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4 gefundene Dokumente zum Suchbegriff

"Gleichbehandlungsklausel"


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Drucksache 378/11

... Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-B�rgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittl�ndern erworben haben, z.B. durch eine K�rzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreij�hrigen Berufserfahrung? W�rden Sie eine solche Anpassung auch f�r Staatsangeh�rige von Drittl�ndern begr��en, einschlie�lich derer, die unter die Regelung der Europ�ischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europ�ischen Rechtsvorschriften profitieren? (Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept).

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11




1. Einleitung

2. neue Ans�tze f�r die Mobilit�t

2.1. Der Europ�ische Berufsausweis

Frage 1: Haben Sie Anmerkungen zur jeweiligen Rolle der zust�ndigen Beh�rden im Herkunftsmitgliedstaat bzw. im Aufnahmemitgliedstaat?

2.2. Schwerpunkt auf Wirtschaftst�tigkeiten: der Grundsatz des partiellen Zugangs

Frage 3: Sind Sie ebenfalls der Auffassung, dass die Aufnahme des partiellen Zugangs und spezifischer Kriterien f�r seine Anwendung in die Richtlinie deutliche Vorteile mit sich bringen w�rde? Bitte nennen Sie konkrete Gr�nde f�r etwaige Abweichungen von diesem Grundsatz .

2.3. Umgestaltung der gemeinsamen Plattformen

Frage 4: Unterst�tzen Sie die Absenkung des bisherigen Schwellenwerts von zwei Dritteln der Mitgliedstaaten auf ein Drittel d.h. 9 von 27 Mitgliedstaaten als Voraussetzung f�r die Schaffung einer gemeinsamen Plattform? Best�tigen Sie den Bedarf an einer Binnenmarktpr�fung basierend auf dem Grundsatz der Verh�ltnism��igkeit , um sicherzustellen, dass die gemeinsame Plattform kein Hindernis f�r Dienstleistungserbringer aus nichtteilnehmenden Mitgliedstaaten darstellt? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

2.4. Berufsqualifikationen in reglementierten Berufen

Frage 5: Sind Ihnen reglementierte Berufe bekannt, bei denen EU-B�rger tats�chlich in eine solche Lage geraten k�nnten? Bitte erl�utern Sie den Beruf, die Qualifikationen und die Gr�nde, aus denen diese Lage nicht gerechtfertigt w�re.

3. auf ersten erfolgen aufbauen

3.1. Zugang zu Informationen und e-government

Frage 6: W�rden Sie es bef�rworten, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Angaben zu den f�r die Anerkennung von Berufsqualifikationen zust�ndigen Beh�rden und erforderlichen Dokumenten �ber eine zentrale Online-Zugangsstelle in jedem Mitgliedstaat zug�nglich sind? W�rden Sie eine Verpflichtung bef�rworten, die Online-Abwicklung von Anerkennungsverfahren f�r alle Berufst�tigen zu erm�glichen ? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

3.2. Vor�bergehende Mobilit�t

3.2.1. Verbraucher, die sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben

Frage 7: Teilen Sie die Auffassung, dass die Anforderung einer zweij�hrigen Berufserfahrung im Fall von Berufsangeh�rigen aus einem Mitgliedstaat, in dem der Beruf nicht reglementiert ist, aufgehoben werden sollte, wenn Verbraucher die Grenze �berschreiten und nicht von einem �rtlichen Berufsangeh�rigen im Aufnahmemitgliedstaat begleitet werden? Sollte der Aufnahmemitgliedstaat in diesem Fall berechtigt sein, eine vorherige Meldung zu verlangen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

3.2.2. Die Frage der �reglementierten Ausbildung�

Frage 8: Sind Sie damit einverstanden, dass der Begriff der �reglementierten Ausbildung� alle von einem Mitgliedstaat anerkannten, f�r einen Beruf relevanten Ausbildungen umfassen k�nnte, und nicht nur die speziell auf die Aus�bung eines bestimmten Berufes ausgerichtete Ausbildung? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

3.3. �ffnung der allgemeinen Regelung

3.3.1. Qualifikationsniveaus

Frage 9: W�rden Sie die Streichung der in Artikel 11 einschlie�lich Anhang II genannten Klassifizierung bef�rworten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

3.3.2. Ausgleichsma�nahmen

Frage 10: Falls Artikel 11 der Richtlinie gestrichen wird, sollten die oben beschriebenen vier Schritte im Rahmen der �berarbeiteten Richtlinie durchgef�hrt werden? Wenn Sie die Umsetzung aller vier Schritte nicht unterst�tzen, w�rden Sie irgendeinem der Schritte zustimmen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen alle bzw. einzelne Schritte .

