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"Finanzsektors"
Drucksache 580/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa - COM(2014) 903 final
... Die jüngsten Reformen des Finanzregulierungsrahmens der EU und die Vollendung der Bankenunion werden zur Entwicklung eines transparenten, sicheren, verantwortungsvollen und widerstandsfähigen Finanzsektors beitragen und Stabilität und Vertrauen fördern. Investitionen sind jedoch nach wie vor stark auf die Vermittlungstätigkeit der Banken angewiesen, und langfristige Finanzierungen für Infrastrukturprojekte stehen weiterhin nur begrenzt zur Verfügung. Immer noch können viele KMU nur eingeschränkt auf Finanzierungen zugreifen, und bis zur Verwirklichung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU braucht es noch etwas Zeit.
1. Eine Investitionsoffensive für Europa
2. Mobilisierung von mindestens 315 Mrd. EUR an zusätzlichen Mitteln für Investitionen auf EU-Ebene
2.1. Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen
Abbildung 2: Der neue Europäische Fonds für strategische Investitionen EFSI - anfängliche Struktur nur EU-Beiträge
2.2. Aus dem neuen Fonds werden langfristige Investitionsprojekte unterstützt
2.3. Der neue Fonds wird auch Investitionen von KMU und Mid-Cap-Unternehmen fördern
2.4. Zusätzlich zu den über den Europäischen Fonds für Strategische Investitionen mobilisierten 315 Mrd. EUR kann die Wirkung der europäischen Struktur- und Investitionsfonds weiter gesteigert werden
3. Lenkung der Finanzmittel in die Realwirtschaft
3.1. Schaffung einer Projekt-Pipeline auf EU-Ebene
3.2. Schaffung eines Wissens- und Informationspools und Ausbau der technischen Unterstützung auf allen Ebenen: Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle in Form einer Plattform für Investitionsberatung
3.3. Zusammenarbeit mit Akteuren auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene
4. Verbesserung des Investitionsumfelds
4.1. Eine einfachere, bessere und berechenbarere Regulierung auf allen Ebenen
4.2. Neue Quellen der Langzeitfinanzierung und Schritte in Richtung Kapitalmarktunion
4.3. Gleiche Ausgangsbedingungen und Beseitigung von Investitionshindernissen im Binnenmarkt
5. Nächste Schritte
Anhang 1 WIE WIRD SICH das INVESTITIONSPROGRAMM VORAUSSICHTLICH AUSWIRKEN?
Anhang 2 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE LANGFRISTIGER INVESTITIONEN?
Anhang 3 WIE FUNKTIONIERT der neue FONDS IM FALLE einer Unterstützung von KMU und MID-CAPUNTERNEHMEN?
Anhang 4 Zeitplan und ETAPPENZIELE
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Drucksache 150/14 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
... Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwGOptG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) wurde nicht nur die bislang nur für den Finanzsektor bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten auf Teile des Nichtfinanzsektors ausgeweitet, sondern auch mit § 9 Absatz 4 GwG eine Rechtsgrundlage geschaffen, nach der die zuständigen Behörden von dieser neuen Regelung nicht betroffene Unternehmen aufsichtsbehördlich zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichten können.
Drucksache 638/3/14
Antrag des Landes Hessen
Entwurf eines Kleinanlegerschutzgesetzes
... 1. ob in § 1 KAGB klarzustellen ist, wann Genossenschaften und andere Unternehmen als "kein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors" anzusehen sind, sowie
Drucksache 279/14
Antrag des Landes Hessen
Entschließung des Bundesrates zur effektiven Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts
... Zwar fallen Unternehmen, die die in § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB genannten Merkmale eines Investmentvermögens erfüllen, unabhängig von ihrer Rechtsform in den Anwendungsbereich des KAGB, das bestimmte Zulassungs-, Organisations- und Verhaltenspflichten vorsieht. Aber aufgrund der Definition des § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB gilt ein Unternehmen u.a. dann nicht als Investmentvermögen, wenn es ein operativ tätiges Unternehmen außerhalb des Finanzsektors ist. In Fällen, die unter diese Ausnahmeklausel fallen, gelten die im KAGB geregelten Pflichten nicht.
Drucksache 249/14
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014 COM(2014) 406 final
... (16) Bei den Maßnahmen zur Konsolidierung im Bankensektor hat Deutschland begrenzte Fortschritte erzielt, die insbesondere die Verbesserung des Governance-Rahmens betreffen. Die Umstrukturierung von Landesbanken wurde in den letzten Jahren vor allem durch die Beihilfeentscheidungen der Kommission vorangetrieben, und der Sektor bleibt fragmentiert. Es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um die strukturellen Hürden und Governance-Hindernisse anzugehen, die einer marktgetriebenen Konsolidierung entgegenstehen; dadurch würde auch die Gesamteffizienz des Finanzsektors gesteigert. Eine Prüfung des Rechtsrahmens für die Banken der zweiten Säule könnte die Konsolidierung des öffentlichen Bankensektors weiter stützen.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2014 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands 2014
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Drucksache 150/1/14
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes
... Durch Artikel 1 des Gesetzes zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GwGOptG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2959) wurde nicht nur die bislang nur für den Finanzsektor bestehende gesetzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten auf Teile des Nichtfinanzsektors ausgeweitet, sondern auch mit § 9 Absatz 4 GwG eine Rechtsgrundlage geschaffen, nach der die zuständigen Behörden von dieser neuen Regelung nicht betroffene Unternehmen aufsichtsbehördlich zur Bestellung eines Geldwäschebeauftragten verpflichten können.
Drucksache 88/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers - COM(2013) 44 final
... (1) Schwarzgeldströme über Geldtransfers können die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und eine Bedrohung für den Binnenmarkt darstellen. Der Terrorismus rüttelt an den Grundfesten unserer Gesellschaft. Die Solidität, Integrität und Stabilität des Systems der Geldtransfers und das Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt könnten ernsthaft Schaden nehmen, wenn Straftäter und ihre Mittelsmänner versuchen, die Herkunft von Erlösen aus Straftaten zu verschleiern oder Geld für terroristische Zwecke zu transferieren.
