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"Finanzdienstleistung"


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... FinTech - technologiegestützte Innovationen im Finanzdienstleistungsbereich - haben sich in den letzten Jahren rasant entwickelt und beeinflussen die Art und Weise, wie Finanzdienstleistungen produziert und erbracht werden. FinTech1 sitzen an der Schnittstelle zwischen Finanzdienstleistungen und digitalem Binnenmarkt. Der Finanzsektor ist der größte Nutzer digitaler Technologien und eine maßgebliche Triebkraft des digitalen Wandels in Wirtschaft und Gesellschaft. Zwischen der Strategie der Kommission für einen digitalen Binnenmarkt 2, der EU-Cybersicherheitsstrategie 3 ‚ der eIDAS-Verordnung 4 und den Initiativen im Finanzdienstleistungsbereich wie dem Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher" 5 und der Halbzeitüberprüfung der Kapitalmarktunion 6 bestehen bedeutende Synergien.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 70/18




2 Einführung

1. Innovativen GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

1.1. Innovativen Geschäftsmodellen durch klare und konsistente Zulassungsregeln eine EU-weite Expansion ermöglichen

Kasten 1

1.2. Den Wettbewerb und die Zusammenarbeit zwischen den Marktteilnehmern durch gemeinsame Normen und interoperable Lösungen verstärken

Kasten 2

1.3. Die EU-weite Entstehung innovativer Geschäftsmodelle durch Innovationsmoderatoren erleichtern

Kasten 3

2. Die Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

2.1. Die Geeignetheit unserer Regeln überprüfen und Garantien für neue Technologien im Finanzsektor vorsehen

Kasten 4

2.2. Hemmnisse für Cloud-Dienste beseitigen

Kasten 5

2.3. FinTech-Anwendungen mit der EU-Blockchain-Initiative ermöglichen

Kasten 6

2.4. Aufbau von Kompetenzen und Wissen bei allen Regulierungs- und Aufsichtsbehörden in einem EU-FinTech-Lab

Kasten 7

2.5. Technologien als Hebel nutzen, um den binnenmarktweiten Vertrieb von Kleinanlegerprodukten voranzubringen

3. Die Sicherheit und INTEGRITÄT des Finanzsektors STÄRKEN

Kasten 8

Schlussfolgerungen

ANNEX 1 Anhang der Mitteilung der Europäischen Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: FinTech-Aktionsplan: Für einen wettbewerbsfähigeren und innovativeren EU-Finanzsektor

Anhang
Arbeitsplan für die im FinTech-Aktionsplan enthaltenen Initiativen

INNOVATIVEN GESCHÄFTSMODELLEN eine EU-WEITE EXPANSION ERMÖGLICHEN

DIE Einführung TECHNOLOGISCHER Innovationen IM Finanzsektor FÖRDERN

DIE Sicherheit und ABWEHRKRAFT des Finanzsektors STÄRKEN


 
 
 


Drucksache 442/18

... Diese Initiative wird es den Behörden und Unternehmen der Mitgliedstaaten ermöglichen, sich wirksamer gegen Cyberbedrohungen zu wappnen und diese abzuwehren, indem sicherere Produkte und Lösungen bereitstehen und sich selbst damit ausrüsten. Dies ist insbesondere für den Schutz des Zugangs zu wesentlichen Dienstleistungen (z.B. Verkehr, Gesundheit, Banken und Finanzdienstleistungen) von Bedeutung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 442/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Begründung des Vorschlags im Hinblick auf die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Konsultation der Interessenträger und Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Überwachungs-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Vorschlag

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen und Grundsätze des KOMPETENZZENTRUMS und des NETZES

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Auftrag des Zentrums und des Netzes

Artikel 4
Ziele und Aufgaben des Zentrums

Artikel 5
Investitionen in Infrastrukturen, Kapazitäten, Produkte oder Lösungen und deren Nutzung

Artikel 6
Benennung der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 7
Aufgaben der nationalen Koordinierungszentren

Artikel 8

Artikel 9
Aufgaben der Mitglieder der Kompetenzgemeinschaft für Cybersicherheit

Artikel 10
Zusammenarbeit des Kompetenzzentrums mit den Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union

Kapitel II
ORGANISATION des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 11
Zusammensetzung und Struktur

Abschnitt I
VERWALTUNGSRAT

Artikel 12
Zusammensetzung des Verwaltungsrats

Artikel 13
Aufgaben des Verwaltungsrats

Artikel 14
Vorsitz und Sitzungen des Verwaltungsrates

Artikel 15
Abstimmungsregeln des Verwaltungsrates

Abschnitt II
EXEKUTIVDIREKTOR

Artikel 16
Ernennung und Abberufung des Exekutivdirektors, Verlängerung seiner Amtszeit

Artikel 17
Aufgaben des Exekutivdirektors

Artikel 18
Zusammensetzung des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 19
Arbeitsweise des wissenschaftlich-technischen Beirats

Artikel 20
Aufgaben des wissenschaftlich-technischen Beirats

Kapitel III
FINANZVORSCHRIFTEN

Artikel 21
Finanzbeitrag der Union

Artikel 22
Beiträge der beteiligten Mitgliedstaaten

Artikel 23
Kosten und Mittelausstattung des Kompetenzzentrums

Artikel 24
Finanzielle Verpflichtungen

Artikel 25
Haushaltsjahr

Artikel 26
Aufstellung des Haushaltsplans

Artikel 27
Rechnungslegung des Kompetenzzentrums und Entlastung

Artikel 28
Tätigkeitsberichte und Finanzberichterstattung

Artikel 29
Finanzordnung

Artikel 30
Schutz der finanziellen Interessen

Kapitel IV
PERSONAL des KOMPETENZZENTRUMS

Artikel 31
PERSONAL

Artikel 32
Abgeordnete nationale Sachverständige und sonstige Bedienstete

Artikel 33
Vorrechte und Befreiungen

Kapitel V
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 34
Sicherheitsvorschriften

Artikel 35
Transparenz

Artikel 36
Sicherheitsvorschriften für den Schutz von Verschlusssachen und nicht als Verschlusssache eingestuften vertraulichen Informationen

Artikel 37
Zugang zu Unterlagen

Artikel 38
Überwachung, Bewertung und Überprüfung

Artikel 39
Haftung des Kompetenzzentrums

Artikel 40
Zuständigkeit des Gerichtshofs der Europäischen Union und anwendbares Recht

Artikel 41
Haftung der Mitglieder und Versicherung

Artikel 42
Interessenkonflikt

Artikel 43
Schutz personenbezogener Daten

Artikel 44
Unterstützung seitens des Sitzmitgliedstaats

Kapitel VII
Schlussbestimmungen

Artikel 45
Erste Maßnahmen

Artikel 46
Bestehensdauer

Artikel 47
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 70/1/18

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Cybersicherheit. Die Einführung EU-weit einheitlicher Cybersicherheits-Standards ist aus Gründen des Verbraucherschutzes dringend erforderlich. Ziel ist es, einen Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und dem Ausführen von Finanzdienstleistungen herzustellen, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit des "EU-Passporting" für Finanzdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum für grenzüberschreitende Geschäfte besteht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, darauf hinzuwirken, dass die Kommission der Cybersicherheit tatsächlich höchste Priorität einräumt, die sich im Zeitplan und in konkreten Maßnahmen der Kommission widerspiegeln sollte.



Drucksache 650/18 (Beschluss)

... 4. Im Zwischenbericht sowie im Verbraucherschlichtungsbericht des Bundesamtes für Justiz (BfJ) vom Juli 2018 finden sich Hinweise darauf, dass bei einzelnen Schlichtungsstellen ein hoher Anteil an Schlichtungsanträgen aufgrund sachlicher Unzuständigkeit abgewiesen wird und die Ermittlung der zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle im Einzelfall mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann. Vor diesem Hintergrund regt der Bundesrat eine Überprüfung einzelner spezialgesetzlicher Zuständigkeitsregelungen wie beispielsweise in den Bereichen Finanzdienstleistungen und Telekommunikation an, um den Verbrauchern den Zugang zur Schlichtung zu erleichtern.



