[ Info ] [Aktuell ] [News ] [Bestellung/Preise (PDF)] [BR] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]
Neu

50 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gasverbrauchern"


⇒ Schnellwahl ⇒

Drucksache 312/10

... 6. die Messung und Ablesung des Gasverbrauchs;

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 312/10




A. Problem und Ziel

B. Lösung

C. Alternativen

D. Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

F. Bürokratiekosten

1. Bürokratiekosten der Wirtschaft

2. Bürokratiekosten für die Bürger

3. Bürokratiekosten für die Verwaltung

Verordnung

Verordnung

Artikel 1
Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV)

Teil 1
Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Anwendungsbereich

§ 2
Begriffsbestimmungen

Teil 2
Vertragliche Ausgestaltung des Netzzugangs

§ 3
Verträge für den Netzzugang

§ 4
Mindestanforderungen an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 5
Haftung bei Störung der Netznutzung

§ 6
Registrierung

Teil 3
Abwicklung des Netzzugangs

§ 7
Netzkopplungsvertrag

§ 8
Abwicklung des Netzzugangs

§ 9
Ermittlung technischer Kapazitäten

§ 10
Zusatzmenge; Rückkaufsverfahren

§ 11
Kapazitätsprodukte

§ 12
Kapazitätsplattformen

§ 13
Zuteilung von Ein- und Ausspeisekapazität

§ 14
Vertragslaufzeiten

§ 15
Nominierung und Nominierungsersatzverfahren

§ 16
Freigabepflicht ungenutzter Kapazitäten

§ 17
Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs

§ 18
Reduzierung der Kapazität nach Buchung

§ 19
Gasbeschaffenheit

Teil 4
Kooperation der Netzbetreiber

§ 20
Marktgebiete

§ 21
Reduzierung der Anzahl der Marktgebiete

Teil 5
Bilanzierung und Regelenergie

Abschnitt 1
Bilanzierung

§ 22
Grundsätze der Bilanzierung

§ 23
Bilanzkreisabrechnung

§ 24
Standardlastprofile

§ 25
Mehr- oder Mindermengenabrechnung

§ 26
Datenbereitstellung

Abschnitt 2
Regelenergie

§ 27
Einsatz von Regelenergie

§ 28
Beschaffung externer Regelenergie

§ 29
Regelenergiekosten und -erlöse; Kosten und Erlöse bei der Erbringung von Ausgleichsleistungen

§ 30
Evaluierung des Ausgleichs- und Regelenergiesystems

Teil 6
Biogas

§ 31
Zweck der Regelung

§ 32
Begriffsbestimmungen

§ 33
Netzanschlusspflicht

§ 34
Vorrangiger Netzzugang für Transportkunden von Biogas

§ 35
Erweiterter Bilanzausgleich

§ 36
Qualitätsanforderungen für Biogas

§ 37
Monitoring

Teil 7
Besondere Regelungen für Speicheranlagen-, Produktionsanlagen- und Gaskraftwerksbetreiber

§ 38
Kapazitätsreservierung für Betreiber neuer Speicher- und Produktionsanlagen sowie neuer Gaskraftwerke

§ 39
Kapazitätsausbauanspruch für Betreiber neuer Gaskraftwerke sowie neuer Speicher- und Produktionsanlagen

Teil 8
Veröffentlichungs- und Informationspflichten

§ 40
Veröffentlichungspflichten

Teil 9
Wechsel des Gaslieferanten

§ 41
Lieferantenwechsel

§ 42
Rucksackprinzip

Teil 10
Messung

§ 43
Messung

§ 44
Messung des von Haushaltskunden entnommenen Gases

§ 45
Messung nach Vorgabe des Transportkunden

§ 46
Betrieb von Mess- und Steuereinrichtungen

§ 47
Nachprüfung von Messeinrichtungen

§ 48
Vorgehen bei Messfehlern

Teil 11
Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

§ 49
Verfahren zur Verweigerung des Netzzugangs nach § 25 des Energiewirtschaftsgesetzes

Teil 12
Befugnisse der Regulierungsbehörde

§ 50
Festlegungen

Teil 13
Sonstige Bestimmungen

§ 51
Ordnungswidrigkeiten

Artikel 2
Änderung der Messzugangsverordnung

Artikel 3
Änderung der Niederdruckanschlussverordnung5

Artikel 4
Änderung der Niederspannungsanschlussverordnung6

Artikel 5
Änderung der Gasnetzentgeltverordnung

Artikel 6
Änderung der Anreizregulierungsverordnung

Artikel 7
Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

Artikel 8
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Begründung

A. Ziel und Gegenstand der Verordnung

II. Finanzielle Auswirkungen

III. Bürokratiekosten

B. Zu den einzelnen Vorschriften

Artikel 1

Zu § 1

Zu § 2

Zu § 3

Zu § 4

Zu § 5

Zu § 7

Zu § 8

Zu § 9

Zu § 10

Zu § 11

Zu § 12

Zu § 13

Zu § 14

Zu § 15

Zu § 16

Zu § 17

Zu § 18

Zu § 19

Zu § 20

Zu § 21

Zu § 22

Zu § 23

Zu § 24

Zu § 25

Zu § 26

Zu § 27

Zu § 28

Zu § 29

Zu § 30

Teil 6

Zu § 31

Zu § 32

Zu § 33

Zu § 34

Zu § 35

Zu § 36

Zu § 37

Zu § 38

Zu § 39

Zu § 40

Zu § 41

Zu § 42

Zu § 43

Zu § 44

Zu § 45

Zu § 46

Zu § 47

Zu § 48

Zu § 49

Zu § 50

Zu § 51

Artikel 2

Artikel 3

Artikel 4

Artikel 5

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Nummer 5

Artikel 6

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 7

Zu Nummer 1

Zu Nummer 2

Artikel 8
Die Vorschrift regelt das Inkrafttreten der Verordnung und das Außerkrafttreten der GasNZV a. F.

