.B. Hubwaagen). Eine Beschränkung auf 350 kg wäre daher nicht sinnvoll. Zudem galt die Ermäßigung bisher für alle Waagen der Genauigkeitsklasse III und IIII, unabhängig von einer Höchstlast.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/1/14




1. Zur Anlage Gebührenverzeichnis

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe gg

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

2. Zur Anlage Gebührenverzeichnis

3. Zur Anlage Gebührenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 631/14 (Beschluss)

... Bei einer Prüfung in den Räumlichkeiten der zuständigen Stelle entfallen Fahrt- und somit auch Personalkosten durch Fahrzeiten für die zuständige Stelle. Hierfür soll durch eine Ermäßigung für den Vorsteller Rechnung getragen werden. Zur Eichung vorgestellt werden in den Räumlichkeiten der zuständigen Stellen jedoch auch Waagen mit einer Höchstlast von über 350 kg (z.B. Hubwaagen). Eine Beschränkung auf 350 kg wäre daher nicht sinnvoll. Zudem galt die Ermäßigung bisher für alle Waagen der Genauigkeitsklasse III und IIII, unabhängig von einer Höchstlast.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 631/14 (Beschluss)




1. Zur Anlage Gebührenverzeichnis

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Doppelbuchstabe dd

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Doppelbuchstabe hh

Zu Doppelbuchstabe ii

Zu Doppelbuchstabe jj

2. Zur Anlage Gebührenverzeichnis

3. Zur Anlage Gebührenverzeichnis


 
 
 


Drucksache 120/1/13

... - Es wurden teilweise Fahrzeiten von 12 bis 15 Stunden am Stück festgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/1/13




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a § 18 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a FPersV

Begründung

Buchstabe a

Buchstabe b

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV ,* Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV *

6. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV

7. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV

8. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a Doppelbuchstabe 0aa - neu - § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu - FPersV *

9. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV *

10. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV

'Artikel 2a


 
 
 


Drucksache 120/13 (Beschluss)

... - Es wurden teilweise Fahrzeiten von 12 bis 15 Stunden am Stück festgestellt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 120/13 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 1 Absatz 2 Nummer 4 FPersV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 18 Absatz 1 Nummer 12 FPersV

3. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa, Dreifachbuchstabe bbb § 20 Absatz 1 Satz 1 FPersV , Doppelbuchstabe cc - neu -, dd - neu - § 20 Absatz 1 Satz 4 - neu - FPersV , Buchstabe b § 20 Absatz 2 FPersV , Buchstabe d - neu - § 20 Absatz 3 Satz 1 FPersV

4. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b § 20 Absatz 2 Satz 1 und Satz 2 FPersV

5. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c § 20 Absatz 2b Satz 2 und Satz 3 - neu - FPersV

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe a § 21 Absatz 1 Nummer 1a - neu -, 8a, 9 - neu -, 10, 11, 12 FPersV

7. Zu Artikel 2a - neu - § 50 Absatz 2a FZV

'Artikel 2a


 
 
 


Drucksache 63/13

... (18) Bei der Bewertung, ob das wirtschaftliche Gleichgewicht eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags gefährdet würde, sollten die Regulierungsstellen die wirtschaftlichen Auswirkungen des geplanten Dienstes auf bestehende öffentliche Dienstleistungsaufträge prüfen und dabei auch die Auswirkungen des Dienstes auf die Rentabilität von Verkehrsdiensten berücksichtigen, die Gegenstand solcher öffentlicher Dienstleistungsaufträge sind, einschließlich der dadurch verursachten Auswirkungen auf die Nettokosten für die zuständige Behörde, die den Auftrag vergeben hat. Für diese Bewertung sollten Faktoren wie Fahrgastnachfrage, Fahrpreisgestaltung, Regelungen für den Fahrscheinverkauf, Lage und Anzahl der Halte sowie Fahrzeiten und Häufigkeit der geplanten neuen Verbindung geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 63/13




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.2. Anstehende Probleme

1.2 Allgemeine Ziele

1.3. Einzelziele

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Definition des Infrastrukturbetreibers Artikel 3 Absatz 2

