Drucksache 702/04
Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 98/71 /EG über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen KOM (2004) 582 endg.; Ratsdok. 12555/04
... Unter Binnenmarktgesichtspunkten ist die gegenwärtige Situation, die durch unterschiedliche, sich entgegen stehende Regelungen zum Geschmacksmusterschutz von Ersatzteilen gekennzeichnet ist, gänzlich unbefriedigend. 9 Mitgliedstaaten haben liberalisiert, während die anderen 16 Mitgliedstaaten Geschmacksmusterschutz auf Ersatzteile erstrecken. Im Automobilsektor, der am stärksten betroffen ist, gibt es einen Binnenmarkt für Neuwagen, aber keinen solchen für Ersatzteile. Ersatzteile für Kraftfahrzeuge können derzeit in der Gemeinschaft nicht frei hergestellt und gehandelt werden. Aufgrund dieser Fragmentierung und wegen Unklarheiten in Bezug auf die geltenden Geschmacksmusterregelungen in der Gemeinschaft besteht bei den Bürgern Unklarheit darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Mitgliedstaat der Kauf gewisser Ersatzteile rechtmäßig ist. Darüber hinaus ist ihnen in Teilen der Gemeinschaft die Wahl zwischen konkurrierenden Ersatzteilen verwehrt. Aus dem gleichen Grund können Ersatzteilhersteller, einschließlich KMU, die in einem Binnenmarkt bestehenden Skaleneffekte nicht nutzen und werden von andernfalls möglichen Investitionen sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen abgehalten.
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