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1 gefundenes Dokument zum Suchbegriff

"Feuerungs- und Kraftwerkstechnik"


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Drucksache 257/12

... Mit Absatz 4 wird geregelt, dass PV-Anlagen, bei denen keine der Umrüstvarianten der Absätze 1 bis 3 möglich ist, von der Umrüstungspflicht ausgenommen werden. In der Studie "Auswirkungen eines hohen Anteils dezentraler Erzeugungsanlagen auf die Netzstabilität bei Überfrequenz & Entwicklung von Lösungsvorschlägen zu deren Überwindung" vom Institut für Feuerungs- und Kraftwerkstechnik (IFK) und der Ecofys Germany GmbH, wurde ermittelt, dass über die Gesamtheit der umgerüsteten Wechselrichter mit den definierten Varianten in den Absätzen 1 bis 4 die Systemsicherheit gewährleistet wird. Wenn also eine Umrüstung ausgehend von Absatz 1 möglich ist, ohne die Kosten für die Anschaffung und Installation eines neuen, qualitativ gleichwertigen Wechselrichters zu übersteigen, dann ist die Variante nach Absatz 1 zu wählen. Sollte eine Umrüstung nach dem jeweiligen Absatz wirtschaftlich nicht vertretbar sein, weil zum Beispiel mit den anfallenden Kosten ein neuer qualitativ gleichwertiger Wechselrichter angeschafft und installiert werden könnte, ist der jeweils nachfolgende Absatz zu wählen. Auf die Gesamtheit aller nachzurüstenden PV-Anlagen betrachtet, kann deshalb bei den Anlagen auf eine Nachrüstung verzichtet werden, bei denen eine Nachrüstung nur durch einen Tausch des Wechselrichters möglich wäre; gleichsam eine Härtefallregelung. Die hohen Kosten eines Wechselrichtertausches sollen damit vermieden werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 257/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Zweck der Verordnung

§ 2
Sachlicher Anwendungsbereich

§ 3
Begriffsbestimmungen

§ 4
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Niederspannungsnetz

§ 5
Verpflichtung zur Nachrüstung der Wechselrichter von Anlagen im Mittelspannungsnetz

§ 6
Informationspflicht der Übertragungsnetzbetreiber

§ 7
Verpflichtung zur Nachrüstung von Entkupplungsschutzeinrichtungen

§ 8
Durchführung der Nachrüstung; Fristen

§ 9
Pflichten der Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber

§ 10
Kosten

§ 11
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Verordnungsentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

III. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsaufgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Im Einzelnen

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2082: Verordnung zur Gewährleistung der technischen Sicherheit und Systemstabilität des Elektrizitätsversorgungsnetzes

I. Abschätzung und Darstellung des Erfüllungsaufwands

II. Darstellung der Alternativen

III. Votum


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.