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"Frucht"
Drucksache 132/11
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung und der InVeKoS-Verordnung
... Mit der Nummer 3 wird Erdbeeren als Hauptfruchtart die Humuskennzahl - 280 kg Humuskohlenstoff pro Hektar und Jahr zugeordnet.
Drucksache 519/11
... hat den Zweck, die Ernährung von Nutzpflanzen sicherzustellen, die Fruchtbarkeit des Bodens zu erhalten und nachhaltig zu verbessern sowie Gefahren für die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie für den Naturhaushalt vorzubeugen oder abzuwenden, die durch das Herstellen, Inverkehrbringen oder die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln sowie Kultursubstraten oder durch andere Maßnahmen des Düngens entstehen können. Voraussetzung für das Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln ist, dass Düngemittel bei sachgerechter Anwendung die Fruchtbarkeit des Bodens, die Gesundheit von Menschen, Tieren und Nutzpflanzen nicht schädigen und den Naturhaushalt nicht gefährden.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
1. Bürokratiekosten der Wirtschaft
2. Bürokratiekosten der Bürgerinnen und Bürger
3. Bürokratiekosten der Verwaltung
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1 Änderung des Düngegesetzes
Artikel 2 Änderung des Saatgutverkehrsgesetzes
Artikel 3 Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Artikel 4 Inkrafttreten
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Gesetzesänderung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsaufgaben ohne Vollzugsaufwand
2. Vollzugsaufwand
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
V. Nachhaltigkeitsprüfung
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 1
Zu Artikel 1 Nummer 2
Zu Artikel 1 Nummer 3
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKRG: NKR-Nr. 1836: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Düngegesetzes, des Saatgutverkehrsgesetzes und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
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Drucksache 124/11
Antrag des Landes Berlin
Entschließung des Bundesrates zur Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit der Ehe im Kindschaftsrecht
... Zwar hat das Bundesverfassungsgericht in einer früheren Entscheidung eine Bevorzugung der Ehe bei der sozialrechtlichen Finanzierung (!) einer künstlichen Befruchtung insbesondere mit Rücksicht auf die rechtlich gesicherte Verantwortungsbeziehung und Stabilitätsgewähr der Ehe als gerechtfertigt angesehen (BVerfGE 117, 316 ff.). Von dieser Auffassung rückt das BVerfG aber in der Entscheidung vom 7.7.2009 erkennbar im Hinblick auf die gegenseitige Einstandspflicht auch von Lebenspartnern ab (a.a. O., 1442).
Drucksache 642/11 (Beschluss)
... "Fruchtsäfte, -nektare, -sirupe und Gemüsesäfte"
Anlage Änderungen zur Verordnung zur Änderung der Ernährungswirtschaftsmeldeverordnung und zur Aufhebung der Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung
1. Zu Artikel 1 Nummer 2a - neu - § 3 Absatz 2 Satz 1 EWMV
2. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 030 Spalte 2 EWMV
3. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 040 Spalte 2 EWMV
4. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 110 Spalte 2 EWMV
5. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 1 Zeile Betriebsart 120 Spalte 2 EWMV
6. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 04 Spalte 2 EWMV
7. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 06 Spalte 2 EWMV
8. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 26 EWMV
9. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 2 Mantelbogen Zeile 35a - neu - EWMV
10. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 49 Spalte 2 EWMV
11. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeile 50 Holzbacköfen ... Spalte 2 und 3 EWMV
12. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 021 Zeilen 60 bis 63 EWMV
13. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 030 Zeile 66 und Zeile 67 - neu - EWMV
14. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 062 Zeile 60 und Zeilen 60a - neu - und 60b - neu - EWMV
15. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 120 Zeile 52 Spalte 2 EWMV
16. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Überschrift zu Zeilen 50 bis 63 Spalte 4 und 5 EWMV
17. Zu Artikel 1 Nummer 3 Anlage 3 Formular Betriebsart 140 Zeile 62 Spalte 3 EWMV
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Drucksache 466/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebs es und der Kartoffelzystennematoden
... 1. eine Anbaupause von mindestens sechs Jahren, entsprechend einem 14 % Anteil in einer siebenjährigen Fruchtfolge,
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
1. Haushaltskosten ohne Vollzugsaufwand:
2. Haushaltskosten mit Vollzugsaufwand:
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Verordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Züchtungs- und Haltungsverbot
§ 2 Anzeigepflichten
§ 3 Ausnahmen zu Versuchs- und Züchtungszwecken
Abschnitt 2 Maßnahmen zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses
§ 4 Abgrenzung und Aufhebung der Sicherheitszone
§ 5 Schutzmaßnahmen in der Sicherheitszone
§ 6 Verwendung und Behandlung
Abschnitt 3 Maßnahmen zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden
§ 7 Anforderungen an Felder für die Erzeugung von Pflanzen zum Anpflanzen
§ 8 Untersuchung von Anbauflächen
§ 9 Erhebungen zur Feststellung der Verbreitung von Kartoffelzystennematoden
§ 10 Amtliches Verzeichnis
§ 11 Maßnahmen bei Befall mit Kartoffelzystennematoden
§ 12 Amtliches Bekämpfungsprogramm
§ 13 Verwendung und Behandlung von kontaminierten Pflanzen
§ 14 Anforderung an Verarbeitungsbetriebe für Kartoffeln
§ 15 Ausnahmen für Nachbau
Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
§ 16 Ordnungswidrigkeiten
§ 17 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage 1 (zu § 12) Geeignete Maßnahmen für das amtliche Bekämpfungsprogramm
Anlage 2 (zu § 14) Anerkannte Behandlungs- oder Beseitigungsverfahren für Resterden aus der Kartoffelverarbeitung
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu §§ 4
Zu § 7
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu Anlage 1
Zu Anlage 2
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1315: Verordnung zur Bekämpfung des Kartoffelkrebses und der Kartoffelzystennematoden
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Drucksache 616/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen:
... Der Rat sollte bei der Verabschiedung der zur Verbesserung der Rahmenbedingungen erforderlichen Maßnahmen in der EU eine führende Rolle spielen. Nach Einleitung der Europäischen Innovationspartnerschaften sollte er sicherstellen, dass Bedingungen gegeben sind, unter denen diese sich fruchtbringend entwickeln können. Die Kommission regt an, dass der Rat halbjährlich als "Innovationsrat" zusammentritt und die zuständigen Minister vereint, um eine Bestandsaufnahme der Fortschritte vorzunehmen und Bereiche zu ermitteln, die gegebenenfalls einer neuen Dynamik bedürfen.
