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0492/05
0895/05
0569/05
0914/05
0002/1/05
0744/05
0817/05
0037/05
0108/05
0758/05
0726/05
0192/05
0586/05
0097/05
0575/05
0674/05
0636/05
0853/05
0898/05
0695/05
0947/05B
0913/05
0577/05
0520/05
0218/05B
0694/05
0423/05
0174/05B
0705/1/05
0183/05
0132/05
0233/05
0590/1/05
0221/05
0219/05
0574/05
0330/05
0758/1/05
0934/05
0576/05
0715/05
0237/05
0817/05B
0285/05B
0809/05
0107/05
0672/05
0942/05
0174/05
0493/05
0348/05
0485/05
0848/05
0275/05
0287/1/05
0581/05
0607/05
0764/05
0569/04
0872/04B
0969/04
0571/04B
0618/04
0565/04B
0267/04
0408/04B
0821/04B
0807/04
0917/04
0361/04
0166/04
0678/04
0565/04
0336/04
0983/04
0737/04
0806/04
0408/1/04
0872/1/04
0466/04
0622/04
0967/1/04
0687/1/04
0821/1/04
0576/04
1002/04
0438/04
0782/04
0860/04
0868/04
0565/1/04
0408/04
0687/04B
0874/04
0945/04
1012/04
0907/04
0882/04
0327/04
0578/04
1006/04
0907/1/04
0571/04
0429/04
0380/04
0904/04
0939/04
0301/04
0967/04B
0361/04B
0025/04B
0870/04
0105/04
0702/04
0865/04
0687/04
1011/04
0365/04
0985/1/04
0821/04
0165/04B
0804/04
0945/04B
0613/04
0850/04
0967/04
0915/04
0872/04
0907/04B
0923/03B
0546/03
0450/03
0504/03
0332/03B
0661/03B
0849/03
0856/03
Drucksache 544/20

... "(5) Gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes sind das Grundst�ck und das Geb�ude, soweit sie nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen."

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 544/20




Gesetz

Artikel 1
�nderungen des Wohnungseigentumsgesetzes

Teil 1
Wohnungseigentum

Abschnitt 1
Begriffsbestimmungen.

Abschnitt 3
Rechtsf�hige Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9a
Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer

� 9b
Vertretung

Abschnitt 4
Rechtsverh�ltnis der Wohnungseigent�mer untereinander und zur Gemeinschaft der Wohnungseigent�mer.

� 13
Rechte des Wohnungseigent�mers aus dem Sondereigentum

� 14
Pflichten des Wohnungseigent�mers

� 15
Pflichten Dritter

� 16
Nutzungen und Kosten.

� 18
Verwaltung und Benutzung

� 19
Regelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss

� 20
Bauliche Ver�nderungen

� 21
Nutzungen und Kosten bei baulichen Ver�nderungen

� 22
Wiederaufbau

� 26
Bestellung und Abberufung des Verwalters

� 26a
Zertifizierter Verwalter

� 27
Aufgaben und Befugnisse des Verwalters

� 28
Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Verm�gensbericht

� 29
Verwaltungsbeirat

� 30
Wohnungserbbaurecht.

Teil 3
Verfahrensvorschriften

� 43
Zust�ndigkeit

� 44
Beschlussklagen

� 45
Fristen der Anfechtungsklage

� 46
Ver�u�erung ohne erforderliche Zustimmung.

� 47
Auslegung von Altvereinbarungen

� 48
�bergangsvorschriften

� 49
�berleitung bestehender Rechtsverh�ltnisse

Artikel 2
�nderung des B�rgerlichen Gesetzbuchs

� 554
Barrierereduzierung, E-Mobilit�t und Einbruchsschutz

Artikel 3
�nderung des Justizaktenaufbewahrungsgesetzes

Artikel 4
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
�nderung des Gesetzes �ber die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung

Artikel 6
�nderung der Grundbuchordnung

Artikel 7
�nderung der Grundbuchverf�gung

Artikel 8
�nderung der Wohnungsgrundbuchverf�gung

Artikel 9
�nderung des Gerichtskostengesetzes

� 49
Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz

Artikel 10
�nderung des Gesetzes �ber Gerichtskosten in Familiensachen

Artikel 11
�nderung des Gerichts- und Notarkostengesetzes

Artikel 12
�nderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes

Artikel 13
�nderung des Grunderwerbsteuergesetzes

Artikel 14
�nderung des Gewerbesteuergesetzes

Artikel 15
�nderung der Verordnung �ber Formbl�tter f�r die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen

Artikel 16
�nderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes

Artikel 17
Bekanntmachungserlaubnis

Artikel 18
Inkrafttreten


 
 
 


Drucksache 83/20

... Der Europ�ische Verteidigungsfonds (EVF) hat das Potenzial, ein wichtiger Katalysator f�r eine zunehmend st�rker integrierte europ�ische Verteidigungsindustrie zu werden und wird durch die F�rderung von gemeinschaftlichen Entwicklungen auch die Interoperabilit�t zwischen den Streitkr�ften verbessern. Die Bundesregierung wird sich daf�r einsetzen, dieses Instrument auch zur weiteren Vertiefung des europ�ischen Verteidigungsg�termarktes in Richtung des politischen Fernziels eines Verteidigungsbinnenmarktes zu nutzen. Hierzu geh�rt auch eine k�nftige Kooperation zwischen den EU-Mitgliedstaaten bei der Finanzierung von Verteidigungsprojekten.



