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"Frucht"


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0936/05
0268/04
0566/1/04
0729/04B
0500/04B
0919/04
0413/04B
0566/04B
0547/04B
0919/3/04
0729/1/04
0380/04
0707/04
0967/04
0915/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 372/12

... Zwar gelten einzelne KET als unverzichtbare Innovationsquellen, es ist aber von entscheidender Bedeutung, dass verschiedene KET sich gegenseitig befruchten, vor allem während des Übergangs vom Forschungs- und Entwicklungsstadium zur Vorserienproduktion bis hin zur Herstellung in industriellem Maßstab. Die im Rahmen von Horizont 2020 geplanten KET-Aktivitäten werden häufig bereichsübergreifend sein und verschiedene KET kombinieren, mit denen innovative Produkte entwickelt werden und ein Beitrag zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen geleistet wird.



Drucksache 185/12

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 185/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Zweite Verordnung

Artikel 1
Änderung der Fruchtsaftverordnung

Abschnitt 3
Koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

§ 4
Begriffsbestimmungen

§ 5
Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen

§ 6
Kennzeichnung koffeinhaltiger Erfrischungsgetränke

Artikel 2
Änderung der Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung

Artikel 3
Änderung der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung

Artikel 4
Aufhebung der Verordnung über koffeinhaltige Erfrischungsgetränke

Artikel 5
Neufassung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Inhalt der Verordnung

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

III.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

III.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

III.3 Erfüllungsaufwand für die Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Geschlechtsspezifische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nr. 1

Zu Nr. 2

Zu Nr. 3

Zu Nr. 4

Zu Nr. 5

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu Nr. 6

Zu Nr. 11

Zu Nr. 14

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 701: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften


 
 
 


Drucksache 720/12

... Belastungen durch Landwirtschaft und Hochwasserschutz können gemildert oder verhindert werden, unter anderem durch die Anlage von Pufferstreifen, die die biologische Kontinuität zwischen Flussbett und Ufer sichern, und, wann immer möglich, durch grüne Infrastrukturen, beispielsweise in Form der Wiederherstellung von ufernahen Bereichen, Feuchtgebieten und Auen zwecks Wasserrückhaltung, Förderung von Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit und Verhütung von Hochwasser und Dürren. Grüne Infrastrukturen sind wertvolle Alternativen zur gängigen grauen Infrastruktur (wie Uferdämme, Stauseen und Deiche). Besonderes Augenmerk verdient der Schutz von Quellflüssen. Diese kleinen Wasserkörper (Laichgründe zahlreicher Fischarten) sind nach Angaben der EUA häufig durch Landbearbeitung (Trockenlegung, Aufschüttung) und Austrocknung gefährdet. Auch Fischweiher sind für die Rückhaltung und Speicherung von Wasser innerhalb der Landschaft und für die Verhütung von Hochwasser und Erosion von Bedeutung.



Drucksache 548/12

... Um die großen Forschungsfragen im Rahmen gemeinsam vereinbarter Arbeitsprogramme effizienter angehen zu können, arbeiten die Mitgliedstaaten zurzeit in der Initiative zur gemeinsamen Planung der Forschungsprogramme im Bereich "Intakte und fruchtbare Meere und Ozeane" zusammen.



Drucksache 618/12

... (f) Freie Fettsäuren aus der Herstellung von Palmöl (POME) und leere Palmfruchtbündel



Drucksache 575/12

... iv) medizinische oder chirurgische Intervention zur Verhinderung einer lebensbedrohlichen Erkrankung oder Verletzung oder eines bleibenden Körperschadens oder einer dauerhaften Beeinträchtigung einer Körperfunktion, Fetal Distress, Fruchttod oder kongenitale Anomalie oder Geburtsfehler;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 575/12




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen der interessierten Kreise der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel I

3.2. Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr Kapitel II

3.3. Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Eudamed Kapitel III

3.4. Benannte Stellen Kapitel IV

3.5. Einstufung und Konformitätsbewertung Kapitel V

3.6. Klinische Bewertung und klinische Prüfungen Kapitel VI

3.7. Vigilanz und Marktüberwachung Kapitel VII

3.8. Governance Kapitel VIII und IX

3.9. Schlussbestimmungen Kapitel X

3.10. Zuständigkeit der EU, Subsidiarität und Rechtsform

3.11. Grundrechte

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Kapitel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
Definitionen

Artikel 3
Rechtlicher Status eines Produkts

Kapitel II
Bereitstellung von Produkten, Pflichten der Wirtschaftsakteure, Aufbereitung, CE-Kennzeichnung, freier Verkehr

Artikel 4
Inverkehrbringen und Inbetriebnahme

Artikel 5
Fernabsatz

Artikel 6
Harmonisierte Normen

Artikel 7
Gemeinsame technische Spezifikationen

Artikel 8
Allgemeine Pflichten des Herstellers

Artikel 9
Bevollmächtigter Vertreter

Artikel 10
Wechsel des bevollmächtigten Vertreters

Artikel 11
Allgemeine Pflichten der Importeure

Artikel 12
Allgemeine Pflichten der Händler

Artikel 13
Für die Einhaltung der Rechtsvorschriften zuständige Person

Artikel 14
Fälle, in denen die Pflichten des Herstellers auch für Importeure, Händler und andere Personen gelten

Artikel 15
Einmalprodukte und ihre Aufbereitung

Artikel 16
Implantationsausweis

Artikel 17
EU-Konformitätserklärung

Artikel 18
CE-Konformitätskennzeichnung

Artikel 19
Produkte für besondere Zwecke

Artikel 20
Systeme und Behandlungseinheiten

Artikel 21
Teile und Komponenten

Artikel 22
Freier Verkehr

Kapitel III
Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Produkten, Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren, Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung, Europäische Datenbank für Medizinprodukte

Artikel 23
Identifizierung innerhalb der Lieferkette

Artikel 24
System der einmaligen Produktnummer

Artikel 25
Elektronisches System für die Registrierung von Produkten und Wirtschaftsakteuren

Artikel 26
Kurzbericht über Sicherheit und klinische Leistung

Artikel 27
Europäische Datenbank

Kapitel IV
Benannte Stellen

Artikel 28
Für benannte Stellen zuständige nationale Behörden

Artikel 29
Anforderungen an benannte Stellen

Artikel 30
Zweigstellen und Unterauftragnehmer

Artikel 31
Antrag einer Konformitätsbewertungsstelle auf Notifizierung

Artikel 32
Bewertung des Antrags

Artikel 33
Notifizierungsverfahren

Artikel 34
Kennnummern und Verzeichnis benannter Stellen

Artikel 35
Überwachung der benannten Stellen

Artikel 36
Änderungen der Notifizierung

Artikel 37
Anfechtung der Kompetenz benannter Stellen

Artikel 38
Erfahrungsaustausch zwischen für benannte Stellen zuständigen nationalen Behörden

Artikel 39
Koordinierung der benannten Stellen

Artikel 40
Gebühren

Kapitel V
Klassifizierung und Konformitätsbewertung Abschnitt 1 Klassifizierung

Artikel 41
Klassifizierung von Medizinprodukten

Abschnitt 2
Konformitätsbewertung

Artikel 42
Konform itätsbewertungsverfahren

Artikel 43
Beteiligung benannter Stellen

Artikel 44
Mechanismus zur Kontrolle bestimmter Konformitätsbewertungen

Artikel 45
Prüfbescheinigungen

Artikel 46
Freiwilliger Wechsel der benannten Stelle

Artikel 47
Ausnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren

Artikel 48
Freiverkaufszertifikate

Kapitel VI
Klinische Bewertung und klinische Prüfungen

Artikel 49
Klinische Bewertung

Artikel 50
Allgemeine Anforderungen an klinische Prüfungen

Artikel 51
Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung

Artikel 52
Registrierung klinischer Prüfungen

Artikel 53
Elektronisches System für klinische Prüfungen

Artikel 54
Klinische Prüfungen mit Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen dürfen

Artikel 55
Wesentliche Änderung einer klinischen Prüfung

Artikel 56
Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten

Artikel 57
Informationspflichten des Sponsors bei vorübergehender Aussetzung oder Abbruch einer klinischen Prüfung

Artikel 58
In mehreren Mitgliedstaaten durchgeführte klinische Prüfungen

Artikel 59
Aufzeichnung und Meldung der bei der klinischen Prüfung auftretenden Ereignisse

Artikel 60
Durchführungsrechtsakte

Kapitel VII
Vigilanz und Marktüberwachung

Abschnitt 1
Vigilanz

Artikel 61
Meldung von Vorkommnissen und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 62
Elektronisches Vigilanz-System

Artikel 63
Analyse schwerwiegender Vorkommnisse und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld

Artikel 64
Meldung von Tendenzen

Artikel 65
Aufzeichnung der Vigilanz-Daten

Artikel 66
Durchführungsrechtsakte

Abschnitt 2
Marktüberwachung

Artikel 67
Marktüberwachungstätigkeiten

Artikel 68
Elektronisches System für die Marktüberwachung

Artikel 69
Bewertung von Produkten, die ein Sicherheits- und Gesundheitsrisiko auf nationaler Ebene darstellen

Artikel 70
Verfahren für den Umgang mit nicht konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 71
Verfahren auf EU-Ebene

Artikel 72
Verfahren für den Umgang mit konformen Produkten, die ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen

Artikel 73
Amtliche Feststellung der Nichtkonformität

Artikel 74
Präventive Gesundheitsschutzmaßnahmen

Artikel 75
Gute Verwaltungspraxis

Kapitel VIII
Kooperation der Mitgliedstaaten, Koordinierungsgruppe Medizinprodukte, EU-Referenzlaboratorien, Produktverzeichnisse

Artikel 76
Zuständige Behörden

Artikel 77
Kooperation

Artikel 78
Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 79
Unterstützung durch die Kommission

Artikel 80
Aufgaben der Koordinierungsgruppe Medizinprodukte

Artikel 81
EU-Referenzlaboratorien

Artikel 82
Interessenkonflikte

Artikel 83
Produktverzeichnisse

Kapitel IX
Vertraulichkeit, Datenschutz, Finanzierung, Sanktionen

Artikel 84
Vertraulichkeit

Artikel 85
Datenschutz

Artikel 86
Gebührenerhebung

Artikel 87
Sanktionen

Kapitel X
Schlussbestimmungen

Artikel 88
Ausschussverfahren

Artikel 89
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 90
Dringlichkeitsverfahren für delegierte Rechtsakte

Artikel 91
Änderung der Richtlinie 2001/83/EG

Artikel 92
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 178/2002

Artikel 93
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009

Artikel 94
Übergangsbestimmungen

Artikel 95
Bewertung

Artikel 96
Aufhebung

Artikel 97
Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang I
Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

I. Allgemeine Anforderungen

II. Anforderungen an die Konzeption und die Konstruktion

7. Chemische, physikalische und biologische Eigenschaften

8. Infektion und mikrobielle Kontamination

9. Produkte, zu deren Bestandteilen ein Stoff gehört, der als Arzneimittel gilt, und Produkte, die aus Stoffen oder Kombinationen von Stoffen bestehen, die zur Einnahme, Einatmung oder zur rektalen oder vaginalen Verabreichung bestimmt sind

