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"Geschmacksmustergericht"


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Drucksache 14/06

... Dritte können eine Nichtigerklärung der Wirkung einer internationalen Eintragung für die Gemeinschaft entweder mittels Antrag an das Amt gemäß Artikel 52 oder mittels Widerklage vor einem Geschmacksmustergericht der Gemeinschaft gemäß Artikel 81 Buchstabe d anstrengen.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 14/06




Begründung

1. Einleitung

2. Der Aufbau des Kommissionsvorschlags

3. Die Genfer Akte

4. Rechtsgrundlage

5. Die Artikel

Artikel 1
Absatz 1

Artikel 1
Absatz 2

Abschnitt 1
- Allgemeine Bestimmungen

Abschnitt 2
- Internationale Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 2

Artikel 3

Vorschlag

Artikel 1

Artikel 106a
Anwendung der Bestimmungen

Artikel 106b
Verfahren zur Einreichung einer internationalen Anmeldung

Artikel 106c
Benennungsgebühren

Artikel 106
d Wirkung internationaler Eintragungen, in denen die Europäische Gemeinschaft benannt ist

Artikel 106e
Eintragungshindernisse

Artikel 106f
Erklärung der Nichtigkeit der Wirkungen einer internationalen Eintragung

Artikel 2

Artikel 3


 
 
 


Suchbeispiele:


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Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.