Drucksache 259/2/13
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.
Drucksache 470/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäisches Semester 2013 - länderspezifische Empfehlungen: Europa aus der Krise führen COM(2013) 350 final
... In Anbetracht des früheren Ausmaßes der öffentlichen und privaten Verschuldung, das nicht tragbar war, ist die laufende Korrektur im Finanzsektor erforderlich. Die Anpassungen sollten jedoch nicht über das erforderliche Maß hinausgehen oder gar die Lage durch schlecht funktionierende fragmentierte Märkte verschlimmern. Die Politik sollte daher an der Stärkung des Bankensektors arbeiten und dazu beitragen, Hemmnisse für die Unternehmensfinanzierung und Infrastrukturinvestitionen zu beseitigen.
1. Einleitung
2. Allgemeine Bewertung
3. Wichtigste Aktionsschwerpunkte
Kasten 2: Beispiele für jüngste Maßnahmen zur Verlagerung der Steuerlast weg von wachstumsverzerrenden Steuergegenständen
Kasten 3: Beispiele für jüngste Bemühungen, Finanzmittel für Unternehmen leichter zugänglich zu machen
Kasten 4: Beispiele für Maßnahmen zur Förderung der Wirtschaftstätigkeit im Dienstleistungssektor
Kasten 5: Umsetzung der EU-Jugendgarantie
Kasten 6: Beispiele für aktuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und der Steuerverwaltung
4. Fazit
Anhang 1 Überblick über die Länderspezifischen Empfehlungen für 2013-2014
Anhang 2 Überblick über die Europa-2020-Ziele12 *Länder, die ihr nationales Ziel im Verhältnis zu einem anderen Indikator als dem EU-Kernzielindikator angegeben haben
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Drucksache 677/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
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Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
Drucksache 677/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
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Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor COM(2013) 614 final
1. die Debatte über das Schattenbankwesen
1.1. Bedeutung des Schattenbankwesens im Rahmen der Finanzreform in der EU
• Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?
• Weshalb verdient dieses System besondere Aufmerksamkeit?
1.2. Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission
2. Stellen die durchgeführten Reformen eine Adäquate Antwort auf die Risiken des Schattenbankwesens DAR?
2.1. Auf Finanzunternehmen abzielende Maßnahmen
• Verschärfung der Anforderungen an Banken bei ihren Geschäften mit dem Schattenbanksystem
• Verschärfung der Anforderungen an Versicherungsunternehmen bei ihren Geschäften mit Schattenbanken
• Ein harmonisierter Rahmen für die Verwalter alternativer Investmentfonds
2.2. Maßnahmen zur Stärkung der Marktintegrität
• Ein Rahmen für Risikotransferinstrumente
• Stärkung von Verbriefungsvereinbarungen
• Ein verbesserter Rahmen für Ratingagenturen
3. weitere Maßnahmen zur Schaffung eines Rahmens für die Risiken IM Zusammenhang mit dem Schattenbankwesen
3.1. Mehr Transparenz
• Ergänzende Initiativen bezüglich der Erfassung und des Austauschs von Daten
• Einrichtung zentraler Datenregister für Derivate im Rahmen der EMIR und der Überarbeitung der MiFID
• Umsetzung der Kennung für juristische Personen Legal Entity Identifier, LEI
• Die Notwendigkeit einer stärkeren Transparenz bei Wertpapierfinanzierungsgeschäften
3.2. Ein verbesserter Rahmen für bestimmte Investmentfonds
• Spezifische Legislativmaßnahmen zur Schaffung eines besseren Rahmens für Geldmarktfonds
• Stärkung des OGAW-Rahmens
3.3. Verringerung der Risiken im Zusammenhang mit
3.4. Stärkung des Rahmens für die Bankenaufsicht im Hinblick auf die Begrenzung von Ansteckungs- und Arbitragerisiken
• Verschärfung der Aufsichtsvorschriften für Banken bei deren Geschäften mit nicht regulierten Finanzunternehmen zur Verringerung der Ansteckungsrisiken
• Prüfung einer möglichen Ausweitung des Anwendungsbereichs der Aufsichtsvorschriften zur Verringerung der Arbitragerisiken
3.5. Stärkere Beaufsichtigung des Schattenbanksektors
3.6. Schlussfolgerung
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Drucksache 25/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung Drucksache: 693/12 b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung Drucksache: 25/13
... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.
Drucksache 275/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Finanzhilfen zugunsten Zyperns
... 7. Die Ausgestaltung des Anpassungsprogramms ist der individuellen Architektur des zyprischen Finanzsektors insbesondere im Hinblick auf den überdimensionierten Bankensektor geschuldet. Richtig ist allerdings der Gedanke, die Lasten nicht einseitig dem Steuerzahler aufzuerlegen, sondern auch die Eigentümer und (Anleihe-) Gläubiger von Banken in die Pflicht zu nehmen.
Anlage Finanzhilfen zugunsten Zyperns
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Drucksache 128/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final; Ratsdok. 6442/13
... 2. Der Bundesrat befürwortet die mit der Einführung einer Finanztransaktionssteuer verfolgte Absicht, den Finanzsektor und insbesondere die Krisenverursacher angemessen an den Kosten der Finanzkrise zu beteiligen.
Drucksache 275/1/13
Antrag der Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen
Finanzhilfen zugunsten Zyperns
... 7. Die Ausgestaltung des Anpassungsprogramms ist der individuellen Architektur des zyprischen Finanzsektors insbesondere im Hinblick auf den überdimensionierten Bankensektor geschuldet. Richtig ist allerdings der Gedanke, die Lasten nicht einseitig dem Steuerzahler aufzuerlegen, sondern auch die Eigentümer und (Anleihe-) Gläubiger von Banken in die Pflicht zu nehmen.