Drucksache 710/10
Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Vierzehnte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... Solanum melongena L. Aubergine, Eierfrucht
Drucksache 510/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2010 zum Antrag Islands auf Mitgliedschaft in der Europäischen Union
... 3. betont die hervorragende Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedern des Althingi im Rahmen des Gemeinsamen Parlamentarischen EWR-Ausschusses und erwartet eine ebenso fruchtbare Zusammenarbeit in dem neuen Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EP-Island;
Drucksache 29/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Optionen für ein Biodiversitätskonzept und Biodiversitätsziel der EU für die Zeit nach 2010 KOM (2010) 4 endg.
... Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen sind auch für das Wohl des Menschen unerlässlich. Sie bilden die Lebensgrundlage für Millionen von Menschen weltweit und spielen bei der Armutsbekämpfung und bei der Verwirklichung der Milleniumsziele eine wesentliche Rolle. Die biologische Vielfalt ist auch mit Blick auf die Ressource Nahrung unerlässlich. So schützt insbesondere die genetische Vielfalt vor schädlings- und krankheitsbedingten Ernteverlusten sowie vor dem Klimawandel und gewährleistet somit die Ernährungssicherheit. In der EU führte der Rückgang biodiversitätsfördernder Bewirtschaftungspraktiken zum Verlust von kritischen Ökosystemdienstleistungen in ländlichen Gebieten und fruchtbaren landwirtschaftlichen Nutzflächen; vor allem in ländlichen Gemeinden ging die Aufgabe von Nutzflächen mit wirtschaftlichen und sozialen Rückschritten einher. Im Bereich Meeresumwelt, wo einige Fischereigemeinschaften von der Dezimierung der Fischbestände stark betroffen sind, präsentiert sich die Lage ähnlich.
Drucksache 31/10 (Beschluss)
... es reicht dafür nicht in allen Fällen aus, so z.B. bei Mangelkrankheiten, Vergiftungen und Futterschäden, Stoffwechselstörungen, hormonellen Störungen (embryonaler, fetaler Fruchttod hat nur in 10 Prozent infektiöse Ursachen) oder Oberflächenproben zur Feststellung der Keimbelastung.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
8. Weitere finanzielle Anreize zur Modernisierung der Fahrzeugflotte
9. Förderung der Nachrüstung mit Partikelminderungssystemen
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Drucksache 104/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Grünbuch der Kommission: Waldschutz und Waldinformation - Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel KOM (2010) 66 endg.
... Wälder sind für die Landschaftspflege und die Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit wichtig. Sie verhindern Bodenerosion und Wüstenbildung, vor allem in Berg- und semiariden Gebieten, indem sie Wasserabfluss und Windgeschwindigkeit begrenzen.
Grünbuch Waldschutz und Waldinformation: Vorbereitung der Wälder auf den Klimawandel SEC 2010 163 final
1. Einleitung
2. Der Zustand der Wälder – Waldfunktionen
2.1. Was ist ein Wald?
2.2. Waldfläche
2.3. Waldfunktionen
2.3.1. Sozioökonomische Funktionen
2.3.1.1. Wälder sichern Arbeitsplätze, Einkommen und Rohstoffe für die Industrie und erneuerbare Energien.
2.3.1.2. Wälder schützen Siedlungen und Verkehrswege
2.3.2. Umweltfunktionen – Ökosystemdienstleistungen
2.3.2.1. Wälder schützen Böden
2.3.2.2. Wälder regulieren die Wasserversorgung
2.3.2.3. Wälder erhalten die biologische Vielfalt
2.3.3. Die klimaregulierende Funktion der Wälder
2.3.3.1. Wälder als Kohlenstoffsenken und Kohlenstoffquellen
2.3.3.2. Wälder als Regulatoren des örtlichen und regionalen Wetters
Frage 1:
3. Auswirkungen des Klimawandels auf die Wälder
3.1. Veränderliche Umweltbedingungen und Waldschäden
3.2. Destruktive Stürme
3.3. Großbrände
3.4. Auswirkungen auf die Waldfunktionen
Frage 2:
4. Verfügbare Instrumente zum Schutz der Wälder
4.1. Nationale Strategien für Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
4.2. EU-Strategien für die Waldnutzung und Waldbewirtschaftung
Frage 3:
4.3. Waldbewirtschaftung und Waldnutzung
Frage 4:
4.4. Waldinformationen
Frage 5:
5. Perspektiven
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Drucksache 771/2/10
Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... 10. Der Bundesrat unterstützt den Vorschlag, künftige Zahlungen in allen Mitgliedstaaten nach dem Prinzip öffentliche Zahlungen für öffentliche Güter zu gestalten sowie stärker und konkreter an gesellschaftlich gewünschten Leistungen auszurichten. Dabei stellt die 2-Säulen-Struktur der GAP eine gute Ausgangsbasis dar. Die Instrumente beider Säulen müssen in abgestimmter Weise zur Erreichung der Ziele beitragen und daher jeweils weiter entwickelt werden. Auch in der 1. Säule muss ein konkreter Bezug zu spezifischen Leistungen hergestellt werden. Dazu sollten ein betriebsbezogener Anteil von ökologischen Vorrangflächen im Umfang von 10 Prozent und die Einhaltung von Fruchtfolgenanforderungen gehören. Zur Verankerung des Klimaschutzes ist ein Klima-Check für landwirtschaftliche Betriebe erforderlich. Mittlere und größere Betriebe sollten die Durchführung einer Beratung über Klimaschutzmaßnahmen (Klima-Check) nachweisen. Darüber hinaus sollte die von der Kommission erwogene Zusatz-Direktzahlung für "grüne" öffentliche Güter eingeführt werden, beispielsweise für den verstärkten Anbau von Körnerleguminosen und den Erhalt von Dauergrünland sowie die Bewirtschaftung von Flächen in Natura 2000 - und Kohärenzgebieten.