3.2. Definition grenzüberschreitender Personenverkehrsdienste Artikel 3 Nummer 5

3.3. Trennung der Rechnungsführung innerhalb einer integrierten Eisenbahngruppe Artikel 6 Absatz 2

3.4. Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers Artikel 7

3.5. Unabhängigkeit der Infrastrukturbetreiber innerhalb vertikal integrierter Unternehmen Artikel 7a und 7b

3.6. Kontrolle der Einhaltung Artikel 7c

3.7. Koordinierungsausschuss Artikel 7d

3.8. Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber Artikel 7e

3.9. Bedingungen für den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur Artikel 10

3.10. Einschränkung des Zugangsrechts Artikel 11

3.11. Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme Artikel 13a

3.12. Rechte an Fahrwegkapazität Artikel 38 Absatz 4

Vorschlag

Artikel 1

‚Artikel 7 Institutionelle Trennung des Infrastrukturbetreibers

‚Artikel 7a Effektive Unabhängigkeit des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7b
Effektive Unabhängigkeit von Personal und Management des Infrastrukturbetreibers innerhalb vertikal integrierter Unternehmen

Artikel 7c
Verfahren zur Kontrolle der Einhaltung

Artikel 7d
Koordinierungsausschuss

Artikel 7e
Europäisches Netz der Infrastrukturbetreiber

‚Artikel 13a Gemeinsame Informations- und integrierte Fahrscheinsysteme

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 179/11

... 41. Qualität, Zugänglichkeit und Zuverlässigkeit von Verkehrsdiensten werden in den kommenden Jahren zunehmend wichtiger werden, unter anderem aufgrund des Alterns der Bevölkerung und der Notwendigkeit, den öffentlichen Verkehr zu fördern. Kurze Fahrplantakte, Bequemlichkeit, leichter Zugang, Zuverlässigkeit und Verknüpfung der Verkehrsträger sind Hauptmerkmale der Servicequalität. Die Verfügbarkeit von Informationen zu Fahrzeiten und Ausweichmöglichkeiten sind ebenso von Belang, um sowohl im Personen- als auch im Güterverkehr eine nahtlose Mobilität von Tür zu Tür zu gewährleisten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 179/11




Weissbuch
Fahrplan zu einem einheitlichen europäischen Verkehrsraum – Hin zu einem wettbewerbsorientierten und ressourcenschonenden Verkehrssystem

1. Zukunftsausrichtung des Europäischen Verkehrsraums

2. Eine Vision für ein wettbewerbsorientiertes nachhaltiges Verkehrssystem

2.1. Verkehrswachstum gewährleisten und Mobilität unterstützen bei Erreichung des Emissionsminderungsziels von 60 %

2.2. Ein effizientes Kernnetz für die multimodale Beförderung von Personen und Gütern zwischen Städten

2.3. Weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für den Personenfernverkehr und interkontinentalen Güterverkehr

2.4. Umweltfreundlicher Stadt- und Pendlerverkehr

2.5. Zehn Ziele für ein wettbewerbsorientiertes und ressourcenschonendes Verkehrssystem: Orientierungswerte zur Erreichung des Ziels einer Verringerung der Treibhausgasemissionen um 60 %

Entwicklung und Einführung neuer und nachhaltiger Kraftstoffe und Antriebssysteme

Optimierung der Leistung multimodaler Logistikketten, unter anderem durch stärkere Nutzung energieeffizienterer Verkehrsträger

Steigerung der Effizienz des Verkehrs und der Infrastrukturnutzung durch Informationssysteme und marktgestützte Anreize

3. Die Strategie - Was zu tun ist

3.1. Ein einheitlicher europäischer Verkehrsraum

3.2. Innovationen für die Zukunft – Technologie und Verhalten

Eine europäische Forschungs-, Innovations- und Einführungsstrategie für den Verkehr