Anlage 1

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Abs. 1 NKR-Gesetz: NKR-Nr. 1239: Verordnung zur Neufassung und Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts sowie des Bergrechts


 
 
 


Drucksache 914/08 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat unterstützt den Ausbau effektiver EU-weiter Koordinierungsmechanismen im Falle von Energiekrisen und Versorgungsunterbrechungen. Er fordert jedoch, dass alle Mitgliedstaaten vorrangig eigenverantwortlich wirksame Anstrengungen unternehmen müssen, um die Versorgung mit Gas auch im Krisenfall sicherzustellen. Eine darüber hinaus gehende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten kann nur auf kommerzieller Basis erfolgen. Eine Verpflichtung, die deutschen Gasspeicherkapazitäten, deren Errichtung von den deutschen Gasverbrauchern finanziert wurde, aus Gründen der europäischen Solidarität zu nicht marktgerechten Preisen zur Verfügung zu stellen, ist abzulehnen.



Drucksache 914/1/08

... 4. Der Bundesrat unterstützt den Ausbau effektiver EU-weiter Koordinierungsmechanismen im Falle von Energiekrisen und Versorgungsunterbrechungen. Er fordert jedoch, dass alle Mitgliedstaaten vorrangig eigenverantwortlich wirksame Anstrengungen unternehmen müssen, um die Versorgung mit Gas auch im Krisenfall sicherzustellen. Eine darüber hinaus gehende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten kann nur auf kommerzieller Basis erfolgen. Eine Verpflichtung, die deutschen Gasspeicherkapazitäten, deren Errichtung von den deutschen Gasverbrauchern finanziert wurde, aus Gründen der europäischen Solidarität zu nicht marktgerechten Preisen zur Verfügung zu stellen, ist abzulehnen.



Drucksache 476/1/07

... 11. Der Vorschlag, die Mitgliedstaaten sollten in den Markt eingreifen, um sozialverträgliche Preise und Bedingungen für genau definierte Kategorien von Strom- und Gasverbrauchern in abgelegenen Gebieten oder mit besonderen Bedürfnissen zu schaffen, begegnet auch erheblichen ordnungspolitischen (und bei privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen auch verfassungsrechtlichen) Bedenken. Staatliche Preiseingriffe über die bestehende Regulierung der Strom- und Erdgasmärkte hinaus lehnt der Bundesrat ab. Die Strom- und Gaspreise sollen sich grundsätzlich kostenorientiert und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen bilden. Zielsetzung der Marktliberalisierung ist es, dass sich der mündige Verbraucher entsprechend marktwirtschaftlicher Gesetze eigenverantwortlich aus den verfügbaren Angeboten den für ihn günstigsten Anbieter selbst auswählt.



Drucksache 476/07 (Beschluss)

... 8. Der Vorschlag, die Mitgliedstaaten sollten in den Markt eingreifen, um sozialverträgliche Preise und Bedingungen für genau definierte Kategorien von Strom- und Gasverbrauchern in abgelegenen Gebieten oder mit besonderen Bedürfnissen zu schaffen, begegnet auch erheblichen ordnungspolitischen (und bei privatwirtschaftlichen Energieversorgungsunternehmen auch verfassungsrechtlichen) Bedenken. Staatliche Preiseingriffe über die bestehende Regulierung der Strom- und Erdgasmärkte hinaus lehnt der Bundesrat ab. Die Strom- und Gaspreise sollen sich grundsätzlich kostenorientiert und nach marktwirtschaftlichen Grundsätzen bilden. Zielsetzung der Marktliberalisierung ist es, dass sich der mündige Verbraucher entsprechend marktwirtschaftlicher Gesetze eigenverantwortlich aus den verfügbaren Angeboten den für ihn günstigsten Anbieter selbst auswählt. Die Unterstützung von sozial besonders bedürftigen Verbrauchern sollte wie bisher durch die Anwendung sozialpolitischer Instrumente gewährleistet werden. Soweit hierzu nicht bereits die europarechtliche Kompetenz fehlt, liegt ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip vor.



Drucksache 476/07

... Grundlage für Bemühungen, mit denen die Stellung des einzelnen Strom- bzw. Gasverbrauchers gestärkt werden soll (den Mitgliedstaaten steht es frei, auch Kleinunternehmen mit einzubeziehen), müssen das Gemeinschafts- und das einzelstaatliche Recht sein.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 476/07




1. Einleitung

2. Informationskampagne

3. Hintergrund

4. Das Instrument

5. Das Verfahren

Anhang I
Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

1. Mögliche Elemente einer Einleitung zur künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

2. Elemente einer künftigen Charta der Rechte der Energieverbraucher

A. Anschluss

B. Vertrag

C. Preise, Tarife und Überwachung

D. Freie Wahl des Anbieters

E. Information

F. Beschwerden

G. Vertretung

H. Sozialmassnahmen

I. Unlautere Geschäftspraktiken

Anhang II
Öffentliche Konsultation


 
 
 


Drucksache 81/16 PDF-Dokument



Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.