Drucksache 839/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung - Ein europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt KOM (2010) 758 endg.
... Gleichzeitig ist es wichtig, dass die im Rahmen der sozialen OMK entwickelten Instrumente und die Governance-Struktur von „Europa 2020“ sich gegenseitig befruchten, um den Zwecken der neuen Strategie optimal zu dienen. Die detaillierten Bestimmungen müssen dann für das richtige Verhältnis zwischen Integration und Fokussierung, Kontinuität und Innovation, Vereinfachung und Verantwortlichkeit, Koordinierung und Subsidiarität sorgen. Daher wird die Kommission in den kommenden Monaten mit den Mitgliedsstaaten und wichtigen Stakeholderinnen und Stakeholdern weiter an Lösungen arbeiten, mit denen sie sich identifizieren und die Eigenverantwortung, Engagement und konkretes Handeln gewährleisten.
Drucksache 336/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zu europäischen Statistiken über Dauerkulturen KOM (2010) 249 endg., Ratsdok. 10229/10
... ": Kultur außerhalb der Fruchtfolge, ohne Dauergrünland, welche den Boden während mehrerer Jahre beansprucht und wiederkehrende Erträge erbringt;
Drucksache 59/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. Dezember 2009 zu Belarus
... 12. stellt fest, dass dem wechselseitig fruchtbaren Dialog zwischen Belarus und der Europäischen Union durch die interparlamentarische Zusammenarbeit innerhalb von EURONEST neue Dynamik verliehen werden sollte; stellt fest, dass Belarus eingeladen werden wird, an der EURONEST-Versammlung – der parlamentarischen Dimension der Östlichen Partnerschaft – in vollem Umfang und gleichberechtigt teilzunehmen, sobald freie und faire Wahlen zum Parlament von Belarus stattfinden, und ist der Auffassung, dass bis dahin Übergangsregelungen Anwendung finden sollten;
Drucksache 435/10
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Kostenübernahme von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Drucksache 602/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe KOM (2010) 539 endg.
... j) "Dauerkulturen" nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb;
Drucksache 743/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Anpassung der in der Richtlinie 2009/48 /EG über die Sicherheit von Spielzeug enthaltenen Regelungen für Chemikalien an das besondere Schutzbedürfnis von Kindern - Antrag des Landes Baden-Württemberg -
... Mit der Absenkung des Höchstgehalts von 1 g/kg auf maximal 10 mg/kg für CMR-Stoffe ist zwar eine Verbesserung des Verbraucherschutzes erkennbar. Allerdings geht diese Absenkung nicht weit genug. Vielmehr sollte die strengere Regelung für Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt übernommen werden, die vorschreibt, dass keine krebserregende, erbgutschädigende oder fruchtschädigende CMR-Stoffe freigesetzt werden dürfen und dieses Freisetzungsverbot mit 10 µg/l Migrat als analytische Nachweisgrenze belegt.
Drucksache 574/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010) 490 endg.
... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu den einzelnen Vorschriften
3. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie
4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft
5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität
6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte
7. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
8. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten
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Drucksache 574/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/112 /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010) 490 endg.
... /EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung KOM (2010)
1. Zur Vorlage insgesamt
2. Zu Artikel 7, 7a Artikel 1 Absatz 3, 4 der vorgeschlagenen Richtlinie
3. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe a Satz 2 Fruchtsaft
4. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 1 Trinkwasserqualität
5. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 4 Mindestbrixwerte
6. Zu Anhang I Abschnitt I Nummer 1 Buchstabe b Satz 5 Fruchtsaft aus Fruchtsaftkonzentrat
7. Zu Anhang I Abschnitt II Nummer 2 Zugelassene Zutaten
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Drucksache 316/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... Ich freue mich auf die weitere fruchtbare Zusammenarbeit mit dem Bundesrat.
Drucksache 771/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die GAP bis 2020: Nahrungsmittel, natürliche Ressourcen und ländliche Gebiete - die künftigen Herausforderungen KOM (2010) 672 endg.
... - Verbesserung der Umweltleistung der GAP durch eine obligatorische „Ökologisierungskomponente“ der Direktzahlungen, indem Umweltmaßnahmen unterstützt werden, die im gesamten Gebiet der EU zur Anwendung kommen. Vorrang sollten Maßnahmen erhalten, die sowohl klima- als auch umweltpolitische Ziele verfolgen. Hierbei könnte es sich um einfache, allgemeine, nicht vertragliche, jährliche, über die Cross-Compliance hinausgehende Umweltmaßnahmen im Zusammenhang mit der Landwirtschaft handeln (z.B. Dauergrünland, Gründecke, Fruchtfolge und ökologische Flächenstilllegung). Darüber hinaus könnte die Möglichkeit einer Einbeziehung der Anforderungen im Zusammenhang mit den derzeitigen Natura-2000-Gebieten und einer Verschärfung bestimmter Elemente der GLÖZ-Standards geprüft werden.
Mitteilung
1. Einleitung
2. Der Reformpfad der GAP
3. Welches sind die Herrausforderungen
3.1. Ernährungssicherheit
3.2. Umwelt und Klimawandel
3.3. Räumliche Ausgewogenheit
4. Warum brauchen wir eine Reform
5. Ziele der künftigen GAP
Ziel 1: Rentable Nahrungsmittelerzeugung
Ziel 2: Nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimamaßnahmen
Ziel 3: Ausgewogene räumliche Entwicklung
6. Ausrichtung der Reform
6.1. Künftige Instrumente
5 Direktzahlungen
Marktbezogene Maßnahmen
Entwicklung des ländlichen Raums
6.2. Breite Politikoptionen
Option 1
Option 2
Option 3
7. Fazit
Anhang Beschreibung der drei breiten Politikoptionen
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Drucksache 456/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Neufassung der Gefahrstoffverordnung und zur Änderung sprengstoffrechtlicher Verordnungen
... Die Exposition gegenüber krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden
Drucksache 31/1/10
... es reicht dafür nicht in allen Fällen aus, so z.B. bei Mangelkrankheiten, Vergiftungen und Futterschäden, Stoffwechselstörungen, hormonellen Störungen (embryonaler, fetaler Fruchttod hat nur in 10 Prozent infektiöse Ursachen) oder Oberflächenproben zur Feststellung der Keimbelastung.
