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"Ferienreisezeit"
Drucksache 424/1/17
Empfehlungen der Ausschüsse
... Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
... Dies trifft ebenso auf die Änderung der Fernreiseverordnung zu. Um die Transportzeit der Bienen im Lkw in zeitlicher Hinsicht zum Wohle der Bienen so gering wie möglich zu halten, ist es darüber hinaus angezeigt, je nach Verkehrslage, Stau- und Wettersituation das gesamte Straßennetz auch an Samstagen in der Ferienreisezeit vor allem in den kühleren frühen Morgenstunden zur Verfügung zu stellen.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 1 Nummer 1 StVO
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a § 23 Absatz 1a Satz 5
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb Dreifachbuchstabe aaa § 30 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 StVO , Artikel 2 Nummer 2 Buchstabe a § 3 Absatz 1 Nummer 5 FerReiseV
4. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 35 Absatz 9 - neu - StVO
5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 49 Absatz 1 StVO
6. Zu Artikel 1 Nummer 6
Zu Artikel 3 Nummer 2
8. Hilfsempfehlung zu Ziffer 7:
Zu Artikel 3 Nummer 2
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Drucksache 184/15
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Elfte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Im Wesentlichen geht dieser auf die Änderungsanzeigen der Länder Thüringen, Niedersachsen und Baden-Württemberg zurück, welche die Aufhebungen von Lkw-Fahrverboten in der Ferienreisezeit auf dem thüringischen Abschnitt der A 4, den niedersächsischen Abschnitten der A 1 und A 7 sowie den badenwürttembergischen Abschnitten der A 5 und A 81 infolge geänderten Ausbauzuständen befürworten.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Verordnung
Elfte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2:
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Besonderder Teil - zu den einzelnen Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
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Drucksache 308/13
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Ferienreiseverordnung verbietet Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger in der Ferienreisezeit an allen Samstagen der Monate Juli und August in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte. Damit stellt sie für den Pkw-Verkehr einen Beitrag zum zügigen und sicheren Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar. Auf Grund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Zehnte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Änderung § 1 Absatz 1
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken in § 1 Absatz 2 Nr. 1
2.3 Streichung des § 6, da gegenstandslos.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2500: Zehnte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung (BMVBS)
I. Zusammenfassung
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Drucksache 262/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Die Ferienreiseverordnung verbietet Lastkraftwagen (Lkw) mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Lkw mit Anhänger in der Ferienreisezeit an allen Samstagen der Monate Juli und August in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr das Befahren bestimmter hochbelasteter Autobahn- und Bundesstraßenabschnitte. Damit stellt sie für den Pkw-Verkehr einen Beitrag zum zügigen und sicheren Erreichen der Urlaubsorte in den Hauptreisemonaten dar. Aufgrund der sich ändernden Verkehrsbelastungen und Ausbauzustände der Autobahnen und Bundesstraßen ist eine Aktualisierung des Katalogs der Verbotsstrecken erforderlich.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
a Bund
b Länder und Kommunen
F. Weitere Kosten
Verordnung
Neunte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
I. Allgemeines
1. Vorbemerkung
2. Wesentlicher Inhalt der Änderungsverordnung
2.1 Neufassung des Artikel 1 Absatz 1:
2.2 Änderung des Katalogs der Verbotsstrecken
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Gleichstellungspolitische Auswirkungen
7. Nachhaltigkeit § 44 Absatz 1 Satz 4 GGO
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2057: Neunte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
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Drucksache 301/08
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... c) Ein Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen zielt dagegen darauf ab, auf Grund von erheblichen Baumaßnahmen auf dem westlichen Kölner Ring (Herstellung eines Betonbauwerkes im Rahmen des 6-streifigen Ausbaus) das derzeitige Lkw-Fahrverbot auf der A 1 über das Autobahnkreuz Leverkusen-West hinaus bis zum Autobahnkreuz Köln-West auszudehnen, und zwar bis zum Jahre 2011 einschließlich geeignete Umleitungsstrecken sind für diesen Zeitraum vorhanden. Der Baustellenbereich kann in den Samstagen der Ferienreisezeit wegen des hohen Verkehrsaufkommens auf dem Kölner Ring keinen Lkw-Verkehr aufnehmen. Nach Abschluss der Baumaßnahmen wird das Lkw-Fahrverbot wieder aufgehoben.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
G. Gender Mainstreaming
Verordnung
Achte Verordnung
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
I. Allgemeines
1. Inhalt
2. Kosten, Auswirkungen auf das Preisgefüge
3. Bürokratiekosten
II. Zu den einzelnen Vorschriften:
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 471: Achte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
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Drucksache 269/07
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Siebte Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... a) In der Hauptsache begründet sich dies auf Anträge der Länder Niedersachsen und Hessen, die eine weitere Aufhebung des Lkw-Fahrverbotes auf A 7 in der Ferienreisezeit zur Folge haben. Infolge der Sperrung weiterer Bundesstraßen wegen Mautausweichverkehr für den Durchgangsverkehr über 12 t sowohl in Niedersachsen als auch in Hessen ist es geboten, die A 7 in der Ferienreisezeit neben dem seit jeher freien Abschnitt im Stadtgebiet Hamburg nunmehr in Niedersachsen überwiegend und in Hessen ganz dem Lkw-Verkehr und damit dem Gütertransportgewerbe zur Verfügung zu stellen.
Drucksache 265/1/06
Empfehlungen der Ausschüsse - 822. Sitzung des Bundesrates am 19. Mai 2006
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Angesichts der wachsenden Bedeutung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird die Zahl der EU-geführten Einsätze, einschließlich der dazu erforderlichen Vorbereitungen, zunehmen. Eine Ausweitung des Kreises der Fahrzeuge, für die das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit nicht gilt, auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist daher geboten.
Drucksache 265/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... Angesichts der wachsenden Bedeutung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik wird die Zahl der EU-geführten Einsätze, einschließlich der dazu erforderlichen Vorbereitungen, zunehmen. Eine Ausweitung des Kreises der Fahrzeuge, für die das Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit nicht gilt, auf die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist daher geboten.
Drucksache 265/06
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Sechste Verordnung zur Änderung der Ferienreiseverordnung
... vom 01.01.2005 zu beseitigen oder abzumildern. Dem Schwerlastverkehr fehlen nunmehr in der Ferienreisezeit im Bereich dieser gesperrten Bundesstraßenabschnitte Ausweichmöglichkeiten; ein Aufrechterhalten des Lkw-Fahrverbotes auf der Autobahn würde dazu führen, dass der Lkw-Verkehr gezwungenermaßen auf nachgeordnete Landes- und Kreisstraßen ausweicht, was zu einer nicht zumutbaren Belästigung der dort wohnenden Bevölkerung führen würde.
Drucksache 424/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.