Drucksache 214/18

... Darüber hinaus hat die Kommission im Aktionsplan "Finanzdienstleistungen für Verbraucher"3 vom März 2017 angekündigt‚ dass sie nach der Bewertung unverzüglich entscheiden würde, ob die Richtlinie gegebenenfalls geändert werden müsse, um den Schutz der Opfer von Verkehrsunfällen, bei denen der Versicherer zahlungsunfähig ist, und die Anerkennung von Bescheinigungen des Schadenverlaufs, insbesondere in einem grenzüberschreitenden Kontext, zu verbessern. Im vorliegenden Vorschlag wird auf diese beiden Fragen eingegangen und werden drei weitere Probleme angesprochen, die bei der Bewertung ermittelt wurden, nämlich Versicherungskontrollen zur Bekämpfung des Fahrens ohne Versicherung, Harmonisierung der Mindestdeckungssummen und Anwendungsbereich der Richtlinie.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 214/18




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

1 Insolvenz des Versicherers

2 Bescheinigungen des Schadenverlaufs

3 Risiken infolge des Fahrens ohne Versicherungsschutz

4 Mindestdeckungssummen

5 Anwendungsbereich der Richtlinie

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Folgenabschätzung

- Grundrechte

5 REFIT

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Sonstige Elemente

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

- Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 4
Kontrolle der Haftpflichtversicherung

Artikel 28a
Ausschussverfahren

Artikel 28b
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 28c
Bewertung

Artikel 2
Umsetzung

Artikel 3
Inkrafttreten

Artikel 4
Adressaten


 
 
 


Drucksache 70/18 (Beschluss)

... 6. Der Bundesrat begrüßt die Stärkung der Cybersicherheit. Die Einführung EU-weit einheitlicher Cybersicherheits-Standards ist aus Gründen des Verbraucherschutzes dringend erforderlich. Ziel ist es, einen Gleichlauf zwischen Verbraucherschutz und dem Ausführen von Finanzdienstleistungen herzustellen, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit des "EU-Passporting" für Finanzdienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum für grenzüberschreitende Geschäfte besteht. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, darauf hinzuwirken, dass die Kommission der Cybersicherheit tatsächlich höchste Priorität einräumt, die sich im Zeitplan und in konkreten Maßnahmen der Kommission widerspiegeln sollte.



Drucksache 577/18

... Die genossenschaftlichen Prüfungsverbände werden verpflichtet, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unverzüglich über mögliche Verstöße von geprüften Genossenschaften gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder gegen das Vermögensanlagengesetz zu informieren, damit die BaFin auf Grund dieser Hinweise tätig werden kann. Daneben wird auch den Behörden zur Beaufsichtigung der genossenschaftlichen Prüfungsverbände die Möglichkeit eingeräumt, der BaFin Verstöße gegen das Kapitalanlagegesetzbuch oder das Vermögensanlagengesetz anzuzeigen, die ihnen im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit bekannt geworden sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 577/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzungen und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

a Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

b Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

c Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 435/18

... Mit dem Berichtsjahr 2018 ist in Deutschland die Anwendung des EU-Unternehmensbegriffs vorgesehen, der Unternehmen als kleinste Kombination rechtlicher Einheiten definiert. Insbesondere zu diesem Zweck benötigen das Statistische Bundesamt und die statistischen Ämter der Länder Daten, die bei der Deutschen Bundesbank und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vorhanden sind. Der Gesetzentwurf regelt in Artikel 1 die Übermittlung dieser Verwaltungsdaten.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 435/18




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Verwaltungsdatenverwendungsgesetzes

§ 3a
Daten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 3b
Daten der Deutschen Bundesbank

Artikel 2
Gesetz zur Regelung von Übermittlungen von Einzelangaben zur Prüfung und Verbesserung der Qualität der Behandlung von multinationalen Unternehmensgruppen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Qualität-VGR-Gesetz f QVG)

§ 1
Übermittlungsbefugnis

Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der EU und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1f

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 413/17

... an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als zuständiger Behörde zu übermitteln.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 413/17




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Börsenzulassungs-Verordnung

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Regelungskompetenz

VI. Regelungsfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

1. Bürgerinnen und Bürger

2. Wirtschaft

3. Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Regelungsfolgen

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2


 
 
 


Drucksache 182/17 (Beschluss)

... Die Aufsicht über die verpflichteten Finanzunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG-E sollte, da es sich um einen Auffangtatbestand handelt und diese Unternehmen einen starken Bezug zum Finanzsektor besitzen, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernommen werden, ebenso wie bei den anderen Finanzunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c ist wie folgt zu fassen:


 
 
 


Drucksache 158/17 (Beschluss)

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine gesetzliche Obergrenze für Fremdkundenentgelte, die für die Bargeldabhebung an Geldautomaten erhoben werden, erforderlich ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Gebühren wirksam zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es alternativ auch denkbar, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen ihres Verbraucherschutzmandats ausdrücklich die Aufgabe zu übertragen, die Angemessenheit der Fremdabhebegebühren zu prüfen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/17 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

5. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 - neu - BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

9. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB , Buchstabe d Absatz 4 Satz 1 und 2 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

12. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 74/17 (Beschluss)

... Das in § 48c VAG-E vorgesehene Durchleitungsgebot soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Förderung der Honorarberatung dienen. Demnach sollen Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, dem Versicherungsnehmer höchstens 80 Prozent der in dem Bruttotarif enthaltenden Zuwendungen auf dessen Prämienkonto gutzuschreiben, sofern die Versicherung von einem Versicherungsberater gemäß § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung-Entwurf (GewO-E) vermittelt wird. Diese dürfen sich ihre provisionsunabhängige Beratungsleistung ausschließlich vom Versicherungsnehmer vergüten lassen. Dieses Verfahren erscheint kompliziert und dürfte kaum dazu beitragen, die provisionsunabhängige Honorarberatung nachhaltig zu fördern. Insbesondere stellt sich die Frage, warum lediglich höchstens 80 Prozent der Zuwendungen auszukehren sind. Eine Untergrenze ist hingegen nicht vorgesehen. Dadurch bleibt es für Versicherungsunternehmen wirtschaftlich attraktiv, ausschließlich Bruttotarife anzubieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben die tatsächlichen Kosten hingegen intransparent, da es für sie nicht erkennbar ist, wie der Versicherer den auszukehrenden Betrag ermittelt. Eine nachhaltige Förderung der Honorarberatung kann jedoch nur durch eine vollständige und nachvollziehbare Kostentransparenz gelingen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits vor Vertragsschluss über alle Kosten und Nebenkosten der erbrachten Dienstleistungen informiert werden, damit sie diesen Aspekt bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen können. So liegt ein wesentlicher Grund für die anhaltende Dominanz des provisionsbasierten Vertriebs von Finanzdienstleistungen darin, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor irrtümlich davon ausgehen, dass die Beratung für sie kostenlos erfolgt, während bei einer unabhängigen Beratung dafür ein Honorar verlangt wird. Die vorhandenen Schwächen des Durchleitungsgebots würden entfallen, wenn Versicherungsunternehmen verpflichtet wären, für sämtliche Versicherungsverträge, die sie zu Bruttotarifen anbieten, auch einen leistungsidentischen Nettotarif anzubieten. Zusätzlicher Aufwand dürfte für Versicherungsunternehmen dadurch kaum entstehen. Für unabhängige Versicherungsberater, die ihren Kunden gemäß § 34d Absatz 2 Satz 5 GewO-E vorrangig Verträge zu Nettotarifen anbieten sollen, hätte dies zweifelsohne Vorteile. Nicht zuletzt würden Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren, wenn für sie die Differenz zwischen den eigentlichen Kosten des Produkts und den anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten klar ersichtlich wird. Dadurch würde für sie der Vergleich mit einem Honorar, das für eine unabhängige Beratung an den Versicherungsberater zu entrichten ist, deutlich vereinfacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/17 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 9 Satz 2 GewO-E

7. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

9. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

10. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

13. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 529/17

... "Der Verband ist berechtigt, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Abschrift eines Prüfungsberichts ganz oder auszugsweise zur Verfügung zu stellen, wenn sich aus diesem Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die geprüfte Genossenschaft keinen zulässigen Förderzweck verfolgt, sondern ihr Vermögen gemäß einer festgelegten Anlagestrategie investiert, so dass ein Investmentvermögen im Sinne des § 1 Absatz 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs vorliegen könnte."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 529/17




Artikel 1
Änderung des Genossenschaftsgesetzes

§ 21b
Mitgliederdarlehen

§ 53a
Vereinfachte Prüfung; Verordnungsermächtigung

§ 59
Befassung der Generalversammlung.

§ 158
Ersatzweise Bekanntmachung

§ 171
Übergangsvorschrift zur Einführung der vereinfachten Prüfung

Artikel 2
Änderung der Handelsregistergebührenverordnung

Artikel 3
Änderung des Handelsgesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch

Artikel 5
Änderung des Umwandlungsgesetzes

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 144/17

... Beschränkungen des freien Datenverkehrs in der EU, etwa durch ungerechtfertigte behördliche Datenlokalisierungsauflagen, können jedoch das Wachstum und die Innovation in der Datenwirtschaft sowie die Umsetzung grenzüberschreitender öffentlicher Dienste gefährden. In der Tat werden mit den Maßnahmen zur Datenlokalisierung digitale "Grenzkontrollen" wiedereingeführt11. Sie reichen von Auflagen, mit denen Aufsichtsbehörden Finanzdienstleistern die lokale Datenspeicherung vorschreiben, über die Vorgabe, Daten mit Berufsgeheimnissen lokal zu speichern oder zu verarbeiten, bis zu pauschalen Archivierungsvorschriften für den öffentlichen Sektor, seine Daten, unabhängig von deren Sensibilität, lokal zu speichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 144/17




Mitteilung

1. Einleitung

2. FREIER DATENVERKEHR

3. DATENZUGANG und -ÜBERTRAGUNG

3.1. Art der in Frage kommenden Daten

3.2. Einschränkung des Datenzugangs

3.3. Von Maschinen erzeugte Rohdaten: Rechtslage in der EU und auf nationaler Ebene

3.4. Die Situation in der Praxis

3.5. Ein künftiger EU-Rahmen für den Datenzugang

4. Haftung

4.1. EU-Haftungsregelungen

4.2. Mögliche Ansätze für die Zukunft

5. DATENÜBERTRAGBARKEIT, Interoperabilität und NORMEN

5.1. Übertragbarkeit von nicht personenbezogenen Daten

5.2. Interoperabilität

5.3. Normen

5.4. Mögliche Ansätze für die Zukunft

6. ERPROBUNGEN und TESTS

7. Schlussfolgerung


 
 
 


Drucksache 752/17

... Für Mitglieder des Verwaltungsrats der KfW ist die Mandatelimitierung gemäß § 25d Abs. 3a Nr. 3 KWG zu berücksichtigen. Danach kann Mitglied des Verwaltungsrats der KfW nicht sein, wer in mehr als fünf Unternehmen, die unter der Aufsicht der BaFin stehen, Mitglied des Aufsichts- oder Kontrollorgans ist, es sei denn, diese Unternehmen gehören demselben institutsbezogenen Sicherungssystem an. Mandate in Unternehmen, die nicht unter der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stehen, sind danach unschädlich, so lange die zu bestellende Person in der Lage ist, der Wahrnehmung des Mandats bei der KfW ausreichend Zeit zu widmen.