1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
2. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b § 3 Nummer 7 Satz 4
3. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c - neu - § 3 Nummer 12 KraftStG
4. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa § 13 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe b KraftStG
5. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 4 KraftStG
6. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9 - neu - KraftStG
7. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 1 KraftStG
8. Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 13 Absatz 1a Satz 9* - neu - KraftStG
9. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
10. Zu Artikel 1 Nummer 7 § 14 KraftStG
§ 14 Außerbetriebsetzung von Amts wegen
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Drucksache 601/10 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 16. Der Bundesrat hält es insbesondere für dringend erforderlich, für bestimmte Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die ihre Wirksamkeit für den Umwelt- und den Tierschutz bereits mit dem ersten Jahr voll entfalten, wie z.B. Zwischenfruchtanbau, einjährige Blühstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, auch kürzere Laufzeiten als die bisher vorgeschriebenen fünf- bis siebenjährigen Verpflichtungen bei Agrarumweltmaßnahmen zu ermöglichen. Dies würde die Umsetzung der Maßnahmen erheblich vereinfachen und den Übergang in die neue Förderperiode erleichtern.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 601/1/10
Empfehlungen der Ausschüsse 877. Sitzung des Bundesrates am 26. November 2010
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) KOM (2010) 537 endg.; Ratsdok. 14344/10
... 17. Der Bundesrat hält es insbesondere für dringend erforderlich, für bestimmte Agrarumwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die ihre Wirksamkeit für den Umwelt- und den Tierschutz bereits mit dem ersten Jahr voll entfalten, wie z.B. Zwischenfruchtanbau, einjährige Blühstreifen, vielfältige Fruchtfolgen, auch kürzere Laufzeiten als die bisher vorgeschriebenen fünf- bis siebenjährigen Verpflichtungen bei Agrarumweltmaßnahmen zu ermöglichen. Dies würde die Umsetzung der Maßnahmen erheblich vereinfachen und den Übergang in die neue Förderperiode erleichtern.
Zur Anpassung an den Vertrag über die Arbeitsweise der EU
Zu den inhaltlichen Vorschlägen
Zu Ziffern 1, 6, 8 bis 13 und 15 bis 18:
Zu Ziffer 14:
Direktzuleitung der Stellungnahme
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Drucksache 440/10
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2001/18 /EG betreffend die den Mitgliedstaaten eingeräumte Möglichkeit, den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen KOM (2010) 375 endg.
... /EG des Rates vom 29. September 2008 über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung26. Innerhalb dieser Gruppe enthalten die Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG Bestimmungen, nach denen es den Mitgliedstaaten gestattet ist, unter bestimmten, genau festgelegten Bedingungen die Verwendung einer Sorte in der Gesamtheit oder in einem Teil ihres Gebiets zu untersagen oder geeignete Bedingungen für den Anbau einer Sorte vorzuschreiben.
Vorschlag
Begründung
1. Kontext des Vorschlags
2. Bevorzugte Option und Bewertung ihrer Auswirkungen
2.1. Gründe für die Änderung des EU-Rechtsrahmens im Vergleich zu anderen Lösungen
2.2. Die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen des Vorschlags
2.2.1. Wirtschaftliche Auswirkungen
2.2.2. Soziale Auswirkungen
2.2.3. Folgen für die Umwelt
2.3. Schlussfolgerung
3. Rechtliche Aspekte
3.1. Inhalt des Vorschlags
3.2. Wahl des Instruments
3.3. Subsidiaritätsprinzip und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
3.3.1. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Subsidiaritätsprinzip
3.3.2. Vereinbarkeit des Vorschlags mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
4. Auswirkungen auf den Haushalt
Vorschlag
Artikel 1 Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Artikel 26b Anbau
Artikel 2 Inkrafttreten
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Drucksache 424/10
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Mai 2010 zu der Mitteilung der Kommission "Aktionsplan im Bereich Organspende und -transplantation (2009–2015): Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten" (2009/2104(INI))
... 45. betont, dass eine fruchtbare Zusammenarbeit zwischen medizinischen Fachkräften und nationalen Behörden oder sonstigen befugten Organisationen notwendig und mit einem Mehrwert verbunden ist;
Drucksache 14/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern
... ". Ausgangspunkt ist demnach die Geburt und nicht die Empfängnis des Kindes. Im Verlauf der Erörterungen der Spezialkommission hätten es einige Delegationen und insbesondere die Union des Lateinischen Notariats gern gesehen, wenn sich das Übereinkommen – zumindest hinsichtlich des Schutzes des Vermögens des Kindes – auch auf die Leibesfrucht erstrecken würde. Die Diskussion lebte in der Diplomatischen Konferenz wieder auf, als eine Delegation vorschlug, den Satzteil "
Drucksache 808/09
Verordnung der Bundesregierung
Dritte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen -Verpflichtungenverordnung
... Nicht mehr möglich sein wird in Zukunft die sog. überjährige Fruchtfolge als Nachweis, weil diese wesentlich zu der aufwendigen mehrjährigen Kontrolle führt. Erhalten bleibt jedoch die Regelung, nach der auch der Anbau von nur einer oder zwei Kulturen in einem Betrieb die Anforderungen an den Erhalt der organischen Substanz erfüllen kann, wenn ein Flächenwechsel mit anderen Betrieben erfolgt; der Landwirt muss dann nachweisen, dass auf der jeweils aktuell bewirtschafteten Fläche nun und in den beiden vorhergehenden Jahren jeweils andere Kulturen angebaut wurden. Diese Regelung trägt insbesondere den Gegebenheiten in Kartoffelbaubetrieben Rechnung.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Verordnung
Dritte Verordnung
Artikel 1
§ 3 Erhalt der organischen Substanz im Boden und Schutz der Bodenstruktur
Anlage 4 (zu § 3 Absatz 1 Satz 6) Kulturen mit positiver oder neutraler Veränderung des Humusvorrates
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Gründe für die Änderungsverordnung
II. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
III. Kosten für Wirtschaftsunternehmen und Auswirkungen auf die Preise
IV. Bürokratiekosten
B. Besonderer Teil
Zu § 3
Zu § 3
Zu § 3
Zu Anlage 4
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1074: Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung
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Drucksache 875/09
Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Umsetzung von Artikel 290 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union KOM (2009) 673 endg.