10. Produkte, zu deren Bestandteilen Materialien biologischen Ursprungs gehören

11. Wechselwirkungen von Produkten mit ihrer Umgebung

12. Produkte mit Diagnose- oder Messfunktion

13. Schutz vor Strahlung

13.1. Allgemein

13.2. Beabsichtigte Strahlung

13.3. Unbeabsichtigte Strahlung

13.4. Ionisierende Strahlung

14. Software als Bestandteil von Produkten und eigenständige Software

15. Aktive Produkte und mit diesen verbundene Produkte

16. Schutz vor mechanischen und thermischen Risiken

17. Schutz vor Risiken infolge der Abgabe von Energie oder Stoffen an den Patienten oder Anwender

18. Schutz vor den Risiken durch Medizinprodukte, für die der Hersteller die Anwendung durch Laien vorsieht

III. Anforderungen an die mit dem Produkt gelieferten Informationen

19. Etikett und Gebrauchsanweisung

19.1. Allgemeine Anforderungen an die vom Hersteller gelieferten Informationen

19.2. Angaben auf dem Etikett

19.3. Angaben in der Gebrauchsanweisung

Anhang II
Technische Dokumentation

1. Produktbeschreibung Spezifikation, einschliesslich der Varianten Zubehörteile

1.1. Produktbeschreibung und Spezifikation

1.2. Hinweis auf frühere und ähnliche Generationen des Produkts

2. Vom Hersteller Gelieferte Informationen

3. Informationen zur Konzeption Herstellung

4. Allgemeine Sicherheits- und Leistungsanforderungen

5. Risiko-Nutzen-Analyse Risikomanagement

6. überprüfung Validierung des Produkts

6.1. Vorklinische und klinische Daten

6.2. Zusätzliche Informationen in besonderen Fällen

Anhang III
EU-Konformitätserklärung

Anhang IV
CE-Konformitäts-Kennzeichnung

Anhang V
mit der Registrierung von Produkten Wirtschaftsteilnehmern Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Teil
A mit der Registrierung von Produkten Gemäss Artikel 25 Vorzulegende Informationen

Teil
B Datenelemente der UDI-Produktnummer Gemäss Artikel 24

Anhang VI
von den Benannten Stellen zu Erfüllende Mindestanforderungen

1. ORGANISATORISCHE Allgemeine Anforderungen

1.1. Rechtsstatus und Organisationsstruktur

1.2. Unabhängigkeit und Unparteilichkeit

1.3. Geheimhaltung

1.4. Haftung

1.5. Finanzvorschriften

1.6. Beteiligung an Koordinierungstätigkeiten

2. Anforderungen an das Qualitätsmanagement

3. Erforderliche Resourcen

3.1. Allgemein

3.2. Qualifikationsanforderungen an das Personal

3.3. Dokumentation der Qualifikation, Schulung und Zulassung des Personals

3.4. Unterauftragnehmer und externe Sachverständige

3.5. Überwachung der Kompetenzen und des Schulungsbedarfs

4. Verfahrensanforderungen

Anhang VII
Klassifizierungskriterien

I. spezifische Definitionen zu den Klassifizierungsregeln

1. Dauer der Verwendung

2. Invasive aktive Produkte

II. Durchführungsbestimmungen für die Klassifizierungsregeln

III. Klassifizierungsregeln

3. nicht Invasive Produkte

3.1. Regel 1

3.2. Regel 2

3.4. Regel 4

4. Invasive Produkte

4.1. Regel 5

4.2. Regel 6

4.3. Regel7

4.4. Regel 8

5. Aktive PRODUKTE

5.1. Regel 9

5.2. Regel 10

5.3. Regel 11

5.4. Regel 12

6. besondere Regeln

6.1. Regel 13

6.2. Regel 14

6.3. Regel 15

6.4. Regel 16

6.5. Regel 17

6.6. Regel 18

6.7. Regel 19

6.8. Regel 20

6.9. Regel 21

Anhang VIII
Konformitätsbewertung auf Grundlage der Vollständigen Qualitätssicherung einer Überprüfung der Konzeption

Kapitel I
Vollständiges Qualitätssicherungssystem

Kapitel II
Prüfung des Konzeptionsdossiers

Kapitel III
Verwaltungsbestimmungen

Anhang IX
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Baumusterprüfung

Anhang X
Konformitätsbewertung auf der Grundlage einer Produktkonformitätsprüfung

Teil
A Produktionsqualitätssicherung

Teil
B Produktprüfung

Anhang XI
Konformitätsbewertungsverfahren für Sonderanfertigungen

Anhang XII
Mindestangaben auf den von einer Benannten Stelle Ausgestellten Bescheinigungen

Anhang XIII
Klinische Bewertung Klinische Weiterverfolgung NACH dem Inverkehrbringen

Teil
A Klinische Bewertung

Teil
B Klinische Weiterverfolgung nach dem Inverkehrbringen

Anhang XIV
Klinische Prüfungen

I. Allgemeine Anforderungen

1. Ethische Erwägungen

2. Methoden

II. Mit dem Antrag auf Genehmigung einer klinischen Prüfung vorzulegende Unterlagen

1. Antragsformular

2. Prüferinformationen

3. Klinischer Prüfplan

4. Weitere Informationen

III. Weitere Pflichten des Sponsors

Anhang XV
VERZEICHNIS der PRODUKTE, die UNTER den Letzten Unterabsatz der Definition von Medizinprodukt Gemäss Artikel 2 Absatz 1 Punkt 1 Fallen

Anhang XVI
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 300/12

... eine entsprechende Rechtsverordnung nur dann, wenn gleichzeitig andere Maßnahmen nicht ausreichen. Hier sind in jedem Fall gezielte Maßnahmen in Bezug auf die herrenlosen, verwilderten Tiere selbst zu fordern, daneben kann auch die Aufklärung von Katzenhaltern und das Hinwirken auf eine freiwillige Beschränkung des Auslaufs oder auf eine freiwillige chirurgische oder medikamentelle Unfruchtbarmachung ein erster Schritt vor etwaigen Regelungen in einer Verordnung sein.



Drucksache 300/1/12

... (3) Die zuständige Behörde kann das Unfruchtbarmachen von Wirbeltieren anordnen, wenn es nach objektiven Verhältnissen ernsthaft möglich erscheint, dass bei der Nachzucht, den bio- oder gentechnisch veränderten Tieren selbst oder deren Nachkommen Störungen oder Veränderungen im Sinne des Absatzes 1 oder des Absatzes 2 auftreten.



Drucksache 313/12

... Soweit der Kläger unterliegt, entfällt bei Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung der Grund für die Sicherheitsleistung, und der Beklagte als Sicherungsgeber hat das berechtigte Interesse, die Sicherheitsleistung zügig und ohne Aufwand zurückzubekommen. Der Befriedigung dieses Bedürfnisses dient § 109. Danach hat das Gericht, das die Sicherheitsleistung angeordnet hat, auf Antrag eine Frist zu bestimmen, binnen derer der Sicherungsberechtigte in die Rückgabe der Sicherheit einwilligen oder Klage wegen der aus seiner Sicht weiterhin der Sicherheit bedürfenden Ansprüche erheben muss. Nach fruchtlosem Fristablauf ordnet das Gericht die Rückgabe der Sicherheit an (§ 109 Absatz 2 Satz 1 Erster Halbsatz). Dieser Beschluss ist der Nachweis der Berechtigung im Sinne der Hinterlegungsgesetze (noch zu der durch Gesetz vom 23. November 2007 (BGBl. I S.2614) aufgehobenen Hinterlegungsanordnung des Bundes: Zöller/Herget, a.a.O., § 109, Rn. 9). Wurde die Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist das Erlöschen der Bürgschaft auszusprechen (§ 109 Absatz 2 Satz 1 Zweiter Halbsatz).



Drucksache 717/1/12

... Die Aufnahme der ärztlichen Beratung entspricht der Formulierung in den Richtlinien über künstliche Befruchtung. Nach Nummer 7 dieser Richtlinien dürfen Maßnahmen der künstlichen Befruchtung nur durchgeführt werden, wenn die Ehegatten zuvor von einem Arzt, der die Maßnahmen nicht selbst durchführt, über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte der künstlichen Befruchtung beraten worden sind. Da es sich bei der



Drucksache 820/12 (Beschluss)

... wie Menthol, Frucht oder Schokolade zu stark verändert wird. Das Verbot des sog. charakteristischen Aromas soll für Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und rauchlose Tabakerzeugnisse gelten, nicht aber für andere Tabakerzeugnisse wie Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak. Da Schnupftabak ein rauchloser Tabak ist und in der Regel als charakteristisches Aroma Menthol enthält, führt die neue Regelung zu einem Verbot des herkömmlichen Schnupftabaks. Da auch Kautabak ein rauchloser Tabak ist, der während des Herstellungsprozesses aromatisiert wird, ist auch er von der neuen Verbotsregelung betroffen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12 (Beschluss)




Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 6

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 15

Zu Artikel 18

Direktzuleitung an die Kommission


 
 
 


Drucksache 85/12

... "Fleischerzeugnisse3), pasteurisierte Milch, Butter, frische Milchprodukte (Jogurt, Kefir, Rahm, Frischkäse4)), fertig zubereitete Lebensmittel (Fleisch, Fisch, Gemüse), verzehrfertig zubereitetes rohes Gemüse und Erzeugnisse aus rohem Gemüse5), Fruchtsaftkonzentrate sowie nachfolgend nicht aufgeführte Fischprodukte3)".

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 85/12




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1

Artikel 2

Artikel 3

Begründung

I. Allgemeines

II. Zu den einzelnen Bestimmungen

Zu Artikel 1

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Auf der sechsundsechzigsten Tagung angenommene Änderungen des ATP-Übereinkommens Übersetzung

1. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 2.2.4

2. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 4.3.4 ii

3. Anlage 1, Anhang 2, Absatz 6.2

4. Anlage 1, Anhang 3 A

5. Anlage 2 Absatz 4

6. Anlage 2, Anhang 1

7. Anlage 3

Denkschrift

1. Allgemeines

2. Besonderes

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 2.2.4 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 4.3.4 Ziffer ii des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 Absatz 6.2 des ATP

Zur Änderung der Anlage 1 Anhang 3 A des ATP

Zur Änderung der Anlage 2 Absatz 4 des ATP

Zu Änderung der Anlage 2 Anhang 1 des ATP

Zur Änderung der Anlage 3 des ATP


 
 
 


Drucksache 185/12 (Beschluss)

Zweite Verordnung zur Änderung der Fruchtsaftverordnung



Drucksache 652/12

... Darüber hinaus wird die Kommission eine Reihe wichtiger Initiativen zur Förderung einer fruchtbaren Zusammenarbeit zwischen nationalen Verwaltungen und Justizbehörden durchführen. Die laufende Arbeit des Netzwerks für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, dem die zuständigen nationalen Behörden angeschlossen sind, ist ein wesentliches Instrument für die Durchsetzungspraxis. Sowohl der erste Korruptionsbekämpfungsbericht als auch der erste Anzeiger für den Justizbereich werden neue Instrumente zur Ermittlung und Anwendung bewährter Verfahren anbieten. Mit einer Einigung über eine Neuregelung der Verwaltung des Schengen-Raums würden die Mitgliedstaaten ein wichtiges neues Instrument zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens bei der gemeinsamen Kontrolle der Grenzen erhalten. Die Bemühungen um die verstärkte Anwendung der bestehenden Solidaritätsmechanismen im Bereich der Zuwanderung werden fortgesetzt.