3.3.3. Teilweise qualifizierte Berufsangeh�rige

Frage 11: W�rden Sie eine Ausweitung der Vorteile der Richtlinie auf die Absolventen einer akademischen Ausbildung bef�rworten, die w�hrend einer bezahlten Berufsaus�bung unter Aufsicht Berufserfahrung im Ausland sammeln m�chten? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

3.4. Nutzung des Potenzials des IMI

3.4.1. Obligatorischer Einsatz des IMI f�r alle Berufe

3.4.2. Vorwarnungsmechanismus f�r Berufe im Gesundheitswesen

Frage 12: Welche der beiden Optionen f�r die Einf�hrung eines Vorwarnungsmechanismus im IMI-System f�r Angeh�rige der Gesundheitsberufe bevorzugen Sie?

3.5. Sprachliche Anforderungen

Frage 13: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie? Option 1: Klarstellung der bestehenden Bestimmungen des Verhaltenskodexes.

4. �berarbeitung der automatischen Anerkennung

4.1. Dreistufenkonzept f�r die �berarbeitung

Frage 14: W�rden Sie ein Dreistufenkonzept zur �berarbeitung der in der Richtlinie festgelegten Mindestanforderungen an die Ausbildung unterst�tzen, das aus den folgenden Stufen besteht?

4.2. St�rkung des Vertrauens in die automatische Anerkennung

4.2. 1. Kl�rung des Status von Berufsangeh�rigen

Frage 15: Wenn Berufsangeh�rige sich in einem anderen Mitgliedstaat als dem niederlassen wollen, in dem sie ihre Berufsqualifikationen erworben haben, sollten sie im Aufnahmemitgliedstaat nachweisen, dass sie das Recht zur Aus�bung ihres Berufes in ihrem Herkunftsmitgliedstaat haben. Dieser Grundsatz gilt f�r die vor�bergehende Mobilit�t. Sollte er auf F�lle ausgeweitet werden, in denen ein Berufsangeh�riger sich niederlassen m�chte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept . Sollte sich die Richtlinie ausf�hrlicher mit dem Thema der beruflichen Weiterbildung befassen?

4.2.2. Kl�rung der Mindestdauer der Ausbildung f�r �rzte, Krankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen

Frage 16: W�rden Sie eine Kl�rung der Mindestanforderungen an die Ausbildung f�r �rzte, Krankenschwestern und Krankenpfleger sowie Hebammen unterst�tzen, indem festgelegt wird, dass die Bedingungen in Bezug auf eine Mindestausbildungsdauer in Jahren und Unterrichtsstunden kumulativ angewandt werden sollen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

4.2.3. Gew�hrleistung einer besseren Einhaltung auf nationaler Ebene

Frage 17: Sind Sie damit einverstanden, dass die Mitgliedstaaten die Meldung �bermitteln sollten, sobald ein neues Bildungsprogramm genehmigt wurde? W�rden Sie eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten unterst�tzen, der Kommission einen Bericht dar�ber zu �bermitteln, ob jedes Aus- und Weiterbildungsprogramm, das zum Erhalt einer Berufsbezeichnung f�hrt, die der Kommission gemeldet werden muss, die Bestimmungen der Richtlinie einh�lt? Sollten die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck eine nationale Stelle f�r die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen benennen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

4.3. Fach�rzte

Frage 18: Stimmen Sie zu, dass die Schwelle f�r die Mindestzahl der Mitgliedstaaten, in denen die medizinische Fachrichtung bestehen muss, von zwei F�nfteln auf ein Drittel gesenkt werden sollte? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

Frage 19: Stimmen Sie zu, dass die �berarbeitung der Richtlinie eine M�glichkeit f�r Mitgliedstaaten darstellen k�nnte, Befreiungen f�r Teilbereiche der Facharztausbildung zu gew�hren, sofern dieser Teilbereich bereits im Rahmen eines anderen Facharztausbildungsprogramms absolviert wurde? Wenn ja, sollten f�r eine Befreiung f�r Teilbereiche irgendwelche Bedingungen erf�llt werden m�ssen? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

4.4. Krankenpflegekr�fte und Hebammen

Frage 20: Welche der oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.5. Apotheker

Frage 21: Stimmen Sie zu, dass die Liste der beruflichen T�tigkeiten von Apothekern ausgeweitet werden sollte? Unterst�tzen Sie den oben beschriebenen Vorschlag, die Anforderung eines sechsmonatigen Praktikums aufzunehmen? Unterst�tzen Sie die Streichung von Artikel 21 Absatz 4 der Richtlinie? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

4.6. Architekten

Frage 22: Welche der beiden oben genannten Optionen bevorzugen Sie?