... Die Kommission misst diesen Arbeiten, die auf technischer Ebene eine fruchtbare Partnerschaft mit Sachverständigen der nationalen Behörden ermöglichen, größte Bedeutung bei. Allerdings ist zu beachten, dass diese Experten eine beratende Funktion übernehmen und ihnen keine institutionelle Rolle im Entscheidungsprozess zugewiesen wird. Nach Abschluss der Konsultationen wird die Kommission die Experten darüber informieren, welche Schlussfolgerungen aus den Diskussionen zu ziehen sind, welches ihre ersten Reaktionen sind und wie sie vorzugehen gedenkt.
Drucksache 479/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 2. April 2009 zum Thema "Bessere Schulen: eine Agenda für die europäische Zusammenarbeit" (2008/2329(INI))
... 25. ist der Auffassung, dass das öffentliche Bildungswesen ein vorwiegend staatlich finanzierter Bereich bleiben sollte, der einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und zur sozialen Eingliederung leistet; begrüßt jedoch Initiativen zur Entwicklung einer fruchtbaren Zusammenarbeit mit dem privaten Sektor und zur Auslotung möglicher neuer Wege der ergänzenden Finanzierung;
Drucksache 409/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 24. März 2009 zum Kunststudium in der Europäischen Union (2008/2226(INI))
... G. in der Erwägung, dass die Kunsterziehung die Basis für die Berufsausbildung im Kunstsektor legt und die Kreativität sowie die körperliche und geistige Entwicklung auf diesem Gebiet fördert, wobei sie engere und fruchtbarere Beziehungen zwischen Bildung, Kultur und Kunst begünstigt,
Drucksache 1/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;"
Drucksache 194/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Empfehlung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen KOM (2008) 577 endg.; Ratsdok. 13934/08
... /EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung (ABl. L 10 vom 12.1.2002).
Empfehlung der Kommission an den Rat zur Ermächtigung der Kommission, mit der Internationalen Organisation für Rebe und Wein OIV Verhandlungen über die Bedingungen und Modalitäten des Beitritts der Europäischen Gemeinschaft aufzunehmen und zu führen
A. Begründung
1. Einleitung
2. Zuständigkeit der Gemeinschaft für Angelegenheiten, mit denen die OIV befasst ist
3. Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.1 Status der Europäischen Gemeinschaft und Teilnahme der Kommission an den Arbeiten der OIV
3.2 Notwendigkeit einer Mitgliedschaft der Gemeinschaft
3.3 Antrag auf Mitgliedschaft
a Etappen des Beitritts
b Verfahrensvorschriften
3.4 Koordinierung und Verteilung der Befugnisse zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten
4. Übergangsmassnamen
5. Schlussfolgerungen
B. Empfehlung
Anhang Verhandlungsrichtlinien
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Drucksache 319/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 12. März 2009 zur Zerstörung von landwirtschaftlich genutzten Flächen in der EU und insbesondere in Südeuropa als Herausforderung: Reaktionen mit Hilfe von Instrumenten der EU-Agrarpolitik (2008/2219(INI))
... 18. ist der Ansicht, dass für den Erhalt der organischen Substanzen im Boden mit den Grundsätzen der GAP zum guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand Anreize für die Kohlenstoffeinlagerung und -bindung geschaffen werden müssen, die auf einer optimalen Anwendung der Methoden des Trockenfeldbaus beruhen (geringstmögliche Bearbeitung der Bodenoberfläche, Fruchtwechsel, Verwendung von an ihre Umwelt angepassten Sorten, Eindämmung der Verdunstung, zielgerichtete Düngung, integrierter Pflanzenschutz usw.);
Drucksache 228/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 4. Februar 2009 zu "2050: Die Zukunft beginnt heute - Empfehlungen für eine künftige integrierte EU-Klimaschutzpolitik " (2008/2105(INI))
... politik unter Berücksichtigung globaler Aspekte betrachtet werden muss, wobei auf der einen Seite zunehmender Wettbewerb um fruchtbares Land und auf der anderen Seite insbesondere im Verkehrssektor steigender Bedarf an erneuerbaren Energiequellen herrscht,
Drucksache 94/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 16. Dezember 2008 zu den Auswirkungen des Fremdenverkehrs in Küstenregionen - Aspekte der regionalen Entwicklung (2008/2132(INI))
... 31. fordert die Kommission auf, in ihre Politik für maritime Cluster produktive Dienstleistungen und Wirtschaftsbereiche einzubeziehen, die für den Küstentourismus relevant sind, um so einen fruchtbaren Austausch zwischen denen zu ermöglichen, die das Meer als eine Ressource nutzen, um ihre Wettbewerbsfähigkeit, Nachhaltigkeit und ihren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung der Küsten zu verbessern; vertritt ferner die Auffassung, dass medizinische und soziale Einrichtungen, Bildungs-, Technologie- und Sportzentren als Dienstleistungen der Küstenregionen in die maritimen Cluster aufgenommen werden sollten, da sie Schlüsselelemente für die Entwicklung der Küstenzonen darstellen;
Drucksache 535/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse KOM (2009) 234 endg.; Ratsdok. 10359/09
... Beispiele: Begriffsbestimmungen für Butter, Fruchtsaft, Schokolade, Wein, natives Olivenöl extra
1. Einleitung
2. Derzeitige Qualitätsmassnahmen für Agrarerzeugnisse
Schaubild 1. Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen sowie Vermarktungsnormen
3. Jüngste Entwicklungen
Schaubild 2. Schema für die Entwicklung der Qualitäts- und Zertifizierungsregelungen und Vermarktungsnormen für Agrarerzeugnisse
4. Eu-Massnahmen zur Qualität von Agrarerzeugnissen
4.1. Bewirtschaftungsauflagen der EU
4.2. Vermarktungsnormen
– Notwendigkeit einer generellen Basisnorm:
- Kennzeichnung des Erzeugungsorts:
– Fakultative vorbehaltene Angaben:
– Internationale Normen:
4.3. Geografische Angaben
4.4. Ökologische/biologische Landwirtschaft
4.5. Traditionelle Spezialitäten
5. Entwicklung eines EU-Rahmens zur Qualitätspolitik
5.1. Kohärenz neuer EU-Regelungen
5.2. Leitlinien für private und staatliche Regelungen zur Zertifizierung von Nahrungsmitteln
6. Fazit
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Drucksache 171/09 (Beschluss)
Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 hat die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt, und zwar durch eine Begrenzung der Maßnahmen auf drei Versuche, die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
Drucksache 171/8/09
Antrag der Länder Saarland, Sachsen, Thüringen
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
... Das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vom 14. November 2003 hat die Kostenübernahmeregelungen für Maßnahmen der künstlichen Befruchtung wesentlich eingeschränkt, und zwar durch eine Begrenzung der Maßnahmen auf drei Versuche, die Einführung einer unteren Altersgrenze von 25 Jahren, die Einführung einer oberen Altersgrenze von 40 Jahren für Frauen und 50 Jahren für Männer sowie durch die Einführung einer 50-prozentigen Selbstbeteiligung der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten.
