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151 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gasnetzes"


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Drucksache 11/19 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass der Energieleitungsbau nicht nur den Umbau der Übertragungsnetze für Strom umfasst, sondern in erheblichem Umfang auch den Umbau der Hochspannungs-Verteilnetze und der Fernleitungsnetze Gas. Er legt dabei Wert darauf, dass trotz des öffentlichen Fokus auf das Stromnetz die übrige Energieinfrastruktur nicht aus dem Blick geraten darf und erinnert dabei insbesondere an den zeitkritischen Umbau des niedrigkalorischen Gasnetzes auf hochkalorisches Gas für Millionen Gasverbraucher im kommenden Jahrzehnt sowie die Chancen der Sektorenkopplung. Er bittet daher die Bundesregierung, auch diesen Netzausbau bei der Beschleunigungsgesetzgebung im Sinne der sektorenübergreifenden Energiewende mit in den Blick zu nehmen.

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Drucksache 11/19 (Beschluss)




1. Zur Eingangsformel

2. Zu Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und Artikel 5a - neu - § 12b Absatz 1 Satz 1, 3, 4 Nummer 7 und 8 und Satz 5 EnWG sowie § 3 Nummer 6a - neu - und § 5 Absatz 2a0 - neu - WindSeeG

‚Artikel 5a Änderung des Windenergie\-auf-See-Gesetzes

3. Zu Artikel 1 Nummer 13 § 43 Satz 1 Nummer 6 - neu -, 7 - neu - und 8 - neu -, Satz 2a - neu - und Satz 3 EnWG

4. Zu Artikel 1 Nummer 14 Buchstabe a § 43a Nummer 2 Satz 2 - neu -, Satz 3 - neu - EnWG Artikel 2 Nummer 11 Buchstabe c § 9 Absatz 6 Satz 5 - neu -, Satz 6 - neu - NABEG

5. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f EnWG , Artikel 2 Nummer 23 § 25 NABEG

6. Zu Artikel 1 Nummer 15 § 43f Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 EnWG

7. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1 Vorsatz, Nummer 2 EnWG

8. Zu Artikel 1 Nummer 17 § 43j Satz 1a - neu - EnWG

9. Zu Artikel 1 Nummer 17a - neu - § 44 Absatz 4 - neu - EnWG

10. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 1 Satz 2 und 3 EnWG

11. Zu Artikel 1 Nummer 18 § 44c Absatz 4 Satz 2 EnWG , Artikel 2 Nummer 17 Buchstabe b § 16 Absatz 5 Satz 3 NABEG , Artikel 3 Nummer 4a - neu - § 6 Satz 2 - neu - BBPlG , Artikel 4 Nummer 1 § 1 Absatz 3 Satz 2 - neu - EnLAG

12. Zu Artikel 2 Nummer 4 § 3 Nummer 1 einleitender Satzteil, Buchstabe b und Buchstabe c NABEG

13. Zu Artikel 2 Nummer 4 und Nummer 7 § 3 Nummer 5a - neu - und § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 3 - neu - NABEG

14. Zu Artikel 2 Nummer 5 § 3a Absatz 2 NABEG

15. Zu Artikel 2 Nummer 6 Buchstabe a § 5 Absatz 2 Satz 3 NABEG

16. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 NABEG

17. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 3 Satz 1 NABEG

18. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 5 NABEG

19. Zu Artikel 2 Nummer 7 § 5a Absatz 6 - neu - NABEG

20. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe a § 18 Absatz 3 Satz 1a - neu - NABEG

21. Zu Artikel 2 Nummer 18 Buchstabe b § 18 Absatz 5 Satz 3 NABEG

22. Zu Artikel 2 Nummer 19 Buchstabe d § 19 Satz 4 NABEG

23. Zu Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe c § 31 Absatz 4 NABEG

24. Zu Artikel 3 Nummer 2 und Artikel 4 Nummer 1a - neu - § 2 Absatz 6, Absatz 7 und Absatz 8 BBPlG sowie § 2 Absatz 1 Satz 1 Einleitungsteil und Nummer 2 EnLAG

25. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe a0 - neu - Anlage Nummer 3 Spalte 3 BBPlG

26. Zu Artikel 3 Nummer 5 Buchstabe b1 und b2 - neu - Anlage zu § 1 Absatz 1 Nummer 6 Spalte 2 und Nummer 7 Spalte 2 BBPlG

Zu Buchstabe b1

Zu Buchstabe b2

27. Zu Artikel 8 § 15 Absatz 8 BNatSchG

28. Zu Artikel 9 § 1 Satz 2 Nummer 14 RoV

29. Zu Artikel 11 § 86a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GBV

30. Zum Gesetzentwurf allgemein

31. Zum Gesetzentwurf insgesamt


 
 
