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"Frucht"


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0413/04B
0566/04B
0547/04B
0919/3/04
0729/1/04
0380/04
0707/04
0967/04
0915/04
0061/03B
0061/1/03
Drucksache 132/11

... Mit der Nummer 3 wird Erdbeeren als Hauptfruchtart die Humuskennzahl - 280 kg Humuskohlenstoff pro Hektar und Jahr zugeordnet.



Drucksache 519/11

... hat den Zweck, die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und nachhaltig zu verbessern sowie Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können. Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist, dass Düngemittel bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 519/11




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger

3. Bürokratiekosten der Verwaltung

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
Änderung des Düngegesetzes

Artikel 2
Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes

Artikel 3
Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches

Artikel 4
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Gesetzesänderung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand

2. Vollzugsaufwand

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

V. Nachhaltigkeitsprüfung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 1

Zu Artikel 1 Nummer 2

Zu Artikel 1 Nummer 3

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches


 
 
 


Drucksache 124/11

... Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung eine Bevorzugung der Ehe bei der sozialrechtlichen Finanzierung (!) einer künstlichen Befruchtung insbesondere mit Rücksicht auf die rechtlich gesicherte Verantwortungsbeziehung und Stabilitätsgewähr der Ehe als gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 117, 316 ff.). Von dieser Auffassung rückt das BVerfG aber in der Entscheidung vom 7.7.2009 erkennbar im Hinblick auf die gegenseitige Einstandspflicht auch von Lebenspartnern ab (a.a. O., 1442).



Drucksache 642/11 (Beschluss)

... "Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte"

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 642/11 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung

1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 1 EWMV

2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV

3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV

4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV

5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV

6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV

7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV

8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV

9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV

10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV

11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV

12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV

13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV

14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV

15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV

16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV

17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV


 
 
 


Drucksache 466/10

... 1. eine Anbaupause von mindestens sechs Jahren, entsprechend einem 14 % Anteil in einer siebenjährigen Fruchtfolge,

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 466/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand:

2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand:

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Verordnung

Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Züchtungs- und Haltungsverbot

§ 2
Anzeigepflichten

§ 3
Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken

Abschnitt 2
Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses

§ 4
Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone

§ 5
Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone

§ 6
Verwendung und Behandlung

Abschnitt 3
Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden

§ 7
Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen

§ 8
Untersuchung von Anbauflächen

§ 9
Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden

§ 10
Amtliches Verzeichnis

§ 11
Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden

§ 12
Amtliches Bekämpfungsprogramm

§ 13
Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen

§ 14
Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln

§ 15
Ausnahmen für Nachbau

Abschnitt 4
Schlussbestimmungen

§ 16
Ordnungswidrigkeiten

§ 17
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Anlage 1
(zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm

Anlage 2
(zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu §§ 4

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu Anlage 1

Zu Anlage 2

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden


 
 
 


Drucksache 616/10

... Der Rat sollte bei der Verabschiedung der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlichen Maßnahmen in der EU eine führende Rolle spielen. Nach Einleitung der Europäischen Innovationspartnerschaften sollte er sicherstellen, dass Bedingungen gegeben sind, unter denen diese sich fruchtbringend entwickeln können. Die Kommission regt an, dass der Rat halbjährlich als "Innovationsrat" zusammentritt und die zuständigen Minister vereint, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorzunehmen und Bereiche zu ermitteln, die gegebenenfalls einer neuen Dynamik bedürfen.



Drucksache 710/10

... Solanum melongena L. Aubergine, Eierfrucht



Drucksache 510/10

... 3. betont die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedern des Althingi im Rahmen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses und erwartet eine ebenso fruchtbare Zusammenarbeit in dem neuen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EP-Island;



Drucksache 29/10

... Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen sind auch für das Wohl des Menschen unerlässlich. Sie bilden die Lebensgrundlage für Millionen von Menschen weltweit und spielen bei der Armutsbekämpfung und bei der Verwirklichung der Milleniumsziele eine wesentliche Rolle. Die biologische Vielfalt ist auch mit Blick auf die Ressource Nahrung unerlässlich. So schützt insbesondere die genetische Vielfalt vor schädlings- und krankheitsbedingten Ernteverlusten sowie vor dem Klimawandel und gewährleistet somit die Ernährungssicherheit. In der EU führte der Rückgang biodiversitätsfördernder Bewirtschaftungspraktiken zum Verlust von kritischen Ökosystemdienstleistungen in ländlichen Gebieten und fruchtbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen; vor allem in ländlichen Gemeinden ging die Aufgabe von Nutzflächen mit wirtschaftlichen und sozialen Rückschritten einher. Im Bereich Meeresumwelt, wo einige Fischereigemeinschaften von der Dezimierung der Fischbestände stark betroffen sind, präsentiert sich die Lage ähnlich.



