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"Feinstaubreduktion"
Drucksache 552/05 (Beschluss)
Verordnungsentwurf des Bundesrates
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung - ... BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetz bez�glich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Gro�st�dten �berschritten wurden. F�r die Feinstaubbelastung sind ma�geblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs miturs�chlich. Geeignete Ma�nahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Stra�enverkehrs sind u.a. die Verh�ngung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschr�nkungen. Viele St�dte und Gemeinden verf�gen bereits �ber Luftreinhaltepl�ne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepl�ne. Der �berwiegende Teil der Luftreinhaltepl�ne sieht im Ma�nahmenkatalog Verkehrsbeschr�nkungen vor. Um von dieser Ma�nahme Gebrauch machen zu k�nnen, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der �u�erlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschr�nkungen in der Praxis zu �berwachen. Die Erm�chtigungsgrundlage f�r den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit � 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht t�tig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltema�nahmen auch im Stra�enverkehrsbereich durchzusetzen und k�nftige oder gar permanente Grenzwert�berschreitungen zu vermeiden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
E. Sonstige Kosten
Verordnung
Anlage
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffgruppen
1.1 Schadstoffgruppe 1:
1.2 Schadstoffgruppe 2:
1.3 Schadstoffgruppe 3:
1.4 Schadstoffgruppe 4:
� 3 Kennzeichnung
� 4 Ausgabe der Plaketten
� 5 Inkrafttreten
Begr�ndung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu � 1
Zu � 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Drucksache 552/05
Verordnungsantrag des Landes Baden-W�rttemberg
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV )
... -Immissionsschutzgesetz bez�glich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Gro�st�dten �berschritten wurden. F�r die Feinstaubbelastung sind ma�geblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs miturs�chlich. Geeignete Ma�nahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Stra�enverkehrs sind u.a. die Verh�ngung von Fahrverboten oder Verkehrbeschr�nkungen. Viele St�dte und Gemeinden verf�gen bereits �ber Luftreinhaltepl�ne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepl�ne. Der �berwiegende Teil der Luftreinhaltepl�ne sieht im Ma�nahmenkatalog Verkehrsbeschr�nkungen vor. Um von dieser Ma�nahme Gebrauch machen zu k�nnen, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der �u�erlichen Kennzeichnung des KfZ, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschr�nkungen in der Praxis zu �berwachen. Die Erm�chtigungsgrundlage f�r den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit � 40 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht t�tig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltema�nahmen auch im Stra�enverkehrsbereich durchzusetzen und k�nftige oder gar permanente Grenzwert�berschreitungen zu vermeiden.
A. Problem und Ziel
B. L�sung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen
Verordnung
Entwurf
� 1 Anwendungsbereich
� 2 Zuordnung von Kraftfahrzeugen zu Schadstoffklassen und Emissionsgruppen
1 Schadstoffklassen
1.1 Schadstoffklasse 1:
1.2 Schadstoffklasse 2:
1.3 Schadstoffklasse 3:
1.4 Schadstoffklasse 4:
1.5 Schadstoffklasse 5:
1.6 Schadstoffklasse 0:
1.7 Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor z.B. Elektrofahrzeuge, Brennstoffzellenfahrzeuge werden stets der bestm�glichen Schadstoffklasse zugeordnet.
2. Emissionsgruppen
� 3 Kennzeichnung
� 4 Ausgabe der Plaketten
� 5 In-Kraft-Treten
Begr�ndung
A. Allgemeines
B. Zu den einzelnen Vorschriften
Zu � 1
Zu � 2
Zu Nr. 1
Zu. 1.1
Zu 1.2
Zu 1.3
Zu 1.4
Zu Nr. 1
zu Nr. 1
zu Nr. 1
Zu Nr. 2
Zu � 3
Zu � 4
Zu � 5
Drucksache 552/1/05
Empfehlungen der Aussch�sse zu Punkt 31 der 815. Sitzung des Bundesrates am 14. Oktober 2005
Entwurf einer ... Verordnung zur Durchf�hrung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge entsprechend ihrem Beitrag zur Schadstoffbelastung (KfzKennzVO) - ... BImSchV ) - Antrag des Landes Baden-W�rttemberg -
... -Immissionsschutzgesetz bez�glich Feinstaub anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte, die bereits im April diesen Jahres in vielen deutschen Gro�st�dten �berschritten wurden. F�r die Feinstaubbelastung sind ma�geblich die Abgase des Kraftfahrzeugverkehrs miturs�chlich. Geeignete Ma�nahmen zur Feinstaubreduktion im Bereich des Stra�enverkehrs sind u.a. die Verh�ngung von Fahrverboten oder Verkehrsbeschr�nkungen. Viele St�dte und Gemeinden verf�gen bereits �ber Luftreinhaltepl�ne; viele andere stehen kurz vor der Verabschiedung ihrer Luftreinhaltepl�ne. Der �berwiegende Teil der Luftreinhaltepl�ne sieht im Ma�nahmenkatalog Verkehrsbeschr�nkungen vor. Um von dieser Ma�nahme Gebrauch machen zu k�nnen, ist im Kontext der rechtlichen Voraussetzungen eine Kennzeichnungsverordnung f�r Kraftfahrzeuge erforderlich. Diese dient der Klassifizierung aller Fahrzeuge nach ihrem Abgasverhalten und der �u�erlichen Kennzeichnung des Kfz, um die Beachtung von Fahrverboten und Verkehrsbeschr�nkungen in der Praxis zu �berwachen. Die Erm�chtigungsgrundlage f�r den Erlass einer Kennzeichnungsverordnung liegt mit � 40 Abs. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bereits vor. Der Bund als Verordnungsgeber ist bislang nicht t�tig geworden. Der Erlass einer Kennzeichnungsverordnung ist dringend erforderlich, um effektive Luftreinhaltema�nahmen auch im Stra�enverkehrsbereich durchzusetzen und k�nftige oder gar permanente Grenzwert�berschreitungen zu vermeiden.
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Abfall ,
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Chemikalien ,
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