Drucksache 467/12

... Gleichzeitig belegen Untersuchungen, dass beim außergerichtlichen Einigungsversuch in einigen Bundesländern hohe Erfolgsquoten zu verzeichnen sind. In diesem Verfahrensabschnitt wird den Schuldnern durch die Schuldnerberatungsstellen eine umfassende Hilfestellung angeboten. Sie finden häufig in informeller Atmosphäre leichter zu einer Kooperation mit den Gläubigern. Der Gesetzentwurf zieht aus diesem Befund die Konsequenz, das mittlerweile weitgehend bedeutungslose gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren abzuschaffen und stattdessen auch in den Verbraucherinsolvenzverfahren das bewährte Instrument des Insolvenzplans zuzulassen. Im Interesse des Schuldners und um die Erfolgsaussichten eines Plans noch zu steigern, kann der Schuldner sich auch in diesem Verfahrensstadium durch eine Schuldnerberatungsstelle vertreten lassen. Werden die Gerichte von dem Schuldenbereinigungsverfahren entlastet, so können freiwerdende Ressourcen zur weiteren Förderung einer gütlichen Einigung zwischen dem Schuldner und seinen Gläubigern im Rahmen eines Planverfahrens fruchtbar gemacht werden. Die Grundkonzeption des Verbraucherinsolvenzverfahrens wird von der Neuregelung nicht berührt. Wie im geltenden Recht hat der Schuldner die in § 305 Absatz 1 InsO aufgeführten Unterlagen einzureichen und die Bescheinigung der geeigneten Person oder Stelle über den Einigungsversuch vorzulegen. Allerdings soll künftig kein außergerichtlicher Einigungsversuch mehr unternommen werden müssen, der offensichtlich aussichtslos ist. Nach der Legaldefinition in § 305 Absatz 1 Nummer 1 InsO ist dies der Fall, wenn die Gläubiger nur eine Befriedigungsquote von fünf Prozent oder darunter zu erwarten haben oder der Schuldner 20 oder mehr Gläubiger hat. Die Änderung dient der Verfahrensoptimierung und soll den außergerichtlichen Einigungsversuch stärken. So sollen die Gläubiger möglichst nur noch mit Schuldenbereinigungsplänen in Verfahren befasst werden, in denen auch nach Ansicht der geeigneten Person oder Stelle überhaupt Einigungschancen bestehen. Denn die fortwährende Konfrontation der Gläubiger mit Schuldenbereinigungsplänen, die keinerlei Aussicht auf Erfolg haben, verursacht einen erheblichen Arbeitsaufwand und führt daher auf Seiten der Gläubiger nicht selten zu einer Einstellung der Verhandlungsbereitschaft und einer vollständigen Verweigerungshaltung gegenüber dem außergerichtlichen Einigungsversuch. Bestehen in einem Fall keine Einigungschancen, so kann der Schuldner künftig anstelle des Nachweises über das Scheitern des Schuldenbereinigungsversuchs einen Nachweis erbringen, dass ein Einigungsversuch offensichtlich aussichtslos war. Die Bescheinigung der Erfolglosigkeit oder offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Einigungsversuchs ist wie bisher Zulässigkeitsvoraussetzung für den Insolvenzantrag.



Drucksache 214/12

... K. in der Erwägung, dass die mangelhafte wirtschaftliche Entwicklung Ursache für die Probleme in Nigeria ist und dass die Spannungen ihren Grund in seit Jahrzehnten bestehenden Ressentiments zwischen den verschiedenen indigenen Bevölkerungsgruppen haben, die mit Migranten und Siedlern aus dem hausasprachigen muslimischen Norden um den Zugang zu fruchtbarem Ackerland konkurrieren;



Drucksache 618/1/12

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 555/12 (Beschluss)

... Da auch über das befruchtete Ei beim Geflügel Krankheitserreger aus dem Herkunftsbetrieb in die Brüterei und in die Maststallungen weitergetragen werden können, ist es im Sinne einer schlüssigen Lebensmittelketteninformation geboten, vorliegende Ergebnisse an die nachstehenden Tierhalter weiterzugeben.



Drucksache 820/12

... erzeugnisse (Nikotin hat suchterzeugende Eigenschaften) und den negativen Folgen des Konsums (Mund-, Rachen- und Kehlkopfkrebs; Herz-Kreislauf-Probleme wie Herz- und Schlaganfälle sowie verstopfte Arterien; erhöhtes Risiko zu erblinden; Impotenz; verminderte Fruchtbarkeit; Auswirkungen auf das ungeborene Kind usw.) Rechnung tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 820/12




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des Vorschlags

2. Ergebnisse der Konsultationen mit Interessenträgern und Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags16

3.1. Inhaltsstoffe und Emissionen

3.2. Kennzeichnung und Verpackung

3.3. Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

3.4. Tabak zum oralen Gebrauch

3.5. Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

3.6. Neuartige Tabakerzeugnisse

3.7. Nikotinhaltige Erzeugnisse

3.8. Pflanzliche Raucherzeugnisse

3.9. Zuständigkeit der Union

3.9.1. Rechtsgrundlage

3.9.2. Subsidiarität

3.9.3. Verhältnismäßigkeit

3.9.4. Grundlegende Rechte

3.9.5. Rechtsform

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 1
Zweck

Artikel 2
Definitionen

Titel II
Tabakerzeugnisse

Kapitel I
Inhaltsstoffe und Emissionen

Artikel 3
Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalte sowie sonstige Höchstwerte

Artikel 4
Messverfahren

Artikel 5
Meldung von Inhaltsstoffen und Emissionen

Artikel 6
Regelung der Inhaltsstoffe

Kapitel II
Kennzeichnung und Verpackung

Artikel 7
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 8
Textliche Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 9
Kombinierte gesundheitsbezogene Warnhinweise für Rauchtabak

Artikel 10
Kennzeichnung von Rauchtabak mit Ausnahme von Zigaretten und von Tabak zum Selbstdrehen

Artikel 11
Kennzeichnung rauchloser Tabakerzeugnisse

Artikel 12
Produktbeschreibung

Artikel 13
Aufmachung und Inhalt der Packungen

Artikel 14
Rückverfolgbarkeit und Sicherheitsmerkmale

Kapitel III
Tabak zum oralen Gebrauch

Artikel 15
Tabak zum oralen Gebrauch

Kapitel IV
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Artikel 16
Grenzüberschreitender Verkauf von Tabakerzeugnissen im Fernabsatz

Kapitel V
Neuartige Tabakerzeugnisse

Artikel 17
Meldung neuartiger Tabakerzeugnisse

Titel III
Nichttabakprodukte

Artikel 18
Nikotinhaltige Erzeugnisse

Artikel 19
Pflanzliche Raucherzeugnisse

Titel IV
Schlussbestimmungen

Artikel 20
Zusammenarbeit und Durchsetzung

Artikel 21
Ausschussverfahren

Artikel 22
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 23
Bericht

Artikel 24
Einfuhr, Verkauf und Konsum von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen

Artikel 25
Umsetzung

Artikel 26
Übergangsbestimmung

Artikel 27
Aufhebung

Artikel 28
Inkrafttreten

Artikel 29
Adressaten Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am [...]

Anhang I
LISTE der textlichen Warnhinweise (gemäß Artikel 9 und Artikel 10 Absatz 1)

Anhang II
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 666/12

... Durch das Zulässigkeitserfordernis der eidesstattlichen Versicherung der Beiwohnung sollen Mutter, Kind und (rechtlicher) Vater - nach dem Vorbild des § 1600 Absatz 1 Nummer 2 BGB - vor Umgangs- und Auskunftsverfahren "ins Blaue hinein" geschützt werden (vgl. hierzu bereits Bundestagsdrucksache 15/2253, S. 14, S. 20). Zudem soll vermieden werden, dass ein Mann, der mangels Beiwohnung nicht als biologischer Vater in Betracht kommt, ein Umgangs- oder Auskunftsbegehren geltend macht, um damit Unfrieden in die bestehende (soziale) Familie zu tragen. Gleichzeitig wird durch das Erfordernis der eidesstattlichen Versicherung der Beiwohnung verhindert, dass ein Mann, der durch künstliche Befruchtung mittels heterologer Samenspende biologischer Vater geworden ist, ein Umgangs- oder Auskunftsrecht begehren kann.



Drucksache 487/12

... (6) Schwerwiegender Zwischenfall im Sinne der vorstehenden Vorschriften ist jedes unerwünschte Ereignis im Zusammenhang mit der Gewinnung, Untersuchung, Aufbereitung, Be- oder Verarbeitung, Konservierung, Aufbewahrung oder Abgabe von Geweben oder Blutzubereitungen, das die Übertragung einer ansteckenden Krankheit, den Tod oder einen lebensbedrohenden Zustand, eine Behinderung oder einen Fähigkeitsverlust von Patienten zur Folge haben könnte oder einen Krankenhausaufenthalt erforderlich machen oder verlängern könnte oder zu einer Erkrankung führen oder diese verlängern könnte. Als schwerwiegender Zwischenfall gilt auch jede fehlerhafte Identifizierung oder Verwechslung von Keimzellen oder imprägnierten Eizellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung.



Drucksache 717/12

... 2. ist reproduktionsmedizinische Maßnahme die künstliche Befruchtung mit anschließender Gewinnung und Aufbereitung von Zellen,



Drucksache 717/12 (Beschluss)

... Reproduktion - Novelle 2006 - zu den nachzuweisenden Kenntnissen und Erfahrungen für die Durchführung künstlicher Befruchtungen. Ebenso ist die Berechtigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung Voraussetzung für die Durchführung der Beratung nach Nummer 14 der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über ärztliche Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung (vgl. Nummer 20 dieser Richtlinien). Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der psychosomatischen Grundversorgung sind somit Voraussetzung für die Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen nach § 12 1a



Drucksache 618/12 (Beschluss)

... 13. Der Bundesrat lehnt die Befugnisübertragung mittels delegierter Rechtsakte in Artikel 25b ab. Vielmehr sollte es aus Subsidiaritätsgründen den Mitgliedstaaten überlassen werden, die Gebiete mit Grünland mit besonderer biologischer Vielfalt aufgrund ihrer vor Ort vorhandenen Kenntnisse festzulegen. Ebenfalls sollten die Mitgliedstaaten festlegen können, in welchem Umfang bzw. mit welcher Wertung auf die Biokraftstoffziele sie Reststoffe, die der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit dienen, zulassen. Entsprechend den natürlichen Voraussetzungen sind unterschiedliche Festlegungen in den Mitgliedstaaten sinnvoll.



Drucksache 136/12

... - Freisetzung infolge der Kultivierung organischer Böden zu verringern, auf die Verbesserung der Bewirtschaftungspraktiken (beispielsweise durch Verwendung anderer Kulturpflanzenarten (z.B. mehr Leguminosen) und Ausweitung von Fruchtfolgen) ausgerichtet werden. Land- und forstwirtschaftliche Praktiken, die eine größere Kohlenstoffaufnahme durch Böden gestatten, indem Tiere oder Nahrungsmittelpflanzen auf Flächen gehalten bzw. angebaut werden, auf denen auch Bäume für die Nutz- und Brennholzerzeugung oder die Erzeugung anderer Holzprodukte angepflanzt werden, würden ebenfalls zur Verringerung der Emissionen beitragen. Organisches Material kann dem Boden auch wieder zugeführt oder darauf liegen gelassen werden, um die Ertragsfähigkeit von Anbau- und Grünflächen zu verbessern; gleichzeitig können wiederbefeuchtete, brachgelegte oder nicht trockengelegte organische Böden, einschließlich Torfböden, und wiederhergestellte degradierte Böden für den Klimaschutz und die biologische Vielfalt in hohem Maße von Vorteil sein. Die Einbeziehung der Acker- und Grünlandbewirtschaftung in die Emissionsanrechnung wäre also notwendig, um dem Beitrag dieser Tätigkeiten zum Klimaschutz in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 136/12




Begründung

1. Inhalt des Vorschlags

Unmittelbarer Handlungsbedarf

Der Einfluss von Landnutzung und Forstwirtschaft auf den Klimawandel

Die derzeitigen Maßnahmen reichen nicht aus

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise der Folgenabschätzungen

Anhörungen von Interessenträgern

4 Folgenabschätzung

Zusammenfassung des Vorschlags

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4 Rechtsgrundlage

4 Subsidiaritätsprinzip

a Transnationaler Charakter des Problems Kriterium der Erforderlichkeit

b Kriterium der Wirksamkeit Mehrwert

Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. Fakultative Angaben

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Verpflichtung zur Errichtung und Führung von LULUCF-Konten

Artikel 4
Allgemeine Anrechnungsvorschriften

Artikel 5
Anrechnungsvorschriften für Aufforstung, Wiederaufforstung und Entwaldung

Artikel 6
Anrechnungsvorschriften für die Waldbewirtschaftung

Artikel 7
Anrechnungsvorschriften für HWP-Produkte

Artikel 8
Anrechnungsvorschriften für die Ackerbewirtschaftung, Weidebewirtschaftung, Rekultivierung und Trockenlegung von Feuchtgebieten/Wiederbefeuchtung trockengelegter Flächen

Artikel 9
Anrechnungsvorschriften für natürliche Störungen

Artikel 10
LULUCF-Aktionspläne

Artikel 11
Überprüfung

Artikel 12
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 13

Artikel 14

Anhang I
Anrechnungszeiträume gemäss Artikel 3 Absatz 1

Anhang II
Referenzwerte gemäss Artikel 6, nach Mitgliedstaaten

Anhang III
Zerfallsfunktion erster Ordnung Standard-Halbwertzeiten gemäss Artikel 7

Anhang IV
Massnahmen, die für LULUCF-Aktionspläne gemäss Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe D in Frage kommen


 
 
 


Drucksache 577/12

... Mehr fruchtbare sektorübergreifende Zusammenarbeit



Drucksache 555/1/12

... Da auch über das befruchtete Ei beim Geflügel Krankheitserreger aus dem Herkunftsbetrieb in die Brüterei und in die Maststallungen weitergetragen werden können, ist es im Sinne einer schlüssigen Lebensmittelketteninformation geboten, vorliegende Ergebnisse an die nachstehenden Tierhalter weiterzugeben.