Innovative Mobilitätsmuster

3.3. Moderne Infrastruktur, intelligente Bepreisung und Finanzierung

Ein europäisches Mobilitätsnetz

Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

3.4. Die externe Dimension

4. Fazit

Anhang I
Liste der Initiativen

1. Effizientes integriertes Mobilitätssystem

1.1. Einheitlicher europäischer Verkehrsraum

1. Ein wirklicher Binnenmarkt für Schienenverkehrsdienste

2. Vollendung des einheitlichen europäischen Luftraums

3. Kapazität und Qualität der Flughäfen

4. „Blauer Gürtel“ im Seeverkehr und Marktzugang in den Häfen

5. Geeignete Rahmenbedingungen für die Binnenschifffahrt

6. Güterkraftverkehr

7. Multimodaler Güterverkehr: e-Freight

1.2. Förderung hochwertiger Arbeitsplätze und Arbeitsbedingungen

8. Sozialregelungen für Berufskraftfahrer

9. Sozialagenda für den Seeverkehr

10. Sozial verantwortlicher Luftverkehrssektor

11. Evaluierung des verkehrsträgerübergreifenden EU-Konzepts für Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

1.3. Sicherer Verkehr

12. Gefahrenabwehr im Frachtverkehr

13. Hohes Sicherheitsniveau für Fluggäste bei möglichst geringer Belästigung

14. Gefahrenabwehr im Landverkehr

15. Durchgängige Gefahrenabwehr

1.4. Maßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit zur Rettung Tausender von Menschenleben

16. Ziel einer „Vision Null“ für die Straßenverkehrssicherheit

17. Europäische Strategie für die Sicherheit der Zivilluftfahrt

18. Sicherheit im Seeverkehr

19. Eisenbahnsicherheit

20. Beförderung gefährlicher Güter

1.5. Qualität und Zuverlässigkeit der Dienstleistung

21. Passagierrechte

22. Nahtlose Tür-zu-Tür-Beförderungen

23. Pläne zur Aufrechterhaltung der Mobilität

2. Innovation für die Zukunft: Technologie Verhaltensweisen

2.1. Europäische Forschungs- und Innovationspolitik für den Verkehr

24. Technologiefahrplan

25. Innovations- und Umsetzungsstrategie

26. Rechtsrahmen für innovativen Verkehr

2.2. Förderung eines nachhaltigeren Verhaltens

27. Reiseinformationen

28. Kennzeichnung der CO2-Emissionen und Kraftstoffeffizienz von Fahrzeugen

29. Rechner für den CO2-Fußabdruck

30. Umweltbewusstes Fahren und Geschwindigkeitsbegrenzungen

2.3. Integrierte urbane Mobilität

31. Pläne für urbane Mobilität

32. EU-Rahmen für die Innenstadt-Maut

33. Strategie zur annähernd emissionsfreien Stadtlogistik bis 2030

3. Moderne Infrastruktur intelligente Finanzierung

3.1. Verkehrsinfrastruktur: territorialer Zusammenhalt und Wirtschaftswachstum

34. Kernnetz einer strategischen europäischen Infrastruktur – ein europäisches Mobilitätsnetz

35. Multimodale Güterverkehrskorridore für nachhaltige Verkehrsnetze

36. Kriterien für die Ex-ante-Evaluierung von Projekten

3.2. Kohärenter Finanzierungsrahmen

37. Neuer Finanzierungsrahmen für Verkehrsinfrastruktur

38. Einbeziehung der Privatwirtschaft

3.3. Richtige Preissetzung und Vermeidung von Verzerrungen

39. Intelligente Preisgestaltung und Besteuerung

Phase I bis 2016

Phase II 2016 bis 2020

4. Externe Dimension

40. Der Verkehr in der Welt und seine externe Dimension


 
 
 


Drucksache 315/08 (Beschluss)

... 5. Festlegung der maßgeblichen Parameter des uneingeschränkt nutzbaren Zustandes der Schienenwege; diese sind insbesondere der zulässige theoretische Fahrzeitverlust im gesamten Netz und weitere technische Qualitätsparameter im Hinblick auf die zu erzielende Qualität der Schienenwege,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzentwurf

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung von Eisenbahninfrastrukturqualität und Fernverkehrsangebot

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 6
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 7
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 8
Befugnisse des Bundes

§ 9
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 10
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 11
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 12
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 13
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 14
Ausbau der Schienenwege

§ 15
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 16
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 17
Überprüfung des Bedarfs

§ 18
Planungszeitraum

§ 19
Unvorhergesehener

§ 20
Berichtspflicht

§ 21
Finanzierung

§ 22
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 23
Nahverkehr

§ 24
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 25
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 14 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und -bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeines

B. Wesentliche Regelungsbereiche des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

C. Gesetzgebungskompetenz

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

a Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

4 Vollzugsaufwand

b Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

G. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

5 Allgemeines

Zu § 1

Zu § 2

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 3

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

5 Allgemeines

Absatz 1

Nummer n

Nummer 4

Nummer 5

Nummer 6

Nummer 7

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 2

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 8

Absatz 1

Nummer 1

Nummer 3

Absatz 2

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Zu § 9

Zu den §§ 10

5 Allgemeines

Zu § 10

Absatz 1

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 7

Zu § 11

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 12

Absatz 1

Absatz 2

Absatz 3

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Absatz 1

Absatz 2

D. h. die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes haben nicht nur das Recht, eine Maßnahme zu realisieren, sondern auch die Pflicht hierzu.