Drucksache 31/10 (Beschluss)

... es reicht dafür nicht in allen Fällen aus, so z.B. bei Mangelkrankheiten, Vergiftungen und Futterschäden, Stoffwechselstörungen, hormonellen Störungen (embryonaler, fetaler Fruchttod hat nur in 10 Prozent infektiöse Ursachen) oder Oberflächenproben zur Feststellung der Keimbelastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/10 (Beschluss)




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte

9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen


 
 
 


Drucksache 104/10

... Wälder sind für die Landschaftspflege und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wichtig. Sie verhindern Bodenerosion und Wüstenbildung, vor allem in Berg- und semiariden Gebieten, indem sie Wasserabfluss und Windgeschwindigkeit begrenzen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 104/10




Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final

1. Einleitung

2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen

2.1. Was ist ein Wald?

2.2. Waldfläche

2.3. Waldfunktionen

2.3.1. Sozioökonomische Funktionen

2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.

2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege

2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen

2.3.2.1. Wälder schützen Böden

2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung

2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt

2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder

2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen

2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters

Frage 1:

3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder

3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden

3.2. Destruktive Stürme

3.3. Großbrände

3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen

Frage 2:

4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder

4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung

Frage 3:

4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung

Frage 4:

4.4. Waldinformationen

Frage 5:

5. Perspektiven


 
 
 


Drucksache 771/2/10

... 10. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, künftige Zahlungen in allen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip öffentliche Zahlungen für öffentliche Güter zu gestalten sowie stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen auszurichten. Dabei stellt die 2-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die Instrumente beider Säulen müssen in abgestimmter Weise zur Erreichung der Ziele beitragen und daher jeweils weiter entwickelt werden. Auch in der 1. Säule muss ein konkreter Bezug zu spezifischen Leistungen hergestellt werden. Dazu sollten ein betriebsbezogener Anteil von ökologischen Vorrangflächen im Umfang von 10 Prozent und die Einhaltung von Fruchtfolgenanforderungen gehören. Zur Verankerung des Klimaschutzes ist ein Klima-Check für landwirtschaftliche Betriebe erforderlich. Mittlere und größere Betriebe sollten die Durchführung einer Beratung über Klimaschutzmaßnahmen (Klima-Check) nachweisen. Darüber hinaus sollte die von der Kommission erwogene Zusatz-Direktzahlung für "grüne" öffentliche Güter eingeführt werden, beispielsweise für den verstärkten Anbau von Körnerleguminosen und den Erhalt von Dauergrünland sowie die Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000 - und Kohärenzgebieten.



Drucksache 839/10

... Gleichzeitig ist es wichtig, dass die im Rahmen der sozialen OMK entwickelten Instrumente und die Governance-Struktur von „Europa 2020“ sich gegenseitig befruchten, um den Zwecken der neuen Strategie optimal zu dienen. Die detaillierten Bestimmungen müssen dann für das richtige Verhältnis zwischen Integration und Fokussierung, Kontinuität und Innovation, Vereinfachung und Verantwortlichkeit, Koordinierung und Subsidiarität sorgen. Daher wird die Kommission in den kommenden Monaten mit den Mitgliedsstaaten und wichtigen Stakeholderinnen und Stakeholdern weiter an Lösungen arbeiten, mit denen sie sich identifizieren und die Eigenverantwortung, Engagement und konkretes Handeln gewährleisten.