Drucksache 329/12

... 7. begrüßt die internationalen Bemühungen auf hoher Ebene, die darauf abzielen, Impulse für den demokratischen Wandel in Birma/Myanmar zu geben; stellt fest, dass der Premierminister des Vereinigten Königreichs, David Cameron, im Anschluss an die Nachwahlen vom April in das Land gereist ist, und begrüßt die fruchtbaren Beratungen, die er mit dem Präsidenten Birmas/Myanmars, Thein Sein, und mit Aung San Suu Kyi geführt hat;



Drucksache 518/11

... - das aus Rotwein hergestellt wird und - dem ausschließlich aus Gewürzen, Ginseng, Nüssen, Zitrusfruchtextrakten bzw. Aromapflanzen gewonnene Aromastoffe zugesetzt wurden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 518/11




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Angleichung an den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

3. Wesentliche Änderungen

4. AUFBAU des Verordnungsentwurfs

Vorschlag

Kapitel I
Anwendungsbereich, Begriffsbestimmung Kategorien von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 1
Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmung

Kapitel II
Bezeichnung, Aufmachung Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 3
Herstellungsverfahren und Analysemethoden für aromatisierte Weinerzeugnisse

Artikel 4
Verkehrsbezeichnungen

Artikel 5
Zusätzliche Angaben zu den Verkehrsbezeichnungen

Artikel 6
Angabe der Herkunft

Artikel 7
Bei der Aufmachung und Etikettierung von aromatisierten Weinerzeugnissen verwendete Sprachen

Artikel 8
Strengere Vorschriften der Mitgliedstaaten

Artikel 9
Übertragene Befugnisse

Kapitel III
Geografische Angaben

Artikel 10
Begriffsbestimmung

Artikel 11
Inhalt der Schutzanträge

Artikel 12
Schutzantrag für ein geografisches Gebiet in einem Drittland

Artikel 13
Antragsteller

Artikel 14
Nationales Vorverfahren

Artikel 15
Prüfung durch die Kommission

Artikel 16
Einspruchsverfahren

Artikel 17
Entscheidung über den Schutz

Artikel 18
Homonyme

Artikel 19
Gründe für die Verweigerung des Schutzes

Artikel 20
Beziehung zu Marken

Artikel 21
Schutz

Artikel 22
Register

Artikel 23
Benennung der zuständigen Behörden

Artikel 24
Kontrolle der Einhaltung der Spezifikationen

Artikel 25
Änderungen der Produktspezifikationen

Artikel 26
Löschung

Artikel 27
Bestehende geschützte geografische Angaben

Artikel 28
Gebühren

Artikel 29
Übertragene Befugnisse

Artikel 30
Durchführungsbefugnisse

Artikel 31
Ohne Unterstützung des Ausschusses nach Artikel 36 zu erlassende Durchführungsrechtsakte

Kapitel IV
Allgemeine, Übergangs- und Schlussbestimmungen

Artikel 32
Kontrolle und Überprüfung von aromatisierten Weinerzeugnissen

Artikel 33
Informationsaustausch

Artikel 34
Befugnisse der Kommission

Artikel 35
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 36
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 37
Aufhebung

Artikel 38
Übergangsmaßnahmen

Artikel 39
Inkrafttreten

Anhang I
Technische Spezifikationen, Anforderungen Einschränkungen

1 Aromatisierung

2 Süßung

3 Zusatz von Alkohol

4 Zusatzstoffe und Färbung

5 Zusatz von Wasser

6 Für die Herstellung von aromatisierten Weinerzeugnissen ist der Zusatz von Kohlendioxid zulässig.

7 Alkoholgehalt

Anhang II
Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinerzeugnisse

A. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weine

1. Aromatisierter Wein

2. Aromatisierter gespriteter Wein

3. Wein-Aperitif

4. Wermut oder Wermutwein

5. Bitterer aromatisierter Wein

6. Aromatisierter Wein mit Ei

7. Väkevä viiniglögi/Starkvinsglögg

B. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Getränke

1. Aromatisiertes weinhaltiges Getränk

2. Gespritetes aromatisiertes weinhaltiges Getränk

3. Sangria

4. Clarea

5. Zurra

6. Bitter soda

7. Kalte Ente

8. Glühwein

9. Viiniglögi/Vinglögg

10. Maiwein

11. Maitrank

12. Pelin

C. Verkehrsbezeichnungen Beschreibungen aromatisierter Weinhaltiger Cocktails

1. Aromatisierter weinhaltiger Cocktail

2. Weinhaltiger Cocktail

3. Aromatisierter Traubenperlmost

4. Weincocktail

Anhang III
Entsprechungstabelle


 
 
 


Drucksache 803/1/11

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Hauptpriorität bei der wirtschaftspolitischen Koordinierung darin liegen muss, die getroffenen Vereinbarungen auch umzusetzen. Die mittlerweile vielschichtigen, ineinandergreifenden Verfahren zur Steuerung der Wirtschaftspolitik in der EU und den Mitgliedstaaten bleiben fruchtlos, wenn die vereinbarten Maßnahmen nicht von allen Mitgliedstaaten entschieden durchgeführt werden. Nur auf diesem Weg kann auch das Vertrauen privater Investoren zurückgewonnen werden.



Drucksache 129/11

... Sie muss vielmehr abwarten, bis die Kommission sich gegenüber der BNetzA geäußert hat (ob der Maßnahmenentwurf aufzuheben oder zu ändern ist oder ob die Kommission ihre Bedenken zurückzieht) oder die Monatsfrist fruchtlos verstrichen ist (vgl. Art. 7a Abs. 5 RRL). Dies wird in § 13 Abs. 4 Nr. 4 geregelt.



Drucksache 519/11 (Beschluss)

... a) In Nummer 1 sind in § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 nach dem Wort "für" die Wörter "die Fruchtbarkeit des Bodens," einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 DüngG

2. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 Saatgutverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 392/5/11

... In Artikel 5 Nummer 6 (Anlage 3) wird in der neuen Zeile Nummer 4 vor dem Wort "Zwischenfrucht" das Wort „mehrjährig" eingefügt,



Drucksache 632/11 (Beschluss)

... a) In den Betrieben sind auf den Ackerflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Verbesserung des Bodenschutzes mindestens drei Hauptkulturarten, von denen keine überwiegen darf, anzubauen, bzw. ist eine dreigliedrige Fruchtfolge im dreijährigen Rhythmus vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/11 (Beschluss)




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zur Vorlage insgesamt

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Übergangsregelungen und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

2 Weiteres

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 478/1/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz -



Drucksache 665/11

... Zu diesem Zweck möchte die Kommission verstärkt dafür sorgen, dass sich Sozialunternehmer, innovative Unternehmer sowie Forschung und Hochschulwesen gegenseitig befruchten. Als geeigneter Rahmen bieten sich hierfür insbesondere Gründungszentren ("Unternehmensinkubatoren") an. Die wenigen Projekte in diesem Bereich verdienen es, unterstützt und ausgebaut zu werden. Die Sozialunternehmer müssten von anderen Unternehmensleitern oder Bankern beraten und unterstützt werden.



Drucksache 519/1/11

... a) In Nummer 1 sind in § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 nach dem Wort "für" die Wörter "die Fruchtbarkeit des Bodens," einzufügen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 und 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2, § 5 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 DüngG

2. Zum Gesetzentwurf insgesamt

3. Zu Artikel 2 § 3 Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 Saatgutverkehrsgesetz


 
 
 


Drucksache 478/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz -



Drucksache 132/11 (Beschluss)

... So sollten auch Initiativen der Landwirte zur Verbesserung der Biodiversität durch Blühstreifen und die damit einhergehenden positiven Wirkungen für das Landschaftsbild nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden, indem auch solche Blühstreifen vereinfachend der Hauptfrucht zugerechnet werden können.



Drucksache 809/11

... Die Tätigkeiten innerhalb der drei FET-Pfeiler werden durch eine große Bandbreite von Vernetzungs- und Gemeinschaftstätigkeiten ergänzt, um eine fruchtbare und lebendige europäische Grundlage für die wissenschaftsorientierte Erforschung künftiger Technologien zu schaffen. Sie unterstützen die künftigen Entwicklungen im Rahmen der FET-Tätigkeiten, fördern die Diskussionen über die Folgen neuer Technologien und beschleunigen deren Wirkung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 809/11




Begründung

1. Hintergrund des vorgeschlagenen Rechtsakts

2. Ergebnisse der Beratungen mit den interessierten Parteien der Folgenabschätzungen

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

3.1. Rechtsgrundlage

3.2. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

TITEL I Einrichtung des Programms

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Einrichtung des spezifischen Programms