Drucksache 61/20

... des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln (ABl. L 37 vom 13.2.1993, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung,



Drucksache 431/1/20

... es eine f�derale staatliche Kernaufgabe von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung darstellt, die nur bei gemeinschaftlicher Aufgabenwahrnehmung und wechselseitiger Unterst�tzung des Bundes und der L�nder unter R�ckgriff auf leistungsf�hige operative Aufgabentr�ger in den Verwaltungen von Bund und L�ndern gelingen kann.



Drucksache 306/2/20

... 4. Auch der Umstand, dass der Ausbruch von COVID-19 im europ�ischen Raum die Mitgliedstaaten wie die Union vor ungeahnte Herausforderungen stellt, legitimiert nicht das Abr�cken vom Grundsatz der Subsidiarit�t. Danach ist ein T�tigwerden der Union nur dann zul�ssig, sofern der Katastrophenschutz von den Mitgliedstaaten nicht ausreichend verwirklicht werden kann und eine gemeinschaftliche Verwirklichung effektiver w�re. Das Herausgreifen eines - wenn auch drastischen - Ereignisses wie der COVID-19-Krise ist nicht geeignet, einen derartigen Schluss zu ziehen. Vielmehr m�ssen sich die existierenden nationalen wie gemeinschaftlichen Mechanismen im Schatten dieses Ereignisses erst bew�hren und im Anschluss entsprechend weiterentwickelt werden. Das erst im Jahr 2019 mit der damaligen Neufassung eingef�hrte rescEU-Konzept der EU stellt hierf�r eine angemessene und rechtskonforme Basis dar.



Drucksache 431/20 (Beschluss)

... es eine f�derale staatliche Kernaufgabe von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung darstellt, die nur bei gemeinschaftlicher Aufgabenwahrnehmung und wechselseitiger Unterst�tzung des Bundes und der L�nder unter R�ckgriff auf leistungsf�hige operative Aufgabentr�ger in den Verwaltungen von Bund und L�ndern gelingen kann.



Drucksache 9/20

... aa) In dem Satzteil vor Buchstabe a werden die W�rter "Bundesministerium der Justiz und f�r Verbraucherschutz" durch die W�rter "Bundesamt f�r Justiz" ersetzt und werden das Wort "innergemeinschaftlichen" und die W�rter "die zur Umsetzung oder Durchf�hrung" gestrichen.



Drucksache 37/20

... Konzept, Struktur, Gegenstand und Zeitplan der Konferenz m�ssen das Ergebnis einer echten gemeinschaftlichen Zusammenarbeit von Europ�ischem Parlament, Rat und Europ�ischer Kommission sein. Diese Zusammenarbeit sollte die Form einer Gemeinsamen Erkl�rung der drei Organe annehmen, der sich auch andere Unterzeichner, einschlie�lich weiterer Institutionen, Organisationen und Interessentr�ger, anschlie�en k�nnen. Nationalen und regionalen Parlamenten und Akteuren kommt auf der Konferenz eine wichtige Rolle zu. Sie sollten dazu ermutigt werden, Veranstaltungen abzuhalten, die im Zusammenhang mit der Konferenz stehen. Durch ihre Beteiligung soll sichergestellt werden, dass die Konferenz in ihrer Wirkung nicht in den Hauptst�dten Europas Halt macht, sondern weit dar�ber hinaus alle Ecken der Union erreicht.



Drucksache 33/20

... bbbb) In Dreifachbuchstabe bbb werden die W�rter "am Tag des innergemeinschaftlichen Verbringens" durch die W�rter "innerhalb von 24 Stunden vor dem innergemeinschaftlichen Verbringen" ersetzt.



Drucksache 295/1/20

... 1. Der Bundesrat begr��t grunds�tzlich den von der Kommission vorgelegten, vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie �berarbeiteten Vorschlag f�r den Mehrj�hrigen Finanzrahmen (MFR) ab 2021 sowie den damit zusammenh�ngenden Vorschlag f�r die Schaffung eines gemeinschaftlichen Instruments ("Next Generation EU") zur Bew�ltigung der �konomischen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie.



Drucksache 173/20

... (1) Ungeachtet des geltenden Verlaufs der Staatsgrenze gilt der �rtliche Bereich des Vorhabens hinsichtlich der Anwendung des Mehrwertsteuerrechts als Hoheitsgebiet der Republik Polen, soweit es sich um Lieferungen von Gegenst�nden und Dienstleistungen sowie den innergemeinschaftlichen Erwerb und die Einfuhr von Waren handelt, die f�r die Durchf�hrung des Vorhabens bestimmt sind.



