Drucksache 166/20
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz - PKoFoG )
... Mit dem Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707) ist das Recht der Kontopfändung durch die Einführung des Pfändungsschutzkontos (im Folgenden: P-Konto) für Einkünfte, die der Existenzsicherung des Schuldners dienen, umfassend reformiert worden. Ziel der Regelung war es, dass der Schuldner über Einkünfte, die auf seinem als P-Konto geführten Zahlungskonto gutgeschrieben werden, trotz einer Pfändung des Kontoguthabens im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen verfügen kann, damit er weiterhin Geldgeschäfte des täglichen Lebens vornehmen kann. Die Blockade des Zahlungskontos, die - entsprechend dem vor Einführung des P-Kontos geltenden Recht - zunächst durch eine Pfändung eintrat, wurde somit beseitigt. Zudem wurde auf diese Weise auch der Kontopfändungsschutz von Einkünften aus selbstständiger Arbeit und für sonstige Einkünfte sichergestellt, weil es für den Pfändungsschutz auf dem P-Konto grundsätzlich auf die Art der Einkünfte nicht ankommt. Der automatische Schutz des Grundfreibetrages sollte zudem eine weitgehende Entlastung der Vollstreckungsgerichte bewirken, da nicht mehr in jedem Fall ein vollstreckungsgerichtlicher Freigabebeschluss erforderlich ist, um die Blockade des Zahlungskontos aufzuheben.
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