Drucksache 25/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
a) Jahresgutachten 2012/13 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung b) Jahreswirtschaftsbericht 2013 der Bundesregierung
... 5. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Umsetzung der G20-Reformagenda zur Neuordnung des Finanzmarktgeschehens höchste Priorität haben muss. Er teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass Handlung und Haftung wieder zusammengeführt sowie die Transparenz von Finanzmärkten wie -produkten - insbesondere mit Blick auf den wachsenden Schattenbanksektor - erhöht werden müssen. Bisherige Maßnahmen etwa zur Steigerung der Eigenkapitalausstattung von Banken oder zur Beteiligung des Finanzsektors an den Kosten von Finanzmarktkrisen sind Schritte in die richtige Richtung, reichen jedoch nicht aus.
Drucksache 89/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verpflichtungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sehr weit gefasst und für viele Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor nicht erfüllbar sind. Sofern die erforderlichen Angaben nicht in - zu angemessenen Preisen - öffentlich zugänglichen Registern vorrätig gehalten werden, wie dies insbesondere im Handel mit Drittstaaten häufig ist, haben Verpflichtete nur die Möglichkeit, ihre Kunden um Auskunft und Vorlage entsprechender Unterlagen zu bitten. In dem Richtlinienvorschlag sollte klargestellt sein, dass dies im Regelfall ausreichend ist.
Drucksache 94/13
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen
... (6) Wesentliche Geschäftsaktivitäten im Sinne dieses Unterabschnitts [4a] sind solche, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Kreditinstituts oder der Finanzgruppe in erheblicher Weise beeinflussen können. Wesentlich sind auch Geschäftsaktivitäten, die aus Sicht des Kreditinstituts oder der Finanzgruppe im Falle einer Störung zu einem erheblichen Ausfall von Einnahmen oder Gewinnen, erheblichen Verlusten oder zu einem erheblichen Verlust des Beteiligungswertes führen könnten. Kritische Geschäftsaktivitäten im Sinne dieses Unterabschnitts [4a] sind Geschäftstätigkeiten, deren Abbruch oder ungeordnete Abwicklung sich in erheblicher Weise negativ auf andere Unternehmen des Finanzsektors, auf die Finanzmärkte oder auf das allgemeine Vertrauen der Einleger und anderer Marktteilnehmer in die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems auswirken könnte.
A. Problem und Ziel
I. Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Artikel 1
II. Abschirmung von Risiken Artikel 2
III. Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement Artikel 3 und 4
B. Lösung
I. Zu Artikel 1: Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten:
1. Sanierungsplanung
2. Abwicklungsplanung
II. Zu Artikel 2: Abschirmung von Risiken
1. Verbot insbesondere spekulativer Geschäfte mit Ausnahmen für Geschäfte als Dienstleistung für andere sowie von Geschäften mit Hedgefonds
2. Anforderungen an eine eigenständige Handelseinheit
III. Zu Artikel 3 und 4: Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
C. Alternativen
Zu allen Artikeln:
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
F. Weitere Kosten
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Gesetzentwurf
Artikel 1 Änderung des Kreditwesengesetzes
Unterabschnitt 4a Maßnahmen zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung und Abwicklung
§ 47 Sanierungsplan und Abwicklungsplanung bei potentiell systemgefährdenden Kreditinstituten und Finanzgruppen
§ 47a Ausgestaltung von Sanierungsplänen
§ 47b Maßnahmen bei Mängeln von Sanierungsplänen
§ 47c Abwicklungseinheit
§ 47d Bewertung der Abwicklungsfähigkeit
§ 47e Befugnisse zur Beseitigung von Hindernissen der Abwicklungsfähigkeit
§ 47f Erstellung eines Abwicklungsplans
§ 47g Gruppenabwicklungspläne
§ 47h Mitwirkungspflichten; Verordnungsermächtigung
§ 47i Vertraulichkeit und Informationsaustausch
§ 47j Rechtsschutz
Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 25f Besondere Anforderungen an die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation von CRR-Kreditinstituten sowie von Institutsgruppen, Finanzholding-Gruppen, gemischten Finanzholding-Gruppen und Finanzkonglomeraten, denen ein CRR-Kreditinstitut angehört; Verordnungsermächtigung
§ 64q Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes
§ 54a Strafvorschriften
Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
§ 142 Strafvorschriften
Artikel 5 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zu Artikel 1 Planung der Sanierung und Abwicklung
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
II. Zu Artikel 2 Abschirmung von Risiken
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
III. Zu Artikel 3 und 4 Strafbarkeit von Geschäftsleitern im Risikomanagement
1. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
2. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
IV. Alternativen
Zu Artikel 1
Zu Artikel 3
V. Gesetzgebungskompetenz
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
VII. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
4. Erfüllungsaufwand
4.1. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
4.2. Erfüllungsaufwand der Verwaltung
5. Weitere Kosten
6. Weitere Gesetzesfolgen
7. Befristung und Evaluation
B. Besonderer Teil
I. Zu Artikel 1:
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 7
Zu § 47
Zu § 47a
Im Einzelnen
Zu § 47b
Zu § 47c
Zu § 47d
Zu § 47e
Zu § 47f
Zu § 47g
Zu § 47h
Zu § 47i
Zu § 47j
Zu Nummer 8
Zu Nummer 9
Zu Nummer 10
II. Zu Artikel 2 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Nummer 8
III. Zu Artikel 3 Weitere Änderung des Kreditwesengesetzes :
Zu Artikel 3 Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Artikel 3 Nummer 3
Zu Artikel 3 Nummer 4
IV. Zu Artikel 4 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes :
Zu Artikel 4 Nummer 1
Zu Artikel 4 Nummer 2a
Zu Artikel 4 Nummer 2b
Zu Artikel 4 Nummer 3
V. Zu Artikel 5 Inkrafttreten :
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: Nr. 2440: Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
I. Zusammenfassung
II. Im Einzelnen
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Drucksache 259/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Handelsübereinkommen vom 26. Juni 2012 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kolumbien und Peru andererseits
... 5. Der Bundesrat kritisiert zudem, dass die im Handelsabkommen vereinbarten Liberalisierungen der Finanzmärkte die Bemühungen zur Regulierung des internationalen Finanzsektors erschweren und Geldwäsche und Steuerhinterziehung erleichtern können. So könnten Finanzakteure riskante Geschäfte machen, ohne ausreichend von einer der Vertragsparteien kontrolliert zu sein. Das Abkommen schützt nur unzureichend das Recht der Vertragsparteien, Kapitalflüsse zu kontrollieren.