Drucksache 157/20

Vierte Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 157/1/20

Vierte Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 295/20 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begr��t grunds�tzlich den von der Kommission vorgelegten, vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie �berarbeiteten Vorschlag f�r den Mehrj�hrigen Finanzrahmen (MFR) ab 2021 sowie den damit zusammenh�ngenden Vorschlag f�r die Schaffung eines gemeinschaftlichen Instruments ("Next Generation EU") zur Bew�ltigung der �konomischen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie.



Drucksache 213/20

... "(1) Diese Verordnung regelt die Genehmigung von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, das Recht von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft, innergemeinschaftliche Flugdienste durchzuf�hren, und die Preisfestsetzung f�r innergemeinschaftliche Flugdienste. Sie enth�lt ferner befristete Vorschriften f�r die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten an Flugh�fen der Union."



Drucksache 157/20 (Beschluss)

Vierte Verordnung zur �nderung von Vorschriften zur Durchf�hrung des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts



Drucksache 521/19

... Absatz 1 Satz 1 und 2 definieren in Verbindung mit Anlage 1 die Sektoren, f�r die - in der Regel j�hrlich - absinkende Emissionsmengen festgelegt werden, um die nationalen Klimaschutzziele nach � 3 zu erreichen. Das Sektorprinzip und die Sektorziele f�r das Jahr 2030 wurden bereits im November 2016 mit der nach dem �bereinkommen von Paris hinterlegten Langfriststrategie f�r die Minderung von Treibhausgasen in Deutschland, dem Klimaschutzplan 2050, festgelegt und werden zugrunde gelegt. Die Zuordnung von Emissionen zu bestimmten Sektoren folgt dem internationalen Standard, mit dem die der Bundesrepublik Deutschland zugerechneten Emissionen nach v�lkerrechtlichen und unionsrechtlichen Vorgaben berichtet werden (vgl. Begr�ndung zu � 5 und zu Anlage 1). Die neben den staatlichen Klimaschutzzielen bestehende Verpflichtung Privater zur gemeinschaftlichen Emissionsminderung im Rahmen des Europ�ischen Emissionshandels wurde bereits bei der Festlegung der Sektorziele im Klimaschutzplan 2050 ber�cksichtigt.



Drucksache 577/1/19

... Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. M�rz 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption dient ausweislich seines Titels und seiner Begr�ndung gerade der Beseitigung der BVerfG kritisierten und als verfassungswidrig angesehenen derzeitigen Rechtslage. Der im Gesetzentwurf vorgesehene � 1766a BGB beseitigt diese Rechtslage zwar im Hinblick auf die Stiefkindadoption, lie�e aber im Hinblick auf die Fremdkindadoption eine verfassungswidrige Rechtslage bestehen. Der vorgesehene � 1766a BGB ist daher nicht weitgehend genug und wie vorgeschlagen zu �ndern. Zur Herstellung einer verfassungskonformen Rechtslage ist erforderlich, dass die M�glichkeit einer gemeinschaftlichen Annahme des Kindes insgesamt auf nichteheliche aber verfestigte Lebensgemeinschaften ausgeweitet wird. Dies wird durch die vorgeschlagene, ge�nderte Fassung des � 1766a Absatz 1 BGB erreicht.



Drucksache 347/19

... F�r den Einbau von Leitungen und Anschl�ssen f�r Ladestellen in Garagen und auf Stellpl�tzen in Wohnungseigent�mergemeinschaften, selbst wenn sie im Sondereigentum stehen, ist regelm��ig eine bauliche Ver�nderung am gemeinschaftlichen Eigentum erforderlich. Denn tragende W�nde und Au�enw�nde einer Garage, durch die Kabel gezogen und an denen Steckdosen angebracht werden m�ssen, sind nicht sondereigentumsf�hig, vgl. � 5 Absatz 2 Weg. Bauliche Ver�nderungen und Aufwendungen am gemeinschaftlichen Eigentum werden in der Regel als Ma�nahmen, die �ber die ordnungsm��ige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, eingeordnet (vgl. D�tsch, ZfIR 2017, 261, 263). F�r diese Ma�nahmen ist nach � 22 Absatz 1 Satz 1 Weg die Zustimmung jedes Wohnungseigent�mers erforderlich, dessen Rechte durch die Ma�nahme �ber das in � 14 Nummer 1 Weg bestimmte Ma� hinaus beeintr�chtigt werden. Einer solchen Ma�nahme m�ssen nur die Wohnungseigent�mer nicht zustimmen, deren Rechte in v�llig belangloser und bagatellartiger Weise beeintr�chtigt werden (B�rmann/Merle, Weg, 14. Auflage 2018, � 22 Rn. 174 m.w. N.). Dies bedeutet im Ergebnis, dass dem Einbau einer Ladestelle in einer Wohnungseigent�mergemeinschaft in der Regel alle Wohnungseigent�mer zustimmen m�ssen. Diese Einstimmigkeit wird jedoch kaum einmal zu erreichen sein.