Drucksache 278/09A
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... Die Absätze 2 bis 4 enthalten Konkretisierungen zu dem in Absatz 1 verankerten Kern der neuen Zielbestimmung. Sie sind dabei jeweils einem der dort benannten Handlungsgegenstände zugeordnet. Die einzelnen Konkretisierungen greifen dabei zumeist bisherige Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf und entwickeln diese weiter. Unter dem in Absatz 2 Nummer 2 verwandten Begriff der Ökosysteme sind Wirkungsgefüge aus Arten und Lebensgemeinschaften und ihrer unbelebten natürlichen und anthropogenen Umwelt zu verstehen. Die in Absatz 3 Nummer 2 zum Ziel erklärte Erhaltung der Funktionen der Böden im Naturhaushalt zielt auf den Schutz der Bodenfunktionen insbesondere im Hinblick auf ihre Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften sowie als Lebensraum oder wegen ihrer natürlichen Fruchtbarkeit.
Begründung
A. Allgemeines
I. Allgemeine Vorbemerkung
1. Entwicklung des Naturschutzrechts
2. Zweck des Gesetzentwurfs
II. Zielsetzung des Gesetzentwurfs
• biologischen Vielfalt,
III. Wesentlicher Inhalt des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Kapitel 2 Landschaftsplanung
Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Kapitel 5 Artenschutz
Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Artikel 2
IV. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union
VI. Alternativen
VII. Finanzielle Auswirkungen des Gesetzesentwurfs
1. Kosten für die öffentlichen Haushalte
2. Kosten für die Wirtschaft und Preiswirkungen
VIII. Bürokratiekosten
1. Unternehmen
Zu den Informationspflichten im Einzelnen
1.1 Genehmigungspflicht bei Eingriffen, die keiner behördlichen Zulassung oder Anzeige nach anderen Rechtsvorschriften bedürfen § 17 Absatz 3
1.2 Ausnahme vom Verbot von Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von gesetzlich geschützten Biotopen führen können § 30 Absatz 3
1.3 Subsidiäres Anzeigeverfahren bei Projekten FFH-Verträglichkeitsprüfung, § 34 Absatz 6
1.4 Ausnahme vom Verbot der Entnahme wild lebender Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur § 39 Absatz 2
1.5 Genehmigungspflicht für das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen § 39 Absatz 4
1.6 Genehmigungspflicht für das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren § 40 Absatz 4
1.7 Genehmigungspflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Zoos § 42 Absatz 2
1.8 Anzeigepflicht bei Errichtung, Erweiterung, wesentlicher Änderung und Betrieb von Tiergehegen § 43 Absatz 3
1.9 Ausnahmen von den Besitz- und Vermarktungsverboten zur Verwertung beschlagnahmter oder eingezogener Tiere und Pflanzen § 45 Absatz 6
1.10 Ausnahmen von den Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverboten für bestimmte Zwecke § 45 Absatz 7
1.11 Pflicht zum Nachweis bzw. zur Glaubhaftmachung der Berechtigung zum Besitz von besonders streng geschützten Tieren und Pflanzen § 46 Absatz 1 und 2
1.12 Pflicht zur Anmeldung von Tieren und Pflanzen bei der Ein-, Durchund Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten § 50 Absatz 1
1.13 Pflicht zur Mitteilung der Ankunftszeit bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr lebender Tiere § 50 Absatz 2
1.14 Pflicht zur Vorlage einer Sachverständigenbescheinigung bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen § 51 Absatz 1 Satz 2
1.15 Auskunftspflicht im Zusammenhang mit der Durchführung des Artenschutzrechts § 52 Absatz 1 und 2
1.16 Ausnahme vom Verbot der Errichtung oder wesentlichen Änderung von baulichen Anlagen an Gewässern § 61 Absatz 3
1.17 Mitteilungspflicht bei Eintritt des Vorkaufsfalles § 66 Absatz 3
1.18 Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Geboten und Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes, in einer Rechtsverordnung auf Grund des § 57 sowie nach dem Naturschutzrecht der Länder § 67 Absatz 1
2. Bürgerinnen und Bürger
3. Verwaltung
IX. Auswirkungen auf die Gleichstellung von Männern und Frauen
X. Zeitliche Geltung/Befristung
B. Einzelne Vorschriften
Zu Artikel 1
Zu Kapitel 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 1
Zu § 2
Zu § 3
Zu § 4
Zu § 5
Zu § 6
Zu § 7
Zu Kapitel 2 Landschaftsplanung
Zu § 8
Zu § 9
Zu § 10
Zu § 11
Zu § 12
Zu Kapitel 3 Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
Zu § 13
Zu § 14
Zu § 15
Zu § 16
Zu § 17
Zu § 18
Zu § 19
Zu Kapitel 4 Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Zu Abschnitt 1 Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
Zu § 20
Zu § 21
Zu § 22
Zu § 23
Zu § 24
Zu § 25
Zu § 26
Zu § 27
Zu § 28
Zu § 29
Zu § 30
Zu Abschnitt 2 Netz Natura 2000
Zu § 31
Zu § 32
Zu § 33
Zu § 34
Zu § 35
Zu § 36
Zu Kapitel 5 Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Zu Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Zu § 37
Zu § 38
Zu Abschnitt 2 Allgemeiner Artenschutz
Zu § 39
Zu § 40
Zu § 41
Zu § 42
Zu § 43
Zu Abschnitt 3 Besonderer Artenschutz
Zu Abschnitt 4 Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
Zu Abschnitt 5 Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
Zu Abschnitt 6 Ermächtigungen
Zu § 54
Zu Kapitel 6 Meeresnaturschutz
Zu § 56
Zu § 57
Zu § 58
Zu Kapitel 7 Erholung in Natur und Landschaft
Zu § 59
Zu § 60
Zu § 61
Zu § 62
Zu Kapitel 8 Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