Drucksache 592/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung einheitlicher Vorschriften und eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Bankenabwicklungsfonds sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates - COM(2013) 520 final; Ratsdok. 12315/13
... 17. Er nimmt den Legislativvorschlag erneut zum Anlass und bekräftigt seine Forderung nach der Notwendigkeit einer tiefgreifenden Untersuchung der kumulativen Auswirkungen der Vielzahl an Maßnahmen zur Regulierung des Finanzsektors. Dabei sollte ein besonderer Augenmerk auch auf die kleineren und mittleren Banken, die regional tätig sind und die Schieflage im Finanzsektor nicht verursacht haben, sowie auf die Realwirtschaft gerichtet werden.
Zum Verordnungsvorschlag allgemein
Zur Rechtsgrundlage
Zum Anwendungsbereich
Zu den Förderbanken
Zur Zuständigkeit der Kommission
Zum Abwicklungsverfahren
Zu den Abwicklungsinstrumenten
Zum einheitlichen Abwicklungsfonds
Zur EU-Bankenabgabe
Zum Rechtsweg
2 Evaluation
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Drucksache 471/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017 - COM(2013) 355 final
... (13) Der Finanzsektor hat signifikante Anpassungen durchlaufen und der Regulierungs- und Aufsichtsrahmen wurde gestärkt. Die Entscheidungen der Kommission über staatliche Beihilfen haben die Umstrukturierung der Landesbanken weiter vorangetrieben. Nach wie vor scheinen jedoch einer marktgetriebenen Konsolidierung im Bankensektor Governance-Hindernisse entgegenzustehen, die die Gesamteffizienz des Finanzsektors beeinträchtigen.
Empfehlung für eine Empfehlung des Rates zum nationalen Reformprogramm Deutschlands 2013 mit einer Stellungnahme des Rates zum Stabilitätsprogramm Deutschlands für die Jahre 2012 bis 2017
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Drucksache 89/1/13
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung - COM(2013) 45 final
... 7. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Verpflichtungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten sehr weit gefasst und für viele Verpflichtete aus dem Nichtfinanzsektor nicht erfüllbar sind. Sofern die erforderlichen Angaben nicht in - zu angemessenen Preisen - öffentlich zugänglichen Registern vorrätig gehalten werden, wie dies insbesondere im Handel mit Drittstaaten häufig ist, haben Verpflichtete nur die Möglichkeit, ihre Kunden um Auskunft und Vorlage entsprechender Unterlagen zu bitten. In dem Richtlinienvorschlag sollte klargestellt sein, dass dies im Regelfall ausreichend ist.
Drucksache 128/13
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Umsetzung einer Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Finanztransaktionssteuer - COM(2013) 71 final
... Die jüngste weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise hatte schwerwiegende Folgen für unsere Volkswirtschaften und öffentlichen Finanzen. Der Finanzsektor hat bei der Auslösung der Wirtschaftskrise eine wichtige Rolle gespielt, während die Staaten und allgemein die europäischen Bürger die Kosten getragen haben. In Europa und weltweit besteht ein hohes Maß an Übereinstimmung darüber, dass der Finanzsektor angesichts der Kosten der Krisenbewältigung und seiner derzeit schwachen Besteuerung einen angemesseneren Beitrag leisten sollte. Mehrere Mitgliedstaaten haben im Bereich der Besteuerung des Finanzsektors bereits unterschiedliche Maßnahmen ergriffen.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
1.1. Hintergrund und Vorgeschichte
1.2. Ziele des Vorschlags
1.3. Grundkonzept und Bezug zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission
2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise und der Folgenabschätzungen
2.1. Externe Konsultation und externes Fachwissen
2.2. Folgenabschätzung
3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags
3.1. Rechtsgrundlage
3.2. Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
3.3. Der Vorschlag im Einzelnen
3.3.1. Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
3.3.2. Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
3.3.3. Kapitel III Steueranspruch, Bemessungsgrundlage und Steuersätze
3.3.4. Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Pflichten und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
3.3.5. Kapitel V Schlussbestimmungen
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Kapitel I Gegenstand und Begriffsbestimmungen
Artikel 1 Gegenstand
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Kapitel II Anwendungsbereich des gemeinsamen Finanztransaktionssteuersystems
Artikel 3 Anwendungsbereich
Artikel 4 Ansässigkeit
Kapitel III Steueranspruch, Steuerbemessungsgrundlage und Steuersätze der gemeinsamen Finanztransaktionssteuer
Artikel 5 Finanztransaktionssteueranspruch
Artikel 6 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen, die nicht mit Derivatkontrakten im Zusammenhang stehen
Artikel 7 Steuerbemessungsgrundlage bei Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Derivatkontrakten
Artikel 8 Gemeinsame Bestimmungen für die Steuerbemessungsgrundlage
Artikel 9 Anwendung, Struktur und Höhe der Steuersätze
Kapitel IV Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, damit verbundene Verpflichtungen und Verhinderung von Hinterziehung, Umgehung und Missbrauch
Artikel 10 Zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer an die Steuerbehörden verpflichtete Personen
Artikel 11 Bestimmungen in Bezug auf die Fristen für die Entrichtung der Finanztransaktionssteuer, die Pflichten, durch die die Entrichtung sichergestellt wird, und die Überprüfung der Entrichtung
Artikel 12 Verhinderung von Betrug und Hinterziehung
Artikel 13 Allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch
Artikel 14 Missbrauch bei Aktienzertifikaten und vergleichbaren Wertpapieren
Kapitel V Schlussbestimmungen
Artikel 15 Andere Steuern auf Finanztransaktionen
Artikel 16 Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 17 Unterrichtung des Europäischen Parlaments
Artikel 18 Ausschussverfahren
Artikel 19 Überprüfungsklausel
Artikel 20 Umsetzung
Artikel 21 Inkrafttreten
Artikel 22 Adressaten
Anhang Finanzbogen zu Rechtsakten
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Drucksache 677/13 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
...
Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament: Schattenbankwesen - Eindämmung neuer Risikoquellen im Finanzsektor - COM(2013) 614 final
Drucksache 45/12
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2. FMStG)
... aa) In Satz 2 werden die Wörter "eine drohende" durch die Wörter "einer drohenden", die Wörter "eine Gefahr" durch die Wörter "einer Gefahr" und wird das Wort "abzuwenden" durch die Wörter "entgegenzuwirken und um erhebliche negative Auswirkungen auf andere Unternehmen des Finanzsektors sowie auf das allgemeine Vertrauen der Einleger und anderer Marktteilnehmer in ein funktionsfähiges Finanzsystem zu vermeiden" ersetzt.
Drucksache 701/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetz es (GwGErgG)
... es (GwG) die Zuständigkeit der Länder für die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 13 GwG aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vollzugs und einer effektiven Aufsichtswahrnehmung in eine zentrale Aufgabenwahrnehmung durch den Bund zu überführen.
Drucksache 144/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Schattenbankwesen COM(2012) 102 final
... Die Arbeiten des FSB haben ergeben, dass die ungeordnete Insolvenz einer Schattenbank sowohl direkt als auch indirekt über ihre Verknüpfung mit dem regulären Bankensystem mit Systemrisiken verbunden sein kann. Der FSB hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass - solange derartige Geschäfte und Unternehmen einer geringeren Regulierung und Aufsicht unterliegen als der restliche Finanzsektor - eine verstärkte Bankenregulierung einen erheblichen Teil der Bankgeschäfte vom traditionellen Bankensystem in das Schattenbanksystem treiben könnte.
Grünbuch Schattenbankwesen Text von Bedeutung für den EWR
1. Einleitung
2. Internationaler Kontext
3. Was ist unter Schattenbankwesen zu verstehen?
4. mit Welchen Risiken Vorteilen SIND Schattenbankgeschäfte verbunden?
5. Wo liegen die Herausforderungen für Aufsichts- und Regulierungsbehörden?
6. WIE IST das Schattenbankwesen in der EU reguliert?
6.1. Indirekte Regulierung von Schattenbanktätigkeiten durch das Banken- und Versicherungsrecht
6.2. Ausweitung des Geltungsbereichs der bestehenden Aufsichtsvorschriften auf Schattenbanktätigkeiten
6.3. Direkte Regulierung bestimmter Schattenbanktätigkeiten
7. Offene Fragen
7.1. Bankenregulierung
7.2. Regulierung der Vermögensverwaltung
7.3. Wertpapierleih- und Pensionsgeschäfte
7.4. Verbriefung
7.5. Andere Unternehmen des Schattenbanksektors16
8. Welche Schritte Plant die EU als nächstes?
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Drucksache 405/1/12
Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt
Finanzhilfen zugunsten Spaniens
... 8. Der Bundesrat betont, dass die Sicherung der Funktionsfähigkeit des spanischen Finanzsektors und die Konsolidierung des Staatshaushalts unter anderem mit weiteren Strukturreformen Hand in Hand gehen müssen. Der Bundesrat erkennt an, dass Spanien intensive Bemühungen zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit und zur Einhaltung der Vorgaben des laufenden Defizitverfahrens unternimmt, auch mit dem Ziel, tragfähige öffentliche Finanzen zu schaffen. Tragfähige öffentliche Finanzen wiederum sind die Voraussetzung dafür, dass die Stabilitätshilfen auch zurückgezahlt werden können.
Drucksache 356/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35 /EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2012) 280 final/2; Ratsdok. 11066/1/12
... 2. Der Bundesrat erwartet, dass die Richtlinie einen Beitrag insbesondere zur Lösung von Krisen grenzüberschreitender Bankengruppen im Binnenmarkt leisten wird. Die aktuelle Bankenkrise hat bereits mehrfach deutlich aufgezeigt, dass die vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Instrumente und Befugnisse nicht oder nur äußerst bedingt dazu geeignet sind, um die Insolvenz einer mittelgroßen und zugleich stark vernetzten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigen zu können. Dies gilt auch für das reguläre Insolvenzrecht, mit dem eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken ebenfalls nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortet der Bundesrat die mit dem vorgelegten Regelwerk verfolgte Zielstellung, aufsichtsrechtliche Instrumente und Befugnisse einzuführen, um Bankenkrisen im Interesse der Finanzstabilität rechtzeitig abwenden und eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers bei Bankeninsolvenzen vermeiden zu können. Die Schaffung einheitlicher Vorgaben auf EU-Ebene, die eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken in Schieflage ohne Gefahr für die Finanzstabilität ermöglichen, stellt nach Ansicht des Bundesrates einen weiteren wichtigen Baustein bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors dar. Mit Blick auf die aktuelle Krisensituation im Bankensektor und insbesondere in Spanien weist der Bundesrat dabei auf die Dringlichkeit dieses Rechtsetzungsvorhabens hin. Das Bankensystem ist nach wie vor instabil und trägt in Kombination mit der starken wechselseitigen Abhängigkeit von Staatshaushalten und Banken in erheblichem Maße zur derzeitigen Krisensituation in der Eurozone bei.
