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0490/05
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0898/05
0830/05
0155/05
0934/05
0820/1/05
0607/05
1010/04
0896/04
0565/04
0860/04
0905/04
0571/04
0300/03B
Drucksache 159/19

... ), an dem die damalige ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien seit Einführung teilnahm. Mit Kapiteln zu politischen, wirtschaftlichen, militärischen und rechtlichen Fragen sowie zur Sicherheit und zum Geheimschutz erlaubt ein Mitgliedschaftsaktionsplan eine umfassende Vorbereitung des Aspiranten. Dem Beitrittskandidaten obliegt es, jährlich ein nationales Reformprogramm ("Annual National Programme" - ANP) zu erstellen. Ein solches Programm wird mit der Allianz abgestimmt und im Rahmen von turnusmäßigen Fortschrittsberichten weiter begleitet. Die NATO steht somit in kontinuierlichem Dialog mit dem Aspiranten, um die Umsetzung des Reform programms zu beobachten und zu unterstützen. Im Anschluss an den 18. Zyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans übernahm das "Programm zur Fortsetzung der Reformen" von Dezember 2018 die Funktion des jähr lichen nationalen Reformprogramms.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 159/19




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III


 
 
 


Drucksache 497/16

... ). Mit Kapiteln zu politischen, wirtschaftlichen, militärischen und rechtlichen Fragen sowie zur Sicherheit und zum Geheimschutz erlaubt ein Mitgliedschaftsaktionsplan eine umfassende Vorbereitung des Aspiranten. Dem Beitrittskandidaten obliegt es, jährlich ein nationales Reformprogramm ("Annual National Programme" - ANP) zu erstellen. Ein solches Programm wird mit der Allianz abgestimmt und im Rahmen von turnusmäßigen Fortschrittsberichten weiter begleitet. Die NATO steht somit in kontinuierlichem Dialog mit dem Aspiranten, um die Umsetzung des Reformprogramms zu beobachten und zu unterstützen. Der 5. Zyklus des Mitgliedschaftsaktionsplans wird bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen. Der 6. Zyklus schließt mit der Vorlage des Jahresprogramms unmittelbar daran an und wird bis zum Beitritt in die NATO fortgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 497/16




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Gesetzentwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Artikel I

Artikel II

Artikel III

Denkschrift

I. Allgemeines

II. Besonderes

Artikel I

Artikel II

Artikel III


 
 
 


Drucksache 88/15

... • Die ENP-Fortschrittsberichte haben die EU in die Lage versetzt, gemeinsam mit den ENP-Partnern, die über Aktionspläne verfügen, anhand der vereinbarten und in den Aktionsplänen festgelegten Ziele die Fortschritte der Partner genau zu verfolgen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 88/15




I. Einführung: besondere Beziehungen

II. Erkenntnisse aus den bisherigen Erfahrungen und Fragen zur künftigen Ausrichtung der ENP

III. Auf dem Weg zu einer Partnerschaft mit klarerer Fokussierung und gezielterer Zusammenarbeit

1. Die Herausforderungen der Differenzierung

2. Fokussierung

3. Flexibilität - auf dem Weg zu einem flexibleren Instrumentarium

4. Eigenverantwortung und Sichtbarkeit

IV. Nächste Schritte


 
 
 


Drucksache 407/15

... Der Vorschlag zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten und zur vorrangigen Aufnahme von Drittstaaten in diese Liste, die vom Europäischen Rat als Kandidatenländer benannt wurden, steht im Einklang mit der Erweiterungspolitik der Union. Als Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei vom Europäischen Rat als Kandidatenländer benannt wurden, wurde festgehalten, dass sie die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 21./22. Juni 1993 in Kopenhagen festgelegten Kriterien in Bezug auf die institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten erfüllten und sie auch weiterhin erfüllen müssen, um Mitgliedstaaten zu werden. Im jährlichen Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission werden die Fortschritte bei der Erfüllung der politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie die Anpassung an den Besitzstand jedes Jahr bewertet. Der vorliegende Vorschlag, Albanien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei in die gemeinsame Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmen, greift den künftigen jährlichen Fortschrittsberichten nicht vor, die von der Europäischen Kommission zu jedem dieser Drittstaaten vorzulegen sind.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 407/15




Begründung

1. Kontext des Vorschlags

1.1. Gründe und Ziele des Vorschlags

Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

In die gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten aufzunehmende Drittstaaten

1.2. Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

1.3. Kohärenz mit der Politik der Union in anderen Bereichen

2. Konsultation der Beteiligten

3. Rechtsgrundlage, Subsidiarität, Verhältnismässigkeit und Grundrechte

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiarität

3.3. Verhältnismäßigkeit

3.4. Wahl des Instruments

3.5. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Weitere Angaben

5.1. Regelungen in Bezug auf die Beobachtung, die Bewertung und die Berichterstattung

5.2. Ausführliche Erläuterung einzelner Bestimmungen des Vorschlags

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten

Artikel 3
Streichung eines Drittstaats von der gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten im Falle einer plötzlichen Änderung der Lage

Artikel 4
Änderungen der Richtlinie 2013/32/EU

Artikel 5

Annex 1 Anhang zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Erstellung einer gemeinsamen EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten für die Zwecke der Richtlinie 2013/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zu gemeinsamen

Anhang
Gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten gemäß Artikel 2


 
 
 


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