21 gefundene Dokumente zum Suchbegriff
"GefahrgutVO"
Drucksache 618/14
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
... ) sind in den vergangenen Jahren hinsichtlich der multimodalen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. Verkehrsträgerspezifische Regelungen werden jedoch weiterhin in den jeweiligen Regelwerken verbleiben müssen. In einem zweijährigen Rhythmus werden die Gefahrgutvorschriften fortentwickelt und insbesondere den UN-Modellvorschriften angepasst. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2015 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des
Drucksache 618/1/14
... Um Gebühren bei der Überwachung von Gefahrgutvorschriften im Allgemeinen sowie im Speziellen, beispielsweise auch bei der Überwachung der Anforderungen der
Drucksache 618/14 (Beschluss)
... Um Gebühren bei der Überwachung von Gefahrgutvorschriften im Allgemeinen sowie im Speziellen, beispielsweise auch bei der Überwachung der Anforderungen der
Drucksache 557/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
... Dasselbe Problem stellt sich auch bei technischen Anweisungen und Beschlüssen des Rates der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation, auf die in einer Verordnung der Europäischen Union Bezug genommen wird. So wird im Anhang III der Verordnung (EG) Nummer 859/2008 der Kommission vom 20. August 2008 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nummer 3922/91 des Rates in Bezug auf gemeinsame technische Vorschriften und Verwaltungsverfahren für den gewerblichen Luftverkehr mit Flächenflugzeugen (ABL. L 254/1 vom 20. September 2008) auf die vom Rat der Internationalen Zivilluftorganisation genehmigte und veröffentlichte aktuell geltende Fassung der "Technischen Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr" verwiesen (siehe OPS 1.1150 Buchstabe a Nummer 15). Die Anweisungen werden nur in englischer Sprache veröffentlicht und laufend aktualisiert. Die Verordnung der Europäischen Union bezeichnet diese Anweisungen als "Gefahrgutvorschriften" und legt sie ihren Regelungen zu Grunde.
Drucksache 799/12
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetz es und anderer Gesetze
... Neu geregelt ist die Rechtsgrundlage für die Eintragung von gefahrgutrechtlichen Verstößen im Fahreignungsregister nach Nummer 3 Buchstabe c. Bislang konnten auf Grund der Gesetzeskonkurrenz Ordnungswidrigkeiten, die gleichzeitig nach dem Straßenverkehrsgesetz und nach den Gefahrgutvorschriften zu ahnden sind, nicht eingetragen werden, da die gefahrgutrechtliche Sanktionsnorm die straßenverkehrsrechtliche als speziellere Norm verdrängt. Verstöße gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die auf Grund der Gefährdung für die Verkehrssicherheit eigentlich im Verkehrszentralregister hätten eingetragen werden müssen, konnten dort nicht eingetragen und mit Punkten bewertet werden, weil gleichzeitig eine gefahrgutrechtliche Norm verletzt wurde.
Drucksache 677/12
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
... ) sind in den vergangenen Jahren hinsichtlich der multimodalen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. Verkehrsträgerspezifische Regelungen werden jedoch weiterhin in den jeweiligen Regelwerken verbleiben müssen. In einem zweijährigen Rhythmus werden die Gefahrgutvorschriften fortentwickelt und insbesondere den UN-Modellvorschriften angepasst. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2013 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des
Drucksache 513/11 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials KOM (2011) 518 endg.
... 8. Aus verschiedenen Rechtsvorschriften des Straßengüterverkehrs ergeben sich für die Unternehmen aus Sicht des Bundesrates ausreichende Regelungen für eine sichere Beförderung radioaktiven Materials. So müssen alle Unternehmen des Straßengüterverkehrs bereits eine Lizenz für die Güterbeförderung haben und in deren Rahmen ihre Fachkunde nachweisen. Dazu gehören für Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, auch Kenntnisse der verkehrsrechtlichen Gefahrgutvorschriften.
Drucksache 513/1/11
Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung eines Gemeinschaftssystems zur Registrierung von Beförderern radioaktiven Materials KOM (2011) 518 endg.
... 10. Aus verschiedenen Rechtsvorschriften des Straßengüterverkehrs ergeben sich für die Unternehmen aus Sicht des Bundesrates ausreichende Regelungen für eine sichere Beförderung radioaktiven Materials. So müssen alle Unternehmen des Straßengüterverkehrs bereits eine Lizenz für die Güterbeförderung haben und in deren Rahmen ihre Fachkunde nachweisen. Dazu gehören für Unternehmen, die gefährliche Güter befördern wollen, auch Kenntnisse der verkehrsrechtlichen Gefahrgutvorschriften.
Drucksache 620/11
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Dritte Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung See
... -Code folgt sie der üblichen Systematik der Zitierung der Gefahrgutvorschriften für die übrigen Verkehrsträger.