Drucksache 336/10

... ": Kultur außerhalb der Fruchtfolge, ohne Dauergrünland, welche den Boden während mehrerer Jahre beansprucht und wiederkehrende Erträge erbringt;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 336/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

- Allgemeiner Kontext

- Bestehende einschlägige Rechtsvorschriften

- Übereinstimmung mit anderen Politikbereichen und Zielen der EU

2. Anhörung interessierter Kreise und Folgenabschätzung

- Anhörung interessierter Kreise

Konsultationsmethoden, Hauptadressaten und allgemeines Profil der Befragten

Zusammenfassung der Antworten und Art ihrer Berücksichtigung

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Relevante wissenschaftliche/fachliche Bereiche

5 Methodik

Maßgebliche konsultierte Organisationen/Sachverständige

Stellungnahmen und ihre Berücksichtigung - Zusammenfassung

Form der Veröffentlichung der Stellungnahmen

- Analyse der Auswirkungen und Folgen

Option 1 Grundoption, d. h. keine neue Intervention der Europäischen Union .

Option 2 Intervention der Europäischen Union wie vorgeschlagen .

3. Rechtliche Aspekte

- Zusammenfassung der vorgeschlagenen Maßnahme

- Rechtsgrundlage

- Subsidiaritätsprinzip

- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

- Wahl des Instruments

Vorgeschlagenes Instrument: Verordnung.

4. Auswirkungen Auf Den Haushalt

5. Weitere Angaben

- Vereinfachung

- Aufhebung geltender Rechtsvorschriften

- Europäischer Wirtschaftsraum

Vorschlag

Artikel 1
Gegenstand

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Erfassungsbereich

Artikel 4
Datenerstellung

Artikel 5
Bezugsjahr

Artikel 6
Genauigkeitsanforderungen

Artikel 7
Regionalstatistik

Artikel 8
Übermittlung an die Kommission

Artikel 9
Bericht über die Methodik und die Qualität

Artikel 10
Ausübung der Befugnisübertragung

Artikel 11
Widerruf der Befugnisübertragung

Artikel 12
Einwände gegen delegierte Rechtsakte

Artikel 13
Aufhebung

Artikel 13
Inkrafttreten

Anhang I
Dauerkulturen

Anhang II
Statistische Daten über Obst- und Olivenanlagen

1. Arten und regionale Untergliederung

2. Untergliederung der Arten nach Gruppen

3. Dichteklassen

4. Altersklassen

5. Zusammenfassung

6. Schwellenwerte

Anhang III
Statistische Daten über Rebflächen

Tabelle

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Tabelle

Tabelle

Tabelle


 
 
 


Drucksache 59/10

... 12. stellt fest, dass dem wechselseitig fruchtbaren Dialog zwischen Belarus und der Europäischen Union durch die interparlamentarische Zusammenarbeit innerhalb von EURONEST neue Dynamik verliehen werden sollte; stellt fest, dass Belarus eingeladen werden wird, an der EURONEST-Versammlung – der parlamentarischen Dimension der Östlichen Partnerschaft – in vollem Umfang und gleichberechtigt teilzunehmen, sobald freie und faire Wahlen zum Parlament von Belarus stattfinden, und ist der Auffassung, dass bis dahin Übergangsregelungen Anwendung finden sollten;



Drucksache 435/10

Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung



Drucksache 602/10

... j) "Dauerkulturen" nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 602/10




Vorschlag

Begründung

1. Hintergrund

2. Konsultation von Interessengruppen Folgenabschätzung

3. Rechtliche Elemente des Vorschlags

4. Auswirkungen auf den Haushalt

5. weitere Angaben

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 2a
Änderung von Anhang I

Artikel 11a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 27b
Durchführungsbestimmungen

Artikel 31a
Durchführungsbestimmungen

Artikel 45a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 54a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 62a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 67a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 76a
Übertragung von Befugnissen an die Kommission

Artikel 141a
Befugnisse der Kommission

Artikel 141b
Delegierte Rechtsakte

Artikel 141c
Durchführungsrechtsakte - Ausschuss

Artikel 2


 
 
 


Drucksache 743/1/10

... Mit der Absenkung des Höchstgehalts von 1 g/kg auf maximal 10 mg/kg für CMR-Stoffe ist zwar eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erkennbar. Allerdings geht diese Absenkung nicht weit genug. Vielmehr sollte die strengere Regelung für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt übernommen werden, die vorschreibt, dass keine krebserregende, erbgutschädigende oder fruchtschädigende CMR-Stoffe freigesetzt werden dürfen und dieses Freisetzungsverbot mit 10 µg/l Migrat als analytische Nachweisgrenze belegt.