Zu § 63
Zu § 64
Zu Kapitel 9 Eigentumsbindung, Befreiungen
Zu § 65
Zu § 66
Zu § 67
Zu § 68
Zu Kapitel 10 Bußgeld- und Strafvorschriften
Zu § 69
Zu § 70
Zu § 71
Zu § 72
Zu § 73
Zu Kapitel 11 Übergangs- und Überleitungsvorschrift
Zu § 74
Zu Artikel 2
Zu Artikel 3
Zu Artikel 4
Zu Artikel 5
Zu Artikel 6
Zu Artikel 7
Zu Artikel 8
Zu Artikel 9
Zu Artikel 10
Zu Artikel 11
Zu Artikel 12
Zu Artikel 13
Zu Artikel 14
Zu Artikel 15
Zu Artikel 16
Zu Artikel 17
Zu Artikel 18
Zu Artikel 19
Zu Artikel 20
Zu Artikel 21
Zu Artikel 22
Zu Artikel 23
Zu Artikel 24
Zu Artikel 25
Zu Artikel 26
Zu Artikel 27
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 869: Entwurf eines Bundesnaturschutzgesetzes
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Drucksache 343/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetz es
... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;".‘
Drucksache 1/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
... Die Bundesrepublik Deutschland hat bisher die im Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 vorhandenen Bestimmungen zum Erosionsschutz im Rahmen der Cross-Compliance Auflagen zur Einhaltung einer mindestens dreijährigen Fruchtfolge und einer mindestens 40%igen Bodenbedeckung über Winter (vom 01.12. bis 31.03.) umgesetzt.
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Gesetzentwurf
Entwurf
Artikel 1
Artikel 2
Begründung
A. Allgemeiner Teil
B. Besonderer Teil
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 754: Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
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Drucksache 1/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
... b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;"
Drucksache 895/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie
Drucksache 895/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Zwölfte Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen
... /EG über das Inverkehrbringen von Vermehrungsmaterial von Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung vom 29. September 2008 (ABl. L 267 vom 8.10.2008, S. 8). Diese Richtlinie sieht in ihrem Artikel 7 vor, dass für Standardmaterial von Obstpflanzen künftig eine Beschreibung des Erzeugers nicht mehr ausreicht, sondern dass eine amtlich anerkannte Beschreibung vorliegen muss. Dies wird durch eine entsprechende Änderung von Absatz 4 Nummer 4 festgelegt. Die Richtlinie
Drucksache 684/09
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010 (AVV Monitoring 2010)
... Fruchtgemüse
A. Problem und Ziel
B. Lösung
C. Alternativen
D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
E. Sonstige Kosten
F. Bürokratiekosten
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
Allgemeine Verwaltungsvorschrift
§ 1 Ausschuss Monitoring
§ 2 Expertengruppen
§ 3 Monitoringplan 2010
§ 4 Verfahrensweise zur Festlegung der Einzelheiten des Monitorings
§ 5 Probenahme, Probenvorbereitung und Analytik
§ 6 Qualitätssicherungsmaßnahmen
§ 7 Handbuch
§ 8 Datenübermittlung
§ 9 Berichterstattung
§ 10 Übergangsvorschrift
§ 11 Inkrafttreten
Anlage 1 (zu § 3) Anzahl an Untersuchungen für jedes Bundesland im Jahr 2010
Anlage 2 : (zu § 3) Übersicht über die im Monitoring 2010 zu beprobenden Lebensmittel und die Anzahl der Untersuchungen auf darin zu analysierende Stoffgruppen
Anlage 3 : (zu § 3) Übersicht über die Gesamtzahl an Untersuchungen an den im Monitoring 2010 zu beprobenden kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen sowie die darin zu analysierenden Stoffe oder Stoffgruppen
Begründung
3 Allgemeines
Kosten und Preise
Sonstige Kosten
3 Bürokratiekosten
Geschlechtsspezifische Auswirkungen
Anlage Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 995: Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Monitorings von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen für das Jahr 2010
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Drucksache 374/09
Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG )
... 4. sind genetische Eigenschaften ererbte oder während der Befruchtung oder bis zur Geburt erworbene, vom Menschen stammende Erbinformationen,
Drucksache 334/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... Der Klimawandel wird verschiedene Sektoren treffen. In der Landwirtschaft werden sich die erwarteten Klimaänderungen auf Ackererträge, Herdenführung und Produktionsstandorte auswirken. Infolge der erhöhten Wahrscheinlichkeit und Intensität von Wetterextremen wird das Risiko von Ernteausfällen beträchtlich steigen. Auch Böden werden betroffen sein, denn es wird zum Abbau organischer Substanzen kommen, jener Stoffe, die die Bodenfruchtbarkeit nachhaltig beeinflussen. Zu den Auswirkungen der Klimaänderung auf die Wälder dürften auch Veränderungen des Zustands und der Produktivität der Wälder sowie der geografischen Verbreitung bestimmter Baumarten zählen. Der Klimawandel wird für den Fischerei- und Aquakultursektor ein zusätzlicher Stressfaktor sein. Auch Küsten und marine Ökosysteme werden stark betroffen sein. Die Küstenerosion wird sich beschleunigen, und existierende Schutzmaßnahmen reichen möglicherweise nicht mehr aus. Unter diesem Gesichtspunkt sollten Inseln und Gebiete in äußerster Randlage besonders berücksichtigt werden.