Drucksache 821/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV )
... Der Unternehmer hat die Sorgepflicht, es dem Gefahrgutbeauftragten zu ermöglichen, sich insbesondere zur sicherheitstechnischen Vertretbarkeit von Anträgen auf Änderung oder Abweichung von den Gefahrgutvorschriften zu äußern.
Drucksache 822/10
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... ) sind in den vergangenen Jahren hinsichtlich der multimodalen Vorschriften weitestgehend harmonisiert worden. Verkehrsträgerspezifische Regelungen werden jedoch weiterhin in den jeweiligen Regelwerken verbleiben müssen. In einem zweijährigem Rhythmus werden die Gefahrgutvorschriften fortentwickelt und insbesondere den UN-Modellvorschriften angepasst. Mit dieser Verordnung werden die zum 1. Januar 2011 völkerrechtlich in Kraft tretenden Änderungen des
Drucksache 9/1/09
... ) ist zwar grundsätzlich möglich, hierbei geht es aber in erster Linie um die Sorgfaltspflicht des Unternehmens und eine Übertragung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens, die sich aber nicht speziell auf das Gefahrgutrecht beziehen müssen. Durch das OWiG ist damit keine direkte Zuordnung der Verantwortlichen in Gefahrgutvorschriften möglich.
Drucksache 9/09 (Beschluss)
... ) ist zwar grundsätzlich möglich, hierbei geht es aber in erster Linie um die Sorgfaltspflicht des Unternehmens und eine Übertragung von Aufgaben innerhalb des Unternehmens, die sich aber nicht speziell auf das Gefahrgutrecht beziehen müssen. Durch das OWiG ist damit keine direkte Zuordnung der Verantwortlichen in Gefahrgutvorschriften möglich.
Drucksache 817/1/05
Empfehlungen der Ausschüsse 820. Sitzung des Bundesrates am 10. März 2006
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds KOM (2005) 535 endg.; Ratsdok. 13976/05
... " werden - neue, eigene Gefahrgutvorschriften, zu schaffen. Vom Verzicht auf die Übersetzung und Veröffentlichung der Anhänge in sämtlichen Amtssprachen sollte aber abgesehen werden.
Drucksache 173/05
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Erste Verordnung zur Änderung der Gefahrgut -Ausnahmeverordnung
... müssen die Personen von einem Beifahrer begleitet werden, der im Besitz der vorgenannten Bescheinigung ist; der Beifahrer ist verantwortlich für die Beachtung der Gefahrgutvorschriften im Sinne des § 9 Abs. 11, 13, 14, 15, 16 und 17
Drucksache 817/05 (Beschluss)
Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft:
... " werden - neue, eigene Gefahrgutvorschriften, zu schaffen. Vom Verzicht auf die Übersetzung und Veröffentlichung der Anhänge in sämtlichen Amtssprachen sollte aber abgesehen werden.
Drucksache 889/1/04
Empfehlungen der Ausschüsse 807. Sitzung des Bundesrates am 17. Dezember 2004
Zweite Verordnung zur Änderung der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn (2. GGVSE Änd V)
... Die Anhebung der Grenze von 20 kg auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen, Jäger und Böllerschützen. Sie bezweckt, dass dieser Personenkreis für die Teilnahme an Veranstaltungen die erforderliche Menge an Munition und dergleichen mitführen kann. Diese Personen unterliegen alle der Zuverlässigkeitsprüfung und dem Bezugsrecht für Munition nach dem WaffenG. Diese Mengenbegrenzung gilt nach Anlage 2 Nr. 1.3
Drucksache 889/04 (Beschluss)
... Die Anhebung der Grenze von 20 kg auf 50 kg Munition für die Freistellung von der Anwendung der Gefahrgutvorschriften betrifft insbesondere Sportschützen,
Drucksache 52/17
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Neunte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Drucksache 477/16
Verordnung der Bundesregierung
Zweite Verordnung zur Fortentwicklung der abfallrechtlichen Überwachung
Drucksache 563/06
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zu dem Budapester Übereinkommen vom 22. Juni 2001 über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI)
Suchbeispiele:
Informationssystem - umwelt-online Internet
Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen:
Abfall ,
Allgemeines ,
Anlagentechnik ,
Bau ,
Biotechnologie ,
Energienutzung ,
Gefahrgut ,
Immissionsschutz ,
Lebensmittel & Bedarfsgegenstände,
Natur -,
Pflanzen -,
Tierschutz ,
Boden/Altlasten ,
Störfallprävention&Katastrophenschutz ,
Chemikalien ,
Umweltmanagement sowie
Arbeitsschutz
einschließlich des zugehörigen EU -Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.
Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009 , des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.