Drucksache 533/17

... "Die Registerbehörde richtet eine elektronische Zugriffsmöglichkeit für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein, die dieser eine unmittelbare Einsicht in die über Versicherungsvermittler gespeicherten Daten ermöglicht."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/17




Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34d
Versicherungsvermittler, Versicherungsberater

§ 34e
Verordnungsermächtigung

§ 147c
Verstoß gegen Wohlverhaltenspflichten bei der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten

§ 156
Ãœbergangsregelungen zu den §§ 34d und 34e

Artikel 2
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 48
Anforderungen an den Versicherungsvertrieb.

§ 48a
Vertriebsvergütung und Vermeidung von Interessenkonflikten

§ 48b
Sondervergütungs- und Provisionsabgabeverbot

§ 48c
Durchleitungsgebot

Artikel 3
Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes

§ 1a
Vertriebstätigkeit des Versicherers

§ 6a
Einzelheiten der Auskunftserteilung

§ 7a
Querverkäufe

§ 7b
Information bei Versicherungsanlageprodukten

§ 7c
Beurteilung von Versicherungsanlageprodukten; Berichtspflicht

§ 7d
Beratung, Information und Widerruf bei bestimmten Gruppenversicherungen

§ 66
Sonstige Ausnahmen

§ 155
Standmitteilung

Artikel 4
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes

Artikel 5
Änderung des Gesetzes zur Einrichtung einer Abschlussprüferaufsichtsstelle beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 654/17

... Ferner treten in bestimmten Wirtschaftszweigen spezifische Probleme auf, für die sektorspezifische Konzepte entwickelt werden sollten. So könnten die allgemeinen Cybersicherheitsstrategien etwa in den Bereichen Finanzdienstleistungen28, Energie, Verkehr und Gesundheitswesen29 durch sektorspezifische Strategien ergänzt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 654/17




1. Einleitung

2. STÄRKUNG der CYBERABWEHRFÄHIGKEIT der EU

2.1 Stärkung der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit

2.2 Schaffung eines Binnenmarkts für Cybersicherheit

2.3 Vollständige Umsetzung der Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen

2.4 Abwehrfähigkeit durch eine rasche Reaktion im Notfall

2.5 Ein Cybersicherheits-Kompetenznetz mit einem Europäischen Kompetenzzentrum für Cybersicherheitsforschung

2.6 Aufbau einer starken EU-Basis für Cyberfähigkeiten

2.7 Förderung der Cyber-Hygiene und Sensibilisierung

5 Hauptmaßnahmen

3. Schaffung eines EU-RAHMENS zur WIRKSAMEN ABSCHRECKUNG

3.1 Identifizierung böswilliger Akteure

3.2 Beschleunigung der Strafverfolgungsmaßnahmen

3.3 Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Stellen bei der Bekämpfung der Cyberkriminalität

3.4 Intensivierung der Maßnahmen auf politischer Ebene

3.5 Abschreckung durch die Cyberabwehrkompetenzen der Mitgliedstaaten zwecks Erhöhung der Cybersicherheit

4. Die internationale Zusammenarbeit in der CYBERSICHERHEIT STÄRKEN

4.1 Cybersicherheit in den Außenbeziehungen

4.2 Kapazitätsaufbau in der Cybersicherheit

4.3 Zusammenarbeit zwischen der EU und der NATO

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 245/1/17

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher: bessere Produkte, mehr Auswahl - COM(2017) 139 final



Drucksache 245/17 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan Finanzdienstleistungen für Verbraucher: bessere Produkte, mehr Auswahl - COM(2017) 139 final



Drucksache 182/1/17

... Die Aufsicht über die verpflichteten Finanzunternehmen nach § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG-E sollte, da es sich um einen Auffangtatbestand handelt und diese Unternehmen einen starken Bezug zum Finanzsektor besitzen, von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übernommen werden, ebenso wie bei den anderen Finanzunternehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 182/1/17




1. Zu Artikel 1 Kurzbezeichnung - neu - GwG

2. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 8 GwG

3. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 9 GwG

4. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 11 GwG

5. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 16 i.V.m. § 9 GwG

6. Zu Artikel 1 § 1 Absatz 20, Eingangssatz und Nummer 1 GwG

7. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

8. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 6 GwG

9. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe a GwG

10. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 15 Buchstabe b GwG

11. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 2, § 12 Absatz 3, § 13 Absatz 2, § 14 Absatz 4, § 15 Absatz 10, § 45 Absatz 4 GwG

12. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 4 Satz 3 - neu - GwG

13. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 7 Satz 1 und 2 GwG

14. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 Satz 2 GwG

15. Zu Artikel 1 § 7 Absatz 3 GwG

16. Zu Artikel 1 § 10 Absatz 1 Nummer 4 GwG

17. Zu Artikel 1 § 11 Absatz 2 GwG

18. Zu Artikel 1 § 14 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 GwG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

19. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 4 Satz 2 - neu - GwG

20. Zu Artikel 1 § 16 Absatz 6 Satz 2 - neu - GwG

21. Zu Artikel 1 § 17 Absatz 1 Satz 1 GwG

22. Zu Artikel 1 § 18 GwG

23. Zu Artikel 1 § 23 Absatz 1 und 5 und § 56 Absatz 1 GWG-E

24. Zu Artikel 1 §§ 27 bis 42 GwG

25. Zu Artikel 1 § 32 GwG

26. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 1, 2 Satz 3 GwG

27. Zu Artikel 1 § 32 Absatz 3 Satz 1, Absatz 4 Satz 1 GwG

28. Zu Artikel 1 § 41 Überschrift und Absatz 2 Satz 4 - neu - GwG

29. Zu Artikel 1 § 48 Absatz 1 GwG

30. Zu Artikel 1 § 50 Nummer 1 Buchstabe In Artikel 1 ist dem § 50 Nummer 1 folgender Buchstabe anzufügen: j Finanzunternehmen nach § 1 Absatz 3 des Kreditwesengesetzes,.

31. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 4 GwG

32. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 5 Satz 1 GwG

33. Zu Artikel 1 § 51 Absatz 9 - neu - GWG-E

34. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 1 GwG

35. Zu Artikel 1 § 56 GwG

36. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 4 GmbHG

37. Zu Artikel 14 Nummer 3 Buchstabe c § 40 Absatz 5 GmbHG


 
 
 


Drucksache 290/1/17

Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)



Drucksache 38/1/17

... fallen sowie] {einer entsprechenden Aufsicht auf nationaler Ebene}, [der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank], unterliegen.