Internationales Regelungsumfeld
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz
Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59
EU -Abwicklungsregime/Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1
Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1
Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht
Befugnisse der Kommission/Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission
Befugnisse der EBA/Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung
Bail -In-Instrument/Grundlegende Überarbeitung des Instruments zu Artikel 37 ff
2 Anfechtungsrechte
Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1
Vorgaben für Finanzierungsmechanismen/Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2
Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen
2 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Beitragsregelungen zu Artikel 94
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Drucksache 356/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG und 82/891/EG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25 /EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG und 2011/35 /EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 - COM(2012) 280 final/2; Ratsdok. 11066/1/12
... 3. Der Bundesrat erwartet, dass die Richtlinie einen Beitrag insbesondere zur Lösung von Krisen grenzüberschreitender Bankengruppen im Binnenmarkt leisten wird. Die aktuelle Bankenkrise hat bereits mehrfach deutlich aufgezeigt, dass die vorhandenen bankaufsichtsrechtlichen Instrumente und Befugnisse nicht oder nur äußerst bedingt dazu geeignet sind, um die Insolvenz einer mittelgroßen und zugleich stark vernetzten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigen zu können. Dies gilt auch für das reguläre Insolvenzrecht, mit dem eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken ebenfalls nicht möglich ist. Vor diesem Hintergrund befürwortet der Bundesrat die mit dem vorgelegten Regelwerk verfolgte Zielstellung, aufsichtsrechtliche Instrumente und Befugnisse einzuführen, um Bankenkrisen im Interesse der Finanzstabilität rechtzeitig abwenden und eine Inanspruchnahme des Steuerzahlers bei Bankeninsolvenzen vermeiden zu können. Die Schaffung einheitlicher Vorgaben auf EU-Ebene, die eine geordnete Sanierung und Abwicklung von Banken in Schieflage ohne Gefahr für die Finanzstabilität ermöglichen, stellt nach Ansicht des Bundesrates einen weiteren wichtigen Baustein bei der Regulierung und Beaufsichtigung des Finanzsektors dar. Mit Blick auf die aktuelle Krisensituation im Bankensektor und insbesondere in Spanien weist der Bundesrat dabei auf die Dringlichkeit dieses Rechtsetzungsvorhabens hin. Das Bankensystem ist nach wie vor instabil und trägt in Kombination mit der starken wechselseitigen Abhängigkeit von Staatshaushalten und Banken in erheblichem Maße zur derzeitigen Krisensituation in der Eurozone bei.
Internationales Regelungsumfeld
Zum Richtlinienvorschlag allgemein
Verhältnis zum deutschen Restrukturierungsgesetz
Geschäftstätigkeit als Brückeninstitut und Übernahme von Vermögensteilen durch öffentliche Stellen Zu den Erwägungsgründen 9, 28, 31, 36 ff. und 59
EU -Abwicklungsregime / Gefahr für die Stabilität des gesamten Finanzsystems zu Artikel 1
Proportionalitätsprinzip zu Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 9 Absatz 1
Verhältnis zum regulären Insolvenzrecht
Befugnisse der Kommission / Begrenzung der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen auf die Kommission
Befugnisse der EBA / Keine Trennung von Entscheidungsbefugnissen und finanzieller Verantwortung
3 Anfechtungsrechte
Zielgröße für Finanzierungsmechanismen zu Artikel 93 Absatz 1
Vorgaben für Finanzierungsmechanismen / Keine Vergemeinschaftung der Haftung bei Bankkrisen zu Artikel 97 Absatz 2
Einlagensicherungssysteme und Finanzierungsmechanismen
3 Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
Beitragsregelungen zu Artikel 94
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Drucksache 330/12
Gesetzesantrag der Freien und Hansestadt Hamburg
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (GlTeilhG)
... Nach der Studie des DIW lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der TOP-200- Unternehmen (außerhalb des Finanzsektors) bei 10,6 %, rund ein Drittel dieser Unternehmen hat keine einzige Frau im Aufsichtsrat. Die Studien der Hans-Böckler-Stiftung und von FidAR sowie eine Studie der Frankfurt School of Finance & Management haben bei 160 börsennotierten Unternehmen für das Jahr 2011 einen prozentualen Anteil von rund 10 % ermittelt. Die Studie der Universität Karlsruhe ermittelte einen Anteil von 8,2 %. Bei den 100 größten Banken und Sparkassen waren im Jahr 2010 16,3 % und bei den 62 größten Versicherungen 11,9 % der Aufsichtsratspositionen weiblich besetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzesantrag
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 2 Weitere Änderung des Aktiengesetzes
Artikel 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Artikel 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 6 Änderung des Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
Artikel 7 Änderung des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Artikel 8 Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Artikel 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Artikel 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Artikel 11 Änderung des Handelsgesetzbuchs
§ 289b Erklärung zur Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien
Artikel 12 Änderung des Einführungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch
Artikel 70
Artikel 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Artikel 14 Gesetz über die Statistik zur Förderung gleichberechtigter Teilhabe von Frauen und Männern in Führungsgremien (Teilhabestatistikgesetz - TeilhStatG)
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Artikel 15 Änderung des Teilhabestatistikgesetzes
Artikel 16 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gegenwärtige Situation, Ursachen und wirtschaftliche Bedeutung
1. Tatsächliche und rechtliche Situation in Deutschland
2. Tatsächliche und rechtliche Situation in Europa
3. Ursachen geringer Frauenrepräsentanz
4. Bedeutung für die Unternehmen und die Volkswirtschaft
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit
1. Vereinbarkeit mit Artikel 14 Absatz 1 GG
a Legitimer Zweck der Mindestquote
b Eignung und Erforderlichkeit der Regelungen zur Zweckerreichung
aa Keine milderen, gleich effektiven Mittel zur Zweckerreichung ersichtlich
bb Keine mildere, gleich effektive Sanktionierung möglich
c Verhältnismäßigkeit der Mindestquote
aa Keine unangemessene Einschränkung der Wahlfreiheit