Artikel 3
Einzelziele

Artikel 4
Haushalt

TITEL II Durchführung

Artikel 5
Arbeitsprogramme

Artikel 6
Europäischer Forschungsrat

Artikel 7
Wissenschaftlicher Rat

Artikel 8
Durchführungsstelle

TITEL III Schlussbestimmungen

Artikel 9
Ausschussverfahren

Artikel 10
Übertragung von Durchführungsbefugnissen

Artikel 11
Aufhebung und Übergangsbestimmungen

Artikel 12
Inkrafttreten

Artikel 13

Anhang I
Grundzüge der Tätigkeiten Gemeinsamkeiten der indirekten Maßnahmen

1. PROGRAMMPLANUNG

1.1. Allgemeines

1.2. Sozial- und Geisteswissenschaften

1.3. Kleine und mittlere Unternehmen KMU

1.4. Zugang zur Risikofinanzierung

1.5. Kommunikation und Verbreitung

2. internationale Zusammenarbeit

3. Komplementaritäten Bereichsübergreifende Maßnahmen

4. Partnerschaften

Teil I
Wissenschaftsexzellenz

1. Europäischer Forschungsrat

1.1. Der Wissenschaftliche Rat

1.2. Durchführungsstelle

1.3. Rolle der Kommission

2. Künftige NEU Entstehende Technologien

2.1. FET offener Bereich : Förderung neuartiger Ideen

2.2. FET - Proaktiver Bereich: Förderung sich neu abzeichnender Themen und Gemeinschaften

2.3. FET -Leitinitiativen

2.4. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Marie-Curie-Maßnahmen

3.1. Förderung neuer Fähigkeiten durch eine exzellente Erstausbildung von Forschern

3.2. Förderung von Exzellenz durch grenz- und sektorübergreifende Mobilität

3.3. Innovationsanreize durch die gegenseitige Bereicherung mit Wissen

3.4. Steigerung der strukturellen Auswirkungen durch die Kofinanzierung von Tätigkeiten

3.5. Besondere Unterstützung und politische Maßnahmen

3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Forschungsinfrastrukturen

4.1. Ausbau der europäischen Forschungsinfrastrukturen bis 2020 und darüber hinaus

4.1.1. Schaffung von neuen Forschungsinfrastrukturen von Weltniveau17

4.1.2. Integration und Öffnung bestehender nationaler Forschungsinfrastrukturen von europaweitem Interesse

4.1.3. Entwicklung, Einsatz und Betrieb von IKT-gestützten elektronischen Infrastrukturen18

4.2. Steigerung des Innovationspotenzials der Forschungsinfrastrukturen und ihres Personals

4.2.1. Nutzung des Innovationspotenzials von Forschungsinfrastrukturen

4.2.2. Stärkung des Humankapitals von Forschungsinfrastrukturen

4.3. Stärkung der europäischen Infrastrukturpolitik und der internationalen Zusammenarbeit

4.3.1. Stärkung der europäischen Politik auf dem Gebiet von Forschungsinfrastrukturen

4.3.2. Erleichterung der strategischen internationalen Zusammenarbeit

4.4. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil II
Führende Rolle der Industrie

1. Führende Rolle BEI Grundlegenden Industriellen Technologien

4 Allgemeines

Besondere Aspekte der Durchführung

1.1. Informations- und Kommunikationstechnologien IKT

1.1.1. Eine neue Generation von Komponenten und Systemen

1.1.2. Rechner der nächsten Generation

1.1.3. Internet der Zukunft

1.1.4. Inhaltstechnologien und Informationsmanagement IKT für digitale Inhalte und Kreativität

1.1.5. Fortgeschrittene Schnittstellen und Roboter

1.1.6. Mikro- und Nanoelektronik und Photonik

1.2. Nanotechnologien

1.2.1. Entwicklung von Nanowerkstoffen, Nanogeräten und Nanosystemen der nächsten Generation

1.2.2. Gewährleistung der sicheren Entwicklung und Anwendung von Nanotechnologien

1.2.3. Entwicklung der gesellschaftlichen Dimension der Nanotechnologie

1.2.4. Effiziente Synthese und Herstellung von Nanowerkstoffen, Komponenten und Systemen

1.2.5. Entwicklung kapazitätssteigernder Techniken, Messverfahren und Geräte

1.3. Fortgeschrittene Werkstoffe

1.3.1 Übergreifende und grundlegende Werkstofftechnologien

1.3.2. Entwicklung und Transformation von Werkstoffen

1.3.3. Verwaltung von Werkstoffkomponenten

1.3.4. Werkstoffe für eine nachhaltige Industrie

1.3.5. Werkstoffe für kreative Branchen

1.3.6. Metrologie, Merkmalsbeschreibung, Normung und Qualitätskontrolle

1.3.7. Optimierung des Werkstoffeinsatzes

1.4. Biotechnologie

1.4.1. Unterstützung der Spitzenforschung in der Biotechnologie als künftiger Innovationsmotor

1.4.2. Biotechnologische Industrieprozesse

1.4.3. Innovative und wettbewerbsfähige Plattformtechnologien

1.5. Fortgeschrittene Fertigung und Verarbeitung

1.5.1. Technologien für Fabriken der Zukunft

1.5.2. Technologien für energieeffziente Gebäude

1.5.3. Nachhaltige und emissionsarme Technologien für energieintensive Verarbeitungsindustrien

1.5.4. Neue tragfähige Geschäftsmodelle

1.6. Raumfahrt

1.6.1. Grundlagen für die europäische Wettbewerbsfähigkeit, Unabhängigkeit und Innovation im Weltraumsektor

1.6.1.1. Erhaltung einer wettbewerbsfähigen Raumfahrtindustrie und Weltraumforschung

1.6.1.2. Steigerung der Innovation zwischen Weltraumsektor und anderen Sektoren

1.6.2. Grundlagen für Fortschritte in den Weltraumtechnologien

1.6.3. Grundlagen für die Nutzung von Weltraumdaten

1.6.4. Beitrag und Zugang der europäischen Forschung zu internationalen Weltraumpartnerschaften

2. Zugang zur Risikofinanzierung

2.1. Kreditfazilität

2.2. Beteiligungskapitalfazilität

2.3. Besondere Aspekte der Durchführung

3. Innovation in KMU

3.1. Straffung der KMU-Förderung

3.2. Gezielte Unterstützung

3.2.1. Unterstützung forschungsintensiver KMU

3.2.2. Stärkung der Innovationskapazität von KMU

3.2.3. Unterstützung marktorientierter Innovation

Teil III
Gesellschaftliche Herausforderungen

1. Gesundheit, Demografischer Wandel Wohlergehen

1.1. Erforschung der gesundheitsbestimmenden Faktoren, Verbesserung der Gesundheitsfürsorge und Prävention

1.2. Entwicklung effizienter Screeningprogramme und Verbesserung der Einschätzung der Krankheitsanfälligkeit

1.3. Verbesserung der Überwachung und Vorbereitung

1.4. Erforschung von Krankheitsprozessen

1.5. Entwicklung besserer präventiver Impfstoffe

1.6. Bessere Diagnosen

1.7. Nutzung von In-Silico-Arzneimitteln zur Verbesserung des Krankheitsmanagements und der Vorhersage

1.8. Behandlung von Krankheiten

1.9. Übertragung von Wissen in die klinische Praxis und skalierbare Innovationsmaßnahmen

1.10. Bessere Nutzung von Gesundheitsdaten

1.11. Verbesserung der wissenschaftlichen Instrumente und Verfahren zur Unterstützung der politischen Entscheidungsfindung und des Regulierungsbedarfs

1.12. Aktive, unabhängige und unterstützte Lebensführung

1.13. Individuelle Befähigung zur selbständigen Gesundheitsfürsorge

1.14. Förderung einer integrierten Gesundheitsfürsorge

1.15. Optimierung der Effizienz und Wirksamkeit der Gesundheitssysteme und Verringerung von Ungleichheiten durch evidenzbasierte Entscheidungen und Verbreitung bewährter Verfahren sowie innovativer Technologien und Konzepte

1.16. Besondere Aspekte der Durchführung

2. Ernährungssicherheit, Nachhaltige Landwirtschaft, MARINE Maritime Forschung BIOWIRTSCHAFT

2.1. Nachhaltige Land- und Forstwirtschaft

2.1.1. Erhöhung der Produktionseffizienz und Bewältigung der Folgen des Klimawandels bei gleichzeitiger Gewährleistung von Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit

2.1.2. Bereitstellung von Ökosystemleistungen und öffentlichen Gütern

2.1.3. Stärkung ländlicher Gebiete, Unterstützung der Politik und der Innovation im ländlichen Raum

2.2. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie für sichere und gesunde Ernährung

2.2.1. Fundierte Verbraucherentscheidungen

2.2.2. Gesunde und sichere Lebensmittel und Ernährungsweisen für alle

2.2.3. Eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Agrar- und Lebensmittelindustrie

2.3. Erschließung des Potenzials aquatischer Bioressourcen

2.3.1. Entwicklung einer nachhaltigen und umweltfreundlichen Fischerei

2.3.2. Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Aquakultur

2.3.3. Förderung mariner Innovationen mit Hilfe der Biotechnologie

2.4. Tragfähige und wettbewerbsfähige biogestützte Industrien

2.4.1. Förderung der Bio-Wirtschaft für Bio-Industrien

2.4.2. Entwicklung integrierter Bioraffinerien

2.4.3. Unterstützung der Marktentwicklung für Bio-Produkte und -Prozesse

2.5. Besondere Durchführungsmaßnahmen

3. sichere, SAUBERE effiziente Energie

3.1. Verringerung des Energieverbrauchs und des CO2-Fußabdrucks durch intelligente und nachhaltige Nutzung

3.1.1. Massenmarktfähigkeit von Technologien und Diensten für eine intelligente und effiziente Energienutzung

3.1.2. Nutzung des Potenzials effizienter Heiz- und Kühlsysteme auf der Grundlage erneuerbarer Energien

3.1.3. Förderung der europäischen Intelligenten Städte und Gemeinden

3.2. Kostengünstige Stromversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen

3.2.1. Vollständige Nutzung des Potenzials der Windenergie

3.2.2. Entwicklung effizienter, zuverlässiger und wettbewerbsfähiger Solaranlagen

3.2.3. Entwicklung wettbewerbsfähiger und umweltverträglicher Technologien für die CO2- Abscheidung, -Verbringung und -Speicherung

3.2.4. Entwicklung von Erdwärme, Wasserkraft, Meeresenergie und anderer erneuerbarer Energien

3.3. Alternative Brennstoffe und mobile Energiequellen

3.3.1. Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Bioenergie

3.3.2. Verringerung der Zeit bis zur Marktreife bei Wasserstoff- und Brennstoffzelltechnologien

3.3.3. Neue alternative Brennstoffe/Kraftstoffe

3.4. Ein intelligentes europäisches Stromgesamtnetz

3.5. Neue Erkenntnisse und Technologien

3.6 Robuste Entscheidungsfindung und Einbeziehung der Öffentlichkeit

3.7. Übernahme von Energieinnovationen auf dem Markt und robuste Entscheidungsfindung

3.8. Besondere Aspekte der Durchführung

4. Intelligenter, Umweltfreundlicher Integrierter Verkehr

4.1. Ressourcenschonender umweltfreundlicher Verkehr

4.1.1. Umweltfreundlichere und leisere Luftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge und Schiffe für eine bessere Umweltleistung und eine geringere Wahrnehmung von Lärm und Vibrationen

4.1.2. Entwicklung intelligenter Ausrüstung, Infrastrukturen und Dienste

4.1.3. Verbesserung von Verkehr und Mobilität in Städten

4.2. Größere Mobilität, geringeres Verkehrsaufkommen, größere Sicherheit

4.2.1. Bedeutend geringere Verkehrsüberlastung

4.2.2. Deutliche Verbesserung der Mobilität von Personen und Gütern

4.2.3. Entwicklung und Anwendung neuer Konzepte für Gütertransport und Güterlogistik

4.2.4. Verringerung der Verkehrsunfälle und der Verkehrstoten, Verbesserung der Sicherheit

4.3. Weltweit führende Rolle der europäischen Verkehrsindustrie

4.3.1. Entwicklung der nächsten Generation innovativer Verkehrsmittel zur Sicherung der Marktanteile in der Zukunft

4.3.2. Intelligente fahrzeugseitige Steuerungssysteme

4.3.3. Fortgeschrittene Produktionsprozesse

4.3.4. Prüfung völlig neuer Verkehrskonzepte

4.4. Sozioökonomische Forschung und vorausschauende Tätigkeiten für die politische Entscheidungsfindung

4.5. Besondere Aspekte der Durchführung

5. KLIMASCHUTZ, Ressourceneffizienz Rohstoffe

5.1. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel

5.1.1. Besseres Verständnis des Klimawandels und Bereitstellung zuverlässiger Klimaprojektionen

5.1.2. Bewertung der Folgen und Anfälligkeiten, Entwicklung innovativer und kostenwirksamer Anpassungs- und Risikovermeidungsmaßnahmen

5.1.3. Unterstützung von Abhilfestrategien

5.2. Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen und Ökosysteme

5.2.1. Vertiefung der Erkenntnisse über die Funktionsweise von Ökosystemen, deren Wechselwirkungen mit sozialen Systemen und ihre Aufgabe zur Sicherung der Wirtschaft und des menschlichen Wohlergehens