Absatz 3

Absatz 4

Absatz 5

Absatz 6

Zu § 23

Absatz 1

Absatz 2

Zu § 24

Zu § 25

Absatz 1

Absatz 2

Zu Artikel 2

4 Allgemein

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4


 
 
 


Drucksache 716/08 Fahrzeiten

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 716/08




Stellungnahme der Bundesregierung zum Tätigkeitsbericht der Bundesnetzagentur 2006 und 2007 nach § 14b Abs. 4 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes

I. Diskriminierungsfreier Zugang zu Schienenwegen

II. Diskriminierungsfreier Zugang zu Serviceeinrichtungen

III. Kontrolle der Höhe der Zugangsentgelte

IV. Qualitätssicherung des Schienenverkehrs

V. Anreizregulierung

VI. Internationale Kontakte

VII. Öffentlichkeitsarbeit


 
 
 


Drucksache 315/08

... 5. Festlegung der maßgeblichen Parameter des uneingeschränkt nutzbaren Zustandes der Schienenwege; diese sind insbesondere der zulässige theoretische Fahrzeitverlust im gesamten Netz und weitere technische Qualitätsparameter im Hinblick auf die zu erzielende Qualität der Schienenwege,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 315/08




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

3 Bund

Länder und Gemeinden

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Artikel 1
Bundesschienenwegegesetz

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Artikel 2
Gesetz zur Sicherstellung des Schienenpersonenfernverkehrs

a Unternehmen

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

Abschnitt 1
Allgemeiner Teil

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2
Erhaltung der Schienenwege

Teil 1
Grundregeln der Erhaltung der Schienenwege

§ 3
Verpflichtung zur Erhaltung der Schienenwege

Teil 2
Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 4
Die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 5
Geltungsdauer von Leistungs- und Finanzierungsvereinbarungen

§ 5a
Option zur Übertragung von regionaler Infrastruktur auf Dritte

Teil 3
Kontrolle der Erhaltung der Schienenwege

§ 6
Der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsbericht

§ 7
Befugnisse des Bundes

§ 7a
Gewährleistung der Kapazität und der Zugangsrechte

Teil 4
Pflichtverletzungen der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes

§ 8
Pflichtverletzungen durch Nichteinhaltung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung

§ 9
Verletzungen sonstiger Pflichten

§ 10
Wiederholte Pflichtverletzungen

§ 11
Schadensersatz

Abschnitt 3
Ausbau von Schienenwegen

§ 12
Ausbau der Schienenwege

§ 13
Bedarfsplan, Einzelmaßnahmen

§ 14
Gegenstand des Bedarfsplans

§ 15
Überprüfung des Bedarfs

§ 16
Planungszeitraum

§ 17
Unvorhergesehener Bedarf

§ 18
Berichtspflicht

§ 19
Finanzierung

§ 20
Finanzierungsvereinbarung und Baudurchführung

§ 21
Nahverkehr

§ 22
Rückzahlung von Mitteln des Bundes

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 23
Übergangsregelungen

Anlage
(zu § 12 Abs. 1) Bedarfsplan für die Bundesschienenwege

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

§ 1
Gewährleistungsauftrag

§ 2
Gegenstand der Gewährleistung

§ 3
Mindestumfang des Schienenpersonenfernverkehrs

§ 4
Schienenpersonenfernverkehrsplan und –bericht

§ 5
Verkehrsdurchführungsverträge

§ 6
Übergangsregelung

Artikel 3
Aufhebung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

1. Allgemeines

2. Wesentliche Regelungsbereich des Gesetzes

a Erhaltung und Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes

b Die Sicherstellung des Fernverkehrs

3. Gesetzgebungskompetenz

4. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

5 Bund

Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

5 Vollzugsaufwand

Länder und Gemeinden

5. Sonstige Kosten

6. Bürokratiekosten

a Unternehmen:

b Bürgerinnen und Bürger

c Verwaltung

Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1
Gesetz über die Erhaltung und den Ausbau der Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes (Bundesschienenwegegesetz - BSEAG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1