Drucksache 181/17 (Beschluss)

... (5) Die Absätze 3 und 4 finden keine Anwendung bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17 (Beschluss)




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Anlage
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 181/17

... (4) Diese Vorschrift ist nicht anwendbar auf Verträge über Finanzdienstleistungen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/17




A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzesantrag

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 312c1
Vertragsschluss bei telefonischen Fernabsatzverträgen

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 158/1/17

... Der Bundesrat bittet, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob eine gesetzliche Obergrenze für Fremdkundenentgelte, die für die Bargeldabhebung an Geldautomaten erhoben werden, erforderlich ist, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor unverhältnismäßig hohen Gebühren wirksam zu schützen. Aus Sicht des Bundesrates erscheint es alternativ auch denkbar, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen ihres Verbraucherschutzmandats ausdrücklich die Aufgabe zu übertragen, die Angemessenheit der Fremdabhebegebühren zu prüfen und gegen etwaige Verstöße vorzugehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 158/1/17




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG

3. Zu Artikel 1 §§ 48 und 49 ZAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 2 BGB

7. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 270a Satz 3 -neu BGB

8. Zu Artikel 3 Nummer 4 § 675f BGB

9. Zu Artikel 3 Nummer 10 Buchstabe b Doppelbuchstabe cc § 675 Absatz 1 Satz 3 BGB

10. Zu Artikel 3 § 675n Absatz 1 Satz 3 BGB

11. Zu Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe a § 675t Überschrift BGB ,

12. Zu Artikel 3 Nummer 20 Buchstabe c § 675w Satz 4 BGB

13. Zu Artikel 4 Nummer 1 Artikel 229 § ... Absatz 6 - neu - EGBGB

14. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB

15. Zu Artikel 4 Nummer 3 Buchstabe p Artikel 248 § 17a EGBGB


 
 
 


Drucksache 688/17

... 7. Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 198/2016 vom 30. September 2016 zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens [2017/275] (ABl. L 46 vom 23.2.2017, S. 1).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 688/17




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Ex-post-Bewertung/Eignungsprüfungen bestehender Rechtsvorschriften

- Konsultation der Interessenträger

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen n. a. - über Konsultation der Interessenträger und öffentliche Anhörung siehe oben

- Folgenabschätzung

Effizienz der Rechtsetzung und Vereinfachung

- Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Durchführungspläne sowie Monitoring-, Bewertungs- und Berichterstattungsmodalitäten

Erläuternde Dokumente bei Richtlinien

- Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

5 Vorsitz

Sekretariat des ESRB

Zusammensetzung des ESRB

Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des ESRB

Bessere Rechtsetzung

Vorschlag

Artikel 1

1 Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a Folgender Absatz 2a wird eingefügt:

b Folgender Absatz 3a wird eingefügt:

2 Artikel 5 wird wie folgt geändert:

a Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

b Absatz 8 erhält folgende Fassung:

3 Artikel 6 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b Absatz 2 wird wie folgt geändert:

c Absatz 3 erhält folgende Fassung:

4 Artikel 9 Absatz 5 wird gestrichen.

5 Artikel 11 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

6 Artikel 12 wird wie folgt geändert:

7 Artikel 13 wird wie folgt geändert:

a Absatz 1 wird wie folgt geändert:

b folgender Absatz 4a wird eingefügt:

8 Artikel 16 wird wie folgt geändert:

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 74/1/17

... Das in § 48c VAG-E vorgesehene Durchleitungsgebot soll ausweislich der Gesetzesbegründung der Förderung der Honorarberatung dienen. Demnach sollen Versicherungsunternehmen verpflichtet werden, dem Versicherungsnehmer höchstens 80 Prozent der in dem Bruttotarif enthaltenden Zuwendungen auf dessen Prämienkonto gutzuschreiben, sofern die Versicherung von einem Versicherungsberater gemäß § 34d Absatz 2 Gewerbeordnung-Entwurf (GewO-E) vermittelt wird. Diese dürfen sich ihre provisionsunabhängige Beratungsleistung ausschließlich vom Versicherungsnehmer vergüten lassen. Dieses Verfahren erscheint kompliziert und dürfte kaum dazu beitragen, die provisionsunabhängige Honorarberatung nachhaltig zu fördern. Insbesondere stellt sich die Frage, warum lediglich höchstens 80 Prozent der Zuwendungen auszukehren sind. Eine Untergrenze ist hingegen nicht vorgesehen. Dadurch bleibt es für Versicherungsunternehmen wirtschaftlich attraktiv, ausschließlich Bruttotarife anzubieten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben die tatsächlichen Kosten hingegen intransparent, da es für sie nicht erkennbar ist, wie der Versicherer den auszukehrenden Betrag ermittelt. Eine nachhaltige Förderung der Honorarberatung kann jedoch nur durch eine vollständige und nachvollziehbare Kostentransparenz gelingen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen bereits vor Vertragsschluss über alle Kosten und Nebenkosten der erbrachten Dienstleistungen informiert werden, damit sie diesen Aspekt bei ihrer Entscheidung angemessen berücksichtigen können. So liegt ein wesentlicher Grund für die anhaltende Dominanz des provisionsbasierten Vertriebs von Finanzdienstleistungen darin, dass viele Verbraucherinnen und Verbraucher nach wie vor irrtümlich davon ausgehen, dass die Beratung für sie kostenlos erfolgt, während bei einer unabhängigen Beratung dafür ein Honorar verlangt wird. Die vorhandenen Schwächen des Durchleitungsgebots würden entfallen, wenn Versicherungsunternehmen verpflichtet wären, für sämtliche Versicherungsverträge, die sie zu Bruttotarifen anbieten, auch einen leistungsidentischen Nettotarif anzubieten. Zusätzlicher Aufwand dürfte für Versicherungsunternehmen dadurch kaum entstehen. Für unabhängige Versicherungsberater, die ihren Kunden gemäß § 34d Absatz 2 Satz 5 GewO-E vorrangig Verträge zu Nettotarifen anbieten sollen, hätte dies zweifelsohne Vorteile. Nicht zuletzt würden Verbraucherinnen und Verbraucher davon profitieren, wenn für sie die Differenz zwischen den eigentlichen Kosten des Produkts und den anfallenden Abschluss- und Vertriebskosten klar ersichtlich wird. Dadurch würde für sie der Vergleich mit einem Honorar, das für eine unabhängige Beratung an den Versicherungsberater zu entrichten ist, deutlich vereinfacht.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 74/1/17




1. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d GewO

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6 GewO

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 1 Satz 6, Satz 9 und 10 GewO

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 2 GewO

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 34d Absatz 8 Nummer 1 GewO , Artikel 3 Nummer 8 § 66 Satz 1 VVG

6. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe c § 48 Absatz 2 Satz 5 VAG

7. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48a Absatz 4, 6 VAG

8. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 48c VAG

9. Zu Artikel 3 Nummer 3 Buchstabe d § 6 Absatz 6 VVG

10. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 VVG

11. Zu Artikel 3 Nummer 6 § 7b Absatz 2 VVG

12. Zu Artikel 3 Nummer 7


 
 
 


Drucksache 290/17

Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 290/17




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 25f
Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen und gemischten Finanzholding-Gruppen, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung.

§ 48u
Maßnahmen zur Begrenzung makroprudenzieller Risiken im Bereich der Darlehensvergabe zum Bau oder zum Erwerb von Wohnimmobilien; Verordnungsermächtigung

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Überwachung der Finanzstabilität

Artikel 3
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 4
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 43a
Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung

§ 308b
Maßnahmen hinsichtlich der Vergabe von Wohnimmobilien-Darlehen; Verordnungsermächtigung

Artikel 5
Änderung des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG

Artikel 6
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

§ 505e
Verordnungsermächtigung

Artikel 7
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 8
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 290/17 (Beschluss)

Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)



Drucksache 181/1/17

... (5) Die Absätze 3 und 4 finden keine Anwendung bei Verträgen über Finanzdienstleistungen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 181/1/17




'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes bei Telefonwerbung

A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche

Artikel 3
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Anlass und Ziel des Gesetzentwurfs

II. Wesentlicher Inhalt

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Absatz 3

Zu Absatz 3

Zu Absatz 4

Zu Absatz 4

Zu Absatz 5

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3


 
 
 


Drucksache 38/17 (Beschluss)

... fallen sowie einer entsprechenden Aufsicht auf nationaler Ebene, der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank, unterliegen.



Drucksache 387/17

... - Finanzdienstleistungen, u.a. durch virtuelle Banken und Versicherungen oder Crowdfunding

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 387/17




Erklärung der führenden Vertreter von 27 Mitgliedstaaten und des Europäischen Rates, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission

Rede zur Lage der Union, 14. September 2016

1. BESTANDSAUFNAHME der Globalisierung und ihrer Auswirkungen

1.1. Die Globalisierung ist nicht neu, aber im raschen Wandel begriffen

Schaubild 1: Phasen der Globalisierung

Schaubild 2: Die globale Welt ist heute Realität

1.2. Die Globalisierung treibt als positive Kraft den Wandel voran

Schaubild 3: Die offeneren Volkswirtschaften der EU weisen eine geringere Ungleichverteilung auf

Schaubild 4: Jeden Tag werden mehr Menschen in der Welt aus der Armut befreit

1.3. ... bringt aber auch Herausforderungen mit sich

Schaubild 5: Die Meinungen der Europäer zur Globalisierung gehen auseinander

2. AUSBLICK

2.1. Starke Veränderung der Globalisierung bis 2025

Schaubild 6: Wandel der Globalisierung

Schaubild 7: Die Weltbevölkerung wächst vor allem außerhalb Europas

2.2 Der Versuchung widerstehen, sich abzuschotten oder untätig zu bleiben

3. EUROPAS Antwort NACH Aussen: GESTALTUNG der Globalisierung durch internationale Zusammenarbeit, WIRTSCHAFTSDIPLOMATIE und Instrumente zur Gewährleistung GLEICHER WETTBEWERBSBEDINGUNGEN für ALLE

3.1. Die EU wirkt bereits als Triebkraft für eine gerechtere Weltordnung

3.2. ... aber in der Zukunft sind weitere Anstrengungen erforderlich

3.3. ... und die EU sollte wieder gleiche Wettbewerbsbedingungen herstellen

4. EUROPAS Antwort NACH INNEN: STÄRKUNG der WIDERSTANDSFÄHIGKEIT durch bessere VERTEILUNG der Vorteile und Förderung der Wettbewerbsfähigkeit auf LANGE Sicht

4.1. Eine tragfähige Sozial- und Bildungspolitik ist entscheidend für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit und eine faire Wohlstandsverteilung

4.2 ... jedoch sind große Anstrengungen nötig, um aus Europa einen wettbewerbsfähigen und innovativen Wirtschaftsraum zu machen

4.3. ... in enger Partnerschaft mit gestärkten Regionen

5. Fazit


 
 
 


Drucksache 603/17

... In der Folge der erweiterten KWG-Anwendung hat die KfW Personen, die in den Verwaltungsrat bestellt werden, unverzüglich nach ihrer Bestellung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Aus diesem Grund haben die zu bestellenden Personen bei erstmaliger Bestellung (oder im Fall einer Wiederbestellung, wenn in der Vergangenheit noch nicht erforderlich gewesen) bestimmte Unterlagen bei der KfW einzureichen. Die Einzelheiten zu den einzureichenden Formularen und Unterlagen können dem Merkblatt der BaFin zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB vom 04.01.2016 entnommen werden, abrufbar unter www.bafin.de. Die KfW wird zeitnah nach der Bestellung wegen der nötigen Unterlagen direkt mit dem Mitglied Kontakt aufnehmen.