Drucksache 688/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Erfahrungsbericht der Bundesregierung an den Bundesrat zum Gesetz über Qualität und Sicherheit von menschlichen Geweben und Zellen (Gewebegesetz )
... -GewV), an die Spenderakte und den Entnahmebericht (§ 5 TPG-GewV) und die Voraussetzungen für die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Maßnahmen einer medizinisch unterstützten Befruchtung (§ 6
Drucksache 334/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;
Drucksache 258/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der Europäischen Sicherheitsstrategie und die ESVP (2008/2202(INI))
... 26. bedauert allerdings die unklare Art, in der die Schlussfolgerungen zu ESS und ESVP vorgelegt werden (vier Dokumente anstatt eines); bedauert die oft vagen Formulierungen, durch die keine echte Strategie beschrieben wird; kritisiert, dass der Rat der Forderung des Parlaments nach einem Weißbuch nicht nachgekommen ist, und dass es deshalb unwahrscheinlich ist, dass eine fruchtbare breite Debatte in der Öffentlichkeit in Gang kommt;
Drucksache 233/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 5. Februar 2009 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit China (2008/2171(INI))
... 6. vertritt die Auffassung, dass die Entwicklung der Handelsbeziehungen mit China Hand in Hand mit der Schaffung eines echten, fruchtbaren und wirksamen politischen Dialogs verlaufen muss, der eine Vielzahl verschiedener Themen umfasst; betrachtet die Menschenrechte als einen wesentlichen und unverzichtbaren Bestandteil der Beziehungen zwischen der Europäischen Union und China; fordert die Kommission auf, in den Verhandlungen mit China über ein erneuertes Partnerschafts- und Kooperationsabkommen auf der Stärkung der Menschenrechtsklausel zu bestehen;
Drucksache 278/09
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege
... 1. die Bewirtschaftung muss standortangepasst erfolgen und die nachhaltige Bodenfruchtbarkeit und langfristige Nutzbarkeit der Flächen muss gewährleistet werden;
Drucksache 334/09 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Weißbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaften: Anpassung an den Klimawandel - Ein europäischer Aktionsrahmen KOM (2009) 147 endg.; Ratsdok. 8526/09
... - gezielte Anwendung bodenschonender, humusmehrender Bewirtschaftungsverfahren, z.B. die Erhaltung und Nutzung von Dauergrünland sowie Anwendung nichtwendender Bodenbearbeitungsverfahren, Zwischenfruchtanbau oder Direktsaatverfahren im Ackerbau;
Drucksache 911/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 25. November 2009 zur Wirtschafts- und Handelspartnerschaft Europa-Mittelmeer im Vorfeld der achten Euromed-Handelsministerkonferenz – Brüssel – 9. Dezember 2009
... K. unter Hinweis darauf, dass die südlichen und östlichen Mittelmeerländer die politischen und wirtschaftlichen Hindernisse beseitigen müssen, die dem Integrationsprozess derzeit in der gesamten Region im Wege stehen, um eine fruchtbarere Zusammenarbeit untereinander zu erreichen,
Drucksache 178/1/09
Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)
... angesprochen. Insoweit könnte § 110b Absatz 3 StPO auch für die polizeiliche Zeugenvernehmung eines Verdeckten Ermittlers fruchtbar gemacht werden; der angestrebten Rechtsklarheit würde dies freilich nicht dienen. Mangels einer besonderen Regelung für den Einsatz von V-Personen müsste demgegenüber deren Identität bei der Vernehmung protokolliert werden, sofern nicht zugleich eine Gefährdung attestiert werden kann.
Drucksache 251/09
Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Februar 2009 zu der psychischen Gesundheit (2008/2209(INI))
... 25. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Lehrpersonal an Schulen dabei zu unterstützen, ein gesundes Klima zu schaffen und fruchtbare Beziehungen zwischen Schule, Eltern, Dienstleistern des Gesundheitssektors und der Gesellschaft aufzubauen, um die soziale Integration von Jugendlichen zu stärken;
Drucksache 389/09
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Ausrichtung der Beihilfen für Landwirte in Gebieten mit naturbedingten Nachteilen KOM (2009) 161 endg.; Ratsdok. 8858/09
... Dank technischer Fortschritte und durch menschliches Eingreifen ist es den Landwirten in einigen Fällen gelungen, die naturbedingten Nachteile zu überwinden, so dass sie in Gebieten, in denen die natürlichen Ausgangsbedingungen eher ungünstig waren, nun eine rentable Landwirtschaft betreiben können. In diesen Fällen bleiben die gebietsspezifischen natürlichen Merkmale unverändert, so dass das betreffende Gebiet ausschließlich auf Basis biophysikalischer Kriterien als Gebiet mit erheblichen Einschränkungen für die Landwirtschaft eingestuft würde. Da der betreffende naturbedingte Nachteil jedoch keine Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktivität hat, gibt es keinen Grund, um das Gebiet als Gebiet mit naturbedingten Nachteilen einzustufen. So wurden beispielsweise viele Feuchtgebiete künstlich entwässert und sind nun sehr fruchtbar. Die künstliche Entwässerung hat jedoch an den eigentlichen Merkmalen der Bodenart nichts geändert, die immer noch unter die schlecht entwässerten Böden fällt.
>> Weitere Fundstellen >>
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.