§ 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 3

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 4
Allgemeines

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

§ 5

§ 5a

§ 6

Zu Absatz 1

Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

§ 7a

§§ 8 bis 11

4 Allgemeines

§ 8

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 10

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

§ 11

§ 12

§ 13

§ 14

§ 15

§ 16

§ 17

§ 18

§ 19

§ 20

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Absatz 6

§ 21

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

§ 22

§ 23

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Artikel 2
Gesetz zur Gewährleistung des Schienenpersonenfernverkehrs (Bundesschienen-Personenfernverkehrsgesetz - BSPFVG)

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Bestimmungen

§ 1
:

§ 2
:

§ 3
:

§ 4
:

§ 5
:

§ 6
:

Artikel 3
Aufhebung des Bundeschienenwegeausbaugesetzes

Artikel 4
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 783/08

... Die Höhe der Entgeltminderung sei zu gering. Soll die Regelung Wirkung entfalten, müsse für den Netzbetreiber der wirtschaftliche Anreiz, den Schaden zu beheben, größer sein als die Inkaufnahme des Malus. Die Höhe der Entgeltminderung für alle betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen müsse also höher sein als die Investition zur Behebung des Schadens. Umgekehrt müsse aus Sicht des Eisenbahnverkehrsunternehmens die Entgeltminderung deutlich spürbar sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den hinzunehmenden Beeinträchtigungen wie Fahrgastverlusten wegen langer Fahrzeiten oder betriebliche Mehraufwendungen wegen Fahrzeugmehrbedarf stehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 783/08




Bericht

I Einführung

I 1 Beschluss des Bundesrates vom 27. Mai 2005 BR-Drs. 249/05 :

I 2 Verfahren

I 3 Darstellung

II 1 Allgemeine Einschätzung

II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV

II 2 a Beschluss des Bundesrates:

II 2 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

§ 9
Abs. 4 EIBV

§ 9
Abs. 4, § 13 Abs. 1 EIBV

II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV

II 3 a Beschluss des Bundesrates:

II 3 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV

II 4 a Beschluss des Bundesrates:

II 4 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

§ 13
Abs. 1 EIBV

§ 13
Abs. 7 EIBV

II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV

II 5 a Beschluss des Bundesrates:

II 5 b wesentliches Ergebnis der Stellungnahmen

II 6 Weitere Vorschläge

III Bewertung und weiteres Verfahren

III 1 Allgemeines

III 2 Im Einzelnen

zu II 2 Prioritätenregelung in § 9 Abs. 4 EIBV

Zu § 9

Zu §§ 9

Zu II 3 Informationspflicht nach § 14 Abs. 3 EIBV

Zu II 4 Rahmenverträge nach § 13 EIBV

Zu § 13

Zu § 13

Zu II 5 Entgeltminderung bei Qualitätsmängeln nach § 21 Abs. 6 EIBV

III 3 Verfahren


 
 
 


Drucksache 555/2/07

... 4. wesentliche Qualitätsmerkmale wie das Alter der wesentlichen Sachanlagenklassen und den durch Qualitätsmängel verursachten theoretischen Fahrzeitverlust im bestehenden Netz, der die typisierten fahrdynamischen Auswirkungen von Infrastrukturmängeln auf einem Streckenabschnitt auf der Grundlage des Jahresfahrplans einbezieht sowie die wesentlichen Qualitätsparameter nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a (neu),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/2/07




Zum Gesetzentwurf allgemein1

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

10. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

11. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

12. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

13. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

15. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

17. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

18. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

19. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

20. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

21. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

22. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

23. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

24. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

25. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

26. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

27. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

28. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a

29. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

30. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 734/07

... - Die Fahrzeugbesatzung muss aus mindestens zwei Personen bestehen, wenn die Art der Veranstaltung (z.B. Suchfahrt) dies erfordert. Bei Wettbewerben, die ohne Fahrerwechsel über mehr als 450 km geführt werden oder die mehr als acht Stunden Fahrzeit erfordern, muss eine Zwangspause von mindestens 30 Minuten eingelegt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 734/07




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

I. Allgemeines

II. Kosten und Auswirkungen auf das Preisgefüge

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Sonstige Kosten

IV. Bürokratiekosten

V. Gender Mainstreaming

VI. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz:


