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"Gesamt-Klientel"


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Drucksache 477/05

... - Die unterschiedlichen Zuständigkeiten zwischen örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgern sind unsinnig. Ein Träger sollte für die Gesamt-Klientel zuständig sein. Ich würde den überörtlichen Sozialhilfeträger abschaffen, denn zwischen den Trägern gibt es nur ein Hin- und Herschieben der Klienten und Zuständigkeiten und alles ist mit einem enormen Verwaltungsaufwand verbunden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 477/05




Bericht

2 Endbericht

1. Ziel und Hintergrund der Untersuchung

2. Konzept der begleitenden Untersuchung

3 Forschungsfragen

1. Zuständigkeit und organisatorische Umsetzung des § 72 BSHG

2. Zielgruppen des § 72 BSHG

3. Leistungen nach § 72 BSHG

4. Kosten der Leistungserbringung und Kapazitäten der Verwaltung

5. Zusätzliche Untersuchungsfragen

3 Untersuchungsmethode

1. Statistische Analysen

2. Schriftliche Befragungen in der schriftlichen Hauptbefragung des Jahres 2002

3. Expertinnengespräche in den zuständigen Verwaltungsstellen

4. Begleitender informeller Beraterkreis

Schriftliche Erhebung 2002

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Schriftliche Erhebung 2003

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Expertinnengespräche 2003

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3. Umsetzung der DVO zu § 72 BSHG:

3.1 Empfänger der Hilfe nach § 72 BSHG

Entwicklung der Ausgaben 1995 - 2002

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Entwicklung der Empfängerzahlen 1995 - 2002

Entwicklung der Ausgaben pro Empfänger 1995 - 2002

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Relation von Empfängerinnen und Empfängern

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Zur Begriffsklärung

Besondere Lebensverhältnisse in Verbindung mit sozialen Schwierigkeiten

Besondere Lebensverhältnisse

Soziale Schwierigkeiten

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- für örtliche Sozialhilfeträger:

- für überörtliche Sozialhilfeträger:

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3.2 Zuständigkeit und Hilfepraxis

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Exkurs: Ergänzende information zur Landeszuständigkeit

Baden -Württemberg:

Bayern:

Berlin:

Hessen:

Niedersachsen:

Nordrhein -Westfalen:

Sachsen:

Sachsen -Anhalt:

Thüringen:

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Exkurs: Ambulant vor Vollstationär

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3.3 Verwaltung und Kosten

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3.4 Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG in der Voruntersuchung 2001 ,

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4. Zusammenfassung

Anhang

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu § 72 BSHG

Auswirkung der neuen VO zu § 72 BSHG auf die Hilfepraxis

A. Empfänger der Hilfe

B. Zuständigkeit und Hilfepraxis

C. Verwaltung und Kosten

D. Veränderungen durch die neue Verordnung zu 72 BSHG

Umsetzung der Verordnung zur Durchführung des § 72 BSHG

- Gesprächsleitfaden -

I. Veränderungen durch die neue VO zu § 72 BSHG in Kraft seit 01.08.2001

II. Hilfestrukturen, Konzeption und Organisation des Hilfeprozesses

III. Personenkreis

IV. Zu guter Letzt

4 Bundeskanzlerfrage:

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2 Literaturverzeichnis


 
 
 


Suchbeispiele:


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