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"Finanzmarktinstrumenten"
Drucksache 274/1/10
Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... - ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten einzuführen.
Drucksache 274/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG )
... - ein Verbot ungedeckter Leerverkäufe von Finanzmarktinstrumenten einzuführen.
Anlage Entschließung zum Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen zum Erhalt der für die Finanzstabilität in der Währungsunion erforderlichen Zahlungsfähigkeit der Hellenischen Republik (Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz - WFStG)
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Drucksache 64/06
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit KOM (2002) 443 ; Ratsdok. 12138/02
... hinaus. Anders als im BGB soll eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Kreditvertrag und dem finanzierten Geschäft bereits dann vorliegen, wenn es sich bei dem finanzierenden Kreditinstitut und dem Unternehmen, das die Ware verkauft oder die Dienstleistung erbringt, um zwei verschiedene Personen handelt und sich das Kreditinstitut bei der Vorbereitung oder dem Abschluss des Kreditvertrags der Mitwirkung des Unternehmens bedient. Diese würde dazu führen, dass auch ein Kreditvertrag als verbundener Kreditvertrag zu qualifizieren wäre, wenn Kreditgeber und das Unternehmen, das die Waren- oder Dienstleistung erbringt, in keiner Weise miteinander in Rechtsbeziehung stehen und das Unternehmen den Kredit auch nicht für das Kreditinstitut vermittelt. Alleine dadurch, dass eine Ware oder Dienstleistung finanziert wird, handelt es sich noch nicht um einen verbundenen Kreditvertrag. Denn mit einer Kreditaufnahme verfolgt der Verbraucher in der Regel solche Zwecke. Die in Kreditvertragsformularen aus bankwirtschaftlichen Gründen häufig vorgesehene Angabe des Verwendungszwecks hat keinerlei Aussagekraft für die Frage, ob der Kreditvertrag und das finanzierte Geschäft in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, das den in Artikel 14 Abs. 1 vorgesehenen Widerruf in sachlicher Hinsicht rechtfertigen würde. Eine bankaufsichtsrechtlich veranlasste Zweckangabe sagt nichts darüber aus, ob es sich bei dem Kreditvertrag und dem finanzierten Geschäft zivilrechtlich um verbundene Verträge handelt. Die besonderen Rechtsfolgen und Haftungsrisiken eines verbundenen Kreditvertrags, die sich aus der Definition des Artikels 3 Buchstabe l i. V. m. dem Anforderungskatalog des Artikels 14 ergeben, dürfen nur unter engen, genau zu definierenden Voraussetzungen eintreten. Die letzte Alternative in Artikel 3 Buchstabe 1 Doppelbuchstabe ii Halbsatz 2 sollte daher gestrichen werden. - Der Erwerb von Aktien, Derivaten und anderen Finanzmarktinstrumenten, die den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen, sind von den Regelungen über verbundene Verträge auszunehmen. Es ist erforderlich, eine § 491 Abs. 2 Nr. 2
Drucksache 64/06 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit KOM (2002) 443 endg.; Ratsdok. 12138/02
... - Der Erwerb von Aktien, Derivaten und anderen Finanzmarktinstrumenten, die den Schwankungen der Kapitalmärkte unterliegen, sind von den Regelungen über verbundene Verträge auszunehmen. Es ist erforderlich, eine § 491 Abs. 2 Nr. 2
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
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