Drucksache 170/19

... /EG /EG zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energie18 die Einf�hrung einer CO



Drucksache 578/1/19

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass � 21 des Verpackungsgesetzes zur �kologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte bereits jetzt zu Innovation, Investition und branchen�bergreifender Zusammenarbeit bei der �kologischeren Gestaltung von Verpackungen gef�hrt hat. Die zu beobachtenden Ver�nderungen zeigen, dass neben der Vermeidung von Verkaufsverpackungen durch Mehrwegl�sungen auch die bessere stoffliche Verwertung durch Design for Recycling m�glich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Vorgaben des � 21 Verpackungsgesetz bei einer weiteren �nderung des Gesetzes dahingehend zu konkretisieren, dass objektiv Vorteile, auch finanzielle, f�r diejenigen Inverkehrbringer entstehen, die mehr Sekund�rrohstoffe einsetzen und gleichzeitig technisch machbare, schad- und st�rstofffreie sowie f�r eine gemeinschaftliche Kreislauff�hrung nach der Verpackungsnutzung optimierte Verpackungen einsetzen.



Drucksache 347/19 (Beschluss)

... F�r den Einbau von Leitungen und Anschl�ssen f�r Ladestellen in Garagen und auf Stellpl�tzen in Wohnungseigent�mergemeinschaften, selbst wenn sie im Sondereigentum stehen, ist regelm��ig eine bauliche Ver�nderung am gemeinschaftlichen Eigentum erforderlich. Denn tragende W�nde und Au�enw�nde einer Garage, durch die Kabel gezogen und an denen Steckdosen angebracht werden m�ssen, sind nicht sondereigentumsf�hig, vergleiche � 5 Absatz 2 Weg. Bauliche Ver�nderungen und Aufwendungen am gemeinschaftlichen Eigentum werden in der Regel als Ma�nahmen, die �ber die ordnungsm��ige Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen, eingeordnet (vergleiche D�tsch, ZfIR 2017, 261, 263). F�r diese Ma�nahmen ist nach � 22 Absatz 1 Satz 1 Weg die Zustimmung jedes Wohnungseigent�mers erforderlich, dessen Rechte durch die Ma�nahme �ber das in � 14 Nummer 1 Weg bestimmte Ma� hinaus beeintr�chtigt werden. Einer solchen Ma�nahme m�ssen nur die Wohnungseigent�mer nicht zustimmen, deren Rechte in v�llig belangloser und bagatellartiger Weise beeintr�chtigt werden (vergleiche B�rmann/Merle, Weg, 14. Auflage 2018, � 22 Rn. 174 m.w. N.). Dies bedeutet im Ergebnis, dass dem Einbau einer Ladestelle in einer Wohnungseigent�mergemeinschaft in der Regel alle Wohnungseigent�mer zustimmen m�ssen. Diese Einstimmigkeit wird jedoch kaum einmal zu erreichen sein.



Drucksache 351/19 (Beschluss)

... Mit den �nderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik zur Zahl und Struktur der Leistungsempf�ngerinnen und -empf�nger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entsch�digung den hierf�r fachlich zust�ndigen statistischen �mtern der L�nder und dem Statistischen Bundesamt zuzuweisen. Diese Fachbeh�rden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz (BStatG) �bertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Ver�ffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, f�derativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen als gemeinschaftliche Aufgabe wahr. Insofern er�brigen sich bei sachgerechter Aufgabenzuweisung auch spezielle Vorgaben zur Abschottung der Statistikstelle, Ver�ffentlichung von Ergebnissen sowie Datennutzung durch obere und oberste Bundes- und Landesbeh�rden. Dar�ber hinaus wird gew�hrleistet, dass die im



Drucksache 463/1/19

... Mit den f�r den Gesetzentwurf vorgeschlagenen �nderungen wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik den hierf�r fachlich zust�ndigen Statistischen �mtern des Bundes und der L�nder zuzuweisen. Diese Fachbeh�rden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz �bertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Ver�ffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, f�derativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen in bew�hrter Aufgabenteilung als gemeinschaftliche Aufgabe wahr.



Drucksache 196/19 (Beschluss)

... Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes sind die Eigenanteile f�r Sch�lerbef�rderungskosten (� 34 Absatz 4 Satz 1 SGB XII), sowie Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen (� 34 Absatz 6 Satz 1 SGB XII) gestrichen worden. Auch f�r den Mehrbedarf f�r die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach � 42b Absatz 2 SGB XII ist zun�chst ein Eigenanteil vorgesehen gewesen, welcher konsequenterweise dann ebenfalls durch das Starke-Familien-Gesetz wieder herausgenommen worden ist.