bb Quotenhöhe nicht unzumutbar
cc Härtefallregelung und Ausnahmetatbestand
dd Großzügige Übergangsfristen
2. Artikel 3 Absatz 3 GG
3. Weitere Grundrechte
III. Europarechtliche Zulässigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
2. Primärrecht
3. Sekundärrecht
4. Empfehlungen der Unionsorgane
IV. Zielsetzung der gesetzlichen Regelung
V. Ausgestaltung der gesetzlichen Regelung
1. Anwendungsbereich
a Börsennotierung
b Mitbestimmung
c Rechtsformen
d Gremium
2. Konkrete Ausgestaltung der Mindestquote
a Quotenhöhe
b Getrennte Betrachtung von Teilgremien in mitbestimmten Unternehmen
c Regelung für mitbestimmte Unternehmen
d Übergangsvorschriften
3. Ausnahmetatbestände
a Arbeitnehmerstruktur
b Kein Ausnahmetatbestand für Familienunternehmen
c Härtefallklausel
4. Sanktion
a Vertreter der Anteilseigner
b Vertreter der Arbeitnehmer
c Verfahren
d Keine alternativen Sanktionsmöglichkeiten
5. Berichtspflicht
B. Besonderer Teil
Zu Art. 1 Änderung des Aktiengesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Art. 2 Weitere Änderung des § 96 Absatz 3 Satz 4 Aktiengesetz
Zu Art. 3 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 4 Änderung des Drittelbeteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 5 Änderung des Montan-Mitbestimmungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 6 § 17 Satz 2 Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes - neu -
Zu Art. 7 Änderung des Mitbestimmungsgesetzes bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 8 Änderung des § 35 Satz 3 Satz 1 Versicherungsaufsichtsgesetz
Zu Art. 9 Änderung des SE-Ausführungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Art. 10 Änderung des SE-Beteiligungsgesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 11 Änderung des Handelsgesetzbuches
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Nummer 3
Zu Nummer 4
Zu Nummer 5
Zu Nummer 6
Zu Nummer 7
Zu Art. 13 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
Zu Nummer 1
Zu Nummer 2
Zu Art. 14 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 15 § 2 Absatz 1 Teilhabestatistikgesetz - neu -
Zu Art. 16 Inkrafttreten
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Drucksache 476/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Rahmenabkommen vom 10. Mai 2010 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Korea andererseits
... (2) Die Vertragsparteien kommen überein, den Dialog und die Zusammenarbeit zu verstärken, um das Rechnungslegungs-, Prüfungs-, Aufsichts- und Regulierungssystem für Banken, Versicherungen und andere Teile des Finanzsektors zu verbessern.
Drucksache 370/12
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Schaffung einer Fazilität des finanziellen Beistands für Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist - COM(2012) 336 final
... (b) unter Aufsicht der jeweiligen ESA die Stresstests bzw. Sensitivitätsanalysen durchführen, die erforderlich sind, um die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors gegenüber unterschiedlichen makroökonomischen und finanziellen Schocks zu prüfen, wobei er sich an den Vorgaben der Kommission und der EZB, die sich ihrerseits mit dem (den) jeweiligen ESA und dem ESRB abstimmen, orientiert und diesen die ausführlichen Ergebnisse übermittelt;
Drucksache 405/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates - Europakammer -
Finanzhilfen zugunsten Spaniens
... 8. Der Bundesrat betont, dass die Sicherung der Funktionsfähigkeit des spanischen Finanzsektors und die Konsolidierung des Staatshaushalts unter anderem mit weiteren Strukturreformen Hand in Hand gehen müssen. Der Bundesrat erkennt an, dass Spanien intensive Bemühungen zur Steigerung seiner Wettbewerbsfähigkeit und zur Einhaltung der Vorgaben des laufenden Defizitverfahrens unternimmt, auch mit dem Ziel, tragfähige öffentliche Finanzen zu schaffen. Tragfähige öffentliche Finanzen wiederum sind die Voraussetzung dafür, dass die Stabilitätshilfen auch zurückgezahlt werden können.
Drucksache 610/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Europa vor dem Hintergrund der Schwäche des Finanzsektors mehr denn je seine Realwirtschaft für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung benötigt, und die Industrie, auf die vier Fünftel aller EU-Exporte und aller privater FuE-Investitionen entfallen, hierbei eine entscheidende Rolle spielt.
Drucksache 701/12 (Beschluss)
... es (GwG) die Zuständigkeit der Länder für die Aufsichtsbehörden im Nichtfinanzsektor für Verpflichtete nach § 2 Absatz 1 Nummer 3, 5, 9, 10 und 13 GwG aus Gründen eines bundeseinheitlichen Vollzugs und einer effektiven Aufsichtswahrnehmung in eine zentrale Aufgabenwahrnehmung durch den Bund zu überführen.
Drucksache 28/2/12
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Jahreswirtschaftsbericht 2012 der Bundesregierung
... 4. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, die striktere Regulierung des europäischen Bankensektors mit Nachdruck voranzutreiben und auf systemische Bereiche des Finanzsektors auszuweiten, die am so genannten Grauen Kapitalmarkt angesiedelt sind. Dabei ist gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass die Kreditversorgung der Realwirtschaft gewährleistet bleibt. Schließlich sollte eine Finanztransaktionssteuer eingeführt werden, die dazu beiträgt, die Kosten von Finanzmarktverwerfungen auf ihre Verursacher sowie den Finanzsektor insgesamt auf seine der Realwirtschaft dienende Funktion zurückzuführen.
Drucksache 610/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung - Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik - COM(2012) 582 final
... 1. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass Europa vor dem Hintergrund der Schwäche des Finanzsektors mehr denn je seine Realwirtschaft für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung benötigt, und die Industrie, auf die vier Fünftel aller EU-Exporte und aller privater FuE-Investitionen entfallen, hierbei eine entscheidende Rolle spielt.
Drucksache 546/12 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Übertragung besonderer Aufgaben im Zusammenhang mit der Aufsicht über Kreditinstitute auf die Europäische Zentralbank - COM(2012) 511 final
... Der Bundesrat ist ferner der Auffassung, dass eine effektive europäische Bankenunion gründlich vorbereitet werden muss, damit sie zum Erfolg werden kann. Dabei ist die Errichtung einer wirksamen europäischen Bankenaufsicht nur einer von vielen Schritten zur Schaffung einer Bankenunion. Das Projekt Bankenunion hat vielfältige Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsektors, auf Finanzstrukturen und damit auf die Wirtschaft in Europa. Daher sind ein angemessener Konsultationsprozess sowie eine sorgfältige Folgenabschätzung erforderlich.