 
 
 


Drucksache 196/07

... Sofern sie ihren Steuersatz senken und Straßenbenutzungsgebühren einzuführen, so wäre der Abbau des Steuergefälles ebenfalls größer als bei C2, nämlich wegen des höheren Mindestbetrages. Verwaltungskosten fielen in derselben Größenordnung an wie bei Option B und scheinen der Wirtschaft keine Sorgen zu bereiten. Der Einfluss auf die Automobilindustrie hinsichtlich des Lagerbestandes an Benzin- und Gasölfahrzeugen, wird bei allen Optionen ausgesprochen gering sein. Keine der Optionen dürfte sich signifikant auf die Beförderungsnachfrage oder die Wahl der Verkehrsträger auswirken. Jede von ihnen könnte geringe positive soziale Effekte haben, indem Verkehrswegeüberlastung, Unfälle und Fahrzeiten abnehmen, allerdings weniger als bei Option B, die in jedem Falle Umwegfahrten in größtmöglichem Umfang reduzieren würde. In Bezug auf die Beschäftigung würde jede dieser Optionen zu gewissen Veränderungen auf regionaler oder nationaler Ebene führen, doch dürften unter der Annahme, dass alle anderen Faktoren gleich bleiben auf europäischer Ebene keine Änderungen zu erwarten sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 196/07




Begründung

3 Hintergrund

Gründe und Zielsetzung

Allgemeiner Hintergrund

Bestehende Regelungen im Bereich des Vorschlags

Kohärenz mit anderen Strategien und Zielen der EU

Optionen und unter Berücksichtigung aller Kosten im Zusammenhang mit Umwelt, Lärm,

KONSULTIERUNG DER Beteiligten UND Folgenabschätzung

Konsultierung der Beteiligten

Methode, wichtigste Zielgruppen und allgemeines Profil der Befragten

Überblick über die Antworten und die Form ihrer Berücksichtigung

Inanspruchnahme von externen Fachkenntnissen

3 Folgenabschätzung

Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Überblick über die vorgeschlagene Maßnahme

Rechtsgrundlage

Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Rechtsakts

Haushaltseffekt

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4


 
 
 


Drucksache 555/07 (Beschluss)

... 4. wesentliche Qualitätsmerkmale wie das Alter der wesentlichen Sachanlagenklassen und den durch Qualitätsmängel verursachten theoretischen Fahrzeitverlust im bestehenden Netz, der die typisierten fahrdynamischen Auswirkungen von Infrastrukturmängeln auf einem Streckenabschnitt auf der Grundlage des Jahresfahrplans einbezieht sowie die wesentlichen Qualitätsparameter nach § 4 Abs. 1 Nr. 5a (neu),

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 555/07 (Beschluss)




Zum Gesetzentwurf allgemein

a Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche

b Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte

c Gewährleistung der erforderlichen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten

d Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot

e Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der LuFV

f Stärkung der Regulierungsbehörde

Zu den einzelnen Vorschriften

2. Zu Artikel 1 § 2 DBPrivG Artikel 3 § 4 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 BSEAG

3. Zu Artikel 2 § 4a - neu - BESG

4. Zu Artikel 2 § 5 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BESG

5. Zu Artikel 2 § 7 Abs. 1 Satz 1 und 2 BESG

Zu Artikel 2

7. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 - neu -, § 6 Abs. 2 Satz 2 - neu - , § 7 Abs. 1a - neu - , § 8 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2, Nr. 5 - neu - , Satz 2, Abs. 7 - neu -, § 10, § 11 Satz 3 - neu - BSEAG

8. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 2 Satz 2 BSEAG

9. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 3 - neu -, § 21 Abs. 1 BSEAG

10. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 4 - neu - BSEAG

11. Zu Artikel 3 § 3 Abs. 5 - neu - BSEAG

12. Zu Artikel 3 § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2, 3, 5a - neu -, § 6 Abs. 2 Nr. 6a - neu -, Nr. 7, 8 BSEAG

13. Zu Artikel 3 § 5a - neu - BSEAG

14. Zu Artikel 3 § 6 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 4, Nr. 4a - neu -; Abs. 2a - neu -; Abs. 3 BSEAG