Drucksache 196/1/19

... Im Rahmen des Starke-Familien-Gesetzes sind die Eigenanteile f�r Sch�lerbef�rderungskosten (� 34 Absatz 4 Satz 1 SGB XII), sowie Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen (� 34 Absatz 6 Satz 1 SGB XII) gestrichen worden. Auch f�r den Mehrbedarf f�r die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung nach � 42b Absatz 2 SGB XII ist zun�chst ein Eigenanteil vorgesehen gewesen, welcher konsequenterweise dann ebenfalls durch das Starke-Familien-Gesetz wieder herausgenommen worden ist.



Drucksache 358/1/19

... (Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Fl�chtlingen und Sp�taussiedlern) gefordert wird. Die Kosten w�ren danach gem�� � 4 AsylbLG von den L�ndern zu tragen, obwohl es sich hier nicht um den pers�nlichen Impfschutz des Einzelnen, sondern um den Gesundheitsschutz der allgemeinen Bev�lkerung handelt. Auch hier kommen auf die L�nder noch nicht n�her quantifizierbare Kosten zu.



Drucksache 263/19 (Beschluss)

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzma�nahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bew�sserung und Frostschutzberegnung).



Drucksache 577/19

... 2. als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem ehe�hnlich zusammenleben. Sie liegt nicht vor, wenn ein Partner mit einem Dritten verheiratet ist."



Drucksache 502/19

... 3. die R�umlichkeiten, die vorrangig zur gemeinschaftlichen Nutzung der leistungsberechtigten Person und anderer Bewohner bestimmt sind (Gemeinschaftsr�ume), mit einem Anteil, der sich aus der Anzahl der vorgesehenen Nutzer bei gleicher Aufteilung ergibt.



Drucksache 572/19

... noch gegen das religionsgemeinschaftliche Selbstbestimmungsrecht nach Artikel 140



Drucksache 463/19 (Beschluss)

... Mit den f�r den Gesetzentwurf vorgeschlagenen �nderungen wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik den hierf�r fachlich zust�ndigen Statistischen �mtern des Bundes und der L�nder zuzuweisen. Diese Fachbeh�rden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz �bertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Ver�ffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, f�derativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen in bew�hrter Aufgabenteilung als gemeinschaftliche Aufgabe wahr.



Drucksache 274/1/19

... a) Die Annahme, beim Zusammenleben fremder erwachsener Menschen in Gemeinschaftsunterk�nften erg�ben sich im Alltagsleben Synergieeffekte, die der Situation einer ehelichen, ehe�hnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Bedarfsgemeinschaft entspr�chen und damit niedrigere Leistungen entsprechend der Regelbedarfsstufe 2 bzw. niedrigere Grundleistungen rechtfertigen k�nnten, entbehrt jeder empirischen Grundlage. Gerade bei gemeinschaftlicher Unterbringung von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Nationalit�ten und sozialer Hintergr�nde ist die Annahme entsprechenden gemeinschaftlichen Wirtschaftens in hohem Ma�e unrealistisch und auch geeignet, zus�tzliches Konfliktpotential in den Unterk�nften zu schaffen. Angesichts der damit einhergehenden Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums begegnet die Regelung verfassungsrechtlichen Bedenken. Dar�ber hinaus ist kein sachlicher Grund ersichtlich, der eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu alleinstehenden erwachsenen Leistungsberechtigten, die in einer Wohnung leben, rechtfertigen k�nnte.



Drucksache 213/19 (Beschluss)

... 1. Der Bundesrat begr��t, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterin�rbescheinigungen mit Drittl�ndern verst�rkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport er�rtert und unterst�tzt das Anliegen der Bundesregierung, zuk�nftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterin�rbescheinigungen aufzunehmen.



Drucksache 532/19

... Das gerichtliche Strafverfahren soll beschleunigt und verbessert werden. So sollen missbr�uchlich gestellte Befangenheits- und Beweisantr�ge unter erleichterten Voraussetzungen abgelehnt werden k�nnen. Durch die Einf�hrung eines Vorabentscheidungsverfahrens f�r den Besetzungseinwand soll zeitnah Rechtssicherheit �ber die ordnungsgem��e Besetzung des Gerichts geschaffen werden. Die Nebenklagevertretung soll durch die Bestellung oder Beiordnung eines gemeinschaftlichen Nebenklagevertreters geb�ndelt werden k�nnen. Auch sollen k�nftig gesetzlicher Mutterschutz und Elternzeit Gr�nde daf�r sein, die Fristen f�r die Unterbrechung der Hauptverhandlung so weit wie strafverfahrensrechtlich vertretbar, n�mlich bis zu einer Dauer von zwei Monaten, zu hemmen. Schlie�lich soll in Gerichtsverhandlungen das Verbot eingef�hrt werden, das Gesicht ganz oder teilweise zu verdecken.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 532/19