5.2.2. Bereitstellung von Wissen und Instrumenten für eine wirksame Entscheidungsfindung und öffentliches Engagement

5.3. Gewährleistung einer nachhaltigen Versorgung mit nicht-energetischen und nicht-landwirtschaftlichen Rohstoffen

5.3.1. Verbesserung der Wissensbasis über die Verfügbarkeit von Rohstoffen

5.3.2. Förderung einer nachhaltigen Rohstoffversorgung und -verwendung Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Verwertung und Rückgewinnung

5.3.3. Identifizierung von Alternativen für kritische Rohstoffe

5.3.4. Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und Verbesserung der Fähigkeiten im Hinblick auf Rohstoffe

5.4. Grundlagen für den Übergang zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft durch Ökoinnovation

5.4.1. Stärkung von ökoinnovativen Technologien, Verfahren, Dienstleistungen und Produkten und ihrer Markteinführung

5.4.2. Unterstützung innovativer Strategien und gesellschaftlicher Veränderungen

5.4.3. Messung und Bewertung von Fortschritten auf dem Weg zu einer umweltfreundlichen Wirtschaft

5.4.4. Förderung der Ressourceneffizienz durch digitale Systeme

5.5. Entwicklung einer umfassenden und andauernden globalen Umweltüberwachung und entsprechender Informationssysteme

5.6. Besondere Aspekte der Durchführung

6. INTEGRATIVE, INNOVATIVE sichere Gesellschaften

6.1. Integrative Gesellschaften

6.1.1. Förderung eines intelligenten, nachhaltigen und integrativen Wachstums

6.1.2. Aufbau widerstandsfähiger und integrativer Gesellschaften in Europa

6.1.3. Stärkung der Rolle Europas als globaler Akteur

6.1.4. Überbrückung der Forschungs- und Innovationskluft in Europa

6.2. Innovative Gesellschaften

6.2.1. Stärkung der Evidenzbasis und Unterstützung der Innovationsunion und des Europäischen Forschungsraums

6.2.2. Prüfung neuer Innovationsformen, einschließlich sozialer Innovation und Kreativität

6.2.3. Gewährleistung gesellschaftlichen Engagements in Forschung und Innovation

6.2.4. Förderung einer kohärenten und wirksamen Zusammenarbeit mit Drittländern

6.3. Sichere Gesellschaften

6.3.1. Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus

6.3.2. Erhöhung der Sicherheit durch Grenzüberwachung

6.3.3. Stärkung der Computer- und Netzsicherheit

6.3.4. Stärkung der Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber Krisen und Katastrophen

6.3.5. Gewährleistung der Privatsphäre und der Freiheit im Internet und Stärkung der gesellschaftlichen Dimension von Sicherheit

6.3.6. Besondere Aspekte der Durchführung

Teil IV
Direkte Maßnahmen der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC) außerhalb des Nuklearbereichs

1. Wissenschaftsexzellenz

2. FÜHRENDE Rolle der Industrie

3. GESELLSCHAFTLICHE Herausforderungen

3.1. Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen

3.2. Ernährungssicherheit, nachhaltige Landwirtschaft, marine und maritime Forschung und Biowirtschaft

3.3. Sichere, saubere und effiziente Energie

3.4. Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr

3.5. Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe

3.6. Integrative, innovative und sichere Gesellschaften

4. besondere Aspekte der Durchführung

Anhang II
Leistungsindikatoren

1. TEIL I - SCHWERPUNKT Wissenschaftsexzellenz

2. TEIL II - Schwerpunkt Führende Rolle der Industrie

3. TEIL III - Schwerpunkt Gesellschaftliche Herausforderungen

4. TEIL IV - Direkte Maßnahmen der JRC außerhalb des Nuklearbereichs


 
 
 


Drucksache 58/11

... aa) In Nummer 2 wird das Wort "fruchtschädigend" durch das Wort "fortpflanzungsgefährdend" ersetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 58/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Strafgesetzbuchs

Artikel 2
Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

§ 71
Strafvorschriften

§ 71a
Strafvorschriften

Artikel 3
Änderung des Bundesjagdgesetzes

§ 38a
Strafvorschriften

Artikel 4
Änderung der Abfallverbringungsbußgeldverordnung

Artikel 5
Inkrafttreten

A. Allgemeiner Teil

I. Entstehungsgeschichte der umzusetzenden Richtlinie

II. Umsetzungsbedarf im deutschen Strafrecht

III. Gesetzgebungszuständigkeit; Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen hat

IV. Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und die Wirtschaft; Bürokratiekosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltige Entwicklung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 2

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Artikel 3

Zu Nummer n

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1388: Strafrechtsänderungsgesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt


 
 
 


Drucksache 309/11

... 8a) Die Kommission wird vorschlagen, dass im Rahmen der GAP Direktzahlungen für die Bereitstellung öffentlicher Umweltgüter gewährt werden, die über die Crosscompliance hinausgehen (z.B. Dauerweiden, Vegetationsdecken, Fruchtfolge, ökologische Flächenstilllegung, Natura 2000).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 309/11




1. Einleitung

2. eine neue Grundlage für die Biodiversitätspolitik der EU

2.1. Ein doppeltes Handlungsmandat

2.2. Wertbestimmung unseres Naturkapitals seiner Vielfachen Vorteile

2.3. Biodiversitätswissen als Grundlage

3. Ein Handlungsrahmen für das kommende Jahrzehnt

3.1. Erhaltung Wiederherstellung der Natur

Einzelziel 1

3.2. Erhaltung Verbesserung der Ökosysteme ihrer Dienstleistungen

Einzelziel 2

3.3. Sicherstellung einer nachhaltigen Landwirtschaft, Forstwirtschaft Fischerei

Einzelziel 3*

Einzelziel 4

3.4. Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Einzelziel 5

3.5. Bewältigung der Globalen Biodiversitätskrise

Einzelziel 6

3.6. Beiträge anderer Umweltmassnahmen Umweltinitiativen

4. Wir sitzen alle im selben Boot

4.1. Partnerschaften zum Schutz der Biodiversität

4.2. Mobilisierung von Mitteln zur Förderung des Schutzes von Biodiversität Ökosystemdienstleistungen

4.3. eine Gemeinsame Umsetzungsstrategie für die EU

5. Folgemassnahmen

Anhang

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung der Vogelschutz- und der HABITAT-Richtlinie

Maßnahme 1: Vollendung des Natura-2000-Netzes und Sicherstellung seiner ordnungsgemäßen Bewirtschaftung

Maßnahme 2: Sicherstellung einer angemessenen Finanzierung für Natura-2000-Gebiete

Maßnahme 3: Verstärkung der Sensibilisierung und Einbindung von Interessenträgern und Verbesserung der Durchsetzung

Maßnahme 4: Verbesserung und Rationalisierung von Überwachung und Berichterstattung

Einzelziel 2: Erhaltung Wiederherstellung von Ökosystemen Ökosystemdienstleistungen

Maßnahme 5: Verbesserung der Kenntnisse über Ökosysteme und Ökosystemdienstleistungen in der EU

Maßnahme 6: Festlegung von Prioritäten für die Wiederherstellung von Ökosystemen und Förderung der Nutzung grüner Infrastrukturen

Maßnahme 7: Vermeidung von Nettoverlusten an Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen

Einzelziel 3: ERHÖHUNG des Beitrags von Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung Verbesserung der Biodiversität

Maßnahme 8: Verstärkung der Direktzahlungen für öffentliche Umweltgüter im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU

Maßnahme 9: Bessere Ausrichtung der ländlichen Entwicklung auf die Erhaltung der Biodiversität

Maßnahme 10: Erhaltung der genetischen Vielfalt der europäischen Landwirtschaft

Maßnahme 11: Förderung des Schutzes und der Verbesserung der Waldbiodiversität durch Waldbesitzer

Maßnahme 12: Einbeziehung von Biodiversitätsmaßnahmen in Waldbewirtschaftungspläne

Einzelziel 4: Sicherstellung der nachhaltigen Nutzung von Fischereiressourcen

Maßnahme 13: Verbesserung der Bewirtschaftung befischter Bestände

Maßnahme 14: Eliminierung negativer Auswirkungen auf Fischbestände, Arten, Lebensräume und Ökosysteme

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver Gebietsfremder Arten

Maßnahme 15: Verschärfung der Pflanzen- und Tiergesundheitsvorschriften der EU

Maßnahme 16: Einführung eines speziellen Instruments für invasive gebietsfremde Arten

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des Globalen Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 17: Verringerung der indirekten Ursachen des Biodiversitätsverlustes

Maßnahme 18: Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen für die Erhaltung der globalen Biodiversität

Maßnahme 19: „Biodiversitätsgerechte“ EU-Entwicklungszusammenarbeit

Maßnahme 20: Regelung des Zugangs zu genetischen Ressourcen und des angemessenen und fairen Ausgleichs der Vorteile aus ihrer Nutzung


 
 
 


Drucksache 730/11

... aa) In Nummer 2 wird das Wort "fruchtschädigend" durch das Wort "fortpflanzungsgefährdend" ersetzt.



Drucksache 478/2/11

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz -



Drucksache 785/11

... "(6) Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung zusätzliche vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht ausgeschlossene Leistungen in der fachlich gebotenen Qualität im Bereich der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation (§§ 23, 40), der künstlichen Befruchtung (§ 27a), der zahnärztlichen Behandlung ohne die Versorgung mit Zahnersatz (§ 28 Absatz 2), bei der Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen apothekenpflichtigen Arzneimitteln (§ 34 Absatz 1 Satz 1), mit Heilmitteln (§ 32) und Hilfsmitteln (§ 33), im Bereich der häuslichen Krankenpflege (§ 37) und der Haushaltshilfe (§ 38) sowie Leistungen von nicht zugelassenen Leistungserbringern vorsehen. Die Satzung muss insbesondere die Art, die Dauer und den Umfang der Leistung bestimmen; sie hat hinreichende Anforderungen an die Qualität der Leistungserbringung zu regeln. Die zusätzlichen Leistungen sind von den Krankenkassen in ihrer



Drucksache 89/11

... 106. nimmt zur Kenntnis, dass das vor kurzem zwischen Afghanistan und Pakistan abgeschlossene Handels- und Transitabkommen den Markt für Granatäpfel, die wichtigste Frucht in der Region, öffnet, die von ausländischen Entwicklungshelfern wiederholt als wichtigste Möglichkeit genannt wurde, damit Mohnanbauer im Süden Afghanistans eine gangbare Alternative haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 89/11




Entschließung

Bewertung des geltenden Rechtsrahmens/rechtsetzungsunabhängigen Rahmens

Fragen im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Internet/der neuen Technologien

Schutz schutzbedürftiger Kategorien

Gewährleistung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der menschlichen Würde in der Werbung

Schulung/Aufklärung der unterschiedlichen Akteure

Entschließung

Eine neue EU-Strategie

Internationale Hilfe - Gebrauch und Missbrauch

Der Friedensprozess

Polizei und Rechtsstaatlichkeit

3 Drogen

Entschließung

Entschließung

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 über eine stärkere Unterstützung des Breitensports durch die Europäische Union

Erklärung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2010 zu einer EU-Strategie zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit


 
 
 


Drucksache 805/11 (Beschluss)

... 21. Der Bundesrat betont, dass der Themenbereich "Wissensorientierte Regionen" im Programm "Kapazitäten" des 7. FRP sich als Instrument zur Förderung der Exzellenz und der Internationalisierung ursprünglich regionaler Clusterinitiativen bewährt hat. Insbesondere solche regionalen Cluster, die sich durch die fruchtbare Zusammenarbeit heterogener Partner aus Wissenschaft, Großunternehmen und KMU auszeichnen, haben sich zu starken Innovationsmotoren entwickelt. Ihr volles Exzellenzpotenzial können sie aber häufig nur im Verbund mit europäischen Partnern freisetzen. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Fortführung des Themenbereichs "Wissensorientierte Regionen" in "Horizont 2020" aus.