Drucksache 574/10 (Beschluss)

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/10 (Beschluss)




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu den einzelnen Vorschriften

3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 574/1/10

... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 574/1/10




1. Zur Vorlage insgesamt

2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie

3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft

4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität

5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte

6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat

7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten


 
 
 


Drucksache 316/10

... Ich freue mich auf die weitere fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Bundesrat.



Drucksache 771/10

... - Verbesserung der Umweltleistung der GAP durch eine obligatorische „Ökologisierungskomponente“ der Direktzahlungen, indem Umweltmaßnahmen unterstützt werden, die im gesamten Gebiet der EU zur Anwendung kommen. Vorrang sollten Maßnahmen erhalten, die sowohl klima- als auch umweltpolitische Ziele verfolgen. Hierbei könnte es sich um einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche, über die Cross-Compliance hinausgehende Umweltmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft handeln (z.B. Dauergrünland, Gründecke, Fruchtfolge und ökologische Flächenstilllegung). Darüber hinaus könnte die Möglichkeit einer Einbeziehung der Anforderungen im Zusammenhang mit den derzeitigen Natura-2000-Gebieten und einer Verschärfung bestimmter Elemente der GLÖZ-Standards geprüft werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 771/10




Mitteilung

1. Einleitung

2. Der Reformpfad der GAP

3. Welches sind die Herrausforderungen

3.1. Ernährungssicherheit

3.2. Umwelt und Klimawandel

3.3. Räumliche Ausgewogenheit

4. Warum brauchen wir eine Reform

5. Ziele der künftigen GAP

Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung

Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen

Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung

6. Ausrichtung der Reform

6.1. Künftige Instrumente

5 Direktzahlungen

Marktbezogene Maßnahmen

Entwicklung des ländlichen Raums

6.2. Breite Politikoptionen

Option 1

Option 2

Option 3

7. Fazit

Anhang
Beschreibung der drei breiten Politikoptionen


 
 
 


Drucksache 456/10 (Beschluss)

... Die Exposition gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden



Drucksache 31/1/10

... es reicht dafür nicht in allen Fällen aus, so z.B. bei Mangelkrankheiten, Vergiftungen und Futterschäden, Stoffwechselstörungen, hormonellen Störungen (embryonaler, fetaler Fruchttod hat nur in 10 Prozent infektiöse Ursachen) oder Oberflächenproben zur Feststellung der Keimbelastung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 31/1/10




1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4

3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG

4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG

5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG

6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG

7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG

8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG

9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG

§ 14
Außerbetriebsetzung von Amts wegen


 
 
 


Drucksache 601/10 (Beschluss)

... 16. Der Bundesrat hält es insbesondere für dringend erforderlich, für bestimmte Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die ihre Wirksamkeit für den Umwelt- und den Tierschutz bereits mit dem ersten Jahr voll entfalten, wie z.B. Zwischenfruchtanbau, einjährige Blühstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, auch kürzere Laufzeiten als die bisher vorgeschriebenen fünf- bis siebenjährigen Verpflichtungen bei Agrarumweltmaßnahmen zu ermöglichen. Dies würde die Umsetzung der Maßnahmen erheblich vereinfachen und den Übergang in die neue Förderperiode erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/10 (Beschluss)




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 601/1/10

... 17. Der Bundesrat hält es insbesondere für dringend erforderlich, für bestimmte Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die ihre Wirksamkeit für den Umwelt- und den Tierschutz bereits mit dem ersten Jahr voll entfalten, wie z.B. Zwischenfruchtanbau, einjährige Blühstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, auch kürzere Laufzeiten als die bisher vorgeschriebenen fünf- bis siebenjährigen Verpflichtungen bei Agrarumweltmaßnahmen zu ermöglichen. Dies würde die Umsetzung der Maßnahmen erheblich vereinfachen und den Übergang in die neue Förderperiode erleichtern.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 601/1/10




Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU

Zu den inhaltlichen Vorschlägen

Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:

Zu Ziffer 14:

Direktzuleitung der Stellungnahme


 
 