A. Problem und Ziel

B. L�sung

C. Alternativen

D. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

E. Erf�llungsaufwand

E.1 Erf�llungsaufwand f�r B�rgerinnen und B�rger

E.2 Erf�llungsaufwand f�r die Wirtschaft

E.3 Erf�llungsaufwand der Verwaltung

F. Weitere Kosten

Gesetzentwurf

Entwurf

Artikel 1
�nderung der Strafprozessordnung

� 29
Verfahren nach Ablehnung eines Richters

� 397b
Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung

Artikel 2
Weitere �nderung der Strafprozessordnung

Artikel 3
�nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 4
Weitere �nderung des Gerichtsverfassungsgesetzes

Artikel 5
Gesetz �ber die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (Gerichtsdolmetschergesetz - GDolmG)

� 1
Allgemeine Beeidigung gerichtlicher Dolmetscher

� 2
Zust�ndigkeit f�r die allgemeine Beeidigung

� 3
Antrag auf allgemeine Beeidigung

� 4
Alternativer Bef�higungsnachweis

� 5
Beeidigung des Dolmetschers

� 6
Bezeichnung der allgemein beeidigten Gerichtsdolmetscher

� 7
Befristung der allgemeinen Beeidigung; Verzicht; Widerruf

� 8
Verlust und R�ckgabe der Beeidigungsurkunde

� 9
Datenverarbeitung

� 10
Anzeigepflichten des allgemein beeidigten Dolmetschers

� 11
Bu�geldvorschriften

� 12
Kosten

Artikel 6
�nderung des Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetzes

Artikel 7
�nderung des Rechtsanwaltsverg�tungsgesetzes

� 53a
Verg�tungsanspruch bei gemeinschaftlicher Nebenklagevertretung

Artikel 8
Einschr�nkung eines Grundrechts

Artikel 9
Inkrafttreten

Begr�ndung

A. Allgemeiner Teil

I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen

II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs

1. Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung

2. Erweiterung der Ermittlungs- und Daten�bertragungsbefugnisse

3. St�rkung des Opferschutzes

4. Einf�hrung eines Gerichtsdolmetschergesetzes

III. Alternativen

IV. Gesetzgebungskompetenz

V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europ�ischen Union und v�lkerrechtlichen Vertr�gen

VI. Gesetzesfolgen

1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

2. Nachhaltigkeitsaspekte

3. Haushaltsausgaben ohne Erf�llungsaufwand

4. Erf�llungsaufwand

5. Weitere Kosten

6. Weitere Gesetzesfolgen

VII. Evaluierung und Befristung

B. Besonderer Teil

Zu Artikel 1

Zu Nummer 1

Vorbemerkung zu den Nummern 2 bis 4 �� 25, 26 und 29

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Nummer 4

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Absatz 4

Zu Nummer 5

Zu Nummer 6

Zu Nummer 7

Zu Nummer 8

Zu Nummer 9

Zu Nummer 10

Vorbemerkung zu den Nummern 11 und 12

Zu Nummer 11

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 12

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu den S�tzen 2 bis 4

Zu Nummer 13

Zu Nummer 14

Zu Buchstabe a

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Satz 3

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 15

Zu Nummer 16

Zu Nummer 17

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Buchstabe aa

Zu Buchstabe bb

Zu Buchstabe cc

Zu Nummer 18

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 19

Zu Absatz 1

Zu Absatz 2

Zu Absatz 3

Zu Nummer 20

Zu Nummer 21

Zu Artikel 2

Zu Artikel 3

Zu Nummer 1

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Nummer 2

Zu Nummer 3

Zu Buchstabe a

Zu Buchstabe b

Zu Satz 1

Zu Satz 2

Zu Nummer 4

Zu Artikel 4

Zu Artikel 5

Zu � 1

Zu � 2

Zu � 3

Zu � 4

Zu � 5

Zu � 6

Zu � 7

Zu � 8

Zu � 9

Zu � 10

Zu � 11

Zu � 12

Zu Artikel 6

Zu Artikel 7

Zu Artikel 8

Zu Artikel 9

Anlage
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. � 6 Absatz 1 NKRG: NKR-Nr. 4970 [BMJV]: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens

I. Zusammenfassung

II. Im Einzelnen

II.1. Erf�llungsaufwand

II.2. Weitere Kosten

III. Ergebnis


 
 
 


Drucksache 578/19 (Beschluss)

... c) Der Bundesrat stellt fest, dass � 21 des Verpackungsgesetzes zur �kologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte bereits jetzt zu Innovation, Investition und branchen�bergreifender Zusammenarbeit bei der �kologischeren Gestaltung von Verpackungen gef�hrt hat. Die zu beobachtenden Ver�nderungen zeigen, dass neben der Vermeidung von Verkaufsverpackungen durch Mehrwegl�sungen auch die bessere stoffliche Verwertung durch Design for Recycling m�glich ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, die Vorgaben des � 21 Verpackungsgesetz bei einer weiteren �nderung des Gesetzes dahingehend zu konkretisieren, dass objektiv Vorteile, auch finanzielle, f�r diejenigen Inverkehrbringer entstehen, die mehr Sekund�rrohstoffe einsetzen und gleichzeitig technisch machbare, schad- und st�rstofffreie sowie f�r eine gemeinschaftliche Kreislauff�hrung nach der Verpackungsnutzung optimierte Verpackungen einsetzen.