Drucksache 185/17

... 1) in bestimmten Politikbereichen (Besteuerung, Finanzdienstleistungen, Schutz der Gesundheit oder der Sicherheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen oder endgültige multilaterale Schutzmaßnahmen);

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/17




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

- Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität

- Verhältnismäßigkeit

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

4. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

- Änderungen der Abstimmungsregeln für den Berufungsausschuss

- Erneute Befassung des Berufungsausschusses auf Ministerebene

- Abstimmungsverhalten der Vertreter der einzelnen Mitgliedstaaten im Berufungsausschuss öffentlich zugänglich machen

- Einführung der Möglichkeit, den Rat um Stellungnahme zu ersuchen

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Drucksache 119/16 (Beschluss)

... Folgt man diesem Ansatz, erscheint es sachgerecht, für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute oder Finanzunternehmen den § 8b Absatz 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein

3. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

4. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

5. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

6. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

7. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 20 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

10. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

11. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

12. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

13. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

14. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

15. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

16. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

17. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

19. Zu Artikel 2 Nummer 1

20. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

21. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

22. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

23. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

25. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG Artikel 8 Absatz 2 Inkrafttreten

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

26. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

27. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

28. Zu Artikel 5 § 5 FVG

29. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

30. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 533/16

... Zu den Bereichen, in denen über Verbesserungen und Vereinfachungen nachgedacht wird, gehören Rechtsvorschriften über chemische Stoffe, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Finanzdienstleistungen, Mehrwertsteuer und die Gemeinsame Agrarpolitik.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 533/16




Brüssel, den 14.9.2016 COM 2016 615 final

2 Einleitung

Abbildung 1: Bessere Rechtsetzung 2015-2016 in Zahlen

Abbildung 2: Zahl der Legislativvorschläge 2011-2015

Großes bei den großen Themen leisten

Beispiele für Großes bei den großen Themen leisten

Bessere Rechtsetzung für bessere Ergebnisse

Beispiele für Kommissionsvorschläge zur Verringerung des Regulierungsaufwands und der Verwaltungslasten

Abbildung 3: Überblick über die Aktivitäten zur besseren Rechtsetzung seit ihrer Einführung in der Kommission

Beispiele für angemessenere Herangehensweisen aufgrund von Überlegungen zur besseren Rechtsetzung

Blick in die Zukunft

2 Kommission

2 Zusammenarbeiten:

Europäisches Parlament/Rat:

Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, mit der Kommission zusammenarbeiten, um Methoden und Instrumente zur Anwendung einer besseren

2 Mitgliedstaaten:

Vorrangige Maßnahmen


 
 
 


Drucksache 333/16

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 333/16




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

- Subsidiarität bei nicht ausschließlicher Zuständigkeit

- Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNGEN, Konsultationen von Interessengruppen und Folgenabschätzungen

- Expost-Bewertungen geltender Rechtsvorschriften

- Konsultationen von Interessengruppen

- Folgenabschätzung

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Begünstigte

Artikel 4
Gewährung von Finanzhilfen

Artikel 5
Transparenz

Artikel 6
Finanzbestimmungen

Artikel 7
Durchführung des Programms

Artikel 8
Schutz der finanziellen Interessen der Union

Artikel 9
Bewertung

Artikel 10
Inkrafttreten

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 344/16

... 2. Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn die unmittelbare Beteiligung am Nennkapital dieser Gesellschaften 25 Prozent oder weniger beträgt und sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstitutes oder eines Finanzdienstleistungsinstitutes im Sinne des § 1 Absatz 1 und 1a des

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 344/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes

§ 13a
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften

§ 13b
Begünstigtes Vermögen

§ 13c
Verschonungsabschlag bei Großerwerben von begünstigtem Vermögen

§ 28a
Verschonungsbedarfsprüfung

Artikel 2
Änderung des Bewertungsgesetzes

Artikel 3
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 116/16

... Essenzielle Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, wie elektronische Kommunikationsdienste, Verkehr, Energie (Strom, Wärme), und grundlegende Finanzdienstleistungen (z.B. Bankkonten) sind eine Voraussetzung für die umfassende Inklusion der Menschen in die Gesellschaft und gewährleisten zugleich Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung; allerdings stehen sie denjenigen, die sie benötigen, nicht immer zur Verfügung. Zugangshindernisse sind unter anderem mangelnde Erschwinglichkeit, fehlende Infrastruktur oder Nichterfüllung von Barrierefreiheitsanforderungen für Menschen mit Behinderung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 116/16




Mitteilung

1. Einleitung

2. Warum eine europäische Säule sozialer Rechte?

2.1 Eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft

2.2 Überwindung der Krise mit Blick auf die Zukunft

2.3 Auf dem Weg zu einer vertieften und faireren Wirtschafts- und Währungsunion

2.4 Nutzung eines reichen Erfahrungsschatzes

3. Die europäische Säule sozialer Rechte: Rolle, Umfang und Rechtscharakter

3.1 Festlegung von Grundsätzen, die den Realitäten von heute und morgen gerecht werden

3.2 Ein Mehrwert für den Euro-Raum und die gesamte EU

4. Ziele der Konsultation

4.1 Angestrebte Ergebnisse

4.2 Mobilisierung für die Debatte

4.3 Strukturiertes Feedback

4.4 Informationen zur Debatte

5. Fragen für die Konsultation

Zur europäischen Säule sozialer Rechte

Anhang
Erster vorläufiger Entwurf einer europäischen Säule sozialer Rechte im Anhang der Mitteilung der Kommission an Das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung einer Konsultation über eine europäische Säule sozialer Rechte

3 Erläuterungen

Kapitel I
CHANCENGLEICHHEIT und ARBEITSMARKTZUGANG

1. Fertigkeiten, Bildung und lebenslanges Lernen

2. Flexible und sichere Arbeitsverträge

3. Sichere Berufsübergänge

4. Aktive Unterstützung für Beschäftigung

5. Geschlechtergleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

6. Chancengleichheit

Kapitel II
FAIRE Arbeitsbedingungen

7. Beschäftigungsbedingungen

8. Löhne und Gehälter

9. Arbeitsschutz

10. Sozialer Dialog und Einbeziehung der Beschäftigten

Kapitel III
ANGEMESSENER und NACHHALTIGER SOZIALSCHUTZ

11. Integrierte soziale Leistungen und Dienste

12. Gesundheitsversorgung und Krankenleistungen

13. Renten und Pensionen

14. Arbeitslosenleistungen

15. Mindesteinkommen

16. Menschen mit Behinderung

17. Langzeitpflege

18. Kinderbetreuung

19. Wohnraum

20. Zugang zu essenziellen Dienstleistungen


 
 
 


Drucksache 813/16 (Beschluss)

... Der Bundesrat begrüßt den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Vorgaben des europäischen Gesetzgebers zur Verbesserung der Transparenz und Integrität der Finanzmärkte und des Anlegerschutzes umgesetzt werden sollen. Die Finanzkrise ab dem Jahre 2008 hat erhebliche Schwächen in der Funktionsweise und bei der Transparenz der Finanzmärkte zutage treten lassen. Das Vertrauen der Anleger in Finanzdienstleistungen hat darunter nachhaltig gelitten. Heute sehen sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf den Finanzmärkten mit einem immer komplexeren und umfangreicheren Spektrum an Dienstleistungen und Finanzinstrumenten konfrontiert. Der Bundesrat begrüßt insoweit das Bemühen, dass bei der weiteren Harmonisierung der europäischen Finanzmärkte auch das Ziel eines hohen Anlegerschutzniveaus mit Nachdruck verfolgt wird.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 813/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf insgesamt

2. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a § 39 Absatz 2g Nummer 1 Halbsatz 2 WpHG

3. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 39 Absatz 2g Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 3 Nummer 123 § 120 Absatz 11 Nummer 3 und 45 WpHG , Artikel 6 Nummer 23 § 56 Absatz 4h Nummer 5 KWG , Artikel 8 Nummer 30 § 50 Absatz 2 Nummer 10 und 11 BörsG Artikel 14 Nummer 7 § 332 Absatz 4g Nummer 2 VAG

4. Zu Artikel 3 Nummer 62 § 63 Absatz 7 WpHG

5. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 WpHG

6. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 2 WpHG

7. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 3 WpHG

8. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 Satz 1 WpHG

9. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 4 WpHG

10. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 5 Satz 3 und 4 WpHG

11. Zu Artikel 3 Nummer 63 § 64 Absatz 6 Satz 1 WpHG

12. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

13. Zu Artikel 3 Nummer 69 § 70 WpHG

14. Zu Artikel 3 Nummer 71 § 72 Absatz 1 Nummer 6, Absatz 3 und 8 WpHG

zu a :

zu b :

zu c :

15. Zu Artikel 3 Nummer 92 § 91 Satz 1 WpHG

16. Zu Artikel 3 Nummer 122 § 119 Absatz 4 a

17. Zu Artikel 7 Nummer 3 § 3b Absatz 1 Satz 2 BörsG , Artikel 8 Nummer 5 § 3b Absatz 1 BörsG

18. Zu Artikel 8 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 4 Buchstabe e § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 12 BörsG

19. Zu Artikel 8 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 6 BörsG

20. Zu Artikel 8 Nummer 4 Buchstabe d § 3 Absatz 5c BörsG

21. Zu Artikel 8 Nummer 9 und 13 §§ 7 und 15 BörsG

Zu a:

Zu b:

22. Zu Artikel 8 Nummer 29 § 48b Absatz 7 Satz 5 BörsG

23. Vor Artikel 25 § 48 Absatz 1 Börsenzulassungsverordnung


 
 
 


Drucksache 408/16

... Dies wird zum Anlass genommen, die Aufgaben der FMSA neu zu ordnen: Wie im Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bereits angelegt (vgl. § 3 Absatz 2 Nummer 2 SAG), soll die NAB als operativ eigenständige Einheit in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingegliedert werden. Die Restaufgaben im Zusammenhang mit der Verwaltung und Abwicklung des FMS sollen aus Effizienzgesichtspunkten in die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) überführt werden, die - neben ihren Kernaufgaben im Schuldenwesen - schon bislang die Refinanzierung des FMS für den Bund erbringt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 408/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes

Artikel 2
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 16k
Aufgabenbereich Abwicklung

§ 18a
Teilintegration der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung; Rechtsnachfolge; Verordnungsermächtigung

Artikel 3
Änderung des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes

§ 79
Unterstützende Maßnahmen.

§ 137a
Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen

§ 160
Informationsaustausch mit Behörden und Ministerien anderer Mitgliedstaaten.

§ 174
Vorübergehendes Tätigkeitsverbot; Bekanntmachung von Maßnahmen.

Artikel 4
Änderung des Restrukturierungsfondsgesetzes

§ 14
Informations- und Verschwiegenheitspflichten

Artikel 5
Änderung des Kreditwesengesetzes

Artikel 6
Änderung des Finanzstabilitätsgesetzes

Artikel 7
Änderung der Finanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung

Artikel 8
Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

§ 1a
Geschäftsbereich Abwicklung

Artikel 9
Änderung der Restrukturierungsfonds-Verordnung

Artikel 10
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Befristung; Evaluierung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Buchstabe g

Zu Buchstabe h

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe n

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 11

Zu Nummer 12

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Nummer 18

Zu Nummer 19

Zu Nummer 21

Zu Nummer 22

Zu Nummer 23

Zu Nummer 24

Zu Nummer 25

Zu Nummer 26

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe f

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Buchstabe a

Zu Doppelbuchstabe aa

Zu Doppelbuchstabe bb

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe n

Zu Doppelbuchstabe ee

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 3723: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Aufgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

Inhalt des Regelungsvorhabens

4 Erfüllungsaufwand

Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft

Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

Weitere Kosten


 
 
 


Drucksache 333/16 (Beschluss)

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten zur Erhöhung der Beteiligung von Verbrauchern und anderen Endnutzern von Finanzdienstleistungen an der Gestaltung der Unionspolitik im Bereich Finanzdienstleistungen für den Zeitraum 2017 - 2020 - COM(2016) 388 final



Drucksache 320/16

... "4. in den Fällen des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, soweit es sich um die Vorabpauschale nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 des Investmentsteuergesetzes handelt, das inländische Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 43 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 Buchstabe b, das inländische Wertpapierhandelsunternehmen oder die inländische Wertpapierhandelsbank, welches oder welche die Anteile an dem Investmentfonds im Sinne des Investmentsteuergesetzes verwahrt oder verwaltet."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 320/16




Gesetz

Kapitel 1
Allgemeine Regelungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

§ 3
Gesetzlicher Vertreter

§ 4
Zuständige Finanzbehörden, Verordnungsermächtigung

§ 5
Prüfung der steuerlichen Verhältnisse

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

Kapitel 2
Investmentfonds

Abschnitt 1
Besteuerung des Investmentfonds

§ 6
Körperschaftsteuerpflicht eines Investmentfonds

§ 7
Erhebung der Kapitalertragsteuer gegenüber Investmentfonds

§ 8
Steuerbefreiung aufgrund steuerbegünstigter Anleger

§ 9
Nachweis der Steuerbefreiung

§ 10
Investmentfonds oder Anteilklassen für steuerbegünstigte Anleger; Nachweis der Steuerbefreiung

§ 11
Erstattung von Kapitalertragsteuer an Investmentfonds durch die Finanzbehörden

§ 12
Leistungspflicht gegenüber steuerbegünstigten Anlegern

§ 13
Wegfall der Steuerbefreiung eines Anlegers

§ 14
Haftung bei unberechtigter Steuerbefreiung oder -erstattung

§ 15
Gewerbesteuer

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Investmentfonds

§ 16
Investmenterträge

§ 17
Erträge bei Abwicklung eines Investmentfonds

§ 18
Vorabpauschale

§ 19
Gewinne aus der Veräußerung von Investmentanteilen

§ 20
Teilfreistellung

§ 21
Anteilige Abzüge aufgrund einer Teilfreistellung

§ 22
Änderung des anwendbaren Teilfreistellungssatzes

Abschnitt 3
Verschmelzung von Investmentfonds

§ 23
Verschmelzung von Investmentfonds

Abschnitt 4
Verhältnis z u den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

§ 24
Kein Wechsel zu den Besteuerungsregelungen für Spezial-Investmentfonds

Kapitel 3
Spezial-Investmentfonds

Abschnitt 1
Voraussetzungen und Besteuerung eines Spezial-Investmentfonds

§ 25
Getrennte Besteuerungsregelungen

§ 26
Anlagebestimmungen

§ 27
Rechtsformen von inländischen Spezial-Investmentfonds Inländische Spezial-Investmentfonds können gebildet werden

§ 28
Beteiligung von Personengesellschaften

§ 29
Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds

§ 30
Inländische Beteiligungseinnahmen und sonstige inländische Einkünfte mit Steuerabzug

§ 31
Steuerabzug und Steueranrechnung bei Ausübung der Transparenzoption

§ 32
Haftung bei ausgeübter Transparenzoption

§ 33
Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug

Abschnitt 2
Besteuerung des Anlegers eines Spezial-Investmentfonds

§ 34
Spezial-Investmenterträge

§ 35
Ausgeschüttete Erträge und Ausschüttungsreihenfolge

§ 36
Ausschüttungsgleiche Erträge

§ 37
Ermittlung der Einkünfte

§ 38
Vereinnahmung und Verausgabung

§ 39
Werbungskosten, Abzug der Direktkosten

§ 40
Abzug der Allgemeinkosten

§ 41
Verlustverrechnung

§ 42
Steuerbefreiung von Beteiligungseinkünften und inländischen Immobilienerträgen

§ 43
Steuerbefreiung aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung, der Hinzurechnungsbesteuerung und der Teilfreistellung

§ 44
Anteilige Abzüge aufgrund einer Steuerbefreiung

§ 45
Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen

§ 46
Zinsschranke

§ 47
Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer

§ 48
Fonds-Aktiengewinn, Fonds-Abkommensgewinn, Fonds-Teilfreistellungsgewinn

§ 49
Veräußerung von Spezial-Investmentanteilen, Teilwertansatz

§ 50
Kapitalertragsteuer

§ 51
Feststellung der Besteuerungsgrundlagen

Abschnitt 3
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

§ 52
Wegfall der Voraussetzungen eines Spezial-Investmentfonds

Kapitel 4
Altersvorsorgevermögenfonds

§ 53
Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 5
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und von Altersvorsorgevermögenfonds