 


Drucksache 440/10

... /EG des Rates vom 29. September 2008 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung26. Innerhalb dieser Gruppe enthalten die Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG Bestimmungen, nach denen es den Mitgliedstaaten gestattet ist, unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen die Verwendung einer Sorte in der Gesamtheit oder in einem Teil ihres Gebiets zu untersagen oder geeignete Bedingungen für den Anbau einer Sorte vorzuschreiben.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 440/10




Vorschlag

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen

2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen

2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags

2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen

2.2.2. Soziale Auswirkungen

2.2.3. Folgen für die Umwelt

2.3. Schlussfolgerung

3. Rechtliche Aspekte

3.1. Inhalt des Vorschlags

3.2. Wahl des Instruments

3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip

3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Vorschlag

Artikel 1
Änderung der Richtlinie 2001/18/EG

Artikel 26b
Anbau

Artikel 2
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 424/10

... 45. betont, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften und nationalen Behörden oder sonstigen befugten Organisationen notwendig und mit einem Mehrwert verbunden ist;



Drucksache 14/09

... ". Ausgangspunkt ist demnach die Geburt und nicht die Empfängnis des Kindes. Im Verlauf der Erörterungen der Spezialkommission hätten es einige Delegationen und insbesondere die Union des Lateinischen Notariats gern gesehen, wenn sich das Übereinkommen – zumindest hinsichtlich des Schutzes des Vermögens des Kindes – auch auf die Leibesfrucht erstrecken würde. Die Diskussion lebte in der Diplomatischen Konferenz wieder auf, als eine Delegation vorschlug, den Satzteil "



Drucksache 808/09

... Nicht mehr möglich sein wird in Zukunft die sog. überjährige Fruchtfolge als Nachweis, weil diese wesentlich zu der aufwendigen mehrjährigen Kontrolle führt. Erhalten bleibt jedoch die Regelung, nach der auch der Anbau von nur einer oder zwei Kulturen in einem Betrieb die Anforderungen an den Erhalt der organischen Substanz erfüllen kann, wenn ein Flächenwechsel mit anderen Betrieben erfolgt; der Landwirt muss dann nachweisen, dass auf der jeweils aktuell bewirtschafteten Fläche nun und in den beiden vorhergehenden Jahren jeweils andere Kulturen angebaut wurden. Diese Regelung trägt insbesondere den Gegebenheiten in Kartoffelbaubetrieben Rechnung.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 808/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Verordnung

Dritte Verordnung

Artikel 1

§ 3
Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur

Anlage 4
(zu § 3 Absatz 1 Satz 6) Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Gründe für die Änderungsverordnung

II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise

IV. Bürokratiekosten

B. Besonderer Teil

Zu § 3

Zu § 3

Zu § 3

Zu Anlage 4

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1074: Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung


 
 
 


Drucksache 875/09

... Die Kommission misst diesen Arbeiten, die auf technischer Ebene eine fruchtbare Partnerschaft mit Sachverständigen der nationalen Behörden ermöglichen, größte Bedeutung bei. Allerdings ist zu beachten, dass diese Experten eine beratende Funktion übernehmen und ihnen keine institutionelle Rolle im Entscheidungsprozess zugewiesen wird. Nach Abschluss der Konsultationen wird die Kommission die Experten darüber informieren, welche Schlussfolgerungen aus den Diskussionen zu ziehen sind, welches ihre ersten Reaktionen sind und wie sie vorzugehen gedenkt.



Drucksache 479/09

... 25. ist der Auffassung, dass das öffentliche Bildungswesen ein vorwiegend staatlich finanzierter Bereich bleiben sollte, der einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur sozialen Eingliederung leistet; begrüßt jedoch Initiativen zur Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und zur Auslotung möglicher neuer Wege der ergänzenden Finanzierung;



Drucksache 409/09

... G. in der Erwägung, dass die Kunsterziehung die Basis für die Berufsausbildung im Kunstsektor legt und die Kreativität sowie die körperliche und geistige Entwicklung auf diesem Gebiet fördert, wobei sie engere und fruchtbarere Beziehungen zwischen Bildung, Kultur und Kunst begünstigt,



Drucksache 1/09 (Beschluss)

... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;"



Drucksache 194/09

... /EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom 12.1.2002).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 194/09




Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen

A. Begründung

1. Einleitung

2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist

3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV

3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft

3.3 Antrag auf Mitgliedschaft

a Etappen des Beitritts

b Verfahrensvorschriften

3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten

4. Übergangsmassnamen

5. Schlussfolgerungen

B. Empfehlung

Anhang Verhandlungsrichtlinien


 
 
 


Drucksache 319/09

... 18. ist der Ansicht, dass für den Erhalt der organischen Substanzen im Boden mit den Grundsätzen der GAP zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Anreize für die Kohlenstoffeinlagerung und -bindung geschaffen werden müssen, die auf einer optimalen Anwendung der Methoden des Trockenfeldbaus beruhen (geringstmögliche Bearbeitung der Bodenoberfläche, Fruchtwechsel, Verwendung von an ihre Umwelt angepassten Sorten, Eindämmung der Verdunstung, zielgerichtete Düngung, integrierter Pflanzenschutz usw.);



Drucksache 228/09

... politik unter Berücksichtigung globaler Aspekte betrachtet werden muss, wobei auf der einen Seite zunehmender Wettbewerb um fruchtbares Land und auf der anderen Seite insbesondere im Verkehrssektor steigender Bedarf an erneuerbaren Energiequellen herrscht,



Drucksache 94/09

... 31. fordert die Kommission auf, in ihre Politik für maritime Cluster produktive Dienstleistungen und Wirtschaftsbereiche einzubeziehen, die für den Küstentourismus relevant sind, um so einen fruchtbaren Austausch zwischen denen zu ermöglichen, die das Meer als eine Ressource nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Küsten zu verbessern; vertritt ferner die Auffassung, dass medizinische und soziale Einrichtungen, Bildungs-, Technologie- und Sportzentren als Dienstleistungen der Küstenregionen in die maritimen Cluster aufgenommen werden sollten, da sie Schlüsselelemente für die Entwicklung der Küstenzonen darstellen;



Drucksache 535/09

... Beispiele: Begriffsbestimmungen für Butter, Fruchtsaft, Schokolade, Wein, natives Olivenöl extra

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 535/09




1. Einleitung

2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse

Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen

3. Jüngste Entwicklungen

Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse

4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen

4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU

4.2. Vermarktungsnormen

Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:

- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:

Fakultative vorbehaltene Angaben:

Internationale Normen:

4.3. Geografische Angaben

4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft

4.5. Traditionelle Spezialitäten

5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik

5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen

5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln

6. Fazit


 
 
 


Drucksache 171/09 (Beschluss)

... Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 hat die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt, und zwar durch eine Begrenzung der Maßnahmen auf drei Versuche, die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.



Drucksache 171/8/09

... Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 hat die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt, und zwar durch eine Begrenzung der Maßnahmen auf drei Versuche, die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.



Drucksache 278/09A

... Die Absätze 2 bis 4 enthalten Konkretisierungen zu dem in Absatz 1 verankerten Kern der neuen Zielbestimmung. Sie sind dabei jeweils einem der dort benannten Handlungsgegenstände zugeordnet. Die einzelnen Konkretisierungen greifen dabei zumeist bisherige Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf und entwickeln diese weiter. Unter dem in Absatz 2 Nummer 2 verwandten Begriff der Ökosysteme sind Wirkungsgefüge aus Arten und Lebensgemeinschaften und ihrer unbelebten natürlichen und anthropogenen Umwelt zu verstehen. Die in Absatz 3 Nummer 2 zum Ziel erklärte Erhaltung der Funktionen der Böden im Naturhaushalt zielt auf den Schutz der Bodenfunktionen insbesondere im Hinblick auf ihre Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften sowie als Lebensraum oder wegen ihrer natürlichen Fruchtbarkeit.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 278/09A




Begründung

A. Allgemeines

I. Allgemeine Vorbemerkung

1. Entwicklung des Naturschutzrechts

2. Zweck des Gesetzentwurfs

II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs

biologischen Vielfalt,

III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs

Artikel 1
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)

Kapitel 1
Allgemeine Vorschriften

Kapitel 2
Landschaftsplanung

Kapitel 3
Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Kapitel 4
Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 1
Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Abschnitt 2
Netz Natura 2000