 


Drucksache 138/19 (Beschluss)

... 9. Der Bundesrat stellt fest, dass vor dem Hintergrund des beabsichtigten Kohleausstiegs der Gasbedarf und insbesondere die Anforderungen an die Gasnetzinfrastruktur übergangsweise steigen werden, wenn im deutschen Stromversorgungssystem zunehmend Gaskraftwerke zur Sicherstellung der Versorgung eingesetzt werden. Um die steigende Kapazitätsnachfrage zu befriedigen, ist der bedarfsgerechte Ausbau des Gasnetzes im Rahmen des Netzentwicklungsplan-Prozesses sicherzustellen. Den Netzkunden müssen feste Kapazitäten zügig verfügbar gemacht werden. Gerade auch im Hinblick auf die bevorstehende Marktgebietszusammenlegung darf es zu keiner Einkürzung von festen Kapazitäten (FZK) kommen.



Drucksache 138/1/19

... Die deutschen Gasspeicherbetreiber stellen im Winter dem deutschen Gasnetz die regional erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung. Damit wird ein Gasnetzausbau vermieden, der für eine Energieversorgung in Deutschland in den Wintermonaten notwendig wäre. Bedingt durch das aktuelle Marktdesign ist kein Marktakteur für die Gasversorgungssicherheit verantwortlich, frühzeitig für die deutsche Gasversorgung ausreichende Gasmengen in Gasspeichern einzulagern. Zwar wird konstatiert, dass durch Anpassung der regulatorischen Rahmen mit erweiterten Ausschreibungsoptionen (LTOs bzw. STB, DSM) ein Instrument eingeführt wurde, das den Aspekt der Gasversorgungssicherheit berücksichtigt. Allerdings wurden in den letzten Jahren nur unzureichende Mengen ausgeschrieben, um bei einem strengen Winter eine Mindestkapazität zum Ende des Winters sicherzustellen. Außerdem wird eine verstärkte Kopplung der Ausschreibungsoptionen an vorhandene Erdgasspeicher mit Blick auf einen im Engpassfall zeitnah wirksamen Beitrag zur Gewährleistung der Gasversorgungssicherheit als zielführend erachtet und sollte deshalb erwogen werden.



Drucksache 71/15

... Besonderes Augenmerk wird auf dem Ausbau der strategischen Energiepartnerschaft mit der Ukraine liegen. Dabei geht es um Fragen im Zusammenhang mit der Bedeutung der Ukraine als Transitland und der Reform des ukrainischen Energiemarktes (Ausbau des Erdgasnetzes, Schaffung eines angemessenen rechtlichen Rahmens für den Strommarkt, Steigerung der Energieeffizienz in der Ukraine als Mittel zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieeinfuhren usw.).



Drucksache 447/13

... Beim Strom- und Gasnetzbetrieb handelt es sich um ein langfristiges Geschäft, das zu einem erheblichen Maße anlagenbasiert ist. Die im Rahmen der Entgeltregulierung zu berücksichtigenden Netzkosten folgen daher zu einem Großteil aus dem betriebsnotwendigen Anlagevermögen. Der Bewertung dieses Anlagevermögens kommt daher eine zentrale Funktion zu. In der Strom- bzw.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 447/13




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Änderung der Stromnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 2
Weitere Änderung der Stromnetzentgeltverordnung zum 1. Januar 2014

Artikel 3
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

§ 6a
Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

Artikel 4
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

§ 25a
Forschungs- und Entwicklungskosten

Artikel 5
Änderung der Stromnetzzugangsverordnung

Artikel 6
Inkrafttreten

Begründung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und wesentlicher Inhalt

II. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

III. Erfüllungsaufwand

1. Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

2. Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

3. Erfüllungsaufwand der Verwaltung

IV. Weitere Kosten

V. Gleichstellungspolitische Auswirkungen

VI. Nachhaltigkeit

VII. Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 4

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Zu Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Artikel 6

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 2509: Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsgesetzes

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

1. Änderung der Preisindizes zur Ermittlung der Tagesneuwerte

2. Änderung der Verzinsung des die Eigenkapitalquote übersteigenden Eigenkapital-Anteils

3. Änderung der Sonderregelung für energieintensive Letztverbraucher

4. Berücksichtigung von Erweiterungs- und Umstrukturierungskosten sowie Kosten für Forschung und Entwicklung bei Festlegung der Erlösobergrenzen


 
 
 


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Informationssystem - umwelt-online
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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.