4.7. Automatische Anerkennung in den Bereichen Handwerk, Handel und Industrie

Frage 23: Welche der folgenden Optionen bevorzugen Sie?

4.8. Qualifikationen aus Drittl�ndern

Frage 24: Sind Sie der Auffassung, dass Anpassungen bei der Behandlung von EU-B�rgern im Rahmen der Richtlinie erforderlich sind, die ihre Ausbildungsnachweise in Drittl�ndern erworben haben, z.B. durch eine K�rzung der in Artikel 3 Absatz 3 festgelegten dreij�hrigen Berufserfahrung? W�rden Sie eine solche Anpassung auch f�r Staatsangeh�rige von Drittl�ndern begr��en, einschlie�lich derer, die unter die Regelung der Europ�ischen Nachbarschaftspolitik fallen und von einer Gleichbehandlungsklausel im Einklang mit den entsprechenden europ�ischen Rechtsvorschriften profitieren? Nennen Sie bitte konkrete Argumente f�r oder gegen dieses Konzept .

5. BEITR�GE ZUm Gr�nbuch


 
 
 


Drucksache 378/11 (Beschluss)

... Aus Sicht des Bundesrates erscheint es deswegen �berlegenswert, EU-B�rger mit Drittstaatsqualifikationen in die allgemeine Regelung der Berufsanerkennungsrichtlinie einzubeziehen. Das Gleiche w�rde dann auch f�r Drittstaatsangeh�rige mit Drittstaatsqualifikationen gelten, die im Rahmen des geltenden europ�ischen Rechts von einer Gleichbehandlungsklausel profitieren, wie Familienangeh�rige von EU-B�rgern, langfristig Aufenthaltsberechtigte, Fl�chtlinge und "Bluecard"-Inhaber. Die Einbeziehung in die allgemeine Regelung sollte unabh�ngig von einer vorangegangenen ersten Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat erfolgen, damit auch Inhaber von Drittstaatsqualifikationen in den Arbeitsmarkt integriert werden, die nicht bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU anerkannt worden sind. F�r juristische Berufe, f�r die eine Gleichwertigkeitspr�fung nicht passt, m�sste jedoch eine Bereichsausnahme geschaffen werden.

Inhaltsübersicht Inhalt
Drucksache 378/11 (Beschluss)




2 Allgemeines:

Im Einzelnen:

Zu Frage 1

Zu Frage 2a

Zu Frage 2b

Zu Frage 2c

Zu Frage 3

Zu Frage 4

Zu Frage 5

Zu Frage 6

Zu Fragen 7 und 8 - Vorbemerkung

Zu Frage 7

Zu Frage 8

Zu Frage 9

Zu Frage 10

Zu Frage 11

Zu Frage 12

Zu Frage 13

Zu Frage 14

Zu Frage 15

Zu Frage 16

Zu Frage 17

Zu Frage 18

Zu Frage 19

Zu Frage 20

Zu Frage 21

Zu Frage 22

Zu Frage 23

Zu Frage 24

Ber�cksichtigung der Stellungnahme:


 
 
 


Drucksache 184/05

... 3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

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Drucksache 184/05




Begr�ndung

1. Einleitung

2. Ergebnisse der Konsultation

3. EINZELHEITEN der Verordnung Gleichbehandlungsklausel

4. Subsidiarit�t und Verh�ltnism�ssigkeit

5. Bewertung der sozialen und Wirtschaftlichen Auswirkungen

6. Anmerkungen ZU den Artikeln

Vorschlag

Artikel 1
Zweck und Geltungsbereich

Artikel 2
Begriffsbestimmungen

Artikel 3
Bef�rderungspflicht

Artikel 4
Abweichungen, besondere Bedingungen und Unterrichtung

Artikel 5
Recht auf Hilfeleistung auf Flugh�fen

Artikel 6
Verantwortung f�r die Hilfeleistung auf Flugh�fen

Artikel 7
Qualit�tsstandards f�r Hilfeleistungen

Artikel 8
Hilfeleistung von Luftfahrtunternehmen

Artikel 9
Anmeldung des Betreuungsbedarfs

Artikel 10
Ausschluss von Verpflichtungsbeschr�nkungen

Artikel 11
Verst��e

Artikel 12
Sanktionen

Artikel 13
Berichterstattung

Artikel 14
Inkrafttreten

Anhang I

Anhang II


 
 
 


Suchbeispiele:


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.