Kapitel 5
Artenschutz

Kapitel 6
Meeresnaturschutz

Kapitel 7
Erholung in Natur und Landschaft

Kapitel 8
Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Kapitel 9
Eigentumsbindung, Befreiungen

Kapitel 10
Bußgeld- und Strafvorschriften

Kapitel 11
Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Artikel 2

IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union

VI. Alternativen

VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs

1. Kosten für die öffentlichen Haushalte

2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen

VIII. Bürokratiekosten

1. Unternehmen

Zu den Informationspflichten im Einzelnen

1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3

1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3

1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6

1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2

1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4

1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4

1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2

1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3

1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6

1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7

1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2

1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1

1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2

1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2

1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2

1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3

1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3

1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1

2. Bürgerinnen und Bürger

3. Verwaltung

IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen

X. Zeitliche Geltung/Befristung

B. Einzelne Vorschriften

Zu Artikel 1

Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 6

Zu § 7

Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft

Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope

Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften

Zu § 37

Zu § 38

Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz

Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen

Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen

Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen

Zu § 54

Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz

Zu § 56

Zu § 57

Zu § 58

Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft

Zu § 59

Zu § 60

Zu § 61

Zu § 62

Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen

Zu § 63

Zu § 64

Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen

Zu § 65

Zu § 66

Zu § 67

Zu § 68

Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften

Zu § 69

Zu § 70

Zu § 71

Zu § 72

Zu § 73

Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift

Zu § 74

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Zu Artikel 10

Zu Artikel 11

Zu Artikel 12

Zu Artikel 13

Zu Artikel 14

Zu Artikel 15

Zu Artikel 16

Zu Artikel 17

Zu Artikel 18

Zu Artikel 19

Zu Artikel 20

Zu Artikel 21

Zu Artikel 22

Zu Artikel 23

Zu Artikel 24

Zu Artikel 25

Zu Artikel 26

Zu Artikel 27

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes


 
 
 


Drucksache 343/09

... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;".‘



Drucksache 1/09

... Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher die im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorhandenen Bestimmungen zum Erosionsschutz im Rahmen der Cross-Compliance Auflagen zur Einhaltung einer mindestens dreijährigen Fruchtfolge und einer mindestens 40%igen Bodenbedeckung über Winter (vom 01.12. bis 31.03.) umgesetzt.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 1/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1

Artikel 2

Begründung

A. Allgemeiner Teil

B. Besonderer Teil

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 754: Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes


 
 
 


Drucksache 1/1/09

... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;"



Drucksache 895/1/09

... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/1/09




Zu Artikel 4a

Artikel 4a
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 895/09 (Beschluss)

... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 895/09 (Beschluss)




Zu Artikel 4a

Artikel 4a
Änderung der Anbaumaterialverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 684/09

... Fruchtgemüse

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 684/09




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

Allgemeine Verwaltungsvorschrift

§ 1
Ausschuss Monitoring

§ 2
Expertengruppen

§ 3
Monitoringplan 2010

§ 4
Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings

§ 5
Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik

§ 6
Qualitätssicherungsmaßnahmen

§ 7
Handbuch

§ 8
Datenübermittlung

§ 9
Berichterstattung

§ 10
Übergangsvorschrift

§ 11
Inkrafttreten

Anlage 1
(zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010

Anlage 2
: (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen

Anlage 3
: (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen

Begründung

3 Allgemeines

Kosten und Preise

Sonstige Kosten

3 Bürokratiekosten

Geschlechtsspezifische Auswirkungen

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010


 
 
 


Drucksache 374/09

... 4. sind genetische Eigenschaften ererbte oder während der Befruchtung oder bis zur Geburt erworbene, vom Menschen stammende Erbinformationen,