§ 54
Verschmelzung von Spezial-Investmentfonds und Altersvorsorgevermögenfonds

Kapitel 6
Bußgeldvorschriften, Anwendungs- und Übergangsvorschriften

§ 55
Bußgeldvorschriften

§ 56
Anwendungs- und Übergangsvorschriften

Artikel 2
Änderung des Investmentsteuergesetzes

§ 22a
Anwendungsvorschriften zum Investmentsteuerreformgesetz

§ 24
Bußgeldvorschriften

Artikel 3
Änderung des Einkommensteuergesetzes

§ 36a
Beschränkung der Anrechenbarkeit der Kapitalertragsteuer

Artikel 4
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 5
Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Artikel 6
Änderung des Außensteuergesetzes

Artikel 7
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Artikel 8
Änderung des Solidaritätszuschlaggesetzes 1995

Artikel 9
Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Artikel 10
Änderung des Zerlegungsgesetzes

Artikel 11
Inkrafttreten, Außerkrafttreten


 
 
 


Drucksache 532/16

... Die Kapitalmarktunion soll die Ersparnisse in Europa einem besseren Nutzen zuführen, Sparer und Kreditnehmer effizienter zusammenbringen und die Leistungsfähigkeit der EU-Wirtschaft erhöhen. Für die Entwicklung eines stärkeren Kapitalmarkts in der EU spielt die Einbeziehung von Kleinanlegern eine entscheidende Rolle. Dabei kommt darauf an, das Vertrauen der Kleinanleger zu stärken und die Transparenz zu verbessern, damit die Anleger die richtigen Investitionsentscheidungen treffen können. Die Kommission wird einen Aktionsplan für Retail-Finanzdienstleistungen vorlegen, um die Teilhabe von Kleinanlegern an den Kapitalmärkten zu stärken und den europäischen Markt für Retail-Finanzdienstleistungen zu öffnen, sodass bessere Ergebnisse für Verbraucher und Unternehmen erzielt werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/16




2 Einleitung

1 Abschließende Ausarbeitung der ersten Maßnahmen zur Vollendung der Kapitalmarktunion

2 Zügigere Umsetzung der im Rahmen der nächsten Stufe vorgesehenen Maßnahmen zur Verwirklichung der Kapitalmarktunion

3 Nächste Schritte: Festlegung weiterer Prioritäten

2 Fazit

Anhang
STAND der IM Rahmen des Aktionsplans zur KAPITALMARKTUNION ERGRIFFENEN Initiativen


 
 
 


Drucksache 180/16

... 6. die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und die Ahndung von Verstößen hinsichtlich

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 180/16




Erstes Gesetz

Artikel 1
Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 1
Anwendungsbereich

Abschnitt 3
Marktmissbrauchsüberwachung.

§ 12
Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 auf Waren, Emissionsberechtigungen und ausländische Zahlungsmittel

§ 15
Übermittlung von Insiderinformationen und von Eigengeschäften; Rechtsverordnung

§ 34b
Anlagestrategieempfehlungen und Anlageempfehlungen; Rechtsverordnung

§ 34c
Anzeigepflicht

§ 38
Strafvorschriften

§ 40d
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 596/2014

§ 50
Übergangsvorschriften zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Artikel 2
Weitere Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 36a
Tätigkeitsverbot für natürliche Personen

§ 53p
Anordnungsbefugnis für die Aufsicht nach der Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 53q
Eigentumsrechte an Zentralverwahrern

§ 60c
Bekanntmachung von Maßnahmen und Sanktionen wegen Verstößen gegen die Verordnung (EU) Nr. 909/2014

§ 64v
Übergangsvorschriften zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 4
Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes

§ 47
Anordnungsbefugnis nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014

Artikel 5
Änderung des Börsengesetzes

Artikel 6
Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs

Artikel 7
Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

Artikel 8
Weitere Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

§ 295
Zuständige Behörde in Bezug auf EU-Verordnungen

§ 308a
Maßnahmen gegenüber PRIIP-Herstellern und PRIIP-Verkäufern

Artikel 9
Änderung des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes

§ 4d
Meldung von Verstößen; Verordnungsermächtigung

§ 17
Zwangsmittel; Bekanntgabe von Allgemeinverfügungen.

Artikel 10
Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 11
Weitere Änderung des Vermögensanlagengesetzes

Artikel 12
Änderung des Depotgesetzes

§ 43
Übergangsregelung zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz

Artikel 13
Änderung der Gewerbeordnung

Artikel 14
Änderung des Kleinanlegerschutzgesetzes

Artikel 15
Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz

Artikel 16
Folgeänderungen

Artikel 17
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 96/1/16

... Der Bundesrat hält es für erforderlich, das System des gerichtlichen Rechtsschutzes im Zahlungskontengesetz (ZKG) zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher und zur Vermeidung widersprüchlicher Rechtswegzuweisung dahingehend zu ändern, dass Klagen gegen Entscheidungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Verwaltungsgerichten - nicht den Zivilgerichten - zugewiesen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 96/1/16




Zu Artikel 1


 
 
 


Drucksache 504/16

... In der Folge der erweiterten KWG-Anwendung hat die KfW Personen, die in den Verwaltungsrat bestellt werden, unverzüglich nach ihrer Bestellung bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anzuzeigen. Aus diesem Grund haben die zu bestellenden Personen bei erstmaliger Bestellung (oder im Fall einer Wiederbestellung, wenn in der Vergangenheit noch nicht erforderlich gewesen) bestimmte Unterlagen bei der KfW einzureichen. Die Einzelheiten zu den einzureichenden Formularen und Unterlagen können dem Merkblatt der BaFin zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB vom 04.01.2016 entnommen werden, abrufbar unter www.bafin.de. Die KfW wird zeitnah nach der Bestellung wegen der nötigen Unterlagen direkt mit dem Mitglied Kontakt aufnehmen.



Drucksache 496/16

... es zu den sogenannten Bankgeschäften, die der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Es ist daher gerechtfertigt, die Darlehensvermittlung durch Kreditinstitute mit einer Erlaubnis nach § 32 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes und Zweigstellen von Unternehmen im Sinne des § 53b Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes weiterhin von der Erlaubnispflicht nach § 34c Absatz 1 Satz 1 freizustellen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 496/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung der Gewerbeordnung

§ 34c
Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnungseigentumsverwalter, Verordnungsermächtigung.

§ 161
Übergangsregelungen zu § 34c Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 4

Artikel 2
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Gesetzgebungskompetenz

IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

V. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

4. Erfüllungsaufwand

4.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

4.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

4.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

5. Weitere Kosten

5. Weitere Gesetzesfolgen

VI. Befristung; Evaluation

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

Zu Buchstabe d

Zu Buchstabe e

Zu Buchstabe f

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Artikel 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR Nr. 3409: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1 Regelungsinhalt

II.2 Vorgaben, Erfüllungsaufwand und Weitere Kosten

II.3 Regelungsalternativen

II.4 Evaluierung

Anlage 2
Stellungnahme der Bundesregierung zur Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates vom 22. August 2016


 
 
 


Drucksache 119/1/16

... Folgt man diesem Ansatz, erscheint es sachgerecht, für Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute oder Finanzunternehmen den § 8b Absatz 7

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 119/1/16




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zum Gesetzentwurf allgemein*

3. Zum Gesetzentwurf allgemein

4. Zu Artikel 1 § 4 InvStG

5. Zu Artikel 1 § 4 Absatz 2 Nummer 2 InvStG

6. Zu Artikel 1 §§ 5a - neu -, 53 Absatz 5 InvStG

§ 5a
Übertragung von Wirtschaftsgütern in einen Investmentfonds

7. Zu Artikel 1 § 6 Absatz 5 InvStG

8. Zu Artikel 1 § 6 InvStG

9. Zu Artikel 1 § 8 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 3, § 12 Absatz 2 Satz 1 und 2, § 14 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 6 Satz 5 InvStG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

10. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 1 Satz 3 InvStG

11. Zu Artikel 1 § 18 Absatz 3 InvStG

12. Zu Artikel 1 § 19 Absatz 1 Satz 3 und 3

Zu Artikel 1

14. Zu Artikel 1 § 20 Absatz 1 Satz 4 InvStG

15. Zu Artikel 1 § 26 Nummer 4 Buchstabe j InvStG

16. Zu Artikel 1 § 36 Absatz 5 InvStG

17. Zu Artikel 1 §§ 36, 38 InvStG

18. Zu Artikel 1 § 38 Absatz 3 Nummer 2 InvStG

19. Zu Artikel 1 § 42 Absatz 2 Satz 3 InvStG

20. Zu Artikel 1 §§ 48, 49 InvStG

21. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 1 InvStG

22. Zu Artikel 1 § 49 Absatz 1 Satz 3 InvStG

23. Zu Artikel 1 § 53 Absatz 3 Satz 2 - neu - InvStG

24. Zu Artikel 2 Nummer 1a - neu - § 1 Absatz 2a InvStG

25. Zu Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe b § 6 Absatz 2 InvStG

26. Zu Artikel 3 Nummer 01 - neu - § 10b Absatz 1 Satz 2 EStG Artikel 3a - neu - § 9 Absatz 1 KStG Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 5 GewStG

Artikel 3a
Änderung des Körperschaftsteuergesetzes

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe n

27. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

28. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

29. Zu Artikel 3 Nummer 2 § 36 Absatz 2a EStG

30. Zu Artikel 3 Nummer 8 § 49 Absatz 1 EStG

Zu Artikel 3 Nummer 8

Zu Artikel 8

31. Zu Artikel 3 Änderung des Einkommensteuergesetzes

32. Zu Artikel 4a - neu - § 9 Nummer 1, § 36 Absatz 6a GewStG * Nach dem Artikel 4 ist folgender Artikel 4a einzufügen:

Artikel 4a
Änderung des Gewerbesteuergesetzes

33. Zu Artikel 5 § 5 FVG

34. Zu Artikel 5 § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 39 FVG

Artikel 5
Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

35. Nach Artikel 7 §§ 6, 7, 10 AStG


 
 
 


Drucksache 96/2/16

... 3. Das vom Deutschen Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, dass die Betroffenen gegen eine Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) über die Ablehnung eines Basiskontos Klage beim Zivilgericht (Landgericht) erheben müssen, um die Rechtmäßigkeit der Entscheidung der BaFin zu überprüfen.