Drucksache 367/11

... Die Konzepte der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit sind für die Politikgestaltung der EU-Organe von zentraler Bedeutung. Der mit dem Vertrag von Lissabon eingeführte Subsidiaritätskontrollmechanismus der nationalen Parlamente hat für mehr Transparenz gesorgt und fruchtbare Diskussionen angeregt.



Drucksache 232/11

... Eine fruchtbare und anregende Debatte



Drucksache 341/11 (Beschluss)

... systemfremd. Bestimmungen zur Nachhaltigkeit, Biodiversität, Sicherung von Fruchtfolgen, etc. sollten grundsätzlich im Fachrecht und nicht im EEG durchgeführt werden. Die Wirtschaftlichkeit von

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 341/11 (Beschluss)




9. Zu Artikel 1 Nummer 2 § 1 Absatz 2 Nummer 1 EEG

10. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe 0a - neu - § 3 Nummer 1 EEG , Nummer 16 Buchstabe b1 - neu - § 19 Satz 2 - neu -EEG

11. Zu Artikel 1 Nummer 4 § 3 EEG

12. Zu Artikel 1 Nummer 6 § 5 Absatz 1 Satz 1 EEG

13. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 2 EEG

14. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 6 Absatz 4 Nummer 1 EEG

15. Zu Artikel 1 Nummer 11 § 11 Absatz 1 Satz 2 EEG

16. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 4 EEG

17. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 20 Absatz 2 Nummer 6 Buchstabe b EEG

18. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EEG

19. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EEG

20. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 EEG

21. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe b, Nummer 2 EEG

22. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c EEG

23. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 2 Nummer 2 EEG

24. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 3, § 27a Absatz 2 und § 27c Absatz 3 EEG

25. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 EEG

26. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe b, Satz 2 - neu - EEG

27. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27 Absatz 5 Nummer 1 EEG

28. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 2 EEG

29. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 27b Absatz 1 Nummer 3 EEG

30. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 29 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 2a - neu - EEG

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

31. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 30 EEG

32. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 2 EEG

33. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 32 Absatz 2 Nummer 3 - neu - EEG

34. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 2 EEG

35. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 33 Absatz 4 - neu - und 5 - neu - EEG

36. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 35 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 EEG

37. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 2 Satz 4 - neu -

38. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 37 Absatz 3 EEG

39. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 1a - neu - EEG

40. Zu Artikel 1 Nummer 20 § 39 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - EEG

41. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 1 und Absatz 3 EEG

42. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 4 EEG

43. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 Absatz 5 Satz 2 und 3 EEG

44. Zu Artikel 1 Nummer 21 § 41 EEG

45. Zu Artikel 1 Nummer 39 § 64a und § 64b EEG

46. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 EEG

47. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64b Nummer 1 Buchstabe a EEG

48. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 64f Nummer 2 bis 6 EEG

49. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 1 Nummer 12 - neu -

50. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 2 Nummer 1 EEG

51. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 EEG

52. Zu Artikel 1 Nummer 41 § 66 Absatz 6 EEG

53. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 1 Nummer 2 EEG

54. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe c Doppelbuchstabe bb EEG

55. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe e EEG

56. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe g

57. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe h EEG

58. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe i EEG

59. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 3 Buchstabe j - neu - EEG

60. Zu Artikel 1 Nummer 42 Anlage 2 Nummer 4 EEG

61. Zu Artikel 1 allgemein Änderung des EEG

62. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 3, 7 zur Biomasseverordnung Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, dass aus Anlage 3 die Nummer 3 Kleegras und Nummer 7 Luzernegras in die Anlage 2 übertragen werden, da aus Gründen der Nachweisbarkeit und eines nichtvertretbaren Kontrollaufwandes es geboten ist, Gräser einheitlich einer Einsatzstoffvergütungsklasse zuzuordnen, auch wenn der Energieertrag geringfügig unterschiedlich ist. Vor diesem Hintergrund bittet der Bundesrat um Prüfung, ob die Einsatzstoffe zur Biogaserzeugung Sudangras, Weidelgras, Luzernegras, Kleegras und Gras einschließlich Ackergras unter dem Oberbegriff Gras zusammengefasst werden können.

63. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 4 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

64. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 Nummer 12 Spalte 2 zur Biomasseverordnung

65. Zu Artikel 5 Anlage 3 Nummer 18 und 19 der Biomasseverordnung

66. Zu Artikel 5 Nummer 6 Anlage 3 der Biomasseverordnung

67. Zu Artikel 5 Änderung der Biomasseverordnung

68. Zu Artikel 7 Änderung des EEWG


 
 
 


Drucksache 392/11

... cc) In der neuen Zeile Nummer 4 werden nach dem Wort "Kleegras" die Wörter"(als Zwischenfrucht von Ackerstandorten)" angefügt.



Drucksache 590/11

... Im Laufe des 20. Jahrhunderts hat sich der weltweite Verbrauch von fossilen Brennstoffen verzwölffacht. Der Abbau von Bodenschätzen ist um den Faktor 34 gestiegen. In der EU verbrauchen wir heutzutage jährlich 16 Tonnen Werkstoffe pro Person, davon werden 6 Tonnen zu Abfall und die Hälfte endet auf einer Deponie. Trends deuten jedoch darauf hin, dass die Zeit der im Überfluss vorhandenen und preisgünstigen Ressourcen vorüber ist. Die Unternehmen müssen immer höhere Preise für unverzichtbare Rohstoffe und Mineralien zahlen, ihre Knappheit und die starken Preisschwankungen schaden der Wirtschaft. Quellen von Mineralien, Metallen und Energieträgern sowie Fischbestände, Holz, Wasser, fruchtbare Böden, saubere Luft,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 590/11




Herausforderungen Chancen für Europa

Ressourceneffizienz in Europa Einführen

Ausarbeitung des Fahrplans

Fortschritte erzielen und messen

Hindernisse überwinden

Umgestaltung der Wirtschaft

Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch

3.1.1 Produkte verbessern und Verbraucherverhalten ändern

3.1.2 Effiziente Erzeugung fördern

Aus Abfällen Ressourcen gewinnen

Forschung und Innovation fördern

Umweltschädliche Subventionen und die wahren Preise

3.4.1 Ineffiziente Subventionen abschaffen

3.4.2 Die wahren Preise nennen und die Steuerbelastung verlagern

Naturkapital Ökosystemleistungen

4 Ökosystemleistungen

4 Biodiversität

Mineralien und Metalle

4 Wasser

4 Luft

4 Meeresressourcen

3 Schlüsselsektoren

4 Lebensmittel

Besser bauen

Effiziente Mobilität gewährleisten

Governance überwachung

Neue Handlungsansätze für Ressourceneffizienz

Ressourceneffizienz international fördern

3 Fazit

Anhang
Ressourceneffizienz - Wechselbeziehungen zwischen Sektoren und Ressourcen sowie politische Initiativen der EU


 
 
 


Drucksache 642/1/11

... "Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/1/11




1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 2 - neu - EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 803/11 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat teilt die Auffassung der Kommission, dass die Hauptpriorität bei der wirtschaftspolitischen Koordinierung darin liegen muss, die getroffenen Vereinbarungen auch umzusetzen. Die mittlerweile vielschichtigen, ineinandergreifenden Verfahren zur Steuerung der Wirtschaftspolitik in der EU und den Mitgliedstaaten bleiben fruchtlos, wenn die vereinbarten Maßnahmen nicht von allen Mitgliedstaaten entschieden durchgeführt werden. Nur auf diesem Weg kann auch das Vertrauen privater Investoren zurückgewonnen werden.



Drucksache 635/11

... (58) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 wurde eine Rahmenregelung mit Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand geschaffen, wonach die Mitgliedstaaten aufgefordert sind, nationale Standards festzulegen, die den besonderen Merkmalen der betreffenden Flächen Rechnung tragen, einschließlich der Boden- und Witterungsbedingungen, der bestehenden Bewirtschaftungssysteme (Bodennutzung, Fruchtfolge, landwirtschaftliche Praktiken) und der Betriebsstrukturen. Diese Standards für die Erhaltung in gutem landwirtschaftlichem und ökologischem Zustand sollen dazu beitragen, die Bodenerosion zu verhindern, die organische Substanz im Boden und die Bodenstruktur zu erhalten, ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen zu gewährleisten, die Zerstörung von Lebensräumen zu vermeiden und die Wasserressourcen zu schützen und zu bewirtschaften. Der in der vorliegenden Verordnung vorgesehene erweiterte Geltungsbereich der Cross-Compliance-Regelung sollte daher einen Rahmen vorgeben, in dem die Mitgliedstaaten nationale Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand festlegen sollten. Die EU-Rahmenregelung sollte auch Vorschriften umfassen, um die Problematik in den Bereichen Gewässer, Boden, Kohlenstoffbestand, Biodiversität und Landschaft besser anzugehen, und ein Mindestmaß an landschaftspflegerischen Instandhaltungsmaßnahmen vorsehen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 635/11




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Ergebnisse der Anhörungen interessierter Kreise und der Folgenabschätzung

3. Rechtliche Aspekte des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Titel I
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 1
Geltungsbereich

Artikel 2
In dieser Verordnung verwendete Begriffe

Titel II
Allgemeine Bestimmungen über die Agrarfonds

Kapitel I
Agrarfonds

Artikel 3
Fonds für die Finanzierung der Agrarausgaben

Artikel 4
Ausgaben des EGFL

Artikel 5
Ausgaben des ELER

Artikel 6
Sonstige Finanzierungen, einschließlich der technischen Hilfe

Kapitel II
Zahlstellen und sonstige Einrichtungen

Artikel 7
Zulassung und Entzug der Zulassung der Zahlstellen und der Koordinierungsstellen

Artikel 8
Befugnisse der Kommission

Artikel 9
Bescheinigende Stellen

Artikel 10
Zulässigkeit der von den Zahlstellen getätigten Zahlungen

Artikel 11
Vollständige Auszahlung an die Begünstigten

Titel III
landwirtschaftliche Betriebsberatung

Artikel 12
Grundsatz und Geltungsbereich

Artikel 13
Besondere Anforderungen im Rahmen der landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 14
Zugang zur landwirtschaftlichen Betriebsberatung

Artikel 15
Befugnisse der Kommission

Titel IV
Finanzielle Verwaltung der Fonds

Kapitel I
EGFL

Abschnitt 1
Ausgabenfinanzierung

Artikel 16
Finanzielle Obergrenze

Artikel 17
Monatliche Zahlungen

Artikel 18
Überweisung der monatlichen Zahlungen

Artikel 19
Verwaltungs- und Personalkosten

Artikel 20
Ausgaben für Maßnahmen der öffentlichen Intervention

Artikel 21
Erwerb von Satellitenaufnahmen

Artikel 22
Beobachtung der Agrarressourcen

Artikel 23
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt 2
Haushaltsdisziplin

Artikel 24
Einhaltung der Obergrenze

Artikel 25
Haushaltsdisziplin

Artikel 26
Verfahren der Haushaltsdisziplin

Artikel 27
Frühwarnsystem

Artikel 28
Referenzwechselkurs

Kapitel II
ELER

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen für den ELER

Artikel 29
Keine Doppelförderung

Artikel 30
Gemeinsame Bestimmungen für die Zahlungen

Abschnitt 2
Finanzierung von Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 31
Finanzielle Beteiligung des ELER

Artikel 32
Mittelbindungen

Abschnitt 3
finanzielle Beteiligung an Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum

Artikel 33
Zahlungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Artikel 34
Zahlung des Vorschusses

Artikel 35
Zwischenzahlungen

Artikel 36
Zahlung des Restbetrags und Abschluss des Programms

Artikel 37
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum

Abschnitt 4
Finanzierung des Preises für Innovative Lokale Zusammenarbeit

Artikel 38
Mittelbindungen

Artikel 39
Zahlungen an die Mitgliedstaaten

Artikel 40
Automatische Aufhebung von Mittelbindungen für den Preis für innovative lokale Zusammenarbeit

Kapitel III
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 41
Agrar-Haushaltsjahr

Artikel 42
Einhaltung der Zahlungsfristen

Artikel 43
Kürzung und Aussetzung der monatlichen und Zwischenzahlungen

Artikel 44
Aussetzung der Zahlungen bei verspäteter Übermittlung von Informationen

Artikel 45
Zweckbindung der Einnahmen

Artikel 46
Getrennte Buchführung

Artikel 47
Finanzierung von Informationsmaßnahmen

Artikel 48
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Rechnungsabschluss

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 49
Vor-Ort-Kontrollen der Kommission

Artikel 50
Zugang zu den Informationen

Artikel 51
Zugang zu Dokumenten

Artikel 52
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt II
Rechnungsabschluss

Artikel 53
Rechnungsabschluss

Artikel 54
Konformitätsabschluss

Artikel 55
Durchführungsbefugnisse

Abschnitt III
Unregelmäßigkeiten

Artikel 56
Gemeinsame Bestimmungen

Artikel 57
Besondere Bestimmungen für den EGFL

Artikel 58
Besondere Bestimmungen für den ELER

Artikel 59
Delegierte Befugnisse

Titel V
Kontrollsysteme und Sanktionen

Kapitel I
Allgemeine Vorschriften

Artikel 60
Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union

Artikel 61
Allgemeine Kontrollgrundsätze

Artikel 62
Anti-Umgehungsklausel

Artikel 63
Kompatibilität von Stützungsregelungen mit den Kontrollen

Artikel 64
Kontrollbefugnisse der Kommission

Artikel 65
Einstellung, Kürzung und Ausschluss der Beihilfe

Artikel 66
Befugnisse der Kommission in Bezug auf Sanktionen

Artikel 67
Sicherheiten

Kapitel II
Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem

Artikel 68
Geltungsbereich

Artikel 69
Bestandteile des integrierten Systems

Artikel 70
Elektronische Datenbank

Artikel 71
System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen

Artikel 72
System zur Identifizierung und Registrierung von Zahlungsansprüchen

Artikel 73
Beihilfe- und Zahlungsanträge

Artikel 74
System zur Identifizierung der Begünstigten

Artikel 75
Prüfung der Beihilfevoraussetzungen und Beihilfekürzungen

Artikel 76
Zahlungen an die Begünstigten

Artikel 77
Delegierte Befugnisse

Artikel 78
Durchführungsbefugnisse

Kapitel III
Prüfung von Maßnahmen

Artikel 79
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

Artikel 80
Prüfung durch die Mitgliedstaaten

Artikel 81
Ziele der Prüfung

Artikel 82
Zugang zu Geschäftsunterlagen

Artikel 83
Gegenseitige Amtshilfe

Artikel 84
Programmplanung

Artikel 85
Sonderdienste

Artikel 86
Berichte

Artikel 87
Zugang zu Informationen und Vor-Ort-Kontrollen durch die Kommission

Artikel 88
Befugnisse der Kommission

Kapitel IV
Sonstige Kontrollbestimmungen

Artikel 89
Sonstige Kontrollen bei Marktmaßnahmen

Artikel 90
Kontrollen zu Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben

Titel VI
Cross-Compliance

Kapitel I
Geltungsbereich

Artikel 91
Allgemeiner Grundsatz

Artikel 92
Betroffene Begünstigte

Artikel 93
Cross-Compliance-Vorschriften

Artikel 94
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Bezug auf den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand der Flächen

Artikel 95
Informationen für die Begünstigten

Kapitel II
Kontrollsystem und Sanktionen im Rahmen der Cross-Compliance

Artikel 96
Kontrolle der Cross-Compliance

Artikel 97
Anwendung der Sanktion

Artikel 98
Anwendung der Sanktion in Bulgarien und Rumänien

Artikel 99
Berechnung der Sanktion

Artikel 100
Beträge aus der Nichteinhaltung der Cross-Compliance

Artikel 101
Delegierte Befugnisse

Titel VII
Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel I
Informationsaustausch

Artikel 102
Übermittlung von Informationen

Artikel 103
Vertraulichkeit

Artikel 104
Befugnisse der Kommission

Kapitel II
Verwendung des Euro

Artikel 105
Allgemeine Grundsätze

Artikel 106
Wechselkurs und maßgeblicher Tatbestand

Artikel 107
Schutzmaßnahmen und Abweichungen

Artikel 108
Verwendung des Euro durch nicht an der Euro-Zone teilnehmende Mitgliedstaaten

Kapitel III
Berichterstattung und Bewertung

Artikel 109
Jährlicher Finanzbericht

Artikel 110
Monitoring und Evaluierung der Gemeinsamen Agrarpolitik

Titel VIII
Schlussbestimmungen

Artikel 111
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 112
Ausschussverfahren

Artikel 113
Aufhebung

Artikel 114
Übergangsbestimmungen

Artikel 115
Inkrafttreten und Gültigkeit

Anhang I
Mindestumfang der landwirtschaftlichen Betriebsberatung in den Bereichen Eindämmung des Klimawandels und Anpassung an seine Folgen, Biodiversität, Gewässerschutz, Meldung von Tierseuchen und Pflanzenkrankheiten sowie Innovation gemäß Artikel 12 Absatz 2 Buchstabe c

Anhang II
Cross-Compliance-Vorschriften gemäß Artikel 93 SMR: Grundanforderungen an die Betriebsführung

Anhang III
Entsprechungstabelle

Finanzbogen


 
 
 


Drucksache 632/1/11

... a) In den Betrieben sind auf den Ackerflächen zur Erhaltung der Biodiversität und der Verbesserung des Bodenschutzes mindestens drei Hauptkulturarten, von denen keine überwiegen darf, anzubauen, bzw. ist eine dreigliedrige Fruchtfolge im dreijährigen Rhythmus vorzunehmen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 632/1/11




Zu den Vorlagen insgesamt

2 Finanzrahmen

Weitere Finanzaspekte

2 Vereinfachung

2 Direktzahlungen

2 Marktmaßnahmen/Risikomanagement

Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums

Zur Drucksache 633/11

Zum Milchsektor

Zu Artikel 11

Zu Artikeln 16

Zum Weinsektor

Zur Drucksache 634/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu den Gebietskategorien und Kofinanzierungssätzen

Zu den einzelnen Vorschriften

Zu Artikel 5

Zu Artikel 18

Zu Artikel 29

Zu Artikel 21

Zu Artikel 35

Zu Artikel 50

Zu Artikel 82

Weiterer Ergänzungsbedarf

Zur Drucksache 635/11

Zur Vorlage insgesamt

Zu Artikel 7

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 29

Zu Artikel 42

Zu Artikel 34

Zu Artikel 43

Zu Artikel 56

Zu Artikel 57

Zu Artikel 76

Zu Artikel 100

Zu Artikel 110

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 825/11

... Fruchtfolge ungeeignet, um die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig zu sichern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 825/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Antrag auf Zulassung

§ 3
Antragsinhalt

§ 4
Qualitätsmanagement

§ 5
Standardkontrollverfahren, Musterkontrollvertrag

§ 6
Risikoanalyse

§ 7
Durchführung von Probenahmen und Analysen

§ 8
Informationspflichten

§ 9
Kontrollbesuche

§ 10
Maßnahmenkatalog

§ 11
Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

§ 12
Zulassung

§ 13
Verfahrensvorschriften

§ 14
Muster und Vordrucke

§ 15
Unterrichtung der Länder

§ 16
Übergangsvorschrift

§ 17
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 2) Kontrollbereiche nach Titel IV Kapitel 2 bis 7 der Verordnung (EG) Nr. 889/2008/EG, für die eine Zulassung nach § 2 Satz 2 beantragt wird

1. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

2. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei

3. Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur

4. Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel

5. Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import

6. Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte

7. Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln

Anlage 2
(zu § 8) Zuteilung der alphanumerischen Identifikationsnummer

A. Vorbemerkung:

B. Aufbau der alphanumerischen Identifikationsnummer:

Anlage 3
(zu § 10) Maßnahmenkatalog zur Anwendung bei Abweichungen von den einschlägigen Vorschriften

A. Vorbemerkungen:

B. Maßnahmenkatalog:

Anlage 4
(zu § 11) Anforderungen an das Kontrollstellenpersonal

1. Anforderungen an die Qualifikation der in der Kontrollstelle tätigen Personen

1.1 Leiterin/Leiter der Kontrollstelle und Vertreterin/Vertreter

1.2 Kontrolleurinnen/Kontrolleure Anforderungen für die Kontrollbereiche nach § 2:

1.2.1 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung

1.2.2 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Imkerei:

1.2.3 Kontrollbereich A. Landwirtschaftliche Erzeugung - Meeresalgen und Aquakultur:

1.2.4 Kontrollbereich B. Herstellung verarbeiteter Lebensmittel:

1.2.5 Kontrollbereich C. Handel mit Drittländern Import :

1.2.6 Kontrollbereich D. Vergabe an Dritte :

1.2.7 Kontrollbereich E. Herstellung von Futtermitteln :

1.3 Personal für die Durchführung der Bewertungen und Zertifizierungen

2. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung

3. Anforderungen an die Aneignung einer Kontrollbefähigung in einem zusätzlichen Kontrollbereich

4. Bedingungen zur Aufrechterhaltung der Kontrollbefähigung

5. Anforderungen zur Sicherung der Objektivität, Neutralität und Unvoreingenommenheit

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Ermächtigungsgrundlagen

III. Alternativen

IV. Verordnungsfolgen

1. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1.1 Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt

1.2 Finanzielle Auswirkungen auf die Haushalte der Länder und Kommunen

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

V. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten für die Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

VI. Befristung

VII. Auswirkungen der Verordnung im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung

VIII. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

B. Besonderer Teil

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1647: Verordnung über die Zulassung von Kontrollstellen nach dem Öko-Landbaugesetz


 
 
 


Drucksache 132/1/11

... So sollten auch Initiativen der Landwirte zur Verbesserung der Biodiversität durch Blühstreifen und die damit einhergehenden positiven Wirkungen für das Landschaftsbild nicht durch bürokratische Hürden verhindert werden, indem auch solche Blühstreifen vereinfachend der Hauptfrucht zugerechnet werden können.



Drucksache 805/1/11

... 25. Der Bundesrat betont, dass der Themenbereich "Wissensorientierte Regionen" im Programm "Kapazitäten" des 7. FRP sich als Instrument zur Förderung der Exzellenz und der Internationalisierung ursprünglich regionaler Clusterinitiativen bewährt hat. Insbesondere solche regionalen Cluster, die sich durch die fruchtbare Zusammenarbeit heterogener Partner aus Wissenschaft, Großunternehmen und KMU auszeichnen, haben sich zu starken Innovationsmotoren entwickelt. Ihr volles Exzellenzpotenzial können sie aber häufig nur im Verbund mit europäischen Partnern freisetzen. Der Bundesrat spricht sich daher für eine Fortführung des Themenbereichs "Wissensorientierte Regionen" in "Horizont 2020" aus.



Drucksache 478/11 (Beschluss)

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zur Kostenübernahme des Bundes für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung bei Paaren mit Kinderwunsch (Kinderwunschförderungsgesetz -



>> Weitere Fundstellen >>

Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.