15. Zu Artikel 3 § 7a - neu - BSEAG

16. Zu Artikel 3 § 23 Abs. 2 - neu - BSEAG

17. Zu Artikel 3a - neu - BSPFVG - neu -

Begründung

3 Einführung:

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

18. Zu Artikel 4 Nr. 3, 4 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa, Buchstabe b, Nr. 5, Buchstabe c und d, Nr. 6 § 9 Abs. 1e Satz 1, § 9a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 5, § 14 Abs. 1 Satz 5 und 7, § 14b Abs. 1a AEG

19. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b § 14 Abs. 1 Satz 4 AEG

20. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 2 Nr. 5 - neu - AEG

21. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu -, Buchstabe c - neu -, Nr. 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa - neu -, Doppelbuchstabe cc - neu -, Doppelbuchstabe dd - neu -, Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4, Abs. 4a - neu -; § 26 Abs. 1 erster Halbsatz, Abs. 1 Nr. 7b - neu -, Nr. 9, Abs. 3 Satz 5 AEG

22. Zu Artikel 4 Nr. 5 Buchstabe b - neu - § 14 Abs. 4b - neu - AEG

23. Zu Artikel 4 Nr. 7 Buchstabe b und c § 14c Abs. 2, Abs. 2a - neu - AEG


 
 
 


Drucksache 438/06

... Für die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung bei Gerichtsverhandlungen (einschließlich der Fahrzeiten zu externen Amtsgerichten) ist bei den Staatsanwaltschaften ein nicht unerheblicher zeitlicher Aufwand erforderlich, der durch den punktuellen Einsatz von pensionierten Staatsanwälten (Amtsanwälten) oder Rechtspflegern, die als örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätig waren, reduziert werden könnte. Durch deren Sitzungsdienst in geeigneten, einfacher gelagerten Fällen könnten erhebliche Ressourcen bei den Staatsanwälten für die eigentliche Ermittlungsarbeit freigesetzt werden. Die sachliche Zuständigkeit für das Amt der Staatsanwaltschaft ist in § 142 GVG geregelt. Die Heranziehung des vorgenannten Personenkreises für den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst wäre nach geltendem Recht mit erheblichen revisionsrechtlichen Risiken verbunden (§ 338 Nr. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/06




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Gesetzesantrag

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

1. Allgemeines

2. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Art. 1 Abs. 1

Zu Art. 1 Abs. 2

Zu Art. 2


 
 
 


Drucksache 723/06

... Beim Entwurf von Straßen werden in der Regel die Ziele der Stadt- und Regionalplanung, die Fahrzeiten, der Komfort der Benutzer, der Kraftstoffverbrauch, die Baukosten und die Auswirkungen auf die Umwelt ausdrücklich berücksichtigt, während man stillschweigend annimmt, Sicherheit allein durch Beachtung der geltenden Entwurfsregeln erreichen zu können. Die Erfahrung zeigt aber, dass auch bei Beachtung der Entwurfsregeln gefahrenträchtige Lösungen entstehen können. Fallstudien haben überdies ergeben, dass mehr als die Hälfte der festgestellten Sicherheitsmängel auf Nichtbeachtung von Entwurfsleitlinien und Normen zurückzuführen sind5.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 723/06




Begründung

1 Hintergrund des Vorschlags

Gründe und Ziele

Allgemeiner Kontext

Bestehende Rechtsvorschriften auf diesem Gebiet

2 Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

Anhörung interessierter Kreise

Anhörungsmethoden, angesprochene Sektoren und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

Einholung und Nutzung von Expertenwissen

4 Methodik

Zusammenfassung der eingeholten und berücksichtigten Stellungnahmen

3 Rechtliche Aspekte des Vorschlags

Zusammenfassung des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Wahl des Instruments

4 Auswirkungen auf den Haushalt

5 Weitere Angaben

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bewertung des Sicherheitseffekts

Artikel 4
Sicherheitsaudit

Artikel 5
Verbesserung der Sicherheit im bestehenden Straßennetz

Artikel 6
Sicherheitsüberprüfungen

Artikel 7
Erfassung und Verarbeitung von Daten

Artikel 8
Erlass und Notifizierung von Leitlinien

Artikel 9
Bestellung und Ausbildung von Gutachtern und Inspektoren

Artikel 10
Berichte über die Durchführung der Richtlinie

Artikel 11
Ausschussverfahren

Artikel 12
Umsetzung

Artikel 13
Inkrafttreten

Artikel 14
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Anhang I
Bewertung des Sicherheitseffekts

