1. Eine gemeinsame Entwicklungsvision 5
2. Gemeinsame Grundsätze 8
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern 16
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit 24
„Der Europäische Konsens“ Einleitung
Aktionsplattform für Geschlechtergleichstellung, der Brüsseler Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder und bei der Erarbeitung des Monterreyer Konsenses über die Entwicklungsfinanzierung.
ERSTER Teil Die Entwicklungsstrategie der Europäischen Union
1. eine gemeinsame Entwicklungsvision
1.1. Reichweite der Entwicklungspolitik
1.2. Werte, die die EU verbinden
1.3. Armutsverringerung als festes Ziel der internationalen Agenda
1.4. Weitere Ziele der EU im Entwicklungsbereich
1.5. Entwicklung als Strategie für eine gerechte Globalisierung
1.5.1. Die Verknüpfung von Entwicklung und der Sicherheit
1.5.2. ... von Entwicklung und Migration
1.5.3. ... von Entwicklung und Handel
1.5.4. ... zwischen Entwicklung und Umwelt
1.5.5. ... zwischen Entwicklung und sozialer Dimension der Globalisierung
2. gemeinsame Grundsätze
2.1. Eine Unterstützung der Leistungsfähigkeit
2.2. Beteiligung der Zivilgesellschaft
2.3. Ein vertiefter politischer Dialog
2.4. Einsatz für nicht tragfähige Staatsgebilde
3. Ausrichtung der Aktionen an einem gemeinsamen thematischen Rahmen
4. eine operative übersetzung der gemeinsamen Strategie
4.1. Aufstockung der Finanzmittel
4.2. Stärkung der Wirksamkeit der Hilfe
4.2.1. Gemeinsam handeln für mehr Koordinierung, Harmonisierung und Anpassung
4.2.2. Steigerung der Qualität der Hilfe unter anderem durch innovative und flexible Mechanismen
4.3. Gewährleistung der politischen Kohärenz im Dienste der Entwicklung
ZWEITER Teil RICHTSCHNUR für die Umsetzung der Entwicklungspolitik durch die Gemeinschaft
Anhang
1. Die besondere ROLLE der Kommission
2. EIN NACH Rahmenbedingungen und Bedürfnissen differenziertes Konzept
2.1. Differenzierung bei der Umsetzung der Entwicklungszusammenarbeit
2.2. Transparente Kriterien für die Mittelzuweisung
3. Bestimmung der Prioritäten in Absprache mit den Partnerländern
3.1. Der Grundsatz der Schwerpunktlegung bei gleichzeitiger Wahrung der Flexibilität
3.2. Der Beitrag der Gemeinschaft zur Umsetzung des gemeinsamen thematischen Rahmens
3.3. Stärkung des „Mainstreaming“-Konzepts
3.4. Unterstützung globaler Initiativen und weltweiter Fonds
4. Ein breites Modalitätenspektrum je nach Bedarf und Leistungsfähigkeit