Drucksache 165/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
... Der ESM kann einem ESM-Mitglied ein Darlehen spezifisch zu dem Zweck gewähren, Finanzinstitute dieses ESM-Mitglieds zu rekapitalisieren (Artikel 15). Dieses Instrument kann eingesetzt werden, wenn die Ursache für die finanzielle Notlage des Staates eng mit dem Finanzsektor verbunden ist und nicht unmittelbar fiskalischer oder struktureller Art ist. Der Schwerpunkt der in einem MoU zu verankernden Konditionalität wird bei diesen Darlehen - unter Beachtung des EU-Beihilfenrechts - auf der Sanierung des Finanzsektors liegen. Sofern die Finanzhilfe in mehreren Tranchen ausgezahlt werden soll, entscheidet das Direktorium entsprechend dem Verfahren nach Artikel 13 auf Grundlage des Berichts der Europäischen Kommission nach Artikel 13 Absatz 7 und auf Vorschlag des Geschäftsführenden Direktors über die Auszahlung weiterer Tranchen.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
F. Weitere Kosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Artikel 3
Begründung
Zu Artikel 1
Zu Artikel 2
Zu Absatz 1
Zu Absatz 2
Zu Absatz 3
Zu Artikel 3
Schlussbemerkung
1. Wesentliche Auswirkungen
2. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
3. Erfüllungsaufwand
4. Sonstige Kosten
Vertrag zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus zwischen dem Königreich Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, der Republik Estland, Irland, der Hellenischen Republik, dem Königreich Spanien, der Französischen Republik, der Italienischen Republik, der Republik Zypern, dem Großherzogtum Luxemburg, Malta, dem Königreich der Niederlande, der Republik Österreich, der Portugiesischen Republik, der Republik Slowenien, der Slowakischen Republik und der Republik Finnland
Kapitel 1 Mitgliedschaft und Zweck
Artikel 1 Einrichtung und Mitglieder
Artikel 2 Neue Mitglieder
Artikel 3 Zweck
Kapitel 2 Geschäftsführung
Artikel 4 Aufbau und Abstimmungsregeln
Artikel 5 Gouverneursrat
Artikel 6 Direktorium
Artikel 7 Geschäftsführender Direktor
Kapitel 3 Kapital
Artikel 8 Genehmigtes Stammkapital
Artikel 9 Kapitalabrufe
Artikel 10 Veränderungen des genehmigten Stammkapitals
Artikel 11 Beitragsschlüssel
Kapitel 4 Tätigkeit
Artikel 12 Grundsätze
Artikel 13 Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
Artikel 14 Vorsorgliche ESM-Finanzhilfe
Artikel 15 Finanzhilfe zur Rekapitalisierung von Finanzinstituten eines ESM-Mitglieds
Artikel 16 ESM-Darlehen
Artikel 17 Primärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 18 Sekundärmarkt-Unterstützungsfazilität
Artikel 19 Überprüfung der Liste der Finanzhilfeinstrumente
Artikel 20 Preisgestaltung
Artikel 21 Anleiheoperationen
Kapitel 5 Finanzmanagement
Artikel 22 Anlagepolitik
Artikel 23 Dividendenpolitik
Artikel 24 Reserve- und weitere Fonds
Artikel 25 Deckung von Verlusten
Artikel 26 Haushalt
Artikel 27 Jahresabschluss
Artikel 28 Interne Revision
Artikel 29 Externe Prüfung
Artikel 30 Prüfungsausschuss
Kapitel 6 Allgemeine Bestimmungen
Artikel 31 Sitz
Artikel 32 Rechtsstatus, Vorrechte und Befreiungen
Artikel 33 Bedienstete des ESM
Artikel 34 Berufliche Schweigepflicht
Artikel 35 Persönliche Immunitäten
Artikel 36 Steuerbefreiung
Artikel 37 Auslegung und Streitbeilegung
Artikel 38 Internationale Zusammenarbeit
Kapitel 7 Übergangsregelungen
Artikel 39 Darlehensvergabe des EFSF
Artikel 40 Übertragung der EFSF-Hilfen
Artikel 41 Einzahlung des Anfangskapitals
Artikel 42 Zeitweilige Korrektur des Beitragsschlüssels
Artikel 43 Ersternennungen
Kapitel 8 Schlussbestimmungen
Artikel 44 Beitritt
Artikel 45 Anhänge
Artikel 46 Hinterlegung
Artikel 47 Ratifikation, Genehmigung oder Annahme
Artikel 48 Inkrafttreten
Anhang I Beitragsschlüssel des ESM
Anhang II Zeichnungen des genehmigten Stammkapitals
Denkschrift
I. Allgemeines
1. Gesamtansatz der Bundesregierung
2. Entstehungsgeschichte des ESM
II. Besonderes
1. Ziel und Aufgaben des ESM
2. Mitgliedschaft
3. Bedingungen und Verfahren für die Gewährung von Stabilitätshilfe
a. Grundsätze
b. Verfahren
c. Eilverfahren
4. Instrumente
a. Vorsorgliche Finanzhilfe
b. Darlehen zur Rekapitalisierung von Banken
c. Darlehen
d. Primärmarktkäufe
e. Sekundärmarktkäufe
f. Kosten der Finanzhilfe
5. Organisation und Entscheidungsprozesse
6. Kapital
a. Stammkapital
b. Kapitalabruf
c. Anlagepolitik/Finanzmanagement
d. Ausleihvolumen des ESM
7. Sonstige Vorschriften
8. Voraussetzungen für das Inkrafttreten
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2084: Gesetz zu dem Vertrag vom 2. März 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus
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Drucksache 45/1/12
Empfehlungen der Ausschüsse 892. Sitzung des Bundesrates am 10. Februar 2012
Zweites Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2. FMStG )
... a) Der Bundesrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes, die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems gewährleisten zu wollen. In der aktuellen Situation sieht er die Notwendigkeit, im Rahmen des abgestimmten Vorgehens auf EU-Ebene die Stabilität des Banken- und Finanzsektors durch geeignete Maßnahmen zu bewahren und die bankenaufsichtsrechtlichen Befugnisse zu stärken.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.