Anhang II
Sicherheitsaudit

Anhang III
Behandlung gefährlicher Straßenabschnitte, Sicherheitsmanagement im Straßennetz und Sicherheitsüberprüfung

Anhang IV
Angaben in Unfallberichten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 438/06 (Beschluss)

... 1. Einsatz von pensionierten Staatsanwälten (Amtsanwälten) oder Rechtspflegern, die als örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätig waren Für die Wahrnehmung der Sitzungsvertretung bei Gerichtsverhandlungen (einschließlich der Fahrzeiten zu externen Amtsgerichten) ist bei den Staatsanwaltschaften ein nicht unerheblicher zeitlicher Aufwand erforderlich, der durch den punktuellen Einsatz von pensionierten Staatsanwälten (Amtsanwälten) oder Rechtspflegern, die als örtliche Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft tätig waren, reduziert werden könnte. Durch deren Sitzungsdienst in geeigneten, einfacher gelagerten Fällen könnten erhebliche Ressourcen bei den Staatsanwälten für die eigentliche Ermittlungsarbeit freigesetzt werden. Die sachliche Zuständigkeit für das Amt der Staatsanwaltschaft ist in § 142 GVG geregelt. Die Heranziehung des vorgenannten Personenkreises für den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsdienst wäre nach geltendem Recht mit erheblichen revisionsrechtlichen Risiken verbunden (§ 338 Nr. 5

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 438/06 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeines

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 16/05

... ). Dass nach Satz 2 bei Fahrzeiten ab zwei Stunden die Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden können, bedeutet auch, dass generelle Ausnahmen, wie zum Beispiel für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf, hiervon möglich sind. Andererseits ermöglicht Satz 4 den für die Anordnung oder Genehmigung von Dienstreisen zuständigen Stellen, abweichend von den Regelvorschriften die Benutzung einer höheren Klasse zuzulassen, wenn dies sachlich oder dienstlich geboten ist. Dabei können Abweichungen sowohl im Einzelfall, aber auch allgemein zum Beispiel nach der Art der Dienstgeschäfte genehmigt werden. Ein dienstlicher Grund kann auch angenommen werden, wenn zum Beispiel der körperliche oder gesundheitliche Zustand Dienstreisender die Benutzung einer höheren Klasse erfordert. Die Sonderregelung des Absatzes 3 bleibt hiervon unberührt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 16/05




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen

E. Sonstige Kosten

§ 1
Geltungsbereich

§ 2
Dienstreisen

§ 3
Anspruch auf Reisekostenvergütung

§ 4
Fahrt- und Flugkostenerstattung

§ 5
Wegstreckenentschädigung

§ 6
Tagegeld

§ 7
Übernachtungsgeld

§ 8
Auslagenerstattung bei längerem Aufenthalt am Geschäftsort

§ 9
Aufwands- und Pauschvergütung

§ 10
Erstattung sonstiger Kosten

§ 11
Bemessung der Reisekostenvergütung in besonderen Fällen

§ 12
Erkrankung während einer Dienstreise

§ 13
Verbindung von Dienstreisen mit privaten Reisen

§ 14
Auslandsdienstreisen

§ 15
Trennungsgeld

§ 16
Verwaltungsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Dienstrechtlichen Begleitgesetzes

Artikel 3
Änderung der Bundeswahlordnung

Artikel 4
Änderung der Europawahlordnung

Artikel 5
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 6
Änderung des Richterwahlgesetzes

Artikel 7
Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 9
Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 10
Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

Artikel 11
Änderung der Auslandstrennungsgeldverordnung

Artikel 12
Änderung der Auslandsreisekostenverordnung

Artikel 13
Änderung der Trennungsgeldverordnung

Artikel 14
Änderung der Auslandsumzugskostenverordnung

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Anstalt Solidarfonds Abfallrückführung

Artikel 16
Änderung der Wehrpflichtverordnung

Artikel 17
Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang

Artikel 18
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

3 Allgemeines

Zu den einzelnen Vorschriften:

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18


 
 
 


Drucksache 20/16 PDF-Dokument



Drucksache 85/17 PDF-Dokument



Drucksache 102/20 PDF-Dokument



Drucksache 181/19(neu) PDF-Dokument



Drucksache 343/11 PDF-Dokument



Drucksache 436/17 PDF-Dokument



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.