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"Geschmackseindruck"


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Drucksache 530/1/07

... Das übliche Barrique-Fass hat eine Größe von rund 225 Litern. Dieses geringe Volumen ist notwendig, um durch intensiven Kontakt zwischen Wein und Holz den gewünschten Geschmackseindruck zu erreichen. Da in geringem Umfang teilweise auch Fässer mit etwas größerem Volumen verwendet werden, wurde die Obergrenze auf 350 Liter festgelegt. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

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Drucksache 530/1/07




1. Zu Artikel 2 Nr. 12 Buchstabe b § 32 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 - neu - WeinV

2. Zu Artikel 2 Nr. 22a - neu - Anlage 7a Abschnitt 1 WeinV

3. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Abs. 3 Satz 5 - neu -, Abs. 3a - neu -, § 6 Abs. 7 - neu - AromV

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 6 wird folgender Ansatz 7 angefügt:


 
 
 


Drucksache 530/07 (Beschluss)

... Das übliche Barrique-Fass hat eine Größe von rund 225 Litern. Dieses geringe Volumen ist notwendig, um durch intensiven Kontakt zwischen Wein und Holz den gewünschten Geschmackseindruck zu erreichen. Da in geringem Umfang teilweise auch Fässer mit etwas größerem Volumen verwendet werden, wurde die Obergrenze auf 350 Liter festgelegt. Diese Regelung hat sich bewährt und sollte beibehalten werden.

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Drucksache 530/07 (Beschluss)




Anlage
Änderungen zur Achten Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen

1. Zu Artikel 2 Nr. 12 Buchstabe b § 32 Abs. 8 Satz 1 Nr. 3 - neu - WeinV

2. Zu Artikel 2 Nr. 22a - neu - Anlage 7a Abschnitt 1 WeinV

3. Zu Artikel 3a - neu - § 2 Abs. 3 Satz 5 - neu -, Abs. 3a - neu -, § 6 Abs. 7 - neu - AromV

1. § 2 wird wie folgt geändert:

2. Dem § 6 wird folgender Ansatz 7 angefügt:


 
 
 


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