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"Feinstaubquelle"
Drucksache 162/2/06
Antrag des Landes Baden-W�rttemberg
Verordnung zum Erlass und zur �nderung von Vorschriften �ber die Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge Punkt 57 der 821. Sitzung des Bundesrates am 7. April 2006
... durch Einf�gen von Vorschriften �ber die Anforderungen an Partikelminderungssysteme f�r Diesel-Kfz - das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium eine Protokollerkl�rung abgegeben. Darin wurde zugesagt, dass im Januar 2006 ein erster Entwurf f�r die Vorschriften f�r Partikelminderungssysteme f�r Nutzfahrzeuge und die Erg�nzung der zur Beschlussfassung anstehenden Vorschriften f�r PKW f�r sog. EURO-1-Fahrzeuge vorgelegt w�rde. Dieser Entwurf ging einigen L�ndern auf Arbeitsebene zu. Die formelle L�nderanh�rung steht jedoch aus. Eine Terminierung f�r das Bundesratsverfahren ist derzeit nicht absehbar. Die Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, ihrer Zusage nachzukommen. Der Zeitdruck ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass die diesj�hrigen Messergebnisse f�r den Luftschadstoff Feinstaub bereits im ersten Quartal 2006 in vielen Regionen Deutschlands erhebliche �berschreitungen der zul�ssigen Grenzwerte verzeichnen. Ma�nahmen der L�nder, die an der Feinstaubquelle Verkehr ansetzen, sind ohne vollst�ndiges rechtliches Instrumentarium erschwert. Gerade f�r vergleichsweise alte Fahrzeuge ist mit Verkehrsbeschr�nkungen im Rahmen von Luftreinhaltepl�nen zu rechnen. Aus sozialen und wirtschaftlichen Gr�nden muss f�r die Halter solcher Fahrzeuge klar sein, ob und unter welchen Bedingungen f�r sie eine Nachr�stung ihres Fahrzeugs in Betracht kommt. Die Vorschriften f�r Nutzfahrzeuge sind dringlich damit der gewerbliche Verkehrssektor sich entsprechend einstellen kann. Nicht zuletzt braucht die Automobilindustrie Klarheit, in welche Richtung die einschl�gige Produktion gehen muss.
Drucksache 331/04 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber Immissionswerte f�r Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV ) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV )
... Der Bundesrat stellt fest, dass die bisherigen Untersuchungen in verschiedenen L�ndern zur Ursache der PM10-Belastung zeigen, dass im Mittel etwa die H�lfte der Feinstaubbelastung in der Innenstadt aus Quellen au�erhalb der Ballungsr�ume stammt. Selbst in l�ndlichen und in K�stenregionen kommt es zu �berschreitungen durch Ferntransport und durch nat�rliche Feinstaubquellen. Dieser nicht durch lokale Ma�nahmen beeinflussbare Teil ist an Tagen mit �berschreitungen des Kurzzeitwertes mit bis zu 70 % sogar noch h�her, so dass kurzfristige lokale Ma�nahmen zur Verminderung von �berschreitungen dieses Wertes umso weniger Wirkung zeigen.
Anlage Entschlie�ung zur Verordnung zur Umsetzung EG-rechtlicher Vorschriften, zur Novellierung der Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber Immissionswerte f�r Schadstoffe in der Luft - 22. BImSchV) und zur Aufhebung der Dreiundzwanzigsten Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung �ber die Festlegung von Konzentrationswerten - 23. BImSchV)
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