Drucksache 194/16

... Alle öffentlichen Verwaltungen müssen ihre Anstrengungen verstärken, um die Verbreitung der elektronischen Identifizierung und der Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt ("eIDAS-Dienste"19) zu beschleunigen. In Unternehmen, die sich auf digitale Technologien stützen (etwa im Bank- und Finanzwesen, dem elektronischen Geschäftsverkehr und der Sharing Economy), sowie im öffentlichen Sektor - insbesondere auf dem Europäischen Justizportal - werden darüber hinaus weitere Maßnahmen getroffen, um die grenz- und sektorübergreifende Nutzung der elektronischen Identifizierung ("eID"), einschließlich der mobilen Identifizierung, und sogenannter Vertrauensdienste (insbesondere der elektronischen Signatur, der Website-Authentifizierung und der elektronischen Zustellung von Dokumenten ("eDelivery")) zu beschleunigen. Zudem wird die Kommission prüfen, ob die Nutzung der Fernidentifikation und der sicheren Authentifizierung bei Finanzdienstleistungen für Privatkunden erleichtert werden sollte20.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/16




1. Einleitung

2. Ziele und Grundsätze

3. Politische SCHWERPUNKTE

3.1. Modernisierung der öffentlichen Verwaltung mit Hilfe der IKT auf der Basis zentraler digitaler Grundlagentechnologien

3.2. Grenzübergreifende Mobilität dank interoperabler digitaler öffentlicher Dienste

3.3. Vereinfachung der digitalen Interaktion zwischen Behörden und Bürgerinnen/Bürgern oder Unternehmen mit dem Ziel hochwertiger öffentlicher Dienste

4. Umsetzung des Aktionsplans


 
 
 


Drucksache 815/16 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 815/16 (Beschluss)




1. Zum Gesetzentwurf allgemein

2. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe 0

3. Zu Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b § 18a Absatz 10a KWG , Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 1 BGB

4. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 10a KWG

5. Zu Artikel 1 Nummer 5 § 18a Absatz 12 - neu - KWG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

6. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 KWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 KWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 und 5 - neu - KWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 KWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 2 KWG

12. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 Satz 1 KWG

13. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 5 KWG

14. Zu Artikel 1 Nummer 12 § 48u Absatz 6 Satz 1 KWG

15. Zum Gesetzentwurf allgemein und zu Artikel 1 Nummer 12

16. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6, Absatz 3 Satz 2 und 3 - neu - sowie Absatz 4 BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe c

17. Zu Artikel 6 Nummer 1 § 491 Absatz 3 Satz 4 BGB

18. Zu Artikel 6 Nummer 1a - neu - § 491a Absatz 4 Satz 1 BGB

19. Zu Artikel 6 Nummer 10a - neu - § 492b Absatz 3 BGB

20. Zu Artikel 6 Nummer 10b - neu - § 502 Absatz 4 - neu - BGB

21. Zu Artikel 6 § 505d BGB

22. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e BGB

23. Zu Artikel 6 Nummer 3 § 505e Satz 3 - neu - BGB

24. Zu Artikel 6 Nummer 6 Buchstabe a und Buchstabe b - neu § 514 Absatz 1 Satz 1 und Satz 2 und Absatz 3 - neu - BGB

25. Zu Artikel 6 Nummer 6 § 514 Absatz 3 - neu - BGB

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

26. Zu Artikel 6 § 314 Absatz 3 BGB


 
 
 


Drucksache 258/16

... (76) Das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz vom 22. April 2002 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 258/16




Gesetz

Artikel 1
Änderung des Bundesgebührengesetzes

Artikel 2
Änderung des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes

Artikel 3
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Innern

Artikel 4
Anpassung gebührenrechtlicher Vorschriften an das Bundesgebührengesetz zum 1. Oktober 2021 sowie Änderung von Regelungen für die Gebührenerhebung der Länder

§ 33
Aufwendungsersatz und Entgelte.

§ 7
Gebührenschuldnerschaft

§ 6

§ 25
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Gebühren- und Auslagenerhebung der Honorarkonsularbeamten

§ 25b
Gebührenbemessung

§ 25c
Wertgebühren

§ 25d
Zuschläge

§ 25e
Auslagen

§ 26
Erstattungsansprüche bei Amtshilfe

§ 2
Die Gebühr für die Ausstellung der Apostille und für die Prüfung gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Übereinkommens beträgt je 13 Euro. Im Übrigen gilt für die Erhebung von Gebühren und Auslagen

§ 54
Gebühren

§ 33
Gebühren

§ 7
Gebühren und Auslagen

§ 25a
Aufwendungen des Auskunftspflichtigen.

§ 7h
Zurücknahme oder Einschränkung des Antrags bei Einsatz von Verwaltungshelfern

Artikel 6
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 7
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 702/16 (Beschluss)

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/16 (Beschluss)




Zur Vorlage allgemein

Zu Nummer 2


 
 
 


Drucksache 586/16

... 7. den Abschluss als Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen oder als Geprüfte Fachberaterin für Finanzdienstleistungen, wenn zusätzlich der Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Immobiliar-Darlehensvergabe vorliegt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 586/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

§ 1
Sachkunde der mit der Kreditvergabe befassten Mitarbeiter

§ 2
Berufsqualifikation als Sachkundenachweis

§ 3
Anerkennung ausländischer Befähigungsnachweise im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

§ 4
Subdelegation

§ 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt der Verordnung

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5


 
 
 


Drucksache 702/1/16

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Sondierung "EU-Regulierungsrahmen für Finanzdienstleistungen" - COM(2016) 855 final

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 702/1/16




Zur Vorlage allgemein

4. Zu Nummer 2.4. Absatz 3

5. Zu Nummer 2.4. Absatz 5


 
 
 


Drucksache 113/16

... 1. beauftragte Vertreter der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 113/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung - ImmVermV)

Abschnitt 1
Sachkundenachweis

§ 1
Sachkundeprüfung

§ 2
Zuständige Stelle und Prüfungsausschuss

§ 3
Prüfungsinhalt, Verfahren

§ 4
Gleichstellung anderer Berufsqualifikationen

§ 5
Anerkennung von ausländischen Befähigungsnachweisen im Rahmen der Niederlassungsfreiheit

2 Vermittlerregister

§ 6
Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister

§ 7
Mitteilungspflichten

§ 8
Zugang

Abschnitt 2
Anforderungen a n die Berufshaftpflichtversicherung

§ 9
Geltungsbereich der Versicherung

§ 10
Umfang der Versicherung

§ 11
Versicherungsbestätigung, Anzeigepflicht des Versicherungsunternehmens

Abschnitt 3
Verhaltenspflichten

§ 12
Allgemeine Verhaltenspflicht

§ 13
Verbot der Annahme von Geldern

§ 14
Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht

§ 15
Außerordentliche Prüfungen

§ 16
Rechte und Pflichten der an der außerordentlichen Prüfung Beteiligten

§ 17
Anzeigepflicht

Abschnitt 4
Grenzüberschreitende Verwaltungszusammenarbeit

§ 18
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Abschnitt 5
Ordnungswidrigkeiten, Übergangsregelung

§ 19
Ordnungswidrigkeiten

§ 20
Übergangsregelung

Anlage 1
(zu § 1) Inhaltliche Anforderungen an die Sachkundeprüfung

1. Kundenberatung

1.4 Kundenbetreuung

2. Kenntnisse für Immobiliardarlehensvermittlung und -beratung

2.12 Steuerliche Aspekte des Immobilienerwerbs

3. Finanzierung und Kreditprodukte

Anlage 2
(zu § 3 Absatz 8) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung Geprüfter Fachmann für Immobiliardarlehensvermittlung und Geprüfte Fachfrau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK nach § 34i Absatz 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung

Artikel 2
Änderung der Pfandleiherverordnung

Artikel 3
Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung

Artikel 4
Änderung der WirtschaftsprüfungsexamensAnrechnungsverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Alternativen

III. Verordnungsermächtigung

IV. Gesetzesfolgen

1. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

2. Erfüllungsaufwand

2.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

2.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

3. Weitere Kosten

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5


 
 
 


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.