Drucksache 17/19 (Beschluss)

... Nach aktueller Rechtslage besteht kein Leistungsanspruch zur �bernahme der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung f�r leistungsberechtigte Sch�lerinnen und Sch�ler in nicht der schulischen Verantwortung unterliegenden Einrichtungen im Sinne von � 22 SGB VIII. Der Anspruch bleibt damit f�r diese Sch�lerinnen und Sch�ler verwehrt, w�hrend Kindern in



Drucksache 518/19

... Nach den Zahlen des Vierten Deutschen Freiwilligensurveys 2014 engagieren sich deutschlandweit rund 30 Millionen Menschen. Dieses beeindruckende Engagement ist der Garant f�r den gesellschaftlichen Zusammenhalt und eine wesentliche Bedingung f�r die Bew�ltigung gesellschaftlicher Herausforderungen. B�rgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bedeuten gemeinsame Gestaltung im erlebbaren Umfeld und f�rdern das gegenseitige Vertrauen und die Identifikation mit der Gesellschaft. Sie sind damit wesentliche Bestandteile eines offenen und partizipativen gemeinschaftlichen Lebens, wirken in hohem Ma� zugeh�rigkeitsstiftend und integrativ und leisten somit einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des sozialen Friedens und der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Allerdings zeigt sich, dass dieses Engagement bundesweit betrachtet nicht in allen Regionen gleich stark ausgepr�gt und besonders in einigen Regionen zunehmend fragil ist.



Drucksache 272/19

... Hierbei geht es darum, die landwirtschaftlichen Unternehmen dabei zu unterst�tzen, sich durch eine an die Klimaentwicklung angepasste Weiterentwicklung der Betriebsorganisation sowie technische Ma�nahmen an die ver�nderte Risikosituation anzupassen und Sch�den - wo m�glich - zu verhindern. Hier sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Bew�sserungsinfrastruktur gegen Frost- und Trockenheitssch�den zu nennen.



Drucksache 213/1/19

... 1. Der Bundesrat begr��t, dass die Bundesregierung bei den Verhandlungen von Veterin�rbescheinigungen mit Drittl�ndern verst�rkt die gemeinschaftlichen Anforderungen an den Tierschutz beim Transport er�rtert und unterst�tzt das Anliegen der Bundesregierung, zuk�nftig Anforderungen an den Tierschutz in die bilateral neu abzustimmenden sowie in bereits abgestimmte Export-Veterin�rbescheinigungen aufzunehmen.



Drucksache 127/19

... (2) F�r die Mehraufwendungen bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung wird ein Mehrbedarf anerkannt



Drucksache 351/1/19

... Mit den �nderungen an dem vorgelegten Gesetzentwurf wird bezweckt, die Erstellung dieser Bundesstatistik zur Zahl und Struktur der Leistungsempf�ngerinnen und -empf�nger sowie zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entsch�digung den hierf�r fachlich zust�ndigen statistischen �mtern der L�nder und dem Statistischen Bundesamt zuzuweisen. Diese Fachbeh�rden nehmen den ihnen unter anderem durch das Bundestatistikgesetz (BStatG) �bertragenen Generalauftrag zur Gewinnung, Aufbereitung und Ver�ffentlichung von Daten unter Beachtung der jeweils aktuellen Bedarfe eines sozialen, f�derativ gegliederten Bundesstaates sowie spezifischer rechtlicher und fachlicher Regelungen als gemeinschaftliche Aufgabe wahr. Insofern er�brigen sich bei sachgerechter Aufgabenzuweisung auch spezielle Vorgaben zur Abschottung der Statistikstelle, Ver�ffentlichung von Ergebnissen sowie Datennutzung durch obere und oberste Bundes- und Landesbeh�rden. Dar�ber hinaus wird gew�hrleistet, dass die im



Drucksache 577/2/19

... � 1741 Absatz 2 Satz 2 BGB l�sst nur eine gemeinschaftliche Kindesannahme zu, wohingegen bei Annahme von Ziffer 1 der BR-Drucksache 577/1/19 f�r Nichtverheiratete eine Wahlm�glichkeit entst�nde zwischen einer Annahme nur allein (so bislang � 1741 Absatz 2 Satz 1 BGB) oder als nichtverheiratetes Paar.



Drucksache 263/1/19

... Zu nennen sind beispielsweise Investitionen in Hagelschutznetze oder vergleichbare Schutzma�nahmen und in (gemeinschaftliche) Einrichtungen der Wasserinfrastruktur (Bew�sserung und Frostschutzberegnung).