Drucksache 334/09

... Der Klimawandel wird verschiedene Sektoren treffen. In der Landwirtschaft werden sich die erwarteten Klimaänderungen auf Ackererträge, Herdenführung und Produktionsstandorte auswirken. Infolge der erhöhten Wahrscheinlichkeit und Intensität von Wetterextremen wird das Risiko von Ernteausfällen beträchtlich steigen. Auch Böden werden betroffen sein, denn es wird zum Abbau organischer Substanzen kommen, jener Stoffe, die die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig beeinflussen. Zu den Auswirkungen der Klimaänderung auf die Wälder dürften auch Veränderungen des Zustands und der Produktivität der Wälder sowie der geografischen Verbreitung bestimmter Baumarten zählen. Der Klimawandel wird für den Fischerei- und Aquakultursektor ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Auch Küsten und marine Ökosysteme werden stark betroffen sein. Die Küstenerosion wird sich beschleunigen, und existierende Schutzmaßnahmen reichen möglicherweise nicht mehr aus. Unter diesem Gesichtspunkt sollten Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders berücksichtigt werden.



Drucksache 688/09

... -GewV), an die Spenderakte und den Entnahmebericht (§ 5 TPG-GewV) und die Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung (§ 6



Drucksache 334/1/09

... - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;



Drucksache 258/09

... 26. bedauert allerdings die unklare Art, in der die Schlussfolgerungen zu ESS und ESVP vorgelegt werden (vier Dokumente anstatt eines); bedauert die oft vagen Formulierungen, durch die keine echte Strategie beschrieben wird; kritisiert, dass der Rat der Forderung des Parlaments nach einem Weißbuch nicht nachgekommen ist, und dass es deshalb unwahrscheinlich ist, dass eine fruchtbare breite Debatte in der Öffentlichkeit in Gang kommt;



Drucksache 233/09

... 6. vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Handelsbeziehungen mit China Hand in Hand mit der Schaffung eines echten, fruchtbaren und wirksamen politischen Dialogs verlaufen muss, der eine Vielzahl verschiedener Themen umfasst; betrachtet die Menschenrechte als einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China; fordert die Kommission auf, in den Verhandlungen mit China über ein erneuertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auf der Stärkung der Menschenrechtsklausel zu bestehen;



Drucksache 278/09

... 1. die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden;



Drucksache 334/09 (Beschluss)

... - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;



Drucksache 911/09

... K. unter Hinweis darauf, dass die südlichen und östlichen Mittelmeerländer die politischen und wirtschaftlichen Hindernisse beseitigen müssen, die dem Integrationsprozess derzeit in der gesamten Region im Wege stehen, um eine fruchtbarere Zusammenarbeit untereinander zu erreichen,



Drucksache 178/1/09

... angesprochen. Insoweit könnte § 110b Absatz 3 StPO auch für die polizeiliche Zeugenvernehmung eines Verdeckten Ermittlers fruchtbar gemacht werden; der angestrebten Rechtsklarheit würde dies freilich nicht dienen. Mangels einer besonderen Regelung für den Einsatz von V-Personen müsste demgegenüber deren Identität bei der Vernehmung protokolliert werden, sofern nicht zugleich eine Gefährdung attestiert werden kann.



Drucksache 251/09

... 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Lehrpersonal an Schulen dabei zu unterstützen, ein gesundes Klima zu schaffen und fruchtbare Beziehungen zwischen Schule, Eltern, Dienstleistern des Gesundheitssektors und der Gesellschaft aufzubauen, um die soziale Integration von Jugendlichen zu stärken;



Drucksache 389/09

... Dank technischer Fortschritte und durch menschliches Eingreifen ist es den Landwirten in einigen Fällen gelungen, die naturbedingten Nachteile zu überwinden, so dass sie in Gebieten, in denen die natürlichen Ausgangsbedingungen eher ungünstig waren, nun eine rentable Landwirtschaft betreiben können. In diesen Fällen bleiben die gebietsspezifischen natürlichen Merkmale unverändert, so dass das betreffende Gebiet ausschließlich auf Basis biophysikalischer Kriterien als Gebiet mit erheblichen Einschränkungen für die Landwirtschaft eingestuft würde. Da der betreffende naturbedingte Nachteil jedoch keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität hat, gibt es keinen Grund, um das Gebiet als Gebiet mit naturbedingten Nachteilen einzustufen. So wurden beispielsweise viele Feuchtgebiete künstlich entwässert und sind nun sehr fruchtbar. Die künstliche Entwässerung hat jedoch an den eigentlichen Merkmalen der Bodenart nichts geändert, die immer noch unter die schlecht entwässerten Böden fällt.



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Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.