Drucksache 358/19 (Beschluss)

... Personen, die in Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Fl�chtlingen oder Sp�taussiedlern untergebracht sind, werden unter Umst�nden mehrfach zwischen derartigen Einrichtungen verlegt, beispielsweise von Einrichtungen des Landes in kommunale Einrichtungen oder zwischen den verschiedenen Einrichtungen des Landes bzw. der Kommune. Nach � 20 Absatz 11 IfSG ist dabei vier Wochen nach jeder Verlegung der aufnehmenden Einrichtung innerhalb von weiteren vier Wochen ein Impfnachweis gem�� � 20 Absatz 9 Satz 1 IfSG vorzulegen.



Drucksache 584/19

... 1. der Energieverbrauch der Benutzer von heizungs-, k�hl- oder raumlufttechnischen oder der Versorgung mit Warmwasser dienenden gemeinschaftlichen Anlagen oder Einrichtungen erfasst wird,



Drucksache 279/18 (Beschluss)

... e) Es gibt keine Anhaltspunkte daf�r, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten w�rden. Selbst die Senior-Tranchen w�rden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begr�ndung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.



Drucksache 257/18

... /EU /EU bestimmte tierseuchenrechtliche Ma�nahmen erlassen; diese beziehen sich jedoch im Wesentlichen auf das innerstaatliche und innergemeinschaftliche Verbringen sowie die Ausfuhr. Die Erkenntnisse der Bek�mpfung der ASP bei Wildschweinen in der Tschechischen Republik zeigen, dass f�r eine erfolgreiche Bek�mpfung der Seuche das bisher vorhandene Instrumentarium, insbesondere die Erm�chtigungsgrundlagen im



Drucksache 83/1/18

... a) Der Bundesrat begr��t die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, einem stigmatisierenden Ausschluss von Kindern von der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen,



Drucksache 83/18

... ) im Rahmen der Existenzsicherung Leistungen f�r Bildung und Teilhabe in Anspruch nehmen. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Leistungen ist die �bernahme der Mehraufwendungen bei der Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schulen, in



Drucksache 468/18 (Beschluss)

... , Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten vorschreiben zu k�nnen. Durch die Kontrollen soll sichergestellt werden, dass beim innergemeinschaftlichen Verbringen sowie bei der Einfuhr und Ausfuhr die Einhaltung der tierzuchtrechtlichen Vorschriften gew�hrleistet ist und die ausgestellten Dokumente dem Status der Tiere oder Herkunftsbetriebe sowie den tats�chlichen Eigenschaften der Tiere entsprechen. Aufzeichnungen �ber die Herkunft, den Empf�nger, den Status und die weiteren Bestimmungen der gehandelten Tiere oder des gehandelten Zuchtmaterials erleichtern diese Kontrollen.



Drucksache 279/1/18

... e) Es gibt keine Anhaltspunkte daf�r, dass die vorgesehenen SBBS von Ratingagenturen die Bestnote ("AAA") erhalten w�rden. Selbst die Senior-Tranchen w�rden bei einer vorgesehenen Aufteilung der Tranchen von 70 Prozent (Senior) zu 30 Prozent (Junior) wohl nicht mit der Bestnote bewertet. Zur Begr�ndung wird auf die starke Korrelation zwischen den Staatsanleihen und auf das Fehlen gemeinschaftlicher Garantien durch die Eurostaaten hingewiesen.



Drucksache 468/18

... Innergemeinschaftliches Verbringen, Einfuhr, Ausfuhr



Drucksache 153/18 (Beschluss)

... 4. Der Bundesrat h�lt insoweit an seiner bisherigen Haltung fest, dass die �berarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Verbraucherschutz nicht zu einer Absenkung des Verbraucherschutzniveaus f�hren darf, sondern vielmehr die Chance genutzt werden sollte, bestehende L�cken zu schlie�en und Inkon-sistenzen zu beheben (vergleiche die Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2007, BR-Drucksache 112/07(B), Ziffer 1).



Drucksache 376/18 (Beschluss)

... (2) Einrichtungen und Unternehmen, bei denen die M�glichkeit besteht, dass durch T�tigkeiten am Menschen durch Blut Krankheitserreger �bertragen werden, sowie nicht unter Absatz 1 oder � 23 Absatz 5 Satz 1 fallende Einrichtungen, Wohngruppen und sonstige gemeinschaftliche Wohnformen zur Intensivpflege (ambulante Intensivpflegeeinrichtungen) k�nnen durch das Gesundheitsamt infektionshygienisch �berwacht werden."



Drucksache 612/18

... "b) Staatsangeh�rigkeit, Tag der Geburt und Geschlecht der Ehegatten, Tag der Eheschlie�ung oder im Falle einer Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe Tag der Begr�ndung der Lebenspartnerschaft, Zahl der lebenden gemeinschaftlichen minderj�hrigen Kinder,".



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Suchbeispiele:


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Internet

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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.